Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Oktober 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13703 18. Wahlperiode 23.10.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13675 – Fragen zu möglicherweise fehlerhaften Bestandskraftbescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Informationen, die der fragestellenden Fraktion vertraulich zugegangen sind, soll es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine erhebliche Zahl von Fällen gegeben haben, in denen das BAMF fehlerhafte Bestandskraftbescheide an die Ausländerbehörden versandt habe – obwohl in den jeweiligen Fällen rechtzeitig Rechtsmittel gegen entsprechende Ablehnungsbescheide eingelegt worden seien. Es soll deshalb zu erheblichen Verstimmungen zwischen dem BAMF und Vertretern von Ausländerbehörden gekommen sein. Infolge der Bestandskraftmitteilungen des BAMF fordern die Ausländerbehörden die Betroffenen zur Ausreise auf, zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung usw., sie verweigern Arbeitserlaubnisse und leiten Abschiebungen ein. Grund für die Panne soll die personelle Überlastung der Prozessabteilung des BAMF gewesen sein, die anhängige Klagen und Eilanträge nicht in die entsprechende Datenbank eingegeben habe, so dass eine andere Abteilung des BAMF Bestandskraftbescheide versandt habe, obwohl Rechtsmittel eingelegt worden waren. Es soll viele entsprechend empörte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben. Eine Leiterin einer Ausländerbehörde soll erklärt haben, sie sei „froh“, dass sich eine betroffene Person der Abschiebung entzogen habe („Gottseidank ist der rechtzeitig abgetaucht!“). Es sei eine Zahl von etwa 3 500 falschen Bestandskraftbescheiden genannt worden , die nachträglich wieder aufgehoben werden sollten. 1. Inwieweit sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorgänge und Informationen zutreffend bzw. falsch (bitte im Einzelnen ausführen )? Es trifft zu, dass Bestandskraftmitteilungen an Ausländerbehörden versendet wurden, obwohl in den jeweiligen Fällen Rechtsmittel gegen entsprechende Asylbescheide eingelegt worden sind. Drucksache 18/13703 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele fehlerhafte Bestandskraftbescheide hat es in welchen Zeiträumen gegeben? Welche Bundesländer und welche Herkunftsländer waren hiervon betroffen? Eine statistische Auswertung der hier zugrunde liegenden Bestandskraftmitteilungen sowie eine Aufstellung nach Zeiträumen sind nicht möglich. Aus anderen Erfassungen lassen sich lediglich Rückschlüsse auf Akten mit möglicherweise fehlerhaften Bestandskraftmitteilungen ziehen. 3. Was sind die genauen Gründe dafür, dass möglicherweise Tausende fehlerhafte Bestandskraftbescheide versandt wurden? Sofern im Einzelfall eine fehlerhafte Abschlussmitteilung vorliegt, liegt der Grund regelmäßig darin, dass bei der Versendung der Abschlussmitteilung eine bereits erhobene Klage noch nicht der BAMF-Akte zugeordnet war und daher nicht berücksichtigt wurde. Die verspätete Zuordnung zur Akte ist teils auf eine verzögerte Erfassung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), teils auf Verzögerungen bei der Weiterleitung von Klagen durch die Verwaltungsgerichte zurückzuführen. 4. Was wurde unternommen, um negative insbesondere auch irreversible Folgen (insbesondere Abschiebungen) falscher Bestandskraftbescheide zu verhindern bzw. im Nachhinein zu heilen (z. B. durch Rückholung bereits Abgeschobener )? Die entsprechenden Abschlussmitteilungen der Akten wurden und werden derzeit mit Priorität geprüft und ggf. aufgehoben bzw. abgeändert. 5. Welche Regelungen und Vorkehrungen wurden getroffen, um künftige fehlerhafte Bestandskraftbescheide zu vermeiden bzw. auszuschließen (bitte darlegen)? Die Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF wurden für die Thematik sensibilisiert . Darüber hinaus wurden die dezentralen Einheiten angewiesen, die Sicherheitsfristen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen und ggf. anzupassen. 6. Ist die Erklärung zutreffend, dass insbesondere die Überlastung der Prozessabteilung des BAMF für die geschilderten Pannen verantwortlich sein könnte (bitte darlegen)? In welchem Umfang die Verzögerungen der Klagezuordnung auf die Bearbeitung im BAMF zurückzuführen ist oder auf eine Verzögerung der Klageweiterleitung durch die Verwaltungsgerichte, kann im Nachhinein nicht mehr nachvollzogen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13703 7. Mit wie viel Personen war die Prozessabteilung des BAMF in den letzten drei Jahren besetzt (bitte nach Quartalen auflisten), welchen prozentualen Anteil der Belegschaft im Bereich Asyl machte dies jeweils aus, und wie viele Asylverfahren waren zum jeweiligen Datum bei den Gerichten anhängig ? 8. Was wurde im BAMF unternommen, um die Situation der Prozessabteilung im BAMF zu verbessern, und inwieweit kam es zu Einschränkungen für die Prozessabteilung, weil z. B. zunächst der Abbau von Altverfahren innerhalb des BAMF vorrangig realisiert werden sollte (bitte darlegen)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die erstinstanzliche Prozessbearbeitung des BAMF erfolgt innerhalb der Flächenstruktur . Hier waren mit Stand vom 1. September 2017 insgesamt rund 275 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingesetzt. Dies entspricht einem Aufwuchs um rund 48 Prozent gegenüber dem März 2017, als rund 186 VZÄ in diesem Bereich eingesetzt waren. Der Bereich der erstinstanzlichen Prozessbearbeitung wird schrittweise weiter verstärkt. Eine über März 2017 hinausgehende, rückwirkende Darstellung des Personalkörpers für die erstinstanzliche Prozessbearbeitung nach Quartalen ist nicht möglich. Die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren im Zeitraum 2014 bis Juni 2017 (nach Quartalen) ist der nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Im Zuge der Schwerpunktsetzung auf die Bearbeitung von Altverfahren zu Beginn des Jahres 2017 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Prozessbereichen temporär auch im Asylverfahrensbereich eingesetzt. Diese Maßnahme wurde jedoch zwischenzeitlich beendet. Soweit organisatorische Veränderungen angezeigt sein sollten, werden diese in die Überlegungen zur Stärkung des Prozessbereiches einbezogen. Jahr 2014 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 31.03.2014 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 36.486 35.103 1.151 219 12 1 Folgeantrag 6.386 6.137 220 29 - - Widerruf / Rücknahme 536 420 70 38 5 3 Wiederaufnahmeantrag 899 850 45 4 - - Gesamt 44.307 42.510 1.486 290 17 4 Drucksache 18/13703 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 30.06.2014 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 37.733 36.404 1.097 216 15 1 Folgeantrag 6.478 6.256 202 20 - - Widerruf / Rücknahme 547 456 55 33 - 3 Wiederaufnahmeantrag 934 882 48 4 - - Gesamt 45.692 43.998 1.402 273 15 4 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 30.09.2014 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 38.358 37.003 1.089 257 9 - Folgeantrag 6.765 6.509 214 42 - - Widerruf / Rücknahme 551 469 51 30 1 - Wiederaufnahmeantrag 953 906 40 7 - - Gesamt 46.627 44.887 1.394 336 10 - Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 31.12.2014 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 42.954 41.483 1.245 212 7 7 Folgeantrag 8.229 7.964 227 37 - 1 Widerruf / Rücknahme 498 430 42 25 1 - Wiederaufnahmeantrag 904 857 41 6 - - Gesamt 52.585 50.734 1.555 280 8 8 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13703 Jahr 2015 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 31.03.2015 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 49.770 48.365 1.188 204 5 8 Folgeantrag 9.692 9.443 200 48 1 - Widerruf / Rücknahme 491 428 44 18 - 1 Wiederaufnahmeantrag 862 825 31 6 - - Gesamt 60.815 59.061 1.463 276 6 9 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 30.06.2015 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 56.386 54.988 1.197 171 20 10 Folgeantrag 10.091 9.853 191 46 1 - Widerruf / Rücknahme 461 409 34 18 - - Wiederaufnahmeantrag 820 781 34 5 - - Gesamt 67.758 66.031 1.456 240 21 10 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 30.09.2015 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 55.105 53.655 1.206 220 7 17 Folgeantrag 8.639 8.413 186 36 4 - Widerruf / Rücknahme 425 373 36 16 - - Wiederaufnahmeantrag 795 757 33 5 - - Gesamt 64.964 63.198 1.461 277 11 17 Drucksache 18/13703 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 31.12.2015 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 50.242 48.660 1.332 230 4 16 Folgeantrag 7.529 7.301 192 33 1 2 Widerruf / Rücknahme 380 328 38 14 - - Wiederaufnahmeantrag 823 777 41 5 - - Gesamt 58.974 57.066 1.603 282 5 18 Jahr 2016 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 31.03.2016 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 52.506 50.872 1.385 224 13 12 Folgeantrag 7.857 7.620 203 26 1 7 Widerruf / Rücknahme 364 308 42 14 - - Wiederaufnahmeantrag 813 773 35 5 - - Gesamt 61.540 59.573 1.665 269 14 19 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 30.06.2016 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 58.724 56.925 1.546 215 16 22 Folgeantrag 8.876 8.597 245 26 1 7 Widerruf / Rücknahme 362 310 39 13 - - Wiederaufnahmeantrag 805 761 40 4 - - Gesamt 68.767 66.593 1.870 258 17 29 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13703 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 30.09.2016 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 91.338 88.553 2.354 393 10 28 Folgeantrag 9.072 8.803 239 24 1 5 Widerruf / Rücknahme 374 325 36 13 - - Wiederaufnahmeantrag 795 750 41 4 - - Gesamt 101.579 98.431 2.670 434 11 33 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 31.12.2016 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 147.444 142.614 3.970 823 10 27 Folgeantrag 11.314 11.013 257 34 2 8 Widerruf / Rücknahme 365 321 31 13 - - Wiederaufnahmeantrag 842 800 38 4 - - Gesamt 159.965 154.748 4.296 874 12 35 Jahr 2017 Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 31.03.2017 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 205.231 199.547 4.319 1.274 64 27 Folgeantrag 12.675 12.395 231 35 10 4 Widerruf / Rücknahme 377 328 36 13 - - Wiederaufnahmeantrag 939 892 43 4 - - Gesamt 219.222 213.162 4.629 1.326 74 31 Drucksache 18/13703 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Antragsart Insgesamt Anhängige Gerichtsverfahren am 30.06.2017 Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde Revision Erstantrag 303.920 296.825 5.673 1.343 50 29 Folgeantrag 16.404 16.127 231 34 9 3 Widerruf / Rücknahme 421 367 41 13 - - Wiederaufnahmeantrag 1.092 1.047 42 3 - - Gesamt 321.837 314.366 5.987 1.393 59 32 9. Inwieweit und in welchem Umfang hatten fehlerhafte Bestandskraftbescheide des BAMF Auswirkungen auf die Zahl der nach dem Ausländerzentralregister (AZR) ausreisepflichtigen Personen? Auswirkungen auf die Anzahl der laut Ausländerzentralregister (AZR) ausreisepflichtigen Personen sind nicht bezifferbar. Im Rahmen der monatlichen Stichtagsabfragen hatten zudem entsprechende Bestandskrafteingaben keine Auswirkungen auf die Anzahl der Ausreisepflichtigen, wenn etwaig fehlerhafte Eingaben und die damit verbundene Ausreisepflicht im selben Monat korrigiert wurden . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13703 10. Wie viele Personen waren nach aktuellen Stand nach Angaben des AZR vollziehbar ausreisepflichtig, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylbewerber , wie viele von ihnen hatten eine Duldung, und wie viele von ihnen (bitte differenzieren: mit oder ohne Duldung) lebten bereits seit mehr als zwei, drei, fünf oder zehn Jahren in Deutschland (bitte jeweils, auch bei den vorherigen Unterfragen, nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Insgesamt ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 Alle Staatsangehörigkeiten 229.063 Serbien 16.851 Afghanistan 14.263 Albanien 13.752 Kosovo 13.424 Russische Föderation 11.781 Irak 9.726 Mazedonien 8.858 Pakistan 8.612 Indien 7.710 Türkei 6.817 Ungeklärt 6.485 Nigeria 6.243 Libanon 5.228 Bosnien und Herzegowina 4.847 Syrien 4.706 Drucksache 18/13703 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag zum Stichtag 30.09.2017 Alle Staatsangehörigkeiten 114.496 Serbien 10.772 Kosovo 8.539 Albanien 7.893 Afghanistan 7.568 Indien 6.026 Mazedonien 5.759 Pakistan 5.065 Irak 4.899 Russische Föderation 4.665 Ungeklärt 3.210 Libanon 3.146 Nigeria 2.733 Türkei 2.550 Bosnien und Herzegowina 2.492 Algerien 2.315 Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 30.09.2017 Alle Staatsangehörigkeiten 163.184 Serbien 13.218 Kosovo 11.232 Afghanistan 10.105 Albanien 9.954 Russische Föderation 9.456 Mazedonien 6.975 Irak 6.604 Indien 6.600 Pakistan 6.337 Ungeklärt 5.691 Libanon 4.451 Türkei 4.350 Nigeria 3.947 Syrien 3.684 Armenien 3.678 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13703 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 2 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 72.157 21.384 93.541 Serbien 7.268 1.097 8.365 Russische Föderation 5.236 936 6.172 Kosovo 4.311 435 4.746 Türkei 2.990 1.630 4.620 Ungeklärt 3.913 247 4.160 Mazedonien 3.445 492 3.937 Indien 2.887 321 3.208 Afghanistan 2.654 368 3.022 Pakistan 2.526 490 3.016 Libanon 2.502 204 2.706 Irak 2.206 387 2.593 Bosnien und Herzegowina 1.876 532 2.408 Armenien 1.893 208 2.101 Nigeria 1.633 426 2.059 Rumänien 136 1.795 1.931 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 3 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 52.399 16.278 68.677 Serbien 4.839 695 5.534 Russische Föderation 3.884 726 4.610 Türkei 2.704 1.530 4.234 Ungeklärt 3.490 186 3.676 Kosovo 3.017 293 3.310 Libanon 2.220 166 2.386 Irak 2.030 326 2.356 Mazedonien 2.022 331 2.353 Afghanistan 2.109 235 2.344 Indien 2.048 259 2.307 Pakistan 1.933 304 2.237 Bosnien und Herzegowina 1.279 345 1.624 Rumänien 126 1.399 1.525 Aserbaidschan 1.402 119 1.521 Armenien 1.333 134 1.467 Drucksache 18/13703 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 5 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 31.529 11.693 43.222 Türkei 2.294 1.394 3.688 Serbien 2.668 413 3.081 Ungeklärt 2.811 147 2.958 Kosovo 2.013 202 2.215 Irak 1.743 290 2.033 Libanon 1.781 141 1.922 Russische Föderation 1.440 329 1.769 Indien 1.044 209 1.253 Afghanistan 1.030 138 1.168 Rumänien 118 951 1.069 Aserbaidschan 941 75 1.016 Bosnien und Herzegowina 780 228 1.008 China 800 162 962 Iran 751 153 904 Pakistan 744 140 884 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 10 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 18.100 8.415 26.515 Türkei 1.813 1.231 3.044 Ungeklärt 1.944 113 2.057 Serbien 1.435 265 1.700 Kosovo 1.277 143 1.420 Libanon 1.123 120 1.243 Irak 1.040 186 1.226 Russische Föderation 722 225 947 Bosnien und Herzegowina 545 183 728 Rumänien 80 585 665 Jugoslawien (ehemals) 374 261 635 China 494 127 621 Iran 465 116 581 Vietnam 257 301 558 Aserbaidschan 499 51 550 Indien 326 165 491 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13703 11. Was haben die Bemühungen zur Datenbereinigung nicht konsistenter Datensätze im AZR bei Ausreisepflichtigen inzwischen erbracht (bitte so genau wie möglich, nach einzelnen Fallgruppen getrennt und jeweils mit konkreten Zahlen darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Fragen 24 f. und insgesamt Bundestagsdrucksache 18/12725), und inwieweit spielen hierbei Bestandskraftbescheide des BAMF eine Rolle bzw. führen fehlerhafte Bestandskraftbescheide insbesondere zur fehlerhaften Erhöhung der Zahl der nach dem AZR Ausreisepflichtigen, wenn ja, in welcher Größenordnung? Im Zeitraum Mai bis September 2017 führte das BAMF Workshops mit allen 16 Ländern durch und gab Anleitungen zu Datenbereinigungen im AZR. Die Ausländerbehörden erhielten „Best-Practice“-Auswertungen aus dem Leitfaden des Beauftragten für Flüchtlingsmanagement zur Datenbereinigung im AZR erstmalig im Mai 2017 zur Bearbeitung. Die Folgeauswertungen werden im Oktober 2017 zur Verfügung gestellt. Konkrete Bereinigungsfortschritte lassen sich nicht statistisch auswerten. Aktuelle Auswertungen würden sich nicht ausschließlich auf die ausgangs ermittelten Personen in der Aprilauswertung beziehen, da eine Datenabfrage auch alle zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen umfassen würde. In der Zwischenzeit sind neue Eintragungen entstanden oder haben sich die Umstände vormals korrekt eingetragener Sachverhalte geändert. 12. Welchen Anteil machten zuletzt Duldungen aus „sonstigen Gründen“ an allen Duldungen aus, und wie ist der Stand der Überlegungen dazu, ob weitere spezifische Duldungsgründe im AZR aufgenommen werden sollen (z. B.: Asylfolgeverfahren, familiäre Bindungen zu Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder -gestattung, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Härtefälle )? Mit Stand vom 30. September 2017 waren von 163 184 erfassten Duldungen 72 867 nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus sonstigen Gründen erteilt worden. Dies entspricht einem Prozentsatz von 44,7 Prozent und damit einer Reduzierung um ca. 22 Prozent seit Mitte 2016. Dabei ist zu berücksichtigen , dass aufgrund der Ausstellung neuer Duldungen auch solche aus „sonstigen Gründen“ hinzugekommen sind. Das Bundesministerium des Innern hat gemeinsam mit den Ländern eine Anpassung der Speichersachverhalte im AZR erörtert, um die bisher bestehenden Speichersachverhalte zu Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit) – soweit erforderlich – zu erweitern. Die hohe Quote der als „sonstige Gründe“ im AZR eingespeicherten Duldungsgründe wird allgemein als zu wenig aussagekräftig erachtet. Hierzu ist eine Anpassung der Durchführungsverordnung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) geplant. 13. Wie viele Asylablehnungen gab es seit dem Jahr 2014 insgesamt (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), wie viele der seit dem Jahr 2014 abgelehnten Asylsuchenden lebten nach Angaben des AZR zuletzt als vollziehbar Ausreisepflichtige in Deutschland, mit bzw. ohne Duldung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen? Die Diskrepanz zwischen Asylablehnungen und Ausreisepflichtigen nach dem AZR hat viele Gründe. Zwei wesentliche Gründe sind die hohe Zahl und der Dauer der verwaltungsgerichtlichen Klagen gegen ablehnende Asylbescheide und die Ausreise (freiwillig oder zwangsweise) von abgelehnten Asylbewerbern in dem in Frage stehenden Zeitraum. Drucksache 18/13703 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Angaben ausweislich des AZR können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit einem rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylantrag seit dem Jahr 2014 Alle Staatsangehörigkeiten 337.400 darunter: Albanien 58.930 Serbien 49.244 Kosovo 39.475 Afghanistan 37.774 Mazedonien 23.769 Bosnien und Herzegowina 13.386 Pakistan 8.628 Irak 8.582 Russische Föderation 7.664 Indien 5.465 Syrien 5.290 Montenegro 4.958 Georgien 5.160 Algerien 4.625 Marokko 4.587 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13703 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit einem rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylantrag seit 2014 mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 67.097 26.355 93.452 Serbien 7.058 2.531 9.589 Albanien 6.186 2.701 8.887 Afghanistan 4.849 2.759 7.608 Kosovo 5.776 1.500 7.276 Mazedonien 4.187 1.251 5.438 Pakistan 3.318 1.277 4.595 Indien 3.683 606 4.289 Irak 2.540 1.593 4.133 Russische Föderation 3.102 861 3.963 Bosnien und Herzegowina 1.550 944 2.494 Nigeria 1.186 993 2.179 Algerien 1.405 565 1.970 Marokko 1.381 556 1.937 Libanon 1.345 350 1.695 Armenien 1.128 465 1.593 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333