Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13657 18. Wahlperiode 29.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Frank Tempel, Jan Korte, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13573 – Aktuelle Fragen zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. September 2016 stellten der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière (CDU), und der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, im Sportausschuss des Deutschen Bundestages ihr „Eckpunktepapier zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung “ vor. Dem nur unwesentlich überarbeiteten Konzept mit Datum vom 24. November 2016 (siehe www.bmi.bund.de) stimmte am 3. Dezember 2016 die Mitgliederversammlung des DOSB zu und am 15. Februar 2017 nahm das Bundeskabinett das Konzept zur Kenntnis (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Dr. André Hahn, DIE LINKE., vom 27. März 2017, Bundestagsdrucksache 18/11814). Das Konzept war zu diesem Zeitpunkt unfertig. So heißt es u. a. im Konzept, Abschnitt 4, „Nächste Schritte“: „Die noch ausstehenden Teilkonzepte zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen Verbundsystems und der Olympiastützpunkte werden zügig finalisiert“ (Seite 45/46). Und: „Voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2017 wird es dann möglich sein, ein valides Finanzierungskonzept zu erstellen“ (Seite 46). Der Deutsche Bundestag diskutierte Fragen zur Spitzensportreform auf Grundlage eines Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/10981) und eines Antrages der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 18/12362) am 18. Mai 2017 und abschließend am 30. Juni 2017. Dazwischen lag eine nichtöffentliche Ausschussberatung , in der die beiden Anträge in ca. 15 Minuten beraten und abgestimmt wurden. Trotz Forderungen von ursprünglich allen Fraktionen, den Sportausschuss aktiv in den Diskussionsprozess einzubeziehen, bekommen die Abgeordneten bis heute nur häppchenweise Informationen und erfahren Neues zur Umsetzung des Konzeptes vor allem über die Medien bzw. durch direkte Gespräche mit Sportlerinnen und Sportlern sowie Sportfunktionären. Ständig werden Abgeordnete Drucksache 18/13657 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und die Öffentlichkeit mit neuen Meldungen über in Frage stehenden Stützpunkte , gekündigte Trainerinnen und Trainer usw. konfrontiert (siehe u. a. „Rudern : Stützpunkt steht auf der Kippe“ in der Leipziger Volkszeitung vom 26. Mai 2017; „Wir glauben an die Zentralisierung“ in der Frankfurter Rundschau am 14. Juni 2017; „Abhängigkeiten sorgen für das Schweigen der Verbände “ in Sportspitze(n) vom 8. August 2017; „Eine Reform auf Kosten aller Beteiligten“ im mdr Sachsen-Anhalt vom 31. August 2017). Über die Beratung der Spitzenverbände des DOSB mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und den zuständigen Ministerien der Länder am 21./22. Juni 2017 informierten der Bundesinnenminister und der DOSB-Präsident anwesende Abgeordnete auf einem Parlamentarischen Abend des DOSB am 22. Juni 2017. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE., in der Sportausschusssitzung am 28. Juni 2017 vom Bundesinnenministerium über geplante umfassenden Änderungen gegenüber dem Konzept vom November 2016 informiert zu werden, wurde mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Klarheit über den Fortgang der Reform zur Neustrukturierung des Leistungssportes und der Spitzensportförderung erzielten Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, der Vorsitzende der Sportministerkonferenz der Länder, Klaus Bouillon, und DOSB-Präsident Alfons Hörmann in einer Besprechung am 15. August 2017 – so vermeldeten es der DOSB (Pressemitteilung „Schulterschluss von Politik und Sport für Planungssicherheit bei der Leistungssportreform “ vom 16. August 2017) und die Medien. Auch hier erfolgte keine offizielle Information der Mitglieder des Sportausschusses des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung. 1. Wie bewertet die Bundesregierung knapp ein Jahr nach der Vorstellung der Eckpunkte des Konzepts zur Reform der Spitzensportreform den erreichten Stand der Fortschreibung und Umsetzung des Konzeptes? Worin bestehen nach ihrer Meinung die wichtigsten Veränderungen, was sind die größten Probleme? Der Reformprozess zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung wird intensiv fortgesetzt. Die PotAS-Kommission (Potenzialanalysesystem) – ein zentrales Element des Reformkonzepts – hat mit Berufung der Kommissionsmitglieder am 8. Mai 2017 ihre Arbeit aufgenommen und tagt in regelmäßigen Abständen. Der Zeitplan sieht vor, dass im Jahr 2018 für den olympischen Wintersport die Datenerhebungen und -bewertungen stattfinden, die dann zu Entscheidungen der Förderkommission mit Wirkung zum 1. Januar 2019 führen. Der olympische Sommersport soll im Jahr 2019 einer Datenerhebung und -bewertung unterzogen werden, auf deren Grundlage dann Förderentscheidungen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 getroffen werden können. Damit liegt die Umsetzung der Reform im bereits im Konzept dargestellten Zeitplan. 2. An welchen Stellen gab es mit Blick auf das Konzept mit Stand 24. November 2016 inhaltliche Veränderungen, und in welcher Weise wurde das Konzept fortgeschrieben bzw. aktualisiert? Die Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung wird weiterhin auf der Grundlage des von der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am 3. Dezember 2016 verabschiedeten und dem Bundeskabinett in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 vorgestellten und von ihm zur Kenntnis genommenen Konzepts umgesetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13657 3. Seit wann liegen die Teilkonzepte zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen Verbundsystems und der Olympiastützpunkte sowie ein (valides) Finanzierungskonzept vor, und wie ist deren Wortlaut? Sollten sie noch nicht vorliegen, was sind die Gründe dafür, und bis wann sollen sie vorliegen? Die Strukturen des Wissenschaftlichen Verbundsystems Leistungssport (WVL) werden im Einvernehmen mit dem DOSB aufgestellt. Angesichts der Komplexität des Systems, der Vielzahl an Beteiligten und des Ziels, eine bundeseinheitliche Organisationsstruktur zu schaffen, lässt sich ein fester Zeitpunkt, an dem ein Konzept vorgelegt wird, gegenwärtig nicht benennen. Zur Umsetzung des Ziels, zukünftig einen Rechtsträger pro Bundesland für den/die Olympiastützpunkte im jeweiligen Bundesland zu bilden, werden seit Beginn des Jahres 2017 Gespräche zwischen den jeweils Beteiligten in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen geführt. Die zukünftige Finanzierung der Olympiastützpunkte ist Bestandteil der zwischen Bund und Ländern seit Anfang 2017 stattfindenden Finanzgebergespräche. Die Gespräche hierzu dauern an. 4. Welche obersten Bundesbehörden sind direkt von dem Reformprozess zur Neustrukturierung des Leistungssportes und der Spitzensportförderung betroffen , und in welcher Weise werden diese Bundesbehörden durch das BMI in den Reformprozess einbezogen? Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine enge Kooperation in Bezug auf eine weitere Erhöhung der Wirksamkeit der Sportförderstellen bei der Bundeswehr vereinbart. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Duale Karriere und die Vergabe und Verlängerung von Sportförderstellen im Rahmen der PotAS-Bewertungen. In den Reformprozess zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderungen hat das BMI die Sportförderressorts, Bundesministerium der Finanzen (BMF) und BMVg, im Rahmen der Weiterentwicklung der Dualen Karriere und der Individualförderung mit einbezogen (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 10). 5. Welche Ergebnisse bzw. Entscheidungen erbrachte die Beratung des Bundesinnenministers mit den Vertretern der Sportministerkonferenz der Länder und dem DOSB am 15. August 2017? Welche Auswirkungen ergeben sich aus diesen Entscheidungen für den Bundeshaushalt 2017 und 2018? Die Ergebnisse des Gesprächs vom 15. August 2017 sind in einer von den Teilnehmern gemeinsam abgestimmten Pressemitteilung vom 16. August 2017 festgehalten . Unmittelbare Auswirkungen für den Bundeshaushalt 2017 und 2018 ergeben sich hieraus nicht. 6. Welche Bundesstützpunkte haben bereits seit dem 1. Januar 2017 ihren Status verloren, welche sollen ihn definitiv verlieren (bitte mit Nennung des Zeitpunkts), und welche stehen noch zur Disposition (bitte jeweils den Stützpunkt , das Bundesland, die betroffenen Sportarten und die Gründe nennen)? Die zukünftige Bundesstützpunktstruktur wird derzeit in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung von DOSB, Bund und Ländern erarbeitet. Im Wege Drucksache 18/13657 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode des Antragsverfahrens wird abschließend entschieden werden, welche Standorte zukünftig Bestandteil der Bundesstützpunktstruktur sein werden. Seit dem 1. Januar 2017 hat kein bestehender Bundesstützpunkt seinen Status verloren. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeitsfähigkeit und bisher erzielten Arbeitsergebnisse der PotAS-Kommission (PotAS: Potenzialanalysesystem )? Die Bundesregierung begrüßt das große Engagement, mit dem die Mitglieder der PotAS-Kommission die umfassende Bewertung und Leistungsklassifizierung olympischer Disziplinen und Disziplingruppen vorantreiben. Der Wechsel an der Spitze der PotAS-Kommission hat dabei weder inhaltliche noch zeitliche Verschiebungen hervorgerufen. Der Bundesregierung ist der enge zeitliche Rahmen für die Arbeit der PotAS-Kommission bewusst, den diese durch eine hohe Anzahl von Kommissionssitzungen berücksichtigt. Um der PotAS-Kommission die notwendige administrative Unterstützung zukommen zu lassen, wurde beim Bundesinstitut für Sportwissenschaften am Standort Bonn eine Geschäftsstelle für die PotAS-Kommission eingerichtet. Die Arbeitsergebnisse der PotAS-Kommission werden der Bundesregierung nicht im Detail zur Kenntnis gegeben, was der Unabhängigkeit der PotAS-Kommission Rechnung trägt. Vielmehr gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Vorsitzenden der PotAS-Kommission über den Fortschritt der Arbeiten und das weitere Vorgehen. Insgesamt ergibt sich eine durchweg positive Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Fortschritte der Arbeit der PotAS-Kommission. 8. Welche Universitäten und Hochschulen in Deutschland sind in diesen Prozess der Leistungssportreform aktiv einbezogen (bitte die jeweilige Einrichtung und die Art und Weise ihrer Einbeziehung nennen)? An der Universität der Bundeswehr in München wird zurzeit ein Studiengang für Spitzenathleten ausgeplant. Universitäten und Hochschulen sind im Übrigen nicht als Institutionen in die Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung einbezogen . Allerdings waren und sind einzelne Wissenschaftler an wichtigen Stellen in den Prozess eingebunden. Beispielhaft hervorzuheben ist hier u. a. die Mitwirkung von Prof. Dr. Preuß (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) im Beratungsgremium und in der Projektleitung der Projektstruktur. In der PotAS-Kommission sind mit Prof. Dr. Urs Granacher (Universität Potsdam) als Vorsitzendem und Prof. Dr. Dirk Büsch (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg) als Mitglied sowie Prof. Dr. Karen Zentgraf (Goethe-Universität Frankfurt a. M.) als stellvertretendem Mitglied Wissenschaftler vertreten; Prof. Dr. Bernd Strauß (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) war der erste Vorsitzende der PotAS-Kommission . Schließlich führen Vertreter des Bundesministeriums des Innern kontinuierlich einen intensiven Meinungsaustausch mit Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen zum Reformprozess. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13657 9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Umfang der von der deutschen Sporthilfe geförderten Sportlerinnen und Sportler im Jahr 2017 gegenüber 2016 verändert (bitte detailliert nach A-, B-, C-, DC-, und D-Kader, Männer und Frauen, Menschen mit und ohne Behinderungen sowie Sportarten nennen), und welche Änderungen sind diesbezüglich für das Jahr 2018 geplant? Inwieweit erfolgten diese Änderungen in Abstimmung bzw. im Einvernehmen mit dem BMI? Der Bundesregierung liegen weder Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Zahl und der Umfang der von der deutschen Sporthilfe geförderten Sportlerinnen und Sportler im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 verändert haben noch welche Änderungen diesbezüglich für das Jahr 2018 von der deutschen Sporthilfe geplant sind. 10. Welche Änderungen gibt es seit dem Jahr 2017 hinsichtlich einer besseren dualen Karriere, Athletenförderung und -absicherung (siehe Konzept, Punkt II, Seite 19 ff.)? Das BMVg beabsichtigt zukünftig Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern weitere berufliche Perspektiven in der Bundeswehr zu öffnen. Die Erhöhung der Flexibilität soll sowohl Mannschaftsdienstgraden als auch weitergehenden militärischen Laufbahnen zugutekommen. Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die eine Offizierslaufbahn einschlagen möchten, erhalten nach derzeitigem Planungsstand die Möglichkeit, an der Universität der Bundeswehr in München einen auf die Bedürfnisse des Leistungssports angepassten Bachelorstudiengang der Sportwissenschaften mit den Schwerpunkten Prävention und Rehabilitation zu studieren. Darüber hinaus sollen in den nächsten Jahren Stellen im Bereich Fitness und Gesundheitsmanagement geschaffen werden, um zusätzliche Übernahmemöglichkeiten für Spitzensportler in der Bundeswehr bereitzustellen. Zielsetzung des Reformprozesses des Leistungssports und der Spitzensportförderung ist, die Athletinnen und Athleten stärker in den Fokus der Förderung zu rücken und so den verschiedenen Lebensentwürfen der Spitzensportlerinnen und -sportler mit Behinderungen gerechter zu werden. Das BMI hat aus dieser Zielsetzung heraus zusammen mit den Sportförderressorts BMF und BMVg neben der dualen Karriere (Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Spitzensportlerinnen und -sportler mit Behinderungen u. a. in Bundesbehörden) ein neues Instrument zur individuellen Förderung von Spitzensportlerinnen und -sportlern mit Behinderungen entwickelt. Ausgewählte Spitzensportlerinnen und -sportler mit Behinderungen erhalten seit April 2017 für einen bestimmten Zeitraum finanzielle Unterstützung und erbringen im Gegenzug vereinbarte Leistungen (Sport, Wettkampf, Werbung o. Ä.). Das Förderinstrument der „Individualförderung “ wurde auch vor dem Hintergrund geschaffen, dass Athletinnen und Athleten aufgrund ihrer Behinderung nicht in die Sportfördersysteme von Bundespolizei , Bundeswehr und Zoll aufgenommen werden können. Für die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderungen bedeutet die „Individualförderung “, dass mehr Gestaltungsspielraum mit Blick auf die Doppelbelastung aus Training und Beruf oder Studium sowie eine deutlich bessere Fokussierung auf den Hochleistungssport möglich ist. Drucksache 18/13657 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Änderungen gibt es hinsichtlich des Ziels der Optimierung der Trainersituation (siehe Konzept Punkt IV, Seite 28 ff. sowie Seite 45 hinsichtlich des Spitzensports der Menschen mit Behinderung)? Am Ziel, die Rahmenbedingungen der Trainerinnen und Trainer zu verbessern und langfristige Perspektiven zu schaffen, hat sich nichts geändert. Im Hinblick auf eine Umsetzung der Gleichstellung des olympischen und des paralympischen Sports, zu der sich Sport und Politik im Rahmen der Reform des Leistungssports und der Spitzensportförderung bekannt haben, steht das Bundesministerium des Innern mit dem Deutschen Behindertensportverband in einem intensiv konstruktiven Austausch. Die vom BMI in der 62. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages (Protokoll Seite 17) am 25. Januar 2017 dargestellten ersten konzeptionellen Überlegungen, insbesondere zur Optimierung der Trainersituation im paralympischen Sport, befinden sich in einem steten Entwicklungsprozess. 12. Zu welchen der 20 Forderungen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung – beschlossen am 30. Juni 2017 auf Grundlage des Antrages der Koalitionsfraktionen „Reformbestrebungen weiter mit Leben füllen […]“ auf Bundestagsdrucksache 18/12362 – ist die Bundesregierung daraufhin schon aktiv geworden, und was wurde dabei erreicht (bitte jeweils konkret für die einzelnen 20 Punkte benennen)? Zum Sachstand des Umsetzungsprozesses entsprechend den Forderungen des Deutschen Bundestages wird auf Folgendes hingewiesen: • Das BMI steht den Planungen einer stärkeren Verselbständigung der Athletenvertretung aufgeschlossen gegenüber. Allerdings sind in diesem Prozess seitens der Athletenvertreter noch zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen zu klären. Hierzu zählt auch die organisatorische Ausgestaltung zur Umsetzung operativer Aufgaben der Athletenvertreter im deutschen Sport. • Politik und Sport haben sich im Rahmen des Reformprozesses des Leistungssports und der Spitzensportförderung zu einer Gleichstellung des olympischen und paralympischen Sports bekannt. Damit wurde der im Leistungssportprogramm des BMI verankerte Grundsatz deutlich verstärkt und ausgeweitet. Artikel 30 Absatz 5 der UN-Behindertenrechtskonvention wird erneut und in stärkerer Weise Rechnung getragen. • Zur Forderung, die Vereinbarkeit von Ausbildung und Beruf mit der Spitzensportkarriere zu optimieren, wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 10 verwiesen. • Eine weiter optimierte Nachwuchsförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Reform. Bund, Länder und der Sport werden in enger Abstimmung die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen gestalten. • Es ist Aufgabe des organisierten Sports, auf der Basis sportfachlicher Expertise ein Berufsbild „Trainer“ zu entwerfen. • Das BMI prüft derzeit Modelle zur Einführung einer Altersvorsorge für Athletinnen und Athleten. • Zur Einrichtung und zum Arbeitsprozess der PotAS-Kommission wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. • Inhalt und Umfang einer Basisunterstützung beim dritten Fördercluster wird zurzeit erarbeitet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13657 • Die Bundesregierung begrüßt die Verleihung von Fair-Play-Preisen im Sport. Die Würdigung von Fair Play ist jedoch zuvörderst eine Aufgabe des Sports selbst. • Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) wird vom Bund mit über 800 000 USD im laufenden Jahr unterstützt. Die Bundesregierung begrüßt Maßnahmen, die auf eine stärkere Unabhängigkeit der WADA zielen. • In dieser Legislaturperiode erfolgten mit dem Anti-Doping-Gesetz sowie dem Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und Spielmanipulation wesentliche Regelungen zur weiteren Bekämpfung von Doping und Spielmanipulation. Das BMI hat gemeinsam mit dem DOSB die von ihm geförderten Spitzenverbände , Verbände mit besonderen Aufgaben, Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren sowie die wissenschaftlichen Institute mit Schreiben vom 31. März 2017 aufgefordert, verstärkte Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu treffen. • Eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Neue Fördersystematik des nichtolympischen Sports“ aus Vertretern des BMI, DOSB, der Sprechergruppe Interessengemeinschaft der Nichtolympischen Verbände im Deutschen Olympischen Sportbund (IG NOV) und des Bundesverwaltungsamts hat im März 2017 ihre Arbeit aufgenommen mit dem Ziel, ein abgestimmtes Förderkonzept für den neuen Förderzyklus der Jahre 2018 bis 2021 zu erstellen. • Die weitere Professionalisierung der Sportverbände ist ein wesentlicher Bestandteil der Sportreform und findet bei Attributbewertung der Verbände ihren Niederschlag. 13. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine mit dem DOSB abgestimmte aktualisierte Fassung dem Deutschen Bundestag sowie der Öffentlichkeit vorzulegen? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, das Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung zu aktualisieren. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333