Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. Oktober 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13684 18. Wahlperiode 13.10.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13651 – Grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen und Überwachung mithilfe der Polizeiagentur Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 26. bis 28. November 2014 hatte die EU-Polizeiagentur Europol eine Konferenz europäischer Arbeitsgruppen zur verdeckten Observation und Überwachung („Assembly of Regional Groups on Surveillance; ARGOS) in Den Haag abgehalten (http://gleft.de/1SZ, http://gleft.de/1T1 und Bundestagsdrucksache 18/3766). Auf der Tagesordnung standen verschiedene Projekte zur Verzahnung von verdeckten Überwachungsmaßnahmen in der Europäischen Union (EU), darunter das GPS-basierte (GPS: Global Positioning System) und die auf einem zentralen Server geführte „European Tracking Solution“ (ETS), die von der Arbeitsgruppe „European Law Enforcement Technology Services“ (EN- LETS) entwickelt wird (http://gleft.de/1SZ). Deutschland wird im Netzwerk ENLETS durch die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) vertreten. EN- LETS arbeitet außerdem an Verfahren zur Nummernschilderkennung, Videoüberwachung sowie zum ferngesteuerten Stoppen von Fahrzeugen durch Lahmlegung der Bordelektronik (Bundestagsdrucksache 18/706, http://gleft.de/1T2). Auf der Konferenz wurden weitere Netzwerke und Arbeitsgruppen zur verdeckten Observation vorgestellt, die Bundesregierung nennt hierzu das osteuropäische „Surveillance Expert Network for Southeast Europe“ (SENSEE) zur Kooperation in der Observation, die Europol-Arbeitsgruppe von Verbindungsbeamten für kontrollierte Lieferungen („Working Group on Controlled Delivery“) sowie die „Arbeitsgruppe grenzüberschreitende Observation“ („Cross-Border Surveillance Working Group“, CSW), bei der Europol Mitglied ist (Bundestagsdrucksache 18/3766). Ihr gehören außerdem Mobile Einsatzkommandos bzw. vergleichbare Einheiten aus Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich , Spanien, Dänemark, Österreich, Italien, Finnland, Irland, Luxemburg, Schweden, Norwegen und Deutschland (Bundeskriminalamt – BKA) an. Deutschland gehört neben Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden zur Steuerungsgruppe. Die CSW untersucht die „Möglichkeiten des Technikeinsatzes in der Verbrechensbekämpfung“ und informiert über die technischen und rechtlichen Grundlagen für Abhörmaßnahmen in den Teilnehmerländern. Sie befasst sich außerdem mit der Frage, wie die „täterseitigen Aktivitäten und technischen Möglichkeiten zur Erkennung polizeilicher Maßnahmen“ verhin- Drucksache 18/13684 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dert werden können. Auf der Überwachungskonferenz wurden außerdem rechtliche Rahmenbedingungen thematisiert, mit denen verdeckte Observationen und Ermittlungen erleichtert werden können, darunter die Nutzung der mittlerweile in Kraft getretenen Europäische Ermittlungsanordnung sowie „Vorteile von ressortübergreifender Observation und Verwaltung“ (Bundestagsdrucksache 18/3766). 1. Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zu den auf der Konferenz europäischer Arbeitsgruppen zur verdeckten Observation und Überwachung (Assembly of Regional Groups on Surveillance; ARGOS) behandelten Tagesordnungspunkten machen (http://gleft.de/1SZ), und wer trug dazu jeweils vor? a) Welche Konferenzen oder Treffen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/3766 im Rahmen von ARGOS stattgefunden? b) Welche Behörden welcher Länder nahmen daran teil, und welche Themen wurden behandelt? Bei ARGOS handelt es sich um ein Gremium unter Federführung von Europol. Seit der ARGOS-Veranstaltung im November 2014 hat nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine weitere Veranstaltung stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3766 verwiesen. 2. Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an dem von Europol koordinierten „Netz von Sachverständigen für den Umgang mit Informanten“ („Covert Human Intelligence Source“, CHIS) teil (Europol-Jahresbericht vom 7. Mai 2012, Aktenzeichen 1423-74r2)? Es wird darauf hingewiesen, dass der englische Ausdruck „Covert Human Intelligence Source“ (CHIS) kein Gremium bezeichnet, sondern in dem hier zitierten Europol-Jahresbericht 2012 lediglich als Äquivalent für den deutschen Begriff des „Informanten“ verwendet wird. An dem von Europol koordinierten „Netz von Sachverständigen für den Umgang mit Informanten“ hingegen nehmen die Mitgliedstaaten von Europol teil. a) Auf welche Weise beteiligen sich Bundesbehörden am CHIS? Europol hält eine Übersicht der zentralen Ansprechpartner innerhalb der Mitgliedstaaten im Bereich der Führung von Vertrauenspersonen vor, die regelmäßig aktualisiert wird. Diesbezüglich erhalten die Mitgliedstaaten im Bedarfsfall Auskunft . Für Deutschland ist das Bundeskriminalamt zentraler Ansprechpartner. b) Inwiefern arbeitet das CHIS an der Harmonisierung von Verfahren zum Einsatz und zur Steuerung von Informanten? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4657 und die darin enthaltenen Beiträge in der Antwort zu den Fragen 4 bis 6 und 13 - zur „Europol Platform for Experts“ (EPE), Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13684 - zum „European Union Manual on Common Criteria and Principles“ und - zu Schulungen, die Europol in Kooperation mit CEPOL im Bereich “VP-Führung ” durchführt, verwiesen. c) Welche Methoden für die verdeckte Überwachung in Verbindung mit kontrollierten Lieferungen werden von Europol bereitgestellt (http://gleft. de/1T4)? Zu etwaigen von Europol bereitgestellten Methoden für die verdeckte Überwachung in Verbindung mit kontrollierten Lieferungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 3. An welchen Projekten des „European Law Enforcement Technology Services “ (ENLETS) sind welche Bundesbehörden derzeit beteiligt? Deutsches Mitglied bei ENLETS ist das Polizeitechnische Institut der Deutschen Hochschule der Polizei (PTI der DHPol). Eine Mitarbeit von Bundesbehörden in ENLETS-Projekten erfolgt derzeit nicht. 4. Inwiefern ist die von Europol einberufene „Working Group on Tracking Surveillance “ weiterhin existent, wer nimmt daran teil, und welche Themen werden dort behandelt (Bundestagsdrucksache 18/706)? Das Bundeskriminalamt hat sich an der Working Group seit 2012 nicht mehr beteiligt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 14a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/706). Aktuelle Erkenntnisse im Sinne der Frage liegen nicht vor. 5. In welchem Verfahrensstadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „European Tracking Solution“ (ETS) zur Entwicklung eines Trackinggateway bei Europol (http://gleft.de/1SZ), und wann könnte dieses den Polizei- und Geheimdienstbehörden der EU-Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden? Das Pilotprojekt zum ETS wurde planungsgemäß in den letzten beiden Oktoberwochen 2016, sukzessive verlängert bis 18. November 2016, durchgeführt. Nach derzeitigem Stand ist der Start für ETS im ersten Quartal bzw. für die erste Jahreshälfte 2018 avisiert. 6. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern ein ferngesteuertes Anhalten von Fahrzeugen (Remote Stopping Vehicles) serienmäßig in allen, in der EU zugelassenen Fahrzeugen eingebaut werden sollte? a) Wie könnte dies aus Sicht der Bundesregierung technisch umgesetzt werden ? b) Inwiefern wären hierfür neue, rechtliche Bestimmungen nötig? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/706 verwiesen. Planungsschritte , die zu einer Einschätzung der technischen Umsetzbarkeit oder etwaigen rechtlichen Anpassungsbedarfs geführt haben, sind nicht erfolgt. Drucksache 18/13684 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Treffen des SENSEE haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 mit Bezug zur verbesserten Kooperation bei verdeckten Observationen und Ermittlungen stattgefunden, und welche Themen wurden dort behandelt? Mangels deutscher Beteiligung hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse zu Treffen der SENSEE in den Jahren 2016 und 2017. 8. Welche Treffen der Europol-Arbeitsgruppe von Verbindungsbeamten für kontrollierte Lieferungen („Working Group on Controlled Delivery“) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 mit Bezug zur verbesserten Kooperation bei verdeckten Observationen und Ermittlungen stattgefunden, und welche Themen wurden dort behandelt? Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu Treffen einer Europol-Arbeitsgruppe von Verbindungsbeamten für kontrollierte Lieferungen in den Jahren 2016 und 2017 vor. 9. Welche Treffen der „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 stattgefunden, und welche Themen wurden dort behandelt? Es wird darauf hingewiesen, dass die CSW zu Beginn des Jahres 2017 in ESG (European Surveillance Group) umbenannt wurde. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden 2017 folgende Treffen statt: 1. Frühjahrstagung in Lissabon. Thema: Surveillance – Developing and Enhancing our Tactical Response, 2. Herbsttagung in Berlin. Thema: Countermeasures – Facing the challenge – Strategic choices to be made, technical and tactical options. 10. Welches „EU-Framework-Programms“ wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der CSW auf ihrer Tagung im Jahr 2014 vorgestellt (Bundestagsdrucksache 18/3766)? Es handelt sich um das Programm „Horizont 2020”, das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. 11. Auf welche Weise könnte die Europäische Ermittlungsanordnung aus Sicht der Bundesregierung grenzüberschreitende verdeckte Observationen und Ermittlungen erleichtern? Grenzüberschreitende Observationen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Erwägungsgrund 9 der Richtlinie 2014/41/EU, § 91a Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen). Für grenzüberschreitende Ermittlungen mittels Europäischer Ermittlungsanordnung im Allgemeinen gilt, dass sie nunmehr auch im Bereich der sonstigen Rechtshilfe den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung umsetzt. Gegenüber der klassischen Rechtshilfe besteht damit im Ansatz ein höheres Maß an Kooperationsverpflichtung . Mit einem vereinheitlichten Verfahren unter Vorgabe von Fristen und unter Verwendung von Formularen sowie einer verstärkten Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden, aber auch einer erhöhten Transparenz im Sinne der Betroffenen, zielt die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen auf eine Vereinfachung und Beschleunigung der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13684 grenzüberschreitenden Beweiserhebung ab (siehe Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Bundestagsdrucksache 18/9757, S. 19). 12. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorsitz der „Informal Working Group PNR“ (IWG-PNR) inne, und welche Schwerpunkte hat dieser für den Austausch von Passagierdaten angekündigt (Bundestagsdrucksache 18/12516)? Der Vorsitz der IWG-PNR ist am 1. September 2017 für die Dauer eines Jahres auf Deutschland übergegangen. Die IWG-PNR wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, den Austausch von Expertenwissen und Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung der EU PNR-Richtlinie 2016/681 zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen und die Ausrichtung entsprechender Initiativen zu ermöglichen. Im Hinblick auf die im Zeitraum des deutschen IWG-Vorsitzes anstehende Umsetzung der EU PNR-Richtlinie liegt der IWG-PNR-Schwerpunkt insbesondere auf der Abstimmung eines Standardübermittlungskanals für den Austausch von relevanten PNR-Daten zwischen den Fluggastdatenzentralstellen der EU-Mitgliedstaaten. a) Welche dieser Schwerpunkte beziehen sich auf den Abschlussbericht des Projekts „Passenger Name Record Data Exchange Pilot“ (PNRDEP) (Bundestagsdrucksache 18/8323)? Die IWG wird sich – wie bereits in der Antwort zu Frage 12 ausgeführt – ebenfalls schwerpunktmäßig mit dem Thema Austausch von PNR-Daten zwischen den Fluggastdatenzentralstellen der EU-Mitgliedstaaten beschäftigen, so dass diesbezügliche Erkenntnisse aus dem Projekt PNRDEP einfließen können. b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern PNR- Daten auf einem zentralen PNR-Router gespeichert werden sollten? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Gegenstand des Konzepts eines „PNR- Routers“ lediglich die Entgegennahme und unmittelbare Weiterleitung von Fluggastdaten an die zuständige(n) Passagierdatenzentralstelle(n) durch eine zentrale Komponente, jedoch keine zentrale Speicherung (insoweit wurde die Begrifflichkeit „Router“ gewählt). Aufgrund des frühen Diskussionsstandes hat sich die Bundesregierung zu diesem Konzept noch keine Position gebildet. 13. Wie viele Daten hat das Bundeskriminalamt im Vorfeld des G20-Gipfels mit den Europol-Datenbeständen „Europol-Informationssystem“ (EIS) und dem Analyseprojekt „Dolphin“ ausgetauscht (bitte die Austausche nach Abfragen /Zulieferungen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wie viele Daten das Bundeskriminalamt im Vorfeld des G20-Gipfels mit dem Europol-Informationssystem und dem Analyseprojekt „Dolphin“ ausgetauscht hat. Diesbezügliche Statistiken werden nicht geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/13255 verwiesen. Drucksache 18/13684 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang in der zu „Terrorismus“ eingerichteten Datei „Dolphin“ auch Daten zu „Extremismus “ gespeichert sind (da hierzu vermutlich keine oder nur unzureichende Statistiken geführt werden, bitte zum erfragten Umfang eine Einschätzung abgeben)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang im AP „Dolphin“ Daten zu „Extremismus“ gespeichert sind. Mangels Unterscheidung im AP „Dolphin“ nach diesem Begriff ist auch keine Einschätzung möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/13255 verwiesen. 15. Was ist der Bundesregierung über Pläne der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft bekannt, die Arbeit des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) und des Koordinierungsausschusses für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) im Bereich digitaler Überwachung zu verzahnen ? Der Bundesregierung sind Pläne der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft für eine Verzahnung der Arbeit von COSI und CATS im Bereich digitaler Überwachung nicht bekannt. Am 20./21. Juli 2017 gab es unter estnischer Ratspräsidentschaft, wie bereits in der Vergangenheit, ein gemeinsames Treffen von COSI und CATS. a) Welche Anstrengungen unternehmen COSI und CATS im Jahr 2017 in den Bereichen Zugang zu verschlüsselten Inhalten, Zugang zu elektronischen Beweismitteln, Vorratsdatenspeicherung? Der Zugang zu verschlüsselten Inhalten stand 2017 nicht auf der Tagesordnung von COSI und CATS. Der Zugang zu elektronischen Beweismitteln wurde durch den Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) in den Sitzungen vom 8. März 2017 und vom 24. Mai 2017 thematisiert. In Vorbereitung der Sitzungen des Rates für Justiz und Inneres ging es dabei jeweils um den Sachstand der Arbeiten der Europäischen Kommission an Verbesserungen der grenzüberschreitenden Erlangung strafprozessualer Beweismittel im Zuge der Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen „Improving Criminal Justice in Cyberspace“ vom 9. Juni 2016 (Ratsdokument 10007/16). Hinsichtlich der verpflichtenden Verkehrsdatenpeicherung wurde auf Vorschlag der Ratspräsidentschaft im Rahmen der Sitzung vom 8. März 2017 beschlossen, einen gemeinsamen Reflexionsprozess zu den aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen anzustoßen. Hiermit hat die Präsidentschaft die Ratsarbeitsgruppe „Datenschutz und Informationsaustausch“ befasst. Die Ratsarbeitsgruppe soll als Forum für den weiteren Austausch der Mitgliedstaaten untereinander und der Koordinierung mit den Arbeiten der Europäischen Kommission dienen. b) Welche Treffen des „EU Internet Forum“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung für dieses Quartal geplant, und wer nimmt daran teil? Für das vierte Quartal 2017 ist ein Treffen des EU Internet Forums am 6. Dezember 2017 geplant. Für Deutschland wird ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern teilnehmen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333