Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Oktober 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13688 18. Wahlperiode 18.10.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13586 – Zusammenarbeit mit Ägypten zur Kontrolle und Abwehr von Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat mit ägyptischen Behörden einen „migrationspolitischen Dialog“ begonnen und plant eine „verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit “ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13091). Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben die Bundesregierung und die ägyptische Regierung hierzu am 27. August 2017 in Berlin eine „politische Vereinbarung“ unterzeichnet (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Verabredet wurde ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Elementen, darunter die „Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz“, „Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration“, „verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen Rückkehr von Ägyptern in ihre Heimat“. Über die Umsetzung der Pläne ist bislang nichts bekannt. Die genannten Zusammenarbeitsformen ähneln jedoch dem „Aktionsplan“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten, für dessen Umsetzung das „National Coordinating Commitee on Combating and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) zuständig ist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11098). Auch dort ist die Rede von internationaler Zusammenarbeit, Trainingsmaßnahmen, Kapazitätsaufbau , Aufklärungskampagnen über die Risiken irregulärer Migration oder der „Operationalisierung des rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung irregulärer Migration“. Ägypten plant außerdem die Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdokumente, die sich aber der Bundesregierung zufolge verzögert. Nach jahrelangen Verhandlungen haben die deutsche und die ägyptische Regierung am 11. Juli 2016 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich “ unterzeichnet. Es soll die Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten verbessern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten erhöhen. Zu den Inhalten gehört auch die Bekämpfung unerwünschter Migration. Für das Sicherheitsabkommen hat die Bundesregierung am 13. März 2017 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestagsdrucksache 18/11508). Drucksache 18/13688 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung setzt sich außerdem dafür ein, dass die Europäische Union „ihre migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten intensiviert“ (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 2). Zu den politischen Zielen einer solchen Zusammenarbeit gehöre „der Schutz der EU-Außengrenzen, die Bekämpfung von Fluchtursachen und die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration“. Der mögliche Rahmen einer solchen Kooperation werde „in Gesprächen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit der ägyptischen Regierung zu konkretisieren sein“. Die ägyptische Regierung hat bei der Europäischen Kommission eine Liste mit Vorhaben zur Finanzierung durch den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) eingereicht. Der Exekutivausschuss des EUTF hat daraus ein „Projekt zur Verbesserung der Reaktion auf die Herausforderungen der Migration“ entwickelt . Eine Behandlung der übrigen ägyptischen Vorschläge ist Gegenstand der Diskussion zwischen der Europäischen Kommission und der ägyptischen Regierung. Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspartnerschaft haben bislang nicht stattgefunden. Gespräche hierzu erfolgen jedoch unter anderem im Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens. Im vergangenen Jahr wurde dort das damals noch nicht verabschiedete Gesetz gegen „Menschenschmuggel“ diskutiert. Als dringlich erachtet die Bundesregierung die „Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsstatus in der Europäischen Union“. Im Oktober 2016 fand ein erstes Treffen der europäischen Grenzagentur Frontex und ägyptischen Behörden zum „Informationsaustausch“ statt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8). Zwischen der EU-Agentur Europol und Ägypten besteht zwar kein Kooperationsabkommen, die zukünftige Zusammenarbeit sollte jedoch vom Europol-Verwaltungsrat beraten werden. Die Europäische Union plant zudem die Entsendung eines Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“) nach Kairo, der dort als „Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration“ fungieren soll. Auch die Bundespolizei hat einen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts und einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Kairo stationiert. Im November 2016 besuchte eine Delegation der Bundespolizeiakademie die ägyptische Polizeischule, um mögliche Kooperationsfelder in der Aus- und Fortbildung zu evaluieren. 1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Erklärung der Europäischen Union im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf vom März 2017, in der diese ihre Sorge über die Lage der Menschenrechte in Ägypten zum Ausdruck bringt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7)? Die Erklärung der Europäischen Union im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf im März 2017 unter Tagesordnungspunkt 4 (Ländersituationen) wurde zuvor unter den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt. Wie die Vertreter aller anderen Mitgliedstaaten hat auch die Bundesregierung der Erklärung zugestimmt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13688 2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Misshandlungen, Folterungen und das Verschwindenlassen durch ägyptische Polizisten und Mitarbeiter des Nationalen Sicherheitsdienstes sowie die Nichtverfolgung der Taten durch die Justiz unter dem Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi zuoder abnahmen? Ägyptische und internationale Menschenrechtsorganisationen berichten über derartige Menschen-rechtsverletzungen und die ausbleibende Verfolgung entsprechender Vorwürfe durch die Behörden. Die Bundesregierung hat sich dazu öffentlich erklärt, unter anderem vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf (www.genf.diplo.de/contentblob/5127946/Daten/7831270/201709 19mrr36generaldebatteen.pdf). 3. Inwiefern stellt die durch einen neuen Bericht dokumentierte systematische Folter durch Sicherheitskräfte aus Sicht der Bundesregierung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um dies zu prüfen (Human Rights Watch, „‚We Do Unreasonable Things Here‘: Torture and National Security in al-Sisi’s Egypt“, abrufbar unter www.hrw.org/node/308368)? a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem Bericht des UN-Ausschusses gegen Folter, der nach zwei öffentlichen Untersuchungen Beweise fand, die „unausweichlich zu dem Schluss führen, dass Folter in Ägypten systematisch angewandt wird“? b) Welche Foltertechniken sind der Bundesregierung durch eigene Nachforschungen bekannt geworden? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich weltweit mit Nachdruck gegen Folter ein und wird weiterhin regelmäßig politische Gespräche auch mit Vertretern der ägyptischen Regierung nutzen, um die Einhaltung der Menschenrechte anzumahnen. Aussagen ägyptischer Menschenrechtsverteidiger bestätigen die genannten Berichte, über weitergehende eigene Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung nicht. 4. Mit welchen der in den Berichten von Human Rights Watch und dem UN-Ausschuss gegen Folter genannten Sicherheitsbehörden arbeiten das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei derzeit zusammen? Es wird davon ausgegangen, dass sich das Interesse der Fragesteller auf den in Frage 3 genannten Internetverweis sowie den Bericht des UN-Ausschusses gegen Folter und dort genannte Behörden bezieht: die ägyptische Polizei und den nationalen Sicherheitsdienst (NSS). Dies sind die regulären Sicherheitsbehörden Ägyptens und mit ihnen findet eine Zusammenarbeit statt. Diese dient grundsätzlich dem Informationsaustausch und der Vermittlung sowie Förderung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe. Der Informationsaustausch mit Ägypten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Übermittlung insbesondere personenbezogener Daten im Rahmen der Strafverfolgung richtet sich vorrangig nach den Vorschriften des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Dabei sind insbesondere auch die gesetzlich vorgegebenen Grenzen der Rechtshilfe in Strafsachen (zum Beispiel § 73 IRG) immer zu beachten. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustauschs zum Zwecke der Verhütung von Drucksache 18/13688 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Straftaten sind ebenfalls gesetzlich definiere Übermittlungsverbote zu beachten (zum Beispiel § 14 Absatz 7 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG)). Die Vermittlung sowie Förderung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze ist ein Gegenstand der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundeskriminalamtes. Die Entscheidung über Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. Die Bundespolizei arbeitet im Rahmen der Koordinierung von Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe mit dem NSS zusammen. Die Bundesregierung achtet bei der Zusammenarbeit stets auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie das Gelten demokratischer und rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze. Neben der Sicherheitslage wird besonders die Menschenrechtslage ständig und kritisch beobachtet. 5. An welchem Datum soll das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 11. Juli 2016 nunmehr in Kraft treten, bzw. inwiefern ist dies mittlerweile erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 20)? Nachdem auf beiden Seiten die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt waren, ist das Abkommen vom 11. Juli 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich am 30. Juli 2017 in Kraft getreten. 6. Welche Maßnahmen werden 2017 in den Bereichen Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten, Internetkriminalität und Internetüberwachung , Terrorismus, Geldwäsche, Ausforschung von Finanzströmen, Fortführung der Ausbildung ägyptischer Polizei in Deutschland, Dokumentensicherheit , Biometrie und Grenzüberwachung durchgeführt (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9965 beantworten )? a) Wer sind die Teilnehmenden der Maßnahmen? b) Inwiefern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit geprüft, ob gegen die Adressaten der in der Bundestagsdrucksache 18/9965 aufgeführten Maßnahmen Foltervorwürde erhoben werden oder sogar gegen diese Personen ermittelt wird? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Mit ägyptischen Sicherheitsbehörden besteht von Seiten des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsregelungen ein Informationsaustausch zu Aspekten des internationalen Terrorismus. Zu den weiter aufgeführten Themen wie Internetkriminalität, Internetüberwachung, Ausforschung von Finanzströmen und konkrete Ausbildungsmaßnahmen zur Dokumentensicherheit , Biometrie und Grenzüberwachung besteht kein Austausch auf nachrichtendienstlicher Ebene. Im Rahmen der Fortbildung von Polizeibeamten zum Erkennen von Dokumenten - und Identitätsmissbrauch fanden im Jahre 2017 zwei von der Bundespolizei organisierte Trainingsmaßnahmen statt. Teilnehmer der von der Bundespolizei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13688 organisierten Trainingsmaßnahmen waren ägyptische Polizeibeamte verschiedener Flughafendienststellen. Das Bundeskriminalamt plant im Jahr 2017 die Durchführung nachstehender Maßnahmen zur Ausbildung ägyptischer Sicherheitsbehörden : Lehrgang Grundlagen und Methodik im Bereich Analyse zugunsten des National Security Service (NSS) Lehrgang zur Fortbildung von Führungskräften des NSS Arbeitsbesuch im Bereich Verhandlungsführung (Empfängerbehörde noch nicht bekannt) Teilnahme am Sprengstoffsymposium durch Teilnehmer des NSS Arbeitsbesuch der Polizeihochschule in Ägypten Sprachausbildung zugunsten des NSS Die Menschenrechtssituation in Ägypten wird von der Bundesregierung unter Heranziehung aller zugänglichen Quellen intensiv und kritisch beobachtet. Zur Frage des Teilnehmerkreises erfolgt eine Überprüfung im Rahmen des Visavergabeprozesses. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . 7. Auf welche Weise will die Bundesregierung das mit Ägypten verabredete Maßnahmenpaket zur „verstärkte[n] migrationspolitische Zusammenarbeit“ umsetzen, und welche Gespräche haben hierzu bereits stattgefunden (Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 14)? Die Bundesregierung wird die mit der ägyptischen Regierung am 27. August 2017 unterzeichnete politische Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich in enger Absprache zwischen den beteiligten Ressorts beider Seiten umsetzen. Gespräche mit der ägyptischen Seite hierzu stehen noch bevor. 8. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele des Abkommens in den Bereichen a) engere wirtschaftliche Zusammenarbeit; b) Unterstützung im ägyptischen Bildungssektor, um Migrationsursachen wirksam zu bekämpfen; c) Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden in Ägypten; d) Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz; e) Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration; f) Verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen Rückkehr von Ägyptern in ihre Heimat; g) mehr Stipendien für Ägypter zum Studium in Deutschland und für sich in Ägypten aufhaltende Flüchtlinge zum Studium in Ägypten für geeignet? Die Fragen 8a bis 8g werden zusammengefasst beantwortet. Zur Umsetzung der politischen Vereinbarung hält die Bundesregierung insbesondere folgende Maßnahmen für geeignet: Drucksache 18/13688 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode engere wirtschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere durch Maßnahmen zur Unterstützung Ägyptens im Bereich der beruflichen Bildung und der Schaffung von Arbeitsplätzen; Unterstützung für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinden in Ägypten, insbesondere durch Kapazitätsentwicklung durch städtische Infrastrukturmaßnahmen sowie Ausweitung der Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI); Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenschmuggels und der Schleuserkriminalität sowie bei der Verbesserung des Grenzschutzes, insbesondere durch Ausbildungsmaßnahmen und Kapazitätenstärkung in Ägypten; Aufklärungskampagnen in Zusammenarbeit mit UNHCR und dem ägyptischen „National Coordinating Commitee on Combating and Preventing Illegal Migration “ (NCCPIM), um vor den Gefahren irregulärer Migration zu warnen; verbesserte Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ägyptischen Behörden bei der Rückführung (insbesondere Vereinbarung von einheitlichen Verfahrensgrundsätzen ) und freiwilligen Rückkehr von in Deutschland ausreisepflichtigen Ägypterinnen und Ägyptern; Unterstützung der ägyptischen Behörden bei der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich irregulär in Ägypten aufhalten, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), inkl. Unterstützung der Reintegration; Fortsetzung der umfangreichen Unterstützung des ägyptischen Bildungswesens durch Deutsche Auslandsschulen; Fortführung des umfangreichen Angebotes für Ägypterinnen und Ägypter an Stipendien zu Studien- und Forschungszwecken in Deutschland. Die Konkretisierung dieser und möglicher weiterer Umsetzungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des migrationspolitischen Dialogs mit der ägyptischen Seite. 9. Welche Einzelmaßnahmen wird sie der ägyptischen Regierung zur Umsetzung der Ziele des Abkommens vorschlagen? Einzelmaßnahmen werden Gegenstand der weiteren Gespräche sein. 10. Inwiefern steht die Kooperation der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung eines „Aktionsplans“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten? Die Bundesregierung begrüßt das Engagement Ägyptens gegen illegale Migration und ist grundsätzlich bereit, geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Darüber hinaus steht die Kooperation der Bundesregierung nicht in einem Zusammenhang mit dem genannten „Aktionsplan“. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13688 11. Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen werden welche Bundesbehörden zukünftig mit dem „National Coordinating Commitee on Combating and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) kooperieren? Zur Umsetzung der politischen Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich sind Aufklärungskampagnen in Zusammenarbeit mit UNHCR und dem ägyptischen NCCPIM geplant, um vor den Gefahren irregulärer Migration zu warnen. IOM kooperiert im Rahmen des gemeinsamen Projekts mit NCCPIM. Eine Kooperation von Bundesbehörden mit NCCPIM ist derzeit nicht vorgesehen. 12. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem auf vier Jahre (von 2015 bis 2019) angelegten Projekt zum Kapazitätsaufbau bei Polizei und Zollbehörden an Grenzübergangsstellen im Bereich Auswertung und Analyse, Kommunikation und Verbesserung der technischen Ausstattung durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17)? a) Auf welche Weise wird das Projekt durch Japan, Großbritannien, Kanada, die Niederlande und die USA unterstützt? b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen sich die Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdokumente in Ägypten verzögert? c) Inwiefern sind auch Bundesbehörden an der Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdokumente beteiligt oder beratend tätig? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die bereits in ihrer Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13091 vom 7. Juli 2017 mitgeteilten Informationen vor. 13. Um welche Produkte welcher Hersteller handelt es sich bei den an die Polizei in Tunesien verschenkten Systemen zur Verarbeitung biometrischer Daten (bitte für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13364 genannten Geräte angeben)? Bislang wurden im Jahr 2017 an die tunesische Polizei keine Systeme zur Verarbeitung biometrischer Daten ausgeliefert. Es ist geplant, noch dieses Jahr eine Erweiterung des AutomatisiertenFingerIdentifizierungsSystems (AFIS) in Form eines Softwareupdates, der Auslieferung von 100 mobilen Abfragegeräten, und der Auslieferung von vier stationären Endgeräten durchzuführen. Drucksache 18/13688 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei den Produkten handelt es sich im Speziellen um eine Erweiterung der Lizenz der Software AFIS zur Anhebung der täglichen Bearbeitungskapazität; Hersteller der Software ist die französische Firma MORPHO; 100 Stück des mobilen Endgerätes MorphoRapID2 MR2250 (mobile Fingerabdrucklesegeräte ), das auf der Hardwarebasis eines Endgeräts der französischen Firma Copernic aufbaut; die installierte Erfassungs-Software (Fingerabdruckscanner ) wird von der Firma MORPHO geliefert; vier in den Auslandsvertretungen Tunesiens in Deutschland zu installierende sogenannte Live-Scanner, die auf Hardwarebasis eines EPSON-Scanners und HP-Computers aufbauen; die installierte Erfassungs-Software (Fingerabdruckscanner ) wird von der Firma MORPHO geliefert. 14. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung der migrationspolitischen Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Ägypten bekannt, deren möglicher Rahmen dem Auswärtigen Amt zufolge „in Gesprächen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit der ägyptischen Regierung zu konkretisieren sein“ wird (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 12)? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der einseitig ausgesetzte Migrationsdialog zwischen Ägypten und der Europäischen Union wieder aufgenommen wurde (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Migrationsdialog zwischen der Europäischen Union und Ägypten noch nicht wiederaufgenommen. b) Inwiefern ist die formelle Annahme der Partnerschaftsprioritäten im Assoziationsrat EU-Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile erfolgt oder terminiert (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7)? Die zwischen der Europäischen Union und Ägypten vereinbarten Partnerschaftsprioritäten für den Zeitraum 2017 bis 2020 wurden beim EU-Ägypten-Assoziationsrat am 25. Juli 2017 formell angenommen. Sie sind im Internet abrufbar unter: www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-ministerial-meetings/ 2017/07/25/. 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der ägyptischen Regierung bei der Europäischen Kommission eingereichte Liste mit Vorhaben zur Finanzierung durch den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) inzwischen komplett behandelt wurde? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden mit dem Vorhaben des Nothilfe Treuhandfonds der EU für Afrika „Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt“ alle Vorschläge der bei der Europäischen Kommission eingereichten Liste abgedeckt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13688 16. Welche Sitzungen des Unterausschusses „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 stattgefunden , und welche Themen wurden dort behandelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand die letzte Sitzung des Unterausschusses „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ am 21. Januar 2016 statt. 17. Welche weiteren Treffen der europäischen Grenzagentur Frontex und ägyptischen Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 stattgefunden und, welche Themen wurden dort behandelt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex und Ägypten seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11098 vom 3. Februar 2017 weitere Treffen stattgefunden haben . 18. Aus welchen Gründen ist die Entsendung eines EU-Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“) nach Kairo nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erfolgt? Die Ausschreibung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ist am 12. Juli 2016 erfolgt, das Verfahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 19. Welche weiteren Unterstützungen will das Bundesministerium der Verteidigung über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/13091 hinaus im Jahr 2017 leisten? Zur Unterstützung der Vereinten Nationen in der Friedenssicherung hat die Bundesregierung die Entsendung von mobilen Ausbildungs-/Übungseinheiten (sog. Mobile Training Teams) der Bundeswehr zur einsatzvorbereitenden Ausbildung in truppenstellenden Mitgliedsländern der Vereinten Nationen angezeigt und im Zeitraum vom 1. bis 13. Juli 2017 in Ägypten ein Training zur Vorbereitung eines ägyptischen Kontingentes für den Einsatz im Rahmen der „United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali“ (MINUSMA) zum Schutz gegen „Improvised Explosive Devices“ (IED/Sprengfallen) durchgeführt. 20. Welche Aus- oder Fortbildungstätigkeiten der Bundespolizeiakademie wurden nach einem Besuch der ägyptischen Polizeischule erörtert und/oder konkretisiert , und zu welchen Themen werden „Fachlehrer der Bundespolizeiakademie im Rahmen von Vortragsreihen“ referieren (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5)? Aus dem Besuch der ägyptischen Polizeiakademie haben sich bisher keine konkreten Maßnahmen ergeben. a) Welche weiteren Fortbildungsseminare außer für ägyptische Diensthundeführer sind in Deutschland vorgesehen? Zukünftige bundespolizeiliche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungshilfe zugunsten ägyptischer (Grenz-)Polizeibehörden befinden sich derzeit in Abstimmung . Drucksache 18/13688 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hinsichtlich der seitens des Bundeskriminalamtes im Jahr 2017 vorgesehen Maßnahmen zugunsten ägyptischer Sicherheitsbehörden wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. b) Aus welchem Grund wurde der Workshop des Bundeskriminalamts zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“, bisher nicht durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 28)? Dieser Lehrgang wurde nicht durchgeführt, weil einige der im Rahmen dieses Lehrgangs zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nur zur Verfolgung von Terroristen, sondern möglicherweise auch zur Verfolgung von anderen Personenkreisen eingesetzt werden könnten. 21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund die ägyptische Regierung die Webseite von Human Rights Watch sperren ließ (hrw.org vom 7. September 2017, „Egypt Blocks Human Rights Watch Website“)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, aus welchem Grund die Webseite von Human Rights Watch in Ägypten gesperrt wurde. Im Übrigen wird auf die Presseerklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, vom 8. September 2017 verwiesen (vgl. www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/ 2017/170908_MRHH_Internet_EGY.html). 22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und in welcher Form Ägypten, Tunesien und „jüngst auch Libyen“ Such- und Rettungsbereiche nach dem Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See benannt haben (Bundestagsdrucksache 18/13486, Antwort der Bundesregierung zu Frage 14)? a) Inwiefern hält die Bundesregierung diese Benennung von SAR-Zonen (SAR – Such- und Rettungsdienst auf See) für offiziell und endgültig? b) Wann und wo ist die Notifizierung der Such- und Rettungsbereiche offiziell erfolgt? Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet. Für Tunesien ist das Internationale Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR-Übereinkommen) am 30. August 1998 in Kraft getreten . Der tunesische Such- und Rettungsbereich ist im „Global SAR-Plan“ der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verzeichnet. Ägypten hat das SAR-Übereinkommen bislang nicht ratifiziert, hat jedoch einen Such- und Rettungsbereich festgelegt, der in einschlägigen Nachschlagewerken wie dem „Global SAR-Plan“ der IMO ausgewiesen ist, und betreibt einen SAR- Dienst. Für Libyen ist das SAR-Übereinkommen am 28. Mai 2005 in Kraft getreten. Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 hat Libyen gegenüber dem IMO-Generalsekretär die Einrichtung eines Such- und Rettungsbereiches mitgeteilt. Die Notifizierung dieser Mitteilung durch die IMO an die übrigen Vertragsstaaten steht noch aus. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13688 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund Ägypten nicht an dem EU-Afrika-Gipfel der Innenminister („Kontaktgruppe“) am 24. Juli 2017 in Tunis teilgenommen hat? Da die Bundesregierung nicht Veranstalter dieses Treffens war, liegen ihr hierzu keine weiteren Informationen vor. a) In welchem Rahmen sollen Umsetzungsmaßnahmen für die in Tunis gefassten Beschlüsse folgen, und welche Maßnahmen wurden hierzu bereits beschlossen? Die Teilnehmer des 2. Treffens der Kontaktgruppe Zentrales Mittelmeer (CMCG) haben die „High level Officials“ mit dem Monitoring der Umsetzung der in der Erklärung enthaltenen Maßnahmen beauftragt. Zu einem Folgetreffen der „High level Officials“ wurde noch nicht eingeladen. b) In welchen Ländern könnten aus Sicht der Bundesregierung „Informationskampagnen “ gegen irreguläre Migration unterstützt werden? Aus Sicht der Bundesregierung erscheinen Informationskampagnen vor allem in den Hauptherkunftsländern irregulärer Migration sinnvoll. c) Wann und wo soll das Folgetreffen der „Kontaktgruppe“ in der Schweiz stattfinden? Das Folgetreffen der Kontaktgruppe soll am 13. November 2017 in Bern stattfinden . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333