Deutscher Bundestag Drucksache 18/1383 18. Wahlperiode 09.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1208 – Aktuelle Situation in der Zentralafrikanischen Republik Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zentralafrikanische Republik (ZAR) belegte im Jahr 2012 Platz 180 von 187 des Human Development Index. Die ohnehin kritische Situation im Land hatte sich seit Anfang des Jahres 2013 noch einmal rapide verschlechtert. Von der derzeitigen Krise ist die gesamte Bevölkerung des Landes betroffen. Über 2,5 Millionen Menschen – und damit mehr als die Hälfte der Bevölkerung – sind derzeit auf humanitäre Hilfe angewiesen. Seit der gewaltsamen Machtübernahme der muslimischen Rebellenallianz der Séléka im Frühjahr 2013 kam es vermehrt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die sich zunehmend religiös aufluden. Im Januar 2014 musste Michel Djotodia, selbsternannter Präsident aus den Reihen der Séléka, unter dem Druck der internationalen Gemeinschaft zurücktreten. Seitdem regiert die Interimspräsidentin Catherine Samba-Panza, ehemalige Bürgermeisterin der Hauptstadt Bangui. Seit Ausbruch des Konflikts kommt es laut Angaben der Vereinten Nationen zu schweren Menschenrechtsverletzungen und einer bislang unbekannten Anzahl von Toten. Laut Schätzungen des UNHCR sind fast eine Million Menschen auf der Flucht – darunter über 700 000 Binnenflüchtlinge und beinahe 325 000 in den Nachbarländern. Die Situation in den Flüchtlingslagern innerhalb der ZAR und in den Nachbarstaaten wie Tschad, Kamerun und der Demokratischen Republik Kongo ist katastrophal. Nichtregierungsorganisationen, wie Ärzte ohne Grenzen, berichten von einer chronischen medizinischen Notlage. Laut dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) sind 1,25 Millionen Menschen akut auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen und fast eine Million Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Laut UN-Generalsekretär Ban Ki Moon handelt es sich bei der Situation in der ZAR um eine humanitäre Katastrophe „epischen Ausmaßes“. Er fügt hinzu, das Land befände sich „im freien Fall“ (www.un.org/sg/statements/?nid=7408). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Rahmen des im Jahr 2004 beschlossenen „Aktionsplanes Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ wurden die Prinzipien der Früherkennung (early warning) und des rechtzeitigen Handelns (early action) in der deutschen Außenpolitik festgeschrieben. Angesichts der dramatischen Drucksache 18/1383 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lage vor Ort und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Mandates für eine deutsche Beteiligung an der europäischen Mission European Forces Republic of Central Africa (EUFOR RCA) stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die Situation vor Ort bewertet und welche Konsequenzen sie gegebenenfalls aus ihrer Bewertung zieht. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle politische Situation in der ZAR? Die Bundesregierung ist besorgt über den nahezu vollständigen Zusammenbruch der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in der ZAR. In vielen Landesteilen ist die Sicherheitslage instabil, unübersichtlich und unberechenbar. Es kommt nach wie vor zu Kämpfen zwischen überwiegend muslimischen ExSéléka -Rebellen und überwiegend christlichen „Selbstverteidigungsmilizen“ (Anti-Balaka), insbesondere aber zu gewaltsamen Übergriffen dieser Gruppierungen auf die Zivilbevölkerung. Die Opfer dieser Übergriffe gehören nahezu ausnahmslos der jeweils anderen Religion an. Die humanitäre Lage ist dramatisch. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen ist etwa die Hälfte der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. Infolge der instabilen Sicherheitslage sowie der schlechten Verkehrsinfrastruktur kann humanitäre Hilfe nur eingeschränkt geleistet werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die Wahl der Übergangspräsidentin Cathérine Samba-Panza sowie die Einsetzung einer Übergangsregierung. Damit sind erste Ansätze für den Wiederaufbau einer staatlichen Autorität gegeben. a) Welche Schlüsse zieht sie aus ihrer Bewertung, sowohl für die Beteiligung der Bundeswehr an EUFOR RCA als auch für den Bereich der humanitären Hilfe? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Stabilisierung der Sicherheitslage in der ZAR eine notwendige Voraussetzung für eine umfassendere Stabilisierung des Landes ist, insbesondere auch für die Ermöglichung des Zugangs für humanitäre Hilfe. Die Europäische Überbrückungsmission in der ZAR (EUFOR RCA) hat den Auftrag, die bereits in der ZAR im Einsatz befindlichen Streitkräfte der von der Afrikanischen Union (AU) geführten Internationalen Unterstützungsmission in der ZAR (MISCA) sowie der französischen Operation SANGARIS bei der Stabilisierung der Sicherheitslage zu unterstützen. Deutschland beteiligt sich daher an EUFOR RCA mit Fähigkeiten des strategischen luftgestützten Verwundetentransports, des strategischen Lufttransports sowie mit Stabsoffizieren im Operational Headquarters Larissa und im Force Headquarters Bangui. Die Bundesregierung geht bis auf weiteres von einer anhaltenden gravierenden humanitären Krise aus. Sie wird bedarfsorientiert und nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ihre humanitäre Hilfe fortsetzen. Aus Mitteln des für humanitäre Hilfe zuständigen Auswärtigen Amts wurden für das laufende Jahr bislang Mittel in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro zur Förderung humanitärer Hilfsmaßnahmen in der ZAR zugesagt. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, hat anlässlich seiner Reise in die ZAR am 13./14. März 2014 ein zusätzliches Hilfspaket in Höhe von 10 Mio. Euro angekündigt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1383 b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung über die Beteiligung an EUFOR RCA hinaus? Die durch EUFOR RCA unterstützte AU-Stabilisierungsmission MISCA wird am 15. September 2014 in die durch Resolution 2149 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mandatierte Mehrdimensionale Integrierte (zivile und militärische) Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der ZAR (MINUSCA) überführt. Bislang bestehen seitens der Bundesregierung keine Pläne für eine deutsche Beteiligung an MINUSCA. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Vereinten Nationen eine deutsche Beteiligung an bzw. Unterstützung für MINUSCA mit zivilen und/oder militärischen Mitteln wünschen. Sollten die Vereinten Nationen eine konkrete Bitte an die Bundesregierung richten, wird sie dieses Ersuchen prüfen. c) Wie beurteilt sie den Zustand der Verwaltung, besonders hinsichtlich der Bezahlung der Beamten, die im März 2014 nach Medienberichten („Faule Kredite, betrogene Staatsdiener“, taz vom 11. März 2014) noch nicht funktionierte, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung hat keine eigenen gesicherten Kenntnisse über den aktuellen Zustand der öffentlichen Verwaltung in der ZAR. Die Deutsche Botschaft in Bangui wurde im Jahr 1998 im Zusammenhang mit den damaligen Unruhen geschlossen . Seitdem ist die Deutsche Botschaft in Jaunde (Republik Kamerun) für die ZAR zuständig. Aufgrund der Sicherheitslage können Bedienstete der Botschaft Jaunde nur in Ausnahmefällen nach Bangui reisen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 20. Februar 2014 den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen u. a. über den aus seiner Sicht desaströsen Zustand der öffentlichen Verwaltung in der ZAR unterrichtete und um Bereitstellung von Geldern bat, um die Bezahlung von öffentlich Bediensteten in der ZAR sicherzustellen. Der Bundesregierung ist zudem bekannt, dass sich der öffentliche Dienst in der ZAR in der Vergangenheit in einem sehr schlechten Zustand befand, insbesondere im Hinblick auf Ausbildungsstand, Dienstauffassung und Korruptionsanfälligkeit. Eines der zentralen Themen anlässlich des Besuchs von Bundesminister Dr. Gerd Müller am 13./14. März 2014 in Bangui war die Notwendigkeit des Wiederaufbaus staatlicher Strukturen, und damit zusammenhängend die Frage der Finanzierung des öffentlichen Dienstes in der ZAR. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Absicht der Europäischen Union und einiger multilateraler Institutionen, Finanzmittel für die Bezahlung des öffentlichen Dienstes in der ZAR unter strengen Auflagen und Kontrollmechanismen zur Verfügung zu stellen. Sie wird darüber hinaus weitere Ansätze unterstützen, die den Neuaufbau staatlicher Strukturen und Kapazitäten in der ZAR fördern. Aus Sicht der Bundesregierung sollen die Stabilisierung der Gesamtlage in der ZAR und die Unterstützung des staatlichen Wiederaufbaus parallel erfolgen. d) Wie beurteilt sie den Zustand des Militärs, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Seit dem Zerfall der staatlichen Ordnung im März 2013 hatten sich auch die Streitkräfte der ZAR weitgehend aufgelöst. Im Laufe der Bemühungen um die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung seit Januar 2014 folgten rund 3 500 ehemalige Soldaten dem Aufruf von Interims-Staatspräsidentin Cathérine Samba-Panza, in die Kasernen zurückzukehren. Aufgrund mangelhafter Ausbildung , Ausrüstung, Organisation und Verpflegung sind die Streitkräfte der ZAR auf absehbare Zeit nicht in der Lage, erfolgreich zur Verbesserung der Sicherheitslage beizutragen. Drucksache 18/1383 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Inwiefern sieht die Bundesregierung ein koordiniertes Vorgehen der bewaffneten Gruppen der Anti-Balaka bzw. der Séléka? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen gesicherten Erkenntnisse . Auf Grundlage verfügbarer Informationen hat die Bundesregierung nicht den Eindruck, dass die bewaffneten Gruppen der Anti-Balaka und der Ex-Séléka koordiniert vorgehen. Vielmehr ergibt sich der Eindruck, dass es sich im Fall der Anti-Balaka überwiegend um einen lokal und spontan sich bildenden Mob, im Fall der Ex-Séléka um marodierende Soldateska und kriminelle Banden handelt. In beiden Fällen ist kein auf strategischer Planung beruhendes koordiniertes Handeln erkennbar. a) Welche Staaten der Region unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Gruppierungen? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. b) Wie schätzt die Bundesregierung die Bewaffnung dieser Gruppen ein? Diese Gruppen verfügen im Allgemeinen über leichte Bewaffnung durch Hieb-, Stich- sowie Handfeuerwaffen, selten über Panzerabwehrhandwaffen. Schwere Bewaffnung ist bisher nicht bekannt worden. 3. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Situation in der ZAR auf die Region auswirken? Wie schätzt sie im Besonderen die Auswirkungen auf den Tschad ein, in den zahlreiche der muslimischen Vertriebenen, darunter viele bewaffnete Gruppen , geflohen sind (SWP-Aktuell 10, „Die zentralafrikanische Republik in der Krise“ der Stiftung Wissenschaft und Politik, März 2014)? Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass eine langanhaltende Krise in der ZAR destabilisierende Auswirkungen auf die gesamte Region haben könnte. Gegenwärtig befinden sich nach Angaben der Vereinten Nationen insgesamt etwa 250 000 Flüchtlinge und Vertriebene aus der ZAR in den Nachbarländern (v. a. in der Republik Kamerun, der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, der Republik Tschad). Ihre Anwesenheit stellt bereits jetzt eine große Belastung für die Aufnahmeländer dar. Dies trifft insbesondere auf Tschad zu. Tschad hat seit Dezember 2013 ca. 100 000 überwiegend muslimische Flüchtlinge und Vertriebene aus der ZAR aufgenommen. Bei den meisten dieser Flüchtlinge und Vertriebenen handelt es sich um Personen und deren Nachfahren , die teilweise schon vor Jahrzehnten aus Tschad in die ZAR zugewandert waren – oft ohne die Staatsbürgerschaft der ZAR erworben zu haben. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Flüchtlinge und Vertriebenen nicht in die ZAR zurückkehren werden, sondern in Tschad bleiben und integriert werden müssen. Ihre Integration könnte mit hohen wirtschaftlichen und sozialen Kosten verbunden sein. Einige Ex-Séléka-Gruppierungen könnten versuchen, in Nachbarländer der ZAR auszuweichen, um dort neue Rückzugsräume und Operationsbasen zu errichten. Der zunehmende religiöse Charakter der Auseinandersetzungen in der ZAR könnte zudem das Zusammenleben von verschiedenen Konfessionen auch in den Nachbarländern erschweren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1383 4. Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeit der AU-Truppe MISCA (AU = Afrikanische Union) ein, und inwiefern sieht sie dabei Unterschiede in der Leistung der einzelnen Truppensteller? Die AU-geführte Mission MISCA leistet einen wichtigen Beitrag im Rahmen der internationalen Stabilisierungsbemühungen in der ZAR. In Zusammenarbeit mit den französisch geführten Kräften der Operation SANGARIS trägt MISCA dazu bei, eine weitere Eskalation der Sicherheitslage in der Region zu verhindern . Die Effektivität der MISCA leidet allerdings unter Defiziten bei der Führungsfähigkeit und der taktischen Mobilität. Nach Kenntnis der Bundesregierung umfasst die MISCA Kontingente aus der Republik Burundi, der Republik Kamerun, der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, der Gabunischen Republik, der Republik Äquatorialguinea und der Republik Ruanda sowie – bis vor kurzem – aus der Republik Tschad. Die Leistungsfähigkeit dieser Kontingente weicht zum Teil erheblich voneinander ab. Insgesamt agiert die AU-Friedenstruppe sehr heterogen. Ihre Leistungsfähigkeit entspricht insgesamt derzeit nicht europäischen Standards. 5. Wie ist die humanitäre Lage in der ZAR nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einzuschätzen? a) Wie viele Menschen sind laut Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putsch durch die Séléka im März 2013 ums Leben gekommen (bitte auf die Zeit vor und nach dem Rücktritt Michel Djotodias aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen gesicherten Angaben. Die Vereinten Nationen schätzen die Zahl der seit Anfang Dezember 2013 Getöteten auf ca. 1 500 bis 2 000. b) Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen Nationalregierungen und der Europäischen Union zusammen, um Informationen über die Lage in der ZAR zu teilen und zu bewerten? Die Lage in der ZAR wird auf europäischer Ebene durchgängig in den unterschiedlichen Gremien und Ratsarbeitsgruppen thematisiert. Für den Bereich der humanitären Hilfe wird hierzu insbesondere auf den Austausch mit der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz – ECHO) und den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der monatlich tagenden Ratsarbeitsgruppe für Humanitäre Hilfe und Nahrungshilfe (COHAFA) verwiesen . c) Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Zivilgesellschaft in der ZAR, und wie unterstützt sie Organisationen, die sich in der gegenwärtigen Situation für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen? Die Bevölkerung in der ZAR ist ethnisch, religiös und kulturell stark fragmentiert . Identitätsstiftend ist nicht die gemeinsame Staatsangehörigkeit, sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe. Eine Zivilgesellschaft im westlichen Sinne existiert kaum. Eine besondere Rolle spielen christliche Kirchen und muslimische Geistliche. Die Bundesregierung hat Ende März 2014 eine Gruppe religiöser Führer aus der ZAR empfangen, die sich für die Aussöhnung zwischen Christen und Muslimen einsetzen. Deren Bitten um Unterstützung werden derzeit geprüft. Drucksache 18/1383 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Auf welche Höhe schätzt sie den Bedarf an humanitärer Unterstützung durch die internationale Geberschaft? Die Bundesregierung orientiert sich in ihren Bedarfsschätzungen an den Erhebungen der Vereinten Nationen. Der aktuell ermittelte Bedarf an notwendiger humanitärer Unterstützung für die ZAR beläuft sich gemäß dem revidierten „Strategic Response Plan“ für das Jahr 2014 auf 547 Mio. US-Dollar. e) Inwieweit kennt die Bundesregierung die Berichte der Peace Mission Support and Rapid Response Section des Office of the High Commissioner for Human Rights, und wie bewertet sie die dort dargestellten massiven Menschenrechtsverletzungen sowie die Lage der intern Vertriebenen ? Die Berichte der „Peace Mission Support Rapid Response Section“ des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) sind interne Berichte, die dem stellvertretenden Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie dem jeweils zuständigen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs übersandt werden. Die Berichte sind nicht öffentlich und werden den VN-Mitgliedstaaten nicht zugänglich gemacht. Allerdings fließen die Inhalte der Berichte in die Gesamtberichte, die dem VN-Sicherheitsrat in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden, ein. 6. Welche Mittel hat die Bundesregierung für die ZAR bereits zugesagt (bitte nach Ressort, Höhe und Verwendungszweck auflisten)? Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurden für das laufende Jahr zur Förderung humanitärer Hilfsmaßnahmen von Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen innerhalb der ZAR Mittel in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro zugesagt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat 5 Mio. Euro zugesagt für eine Maßnahme der Technischen Zusammenarbeit , die zu kurz- und mittelfristigen Verbesserungen der Lebensbedingungen der von der Krise betroffenen Bevölkerung in Bangui beitragen soll. Darüber hinaus wurden 3,5 Mio. Euro zugesagt für eine Maßnahme der Finanziellen Zusammenarbeit zur Unterstützung des Nothilfeprogramms des Welternährungsprogramms in der ZAR. Hilfsorganisation Beschreibung Zuwendung 2014 Diakonie Katastrophenhilfe Grundbedürfnissicherung 220 002,50 Euro Ärzte ohne Grenzen Medizinische Betreuung/Gesundheitsversorgung 400 000,00 Euro Ärzte der Welt Medizinische Betreuung/Gesundheitsversorgung 500 000,00 Euro Welternährungsprogramm Ernährungshilfe 1 000 000,00 Euro Welternährungsprogramm UNHAS (United Nations Humanitarian Air Service) 500 000,00 Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1383 a) Welche nationalen Akteure werden durch die Bundesregierung mit welchen Mitteln unterstützt, und inwieweit handelt es sich dabei um die Unterstützung regierungsnaher oder regierungsferner Maßnahmen (bitte um Auflistung)? Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung ist kein Instrument zur Unterstützung nationaler Akteure in der ZAR, sondern richtet sich neutral und unparteilich an die von gewaltsamen Auseinandersetzungen betroffene notleidende Bevölkerung . b) Welche Mittel stellt die Bundesregierung den Nachbarländern für die Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der ZAR zur Verfügung (bitte nach Ländern, Höhe und Maßnahmen auflisten)? Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurden im laufenden Jahr knapp 346 000 Euro für ein humanitäres Hilfsprojekt in Tschad zur Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der ZAR zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um ein Projekt zur Verbesserung der Wasserversorgung und hygienischen Verhältnisse in den Flüchtlingslagern Dosseye (in Gore) und Belom (in Maro) und in den Transitlagern in Gore und Doyaba (Sarh). Im Rahmen der Operation des Welternährungsprogramms „Gezielte Nahrungsmittelhilfe für Flüchtlinge und Opfer von bewaffneten Konflikten“ hat das BMZ der Demokratischen Republik Kongo 1,5 Mio. Euro für Flüchtlinge aus der ZAR zugesagt. c) Plant die Bundesregierung, darüber hinaus zusätzliche Mittel für die ZAR und ihre Nachbarstaaten zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln nach Ländern und gegebenenfalls Höhe auflisten)? Die Bundesregierung plant, ihre humanitäre Hilfe bedarfsorientiert und nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln fortzusetzen. Mit Blick auf die akute Notlage im Süden von Tschad ist aus Mitteln des Auswärtigen Amts ein humanitäres Hilfspaket in Vorbereitung. Im Rahmen der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe des BMZ ist die Finanzierung mehrerer Vorhaben in Tschad geplant, die auch Rückkehrern und Flüchtlingen aus der ZAR zugute kommen sollen. Darüber hinaus sind mehrere Vorhaben in der Planung, die die Verbesserung der Lebensverhältnisse in der ZAR zum Ziel haben. Im Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden weitere Möglichkeiten für kurz- und mittelfristige Unterstützungsmaßnahmen geprüft. 7. Existiert neben den notwendigen kurzfristigen Maßnahmen eine langfristige entwicklungspolitische Strategie der Bundesregierung, um das Land zu stabilisieren und nachhaltig zu unterstützen und dabei besonders den zerrütteten Staatsapparat wiederaufzubauen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird ihre langfristige Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen eines koordinierten europäischen und multilateralen Ansatzes ausbauen und dabei eng mit der Französischen Republik kooperieren. In diesem Zusammenhang wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auch dazu beitra- gen, staatliche Strukturen wiederaufzubauen. Darüber hinaus bietet der „New Drucksache 18/1383 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deal for Engagement in Fragile States“ in der ZAR den geeigneten konzeptionellen Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen der Geber. Die ZAR hat sich verpflichtet , den „New Deal for Engagement in Fragile States“ umzusetzen. Dieses Rahmenwerk bietet der Regierung der ZAR und den Gebern eine Orientierung für einen schnellen und effizienten Wiederaufbau und den koordinierten Wiedereinstieg der Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit vor Ort. Die Europäische Kommission und Frankreich unterstützen gemeinsam mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank die Umsetzung des „New Deal“ und die Erarbeitung einer Fragilitätsanalyse sowie eines Transformationsplans (Transition Compact ). Die Bundesregierung wird prüfen, wie sie sich in diesen Prozess einbringt und ihre Entwicklungszusammenarbeit daran ausrichtet. 8. Was bedeutet die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, in seiner Bundestagsrede vom 21. März 2014, die ZAR als „Zielland“ der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen? a) Soll die ZAR ein Partnerland nach Kategorie „A“, „B“ oder „C“ werden ? Der Bundesminister Dr. Gerd Müller hat entschieden, die ZAR zukünftig als ein Kooperationsland mit einem vollen bilateralen Länderprogramm im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ einzugruppieren. b) Wann und wie wurde diese Entscheidung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt? In Anbetracht der Situation in der ZAR hat sich Bundesminister Dr. Gerd Müller auf seiner gemeinsamen Reise mit seinem französischen und EU-Amtskollegen sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Entwicklung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entschlossen, die Entwicklungszusammenarbeit mit der ZAR wieder aufzunehmen und dies entsprechend u. a. dem Deutschen Bundestag kommuniziert. c) Erhöht sich dadurch die Anzahl der Partnerländer Deutschlands? Oder wird die Zusammenarbeit mit einem anderen Partnerland eingestellt ? Falls ja, mit welchem? Durch die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit der ZAR erhöht sich die Anzahl der „A“-Kooperationsländer mit bilateralem Länderprogramm . d) Sollte sich die Zahl erhöhen, bedeutet dies, dass die Bundesregierung sich von dem Ziel verabschiedet, entsprechend der Paris Declaration und der Accra Agenda for Action die Anzahl der Partnerländer zu reduzieren ? Nein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1383 9. Was ist unter dem „neuen Ansatz“ zu verstehen, den Bundesminister Dr. Gerd Müller in eben dieser Rede angekündigt hat, und der zusammen mit Frankreich umgesetzt werden soll? Mit der Wiederaufnahme der Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Zentralafrikanischen Republik hat Bundesminister Dr. Gerd Müller verdeutlicht , dass sich die Bundesregierung künftig stärker entwicklungspolitisch in Krisenländern und fragilen Staaten engagieren wird. In der ZAR wird die Bundesregierung eine enge Kooperation mit Frankreich und anderen Gebern, die bereits in der ZAR aktiv sind, suchen. 10. In welcher Form findet eine Abstimmung zwischen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit , der humanitären Hilfe und des Militärs statt? Zu den jeweiligen Projektplanungen im Bereich der humanitären und entwicklungsorientierten Hilfe erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den beteiligten Bundesministerien. Ferner arbeiten sie mit allen wichtigen Akteuren der humanitären Hilfe im Rahmen des „Koordinierungsausschusses für Humanitäre Hilfe“ zusammen. Die Koordinierung humanitärer und entwicklungsorientierter Maßnahmen der Hilfe im Feld erfolgt über das Hilfssystem der Vereinten Nationen (Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten – OCHA – in Bangui). Im internationalen Rahmen findet eine grundsätzliche Abstimmung sowie der Austausch von Informationen regelmäßig auf allen Ebenen statt. Das taktische „Force Headquarters EUFOR RCA“ nimmt wöchentlich an den „UN CivilMilitary Coordination Meetings“ in Bangui teil. Diese werden von OCHA geleitet und bringen die militärischen (SANGARIS, MISCA, EUFOR RCA) und die zivilen Akteure (Internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen ) zusammen. Zusätzlich findet wöchentlich ein Treffen mit der EU-Delegation statt. Zwischen dem „Operational Headquarters EUFOR RCA“ in Larissa (Griechenland) und ECHO findet wöchentlich eine Videokonferenz statt, an der gelegentlich auch OCHA teilnimmt. 11. Wie stellt die Bundesregierung angesichts des äußerst schwierigen Zugangs für humanitäre Hilfsmaßnahmen, vor allem außerhalb Banguis, die Unabhängigkeit der humanitären Hilfe sicher? Die Förderung humanitärer Hilfsprojekte erfolgt über ausgewählte und bewährte Hilfsorganisationen, die sich der Einhaltung der humanitären Prinzipien verschrieben haben. Die Verpflichtung zur Einhaltung ist Grundlage der Förderentscheidung und Bestandteil des Zuwendungsbescheids. 12. Was passiert derzeit mit den Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), aus der African Peace Facility und dem Instrument für Stabilität und Frieden? Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst planen derzeit ein umfangreiches Hilfspaket für die Entwicklungszusammenarbeit in der ZAR. Das Gesamtvolumen umfasst 131 Mio. Euro, von denen 116 Mio. Euro aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) eingeplant sind. Diese Mittel sollen vor allem in den Bereichen Bildung und Gesundheit (56 Mio. Euro), Ernährungssicherung (20 Mio. Euro), Wahlunterstützung (20 Mio. Euro) und für ein Programm zur Konsolidierung des Staates (30 Mio. Euro) eingesetzt werden. Drucksache 18/1383 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die „African Peace Facility (APF)“, die aus dem EEF finanziert wird, ist das wichtigste europäische Instrument zur Finanzierung von Beiträgen im Bereich Frieden und Sicherheit in Afrika. Ziel des Instruments ist die Unterstützung der Afrikanischen Union und ihrer Regionalorganisationen beim Aufbau der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA). Aus den Mitteln des APF werden Aktionsprogramme finanziert, die in Übereinstimmung mit der EU-Afrika-Strategie stehen. Wichtigste Finanzierungsbereiche sind: (1) Unterstützung von Afrikanischen Friedensmissionen wie AMISOM in Somalia und MISCA in der ZAR, (2) Operationalisierung von APSA im Sinne der Kapazitätenstärkung für Konfliktprävention , Planung und Management von Friedensmissionen und Post-Konfliktstabilisierung sowie (3) flexible Unterstützung von sogenannten Quick Impact Actions (frühe Reaktionsmechanismen), um frühzeitig auf entstehende Krisen zu reagieren. Aus der Finanzierung ausgeschlossen sind nach der Ausschlussliste für APF-finanzierte Komponenten explizit Waffen und Munition. Zum Mitteleinsatz in der ZAR wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen. Mit dem Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, finanziert die EU in der ZAR derzeit Maßnahmen zum (1) Wiederaufbau von Teilen der zivilen Sicherheitskräfte (Polizei und Gendarmerie), (2) Stärkung unabhängiger Medien , (3) Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen durch die Entsendung von UNHCHR-Beobachtermissionen und (4) Unterstützung von Dialogforen zur Reduzierung von Spannungen zwischen Christen und Muslimen. Das Budget dieser „Exceptional Assistance Measure“ beträgt 12 Mio. Euro. Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Gemeinden, in denen Christen und Muslime friedlich zusammen leben, und zur Unterstützung weiterer gefährdeter Bevölkerungsgruppen befindet sich derzeit in der Planung. Das Budget dieser weiteren „Exceptional Assistance Measure“ beträgt 4 Mio. Euro. 13. Inwiefern trifft es zu, dass die Bundesregierung die Mittel für die African Peace Facility auf 900 Mio. Euro erhöhen wird, wie es Bundesminister Dr. Gerd Müller in seiner Bundestagsrede vom 21. März 2014 angekündigt hat? Das sogenannte Drei-Jahres-Aktionsprogramm (2014 bis 2016) zur Finanzierung und Schwerpunktsetzung der „African Peace Facility“ (APF) wurde vor dem EU-Afrikagipfel Anfang April 2014 abschließend auf EU-Ebene verhandelt . Danach wird die APF für den Zeitraum 2014 bis 2016 mit einem (Grund-)Volumen von 750 Mio. Euro aus dem neuen 11. Europäischen Entwicklungsfond (EEF) ausgestattet. Dies entspricht einer Verdoppelung der APFGrundallokation im Vergleich zum vorherigen Aktionsprogramm. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass darüber hinaus konditioniert zusätzliche Mittel aus der EEF-Reserve mobilisiert werden können, um den AU-Bedarfsanmeldungen (900 Mio. Euro) gegebenenfalls vollumfänglich entgegen kommen zu können. Voraussetzung für die Bereitstellung ist eine positive Bedarfsanalyse sowie ein entsprechender finanzieller afrikanischer Eigenbeitrag. a) Wofür sollen diese Mittel eingesetzt werden? Die Mittel sollen insbesondere auch für die aktuellen AU-Friedensmissionen in Somalia (AMISOM) und in der Zentralafrikanischen Republik (MISCA) eingesetzt werden. Aus der EEF-Überbrückungsfazilität für das Jahr 2014 in Höhe von 325 Mio. Euro für APF-Maßnahmen stehen weitere Mittel für eine ausreichende Finanzierung dieser derzeit größten Missionen in Afrika zur Verfü- gung. Im April 2014 sind aus der EEF-Überbrückungsfazilität 75 Mio. Euro in Aussicht gestellt worden, um die Weiterführung von MISCA bis 31. Oktober Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1383 2014 zu ermöglichen. Im Jahr 2013 hatte die EU 50 Mio. Euro aus Restmitteln des 10. EEF für die Finanzierung von MISCA im Zeitraum 1. August 2013 bis 1. März 2014 bewilligt. b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von dieser Erhöhung auch Militäreinsätze finanziert werden? Die APSA ist mehrdimensional ausgelegt, d. h. sie umfasst sowohl die militärische Dimension von afrikanischen Friedensmissionen als auch die zivile Dimension der Konfliktprävention, der Mediation, des Schutzes der Zivilbevölkerung und des zivilen Wiederaufbaus. Aus der APF werden ausschließlich afrikanisch -geführte Missionen unterstützt. c) Wenn nein, wie passt diese Erhöhung mit dem Papier zur neuen Afrikapolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusammen, in dem es heißt, „wir dürfen unseren militärischen Einfluss nicht überschätzen“? Zur nachhaltigen Krisenbewältigung in Afrika bedarf es einer starken zivilen Komponente. Dies entspricht dem Verständnis der Bundesregierung von einem umfassenden und vernetzten sicherheitspolitischen Ansatz aus politischen, zivilen und militärischen Elementen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Mittel der APF verstärkt für zivile und nachhaltige Aufbaumaßnahmen verwendet werden, insbesondere für den zivilen Kapazitätsaufbau der mehrdimensionalen APSA. 14. Wie soll vor dem Hintergrund zahlreicher Medienberichte über Koordinationsprobleme (so beispielsweise die Tatsache, dass SANGARIS seine Lufttransportkapazitäten nicht den Truppen der AU MISCA zur Verfügung stellt, vgl. „Erst denken, dann handeln“, taz vom 6. März 2014) die Zusammenarbeit der verschiedenen Missionen in der ZAR, AU MISCA, SANGARIS und EUFOR RCA sichergestellt werden? Der Bundesregierung liegen keine bestätigten Informationen über die in der Frage aufgeworfenen konkreten Koordinationsprobleme vor. Das Mandat der Vereinten Nationen für EUFOR RCA sieht ausdrücklich die Koordination mit allen Akteuren und die Unterstützung von MISCA auf Verlangen und im Rahmen vorhandener Kapazitäten vor. Es liegen weiterhin keine bestätigten Erkenntnisse darüber vor, dass Frankreich den Truppen der AU-Mission MISCA keine Lufttransportkapazitäten zur Verfügung stellt. Aufgrund der partiell unzureichenden taktischen Mobilität (vgl. Antwort zu Frage 4) der AU-Truppen kommt es gelegentlich zu Anfragen der AU bei den französischen Kräften nach taktischer Lufttransportunterstützung. Die Operation SANGARIS kann derzeit allerdings keinen Transportraum für MISCA verfügbar machen, da die französischen Kapazitäten durch die eigenen Aufträge voll ausgelastet sind. Aufgrund der französischen „Lead Nation“-Funktion für die EU-Operation EUFOR RCA ist eine problemlose Zusammenarbeit mit der ebenfalls französischen SANGARIS-Operation zu erwarten. 15. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der EU für ein europäisches Gesamtkonzept zur Lösung der humanitären Krise und dem zivilen Wiederaufbau in der ZAR eingesetzt? Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die ZAR für ihren (Wieder-)Auf- bau die langfristige Unterstützung der internationalen Gemeinschaft im Rahmen eines umfassenden Ansatzes benötigt. Hierzu zählen außenpolitische Instru- Drucksache 18/1383 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mente, Mittel der kurzfristigen Not- und Übergangshilfe sowie mittel- und langfristig Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit, aber auch Maßnahmen der polizeilichen und militärischen Unterstützung. Im humanitären Bereich unterstützt die Bundesregierung das System der internationalen Koordinierung über das humanitäre Hilfssystem der Vereinten Nationen und stimmt sich hierzu eng mit der ECHO und den EU-Mitgliedstaaten ab. a) Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet, und inwiefern sind die Zeitpläne für die militärische Stabilisierung unter Mithilfe der EUFOR RCA und für den Aufbau eines funktionierenden Staatswesens aufeinander abgestimmt ? b) Wenn nein, warum nicht? Und hat die Bundesregierung vor, sich in Zukunft für ein europäisches Gesamtkonzept einzusetzen? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 16. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich im Anschluss an die europäische Überbrückungsmission EUFOR RCA an der UN-Friedensmission MINUSCA zu beteiligen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in diesem Falle dem Deutschen Bundestag ein neues Mandat zur Entsendung deutscher Streitkräfte vorgelegt werden müsste, und wenn nein, warum nicht? Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Beteiligung Deutschlands an der Mission EUFOR RCA liegt das Hauptaugenmerk der Bundesregierung auf der erfolgreichen Durchführung dieser Operation. Die Mission MINUSCA wird erst zum 15. September 2014 die Aufgaben der afrikanisch-geführten Mission MISCA übernehmen. Vorrangig wird es darum gehen, eine möglichst große Zahl der MISCA-Truppen in die Mission MINUSCA zu überführen . Bisher haben die Vereinten Nationen weitere potenzielle Truppensteller noch nicht um konkrete Beiträge zur Mission MINUSCA gebeten. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung, besonders vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich ein wichtiger Truppensteller wie der Tschad aus MISCA zurückgezogen hat, die Chancen, dass sich genügend Truppensteller für MINUSCA finden lassen? Im Bereich der Friedensmissionen stehen die Vereinten Nationen nach einer Reihe von Entscheidungen des VN-Sicherheitsrats vor erhöhten Herausforderungen bei der Generierung von Truppen. Resolution 2149 (2014) des Sicherheitsrats fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, bis spätestens 15. August 2014 einen Bericht über den Stand der Vorbereitungen für die Überführung der Mission MISCA in MINUSCA vorzulegen. Dieser wird voraussichtlich auch Aussagen zum Stand der Truppengenerierung enthalten. 18. Sieht die Bundesregierung Anzeichen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und/oder ethnische Säuberungen in der ZAR, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung verweist auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 3. März 2014 über die Lage in der ZAR. Darin bejaht der Generalsekretär der Vereinten Na- tionen das Vorliegen von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1383 und kommt zu der Einschätzung, dass die gezielt gegen Moslems ausgeübte Gewalt diese zur Flucht zwinge und dadurch einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen könnte („may amount to“). 19. Wurde eine ressortübergreifende Ad-hoc-Task-Force zur ZAR im Auswärtigen Amt eingerichtet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Krise in der ZAR wurde in verschiedenen Ressortkreisen, die sich mit Krisen in West- und Zentralafrika befassen, angesprochen, so zuletzt im Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts. Bislang konnte die Koordinierung der den Bundesministerien zur Verfügung stehenden Mittel zur Krisenbewältigung in der ZAR in den bestehenden Strukturen erfolgen. Die Bildung einer gesonderten Task Force war daher bislang nicht erforderlich. 20. Ist der „Focal Point“ für die Responsibility to Protect und der Beirat Zivile Krisenprävention im Auswärtigen Amt mit der ZAR befasst, und wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis? Der „Focal Point“ für die Responsibility to Protect beobachtet die Entwicklungen in der ZAR anhand der eingehenden Berichte und Bewertungen sehr aufmerksam . Er tauscht sich je nach Möglichkeit und Erfordernis auch mit „Focal Points“ anderer Partnerländer zu den Entwicklungen aus. Der Beirat Zivile Krisenprävention begleitet die Arbeit des Ressortkreises Zivile Krisenprävention fachlich und berät die Bundesregierung in Querschnittsfragen der zivilen Krisenprävention . Ähnlich dem Ressortkreis Zivile Krisenprävention greift auch der Beirat einzelne Ländersituationen nur allgemein und unter grundsätzlichen thematischen oder regionalen Gesichtspunkten auf. Dies war u. a. bei Westafrika und der Sahelregion der Fall. Zusätzlich hat sich der Beirat mit dem Thema Krisenfrüherkennung – auch im Hinblick auf Westafrika und die Sahelregion – befasst . 21. Plant die Bundesregierung, einen Beitrag zu Dialog, Konfliktmediation und Versöhnung zwischen verfeindeten Gruppen zu leisten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann, und in welcher Form? Das Auswärtige Amt hat in den vergangenen Jahren die Gemeinschaft Sant’Egidio bei der Fortführung ihrer Friedensinitiativen in Afrika und Asien finanziell unterstützt. Sant’Egidio setzt sich seit über 30 Jahren in diplomatischen Initiativen zur Friedensvermittlung, vor allem in Afrika, ein. Die Friedensarbeit verläuft dabei auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene: Sant’Egidio organisiert Seminare zur Versöhnungsarbeit und Friedenserziehung für örtliche Verantwortungsträger , Vertreter ethnischer, religiöser und politischer Gruppen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Sant’Egidio verfolgt die Lage in der ZAR seit dem Jahr 2000 und pflegt zahlreiche Kontakte zu verschiedenen politischen und religiösen Akteuren. Im September 2013 verhandelte eine Delegation der ZAR am Sitz der Organisation in Rom über den nationalen Versöhnungsprozess und unterzeichnete den „Pacte republicain“ und den „Appel de Rome“ als Vereinbarungen für eine Transition hin zu friedlichen und demokratischen Verhältnissen. Im März 2014 weilten drei Religionsführer (Erzbischof Bangui, Imam Omar Kobine Layama und als Vertreter der Protestanten, Rév. Nicolas Guerekoyame- Drucksache 18/1383 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gbangou) zu Gesprächen bei Sant’Egidio in Rom. Anschließend wurde die Delegation von Vertretern der Bundesregierung in Berlin wahrgenommen (Bundeskanzleramt , Auswärtiges Amt, BMZ, Bundesministerium der Verteidigung). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333