Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13658 18. Wahlperiode 29.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13465 – Einfluss ausländischer Staaten, Parteien und Stiftungen auf islamische Gemeinschaften in Deutschland und offene Fragen aus der Deutschen Islam Konferenz (DIK) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach über zehn Jahren Deutsche Islam Konferenz (DIK) muss die Bundesregierung sich einen klaren Überblick über die islamische Verbands- und Vereinslandschaft verschafft haben. An diesem Wissen sollen das Parlament, das nicht Teil der DIK ist, und die Öffentlichkeit teilhaben. Der Einfluss ausländischer Staaten oder Parteien auf islamische Gemeinschaften in Deutschland ist immer wieder Gegenstand von Kontroversen. Die fragestellende Fraktion hat bereits in ihren Kleinen Anfragen zu geheimdienstlichen Tätigkeiten von Diyanet und DITIB (Bundestagsdrucksache 18/12015 mit Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12470) und zur Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime (Bundestagsdrucksache 18/13237) zu ergründen versucht, inwieweit Einfluss auf in Deutschland existierende religiöse Gemeinschaften genommen wird. Letztere Kleine Anfrage wurde teilweise nicht, teilweise unvollständig beantwortet (Bundestagsdrucksache 18/13362). Deshalb werden hier Fragen erneut aufgegriffen. Der Einfluss der Türkei über das Diyanet und Generalkonsulate auf die DITIB ist nicht mehr der einzige Einflusskanal. Spätestens seit dem Putschversuch gibt es weitere Kooperationsformate von DITIB, ATIB, Millî Görüş und anderen „türkischen“ Dachverbänden in Deutschland und den Konsulaten der türkischen Republik (www.rundschau-online.de/27980140, www.igmg.org/zum-jahrestagdes -putschversuchs-kehrtwende-in-deutsch-tuerkischen-beziehungen-moeglich/). Anlass und Ausrichtung dieser Formate sind vordergründig politisch und verstärken den Zweifel am religiösen Charakter dieser Vereine. Im Folgenden sollen verschiedene Einflüsse thematisiert werden. Öffentlich bekannt ist insbesondere zumindest die Existenz von Beziehungen der Türkei, des Iran und von Saudi-Arabien zu islamischen Organisationen in Deutschland. So sind in Moscheegemeinden, in denen Anhängerinnen und Anhänger des Salafismus verkehren, häufig Publikationen und Schriften zu finden, die deutsche Übersetzungen von Werken saudi-arabischer Herkunft sind (vgl. Amr El- Drucksache 18/13658 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hadad: Was lesen deutsche Salafisten? in: Janusz Biene/Julian Junk (Hrsg.): Salafismus und Dschihadismus in Deutschland, Frankfurt am Main 2016, S. 31 bis 35, 34). Aber auch Geldgeber aus Kuwait (www.rbb-online.de/politik/ beitrag/2017/07/neukoellner-begegnungsstaette-erwartet-millionenspende-auskuwai .html) oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (https://vunv1863. wordpress.com/2017/04/05/moschee-report-diesmal-eine-ganz-andere-moschee/) treten in Erscheinung. Ein genauer Überblick über Einflussströme, Methoden und Relevanz der Einflüsse fehlt bislang. Erheblicher ausländischer Einfluss auf islamische Gemeinschaften in Deutschland kann nach Auffassung der fragestellenden Fraktion dazu führen, dass sie nicht als Ansprechpartner für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Frage kommen können, weil der Einfluss ein Maß erreicht, der einer Fremdbestimmung entspricht. Weil die als Ansprechpartner notwendigen Gemeinschaften die Grundsätze der jeweiligen Religion definieren müssen, kann eine solche Fremdbestimmung dazu führen, dass es sich nicht mehr um „eigene“ Grundsätze handelt, sondern um solche des ausländischen Staates und seiner Politik und die Berufung auf die kollektive Religionsfreiheit ins Leere läuft (so auch Grzeszick in: ZevKR 3/2017, i. E., so bereits Ex-NRW-Verfassungsrichter Prof. Dr. Paul Stelkens: Schweigen auf rechtlichem Neuland, Kölner Stadt-Anzeiger, 27. August 2007, www.ksta.de/13171154). Das aber hätte relevante Auswirkungen auf die Zusammenarbeit vor allem der Länder mit diesen Gemeinschaften in Bezug auf islamischen Religionsunterricht und die Zentren für islamische Theologie. In der politischen Diskussion wird Österreich immer wieder als Vorbild beim Thema Finanzierung genannt. Dort hat die Aufbringung der Mittel, die für die gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft nötig sind, allein durch die Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen Mitglieder zu erfolgen. Die Auslandsfinanzierung von religiösen Funktionsträgern ist verboten. Die fragestellende Fraktion teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung gegen eine solche Regelung (Plenarprotokoll 18/230, S. 23154, 23155). Zur Versachlichung der Debatte hält die fragestellende Fraktion es allerdings für erforderlich, dass über die tatsächlichen Einflussbeziehungen des Auslandes zu islamischen und anderen religiösen Vereinen ein Mindestmaß an Klarheit geschaffen wird. 1. Sieht die Bundesregierung in der ausländischen Finanzierung und Steuerung islamischer Vereine in Deutschland ein Problem? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Im Grundsatz hält die Bundesregierung eine stärkere Verortung der islamischen Organisationen in Deutschland integrationspolitisch für erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine ausländische Finanzierung und Steuerung islamischer Vereine problematisch sein, wobei Finanzierung nicht gleich Steuerung bedeuten muss und in dieser Allgemeinheit offen bleibt, was den Inhalt des Begriffs Steuerung ausmacht. Aus Sicht der Bundesregierung entzieht sich diese Thematik einer pauschalen Beurteilung, wie sie im Sinne der Fragestellung erwartet wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13658 a) Wie beurteilt die Bundesregierung verfassungsrechtlich Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen zur Transparenz oder zum Verbot der Auslandsfinanzierung von Vereinen, wie sie in anderen Staaten wie Österreich oder Bulgarien ergriffen wurden? Ein gesetzliches Verbot der Auslandsfinanzierung von Religionsgemeinschaften würde in das religiöse Selbstbestimmungsrecht des Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 3 der Verfassung des Deutschen Reichs (WRV) eingreifen, denn zum Selbstbestimmungsrecht gehört auch die Nutzung finanzieller Mittel zur religiösen Aufgabenwahrnehmung und damit einhergehend das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der Religionsgemeinschaft (vgl. BVerfGE 66, 1 <21>). Das Selbstbestimmungsrecht findet nach Artikel 137 Absatz 3 WRV seine Schranken in dem für alle geltenden Gesetz. Sondergesetzliche Regelungen, die nur einzelne Religionsgemeinschaften betreffen , wären vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Diskriminierungsverbots gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG unzulässig. Jenseits dessen wäre der Wechselwirkung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und dem jeweiligen Schrankenzweck durch eine Güterabwägung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 72, 278 <289>). Beim Ausgleich dieser gegenläufigen Interessen wäre auch der Umstand zu beachten , dass Artikel 4 Absatz 1 und 2 GG die korporative Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet und insofern dem Selbstbestimmungsrecht und dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften besonderes Gewicht zuzumessen ist (vgl. BVerfGE 137, 273 <312 Rn. 106>). Dementsprechend bedürfte es eines hinreichend gewichtigen Grundes, der den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügt, um das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften einzuschränken . b) Wie verträgt sich eine maßgebliche ausländische Finanzierung und damit verbundene ausländische Steuerung deutscher religiöser Vereine mit dem Gemeinnützigkeitsstatus? Maßgeblich für den Status der Gemeinnützigkeit ist, dass die betreffende Organisation die Allgemeinheit fördert. Dies setzt unter anderem voraus, dass sie sich bei ihrer Betätigung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 GG hält. Dazu muss sie sich im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung betätigen, die die materiellen und formellen Normen der Verfassung beachtet. Die Verwendung der aus inländischen oder ausländischen Quellen erhaltenen Mittel verantworten die für den Verein Handelnden vereinsrechtlich vor ihren Mitgliedern und steuerrechtlich vor der deutschen Steuerverwaltung. Letztere wird dabei insbesondere prüfen, ob die Organisation die Mittel ausschließlich für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwendet hat. 2. Teilt die Bundesregierung die in der Wissenschaft vertretene Auffassung, dass eine ausländische Steuerung religiöser Vereine Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Rechte aus dem kooperativen Religionsverfassungsrecht haben kann (bitte ausführen)? Welche Auswirkungen hat dies z. B. bei der Anstaltsseelsorge des Bundes? Drucksache 18/13658 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Teilt die Bundesregierung die in der Wissenschaft vertretene Auffassung, dass eine ausländische Steuerung religiöser Vereine Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Rechte aus der kollektiven Religionsfreiheit haben kann (bitte ausführen)? Falls ja, wo sieht sie die Schwelle hierfür? Falls nein, warum nicht vor dem Hintergrund von Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV)? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung achtet den verfassungsrechtlichen Grundsatz der religiösweltanschaulichen Neutralität des Staates. Danach darf nicht der Staat den Inhalt religiöser Bekenntnisse festlegen; vielmehr sind diese Grundsätze staatsunabhängig durch die Religionsgemeinschaften selbst zu bestimmen. Eine Gemeinschaft, die durch einen anderen Staat so beeinflusst wird, dass ihre Grundsätze nicht Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung sind, kann daher nicht Kooperationspartner beim Religionsunterricht oder bei der Anstaltsseelsorge sein. Dies schließt nicht aus, dass ausländische Würdenträger Einfluss in einer Religionsgemeinschaft haben, auch wenn sie gleichzeitig staatliche Ämter bekleiden, wie dies in Staatskirchensystemen nicht unüblich ist. Entscheidend ist in einem solchen Fall aber, dass dieser Einfluss als Ausdruck des Selbstverständnisses der Religionsgemeinschaft auf deren Selbstbestimmung beruht, nicht aber auf einseitig obrigkeitlicher Bestimmung durch den Staat (vgl. hierzu die im Internet abrufbaren Ergebnisse der 3. Plenarsitzung der Deutschen Islam Konferenz am 13. März 2008, S. 25 f.; Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen eines islamischen Religionsunterrichts). 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse ausländischer Staaten, Parteien, Stiftungen und sonstiger juristischer Personen und Geldgeber zu islamischen bzw. auf islamische religiöse Vereine oder Religionsgemeinschaften, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung durch Entsendung von Personal, finanzieller Zuwendungen oder Sachleistungen wie Zurverfügungstellung von Schrifttum in erheblichem Umfang ? Die Bundesregierung erhebt nicht im Sinne der Fragestellung anlasslos, allgemein und systematisch eigene Erkenntnisse über Verbindungen und Einflüsse ausländischer Stellen auf islamische religiöse Vereine und Religionsgemeinschaften in Deutschland oder hält Informationen aus öffentlichen Quellen entsprechend vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1a, 2 und 3, 8 bis 18 und 19 verwiesen. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse des türkischen Staates, insbesondere auch des Diyanet und/oder der AKP und/oder anderer Parteien oder Gruppierungen zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland? a) In welchem Umfang wird Personal aus der Türkei an welche islamischen Organisationen in Deutschland zu jeweils welchen Konditionen (Bezahlung , Arbeitsrecht, Arbeitgeber) von welcher türkischen Stelle entsandt oder aus- und weitergebildet? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13658 b) In welchem Umfang wird finanzielle oder welche anderweitige Unterstützung (bitte jeweils bekannten Umfang angeben) aus der Türkei an welche islamischen Organisationen in Deutschland zu jeweils welchen Konditionen von welcher türkischen Stelle geleistet? c) Welche Beziehungen haben UETD, BIG oder AKP und welche anderen türkischen Parteien zu welchen islamischen Organisationen in Deutschland ? Welche gemeinsamen Kampagnen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen und dergleichen gab es in diesem Zusammenhang? d) Welche Beziehungen haben die türkische Botschaft und türkische Konsulate zu welchen islamischen Organisationen in Deutschland? Welche gemeinsamen Kampagnen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen und dergleichen gab es in diesem Zusammenhang? Die Fragen 5, 5a bis 5d werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Insbesondere nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei am 16. Juli 2016 lässt sich eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staats, Einfluss auf die türkische Diaspora in Deutschland auszuüben, feststellen. Im Nachgang des Putschversuches versuchen auch offizielle Vertreter der türkischen Generalkonsulate in Deutschland zugunsten der türkischen Regierung Einfluss auf die Meinungsbildung in Deutschland auszuüben, auch Organisationen wie die Union Europäisch- Türkischer Demokraten (UETD) oder die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), die eng mit türkischen Stellen verwoben sind. Die strukturelle und personelle Anbindung von DITIB an das Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) ist hinlänglich bekannt. Die Republik Türkei übt über die türkische Botschaft und die türkischen Generalkonsulate in Deutschland die Dienstaufsicht über die aus der Türkei entsandten und vor allem in DITIB-Gemeinden tätigen Imame des Diyanet aus. Hierdurch ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung vielfältige Möglichkeiten für staatliche türkische Stellen, auf Gemeindemitglieder und mittelbar auch auf die türkische Diaspora in Deutschland Einfluss zu nehmen. Der Bundesregierung ist zudem die Teilnahme von Angehörigen der Türkischen Botschaft und Generalkonsulate an Veranstaltungen der DITIB, der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) oder des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) bekannt. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sie sich in ihren Antworten auf einschlägige Kleine Anfragen mehrfach zur Frage einer Einflussnahme und Unterstützung türkischer bzw. islamischer Gemeinschaften in Deutschland durch staatliche und staatsnahe türkische Stellen geäußert hat. Es wird insbesondere auf folgende Antworten verwiesen: Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9399 vom 12. August 2016 „Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdoǧan in Deutschland über Organisationen wie UETD und DITIB“ Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11492 vom 13. März 2017 „Die türkische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit und Terror-Abwehr“ Drucksache 18/13658 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 5, 12 und 13 sowie 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11576 vom 20. März 2017 „Konsequenzen aus der DITIB-Diyanet-Spionage-Affäre sowie antisemitischen Vorfällen und antichristlichen Online-Kampagnen von DITIB-Untergliederungen für die Deutsche Islamkonferenz“ Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11851 vom 4. April 2017 „Die Moscheevereinigung DITIB als politische Außenstelle Ankaras“. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 12f der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12042 vom 24. April 2017 „Gefährdungspotential durch türkisch-nationalistische Gruppierungen“ Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2 c und 3 bis 3 b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12470 vom 23. Mai 2017 „Strukturen und Machtverhältnisse innerhalb der DITIB; geheimdienstliche Aktivitäten von Diyanet und DITIB sowie der türkische Geheimdienst MIT“ e) Welche Beziehungen bestehen zwischen der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATIB) und der Ülkücü-Bewegung, den sogenannten Grauen Wölfen? Bei der Ülkücu-Bewegung handelt es sich nicht um eine festgefügte homogene Organisation mit eigenen Strukturen, sondern um eine heterogene Bewegung von Gruppen und Einzelorganisationen, denen eine Überhöhung der türkischen Nation , Kultur, Geschichte, mitunter auch der „Rasse“ bei gleichzeitiger Herabwürdigung anderer Nationen, Gruppen, Religionen und Ethnien gemeinsam ist. Auch wenn einzelne Äußerungen und Bekundungen von Personen aus der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATIB) in dieses Spektrum fallen, kann schon in Ermangelung von übergeordneten Ülkücü-Strukturen nicht von einer institutionellen Beziehung gesprochen werden. f) Welche Beziehungen bestehen zwischen der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) und der AKP und dem Diyanet, insbesondere zum AKP-Abgeordneten Mustafa Yeneroğlu, der von 2011 bis 2015 (stellvertretender ) Generalsekretär der IGMG gewesen ist? Zu Beziehungen zwischen der IGMG und der AKP, insbesondere zum AKP-Abgeordneten Mustafa Yeneroglu, liegen der Bundesregierung – abgesehen von der allgemeinen Kenntnis über die ideelle Nähe zwischen AKP und Milli-Görüs-Bewegung sowie die jeweiligen Positionen, die Mustafa Yeneroglu früher für die IGMG bekleidete und aktuell für die AKP innehat – keine Erkenntnisse vor. g) Welche Hinweise gibt es auf eine Annäherung zwischen dem DITIB und der IGMG bzw. dem Islamrat, und wie sieht diese aus? h) Welche weiteren Entwicklungen gibt es in diesem Bereich? Die Fragen 5g und 5h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Die DITIB und die IGMG, vertreten durch den Islamrat, sind seit 2007 zusammen mit dem VIKZ und dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) vertreten und kooperieren miteinander. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13658 i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über die Unterstützung islamischer Verbände und ihrer Mitglieder für die Unterstützung der AKP-Wahlbüros in Deutschland für das Referendum über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei im April 2017? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. j) Welche Erkenntnisse zu gemeinsamen Kongressen, Demonstrationen oder Veranstaltungen und Kooperationen (z. B. Fatwa-Ausschuss) von DITIB und Organisationen mit Nähe zu den Muslimbrüdern liegen der Bundesregierung vor? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat der Stellvertreter des Präsidenten der türkischen Religionsbehörde Diyanet im März 2016 an einer Konferenz bzw. einem Symposium des Fatwa-Ausschusses Deutschland zum Thema „Berechnungen der Gebetszeiten in Deutschland“ teilgenommen und einen Redebeitrag über die astronomischen und islamrechtlichen Grundlagen für die Berechnungen der Gebetszeiten geleistet. Der Fatwa-Ausschuss Deutschland bezeichnet sich selbst als nationalen Ableger des European Council for Fatwa and Research (ECFR), der aufgrund organisatorischer sowie personeller Bezüge der „Muslimbruderschaft“ zugerechnet wird. 6. Welche beiden islamischen Verbände haben nach Kenntnis der Bundesregierung Körperschaftsstatus (siehe Antwort zu Frage 12, Bundestagsdrucksache 18/13059), und aus welcher Quelle stammt diese Information, die von der Information, dass es nur ein Verband sei, abweicht? Nur ein Verband, die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland (AMJ), wurde vom Land Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt (siehe Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 20 vom 13. Mai 2013, S.634). Zwei Verbände , die AMJ und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion Landesverband Hessen e. V. erfüllen im Land Hessen zudem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft und sind Kooperationspartner des Landes Hessen für die Gestaltung des Religionsunterrichts nach Artikel 7 Absatz 3 GG (https://kultusministerium.hessen.de/ueber-uns/aufgaben-undorganisation /bekenntnisorientierter-islamischer-religionsunterricht). 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von inund ausländischen muslimischen und/oder islamistischen Organisationen durch die Hilfsorganisationen Islamic Relief Deutschland und Islamic Relief Worldwide? Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen beruhen auf den Angaben in den öffentlich zugänglichen Publikationen von „Islamic Relief Deutschland“ und „Islamic Relief Worldwide“, insbesondere den Jahresberichten. Drucksache 18/13658 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Kuwait zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 8 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte , Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Kuwait für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 9 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus den Vereinigten Arabischen Emiraten für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13658 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Bosnien und Herzegowina zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 10 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Bosnien und Herzegowina für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse aus den palästinensischen Autonomiegebieten zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 11 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus den palästinensischen Gebieten für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/13658 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Stiftungen, anderen Geldgebern u. dgl. Saudi-Arabiens zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 12 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Saudi-Arabien für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft.* 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern Katars zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 13 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Katar für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13658 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Marokko zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere zu dem bzw. auf den Zentralrat der Marokkaner, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 14 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Marokko für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Iran zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13362 vom 21. August 2017 „Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime“ wird verwiesen. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern Pakistans zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere die Ahmadiyya Muslim Jamaat (auch über Bezüge zu anderen Ländern), insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 16 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/13658 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Pakistan für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Indonesien als weltweit größtem Land mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? Die Beantwortung der Frage 17 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Indonesien für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat und/oder Stiftungen oder anderen Institutionen und Geldgebern u. dgl. Ägyptens auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung? a) Welche Beziehungen gibt es zur al-Azhar-Universität in Ägypten, zu den Muslimbrüdern und zu ähnlichen Organisationen? Die Beantwortung der Fragen 18 und 18a erfolgt im Gesamtzusammenhang und kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Infor- * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13658 mationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte , Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Ägypten für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* b) Welche Beziehungen der Bundesregierung, insbesondere auch des Bundesministeriums des Innern oder von Wissenschaftsreinrichtungen, gibt es zur Traditionsuniversität al-Azhar in Kairo? Seitens des Bundesministeriums des Innern gibt es keine dauerhafte oder institutionelle Zusammenarbeit mit der al-Azhar-Universität in Kairo. Bundesminister de Maizière hat anlässlich seiner Ägypten-Reise am 31. März 2016 eine Rede mit anschließender Diskussion zu religiöser Toleranz vor Studenten der al-Azhar- Universität gehalten. Bei Besuchen von Großscheikh Ahmad al-Tayyeb in Deutschland in den Jahren 2016 und 2017 haben neben Begegnungen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie mit Vertretern der Kirchen mehrere Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung stattgefunden. Das Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück hat im Herbst 2010 ein Kooperationsabkommen mit der al-Azhar-Universität abgeschlossen. Das Department für Islamisch-Religiöse Studien der Universität Erlangen-Nürnberg kooperiert auf Basis eines 2015 unterzeichneten Abkommens mit der deutschsprachigen Abteilung der al-Azhar-Universität. Das Orient-Institut Beirut der Max-Weber-Stiftung organisiert Veranstaltungsreihen mit deutschen Universitäten und der al-Azhar-Universität zum interreligiös-wissenschaftlichen Dialog. Das Orient-Institut Beirut war in Kooperation mit dem Goethe-Institut der al-Azhar -Universität behilflich, ein Deutschzentrum aufzubauen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützte seit dem Jahr 2011 mehrere Kooperationsprojekte zwischen der al-Azhar-Universität und deutschen Hochschulen . c) Welche Planungen und Überlegungen gibt es bezüglich der Weiterentwicklung dieser Beziehungen? Es gibt keine Planungen oder Überlegungen der Bundesregierung, mit der al-Azhar -Universität dauerhafte Beziehungen aufzubauen. Über künftige Förderungen projektbezogener Zusammenarbeit können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Über die Weiterentwicklung der Beziehungen deutscher Universitäten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13059 vom 3. Juli 2017 verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/13658 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse ausländischer Staaten, Parteien, Stiftungen und sonstiger juristischer Personen und Geldgeber zu bzw. auf andere religiöse Vereine oder Religionsgemeinschaften , insbesondere hinsichtlich der Unterstützung durch Entsendung von Personal, finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen wie Zurverfügungstellung von Schrifttum in erheblichem Umfang? Die Bundesregierung erhebt nicht im Sinne der Fragestellung anlasslos, allgemein und systematisch eigene Erkenntnisse über Verbindungen und Einflüsse ausländischer Stellen auf religiöse Vereine und Religionsgemeinschaften in Deutschland oder hält Informationen aus öffentlichen Quellen entsprechend vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1a, 2 und 3 verwiesen. 20. Nach welchen Kriterien wurden die islamischen Vertreter als Mitglieder der Deutschen Islam Konferenz ausgewählt? Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist ein Dialogforum der Bundesregierung, dessen Mitglieder zu Beginn der DIK und anschließend jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode durch das BMI berufen wurden. Bezüglich der Auswahl der Vertreter islamischer Organisationen war von Bedeutung, dass sie – ausgehend von einem durch das deutsche Religionsverfassungsrecht geprägten Verständnis von Religionsgemeinschaften – Dachverband von Gemeinden wie z. B. Moscheevereinen sind und zudem eine relevante Größe und überregionale Präsenz aufweisen. Zudem wurde die Auswahl so getroffen, dass unterschiedliche Glaubensrichtungen sowie Herkunftsregionen der Muslime in Deutschland in der DIK vertreten sind. Um darüber hinaus ein möglichst breites Spektrum muslimischen Lebens in Deutschland in der DIK abzubilden, wurden neben islamischen Dachverbänden mit bundesweiter Bedeutung auch muslimische Einzelpersönlichkeiten eingeladen. Bei der Auswahl der Einzelpersönlichkeiten spielten neben unterschiedlichen religionspolitischen Positionierungen vor allem Praxisbezug und -erfahrung in den von der DIK behandelten Themen eine Rolle. 21. Inwiefern sind auch Verbände Mitglied der Deutschen Islam Konferenz, die ausländischem Einfluss unterliegen, und inwiefern wurde das in der DIK thematisiert ? Ziel der DIK ist die Förderung der Integration islamischer religiöser Gemeinschaften in Deutschland. Dabei kommen Aspekte der Förderung der stärkeren Verortung islamischer Organisationen in Deutschland immer wieder zur Sprache, aber auch Kritik an z. B. problematischer politischer Einflussnahme und Instrumentalisierung dieser Organisationen aus dem Ausland. In Bezug auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Religionsgemeinschaften in Deutschland hat die DIK bereits in ihrer Anfangsphase zu durch ausländische Staaten beeinflusste Verbände Folgendes in den Ergebnissen ihrer 3. Plenarsitzung am 13. März 2008, S. 25 f, festgehalten: „Dass die Definition der Grundsätze des Religionsunterrichts i. S. d. Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 GG den Religionsgemeinschaften obliegt, ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates. Danach darf nicht der Staat den Inhalt religiöser Bekenntnisse festlegen; vielmehr sind diese Grundsätze staatsunabhängig durch die Religionsgemeinschaften selbst zu bestimmen. Auch ausländischen Staaten kann nicht das Recht eingeräumt werden, die Grundsätze der Religionsgemeinschaften i. S. d. Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 GG zu definieren. Dies würde bedeuten, einem ausländischen Staat Hoheitsrechte einzuräumen, die der deutsche Staat nach der Regelung des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13658 GG selbst nicht hat. Ein Religionsunterricht, dessen Grundsätze nicht Ausdruck religiöser Selbstbestimmung, sondern wesentlich durch einen anderen Staat beeinflusst sind, entspricht nicht dem GG. Eine Gemeinschaft, die durch einen anderen Staat so beeinflusst wird, dass ihre Grundsätze nicht Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung sind, kann daher nicht Kooperationspartner der Länder beim Religionsunterricht sein. Freilich schließt das nicht aus, dass ausländische Würdenträger Einfluss in einer Religionsgemeinschaft haben, auch wenn sie gleichzeitig staatliche Ämter bekleiden , wie dies in Staatskirchensystemen nicht unüblich ist. Entscheidend ist in einem solchen Fall aber, dass dieser Einfluss als Ausdruck des Selbstverständnisses der Religionsgemeinschaft auf deren Selbstbestimmung beruht, nicht aber auf einseitig obrigkeitlicher Bestimmung durch den Staat.“ 22. Ist die Mitgliedschaft in der Deutschen Islam Konferenz ein demokratisches Gütesiegel für die vertretenen Verbände, wonach sie für jede Zuwendung von und Kooperation mit Bundesministerien, Ländern und Kommunen als in jeder Hinsicht unbedenklich einzustufen sind? Falls nicht, wie ist sie ansonsten zu interpretieren? Nein, die DIK ist ein Dialogformat zwischen dem Staat auf der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen sowie einem breiten Spektrum islamischer Organisationen und Einzelpersonen. In diesen Dialog sind auch islamische Dachverbände einbezogen, die Mitgliedsorganisationen oder -vereine haben, die Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind oder waren . Eine Mitarbeit in der DIK eröffnet die Möglichkeit, die Voraussetzungen eventueller künftiger Kooperationen in Feldern wie zum Beispiel der Wohlfahrtspflege, der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen oder der Erteilung von Religionsunterricht gemeinsam zu erörtern. Dies mündet weder automatisch in einer Kooperation zwischen dem Staat und den an der DIK teilnehmenden islamischen Organisationen noch werden die bestehenden Anforderungen für eine Zusammenarbeit mit dem Staat in den Kooperationsfeldern dadurch hinfällig. 23. Welche Verbände, die Mitglied der DIK sind (Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF), Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e. V. (IGBD), Islamische Gemeinschaft der Schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IRD), Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), Zentralrat der Marokkaner in Deutschland e. V. (ZMaD, auch ZRMD), Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)), oder deren Mitgliedsverbände werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet? Keiner der Verbände, die Mitglied der DIK sind, ist Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden . Über die Mitgliedsverbände dieser Dachverbände hat die Bundesregierung aus Gründen der Vereinigungsfreiheit im Regelfall keine abschließende Kenntnis. Im Übrigen wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016 verwiesen. Drucksache 18/13658 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Warum sind der Liberal-Islamische Bund und das Muslimische Forum Deutschland nicht Mitglied der DIK? Stehen sie unter ausländischem Einfluss, und falls ja, von wem? Da der Liberal-Islamische Bund (LIB) und das Muslimische Forum Deutschland (MFD) bislang nicht den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 genannten Kriterien entsprechen, nahmen bisher Personen, die im LIB oder im MFD aktiv sind, als Einzelpersönlichkeiten an der DIK als berufenes Mitglied oder Teilnehmer an DIK-Arbeitsgruppen bzw. DIK-Veranstaltungen teil. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 25. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2014 aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten? Auf die beigefügte Anlage 1 wird verwiesen. 26. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2015 aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten? Auf die beigefügte Anlage 2 wird verwiesen. 27. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2016 aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten? Auf die beigefügte Anlage 3 wird verwiesen. 28. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2017 aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten? Auf die beigefügte Anlage 4 wird verwiesen. 29. Welche islamischen Organisationen sollen im Jahr 2018 aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten (welche Zusagen wurden hierzu bereits gemacht oder in Aussicht gestellt)? Auf die beigefügte Anlage 5 wird verwiesen. 30. Welche Positionen der IGS und von Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13658 h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten )? Die Fragen 30a bis 30h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13362 vom 21. August 2017 „Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime“ verwiesen. 31. Welche Positionen der DITIB und von Mitgliedsorganisationen der DITIB sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten )? Die Fragen 31a bis 31h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. DITIB ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die Bundesregierung hält keine Informationen über Positionen des DITIB-Bundesverbandes und von Mitgliedsorganisationen der DITIB zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach. Ergänzend wird auf die Ergebnisse der Deutschen Islam Konferenz, deren Mitglied DITIB in der 18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen Beachtung der deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit , Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter Muslimen richtet. 32. Welche Positionen des Islamrates, der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) und der Islamischen Föderation Berlin und der Mitgliedsorganisationen von Islamrat, Islamischer Gemeinschaft Millî Görüş und Islamischer Föderation Berlin sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, Drucksache 18/13658 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten )? Die Fragen 32a bis 32h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hält keine Informationen über Positionen der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach. Im Beobachtungsbereich „Milli Görüş-Bewegung“ lassen sich konkrete Äußerungen der IGMG gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht finden. Gleichwohl werden innerhalb der IGMG teilweise noch die vom Begründer der „Millî Görüş“-Ideologie, Necmettin Erbakan, entwickelten Prinzipien vertreten. Die von Erbakan geprägten Schlüsselbegriffe seines politischen Denkens sind „Millî Görüş“ („Nationale Sicht“) und „Adil Düzen“ („Gerechte Ordnung“). „Gerecht “ sind für Erbakan die Ordnungen, die auf „göttlicher Offenbarung“ gegründet , „nichtig“ jene, die von Menschen entworfen wurden. Gegenwärtig dominiere mit der westlichen Zivilisation eine „nichtige“, auf Gewalt, Unrecht und Ausbeutung der Schwachen basierende Ordnung. Dieses „nichtige“ System müsse durch eine „gerechte Ordnung“ ersetzt werden, die sich ausschließlich an islamischen Grundsätzen ausrichte, anstatt an von Menschen geschaffenen und damit „willkürlichen Regeln“. Konsequenz dieser Sichtweise ist die Ablehnung westlicher Demokratien. Erbakan propagierte – letztlich mit globalem Anspruch – die Errichtung einer islamischen Gesellschaftsordnung. Des Weiteren wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016, S. 207 ff., verwiesen. Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland als auch die IGMG umfassender Dachverband in der 18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen Beachtung der deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter Muslimen richtet. 33. Welche Positionen des Zentralrates der Muslime, der ATIB, der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) und von Mitgliedsorganisationen Zentralrates der Muslime, der ATIB, der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i, d) der Todesstrafe, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13658 e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten )? Die Fragen 33a bis 33h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Der ZMD ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die Bundesregierung hält keine Informationen über Positionen des ZMD zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach. Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied der ZMD in der 18. Legislaturperiode ist, u. a. zur vollständigen Beachtung der deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter Muslimen richtet, sowie auf die im Jahr 2002 verabschiedete „Islamische Charta“ des ZMD und seiner Mitgliedsorganisationen, darunter auch die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD), hingewiesen. Für den Beobachtungsbereich IGD wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016, S. 204, verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5e verwiesen. 34. Welche Positionen des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) und von Mitgliedsorganisationen des VIKZ sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i; d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten )? Die Fragen 34a bis 34h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Der VIKZ ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die Bundesregierung hält keine Informationen über Positionen des VIKZ zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach. Drucksache 18/13658 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied der VIKZ in der 18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen Beachtung der deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter Muslimen richtet. 35. Welche Positionen der Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) und der Lahore- Ahmadiyya-Bewegung zur Verbreitung islamischen Wissens und ihrer Mitgliedsorganisationen sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i; d) der Todesstrafe, e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, f) Gewalt in der Ehe, g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit (bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt beantworten )? Die Fragen 35a bis 35h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Die AMJ und die Lahore-Ahmadiyya-Bewegung zur Verbreitung islamischen Wissens sind keine Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die Bundesregierung hält daher keine Informationen über Positionen der AMJ und der Lahore-Ahmadiyya-Bewegung zur Verbreitung islamischen Wissens und zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach. Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied die AMJ in der 18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen Beachtung der deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter Muslimen richtet. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13658 Anlage 1 Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen. Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation. Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro 0603 684 12 DITIB - Türkisch Islamische Union d. Anstalt f. Religion e. V. Abt. Bildungs - u. Kulturarbeit Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 235.304,97 0603 684 12 Muslimisches Frauenund Familienbildungswerk Köln - e. V. Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 304.633,64 0603 684 14 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. Köln Das Projekt DIALOG PROAKTIV hat erwachsenen Drittstaatsangehörigen durch gezielte Dialogarbeit notwendige interreligiöse und interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Der Ansatz war konfliktpräventiv / proaktiv. Projektort: Köln Förderzeitraum: 18.06.12 - 30.06.15) Kofinanzierung AMIF 22.854,75 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Vorintegrationsprojekt in der Türkei: "Meine neue Heimat" Förderzeitraum: 01.11.11 - 31.10.14 Kofinanzierung AMIF 84.607,89 0603 684 14 DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg- Marxloh e. V. Im Projekt "Engel ist Melek" wurden Mütter mit türkischstämmigem Migrationshintergrund in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt, um die Bildung ihrer Kinder mit Lernschwierigkeiten bzw. Behinderung zu fördern. Förderzeitraum: 01.09.11 - 31.08.14 29.192,40 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. DOSTANE - Migranten /-innen, etablierte Organisationen und Migrantenorganisationen in interkultureller ehrenamtlicher Arbeit zusammenbringen. Ziele: Interkulturelle Öffnung der Strukturen der Engagementförderung sowie Gewinnung von Engagierten mit Migrationshintergrund, insbesondere für den Bundesfreiwilligendienst. Förderzeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2014 Kofinanzierung AMIF 35.880,94 Drucksache 18/13658 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Strukturförderung der TGD um diese in die Lage zu versetzen, sich als kontinuierlicher und kompetenter Ansprechpartner des Bundes in Fragen der Integrationsförderung zu etablieren. Förderzeitraum: 01.11.13 - 31.10.16 110.062,31 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Wenn Bilder meine Sprache wären - Mediale Darstellung muslimischen Lebens im Diskurs. Das Projekt soll die Darstellung über den Islam und die Muslime in Deutschland analysieren, junge Muslime befähigen und Medienvertreter sensibilisieren. Förderzeitraum: 01.01.14 - 31.12.14 83.165,04 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Vorintegrationsprojekt: Interkultureller Dialog und Einwanderungsberatung . Türkeistämmige Einwanderungskandidaten sollten im Rahmen der Familienzusammenführung mit interkulturellen Seminarmodulen mit integrierter Vermittlung von deutschen Fachbegriffen auf die Einwanderung in Deutschland vorbereitet werden . Förderzeitraum: 01.10.14 - 30.09.14 Kofinanzierung AMIF 103.941,05 1101 685 11 DITIB-Türkisch Islamische Gemeinde zu MARKTRED-WITZ e. V. Bereitstellung von 1 Bürgerarbeitsplatz im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojektes "Bürgerarbeit", Laufzeit: 01.02.2012 bis 31.12.2014 12.946,56 1101 685 11 DITIB-Türkisch Islamische Gemeinde zu Weissenburg e. V. Bereitstellung von 1 Bürgerarbeitsplatz im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojektes "Bürgerarbeit", Laufzeit: 01.10.2011 bis 30.09.2014 6.484,69 1101 685 11 DITIB-Türkisch Islamische Gemeinde zu Soest e. V. Bereitstellung von 2 Bürgerarbeitsplätzen im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojektes "Bürgerarbeit ", Laufzeit: 01.01.2012 bis 31.12.2014 22.248,00 1101 685 11 Türkische Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. Bereitstellung von 1 Bürgerarbeitsplatz im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojekts "Bürgerarbeit", Laufzeit: 01.03.2012 bis 31.12.2014 12.553,34 1101 685 11 Bündnis islamischer Gemeinden in Bielefeld e. V. Bereitstellung von 2 Bürgerarbeitsplätzen im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojekts "Bürgerarbeit ", Laufzeit: 01.12.2011 bis 30.11.2014 4.320,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro 1702 684 01 Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland Infrastrukturförderung Jugendverband 41.299,91 1703 684 11 – Freiwilligendienste Türkische Gemeinde in Deutschland Der Träger bekam die entsprechenden Haushaltsmittel nur für die Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 130.400,00 1703 684 11 – Freiwilligendienste Türkische Gemeinde in Berlin-Brandenburg Der Träger bekam die entsprechenden Haushaltsmittel nur für die Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 88.000,00 1703 684 11 – Freiwilligendienste Türkische Gemeinde Niedersachsen Der Träger bekam die entsprechenden Haushaltsmittel nur für die Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 93.200,00 1703 684 14 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) Muslim Gemeinde e. V. Kulturzentrum Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen . 3.600,00 1703 684 14 – BFD Islamisches Zentrum Dresden e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen . 6.400,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. (TGD) Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen . 1.200,00 1703 684 14 – BFD Türkischer Bund in Berlin -Brandenburg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen . 1.200,00 Drucksache 18/13658 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro 1703 684 14 – BFD Alevitischer Kultur, Sozial und Sportverein Paderborn e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen . 1.200,00 1702 684 04 – "Initiative Demokratie stärken" DITIB Landesverband Hamburg Ziel des Projektes ist es, ein demokratisches Wertebewusstsein bei jungen Menschen zu verankern und deren Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Dazu sollen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter für die Befähigung zur (vernetzten ) Jugendarbeit in Moscheegemeinden ausgebildet werden, um Jugendlichen Konfliktlösungsmechanismen näher zur bringen und ihr Selbstbewusstsein zu stärken. 117.214,00 1702 684 04 – "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" Türkische Gemeinde in Deutschland Ziel der Kampagne ist es alltagsnahe Portraits von Jugendlichen mit unterschiedlichen Lebensweisen abzubilden. Dabei wird neben der eigenen Religiosität auch ihre Beziehungen zu Familie, zu Freunden oder zur Schule dargestellt . Die Jugendlichen bestimmen die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen Ihrer eigenen Porträts selbst. 52.779,00 1702 684 04 – "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" Türkische Gemeinde Baden -Württemberg Mit der Durchführung eines Jugendkongresses mit und für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Raum Stuttgart wurde eine Plattform für junge Menschen geschaffen, um mit Politik in jugendgerechter Form zu diskutieren , Handlungsbedarfe zu erkennen und Handlungsstrategien auf unterschiedlichen politischen Ebenen festzulegen. 80.675,00 3002 685 41 TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland- Almanya Türk Toplumu e. V. Förderung von außerschulischen Maßnahmen : Mein Land - Zeit für Zukunft im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung “ 496.469,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/13658 Anlage 2 Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen. Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation. Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro 0601 685 19 Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Unser Land braucht uns! Etablierung des Bundesfreiwilligendienstes in muslimischen Gemeinden und Migrantenorganisationen (Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie) 47.370,00 0603 684 12 DITIB - Türkisch Islamische Union d. Anstalt f. Religion e. V. Abt. Bildungs- u. Kulturarbeit Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 220.303,58 0603 684 12 Muslimisches Frauenund Familienbildungswerk Köln - e. V. Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 245.841,46 0603 684 14 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. Köln Das Projekt "DIALOG PROAKTIV" hat erwachsenen Drittstaatsangehörigen durch gezielte Dialogarbeit notwendige interreligiöse und interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Der Ansatz war konfliktpräventiv / proaktiv. Projektort: Köln Förderzeitraum: 18.06.12 - 30.06.15 Kofinanzierung AMIF 10.842,25 0603 684 14 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. Köln Für die Etablierung einer Willkommens - / Anerkennungskultur und um Konflikten auf interkultureller/-religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das BFMF für Drittstaatsangehörige und Aufnahmegesellschaft Bildung, Begegnung und Beratung an. Projektort: Köln Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18 (Kofinanzierung AMIF) 23.328,90 Drucksache 18/13658 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro 0603 684 14 Union der TÜRKI- SCHEN und ISLAMI- SCHEN Vereine in Krefeld und Umgebung e. V. Projekt "Jugend. Dialog. Religionen". Hauptziele des Projektes waren bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein Demokratiebewusstsein zu entwickeln , einen differenzierten Umgang mit Fragen von Identität, Religion und Gesellschaft zu vermitteln mit dem Ziel die gesellschaftliche Partizipation der Jugendlichen in Form von Qualifizierungsmaßnahmen zu stärken. Projektort: Krefeld Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.15 41.180,90 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt auf die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der Teilhabe und universeller Werte von ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit 147 Organisationen Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 Kofinanzierung AMIF 11.000,00 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Multiplikatorenschulung: "PROFEM für Bildungslotsen". Die Schulungen widmeten sich dem Training von Bildungslotsen, Bildungslotsinnen , und sollten das Repertoire der Vereinsarbeit und der Professionalisierung dieser Vereinsarbeit langfristig um das wichtige Thema Bildung erweitern. Förderzeitraum: 01.10.15 - 31.12.15 13.739,37 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Vorintegrationsprojekt in der Türkei: Das Projekt "Neue Heimat" dient der Vorintegration von Menschen, die aus der Türkei nach Deutschland einreisen. Hierbei werden vielfältige Informationen zur neuen Heimat und dem Leben und den Werten in Deutschland weitergegeben . Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.17 Kofinanzierung AMIF 57.000,00 0603 684 14 DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg -Marxloh e. V. ALMAN / Akzeptanz fördern - Loyalität stärken - Migration akzeptieren - Anerkennung zeigen - Neues annehmen : Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln . Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 15.247,52 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Strukturförderung der TGD um diese in die Lage zu versetzen, sich als kontinuierlicher und kompetenter Ansprechpartner des Bundes in Fragen der Integrationsförderung zu etablieren. Förderzeitraum: 01.11.13 - 31.10.16 110.062,31 0635 684 02 Türkische Gemeinde in Deutschland Zuweisung an das BMFSFJ für Demokratie leben „Präventionsnetzwerk für religiös begründeten Extremismus“ 25.000,00 1101 685 11 DITIB-Türkisch Islamische Gemeinde zu Soest e. V. Bereitstellung von 2 Bürgerarbeitsplätzen im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojektes "Bürgerarbeit ", Laufzeit: 01.01.2012 bis 31.12.2014 51,70 (Abschlusszahlung) 1702 684 01 Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" i, Slam e. V. Förderung eines Kunstwettbewerbs für Jugendliche 73.122,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland e. V. Förderung der Veranstaltung "Diskriminierung und Bildungsdefizite als Nährboden für Abgrenzung und Radikalisierung " 15.295,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" DITIB Nord: Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. (IRG-DITIB-Nord) Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements durch Vernetzung von muslimischen Jugendlichen mit Schulen und Kommunen "Mein Weg! Jugend vor Ort" 127.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Islamisches Wissenschafts - und Bildungsinstitut e. V. Förderung der Aufklärung von Imamen, Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in Hamburg-Harburg, Aufbau Beratungsstelle 129.909,40 1702 684 04 – "Demokratie leben !" SV Genc Osman Duisburg e. V. Stärkung von sozial, schulisch und familiär benachteiligten Jugendlichen durch Erlernen von gewaltfreien Handlungsmustern und Erkennen von Wirkungs - und Ansprachemustern extremer Gruppierungen 126.712,00 Drucksache 18/13658 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e. V. Angehörige gefährdeter Jugendlicher, Imame und weitere Schlüsselpersonen sollen Gefahren und Nutzen sozialer Medien im Zusammenhang mit Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung junger Menschen beurteilen und abschätzen lernen. 39.854,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" SCHURA - Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. Etablierung einer Anlaufstelle für Jugendliche , Lehrer, Eltern und Funktionsträger in Gemeinden zur Vorbeugung und zum Umgang mit Radikalisierungstendenzen 21.666,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. Erprobung des Aufbaus und Stärkung der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden in sechs Bundesländern, Errichtung einer Präventionshotline für DITIB Gemeinden im gesamten Bundesgebiet 68.503,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Deutsch-Islamischer Vereinsverband Rhein- Main e. V. (DIV) Präventionsmaßnahmen gegen Radikalisierung durch pädagogische Intervention und Mitwirkung von Imamen gegen radikal islamistisches Gedankengut 19.418,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. Modellprojekte in vier Städten nach dem US-amerikanischen "Safer Space- Ansatz" zur Prävention der Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung deren Motivation, in der demokratischen Gesellschaft zu partizipieren 31.452,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" MINA - Muslimisches Frauenbildungszentrum e. V. Radikal nett und engagiert!! Förderung von Unterrichtsmodulen zur Reflektion religiöser und politischer Standpunkte 7.660,00 1703 684 11 Türkische Gemeinde in Berlin-Brandenburg Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 249.824,00 1703 684 11 Türkische Gemeinde Niedersachsen Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 92.826,00 1703 684 14 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) Muslim Gemeinde e. V. Kulturzentrum Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 7.200,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro 1703 684 14 - BFD Alevitischer Kultur, Sozial und Sportverein Paderborn e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 8.000,00 1703 684 21 – ESF-Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde Baden -Württemberg e. V. Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 46.676,65 1703 684 21 – ESF-Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 42.080,40 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Mit der Entwicklung und Umsetzung von Empowermentstrategien mit Migrant -innen(-Organisationen) wurde das Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte Partizipation an der Gestaltung einer diversitygerechten demokratischen Gesellschaft in Kooperation mit etablierten Akteuren zu fördern. 200.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde Baden -Württemberg Das Projekts „Andrej ist anders und Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ (lesbischen , schwulen, bisexuellen, transsexuellen , trans-gender, intersexuellen und queeren) -Jugendlichen aus eher traditionell geprägten Migranten und Migrantinnen-Communities Möglichkeiten eröffnen, ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihrem sozialen Umfeld leben zu können. 130.000,00 Drucksache 18/13658 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e. V. Entwicklung effektiver und innovativer Präventionsformate der Auseinandersetzung mit modernen Formen des Antisemitismus , die den unterschiedlichen kulturellen Hintergründen von Jugendlichen gerecht werden, in Form der Begegnung und Zusammenarbeit von jüdischen , türkisch- und arabischstämmigen Jugendliche sowie Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. 30.998,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde in Deutschland Berlin Aufbau eines Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründeten Extremismus unter Berücksichtigung der Strukturen und Ausgangssituationen der Verbände sowie ihre konsequente Beteiligung an der Projektentwicklung und Gestaltung des Prozesses. Organisation von bedarfsgerechten Fortbildungen, Suche nach Netzwerkpartnern für die Verbände und gezielte Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit der präventiven Arbeit nach Auslaufen der Projektförderung . 30.998,00 3002 685 41 TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland- Almanya Türk Toplumu e. V. Förderung von außerschulischen Maßnahmen : Mein Land - Zeit für Zukunft im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung “ 520.882,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/13658 Anlage 3 Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen. Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation. Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 0413 684 01 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Köln e. V.; Kooperationspartner: AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK (SUEM-DIK); Teilprojekt „Koordinierungsstelle und hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte“ 552.885,00 0601 68519 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. (BFMF) Flüchtlingsarbeit von Muslim/innen - passgenau, empathisch, integrativ 224.713,25 0601 685 19 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Köln e. V.; Kooperationspartner: AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK (SUEM-DIK); Teilprojekt „Ehrenamtspauschale und Miniprojekte“ 333.160,00 0601 685 19 Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Implementierung des Bundesfreiwilligendienstes in muslimischen Gemeinden und Migrantenorganisationen durch Beratung und Vernetzung 130.515,49 0601 685 19 Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Heimat teilen - Teilhabe durch Orientierung Das Projekt verfolgt das Ziel, in den Strukturen der TGD tätige Ehrenamtliche sowie auch hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der TGD in ihrer Arbeit mit geflüchteten Menschen zu qualifizieren sowie die Flüchtlingsarbeit der beteiligten Landesverbände weiter auszubauen. 280.791,48 0601 686 11 Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Zuwendung Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe, Modellprojekt „Feuerwehrprojekt 41.215,00 Drucksache 18/13658 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 0603 684 12 DITIB - Türkisch Islamische Union d. Anstalt f. Religion e. V. Abt. Bildungs - u. Kulturarbeit Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 252.603,19 0603 684 12 Muslimisches Frauenund Familienbildungswerk Köln - e. V. Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 960.332,07 0603 684 14 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. Köln Für die Etablierung einer Willkommens - / Anerkennungskultur und um Konflikten auf interkultureller/-religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das BFMF für Drittstaatsangehörige und Aufnahmegesellschaft Bildung, Begegnung und Beratung an. Projektort: Köln Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18 (Kofinanzierung AMIF) 47.120,82 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt auf die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der Teilhabe und universeller Werte von ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit 147 Organisationen Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 Kofinanzierung AMIF 33.000,00 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Vorintegrationsprojekt in der Türkei: Das Projekt "Neue Heimat" dient der Vorintegration von Menschen, die aus der Türkei nach Deutschland einreisen. Hierbei werden vielfältige Informationen zur neuen Heimat und dem Leben und den Werten in Deutschland weitergegeben . Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.17 Kofinanzierung AMIF 57.000,00 0603 684 14 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Köln e. V.; Kooperationspartner: AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK (SUEM-DIK); Teilprojekt "Regionale und überregionale Flüchtlingsbeauftragte" Förderzeitraum 15.03.16 - 30.06.17 546.624,13 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Hochsauerlandkreis Kultur - und Cemhaus e. V. Multiplikatorenschulung: Professionalisierung der Vereinsarbeit der Alevitischen Vereine in Nordrhein-Westfalen Förderzeitraum: 01.08.16 - 31.12.16 25.167,71 0603 684 14 DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg -Marxloh e. V. ALMAN / Akzeptanz fördern - Loyalität stärken - Migration akzeptieren - Anerkennung zeigen - Neues annehmen : Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln . Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 49.920,00 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Strukturförderung der TGD um diese in die Lage zu versetzen, sich als kontinuierlicher und kompetenter Ansprechpartner des Bundes in Fragen der Integrationsförderung zu etablieren. Förderzeitraum: 01.11.13 - 31.10.16 91.353,59 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Bilanztagung der strukturgeförderten Migrantenorganisationen am 20.10.2016 Förderzeitraum: 01.09.16 - 31.12.16 46.750,00 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Strukturförderung 2.0 der TGD. Damit die in der ersten Förderperiode aufgebauten Strukturen nicht wieder abgebaut werden müssen und sich die TGD somit zurückentwickelt, wird die TGD im Rahmen der Strukturförderung weiterhin finanziell zu unterstützen und dazu angeleitet finanziell unabhängig zu werden. Daher ist es insbesondere Ziel der Förderung, dass die TGD vermehr als integrationspolitischer Akteur mit einem klaren Profil auf der Bundesebene anerkannt wird und sie sich bei dem Ausbau der Möglichkeiten zu politischen und gesellschaftlichen Teilhabe einbringt. Die Unabhängigkeit von staatlicher Förderung soll durch die Nachwuchsarbeit und einer breit aufgestellten Fundraisingstrategie erreicht werden. Förderzeitraum: 01.11.16 - 31.10.18 16.383,00 0635 684 02 Türkische Gemeinde in Deutschland Zuweisung an das BMFSFJ für Demokratie leben „Präventionsnetzwerk für religiös begründeten Extremismus“ 44.644,00 Drucksache 18/13658 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 0635 684 02 RAHMA – Muslimisches Zentrum für Mädchen , Frauen und Familie e. V. „Aufklärung und (frauen-)politische Bildung für geflüchtete Frauen und Asylbewerberinnen 50.000,00 0635 684 02 Soziale Dienst und Jugendhilfe gGmbH des Zentralrats der Muslime „Islam und Musik - Extremismus und Anarchie" 8.000,00 0635 532 02 DITIB Landesjugendverband Baden „Hass im Netz entgegentreten" Durchführung des Projekts „#Hashtag Reloaded - Gegen Hass im Netz" 15.000,00 1101 685 11 Islamischer Kulturverein Marktredwitz e. V. Bereitstellung von geförderten Arbeitsplätzen im Rahmen des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ". 22.137,14 1702 684 01 Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00 1702 684 01 Bund Moslemischer Pfadfinder und Pfadfinderinnen Deutschlands (BMPPD) über die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Infrastrukturförderung zum Aufbau eines muslimischen Pfadfinder-Jugendverbandes 10.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" i, Slam e. V. Förderung eines Kunstwettbewerbs für Jugendliche 172.268,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" DITIB Nord: Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. (IRG-DITIB-Nord) Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements durch Vernetzung von muslimischen Jugendlichen mit Schulen und Kommunen "Mein Weg! Jugend vor Ort" 127.187,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Islamisches Wissenschafts - und Bildungsinstitut e. V. Förderung der Aufklärung von Imamen, Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in Hamburg-Harburg, Aufbau Beratungsstelle 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" SV Genc Osman Duisburg e. V. Stärkung von sozial, schulisch und familiär benachteiligten Jugendlichen durch Erlernen von gewaltfreien Handlungsmustern und Erkennen von Wirkungs - und Ansprachemustern extremer Gruppierungen 115.593,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben !"!" Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e. V. Angehörige gefährdeter Jugendlicher, Imame und weitere Schlüsselpersonen sollen Gefahren und Nutzen sozialer Medien im Zusammenhang mit Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung junger Menschen beurteilen und abschätzen lernen. 127.400,20 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Rat muslimischer Studierender & Akademiker e. V. (RAMSA) Jungen Musliminnen und Muslimen sowie deren Kommilitoninnen und Kommilitonen soll eine authentische und stabile Plattform zur Erfahrung von Vereinbarkeit von Demokratie, Islam und Menschenrechten sowie alternativen Narrativen bereitgestellt werden und dadurch Dialog, Prävention und Demokratieförderung in den Hochschulen überprüft und institutionalisiert werden . 104.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" SCHURA - Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. Etablierung einer Anlaufstelle für Jugendliche , Lehrer, Eltern und Funktionsträger in Gemeinden zur Vorbeugung und zum Umgang mit Radikalisierungstendenzen 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. Erprobung des Aufbaus und Stärkung der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden in sechs Bundesländern, Errichtung einer Präventionshotline für DITIB Gemeinden im gesamten Bundesgebiet 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Deutsch-Islamischer Vereinsverband Rhein- Main e. V. (DIV) Präventionsmaßnahmen gegen Radikalisierung durch pädagogische Intervention und Mitwirkung von Imamen gegen radikal islamistisches Gedankengut 48.593,08 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. Modellprojekte in vier Städten nach dem US-amerikanischen "Safer Space- Ansatz" zur Prävention der Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung deren Motivation, in der demokratischen Gesellschaft zu partizipieren 108.715,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" MINA - Muslimisches Frauenbildungszentrum e. V. Radikal nett und engagiert!! Förderung von Unterrichtsmodulen zur Reflektion religiöser und politischer Standpunkte 37.640,00 1703 684 11 Türkische Gemeinde in Berlin-Brandenburg Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 221.093,60 1703 684 11 Türkische Gemeinde Niedersachsen Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 83.138,00 Drucksache 18/13658 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1703 684 12 Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Patenschaftsprogramm "Menschen stärken Menschen", Patenschaften zwischen Geflüchteten und Einheimischen sollen ein Ankommen und Integrieren erleichtern. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in ein dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. 688.017,62 1703 684 12 Türkische Gemeinde Deutschlands (TGD) Patenschaftsprogramm "Menschen stärken Menschen", Patenschaften zwischen Geflüchteten und Einheimischen sollen ein Ankommen und Integrieren erleichtern. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in ein dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. 708.465,69 1703 684 12 Zentralrat der Muslime (ZMD) Patenschaftsprogramm "Menschen stärken Menschen", Patenschaften zwischen Geflüchteten und Einheimischen sollen ein Ankommen und Integrieren erleichtern. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in ein dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. 769.801,20 1703 684 14 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 9.200,00 1703 684 14 – BFD Bund der Muslime in Berlin (BMB) e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 6.000,00 1703 684 14 – BFD Islamische Gemeinde Magdeburg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 9.600,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1703 684 14 – BFD Islamische Gemeinde Wuppertal e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 4.800,00 1703 684 14 – BFD Islamisches Kulturzentrum e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 11.600,00 1703 684 14 – BFD Marokkanisch-Islamische Moschee Gemeinde e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 4.000,00 1703 684 14 – BFD Verein Masjid Assalam e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 4.000,00 1703 684 14 – BFD Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 12.800,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Bad Schwalbach e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 400,00 Drucksache 18/13658 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Borken und Umgebung e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 6.800,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Burscheid e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 6.000,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Idstein e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 2.400,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Rosenheim e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.200,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Triberg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.600,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde Zu Wächtersbach e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.600,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Waldkirch e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 800,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. (TGD) Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 2.000,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde Baden -Württemberg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 6.000,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 3.600,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 14.400,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde Niedersachsen e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 14.000,00 Drucksache 18/13658 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1703 684 14 – BFD Türkischer Bund in Berlin -Brandenburg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 8.000,00 1703 684 14 – BFD FÖTED-Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 3.200,00 1703 684 14 – BFD Türkischer Elternverein in Bremen e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 6.800,00 1703 684 14 – BFD Alevitische Jugend in NRW e. V. (BDAJ- NRW) Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.600,00 1703 684 14 – BFD Alevitischer Kultur, Sozial und Sportverein Paderborn e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 16.000,00 1703 684 21 – ESF-Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde Baden -Württemberg e. V. Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 51.034,30 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1703 684 21 – ESF-Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 51.795,47 1710 684 05 Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Unterstützung und Beratung von LSBTTIQ mit Fluchterfahrung 199.988,00 1710 684 05 DITIB e. V. sowie Projektkooperationspartner AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK (SUEM-DIK)Teilprojekt „Koordinierungsstelle und hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte 552.885,00 1710 684 10 DITIB e. V. sowie Projektkooperationspartner AMJ, VIKZ, IGBD und ZRMD Teilprojekt „Koordinierungsstelle und hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte“ 552.885,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Mit der Entwicklung und Umsetzung von Empowermentstrategien mit Migrant -innen(-Organisationen) wurde das Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte Partizipation an der Gestaltung einer diversitygerechten demokratischen Gesellschaft in Kooperation mit etablierten Akteuren zu fördern. 200.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde Baden -Württemberg Das Projekts „Andrej ist anders und Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ (lesbischen , schwulen, bisexuellen, transsexuellen , trans-gender, intersexuellen und queeren) -Jugendlichen aus eher traditionell geprägten Migrant -innen- Communities Möglichkeiten eröffnen, ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihrem sozialen Umfeld leben zu können. 130.000,00 Drucksache 18/13658 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e. V. Entwicklung effektiver und innovativer Präventionsformate der Auseinandersetzung mit modernen Formen des Antisemitismus , die den unterschiedlichen kulturellen Hintergründen von Jugendlichen gerecht werden, in Form der Begegnung und Zusammenarbeit von jüdischen , türkisch- und arabischstämmigen Jugendliche sowie Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. 118.507,00 1702 684 04 – "Demokratie leben !" Türkische Gemeinde in Deutschland Berlin Aufbau eines Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründeten Extremismus unter Berücksichtigung der Strukturen und Ausgangssituationen der Verbände sowie ihre konsequente Beteiligung an der Projektentwicklung und Gestaltung des Prozesses. Organisation von bedarfsgerechten Fortbildungen, Suche nach Netzwerkpartnern für die Verbände und gezielte Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit der präventiven Arbeit nach Auslaufen der Projektförderung . 249.460,00 3002 685 41 TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland- Almanya Türk Toplumu e. V. Förderung von außerschulischen Maßnahmen : Mein Land - Zeit für Zukunft im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung “ 604.622,00 3002 685 41 TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland- Almanya Türk Toplumu e. V. Förderung von außerschulischen Maßnahmen : Mein Land - Zeit für Zukunft im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark plus" (junge, erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre) 149.162,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/13658 Anlage 4 Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen. Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation. Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 0601 68519 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. (BFMF) PEI: Musliminnen in der Flüchtlingsarbeit - passgenau, empathisch, integrativ 246.525,56 0601 685 19 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. (AABF) Qualifizierung von ehrenamtlichen alevitischen Geistlichen in der Seelsorge 12.753,08 0601 685 19 Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. "HEIMAT TEILEN plus" Stärkung der TGD-Mitgliedsverbände in ihrer Rolle als Akteure und Partner der Flüchtlings- und Integrationsarbeit als auch damit verbunden die Professionalisierung und der Ausbau der regionalen Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Zuwanderer durch Miniprojekte . 298.070,70 0601 686 11 Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Zuwendung Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe, Modellprojekt „Feuerwehrprojekt“ 121.990,00 0601 686 11 Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. Zusammenhalt durch Teilhabe, Projektförderung „DEMO (Demokratie-Empowerment in Migranten-Organisationen für Demokratie“ 94.029,77 0603 684 12 DITIB - Türkisch Islamische Union d. Anstalt f. Religion e. V. Abt. Bildungs- u. Kulturarbeit Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 233.135,52 0603 684 12 Muslimisches Frauenund Familienbildungswerk Köln - e. V. Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung 987.156,62 Drucksache 18/13658 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 0603 684 14 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. Köln Für die Etablierung einer Willkommens - / Anerkennungskultur und um Konflikten auf interkultureller/-religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das BFMF für Drittstaatsangehörige und Aufnahmegesellschaft Bildung, Begegnung und Beratung an. Projektort: Köln Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18 (Kofinanzierung AMIF) 45.489,08 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt auf die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der Teilhabe und universeller Werte von ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit 147 Organisationen Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 Kofinanzierung AMIF 33.000,00 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Vorintegrationsprojekt in der Türkei: Das Projekt "Neue Heimat" dient der Vorintegration von Menschen, die aus der Türkei nach Deutschland einreisen. Hierbei werden vielfältige Informationen zur neuen Heimat und dem Leben und den Werten in Deutschland weitergegeben . Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.17 Kofinanzierung AMIF 57.000,00 0603 684 14 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (D.I.T.I.B.) Köln e. V. Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der DIK. Förderzeitraum 15.03.16 - 30.06.17 166.463,56 0603 684 14 Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. Multiplikatorenschulung: "Moscheen von Morgen - Professionalisierung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in Moscheen" Förderzeitraum: 01.08.17 - 31.12.17 30.000,00 0603 684 14 DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg -Marxloh e. V. ALMAN / Akzeptanz fördern - Loyalität stärken - Migration akzeptieren - Anerkennung zeigen - Neues annehmen : Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln . Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 49.920,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Strukturförderung 2.0 der TGD. Damit die in der ersten Förderperiode aufgebauten Strukturen nicht wieder abgebaut werden müssen und sich die TGD somit zurückentwickelt, wird die TGD im Rahmen der Strukturförderung weiterhin finanziell zu unterstützen und dazu angeleitet finanziell unabhängig zu werden. Daher ist es insbesondere Ziel der Förderung, dass die TGD vermehr als integrationspolitischer Akteur mit einem klaren Profil auf der Bundesebene anerkannt wird und sie sich bei dem Ausbau der Möglichkeiten zu politischen und gesellschaftlichen Teilhabe einbringt. Die Unabhängigkeit von staatlicher Förderung soll durch die Nachwuchsarbeit und einer breit aufgestellten Fundraisingstrategie erreicht werden. Förderzeitraum: 01.11.16 - 31.10.18 85.418,00 0635 684 02 Türkische Gemeinde in Deutschland Zuweisung an das BMFSFJ für Demokratie leben „Präventionsnetzwerk für religiös begründeten Extremismus“ 49.934,11 1702 684 01 Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00 1702 684 01 Bund Moslemischer Pfadfinder und Pfadfinderinnen Deutschlands (BMPPD) über die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Infrastrukturförderung zum Aufbau eines muslimischen Pfadfinder-Jugendverbandes 70.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" i, Slam e. V. Förderung eines Kunstwettbewerbs für muslimische Jugendliche 137.632,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" DITIB Nord: Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. (IRG-DITIB-Nord) Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements durch Vernetzung von muslimischen Jugendlichen mit Schulen und Kommunen "Mein Weg! Jugend vor Ort" 128.600,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Inssan e. V. Empowerment von jungen Musliminnen und Muslimen zwecks Umgang mit Diskriminierungserfahrungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt 101.709,00 Drucksache 18/13658 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Islamisches Wissenschafts - und Bildungsinstitut e. V. Förderung der Aufklärung von Imamen, Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in Hamburg-Harburg, Aufbau Beratungsstelle 130.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" SV Genc Osman Duisburg e. V. Stärkung von sozial, schulisch und familiär benachteiligten Jugendlichen durch Erlernen von gewaltfreien Handlungsmustern und Erkennen von Wirkungs - und Ansprachemustern extremer Gruppierungen 115.023,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e. V. Angehörige gefährdeter Jugendlicher, Imame und weitere Schlüsselpersonen sollen Gefahren und Nutzen sozialer Medien im Zusammenhang mit Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung junger Menschen beurteilen und abschätzen lernen. 130.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Rat muslimischer Studierender & Akademiker e. V. (RAMSA) Jungen Musliminnen und Muslimen sowie deren Kommilitoninnen und Kommilitonen soll eine authentische und stabile Plattform zur Erfahrung von Vereinbarkeit von Demokratie, Islam und Menschenrechten sowie alternativen Narrativen bereitgestellt werden und dadurch Dialog, Prävention und Demokratieförderung in den Hochschulen überprüft und institutionalisiert werden . 117.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" SCHURA - Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. Etablierung einer Anlaufstelle für Jugendliche , Lehrer, Eltern und Funktionsträger in Gemeinden zur Vorbeugung und zum Umgang mit Radikalisierungstendenzen 130.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. Erprobung des Aufbaus und Stärkung der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden in sechs Bundesländern, Errichtung einer Präventionshotline für DITIB Gemeinden im gesamten Bundesgebiet 130.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. Modellprojekte in vier Städten nach dem US-amerikanischen "Safer Space- Ansatz" zur Prävention der Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung deren Motivation, in der demokratischen Gesellschaft zu partizipieren 154.226,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" MINA - Muslimisches Frauenbildungszentrum e. V. Radikal nett und engagiert!! Förderung von Unterrichtsmodulen zur Reflektion religiöser und politischer Standpunkte 37.480,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Bündnis Marokkanische Gemeinde Landesverband Nordrhein-Westfalen Fortbildungsansätze und Wissensvermittlung zu Präventionsstrategien gegen islamistischen Extremismus und Demokratiefeindlichkeit in konfliktbelasteten Sozialräumen, Schaffen von Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene mit Behörden und zivilgesellschaftlichen oder kirchlichen Trägern in einer "Kontaktgruppe Präventionsarbeit". 42.564,00 1703 684 11 Türkische Gemeinde in Berlin-Brandenburg Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 219.442,38 1703 684 11 Türkische Gemeinde Niedersachsen Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 96.344,68 1703 684 12 Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Patenschaftsprogramm "Menschen stärken Menschen": Patenschaften zwischen Geflüchteten und Einheimischen sollen ein Ankommen und Integrieren erleichtern. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in ein dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. 724.911,00 1703 684 12 Türkische Gemeinde Deutschlands (TGD) Patenschaftsprogramm "Menschen stärken Menschen": Patenschaften zwischen Geflüchteten und Einheimischen sollen ein Ankommen und Integrieren erleichtern. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in ein dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. 794.395,11 1703 684 12 Zentralrat der Muslime (ZMD) Patenschaftsprogramm "Menschen stärken Menschen": Patenschaften zwischen Geflüchteten und Einheimischen sollen ein Ankommen und Integrieren erleichtern. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Überführung spontaner Hilfsbereitschaft in ein dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement. 845.325,41 Drucksache 18/13658 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1703 684 14 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 2.800,00 1703 684 14 – BFD Bund der Muslime in Berlin (BMB) e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 8.400,00 1703 684 14 – BFD Islamische Gemeinde Magdeburg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 18.400,00 1703 684 14 – BFD Islamisches Kulturzentrum e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 400,00 1703 684 14 – BFD Marokkanisch-Islamische Moschee Gemeinde e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 9.600,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde Büdingen e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.200,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Borken und Umgebung e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 7.600,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Burscheid e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 8.400,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Harsewinkel e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.200,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Idstein e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 2.400,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Rosenheim e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 3.200,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Triberg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 3.200,00 Drucksache 18/13658 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde Zu Wächtersbach e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 4.400,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Waldkirch e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 8.800,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde Baden -Württemberg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 10.400,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.600,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 12.400,00 1703 684 14 – BFD Türkische Gemeinde Niedersachsen e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 12.000,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1703 684 14 – BFD Türkischer Bund in Berlin -Brandenburg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 15.600,00 1703 684 14 – BFD FÖTED-Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 2.400,00 1703 684 14 – BFD Türkischer Elternverein in Bremen e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 4.800,00 1703 684 14 – BFD Alevitische Jugend in NRW e. V. (BDAJ- NRW) Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 4.800,00 1703 684 14 – BFD Alevitischer Kultur, Sozial und Sportverein Paderborn e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 10.800,00 1703 684 14 – BFD Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.600,00 Drucksache 18/13658 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1703 68421 - ESF- Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde Baden -Württemberg e. V. Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 51.101,15 1703 68421 - ESF- Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 51.795,47 1710 684 05 Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Unterstützung und Beratung von LSBTTIQ mit Fluchterfahrung 150.000,00 1710 684 07 Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e. V. (IKW) Empowermentprojekt zur islamischen Wohlfahrtspflege mit den DIK- Verbänden 100.000,00 1710 684 07 Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Empowermentprojekt zur islamischen Wohlfahrtspflege mit den DIK- Verbänden 16.656,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Mit der Entwicklung und Umsetzung von Empowermentstrategien mit Migrant -innen(-Organisationen) wurde das Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte Partizipation an der Gestaltung einer diversitygerechten demokratischen Gesellschaft in Kooperation mit etablierten Akteuren zu fördern. 300.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde Baden -Württemberg Das Projekts „Andrej ist anders und Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ (lesbischen , schwulen, bisexuellen, transsexuellen , trans-gender, intersexuellen und queeren) -Jugendlichen aus eher traditionell geprägten Migrant -innen- Communities Möglichkeiten eröffnen, ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihrem sozialen Umfeld leben zu können. 128.849,95 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e. V. Entwicklung effektiver und innovativer Präventionsformate der Auseinandersetzung mit modernen Formen des Antisemitismus , die den unterschiedlichen kulturellen Hintergründen von Jugendlichen gerecht werden, in Form der Begegnung und Zusammenarbeit von jüdischen , türkisch- und arabischstämmigen Jugendliche sowie Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. 125.670,45 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Deutschland Berlin Aufbau eines Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründeten Extremismus unter Berücksichtigung der Strukturen und Ausgangssituationen der Verbände sowie ihre konsequente Beteiligung an der Projektentwicklung und Gestaltung des Prozesses. Organisation von bedarfsgerechten Fortbildungen, Suche nach Netzwerkpartnern für die Verbände und gezielte Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit der präventiven Arbeit nach Auslaufen der Projektförderung . 275.910,54 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein e. V. Projektumsetzung über sechs Säulen sowohl präventiv als auch intervenierend im Bereich Islamismus und Rechtsextremismus : Demokratie-Unterricht in Jugendhaftanstalten , Fortbildungen für Bedienstete der JVAs und im Bereich ambulanter Strafmaßnahmen, Gesprächsgruppen zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Meinungen und dem Anregen kritischen Denkens, intensive systemische Einzelbetreuung radikalisierter Personen durch Theologen und Theologinnen für den Bereich Islamismus und Pädagogen und Pädagoginnen / Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen für den Bereich Rechtsextremismus , sowie Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Nachbetreuung der Projektsäulen zur Effektivität und Nachhaltigkeit des Programms. 150.761,61 Drucksache 18/13658 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung voraussichtliches IST 2017 in Euro 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg (TGBW) Das Projekt bietet Betroffenen von Hasskommentaren verschiedene Hilfeleistungen an. Das Projektvorhaben offeriert dabei statistische Erhebungen und Hintergrundwissen zur Thematik Hate Speech, und bietet psychologische Unterstützung zur Entlastung von betroffenen Ehrenamtlichen sowie praktische Reaktionsmöglichkeiten bei virtuellen Angriffen. 76.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. Antrag liegt noch nicht vor. 38.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Antrag liegt noch nicht vor. 31.812,77 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Antrag liegt noch nicht vor. 12.934,37 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. (TGBW) Auf Grundlage einer Befragung unter türkeistämmigen Jugendlichen, zum Thema ihrer Wahrnehmung zu türkeibezogenen Konflikten und ihres Status in Deutschland, werden mit Fachkräften innovative pädagogische Methoden entwickelt und erprobt, um diesen Konflikten jugendgerecht und kreativ zu begegnen . 99.313,36 3002 685 41 TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland- Almanya Türk Toplumu e. V. Förderung von außerschulischen Maßnahmen : Mein Land - Zeit für Zukunft im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung “ 667.027,00 3002 685 41 TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland- Almanya Türk Toplumu e. V. Förderung von außerschulischen Maßnahmen : Mein Land - Zeit für Zukunft im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark plus" (junge, erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre) 320.208,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/13658 Anlage 5 Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen. Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation. Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 0601 685 19 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. (AABF) Qualifizierung von ehrenamtlichen alevitischen Geistlichen in der Seelsorge 72.903,62 0601 68611 Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Zuwendung Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe, Modellprojekt „Feuerwehrprojekt“ 61.175,00 0601 68611 Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. Zusammenhalt durch Teilhabe, Projektförderung „DEMO (Demokratie-Empowerment in Migranten-Organisationen für Demokratie“ 119.764,73 0603 684 14 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. Köln Für die Etablierung einer Willkommens - / Anerkennungskultur und um Konflikten auf interkultureller/-religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das BFMF für Drittstaatsangehörige und Aufnahmegesellschaft Bildung, Begegnung und Beratung an. Projektort: Köln Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18 (Kofinanzierung AMIF) 24.469,17 0603 684 14 Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt auf die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der Teilhabe und universeller Werte von ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit 147 Organisationen Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 Kofinanzierung AMIF 22.000,00 0603 684 14 DITIB-Bildungs- und Begegnungsstätte Duisburg -Marxloh e. V. ALMAN / Akzeptanz fördern - Loyalität stärken - Migration akzeptieren - Anerkennung zeigen - Neues annehmen : Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln . Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18 34.800,00 Drucksache 18/13658 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 0603 684 14 TGD - Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu e. V. Strukturförderung 2.0 der TGD. Damit die in der ersten Förderperiode aufgebauten Strukturen nicht wieder abgebaut werden müssen und sich die TGD somit zurückentwickelt, wird die TGD im Rahmen der Strukturförderung weiterhin finanziell zu unterstützen und dazu angeleitet finanziell unabhängig zu werden. Daher ist es insbesondere Ziel der Förderung, dass die TGD vermehr als integrationspolitischer Akteur mit einem klaren Profil auf der Bundesebene anerkannt wird und sie sich bei dem Ausbau der Möglichkeiten zu politischen und gesellschaftlichen Teilhabe einbringt. Die Unabhängigkeit von staatlicher Förderung soll durch die Nachwuchsarbeit und einer breit aufgestellten Fundraisingstrategie erreicht werden. Förderzeitraum: 01.11.16 - 31.10.18 76.470,00 1702 684 01 Bund Moslemischer Pfadfinder und Pfadfinderinnen Deutschlands (BMPPD) über die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Infrastrukturförderung zum Aufbau eines muslimischen Pfadfinder-Jugendverbandes 70.000,00 1702 684 01 Bund der Alevitischen Jugend in Deutschland Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" RAHMA - Muslimisches Zentrum für Mädchen, Frauen und Familie e. V. Beratung, Begleitung sowie Empowerment von Mädchen und Frauen mit muslimischen Hintergrund gegen Rassismus und Diskriminierung 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Inssan e. V. Empowerment von jungen Musliminnen und Muslimen zwecks Umgang mit Diskriminierungserfahrungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt 95.947,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Islamisches Wissenschafts - und Bildungsinstitut e. V. Förderung der Aufklärung von Imamen, Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in Hamburg-Harburg, Aufbau Beratungsstelle 130.000,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben!" SV Genc Osman Duisburg e. V. Stärkung von sozial, schulisch und familiär benachteiligten Jugendlichen durch Erlernen von gewaltfreien Handlungsmustern und Erkennen von Wirkungs - und Ansprachemustern extremer Gruppierungen 119.241,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e. V. Angehörige gefährdeter Jugendlicher, Imame und weitere Schlüsselpersonen sollen Gefahren und Nutzen sozialer Medien im Zusammenhang mit Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung junger Menschen beurteilen und abschätzen lernen. 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Rat muslimischer Studierender & Akademiker e. V. (RAMSA) Jungen Musliminnen und Muslimen sowie deren Kommilitoninnen und Kommilitonen soll eine authentische und stabile Plattform zur Erfahrung von Vereinbarkeit von Demokratie, Islam und Menschenrechten sowie alternativen Narrativen bereitgestellt werden und dadurch Dialog, Prävention und Demokratieförderung in den Hochschulen überprüft und institutionalisiert werden . 117.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" SCHURA - Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V. Etablierung einer Anlaufstelle für Jugendliche , Lehrer, Eltern und Funktionsträger in Gemeinden zur Vorbeugung und zum Umgang mit Radikalisierungstendenzen 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. Erprobung des Aufbaus und Stärkung der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden in sechs Bundesländern, Errichtung einer Präventionshotline für DITIB Gemeinden im gesamten Bundesgebiet 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. Modellprojekte in vier Städten nach dem US-amerikanischen "Safer Space- Ansatz" zur Prävention der Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung deren Motivation, in der demokratischen Gesellschaft zu partizipieren 106.015,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" MINA - Muslimisches Frauenbildungszentrum e. V. Radikal nett und engagiert!! Förderung von Unterrichtsmodulen zur Reflektion religiöser und politischer Standpunkte 37.480,00 Drucksache 18/13658 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Bündnis Marokkanische Gemeinde Landesverband Nordrhein- Westfalen Fortbildungsansätze und Wissensvermittlung zu Präventionsstrategien gegen islamistischen Extremismus und Demokratiefeindlichkeit in konfliktbelasteten Sozialräumen, Schaffen von Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene mit Behörden und zivilgesellschaftlichen oder kirchlichen Trägern in einer "Kontaktgruppe Präventionsarbeit". 115.163,00 1703 684 11 Türkische Gemeinde in Berlin-Brandenburg Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 140.320,00 1703 684 11 Türkische Gemeinde Niedersachsen Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ einschließlich besonderer Förderbedarf 57.360,00 1703 684 14 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) Islamische Gemeinde Magdeburg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 400,00 1703 684 14 – BFD DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Harsewinkel e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 3.600,00 1703 684 14 – BFD Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 11.600,00 1703 684 14 – BFD FÖTED-Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.200,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 1703 684 14 – BFD Alevitische Jugend in NRW e. V. (BDAJ- NRW) Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 3.200,00 1703 684 14 – BFD Alevitischer Kultur, Sozial und Sportverein Paderborn e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 3.600,00 1703 684 14 – BFD Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e. V. Die Förderung im BFD erfolgt im Wege der monatlichen Erstattung von Taschengeldern und Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten Freiwilligen sowie als Zuschuss zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. 1.200,00 1703 684 21 – ESF-Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde Baden-Württemberg e. V. Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 51.169,33 1703 684 21 – ESF-Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter mit Migrationshintergrund nachhaltig in existenzsichernde Beschäftigung zu bringen. Die Teilnehmerinnen werden auf ihrem Weg in eine Beschäftigung individuell begleitet und der Zugang zu vorhandenen Angeboten zur Arbeitsmarktintegration verbessert. 51.795,47 DITIB Nord: Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. (IRG-DI- TIB-Nord) Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements durch Vernetzung von muslimischen Jugendlichen mit Schulen und Kommunen "Mein Weg! Jugend vor Ort" 129.100,00 Drucksache 18/13658 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Mit der Entwicklung und Umsetzung von Empowermentstrategien mit Migrant -innen(-Organisationen) wurde das Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte Partizipation an der Gestaltung einer diversitygerechten demokratischen Gesellschaft in Kooperation mit etablierten Akteuren zu fördern. 300.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde Baden-Württemberg Das Projekts „Andrej ist anders und Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ (lesbischen , schwulen, bisexuellen, transsexuellen , trans-gender, intersexuellen und queeren) -Jugendlichen aus eher traditionell geprägten Migrant -innen- Communities Möglichkeiten eröffnen, ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihrem sozialen Umfeld leben zu können. 130.000,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e. V. Entwicklung effektiver und innovativer Präventionsformate der Auseinandersetzung mit modernen Formen des Antisemitismus , die den unterschiedlichen kulturellen Hintergründen von Jugendlichen gerecht werden, in Form der Begegnung und Zusammenarbeit von jüdischen , türkisch- und arabischstämmigen Jugendliche sowie Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. 137.600,00 1702 684 04 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Deutschland Berlin Aufbau eines Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründeten Extremismus unter Berücksichtigung der Strukturen und Ausgangssituationen der Verbände sowie ihre konsequente Beteiligung an der Projektentwicklung und Gestaltung des Prozesses. Organisation von bedarfsgerechten Fortbildungen, Suche nach Netzwerkpartnern für die Verbände und gezielte Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung von Nachhaltigkeit der präventiven Arbeit nach Auslaufen der Projektförderung . 126.240,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/13658 Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein e. V. Projektumsetzung über sechs Säulen sowohl präventiv als auch intervenierend im Bereich Islamismus und Rechtsextremismus : Demokratie-Unterricht in Jugendhaftanstalten , Fortbildungen für Bedienstete der JVAs und im Bereich ambulanter Strafmaßnahmen, Gesprächsgruppen zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Meinungen und dem Anregen kritischen Denkens, intensive systemische Einzelbetreuung radikalisierter Personen durch Theologen und Theologinnen für den Bereich Islamismus und Pädagogen und Pädagoginnen / Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen für den Bereich Rechtsextremismus , sowie Vernetzung mit bestehenden Angeboten und Nachbetreuung der Projektsäulen zur Effektivität und Nachhaltigkeit des Programms. 296.411,59 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg (TGBW) Das Projekt bietet Betroffenen von Hasskommentaren verschiedene Hilfeleistungen an. Das Projektvorhaben offeriert dabei statistische Erhebungen und Hintergrundwissen zur Thematik Hate Speech, und bietet psychologische Unterstützung zur Entlastung von betroffenen Ehrenamtlichen sowie praktische Reaktionsmöglichkeiten bei virtuellen Angriffen. 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. Antrag liegt noch nicht vor. 130.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. Antrag liegt noch nicht vor. 130.000,00 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. Antrag liegt noch nicht vor. 36.720,37 Drucksache 18/13658 – 62 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung Zusagen/ Inaussichtstellungen 2018 in Euro 1702 68 404 – "Demokratie leben!" Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. (TGBW) Auf Grundlage einer Befragung unter türkeistämmigen Jugendlichen, zum Thema ihrer Wahrnehmung zu türkeibezogenen Konflikten und ihres Status in Deutschland, werden mit Fachkräften innovative pädagogische Methoden entwickelt und erprobt, um diesen Konflikten jugendgerecht und kreativ zu begegnen . 130.000,00 3002 685 41 TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland -Almanya Türk Toplumu e. V. Förderung von außerschulischen Maßnahmen : Mein Land - Zeit für Zukunft im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark plus" (junge, erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre) 6.116,00 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333