Deutscher Bundestag Drucksache 18/1386 18. Wahlperiode 09.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1235 – Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/443) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443 wird zu Frage 8 ausgeführt: „Eine statistische Erfassung der vom BfV und BND gespeicherten Personen nach ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgt nicht. Konkrete Zahlen zu den genannten Berufsgruppen, die im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung beobachtet werden, können daher nicht genannt werden. Es werden keine Statistiken über die ausgeübten Berufe von erfassten Personen geführt.“ In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 führte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Günter Krings auf Nachfragen zu Frage 38 (Bundestagsdrucksache 18/16) aus „(…) Es gibt wohl ein Freifeld, in das Berufsbezeichnungen eingetragen werden können . (…) Ich gehe davon aus, dass die gesamte Datei eine Suchfunktion hat.“ Vor diesem Hintergrund ergeben sich eine Reihe von Nachfragen zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443. 1. Wie viele Personen unter den Berufsbezeichnungen Journalistin, Journalist, Rechtsanwältin (Anwältin), Rechtsanwalt (Anwalt), Ärztin, Arzt waren im Zeitraum von 1998 bis 2013 in den Datenbanken der Bundesnachrichtendienste (insbesondere im Erfassungssystem NADIS) erfasst (bitte nach Behörde , Beruf, Jahr und Anlass bzw. Bezug der Speicherung auflisten)? 2. Wie viele der in Frage 1 aufgeführten Einträge mussten als rechtswidrig gelöscht , und wie viele gesperrt werden (bitte nach Behörde, Beruf, Anlass/ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Mai 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bezug der Speicherung und Jahr auflisten)? Drucksache 18/1386 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele dieser Löschungen mussten von den Betroffenen selbst erzwungen werden, wie viele davon in Gerichtsverfahren, und wie viele davon in mehrinstanzlichen Verfahren? 4. Gegen wie viele der rechtswidrig Erfassten wurden vor dieser Feststellung über öffentliche Quellen hinaus nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt? 5. Von wie vielen der rechtswidrig erfassten Personen wurden Informationen der Nachrichtendienste an andere in- und ausländische Stellen übermittelt, und in wie vielen Fällen wurden Informationen von anderen Stellen gemäß der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen an die Nachrichtendienste (beispielsweise § 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BfVG) übermittelt , bevor die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Wie bereits in der – in der neuerlichen Kleinen Anfrage bereits in Bezug genommenen – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443 zu Frage 8 ausgeführt, erfolgt weder im Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Bundesnachrichtendienst eine statistische Erfassung der erfragten Speicherung von Datensätzen mit den bezeichneten Berufsgruppenangaben über den erfragten Zeitraum. Die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, in der Kleinen Anfrage zitierte Mitteilung der Auswertbarkeit des aktuellen Datenbankinhalts des Nachrichtendienstlichen Informationssystems ermöglicht keine Aussage zu früheren Speicherungen, wie sie für den Zeitraum 1998 bis 2013 erfragt war und neuerlich erfragt wird. Insoweit fehlt auch die Auskunftsgrundlage für die Folgefragen, die an diesen historischen Speicherbestand anknüpfen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333