Deutscher Bundestag Drucksache 18/1381 18. Wahlperiode 09.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1061 – Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gibt es mit § 142 Absatz 2 eine Regelung, die überwiegend kurzzeitig Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen einen Zugang zum Arbeitslosengeld ermöglichen soll, auch für den Fall, dass sie nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren eine Versicherungszeit von zwölf Monaten nachweisen können. Bisherige Teilevaluierungen zeigen jedoch, dass die bis Ende 2014 geltende Regelung nur eine kleine Minderheit der kurzzeitig Beschäftigten nutzen kann (IAB-Kurzbericht 19/2012; IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit). Das betrifft gerade auch die Kulturschaffenden, für die diese Regelung aufgrund ihrer besonderen Beschäftigungssituationen insbesondere gedacht war. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD verabredet, eine Anschlussregelung einzuführen, „die den Besonderheiten von Erwerbsbiographien in der Kultur hinreichend Rechnung trägt. Unter anderem soll es für sie eine von zwei auf drei Jahre verlängerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt werden muss“ (Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 48). Es gibt allerdings Zweifel daran, dass eine Anschlussregelung, die lediglich die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängert, die bisherigen Defizite der Regelung beheben kann. Das gilt sowohl für den Kreis der Kulturschaffenden wie auch vieler anderer kurzeitig Beschäftigter. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Deutsche Bundestag hat mit Wirkung zum 1. August 2009 Regelungen beDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schlossen, die einen erleichterten Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld vorsehen (§ 142 Absatz 2 SGB III). Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Zuge der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf die Bundesregierung in seiner 104. Sitzung am 17. Juni 2009 durch Beschluss gebeten, die Drucksache 18/1381 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Neuregelung durch ein ständiges Monitoring zu begleiten und jährlich über die Inanspruchnahme zu berichten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst Daten zu der Regelung nur im Rahmen dieses Monitorings. Die Bundesregierung hat dem Haushaltsausschuss bisher vier Berichte zum Monitoring vorgelegt. Der letzte Berichtszeitraum endete am 31. März 2013. Daten zum Berichtszeitraum für die Zeit vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2014 stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der derzeitigen Regelung nach § 142 Absatz 2 SGB III bezogen auf das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bedingt durch Besonderheiten ihres Berufes bzw. ihrer branchenspezifischen Tätigkeit überwiegend nur kurzzeitig beschäftigt sein können, einen Zugang zum Arbeitslosengeld I zu eröffnen? Nach den bisher vorliegenden Daten des Monitorings bis 31. März 2013 führte die Regelung bislang nur in geringem Umfang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld . Die Anzahl der gestellten Anträge blieb hinter den Erwartungen zurück. 2. Inwiefern soll die in der Koalitionsvereinbarung angedeutete Anschlussregelung unbefristet sein, und inwiefern plant die Bundesregierung konkrete Änderungen der Zugangsbedingungen in § 142 Absatz 2 SGB III (bitte ausführen)? Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften eine Regelung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung vorzuschlagen . Die Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung dieser Regelung sind noch nicht abgeschlossen. 3. Wie viele Anspruchsberechtigte haben in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den einzelnen Bundesländern seit der Inkraftsetzung des § 142 Absatz 2 SGB III Arbeitslosengeld für welche Dauer und in welcher Höhe erhalten (bitte jeweils auch für einzelne Zeiträume in den letzten Jahren differenzieren , um eine Vergleichbarkeit in der Entwicklung darzustellen)? Auf der Grundlage des Monitorings ergibt sich folgende Datenlage: a) Im ersten Berichtszeitraum vom 1. August 2009 bis 31. März 2010 erhielten 221 Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Hiervon betrug die Anspruchsdauer in 104 Fällen drei Monate, in 64 Fällen vier Monate und in 52 Fällen fünf Monate*. Ob die Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft wurde, ist nicht erfasst. Die durchschnittliche Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 115 Euro pro Monat. Eine Aufteilung auf die Bezirke der Regionaldirektionen steht für diesen Berichtszeitraum nicht zur Verfügung. b) Im zweiten Berichtszeitraum vom 1. April 2010 bis 31. März 2011 erhielten 242 Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Hiervon betrug die Anspruchsdauer in 152 Fällen drei Monate, in 57 Fällen vier Monate und in 33 Fällen fünf Monate. Ob die Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft wurde, ist nicht erfasst. Die durchschnittliche Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 156 Euro pro Monat. Eine Aufteilung auf die Bezirke der Regionaldirektionen steht für diesen Berichtszeitraum nicht zur Verfügung. * Bei einer Person wurde die bewilligte Anspruchsdauer nicht mitgeteilt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1381 c) Im dritten Berichtszeitraum vom 1. April 2011 bis 31. März 2012 erhielten 211 Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Von den insgesamt 219 bewilligten Anträgen betrug die Anspruchsdauer in 138 Fällen drei Monate, in 46 Fällen vier Monate und in 35 Fällen fünf Monate. Ob die Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft wurde, ist nicht erfasst. Die durchschnittliche Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 080 Euro pro Monat . Eine Aufteilung auf die Bezirke der Regionaldirektionen lässt sich folgender Übersicht entnehmen: d) Im vierten Berichtszeitraum 1. April 2012 bis 31. März 2013 erhielten 221 Personen Arbeitslosengeld nach § 142 Absatz 2 SGB III. Von den insgesamt 222 bewilligten Anträgen betrug die Anspruchsdauer in 129 Fällen drei Monate, in 57 Fällen vier Monate und in 36 Fällen fünf Monate. Ob die Anspruchsdauer jeweils ausgeschöpft wurde, ist nicht erfasst. Die durchschnittliche Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes betrug ca. 1 197 Euro pro Monat. Eine Aufteilung auf die Bezirke der Regionaldirektionen lässt sich folgender Übersicht entnehmen: Antragsteller insgesamt Antragsteller mit Bewilligung Bewilligungs quote in Prozent Bund 310 211 68,1 Baden-Württemberg 7 4 57,1 Bayern 68 46 67,6 Berlin-Brandenburg 77 45 58,4 Hessen 22 3 13,6 Niedersachsen-Bremen 17 15 88,2 Nord 12 5 41,7 Nordrhein-Westfalen 38 30 78,9 Rheinland-Pfalz-Saarland 5 3 60,0 Sachsen 45 42 93,3 Sachsen-Anhalt-Thüringen 19 18 94,7 Antragsteller insgesamt Antragsteller mit Bewilligung Bewilligungsquote in Prozent Bund 309 221 71,5 Baden-Württemberg 17 13 76,5 Bayern 66 40 60,6 Berlin-Brandenburg 91 53 58,2 Hessen 2 2 100,0 Niedersachsen-Bremen 12 9 75,0 Nord 26 16 61,5 Nordrhein-Westfalen 44 39 88,6 Rheinland-Pfalz-Saarland 1 1 100,0 Sachsen 40 39 97,5 Sachsen-Anhalt-Thüringen 10 9 90,0 Drucksache 18/1381 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie hoch ist die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend kurzzeitig beschäftigt sind, unabhängig davon, ob sie die Zugangsvoraussetzungen nach § 142 Absatz 2 SGB III erfüllen? Welche Angaben lassen sich hinsichtlich der besonders betroffenen Branchen bzw. Berufsgruppen sowie bestimmter sozialer Merkmale machen (bitte jeweils konkrete Zahlen angeben)? Sofern keine Statistiken vorliegen, welche Schätzungen existieren dazu? Die nachfolgende Tabelle 1 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt eine Übersicht zur Struktur der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der überwiegend kurz befristet Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2010. Die Informationen beziehen sich auf die jeweils letzte Beschäftigung einer Person im Jahr 2010. Tabelle 1: Struktur aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und überwiegend kurz befristet Beschäftigten Alle Beschäftigte Überwiegend kurz befristet Beschäf- tigte Anzahl Anteil (in Prozent) Anzahl Anteil (in Prozent) Insgesamt 29.542.950 100,0 690.250 100,0 Geschlecht Männlich 16.088.500 54,5 380.900 55,2 Weiblich 13.454.450 45,5 309.350 44,8 Alter 15 bis 19 Jahre 940.100 3,2 54.300 7,9 20 bis 24 Jahre 2.807.500 9,5 137.600 19,9 25 bis 29 Jahre 3.093.700 10,5 116.350 16,9 30 bis 34 Jahre 3.097.300 10,5 88.750 12,9 35 bis 39 Jahre 3.100.600 10,5 70.150 10,2 40 bis 45 Jahre 4.171.750 14,1 70.450 10,2 45 bis 49 Jahre 4.425.900 15,0 61.500 8,9 50 bis 54 Jahre 3.670.850 12,4 48.300 7,0 55 bis 59 Jahre 2.820.750 9,6 31.350 4,5 60 bis 64 Jahre 1.414.500 4,8 11.500 1,7 Nationalität Deutsche 27.320.800 92,5 537.550 77,9 Ausländer 2.222.150 7,5 152.700 22,1 Arbeitszeit Vollzeit 23.272.050 78,9 481.550 70,1 Teilzeit 6.219.900 21,1 205.800 29,9 Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1381 Die vorstehende Analyse basiert nach Angaben des IAB auf allen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die im Jahr 2010 an mindestens einem Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Grundlage der Regelung des § 142 Absatz 2 SGB III sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die im Voraus nicht länger als zehn Wochen durch einen Arbeitsvertrag zeit- oder zweckbefristet sind. Informationen zu der im Arbeitsvertrag festgelegten Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses liegen nicht vor. Es ist nur die tatsächlich realisierte Beschäftigungsdauer eines Beschäftigungsverhältnisses bei einem Arbeitgeber ersichtlich. Daher zählt eine Person als überwiegend kurz befristet beschäftigt, wenn sich mehr als 50 Prozent ihrer erreichten Beschäftigungstage in den letzten zwei Jahren aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ergeben, die nicht länger als zehn Wochen andauern. Nach dieser Abgrenzung waren von den rund 29,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2010 in Deutschland 690 250 Personen oder 2,3 Prozent überwiegend kurz befristet beschäftigt. Unter den überwiegend kurz befristet Beschäftigten sind die jüngeren Altersgruppen stärker vertreten als unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt. Der Anteil der Ausländer fällt bei den überwiegend kurz befristet Beschäftigten deutlich höher aus, als bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt. Auch waren die überwiegend kurz befristet Beschäftigten zuletzt häufiger in einer Teilzeitbeschäftigung tätig als die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt. In Tabelle 2 sind die zwölf Wirtschaftszweige dargestellt, in denen die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. die meisten überwiegend kurz befristet Beschäftigten zuletzt tätig waren. Bei den überwiegend kurz befristet Beschäftigten überwiegt der Dienstleistungsbereich. Wirtschaftszweige aus dem Produzierenden Gewerbe sind mit Ausnahme des Wirtschaftszweigs „Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ nicht zu finden. Der Anteilswert von über 20 Prozent des Wirtschaftszweigs „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ verdeutlicht die große Bedeutung der Zeitarbeit für die überwiegend kurz befristet Beschäftigten. Dabei kann nicht ausgewiesen werden, in welchen Branchen und Tätigkeiten diese Personen tatsächlich beschäftigt waren. Die Einsatzbranchen könnten also durchaus aus dem Produzierenden Gewerbe kommen. Auch der Wirtschaftszweig „Landwirtschaft , Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ spielt eine vergleichsweise wichtige Rolle. Das dürfte auf die übliche Saisonbeschäftigung in diesem Bereich zurückzuführen sein. Drucksache 18/1381 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 2: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und überwiegend kurz befristet Beschäftigten nach ausgewählten Wirtschaftszweigen In Tabelle 3 sind die 20 Berufe dargestellt, in denen die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. die meisten überwiegend kurz befristet Beschäftigten zuletzt tätig waren. Die Verteilung der Beschäftigten nach Berufen verdeutlicht, wie bereits die Betrachtung nach Wirtschaftszweigen, die hohe Bedeutung des Dienstleistungsbereichs im Fall der überwiegend kurz befristet Beschäftigten. Auffällig bei den überwiegend kurz befristet Beschäftigten ist der hohe Anteil von Hilfsarbeitern ohne nähere Tätigkeitsangabe. Alle Beschäftigte Überwiegend kurz befristet Beschäftigte Wirtschaftszweig Anteil (in Prozent) Wirtschaftszweig Anteil (in Prozent) Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen ) 7,7 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 21,8 Gesundheitswesen 7,2 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraft-fahrzeugen) 9,6 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 5,8 Gastronomie 5,7 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen ) 4,7 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 5,3 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 4,2 Landwirtschaft, Jagd und damit verbun-dene Tätigkeiten 4,5 Erziehung und Unterricht 3,9 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 3,5 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 3,6 Gesundheitswesen 3,4 Maschinenbau 3,3 Erziehung und Unterricht 3,3 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime ) 3,0 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen ) 2,5 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 2,7 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime ) 2,1 Herstellung von Metallerzeugnissen 2,6 Sozialwesen (ohne Heime) 1,9 Gastronomie 2,3 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anderweitig nicht genannt 1,9 Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1381 Tabelle 3: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und überwiegend kurz befristet Beschäftigten nach ausgewählten Berufen 5. In welchen 20 Berufsgruppen waren die meisten Anspruchsberechtigten tätig (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)? Es liegen keine Auswertungen darüber vor, in welchen Berufsgruppen die meis- Alle Beschäftigten Überwiegend kurz befristet Beschäftigte Beruf Anteil (in Prozent) Beruf Anteil (in Prozent) Bürofach-, Bürohilfskräfte 15,1 Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsan-gabe 14,2 Warenkaufleute 8,1 Warenkaufleute 9,3 Übrige Gesundheitsdienstberufe 6,7 Bürofach-, Bürohilfskräfte 7,2 Sozialpflegerische Berufe 4,7 Reinigungsberufe 6,1 Berufe des Landverkehrs 3,3 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbei-ter 5,0 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeit 3,2 Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Tier-pfleger 3,6 Rechnungskaufleute, Datenverarbeitungsfachleute 3,1 Übrige Gesundheitsdienstberufe 3,6 Techniker 3,1 Gästebetreuer 3,6 Reinigungsberufe 2,9 Sozialpflegerische Berufe 3,4 Bank-, Versicherungskaufleute 2,8 Speisenbereiter 3,4 Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe 2,6 Berufe des Landverkehrs 2,7 Unternehmer, Wirtschaftsprüfer, Organisatoren 2,4 Künstler und zugeordnete Berufe 2,5 Ingenieure 2,4 Warenprüfer, Versandfertigmacher 2,5 Schlosser 2,4 Andere Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe 1,9 Elektriker 2,3 Lehrer 1,6 Mechaniker 1,9 Dienst-, Wachberufe 1,6 Speisenbereiter 1,8 Arbeitskräfte mit noch nicht bestimmtem Beruf 1,6 Gästebetreuer 1,7 Arbeitskräfte ohne nähere Tätigkeitsan-gabe 1,5 Montierer und Metallberufe, anderweitig nicht genannt. 1,7 Montierer und Metallberufe, anderweitig nicht genannt 1,4 Lehrer 1,6 Berufe des Nachrichtenverkehrs 1,4 Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen. ten überwiegend kurz befristet Beschäftigten tätig sind, die die Voraussetzungen des § 142 Absatz 2 SGB III erfüllt hätten (anspruchsberechtigter Personenkreis), Drucksache 18/1381 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aber keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben. In der nachfolgenden Tabelle 4 sind die 20 Berufe aufgeführt, in denen die Personen zuletzt am häufigsten tätig waren, die in dem vom IAB untersuchten Betrachtungszeitraum (vgl. hierzu Antwort zu Frage 4) innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre an 180 bis 364 Tagen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Tabelle 4: Überwiegend kurz befristet Beschäftigte mit Beschäftigungszeiten zwischen 180 und 364 Tagen nach ausgewählten Berufen Die nachfolgenden Tabellen 5a und 5b liefern einen Überblick, in welchen elf Berufsgruppen die meisten Personen zuletzt tätig waren, die in dem vom IAB ausgewerteten Zeitraum von August 2009 bis März 2011 einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben, der nach der Regelung des § 142 Absatz 2 SGB III zu behandeln war. Berufe Anteil (in Prozent) Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe 11,5 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 6,5 Bürofach-, Bürohilfskräfte 6,1 Künstler und zugeordnete Berufe 6,0 Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Tierpfleger 5,5 Warenkaufleute 5,0 Berufe des Landverkehrs 4,6 Warenprüfer, Versandfertigmacher 3,7 Reinigungsberufe 3,7 Gartenbauer 3,5 Speisenbereiter 3,4 Andere Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe 2,8 Schlosser 2,4 Übrige Gesundheitsdienstberufe 2,4 Gästebetreuer 2,4 Montierer und Metallberufe, anderweitig nicht genannt 2,1 Publizisten, Dolmetscher, Bibliothekare 2,1 Hauswirtschaftliche Berufe 2,0 Sozialpflegerische Berufe 1,8 Maler, Lackierer und verwandte Berufe 1,6 Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1381 Tabelle 5b: Antragsteller nach Berufsgruppen (April 2010 bis März 2011) Tabelle 5a:Antragsteller nach Berufsgruppen (August 2009 bis März 2010) Berufsgruppen Antragsteller insgesamt Antragsteller Bewilligt Bewilligungsquote (in Prozent) Künstler und zugeordnete Berufe 235 65 27,7 Warenprüfer, Versandfertigmacher 50 16 32,0 Warenkaufleute 35 18 51,4 Bürofach-, Bürohilfskräfte 28 13 46,4 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 27 10 37,0 Gästebetreuer 19 15 78,9 Gartenbauer 18 3 16,7 Montierer und Metallberufe 17 8 47,1 Andere Dienstleistungskaufleute und zuge- hörige Berufe 16 13 81,3 Berufe des Landverkehrs 15 5 33,3 Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen. Berufsgruppen Antragsteller insgesamt Antragsteller Bewilligt Bewilligungsquote (in Prozent) Künstler und zugeordnete Berufe 162 80 49,4 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 25 11 44,0 Bürofach-, Bürohilfskräfte 22 12 54,5 Gästebetreuer 20 15 75,0 Warenprüfer, Versandfertigmacher 19 16 84,2 Warenkaufleute 17 14 82,4 Montierer und Metallberufe 9 4 44,4 Berufe des Nachrichtenverkehrs 9 (*) (*) Andere Dienstleistungskaufleute und zuge- hörige Berufe 8 8 100,0 Berufe des Landverkehrs 7 0 0,0 Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen, (*) Werte werden wegen zu geringer Fallzahl nicht ausgewiesen. Drucksache 18/1381 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Verdienste der Beschäftigten in diesen 20 Berufsgruppen und wie damit verglichen die durchschnittlichen Einkünfte über alle Berufe hinweg? Nach Angaben der BA und in Bezugnahme auf die Anwort zu Frage 5 lag im Jahr 2010 der monatliche Medianlohn der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigen in Deutschland brutto bei 2 727 Euro. Der Medianlohn stellt den Punkt der Lohnverteilung dar, an dem eine Hälfte der Löhne höher und die andere Hälfte niedriger liegt, unabhängig davon, welche absoluten Werte dahinterstehen . In Tabelle 6 ist für das Jahr 2010 der jeweilige Medianlohn der 20 Berufsfelder aufgeführt, in denen die meisten Beschäftigten mit 180 bis 364 Beschäftigungstagen (unabhängig von der Anzahl und Dauer einzelner Beschäftigungsverhältnisse ) in dem vom IAB untersuchten, vorangehenden Zweijahreszeitraum zuletzt tätig waren (siehe Antwort zu Frage 4). In den meisten dieser Wirtschaftszweige liegt der Medianlohn unter dem Medianlohn für Deutschland insgesamt. Tabelle 6: Monatlicher Brutto-Medianlohn in ausgewählten Berufen im Jahr 2010 Berufe Medianlohn (in Euro) Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe 1.490 Lagerverwalter, Lager-, Transportarbeiter 2.279 Bürofach-, Bürohilfskräfte 2.913 Künstler und zugeordnete Berufe 3.038 Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Tierpfleger 1.571 Warenkaufleute 2.375 Berufe des Landverkehrs 2.234 Reinigungsberufe 1.761 Warenprüfer, Versandfertigmacher 2.420 Gartenbauer 1.983 Speisenbereiter 1.665 Andere Dienstleistungskaufleute und zugehörige Berufe 2.668 Gästebetreuer 1.577 Schlosser 2.816 Übrige Gesundheitsdienstberufe 2.294 Montierer und Metallberufe, anderweitig nicht genannt 2.725 Publizisten, Dolmetscher, Bibliothekare 3.936 Hauswirtschaftliche Berufe 1.698 Sozialpflegerische Berufe 2.689 Maler, Lackierer und verwandte Berufe 2.346 Quelle: IAB Integrierte Erwerbsbiographien (IEB) V09.01, Nürnberg 2011, eigene Berechnungen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1381 7. In welchen zwölf Branchen kommen kurzfristige Beschäftigungen am häufigsten vor (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen)? Zum Personenkreis der überwiegend kurz befristet Beschäftigten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Sofern mit der Frage die kurzfristig Beschäftigten nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV – geringfügige Beschäftigung) gemeint sind, ergeben sich die Daten aus der nachfolgenden Tabelle 7 aus der Statistik der BA: Beschäftigtenstatistik Deutschland September 2013 absolut Anteile in % 1 2 Gesamt 329.057 100 A Land- und Forstw irtschaft, Fischerei 42.671 13,0 B Bergbau u. Gew innung v. Steinen u. Erden 200 0,1 C Verarbeitendes Gew erbe 23.461 7,1 D Energieversorgung 615 0,2 E WassVers,Abw asser/Abfall,Umw eltverschm. 684 0,2 F Baugew erbe 5.917 1,8 G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz 36.650 11,1 H Verkehr und Lagerei 29.696 9,0 I Gastgew erbe 25.543 7,8 J Information und Kommunikation 23.639 7,2 K Finanz- u. Versicherungs-DL 1.121 0,3 L Grundstücks- und Wohnungsw esen 1.400 0,4 M Freiberuf l., w issensch. u. techn. DL 51.044 15,5 N Sonstige w irtschaftliche DL 38.236 11,6 O Öffentl.Verw alt.,Verteidigung;Soz.vers. 8.720 2,6 P Erziehung und Unterricht 6.799 2,1 Q Gesundheits- und Sozialw esen 5.944 1,8 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 11.771 3,6 S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 14.540 4,4 T Private Haushalte 354 0,1 U Exterritoriale Organisat. u. Körpersch. 5 0,0 Keine Angabe 47 0,0 Erstellungsdatum: 11.04.2014, Statistik © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 7: Kurzfristig Beschäftigte nach Branchen Wirtschaftszw eigklassif ikation (WZ08) Kurzfristig Beschäftigte Drucksache 18/1381 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. In welchen 20 Berufsgruppen kommen kurzfristige Beschäftigungen am häufigsten vor (bitte konkrete Zahlen bzw. Anteile nennen) Zum Personenkreis der überwiegend kurz befristet Beschäftigten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Sofern mit der Frage die kurzfristig Beschäftigten nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV gemeint sind, ergeben sich die Daten aus der nachfolgenden Tabelle 8 aus der Statistik der BA: Beschäftigtenstatistik Deutschland September 2013 absolut Anteile in % 1 2 Gesamt 329.057 100 513 Lagerw irt.,Post,Zustellung,Güterumschlag 136.244 41,4 111 Landw irtschaft 42.779 13,0 633 Gastronomie 32.709 9,9 621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 13.345 4,1 714 Büro und Sekretariat 11.251 3,4 634 Veranstaltungsservice, -management 5.605 1,7 541 Reinigung 5.546 1,7 531 Obj.-,Pers.-,Brandschutz,Arbeitssicherh. 5.003 1,5 293 Speisenzubereitung 4.550 1,4 121 Gartenbau 4.446 1,4 251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 3.420 1,0 942 Schauspiel, Tanz und Bew egungskunst 3.184 1,0 242 Metallbearbeitung 2.958 0,9 321 Hochbau 2.835 0,9 623 Verkauf von Lebensmitteln 2.807 0,9 843 Lehr-,Forschungstätigkeit an Hochschulen 2.472 0,8 292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung 2.341 0,7 341 Gebäudetechnik 2.252 0,7 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 2.192 0,7 831 Erziehung,Sozialarb.,Heilerziehungspfl. 2.062 0,6 keine Angabe 160 0,0 Erstellungsdatum: 11.04.2014, Statistik © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 8: Kurzfristig Beschäftigte nach Berufsgruppen (Top 20 nach Besetzungszahlen) Klassif ikation der Berufe (KldB 2010) Kurzfristig Beschäftigte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1381 9. Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der Anträge, die aufgrund der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzung nach § 142 Absatz 2 Nummer 1 SGB III abgelehnt wurden (bitte auch nach Geschlecht aufgliedern)? Ein Antrag auf Arbeitslosengeld, der nach der Regelung des § 142 Absatz 2 SGB III behandelt wird, kann wegen Nichterfüllung einer der Anspruchsvoraussetzungen dieser Regelung abgelehnt werden. Ob und in welcher Anzahl bei den nachfolgend dargestellten Antragszahlen sowohl die Voraussetzung nach § 142 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB III als auch die Voraussetzung nach § 142 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB III nicht erfüllt waren, lässt sich den vorliegenden Daten nicht entnehmen. Für die Agenturen für Arbeit besteht keine Notwendigkeit , weitere Ermittlungen anzustellen, wenn bereits ein Grund für die Ablehnung eines Leistungsantrages vorliegt. Eine geschlechterspezifische Auswertung hinsichtlich des Ablehnungsgrundes liegt nicht vor. Zeitraum 1. August 2009 bis 31. März 2010 Übersicht Anträge Anzahl Anträge insgesamt 883 Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 573 Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 91 Zeitraum 1. April 2010 bis 31. März 2011 Übersicht Anträge Anzahl Anträge insgesamt 436 Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 167 Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 31 Zeitraum 1. April 2011 bis 31. März 2012 Übersicht Anträge Anzahl Anträge insgesamt 321 bewilligt 219 nicht bewilligt 102 Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 91 Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 11 Zeitraum 1. April 2012 bis 31. März 2013 Übersicht Anträge Anzahl Anträge insgesamt 314 bewilligt 222 nicht bewilligt 92 Ablehnungsgrund: kurzfristige Beschäftigung 68 Ablehnungsgrund: Jahresentgelt 24 Drucksache 18/1381 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie hoch ist der Anteil der arbeitslos werdenden Kunst- und Kulturschaffenden , die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, und wie hoch der Anteil, der aufgrund der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzung umgehend in Hartz IV rutscht? Nach Auskunft der BA kann der Zugang in den Leistungsbezug Arbeitslosengeld oder in den Leistungsbezug Arbeitslosengeld II nicht nach Berufsgruppen differenziert werden. Es kann jedoch der Zugang in Arbeitslosigkeit nach dem Rechtskreis SGB III (Arbeitsförderung) und dem Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) sowie der Zugang aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt nach dem Wirtschaftszweig unterschieden werden. Danach meldeten sich im Jahr 2013 10 033 Personen nach einer Beschäftigung in der Wirtschaftsabteilung „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit“ arbeitslos , davon 9 078 oder 90 Prozent im Rechtskreis SGB III und 955 oder 10 Prozent im Rechtskreis SGB II. Dabei ist nicht jeder Zugang in den Rechtskreis SGB III mit einem Leistungsbezug gleichzusetzen. Zum Beispiel liegt in den Fällen kein Zugang in einen Leistungsbezug vor, in denen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt sind und keine Bedürftigkeit für Leistungen aus der Grundsicherung vorliegt. 11. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Anträge, die aufgrund der Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen des § 142 Absatz 2 Nummer 2 SGB III abgelehnt wurden? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. In welchem Umfang haben in den Jahren 2012 und 2013 die Einkommen aus den kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen den Betrag der Bezugsgröße des § 18 Absatz 1 SGB IV überschritten (bitte Zahl und Anteil angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen; darüber hinaus liegen der BA keine Informationen vor. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass kurzzeitig Beschäftigte erst gar keinen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen, obwohl sie potenziell anspruchsberechtigt wären (wenn möglich, hier bitte Zahlen nennen), und welche Gründe sind dazu bekannt bzw. denkbar? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. Inwiefern gestaltet sich nach Ansicht der Bundesregierung das Antragsverfahren für potenziell Antragsberechtigte zu kompliziert (vgl. Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 142 SGB III, Anlage 4), bzw. sind viele Betroffenen nicht oder nur schwer in der Lage, den Anforderungen der Antragstellung nachzukommen? Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung auf ein solches mögliches Problem reagiert werden? Nach § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III haben die Antragsteller das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und nachzuweisen. Damit gilt nicht der Untersuchungs-, sondern der Beibringungsgrundsatz. Die Agenturen für Arbeit sind zur Beratung verpflichtet, wenn sich Anhaltspunkte für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ergeben. Die in der Frage genannte Anlage 4 trägt insoweit den gesetzlichen Anforderungen Rechnung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1381 15. Wie würde sich die Zahl der Anspruchsberechtigten darstellen, wenn die Rahmenfrist auf drei Jahre ausgedehnt wird (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)? Für die Gruppe der überwiegend kurz befristet Beschäftigten, deren Anträge auf Arbeitslosengeld nach der Regelung des § 142 Absatz 2 SGB III zu behandeln wären, liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Auswertungen des IAB zeigen, dass eine generelle Rahmenfrist von drei Jahren mit einer Anwartschaftszeit von zwölf Monaten in einem Betrachtungszeitraum von Dezember 2009 bis November 2010 dazu geführt hätte, dass etwa 52 000 zusätzliche Personen nach ihrem ersten Austritt aus Beschäftigung Arbeitslosengeld erhalten hätten können (vgl. IAB-Kurzbericht 19/2012). 16. Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die allgemeine Anwartschaftsdauer auf zehn, sechs, vier Monate verkürzt wurde (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)? Durch das IAB wurde im Rahmen der in der Antwort zu Frage 15 genannten Auswertungen ebenfalls abgeschätzt, wie sich eine generelle Verkürzung der Anwartschaftszeit auf sechs bzw. vier Monate ausgewirkt hätte. Zu einer Verkürzung auf zehn Monate liegen keine Erkenntnisse vor. Verkürzt man die Anwartschaftszeit generell auf sechs Monate bei einer Rahmenfrist von zwei Jahren, hätten auf Grundlage des untersuchten Betrachtungszeitraums von Dezember 2009 bis November 2010 etwa 168 000 Personen zusätzlich Arbeitslosengeld nach ihrem ersten Austritt aus Beschäftigung erhalten können. Bei einer generellen Rahmenfrist von zwei Jahren in Kombination mit einer Anwartschaftszeit von vier Monaten hätten entsprechend etwa 247 000 zusätzliche Personen Arbeitslosengeld erhalten können. 17. Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die in § 142 Absatz 2 Satz 2 SGB III geregelte Begrenzung durch die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze ersetzt würde (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)? Welche Auswirkungen nach der in der Frage genannten Änderung zu erwarten wären, kann nach den vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 11 verwiesen. 18. Welche Auswirkungen wären zu erwarten, wenn die in den Fragen 15 bis 17 angesetzten Bedingungen zugleich wirken würden (bitte, sofern möglich, rückblickend für die letzten fünf Jahre und aktuelle Zahlen zu den Berechtigten nennen)? Für den in der Antwort zu Frage 15 genannten Betrachtungszeitraum schätzt das IAB, dass bei einer Anwartschaftszeit von sechs Monaten und bei einer generellen Rahmenfrist von drei Jahren etwa 202 000 Personen zusätzlich Arbeitslosengeld hätten erhalten können. Bei einer Anwartschaftszeit von vier Monaten und bei einer generellen Rahmenfrist von drei Jahren wären es etwa 275 000 Personen gewesen. Auswertungen zur Kumulation der zu den Fragen 15 bis 17 genannten Bedingungen liegen nicht vor. Drucksache 18/1381 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, dass insbesondere Beschäftigte aus der Leiharbeit von einer erleichterten Regelung zum Arbeitslosengeld für kurzeitig Beschäftigte profitierten würden? Gibt es noch andere Branchen jenseits der Kulturindustrie, auf die das zutreffen würde? Nach den in den Antworten zu den Fragen 15 und 16 genannten Auswertungen des IAB hätten bei einer unveränderten Anwartschaftszeit von zwölf Monaten bei einer generellen Rahmenfrist von drei Jahren etwa 9 000 im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Beschäftigung in einem Entleihbetrieb überlassene Arbeitnehmer zusätzlich Arbeitslosengeld erhalten können. Bei einer unveränderten Rahmenfrist von zwei Jahren und einer Anwartschaftszeit von vier Monaten wären es etwa 39 000 überlassene Arbeitnehmer gewesen. Weitere Daten für die Gruppe der überwiegend kurz befristet Beschäftigten sowie für weitere Branchen stehen nicht zur Verfügung. 20. Wie viele Künstlerinnen und Künstler im Hartz-IV-Bezug wurden in den Jahren 2012 und 2013 wegen Verletzung der Bestimmungen nach § 7 Absatz 4a SGB II wegen Ortsabwesenheit sanktioniert? Nach Angaben der BA ist eine Differenzierung der Sanktionen nach dem Beruf nicht möglich. 21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Datenlage seit dem Jahr 2011 dahingehend zu verbessern, detailliertere Informationen zur Beschäftigungslage kurzfristig Beschäftigter zu erhalten? Mit den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung gemäß § 28a SGB IV existieren grundsätzlich die nötigen Voraussetzungen zur genauen Bestimmung einzelner Beschäftigungsepisoden und -dauern von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen der Forschungsdatensätze des IAB bereits Analysen der kurzzeitig Beschäftigten erfolgt. Darüber hinaus werden auch die Auswertungssysteme der Statistik der Bundesagentur für Arbeit kontinuierlich weiter entwickelt, um Umfang und Inhalt der Beschäftigungsstatistik in den unterschiedlichsten Bereichen auszubauen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333