Deutscher Bundestag Drucksache 18/1368 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/1065) 05.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Harald Terpe, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/888 – Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument (Ergänzende Antwort zu Drucksache 18/1065) 1. Inwieweit gab es seit Jahresbeginn Gespräche zwischen Angehörigen der Bundesministerien oder des Bundeskanzleramtes und Vertreterinnen und Vertreter der Tabakindustrie? Falls es Gespräche gab, a) welchen Inhalt hatten die Gespräche, b) wie viele Gespräche wurden geführt (bitte nach Bundesministerien sowie nach Referats-, Abteilungsleiter-, Staatsekretärs- und Bundesministerebene aufschlüsseln), c) im Auftrag welcher Unternehmen oder Verbände haben Vertreterinnen und Vertreter mit Angehörigen der Bundesministerien Gespräche geführt ? Die nachstehende Tabelle enthält die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 21. März 2014 geführten Gespräche. Die Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen . Ressort Ebene Gesprächspartner Inhalt (Schwerpunkt) BMF Referat Verband der Rauchtabakindustrie e. V. EU-Tabaksteuerharmonisierung, insbesondere Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU BMF Referat Bundesverband des TabakwarenEinzelhandels e. V./ Entwicklung des deutschen Tabakmarktes in den letzten Jahren Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. (Vortrag Verband) Drucksache 18/1368 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Falls Gespräche stattgefunden haben, wie werden diese Gespräche nach den internationalen Standards, die in den Leitlinien zum Artikel 5.3 des WHORahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle auch von Deutschland akzeptiert wurden, dokumentiert und öffentlich gemacht? Gespräche zu den in den Leitlinien zum Artikel 5.3 erwähnten Themenbereichen werden in der Regel schriftlich dokumentiert. Das Ergebnis des Gesprächs der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten mit dem DZV über die notariell beglaubigten Ausgaben der Tabakindustrie für Werbung, Promotion und Sponsorship wird – wie in den Vorjahren – im Drogen- und Suchtbericht veröffentlicht. Zur Funktion der Leitlinien wird zudem auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/2036 verwiesen. Leitlinien sollen den Vertragsparteien helfen, die Konvention bestmöglich nach ihren nationalen Gegebenheiten umzusetzen. Es handelt sich dabei um Handlungsoptionen . Ein Vertragsstaat muss deshalb nicht jede dieser Empfehlungen aufgreifen. Ressort Ebene Gesprächspartner Inhalt (Schwerpunkt) BMF Referat Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e. V. Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels, tabaksteuerrechtliche Einordnung eines neuen Produkts, Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU BMF Referat DZV Deutscher Zigarettenverband e. V. Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU BMFSFJ Referat Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. Jugendschutz beim Versandhandel von Tabakwaren BMWi Abteilungsleitung Verband der Rauchtabakindustrie e. V. Vorstellung Verband, Umsetzung EU-Tabakprodukt-Richtlinie in nationales Recht BMAS Staatsekretär/in British American Tobacco Industrie GmbH Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie BMG Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten DZV Deutscher Zigarettenverband e. V. Werbeausgaben der Tabakindustrie 2013 für den Drogen- und Suchtbericht gemäß Vereinbarungen nach der FCTC (Telefonat) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333