Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Oktober 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13687 18. Wahlperiode 18.10.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13585 – Kontrolle unerwünschter Migration an der libyschen Südgrenze V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In mehreren Vorhaben unterstützt die Bundesregierung derzeit Maßnahmen „zur verbesserten Migrationssteuerung“ und zur „Reduzierung und Prävention irregulärer Transitmigration in Richtung Libyen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13487). Für ein Projekt der nigrischen Regierung zur „Schleuserbekämpfung “ stellt das Bundesministerium der Verteidigung Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände bereit. Ein Maßnahmenpaket in Höhe von 66 Millionen Euro soll zur Bekämpfung der Transitmigration in Niger beitragen. Auch in Mali werden Vorhaben zur „Kooperation und Kapazitätsstärkung beim Grenzmanagement und dem Kampf gegen Schleusungskriminalität“ unterstützt. Gelder fließen etwa zur „Verbesserung von Identifizierung und Dokumentierung von irregulären Migranten“ durch die malischen Behörden. Einige der Projekte werden im Rahmen der bestehenden GSVP-Missionen (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger umgesetzt. Mit 50 Millionen Euro aus Mitteln der Friedensfazilität für Afrika unterstützt die Bundesregierung ein Projekt der Europäischen Union zum Aufbau einer „gemeinsamen Einsatztruppe“ („Force Conjointe“) der G5-Sahel- Staaten (Mali, Mauretanien, Burkina Faso, Niger, Tschad). Sie soll in der ersten Phase Grenzgebiete der beteiligten Länder umfassen und später auf weitere Gebiete der G5-Sahel-Staaten ausgeweitet werden. Im ersten Jahr kostet die Truppe 423 Millionen Euro. Weitere Hilfe hierzu kommt von den Missionen EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger. Auch die libyschen „Grenzmanagementkapazitäten“ zur Eindämmung irregulärer Migration sowie zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität werden von der Europäischen Union (EU) gestärkt (Bundestagsdrucksachen 18/13487, 18/13486). Unterstützt von der GSVP-Mission „EU Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) hat die libysche Einheitsregierung ein „nationales Koordinierungsgremium für Sicherheit und Grenzmanagement“ eingerichtet. Unter anderem soll die Mission im Bereich der Strafverfolgung „zu einer klareren Aufgabenteilung zwischen Küstenpolizei und Küstenwache“ beitragen. EU- BAM Libyen arbeitet außerdem an der Schaffung einer „Arbeitsgruppe zum Thema Grenzmanagement an der libyschen Südgrenze“. Ihr sollen die „relevan- Drucksache 18/13687 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ten Akteure der libyschen Einheitsregierung“ angehören. Auch die Bundespolizei ist an EUBAM Libyen beteiligt. Zudem engagiert sich die Bundesregierung mit ihrer Beteiligung am EU-Nothilfefonds für Afrika, der am 28. Juli 2017 ein Programm über 46 Millionen Euro zur „Stärkung der integrierten Migrationsund Grenzmanagementfähigkeiten Libyens“ angenommen hat. Wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen ist ein gemeinsames Projekt der Europäischen Kommission und Italiens zur „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“, das über den entwicklungspolitischen Nothilfefonds für Afrika (EUTF) finanziert wird (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Inhalte sind der „Kapazitätsaufbau an den libyschen Seegrenzen durch Ausbildungsmaßnahmen, die Instandsetzung vorhandener Schiffe sowie die Unterstützung mit Kommunikation- und Rettungsausstattung, Schlauchbooten und Fahrzeugen; der Aufbau libyscher Schiffsinstandsetztangskapazitäten; der Aufbau von nationalen Lage- und Koordinierungszentren inklusive einer Seenotrettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) und der Unterstützung bei der Einrichtung eines libyschen Such- und Rettungsbereiches (Search and Rescue-Zone/SAR-Zone)“. Ebenfalls gefördert wird eine „Pilotaktivität“ an der libyschen Südgrenze, deren genaue Ausgestaltung nach einer noch durchzuführenden Erkundungsmission vor Ort festgelegt werden soll. Die technische Abstimmung soll im September 2017 abgeschlossen und anschließend die Umsetzung begonnen werden. Unterstützt von der Bundesregierung hat der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) mit der Regierung des Niger einen „Nottransfermechanismus “ vereinbart, wonach als „besonders schutzbedürftig erkannte Migranten “ aus Libyen nach Niger ausgeflogen werden können (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Dort soll ihr „Schutzbedarf“ überprüft werden, anschließend könnten die Personen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen werden. Die Bundeskanzlerin hat dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hierfür bis zu 50 Millionen Euro für den Aufbau einer „humanitären Infrastruktur“ in Libyen in Aussicht gestellt. Schon jetzt finanziert das Auswärtige Amt über den EU Emergency Trust Fund ein IOM-Regionalvorhaben zu Migrationsmanagement und freiwilliger Rückkehr unter anderem aus Libyen mit 48 Millionen Euro. 1. Welche Maßnahmen wurden auf dem „Migrationsgipfel“ Deutschlands, Frankreichs, Spaniens und Italiens zur Verhinderung unerwünschter Migration am 28. August 2017 in Paris beschlossen (Guardian vom 28. August, „African and European leaders agree action plan on migration crisis“)? Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Erklärung von Paris, die im Internet abrufbar ist (www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/2017-08-28- treffen-paris-migration.html). a) Auf welche Weise will Deutschland die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Libyen ausweiten? Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die vom Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zum Schutz und zur Versorgung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen in Libyen durchgeführt werden. Im Jahr 2017 sind die Beiträge für diese Maßnahmen erneut substantiell gestiegen. Zudem stellte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber dem Hohen Flüchtlingskommissar Filippo Grandi und dem Generaldirektor William Lacy Swing (IOM) im August zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro in Aussicht. Derzeit befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit beiden Organisationen bezüglich der möglichen Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13687 b) Welche weiteren nationalen Einzelmaßnahmen haben welche der übrigen beteiligten Regierungen zur Umsetzung der Gipfelerklärung angekündigt, und welche dieser Maßnahmen sollen im europäischen Rahmen erfolgen? Über die in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen hinaus liegen der Bundesregierung derzeit keine abschließenden Erkenntnisse zu weiteren nationalen Einzelmaßnahmen vor. 2. Welche „humanitäre Infrastruktur“ fördert die Bundesregierung durch zusätzlich bereitgestellte Mittel für den UNHCR und die IOM in Libyen? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. 3. In welchen Städten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die teilweise von Milizen geführten Lager und Gefängnisse für Geflüchtete in Libyen (www.stern.de vom 10. September 2017, „Die Beute der Menschenhändler “)? Die Internationale Organisation für Migration geht davon aus, dass in Libyen 24 offizielle „Detention Centers“ existieren. Deren Standorte sind auf der Website der IOM abrufbar (http://dtmodk.iom.int/docs/libya/DTM_Libya_Detention_ Centre_Profile_Generator_September_2017_(Without_Minors)_Final.xlsm). Über die Anzahl und Standorte von (Privat-)Gefängnissen, die von Milizen und kriminellen Organisationen geführt werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Gelder der Europäischen Union werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Schaffung oder Unterstützung einer „gemeinsamen Einsatztruppe “ („Force Conjointe“) der G5-Sahel-Staaten verausgabt (bitte nach den Finanzinstrumenten European Development Fund, EU Emergency Trust Fund, Instrument für Stabilität und Frieden, Friedensfazilität aufschlüsseln)? Zur Unterstützung über die Friedensfazilität für Afrika, die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wird, sowie die Missionen der Gemeinsamen Sicherheits - und Verteidigungspolitik (GSVP) im Sahel wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13487 vom 1. September 2017 verwiesen. Aus dem EU-Treuhandfonds werden keine Vorhaben zur Schaffung oder Unterstützung der geplanten gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten finanziert . Über Vorhaben aus dem Instrument für Stabilität und Frieden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/13687 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Auf welche Weise wird die „gemeinsame Einsatztruppe“ der G5-Sahel-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung von den EU-Missionen EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger unterstützt, und welche zivilen oder militärischen Maßnahmen sollen hierzu stattfinden? Im Rahmen ihres bestehenden EU-Mandats unterstützt die nichtexekutive Militärmission EUTM Mali den Aufbau der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel -Staaten durch Beratungstätigkeiten. Die zivilen GSVP-Missionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger leisten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Unterstützung für die gemeinsame Eingreiftruppe. a) In welchen Grenzgebieten soll die „gemeinsame Einsatztruppe“ zunächst operieren, und welche Erweiterungen des Mandatsgebietes stehen zur Diskussion? Als Operationsgebiet sind Korridore von jeweils 50 km zu jeder Seite der Grenze in den Grenzregionen zwischen Mauretanien/Mali (Sektor West), Mali/Burkina Faso/Niger (Sektor Zentrum) und Niger/Tschad (Sektor Ost) vorgesehen. Eine Änderung dieses Operationsgebiets liegt im Ermessen der betroffenen Staaten. b) Wo sollen die Hauptquartiere der Truppe angesiedelt werden? Das allgemeine Hauptquartier der G5-Einsatztruppe liegt im zentralmalischen Sévaré . Das Sektorhauptquartier West soll im mauretanischen N'Beikat Al Ahouâch eingerichtet werden, das Sektorhauptquartier Zentrum im nigrischen Niamey und das Sektorhauptquartier Ost im tschadischen Wour. c) Inwiefern soll die militärische Truppe auch eine Polizeikomponente erhalten , und welche Aufgaben sollen diese übernehmen? Zur Polizeikomponente der geplanten Einsatztruppe wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13487 vom 1. September 2017 verwiesen. Aufgaben sind der Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität . 6. Welche aktuellen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse kann die Bundesregierung zu den Abstimmungen zum Aufbau eines „Sahel Security College“ mitteilen, das auf einer bilateralen Initiative Deutschlands und Frankreichs basiert und unter umfassender Koordinierung mit anderen Aktivitäten vor Ort verfolgt werden soll? 7. Welche von der Bundesregierung zusammen mit Frankreich bereitgestellten „Experten“ sollen die G5-Sahel-Staaten bei der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel unterstützen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Der Deutsch-Französische Ministerrat hat am 13. Juli 2017 vereinbart, französische und deutsche Experten bereitzustellen, um die Gründung einer regionalen Schule zur Ausbildung von Führungskräften für innere Sicherheit in einem Sahel- Land zu unterstützen und damit den Kampf gegen die Netzwerke der illegalen Migration und des Menschenhandels zu verstärken und zur Entwicklung der operativen Kapazitäten in der Region beizutragen. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung beabsichtigt das Bundesministerium des Innern, im Oktober 2017 in Berlin mit dem französischen Innenministerium weitere Eckpunkte des Projekts und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13687 Umsetzungsschritte zu besprechen. Dabei wird auch über die konkrete Zielgruppe sowie die genauen Inhalte der Ausbildungsmaßnahme zu beraten sein. Davon wird abhängen, mit welchen Experten von deutscher und französischer Seite die Maßnahme durchgeführt werden sollte. 8. Mit welchen weiteren Maßnahmen außer der Schenkung von Fahrzeugen und Ausrüstung unterstützt die Bundesregierung derzeit Projekte „Schleuserbekämpfung sowie der Schaffung von Erwerbsälternativen zum Migrationsgeschäft “ in Niger? Zu Maßnahmen zur Schleuserbekämpfung wird auf die Projekte im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung verwiesen; die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13487 vom 1. September 2017 ist dazu weiterhin aktuell. Zu Maßnahmen zur Schaffung von Erwerbsalternativen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Außerdem werden verschiedene Projekte zu Schleuserbekämpfung und Schaffung von Erwerbsalternativen aus dem Europäischen Nothilfe -Treuhandfonds (EUTF) finanziert. Einen Überblick gibt dessen Internetseite : https://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/eu-emergency-trust-fund/ sahel-region-and-lake-chad-area_en?qt-sahel_region_and_lake_chad_area=1#qtsahel _region_and_lake_chad_area. 9. Welche Vorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Maßnahmenpaket in Höhe von 66 Millionen Euro zur Bekämpfung der Transitmigration in Niger unterstützt? Neben dem entwicklungspolitischen Engagement Deutschlands in Niger in den Bereichen Dezentralisierung/Gute Regierungsführung, Landwirtschaft/Ernährungssicherung sowie Grundbildung und reproduktive Gesundheit/Familienplanung wurde im Rahmen der deutsch-nigrischen Regierungsverhandlungen 2017 ein zusätzliches Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Fluchtursachen in Höhe von 66 Mio. Euro vereinbart. Diese bereits in Umsetzung befindlichen Programme dienen auch dazu, alternative Erwerbsmöglichkeiten für Menschen zu schaffen, die bislang von der illegalen Transitmigration profitierten. Die Programme umfassen beispielsweise den Bau beziehungsweise die Ausstattung von Schulen, die Schaffung von Basisinfrastruktur (Gesundheitsstationen, Märkte) durch jobwirksame Cash-for-Work-Programme, Berufsbildung, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung (unter anderem ländliche Berufe, Mechaniker, Schneider) sowie Hilfe bei Unternehmensgründungen durch Anschubfinanzierung. Die Maßnahmen umfassen darüber hinaus auch Alphabetisierungsprogramme sowie Kampagnen zu Sexualaufklärung und Familienplanung. Drucksache 18/13687 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu dem über den EU- Nothilfefonds für Afrika geförderten gemeinsamen Projekt der Europäischen Kommission und Italiens zur „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 1) in den Bereichen a) „Kapazitätsaufbau an den libyschen Seegrenzen durch Ausbildungsmaßnahmen “, b) „Instandsetzung vorhandener Schiffe sowie die Unterstützung mit Kommunikation - und Rettungsausstattung, Schlauchbooten und Fahrzeugen“, c) „Aufbau libyscher Schiffsinstandsetzungskapazitäten“, d) „Aufbau von nationalen Lage- und Koordinierungszentren inklusive einer Seenotrettungsleitstelle“, e) „Unterstützung bei der Einrichtung eines libyschen Such- und Rettungsbereiches “ bekannt? Die Fragen 10a bis 10e werden zusammen beantwortet. Die Umsetzung des Projekts „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ erfolgt über das italienische Innenministerium. Informationen zu den geplanten Aktivitäten sind unter http://europa.eu/rapid/pressrelease _IP-17-2187_de.htm veröffentlicht. 11. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der ebenfalls über den EU-Nothilfefonds für Afrika unterstützen „Pilotaktivität“ an der libyschen Südgrenze (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 1), deren genaue Ausgestaltung nach einer noch durchzuführenden Erkundungsmission vor Ort festgelegt werden und mit deren Umsetzung nach Ende einer technischen Abstimmung im September 2017 begonnen werden soll? Die genannte Pilotaktivität ist Teil des in der Antwort zu Frage 10 genannten Vorhabens „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 12. Auf welche Weise soll die „Pilotaktivität“ an der libyschen Südgrenze nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der geplanten neuen Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten kooperieren? Entsprechende Pläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13687 13. Welche weiteren Einzelmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in über den EU-Nothilfefonds für Afrika, der am 28. Juli 2017 ein Programm über 46 Millionen Euro zur „Stärkung der integrierten Migrationsund Grenzmanagementfähigkeiten Libyens“ angenommen hat, gefördert (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13487, Frage 6a)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Folgende weitere Maßnahmen werden über den EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika in Libyen finanziert: Stärkung des Schutzes und der Resilienz vertriebener Bevölkerungsgruppen in Libyen (Strengthening protection and resilience of displaced populations in Libya) 5,9 Mio. Euro Unterstützung des Schutzes und humanitärer Rückführung und Reintegration von schutzbedürftigen Migranten in Libyen (Supporting protection and humanitarian repatriation and reintegration of vulnerable migrants in Libya) 20 Mio. Euro Bewältigung gemischter Migrationsströme in Libyen durch die Ausweitung von Schutzangeboten und Unterstützung der lokalen sozioökonomischen Entwicklung (Managing mixed migration flows in Libya through expanding protection space and supporting local socio-economic development ) 90 Mio. Euro 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und in welchem Umfang die Migration über die zentrale Mittelmeerroute im Sommer 2017 abgenommen hat, und welche Gründe kennt sie dafür? Die Zahl der Menschen, die im Sommer 2017 über das zentrale Mittelmeer in Italien angekommen sind, ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig. Anzahl der in Italien über das Mittelmeer angelandeten Flüchtlinge/Migranten (UNHCR) 2016 2017 Juli 23.552 11.461 August 21.294 3.935 September 16.975 5.961 Der Kenntnisstand der Bundesregierung für die Gründe dieses Rückgangs deckt sich mit dem der EU-Kommission, die in ihrem fünften Fortschrittsbericht über den Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda folgende Hauptgründe aufführt: verstärkte Kontrollen der libyschen Küstenwache sowie deren bessere Ausbildung und Ausrüstung , ein besserer Zugriff der libyschen Behörden auf Schleusernetzwerke an zentralen Abfahrtsorten sowie Auseinandersetzungen zwischen bestimmten Gruppierungen, die zu einer Verlangsamung von Schleusungen trotz unverändert hohem Migrationsdruck geführt haben. In welchem Maße diese verschiedenen Faktoren jeweils zu dem deutlichen Rückgang beigetragen haben, kann die Bundesregierung nicht abschließend bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13604 vom 20. September 2017 verwiesen . Drucksache 18/13687 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von wem die Schleuser Geld erhielten, um die Abfahrten von Booten im Sommer 2017 zu reduzieren, wie es Medienberichten zufolge über den italienischen Geheimdienst berichtet wird (www.stern.de vom 10. September 2017, „Die Beute der Menschenhändler “)? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 16. Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vier Patrouillenboote stationiert , die von Italien an Libyen zurückgegeben und deren Besatzungen zuvor in Italien ausgebildet wurden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13067 vom 6. Juli 2017 wird verwiesen . Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* 17. Welche Trainings für die libysche Küstenwache finden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Rahmen von EUNAVFOR MED statt, wer führt diese durch, und welche weiteren Trainings sind geplant? Im Rahmen des zweiten Ausbildungspaketes von EUNAVFOR MED Operation Sophia werden seit dem 25. September 2017 zwei Ausbildungsmodule in Taranto , Italien, durchgeführt, ein achtwöchiges seemännisches Grundmodul und eine dreiwöchige Schulung für Ausbilder. Diese Ausbildungsmodule werden durchgeführt durch Ausbilder aus Italien, Deutschland (Deutsche Marine) und Großbritannien sowie dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge , der Internationalen Organisation für Migration, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), der Europäischen Grenz- und Küstenwache (EBCG/FRONTEX), der italienischen Stiftung Fondazione Francesca Rava sowie dem italienischen Rettungskorps des Malteserordens (CISOM). Weitere Ausbildungsmodule im zweiten Ausbildungspaket sollen in Spanien und Italien stattfinden. In dem Modul in Italien sollen Angehörige der libyschen Küstenwache im Umgang mit dem Informationsaustauschsystem SMART geschult werden. Die weiteren Module bedürfen noch der inhaltlichen Präzisierung und sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht terminiert. 18. Zu welchen Anlässen hat das Pilotprojekt „Luftgestützte Seeüberwachung“ der Europäischen Grenzagentur und der europäischen Agentur für Fischereiaufsicht (EFCA) über das „Frontex Situation Center“ in Warschau Aufklärungsergebnisse auch für Einsätze im Bereich der Operationen TRITON und EUNAVFOR MED übermittelt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486 vom 1. September 2017 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13687 19. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die „EU Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) nach Kenntnis der Bundesregierung das „nationale Koordinierungsgremium für Sicherheit und Grenzmanagement“ der libyschen Einheitsregierung? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486 vom 1. September 2017 wird verwiesen. a) Auf welche Weise könnte die Mission im Bereich der Strafverfolgung „zu einer klareren Aufgabenteilung zwischen Küstenpolizei und Küstenwache “ beitragen? Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen soll die dem Innenministerium unterstehende Küstenpolizei beratend unterstützen. b) Wann könnte die Einrichtung einer „leichten Präsenz“ von EUBAM Libyen in Tripolis aus Sicht der Bundesregierung erfolgen, bzw. wann könnten die Vertragsverhandlungen über geeignete Liegenschaften und „eventuelle sicherheitsbedingte Anpassungen“ abgeschlossen werden (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 15)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Vertragsverhandlungen grundsätzlich abgeschlossen und erste Missionsangehörige bereits dauerhaft vor Ort, während die sicherheitsbedingten Anpassungen vorgenommen werden. Mitte Oktober dieses Jahres sollen diese abgeschlossen sein. 20. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der von EUBAM Libyen eingerichteten „Arbeitsgruppe zum Thema Grenzmanagement an der libyschen Südgrenze“ (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 15), und welche „relevanten Akteure der libyschen Einheitsregierung “ gehören ihr an? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist diese Arbeitsgruppe inzwischen eingerichtet worden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486 vom 1. September 2017 wird verwiesen. Eine genaue Auflistung der Teilnehmer oder weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Inwiefern hat der „Nottransfermechanismus“, den der UNHCR mit Niger für als in Libyen als „besonders schutzbedürftig erkannte Migranten“ vereinbart hat (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486), nach Kenntnis der Bundesregierung bereits begonnen, bzw. wann soll dies erfolgen? UNHCR und die Regierung der Republik Niger befinden sich diesbezüglich in Gesprächen, die nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind. 22. Wohin werden die Personen im Rahmen des „Nottransfermechanismus“ nach Niger ausgeflogen, und wo werden diese dort untergebracht? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. Drucksache 18/13687 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche Maßnahmen des IOM-Regionalvorhabens zu Migrationsmanagement und freiwilliger Rückkehr unter anderem des Auswärtigen Amts werden über den EU Emergency Trust Fund gefördert? Das IOM-Regionalvorhaben umfasst Projekte in 14 Ländern (Burkina Faso, Côte d`Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Libyen, Mali, Mauretanien , Niger, Nigeria, Senegal, Tschad). Die Maßnahmen umfassen die Stärkung des Migrationsmanagements in Herkunfts- und Transitländern (inklusive der Datenerhebung zu Migration), den Schutz und die Betreuung vulnerabler Migranten entlang der Migrationsrouten, die Unterstützung freiwilliger Rückkehr aus Transitländern und die Reintegration in Herkunftsländern sowie die verstärkte Kommunikation und Aufklärung zu realen Risiken irregulärer Migration in Herkunfts - und Transitländern. 24. Was ergab die Prüfung des „wichtigste[n] Bedarf[s] an Ausrüstung und Instandhaltungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden“, den die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst, deren Bewertung der aktuellen Prioritäten der Bundesregierung zufolge „kurz vor dem Abschluss“ steht (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 20)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486 vom 1. September 2017 sowie auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333