Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Oktober 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13681 18. Wahlperiode 09.10.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Menz, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13548 – Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus Bremen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neben Bayern gehört das Land Bremen zu den großen rüstungsproduzierenden und rüstungsexportierenden Bundesländern. Fünf Unternehmen produzieren in Bremen: Airbus baut Teile für den A400M. Die ATLAS ELEKTRO- NIK GmbH ist der große U-Boot Zulieferer für konventionelle U-Boote, die Rheinmetall Defence Electronics GmbH entwickelt und produziert u. a. Drohnen und die OHB System AG hat den SAR-Lupe-Satelliten für die Bundeswehr entwickelt und geliefert. Die Lürssen Werft GmbH & Co. KG baut Korvetten, Kriegs- und Militärschiffe nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch für den Export, z. B. in das derzeit kriegführende Saudi-Arabien (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/waffenexporte-bundesregierung-genehmigtboot -deal-mit-saudi-arabien-a-1101507.html). Der hohe Anteil der Kriegswaffen an den Gesamtrüstungsexporten in Länder der EU, in NATO-Staaten und insbesondere in Drittstaaten ist allgemein sehr besorgniserregend. Mit seiner Rüstungsexportwirtschaft trägt das Land Bremen aus Sicht der Fragesteller zur Gefahr der Verschärfung bestehender Konflikte oder Kriege bei. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen , Angaben zum Datum des Antrages oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen . Drucksache 18/13681 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Liegen der Bundesregierung auch frühere Daten als von 2014 über die Herkunft von Rüstungsexportgütern vor (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9875)? Wenn ja, sind diese für das Land Bremen für den Zeitraum 2006 bis 2014 zu spezifizieren? Wenn nein, warum nicht? Angaben über das Land, wie z. B. Bremen, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat, werden erst seit dem Jahr 2014 statistisch als Teil der Daten für den Rüstungsexportbericht vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfasst. Für den Zeitraum 2006 bis 2013 müssten ca. 128 000 Genehmigungsvorgänge händisch ausgewertet und das jeweilige Land nachträglich erfasst werden. Ohne Berücksichtigung des Zeitaufwandes für die Entwicklung eines Erfassungsprogramms , das die Editierung der Jahresdatenbanken ermöglicht, ist mit einem Zeitaufwand von ca. drei Minuten pro Vorgang und damit mit einem Arbeitsaufwand von ca. 800 Arbeitstagen für die nachträgliche Erfassung zu rechnen. Diese Arbeitszeit könnte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr für die Bearbeitung von Exportkontrollanträgen aufgebracht werden, was zu erheblichen Verzögerungen im Rahmen der Antragsbearbeitung im BAFA führen würde. Der gesetzliche Auftrag des BAFA im Bereich der Erteilung von Genehmigungen von Rüstungsgütern würde damit in nicht verantwortbarem und unzumutbarem Maße in Mitleidenschaft gezogen werden. 2. Welche konkreten Zusagen lässt sich die Bundesregierung geben, um „die Entwicklungen in den importierenden Ländern auch aus Sicht der Rüstungsexportkontrolle genau“ (www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html) zu verfolgen? Nach welchen konkreten Kriterien verfolgt die Bundesregierung „die Entwicklungen in den importierenden Ländern auch aus Sicht der Rüstungsexportkontrolle genau“ (ebd.)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Licht der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ (im Folgenden: „Politische Grundsätze“) vom 19. Januar 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ (im Folgenden: „Gemeinsamer Standpunkt“) und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird besonderes Gewicht beigemessen. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen, fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13681 Auch die weiteren Kriterien der Politischen Grundsätze und des Gemeinsamen Standpunkts werden in die Prüfung immer einbezogen, wie: - die Vereinbarkeit des Exports mit internationalen Verpflichtungen, namentlich aufgrund von Beschlüssen der Vereinten Nationen und der EU, - die innere Lage im Endbestimmungsland, - der Erhalt von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region, - die nationale Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten sowie von befreundeten und verbündeten Ländern, - das Verhalten des Empfängerlandes gegenüber der internationalen Gemeinschaft , insbesondere im Hinblick auf dessen Haltung zu Terrorismus und internationaler organisierter Kriminalität, - das Risiko der unerlaubten Weitergabe der Ausrüstung im Empfängerland oder der Wiederausfuhr unter unerwünschten Bedingungen sowie - die Vereinbarkeit der Rüstungsexporte mit der technischen und wirtschaftlichen Kapazität des Empfängerlandes. Jeder Einzelfall wird unter Abwägung aller Umstände, einschließlich der außenund sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands, geprüft. Dabei steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Ausfuhren von Rüstungsgütern, die der Kooperation mit unseren Bündnispartnern oder deren Ausstattung dienen, erfolgen auch im sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands. Dies gilt auch für Ausfuhren in Drittländer, mit denen in diesen Ländern beispielsweise Beiträge zur Grenzsicherung oder zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geleistet werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Nach den Politischen Grundsätzen werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden durch die Bundesregierung alle vorhandenen Informationen hinsichtlich eines gesicherten Endverbleibs umfassend geprüft und bewertet. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. 3. Welcher Anteil an den Umsätzen aus Rüstungsexporten gemäß dem Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2016 (Rüstungsexportbericht 2016) und in den vorhergehenden Jahren entfällt auf Unternehmen mit Sitz im Land Bremen (bitte nach den Kategorien des Artikels 2 des Vertrags über den Waffenhandel – Kampfpanzer , gepanzerte Kampffahrzeuge, großkalibrige Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge , Angriffshubschrauber, Kriegsschiffe, Flugkörper und Abfeuereinrichtungen für Flugkörper, Kleinwaffen und leichte Waffen – aufschlüsseln ), und in welche Länder wurden entsprechende Rüstungsgüter aus Bremen exportiert (bitte einzeln nach NATO-Ländern, EU-Mitgliedstaaten, NATO-gleichgestellten Ländern und Drittstaaten aufschlüsseln)? Die Umsätze aus Rüstungsexporten sind unternehmensinterne Daten und der Bundesregierung nicht bekannt. Die erbetene Aufschlüsselung nach den Kategorien des Artikels 2 des Vertrags über den Waffenhandel ist daher nicht möglich. Drucksache 18/13681 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bezüglich der Bestimmungsländer der in Bremen ansässigen Unternehmen im Jahr 2016 erteilten Ausfuhrgenehmigungen, aufgeschlüsselt nach EU-Ländern, NATO und NATO-gleichgestellten Ländern sowie Drittländern, wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 4. Wie hoch war der Anteil der Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren) von in Bremen ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen Rüstungsexporten gemäß den Rüstungsexportberichten 2006 bis 2016 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln )? Eine Auswertung nach Antragstellern aus Ländern ist erst seit dem Jahr 2014 möglich, da erst seit diesem Zeitpunkt diese Angaben Teil des Datenbestandes sind. Der Anteil der Genehmigungen von Antragstellern aus Bremen an den Gesamtgenehmigungen der jeweiligen Rüstungsexportberichte kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Einzelgenehmigungen Jahr Gesamtwert lt. Rüstungsexportbericht in Euro davon aus Bremen in Euro Prozentanteil 2014 3.973.800.137 340.298.140 8,6 2015 7.858.766.860 481.440.014 6,1 2016 6.847.689.283 154.051.508 2,2 Sammelausfuhrgenehmigungen Jahr Gesamtwert lt. Rüstungsexport -bericht in Euro davon aus Bremen in Euro Prozentanteil 2014 2.544.719.464 1.594.538.000 62,7 2015 4.960.165.881 1.193.510.879 24,1 2016 58.700.000 10.000.000 17,0 5. Wie hoch war der Anteil der exportierten Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren ) von in Bremen ansässigen Antragstellern an den insgesamt aus Deutschland exportierten Kriegswaffen gemäß den Rüstungsexportberichten 1998 bis 2016 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Eine Auswertung nach Antragstellern aus Ländern ist erst seit dem Jahr 2014 möglich, da erst seit diesem Zeitpunkt diese Angaben Teil des Datenbestandes sind. Die nachfolgenden Angaben zu den zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen sind wertmäßig bereits in den Angaben in der Antwort zu Frage 4 enthalten, da sämtliche Kriegswaffen auch Rüstungsgüter sind und für die Ausfuhr auch einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bedürfen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13681 Die statistische Erfassung der Rüstungsexportgenehmigungen erfolgt nach dem Genehmigungsdatum. Die folgende Übersicht gibt daher Genehmigungen nach dem Jahr wieder, in dem die Genehmigung für ein Unternehmen aus Bremen erteilt wurde. Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG Jahr Gesamtwert Kriegswaffen in Euro davon aus Bremen in Euro Prozentanteil 2014 1.410.168.832 145.346.689 10,1 2015 2.870.413.913 79.664.948 2,8 2016 1.881.624.741 19.675.414 1,0 Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach dem AWG Jahr Gesamtwert Kriegswaffen in Euro davon aus Bremen in Euro Prozentanteil 2014 76.299.421 0 0 2015 900.000.000 0 0 2016 0 0 0 6. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) aus Bremen wurden zwischen 2006 und 2016 an welche Drittstaaten geliefert (bitte nach Jahr, Empfängerland und Kriegswaffenlistennummer aufschlüsseln)? a) Wie hoch war jeweils deren Wert? b) Wann wurden die entsprechenden Exporte jeweils beantragt, genehmigt und geliefert? Bei den hier erbetenen Angaben ist nicht auszuschließen, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine Re-Identifizierung der betroffenen Unternehmen erfolgen kann. Dies könnte die verfassungsmäßig geschützte Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen. Die Antwort auf diese Frage ist deshalb gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Inneren zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird daher als nicht zur Veröffentlichung bestimmt dem Deutschen Bundestag übermittelt.* 7. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) von in Bremen ansässigen Antragstellern wurden dabei in welcher Stückzahl gemäß den einschlägigen Kriegswaffenlistennummern jeweils exportiert? Eine Auswertung nach Antragstellern aus Ländern ist erst seit dem Jahr 2014 möglich, da erst seit diesem Zeitpunkt diese Angaben Teil des Datenbestandes sind. Nachfolgend werden die in den Jahren 2014 bis 2016 auf Antrag von Unternehmen aus Bremen zur Ausfuhr nach dem AWG genehmigten Kriegswaffen dargestellt . * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/13681 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keiner Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthält die Aufstellung ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem AWG für Kriegswaffen. Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung Stückzahl 2014 10 – Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nummern 7 und 9 einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenkflugkörper zur Panzer- und Fliegerabwehr 30 19 – kleine Wasserfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Knoten, die mit Angriffswaffen ausgerüstet sind 1 22 – Tender, Munitionstransporter diverse 47 – Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel 64 2015 10 – Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nummern 7 und 9 einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenk-flugkörper zur Panzer- und Fliegerabwehr 30 40 – Torpedos diverse 41 – Torpedos ohne Gefechtskopf diverse 47 – Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel 87 2016 17 – Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden 1 47 – Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel 165 8. In welche Länder wurden die von in Bremen ansässigen Antragstellern exportierten Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) geliefert, bezogen auf die jeweiligen Ländergruppen EU-Länder, NATO- und gleichgestellte Länder und Drittländer (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Nachfolgend werden die jeweiligen Bestimmungsländer der in Bremen ansässigen Unternehmen in den Jahren 2014 bis 2016 nach dem AWG erteilten Ausfuhrgenehmigungen , aufgeschlüsselt nach EU-Ländern, NATO und NATO-gleichgestellten Ländern sowie Drittländern, dargestellt. Es wurden für diesen Zeitraum für das Land Bremen keine Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt. Daten von Sammelausfuhrgenehmigungen können grundsätzlich keinem Land eindeutig zugeordnet werden, da Sammelausfuhrgenehmigungen in der Regel mehrere Empfängerländer beinhalten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13681 Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG: Jahr EU-Länder in Euro NATO und NATO-gleichgestellte Länder in Euro Drittländer in Euro Gesamt in Euro 2014 3.370.714 0 141.975.975 145.346.689 [2,3%] [97,7%] 2015 5.611.948 0 74.053.000 79.664.948 [7,0%] [93,0%] 2016 1.291.545 0 18.383.869 19.675.414 [6,6%] [93,4%] 9. Welche Rüstungsgüter – mit Ausnahme von Kriegswaffen – (inklusive Sammelausfuhren ) wurden im Zeitraum von 2006 bis 2016 schwerpunktmäßig von in Bremen ansässigen Antragstellern ausgeführt? Eine Auswertung nach Antragstellern aus Ländern ist erst seit dem Jahr 2014 möglich, da erst seit diesem Zeitpunkt diese Angaben Teil des Datenbestandes sind. Die Angaben beziehen sich auf Ausfuhrgenehmigungen. Der Schwerpunkt der erteilten Genehmigungen für in Bremen ansässige Antragsteller im Zeitraum von 2014 bis 2016: Einzelgenehmigungen – Sonstige Rüstungsgüter AL-Position Wert in Euro Prozentanteil A0004 250.869.971 34,3 Sammelausfuhrgenehmigungen – Sonstige Rüstungsgüter AL-Position Wert in Euro Prozentanteil A0010 2.673.810.879 95,5 10. Wie hoch war der jeweilige Anteil der Ausfuhren in EU-Länder, NATO- Länder und der NATO gleichgestellte Länder (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 11. Wie hoch war der jeweilige Anteil der Ausfuhren in Drittstaaten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Eine Auswertung nach Antragstellern aus Ländern ist erst seit dem Jahr 2014 möglich, da erst seit diesem Zeitpunkt diese Angaben Teil des Datenbestandes sind. Die Angaben beziehen sich auf Ausfuhrgenehmigungen. Eine Aufteilung der Sammelausfuhrgenehmigungen auf Ländergruppen ist nicht möglich. Drucksache 18/13681 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einzelgenehmigungen für Sonstige Rüstungsgüter – ohne Kriegswaffen – aus Bremen Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Gesamt 194.951.451 Euro 401.775.066 Euro 134.376.094 Euro - davon EU-Länder 25.197.889 Euro [12,9%] 62.422.969 Euro [15,6%] 5.840.316 Euro [4,4%] - davon NATO-Länder 12.516.861 Euro [6,4%] 93.147.054 Euro [23,2%] 4.402.105 Euro [3,3%] - davon NATO-gleichgestellte Länder 2.147.662 Euro [1,1%] 1.443.627 Euro [0,3%] 2.233.829 Euro [1,6%] - davon Drittländer 155.089.039 Euro [79,6%] 244.761.416 Euro [60,9%] 121.899.844 Euro [90,7%] 12. Welche der Rüstungsgüter gingen an welche Drittstaaten (bitte nach Empfängerland , Rüstungsgut und Jahr aufschlüsseln)? Die Angaben beziehen sich auf Ausfuhrgenehmigungen. Für die nachfolgenden Drittländer sind Genehmigungen nach dem AWG für sonstige Rüstungsgüter und Kriegswaffen für Antragsteller mit Sitz in Bremen erteilt worden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13681 2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenpositionen Land Ausfuhrlistenposition Algerien A0009 Argentinien A0004 Bahrain A0009 Brasilien A0007, A0009, A0021 Brunei (Darussalam) A0004, A0009, A0022 Chile A0004, A0009, A0011 China A0007, A0021, A0022 Indien A0007, A0021, A0022 Indonesien A0004, A0009, A0014 Israel A0022 Katar A0007, A0021 Kolumbien A0011, A0021 Korea, Republik A0005, A0007, A0009, A0021, A0022 Kuwait A0007, A0021 Malaysia A0005, A0009, A0014 Oman A0010 Pakistan A0004, A0005, A0011, A0022 Saudi-Arabien A0005, A0007, A0009, A0022 Singapur A0007, A0009, A0011, A0022 Südafrika A0009, A0021, A0022 Taiwan A0004 Thailand A0004, A0009 Turkmenistan A0004 Uganda A0006 Vereinigte Arabische Emirate A0002, A0005, A0009, A0019 Vietnam A0007, A0021, A0022 Drucksache 18/13681 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenpositionen Land Ausfuhrlistenposition Ägypten A0004, A0009 Algerien A0005, A0007, A0011, A0021 Brasilien A0004, A0007, A0021, A0022 Brunei (Darussalam) A0009, A0011 China A0007, A0021 Hongkong A0022 Indien A0004, A0007, A0009, A0021, A0022 Indonesien A0004, A0007, A0009, A0011, A0014, A0021, A0022 Israel A0004, A0005, A0009, A0011, A0016, A0021, A0022 Kambodscha A0006 Kasachstan A0007, A0021 Katar A0007, A0021 Kolumbien A0011, A0022 Korea, Republik A0007, A0009, A0011, A0021, A0022 Kuwait A0007 Libanon A0007 Malaysia A0005, A0011 Marokko A0022 Moldau, Republik A0007, A0021 Oman A0005, A0007, A0011, A0021, A0022 Pakistan A0004, A0009, A0014 Saudi-Arabien A0005 Serbien A0021 Singapur A0011, A0014, A0021, A0022 Südafrika A0009, A0021, A0022 Taiwan A0004 Thailand A0009, A0011 Turkmenistan A0004 Vereinigte Arabische Emirate A0002, A0004, A0007, A0021, A0022 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13681 2016 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenpositionen Land Ausfuhrlistenposition Algerien A0014, A0021 Argentinien A0004 Bahrain A0009 Bosnien u. Herzegowina A0022 Brasilien A0022 Chile A0004, A0009 Indien A0004, A0007, A0009, A0014, A0021, A0022 Indonesien A0004, A0009, A0014 Israel A0004, A0009, A0022 Kambodscha A0006, A0007, A0021 Kolumbien A0011, A0022 Korea, Republik A0004, A0007, A0009, A0011, A0021, A0022 Kuwait A0007, A0009, A0021 Malaysia A0004, A0005, A0011, A0021, A0022 Oman A0004, A0007, A0021, A0022 Peru A0004 Philippinen A0007, A0021, A0022 Saudi-Arabien A0005, A0009, A0010, A0021 Serbien A0021, A0022 Singapur A0004, A0007, A0009, A0011, A0021, A0022 Südafrika A0009, A0021, A0022 Tadschikistan A0006 Taiwan A0004, A0009 Thailand A0004, A0007, A0011, A0021, A0022 Turkmenistan A0004 Uganda A0006 Vereinigte Arabische Emirate A0002, A0004, A0011, A0014, A0021, A0022 Drucksache 18/13681 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Unternehmen aus Bremen haben von 2006 bis 2016 Rüstungsgüter in Drittstaaten exportiert, und welche weiteren Unternehmen haben für diesen Zeitraum Rüstungsexporte in Drittstaaten beantragt? Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren (Exporten) nicht vor. Zu den Umständen und Einzelheiten zu laufenden Ausfuhranträgen von Rüstungsexportvorhaben folgt die Bundesregierung der Entscheidung des BVerfG vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,185) und erteilt grundsätzlich keine Auskunft (vgl. hier auch die Vorbemerkung der Bundesregierung). 14. Welche Unternehmen aus Bremen haben von 2006 bis 2016 Kriegswaffen in Drittstaaten exportiert, und welche weiteren Unternehmen haben für diesen Zeitraum Kriegswaffenexporte in Drittstaaten beantragt? Die Namen der Unternehmen, die von 2006 bis 2016 Kriegswaffen tatsächlich ausgeführt haben, können aufgrund der nach Artikel 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die die Bundesregierung zu wahren hat, nicht genannt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Wie hoch war der Anteil an beantragten Rüstungsexporten (inklusive Sammelausfuhren ) von Unternehmen aus Bremen zwischen 2006 und 2016, die a) untersagt wurden oder b) zurückgezogen wurden (bitte nach Jahr der Untersagung bzw. des Rückzugs aufschlüsseln)? c) An welche Länder hätten die entsprechenden Rüstungsgüter geliefert werden sollen und welche Gründe führten zur Untersagung der Exporte? Die Fragen 15a bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie hoch war der Anteil an beantragten Kriegswaffenexporten (inklusive Sammelausfuhren) von Unternehmen aus Bremen zwischen 2006 und 2016, die a) untersagt wurden oder b) zurückgezogen wurden (bitte nach Jahr der Untersagung bzw. des Rückzugs aufschlüsseln)? c) An welche Länder hätten die entsprechenden Kriegswaffen geliefert werden sollen, und welche Gründe führten zur Untersagung der Exporte? Die Fragen 16a bis 16c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13681 17. Bei welchen Rüstungsgütern (inklusive Sammelausfuhren) von Unternehmen aus Bremen, die in den letzten fünf Jahren in Drittstaaten geliefert wurden , wurden einschränkende Vereinbarungen getroffen, die über das übliche Maß hinausgehen, und um welche Einschränkungen handelte es sich hierbei? a) Bei welchen dieser Einschränkungen ging die Initiative dafür von den Unternehmen oder den Drittstaaten aus (bitte aufschlüsseln)? b) Welche dieser Einschränkungen wurden von Seiten der Bundesregierung bereits bei entsprechenden Voranfragen gemacht und welche erst im Rahmen der formalen Genehmigung (bitte aufschlüsseln)? c) Wie wurden diese Einschränkungen bislang überprüft (bitte aufschlüsseln )? d) Wie lange gelten die Einschränkungen (bitte aufschlüsseln)? e) Sind der Bundesregierung Abweichungen von den vereinbarten Einschränkungen bekannt (bitte ggf. aufschlüsseln)? Die Fragen 17 bis 17e werden gemeinsam beantwortet. Soweit Ausfuhrgenehmigungsbescheide nach dem AWG und dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen aufgrund der Art des Ausfuhrvorhabens mit Einschränkungen versehen werden, handelt es sich hierbei nicht um Vereinbarungen mit Unternehmen oder Drittstaaten, sondern um Regelungen, die für alle Antragsteller unterschiedslos angeordnet werden und somit nicht über das übliche Maß hinausgehen. 18. Gibt es Ankündigungen der in Bremen ansässigen Unternehmen, Schadensersatz geltend zu machen für den Fall, dass Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und Rüstungsgüter zurückgezogen werden und die Bundesregierung die Ausfuhr nicht genehmigt? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und von wem wurde eine Schadensersatzklage angekündigt? b) Wäre die Bundesregierung nach eigener Auffassung schadensersatzpflichtig gewesen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? c) Inwiefern gibt es Vereinbarungen oder Ankündigungen über die Höhe eventueller Schadensersatzklagen/Schadensersatzleistungen? Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet. Die Frage einer Schadensersatzverpflichtung gegenüber Unternehmen kann nicht abstrakt betrachtet werden. Sie richtet sich immer nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Drucksache 18/13681 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Ab wann ist die Bundesregierung grundsätzlich für den Widerruf einer erteilten Exportgenehmigung/einer positiv beschiedenen Voranfrage schadensersatzpflichtig ? a) In welchem Umfang wäre die Bundesregierung schadensersatzpflichtig, gemessen am jeweiligen Wert der Exportgenehmigung/positiv beschiedenen Voranfrage? b) Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, das Risiko einer Schadensersatzforderung/-klage einzugehen? Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Die zu erfüllenden Voraussetzungen eines im Einzelfall möglichen Entschädigungsanspruchs infolge eines Widerrufs von Ausfuhrgenehmigungen und Voranfragen ergeben sich für den Bereich des AWG aus § 49 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und für den Bereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) aus § 9 KrWaffKontrG. Die Höhe einer möglichen Entschädigung beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und kann nicht abstrakt beziffert werden. Die Frage nach den Umständen, unter denen die Bundesregierung bereits ist, das Risiko einer Schadensersatzforderung/-klage einzugehen, kann abstrakt nicht beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls . 20. Bei welchen Rüstungsexporten der vergangenen zehn Jahre ist die Bundesregierung das Risiko einer Schadensersatzforderung/-klage eingegangen und hat die entsprechenden Genehmigungen/positiv beschiedenen Voranfragen widerrufen (bitte aufschlüsseln)? a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung widerrufen (bitte aufschlüsseln )? b) In welchen Fällen wurde daraufhin eine Schadensersatzforderung an die Bundesregierung gerichtet (bitte aufschlüsseln)? c) Wie hoch waren die Schadensersatzforderungen (bitte aufschlüsseln)? d) Welche Schadensersatzforderungen wurden gerichtlich entschieden (bitte aufschlüsseln)? e) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen getätigt und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 20 bis 20e werden gemeinsam beantwortet. In den letzten zehn Jahren wurde der Vollzug der Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland durch Widerruf der entsprechenden Genehmigungen unterbunden . Der Widerruf erfolgte zur Verhütung einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Der Adressat dieses Widerrufs hat die Festsetzung einer Entschädigung beantragt. Dieses Antragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13681 21. Für welche weiteren Rüstungsexporte von Unternehmen aus Bremen in Drittstaaten liegt eine positiv beschiedene Voranfrage vor? a) Wann wurden die Voranfragen positiv beschieden (bitte Datum angeben )? b) Wann rechnet die Bundesregierung mit der formalen Antragstellung oder dem Export? c) Inwiefern wurden bereits Einschränkungen der Verwendung oder der Weitergabe vereinbart? Die Fragen 21 bis 21c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 22. Wie viele Menschen in Bremen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Rüstungsindustrie (bitte nominal und prozentual zu den in Deutschland bestehenden Beschäftigungen in der Rüstungsindustrie angeben)? a) Wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren verändert? b) Wie viele Teilarbeitsplätze oder Leiharbeiter gibt es in Betrieben? c) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um das Parlament darüber in Kenntnis zu setzen? Die Fragen 22 bis 22c werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen nach den Beschäftigten und der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in der Rüstungsindustrie beziehen sich auf unternehmensspezifische Daten, zu denen die Bundesregierung über keine umfassenden Informationen verfügt. Für 2015 werden die Beschäftigten in der Verteidigungsindustrie am Standort Bremen gemäß einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Studie zur „Analyse der strukturellen Lage der Verteidigungsindustrie in Deutschland“ vom November 2015 gemäß der dortigen Definition mit 2 800 Beschäftigten (und damit 4,3 Prozent aller in Deutschland in der Verteidigungsindustrie Beschäftigten) beziffert. Bei Unternehmensstatistiken ist allerdings zu bedenken, dass die zugeordneten Unternehmen möglicherweise neben militärischen Gütern zivile Güter produzieren oder das Unternehmen in anderen Wirtschaftsbereichen ebenfalls militärische Güter herstellen können, so dass die Selbstklassifizierungen der Unternehmen als Teil der "Rüstungsindustrie" wenig aussagekräftig sind. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8097 verwiesen. Da sich im Übrigen der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (vgl. BVerfGE 124,161 [188,196]), sind von Seiten der Bundesregierung keine Maßnahmen erforderlich, um das Parlament über Beschäftigungsdaten von Unternehmen aus Bremen in Kenntnis zu setzen. Drucksache 18/13681 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung der im Mai 2016 geschlossene vierjährige Kooperationsvertrag zwischen der Bundeswehr und der Universität Bremen zur Ausbildung von jährlich zehn Informatikerinnen für 120 000 Euro mit der universitätseigenen Zivilkausel sowie dem Bremer Hochschulgesetz vereinbar (www.taz.de/!5331942/)? Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und die Hochschule Bremen haben am 3. Mai 2016 einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, wonach Beamtinnen auf Widerruf als Teil ihrer Laufbahnausbildung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst an der Hochschule Bremen ab dem Wintersemester 2016/2017 ein duales Studium im „Internationalen Frauenstudiengang Informatik-Dual (DS IFI)“ absolvieren können. Hierbei handelt es sich um eine reine beamtenrechtliche Laufbahnausbildung. Soldatinnen werden nicht an die Hochschule entsandt. Die Ausgestaltung des Studiums und die Bestimmung seiner curricularen Inhalte obliegen allein der Hochschule. Die Bundeswehr nimmt im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen ein akkreditiertes Angebot der Hochschule Bremen wahr und übt keinerlei Einfluss auf deren Lehrinhalte und Angebote aus. In den Kooperationsverhandlungen hat die Hochschule der Bundeswehr versichert, dass diese Kooperation mit der Zivilklausel vereinbar ist. 24. Welchen Anteil am Bruttoinlandsprodukt Bremens haben die Rüstungsexporte aus Bremen nach Kenntnis der Bundesregierung? Vom Statistischen Bundesamt wird im Rahmen der Außenhandelsstatistik der Export von Rüstungsgütern nur für die Gütergruppe der Kriegswaffen erfasst. Nach dieser Datenerhebung wurden im Jahr 2016 keine tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für Bremen verzeichnet. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt Bremens beläuft sich für das Jahr 2016 damit auf den Wert 0. Wie viele Genehmigungsinhaber gibt es im Land Bremen? In Bremen hatten am Auswertungstag 22 Firmen eine gültige Ausfuhrgenehmigung . (Auswertung vom 14. September 2017). Wie viele Genehmigungsinhaber gibt es in Niedersachsen und in Hamburg? In Niedersachsen hatten am Auswertungstag 81 Firmen eine gültige Ausfuhrgenehmigung . In Hamburg ergab die Auswertung 35 Firmen mit gültigen Ausfuhrgenehmigungen . (Auswertung vom 14. September 2017). Welche Genehmigungsinhaber aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 eine Genehmigung erhalten, Kriegswaffen in Drittstaaten zu exportieren? Kriegswaffen können nur mit einer Ausfuhrgenehmigung nach dem AWG exportiert werden. Folgende Unternehmen aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 eine Genehmigung nach dem AWG für die Ausfuhr von Kriegswaffen erhalten: Fr. Lürssen Werft GmbH & Co.KG, Fassmer, Rheinmetall Landsysteme GmbH, Rheinmetall Waffe Munition GmbH, ThyssenKrupp Marine Systems GmbH und FFG Flensburger Fahrzeugbau mbH. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13681 25. Welche Unternehmen aus Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig- Holstein haben 2016 eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz für die Ausfuhr von Kriegswaffen in Drittländer erhalten? Auf die Antwort zu Frage 24c wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333