Deutscher Bundestag Drucksache 18/1411 18. Wahlperiode 14.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1168 – Datentausch von INTERPOL, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär über die Projekte VENLIG und HAMAH Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem EU-Anti-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchove liefern Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Informationen an die EUPolizeiagentur Europol (Ratsdokument 15894/1/10). Die Daten stammen demnach aus dem Grenzkontrollsystem PISCES (Personal Identification Secure Comparison and Evaluation System), das von der US-Regierung an Länder wie Pakistan, Jemen oder Irak verschenkt wurde. Gilles de Kerchove wünscht den Aufbau eines derartigen Systems nun auch in Afghanistan („Wir sollten den Datenaustausch zwischen der EU und den USA beschleunigen und weiter an dem Vorschlag arbeiten, den USA den Zugang zu den Analysedateien zu ermöglichen und in Anlehnung an das VENLIG-Projekt (in dem die USA Daten gemeinsam mit Europol nutzen) ein Projekt für Afghanistan einzuleiten, bei dem auch Daten genutzt werden, die die USA im Gegenzug für die Bereitstellung des PISCES-Grenzkontrollsystems von Drittländern wie Pakistan und Jemen erhalten“). VENLIG ist eine Datensammlung des US-Verteidigungsministeriums und des US-Justizministeriums (www.justice.gov/jmd/2010summary/pdf/usncbbud -summary.pdf). Sie enthält Informationen über „im Irak identifizierte ausländische Terroristen“ und wird in Kooperation mit der internationalen Polizeiorganisation INTERPOL geführt. INTERPOL ist bei der zivil-militärischen Kooperation mit seiner Abteilung „Counterterrorism“ vertreten. Die Bundesregierung bestätigt ebenfalls, dass Europol über VENLIG Daten erhält. Würden dort „Bezüge zu Deutschland festgestellt“, erfolge jeweils eine Anfrage an das Bundeskriminalamt (BKA) über dort vorhandene, weitere Informationen. Das Ziel von VENLIG sei, „laufende Ermittlungen in denjenigen Staaten zu unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 17/4407, Antwort zu Frage 3). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Mai 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Laut der Mitteilung des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2010 sammelt VENLIG Nummern der Mobiltelefone von in Pakistan getöteten Kämpfern und deren hinterlassenen Dokumenten. Es ist nach Ansicht der Fragesteller Drucksache 18/1411 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode möglich, dass US-Militärangehörige für ihr VENLIG-Projekt Telefonnummern und andere sensible Personendaten nicht nur an Europol liefern, sondern im Gegenzug in allen EU-Mitgliedstaaten abfragen können, ob dort weitere Informationen vorhanden sind. Je nach Rechtslage wird mitgeteilt, ob dort Einträge vorhanden sind (hit/no hit). So habe das BKA laut der Bundesregierung „bei Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse“ auf entsprechende Anfragen lediglich mitgeteilt, dass „Erkenntnisse vorhanden sind“, diese aber nicht übermittelt (Bundestagsdrucksache 18/934, Antwort zu Frage 7). Möglich ist auch, dass andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Daten direkt übermitteln. INTERPOL und Europol fungieren dabei als Schnittstelle. Auf diese Weise könnten die Polizeiorganisationen den US-Drohnenkrieg in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder Irak unterstützen : Bekanntlich lokalisieren US-Geheimdienste ihre Ziele für „gezielten Tötungen“ auch über Mobiltelefone der Zielpersonen (Deutschlandradio, 10. August 2013). Analog zu VENLIG existiert in Afghanistan ein entsprechendes Projekt namens HAMAH. Laut einer Mitteilung des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2012 seien in VENLIG und HAMAH 48 000 Namen geführt (www.justice.gov/interpol-washington/updates.html). In dem Dokument ist allerdings entgegen Verlautbarungen an anderer Stelle nicht mehr die Rede von „Terroristen“, sondern von „Verdächtigen“. Bei „INTERPOL Washington“ sowie INTERPOLs Sekretariat in Lyon seien darüber hinaus 53 000 „Hinweise“ gespeichert, darunter Telefonnummern, Ausweisnummern oder Geschäftsbeziehungen . INTERPOL hat nach der NATO-Intervention in Libyen der dortigen Regierung ebenfalls beim Aufbau eines Grenzkontrollsystems geholfen (Pressemitteilung INTERPOL, 5. Juni 2013). Ob es sich um ein PISCES handelt, ist aber unklar. Laut dem INTERPOL-Direktor würden VENLIG-Daten mit über 60 Ländern geteilt („Through Vennlig, thousands of pieces of information and high quality identifiers collected in the field were shared with law enforcement, intelligence and defence agencies in more than 60 countries“, Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014). Dadurch seien in Italien oder Tunesien „terroristische “ Gruppen ausfindig gemacht worden. Nun solle der Datentausch intensiviert werden und auch den Zugriff auf die UN-Datensammlung „Special Notices for individuals and entities linked to Al-Qaeda and sanctioned by the UN“ beinhalten. Im Jahr 2013 habe das „Counter Terrorism Fusion Centre“ bei INTERPOL ein neues Projekt auch für „andere Konfliktzonen“ errichtet. INTERPOL habe in den letzten zwölf Monaten allein Informationen zu 500 „Kämpfern“ gesammelt. Zusätzlich zu VENLIG und HAMAH hätten die „Fusion Task Force“ und ihre „sechs regionalen Projekte“ ähnliche Initiativen in Bosnien, Libyen und Somalia begonnen. Das Bundesministerium des Innern erklärt nun, ein Datentausch im Rahmen von VENLIG und HAMAH würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des internationalen Informationsaustausches“ erfüllen (Bundestagsdrucksache 18/934). Erst im 2012 sei aber die Mitarbeit Deutschlands eingestellt worden. Allerdings ist damit nach Ansicht der Fragesteller nicht gesagt, dass die USA nicht trotzdem an die deutschen Daten kämen. Diese könnten nämlich ebenso über die Zusammenarbeit der Geheimdienste abgefragt werden . Da es sich um ausländische Betroffene mit vermeintlichem Bezug zum „Islamismus“ handelt, wäre hierfür der Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig . Dieser ist über das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin-Treptow mit allen deutschen Sicherheitsbehörden vernetzt und hat Zugriff auf entsprechende Datensammlungen. Regelmäßig soll auch der US-Militärgeheimdienst NSA im GTAZ „vorbeischauen“ (Pressemitteilung Andrej Hunko, 20. September 2013). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1411 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort zu den Fragen 8 und 9 ist als geheimschutzbedürftig anzusehen, da sie Angaben enthält, die dem nicht-öffentlichen Informationsaustausch mit ausländischen Stellen entstammen. Eine Veröffentlichung der Antwort würde die erforderliche Vertraulichkeit des Informationsaustauschs beeinträchtigen und könnte somit für die Interessen der Bundesrepublik nachteilig sein. Die gebotene Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und dem Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland erfordert, diese Antwort gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung) mit dem Grad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen und in einer Anlage zu übermitteln, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.* So werden sowohl das Informationsinteresse des Parlaments als auch das Geheimhaltungsinteresse der Exekutive angemessen berücksichtigt. 1. Von wem sind die Projekte VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung eingerichtet worden, und wer ist daran ebenfalls beteiligt? Die genannten Projekte wurden seitens des Nationalen Zentralbüros (NZB) der IKPO INTERPOL in Washington initiiert und werden mit dem INTERPOL Generalsekretariat (IPSG) durchgeführt. Die an den Projekten teilnehmenden Mitgliedstaaten von INTERPOL sind der Bundesregierung nicht bekannt. 2. Welches Ziel ist der Bundesregierung hierzu bekannt, und wie soll dieses konkret umgesetzt werden? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 wird verwiesen. 3. Welche Daten können dort nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Kategorien gespeichert oder verarbeitet werden, und welche Zwecke werden hierfür angegeben? Nach Kenntnis der Bundesregierung können folgende Datenarten verarbeitet werden: Name, Vorname, Lichtbilder, Fingerabdrücke aus Ausweisdokumenten, Passdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob diese Aufzählung abschließend ist. Für den Zweck der Verarbeitung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 wird verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/1411 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob in VENLIG und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren Seriennummern verarbeitet werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in beiden Projekten Mobiltelefonnummern verarbeitet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Seriennummern von Mobiltelefonen verarbeitet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Inwiefern existieren bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung auch Möglichkeiten zum Ausfüllen von Freitextfeldern? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob die Möglichkeit zum Ausfüllen von Freitextfeldern besteht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob auch Ausweisnummern oder Geschäftsbeziehungen erhoben werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in beiden Projekten Ausweisnummern verarbeitet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Daten zu Geschäftsbeziehungen verarbeitet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Wer darf bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung Daten liefern, wer darf abfragen, und wo ist dies festgelegt worden? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Daten seitens des NZB Washington an das IPSG gesandt und von dort an die betroffenen Mitgliedstaaten von INTERPOL weitergeleitet. Die Datenverarbeitung durch das IPSG und die NZB der Mitgliedstaaten richtet sich nach den INTERPOL-Statuten sowie INTERPOLs „Rules on the Processing of Data“ (RPD), die auf der Webseite von INTERPOL öffentlich zugänglich sind (www.interpol.int/About-INTERPOL/ Legal-materials/Fundamental-texts). 8. Welche Rolle übernimmt das US-Militär nach Kenntnis der Bundesregierung bei VENLIG und HAMAH? Die Antwort der Bundesregierung ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird gesondert übersandt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 9. Wo werden Daten aus VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung beim US-Militär verarbeitet? Die Antwort der Bundesregierung ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird gesondert übersandt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1411 10. Welche Rolle übernimmt die internationale Polizeiorganisation INTERPOL nach Kenntnis der Bundesregierung bei VENLIG und HAMAH? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 7 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 wird verwiesen. 11. Welche Abteilungen von INTERPOL sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welche Aufgaben involviert? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das „Counter-Terrorism, Public Safety & Maritime Security Directorate“ des IPSG involviert. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob weitere Abteilungen von INTERPOL involviert sind. 12. Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Aussage des EU-Antiterrorismuskoordinators Gilles de Kerchove bekannt, wonach in VENLIG auch Daten aus den Grenzkontrollsystemen PISCES eingestellt würden, die von der US-Regierung an Länder wie Pakistan, Jemen oder Irak verschenkt wurden (Ratsdokument 15894/1/10)? Der Bundesregierung ist nur die Aussage des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung im Ratsdokument 15894/1/10 bekannt. Die Aussage beinhaltet allerdings nicht, dass Daten aus dem Grenzkontrollsystem PISCES in das Projekt VENNLIG eingestellt werden. Vielmehr schlägt der EU-Koordinator vor, in Anlehnung an das VENNLIG-Projekt ein Projekt für Afghanistan einzuleiten , bei dem Daten genutzt werden, die die USA im Gegenzug für die Bereitstellung des PISCES-Grenzkontrollsystems erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 verwiesen. 13. Inwiefern werden in VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung Daten nicht nur von getöteten, vermeintlichen „Kämpfern“, sondern auch von Verdächtigen oder Kontaktpersonen gespeichert? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Aus Artikel 44 RPD ergibt sich, dass die internationale Polizeikooperation über INTERPOL den Informationsaustausch zu Verdächtigen als Teil einer kriminalpolizeilichen Ermittlung umfasst, nicht jedoch zu Personen mit dem Status „Kontaktperson“. 14. Mit welchen Ländern werden Informationen aus VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung geteilt (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)? Der Bundesregierung ist die Pressemitteilung von INTERPOL vom 12. März 2014 bekannt, in der der Generalsekretär von INTERPOL, Ronald K. Noble, ausführt, dass Informationen mit Behörden in mehr als 60 Staaten geteilt wurden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis, mit welchen Ländern Informationen geteilt werden. Drucksache 18/1411 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Auf welcher Rechtsgrundlage findet der Datentausch nach Kenntnis der Bundesregierung statt? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 16. Inwiefern erhielt auch die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung Daten aus VENLIG und HAMAH? Nach Kenntnis der Bundesregierung erhielt auch die EU-Polizeiagentur Europol Daten aus den Projekten VENNLIG und HAMAH. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 wird verwiesen. a) Auf welcher Rechtsgrundlage wird Europol nach Kenntnis der Bundesregierung beliefert? Die Zusammenarbeit zwischen Europol und INTERPOL basiert auf dem Operationellen Kooperationsabkommen vom 5. November 2001, das auf der Webseite von INTERPOL (www.interpol.int/About-INTERPOL/Legal-materials/ International-Cooperation-Agreements) und Europol (www.interpol.int/AboutINTERPOL /Legal-materials/International-Cooperation-Agreements) öffentlich zugänglich ist. Das Abkommen erlaubt den Austausch personenbezogener Daten zwischen INTERPOL und Europol im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und im Einklang mit dem jeweiligen Gründungsrechtsakt. b) Um welche bzw. wie viele Datensätze handelt es sich dabei? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, um welche bzw. wie viele Datensätze es sich dabei handelte. 17. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Europol Daten nur bei kriminellen Handlungen bzw. entsprechendem Verdacht speichern darf? Wie ist dies im Rahmen der Kooperation mit VENLIG und HAMAH sichergestellt? Europol verarbeitet Daten entsprechend den Regelungen des Beschlusses 2009/ 371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamtes (Europol), nachfolgend als Europol-Ratsbeschluss (ERB) bezeichnet. Artikel 10 ERB erlaubt Europol, Informationen und Erkenntnisse einschließlich personenbezogener Daten nach Maßgaben dieses Beschlusses zu verarbeiten, soweit dies zur Erreichung der Zielvorgaben erforderlich ist. Gemäß Artikel 3 ERB hat Europol zum Ziel, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Gemäß Artikel 5 ERB gehört das Sammeln, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen von Informationen zu einer der Hauptaufgaben von Europol. Die Vorgaben des Europol-Ratsbeschlusses gelten auch für Daten, die von INTERPOL auf Grundlage des Operationellen Kooperationsabkommens vom 5. November 2001 übermittelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1411 18. Welche Kooperationsabkommen hat INTERPOL nach Kenntnis der Bundesregierung mit EU-Einrichtungen geschlossen? INTERPOL hat nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsabkommen mit den nachfolgenden EU-Einrichtungen geschlossen: – Europol – Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drug and Drug Addiction, EMCDDA) – Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außen- grenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) – EUROJUST – Europäische Zentralbank (EZB) – Europäische Polizeiakademie (European Police College, CEPOL). Die Abkommen sind auf der Webseite von INTERPOL (www.interpol.int/AboutINTERPOL /Legalmaterials/International-Cooperation-Agreements) öffentlich zugänglich. 19. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung daran gedacht, die Kooperation von INTERPOL und EU-Einrichtungen über Initiativen des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu regeln? Der Bundesregierung ist der Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13 bekannt, wonach eine solche Kooperation geplant ist, und der Entwurf eines solchen Kooperationsabkommens im Juli 2013 an INTERPOL übersandt worden ist, mit dem Ziel einer Unterzeichnung im ersten Quartal 2014. Der Entwurf ist der Bundesregierung nicht bekannt. a) Welche Vorschläge existieren hierzu? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. b) Mit welchem Inhalt soll ein weiteres Abkommen die Bereiche „Kriminalprävention “, „Justiz“ oder „Kampf gegen die organisierte Kriminalität “ konkret ausfüllen? Nach dem Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13 soll das Abkommen auch die Bereiche „Kriminalprävention“, „Justiz“ und „Kampf gegen die organisierte Kriminalität“ (crime prevention, criminal justice, and combating transnational organized crime) umfassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. c) Inwiefern sind auch „technische Absprachen“ Teil der anvisierten Kooperation? Nach dem Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13 besteht ein Bedarf für technische Zusammenarbeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Drucksache 18/1411 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. In welche Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) außer in EU NAVFOR ATALANTA ist INTERPOL nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig involviert (Ratsdokument 16039/13)? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten EU NAVFOR Somalia (ATALANTA ), EULEX Kosovo und EUBAM Libyen mit INTERPOL zusammen. 21. Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Kenntnis der Fragesteller anvisierte „Joint Declaration on a partnership between the European Union (EU) and the International Police Organization (INTERPOL) to counter maritime piracy and armed robbery in the Western Indian Ocean“? Der Bundesregierung ist der Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13 bekannt, wonach eine solche Gemeinsame Erklärung in Vorbereitung ist. Der Bundesregierung ist der Inhalt nicht bekannt. a) Wer ist an entsprechenden Verhandlungen beteiligt, und wer führt diese an? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wer an entsprechenden Verhandlungen im Einzelnen beteiligt ist und diese leitet. b) Wann soll das Abkommen geschlossen werden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wann die Gemeinsame Erklärung verabschiedet werden soll. 22. Inwiefern tauschen auch Bundesbehörden mit INTERPOL „pirateriebezogene “ Daten (http://unsom.unmissions.org/Default.aspx?ctl=Details& tabid=6262&mid=9770&ItemID=6700), und um welche Datensammlungen handelt es sich dabei? Das Bundeskriminalamt übermittelt Erkenntnisse aus deutschen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Piraterie an das IPSG – Fachbereich „Maritime Piracy Task Force“ (MPTF). Der Datenaustausch in diesem Bereich erfolgt über die dortige „Global Database on Maritime Piracy“ (GDMP). 23. Inwiefern hat die Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten verlautbart, mehr Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) bzw. deren Grenzübertritten austauschen zu wollen, und wie soll dies umgesetzt werden? Aus einem aktuellen Schreiben des NZB Ankara ergibt sich, dass von Seiten der türkischen Sicherheitsbehörden eine Intensivierung des Informationsaustauschs mit europäischen Staaten zu der Thematik gewünscht wird. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie die türkische Seite dies konkret umsetzen möchte. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1411 24. Was ist der Bundesregierung hinsichtlich der Ankündigung von INTERPOL bekannt, ähnlich wie VENLIG und HAMAH neue Projekte auch für „andere Konfliktzonen“ zu errichten? Der Bundesregierung ist aus der Pressemitteilung von INTERPOL vom 12. März 2014 bekannt, dass ähnliche Initiativen für Bosnien und Herzegowina, Libyen und Somalia gestartet worden sind, jedoch der Fokus auf Syrien und Irak verbleibt. 25. Was ist der Bundesregierung zu den von INTERPOL angekündigten „sechs regionalen Projekten“ bekannt (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)? In der Pressemitteilung vom 12. März 2014 verweist INTERPOL auf seine „Fusion Task Force“ und deren sechs regionale Projekte. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich um die nachfolgenden auf der Webseite von INTERPOL (www.interpol.int/Crime-areas/Terrorism/Fusion-Task-Force) zur „Fusion Task Force“ aufgeführten Projekte: – Project Al Qabdah (Middle East and North Africa); – Project Amazon (Central and South America); – Project Baobab (East, West and Southern Africa); – Project Kalkan (Central and South Asia); – Project Nexus (Europe); – Project Pacific (Southeast Asia and Pacific Islands). 26. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Bosnien, Libyen und Somalia Personendaten von verdächtigen oder beschuldigten „Kämpfern“ oder auch von Grenzübertritten in Projekten von INTERPOL oder des US-Militärs erhoben? Der Bundesregierung ist ein Projekt INTERPOLs in Bezug auf internationale Aktivitäten der terroristischen Gruppierung Al-Shabaab sowie anderer Al Qaida nahestehender Gruppierungen bekannt, welches im Jahr 2010 durch das IPSG initiiert wurde. Ziel des Projekts ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung von Unterstützern terroristischer Gruppierungen in der Region um Somalia. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 27. Was ist der Bundesregierung über die Inhalte von Diskussionen der Tagesordnungspunkte des „EU-US JHA Senior Officials Meeting“ in Athen am 24./25. Februar 2014 bekannt, wo nach Kenntnis der Fragesteller die Themen „Task Force Mittelmeer“, „Smart Borders“, „Cyber Crime“, „Organisierte Kriminalität“ und „PNR“ behandelt wurden? Die Bundesregierung war an dem Treffen nicht unmittelbar beteiligt, wurde aber nach dem Treffen – wie auch die anderen Mitgliedstaaten – durch die Europäische Kommission und das Generalsekretariat des Rates über das Treffen unterrichtet. Danach erfolgte zu den Themen „Task Force Mittelmeer“, „Smart Borders“, „Cybercrime“, „Organisierte Kriminalität“ und „PNR“ ein Informationsaustausch zum Stand der Dinge. Drucksache 18/1411 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Ergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Gesprächen erzielt, bzw. welche Absprachen wurden getroffen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden keine Ergebnisse erzielt oder Absprachen getroffen. b) Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Folgetreffen stattfinden? Ein konkreter Termin und Ort für ein Folgetreffen des „EU-U.S. JHA Senior Officials Meeting“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. 28. Was ist der Bundesregierung über eine „Fusion Task Force“ bei INTERPOL bekannt, und wer ist daran beteiligt? Im Hinblick auf Hintergrundinformationen zur genannten „Fusion Task Force“ wird auf die auf der Webseite von INTERPOL (www.interpol.int/Crime-areas/ Terrorism/Fusion-Task-Force) enthaltenen Ausführungen hingewiesen. Das Bundeskriminalamt hat gegenüber IPSG einen Ansprechpartner, einen sogenannten Fusion Contact Officer benannt. Welche anderen Mitgliedstaaten im Einzelnen an der „Fusion Task Force“ teilnehmen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 29. Was ist der Bundesregierung über die „Blue Notices“ bei INTERPOL bekannt, und welche Daten zur Informationsgewinnung über Aktivitäten einer Person können dort gespeichert werden? Inwiefern können „Blue Notices“ auch ohne Vorliegen einer Straftat erhoben werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung können im Rahmen einer „Blue Notice“ ergänzende Informationen zur Identität von Personen, deren Aufenthaltsort sowie Aktivitäten erhoben werden, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen. Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit einer „Blue Notice“ bei INTERPOL ergibt sich aus INTERPOLs RPD, insbesondere Artikel 88. Nach Artikel 88 Absatz 1 RPD bezieht sich eine „Blue Notice“ auf einen Betroffenen , an dem im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen ein Interesse besteht. Nach Artikel 88 Absatz 2 der RPD kann der Betroffene verurteilt oder angeklagt, Verdächtiger, Zeuge oder Opfer sein. 30. Was ist der Bundesregierung über die Kooperation von INTERPOL mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bekannt? b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den gegenwärtig verhandelten Abkommen, und welche Defizite sollen diese demnach überbrücken ? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1411 a) Welche Abkommen existieren hierzu, und welche weiteren werden verhandelt? Der Bundesregierung ist kein existierendes Abkommen über die Kooperation von INTERPOL mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. c) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, ob INTERPOL auch Daten zu vermeintlichen Piraten verarbeiten darf, etwa aus der EUMission ATALANTA? Bei der EU-Mission ATALANTA erhält INTERPOL über das operative Hauptquartier Daten, die der Identifizierung von Piraterieverdächtigen dienen. Dabei handelt es sich um personenbezogene Angaben wie Namen, Geburtsdaten, Wohnorte und Fingerabdrücke. Die Datenerhebung und -übermittlung beruhen auf dem EU-Ratsbeschluss 2010/766/GASP vom 7. Dezember 2010 und sind dort näher spezifiziert. Das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung an der EU-Mission ATALANTA (Bundestagsdrucksache 17/13111 vom 17. April 2013) spiegelt die Regelungen des Ratsbeschlusses wider. Zweck der Datenübermittlung ist die Verbreitung mittels INTERPOL und der Abgleich mit INTERPOL-Datenbanken. Zur Datenverarbeitung durch das IPSG und die NZB der Mitgliedstaaten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. d) Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn INTERPOL über die Abkommen auch an der Vorbereitung oder Durchführung von militärischen Operationen beteiligt würde? Eine Beteiligung von INTERPOL ist nur im Einklang mit den INTERPOLStatuten , insbesondere Artikel 2 zulässig. Ziel von INTERPOL ist danach die gegenseitige Unterstützung zwischen kriminalpolizeilichen Behörden sowie die Verhütung und Unterdrückung gewöhnlicher Rechtskriminalität. Diese Ziele unterstützt die Bundesregierung. e) Wie soll die Zusammenarbeit zwischen INTERPOL und dem EAD aus Sicht der Bundesregierung zukünftig ausgestaltet werden? Die Bundesregierung begrüßt die Überlegungen des EAD, die Zusammenarbeit zwischen INTERPOL und dem EAD durch Abkommen zur Zusammenarbeit näher auszugestalten. 31. Auf welche Weise haben welche Bundesbehörden an VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ partizipiert? Zur Teilnahme an den Projekten VENNLIG und HAMAH wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/934 vom 26. März 2014 verwiesen. Eine Teilnahme an ähnlichen Projekten für „andere Konfliktzonen “ ist nicht erfolgt. 32. Welche Informationen wurden in diesem Zusammenhang übermittelt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/934 vom 26. März 2014 wird verwiesen. Drucksache 18/1411 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Inwiefern und in welchem Umfang wurden von deutschen Behörden in VENLIG und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren Seriennummern übermittelt? Sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, welche sonstigen Angaben zu Art und Umfang der Weitergabe kann die Bundesregierung machen? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 34. Wie viele Anfragen welcher Stellen haben Bundesbehörden insgesamt über VENLIG und HAMAH erhalten, und wie viele bzw. welche wurden nicht beantwortet? Im Rahmen des Projekts VENNLIG wurden 173 Anfragen an das Bundeskriminalamt übersandt. Im Projekt HAMAH kam es zu 29 Anfragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 35. Welche „laufende[n] Ermittlungen“ in welchen Staaten wurden vom BKA bis zum Jahr 2012 unterstützt (Bundestagsdrucksache 17/4407)? Das Bundeskriminalamt hat in diesem Zusammenhang keine laufenden Ermittlungen unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 36. Aus welchem Grund hat sich das Bundeskriminalamt erst seit dem Jahr 2012 aus der Kooperation mit VENLIG und HAMAH bzw. ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ zurückgezogen? Im Rahmen der Projekte VENNLIG und HAMAH wurden in einzelnen Fällen Daten an das Bundeskriminalamt übermittelt, die im Rahmen seiner Zuständigkeit von Interesse waren. Das Bundeskriminalamt hat mehrfach versucht, weitere Einzelheiten zu erheben, um einen Informationsaustausch rechtlich zu ermöglichen. Dies geschah zuletzt im Jahr 2010. Da dies in keinem Fall zu einem Erfolg führte, wurde die Kooperation mit dem IPSG in Bezug auf die genannten Projekte von Seiten des Bundeskriminalamtes faktisch eingestellt. Eine offizielle Mitteilung an die Projektleitung im IPSG erfolgte im Jahr 2012 im Zuge der Absage des Bundeskriminalamtes anlässlich einer Einladung des IPSG zu einer Konferenz im Zusammenhang mit den genannten Projekten. 37. Aus welchem Grund kam die Behörde zu dem Schluss, die Kooperation würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des internationalen Informationsaustausches“ erfüllen (Bundestagsdrucksache 18/934)? Die im Rahmen der genannten Projekte an das Bundeskriminalamt übermittelten Anfragen des NZB Washington genügten nicht den rechtlichen Anforderungen einer Erkenntnisanfrage, da keine detaillierten Hintergrunderkenntnisse, beispielsweise zum zugrunde liegenden Sachverhalt oder einem Straftatvorwurf , mitgeteilt wurden. Somit war eine Übermittlung von hiesigen Erkenntnissen rechtlich nicht möglich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1411 38. Inwiefern war es hierfür maßgeblich, dass auch das US-Militär an VENLIG und HAMAH sowie ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ partizipiert? Die Rolle des US-Militärs bei den Projekten VENNLIG und HAMAH spielte bei der Entscheidungsfindung, die Kooperation einzustellen, keine Rolle. 39. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche anderen EU-Mitgliedstaaten nicht nur mitgeteilt haben, ob dort Einträge vorhanden sind, sondern diese auch übermittelt haben? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob und inwieweit andere EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang Informationen übermittelt haben. 40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass zwar das BKA „bei Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse [auf entsprechende Anfragen] lediglich mitgeteilt [hat], dass kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vorhanden sind“, diese aber nicht übermittelt hat, das US-Militär sich die Informationen aber über seine Zusammenarbeit der Geheimdienste beschafft hat (Bundestagsdrucksache 18/934, Antwort zu Frage 7)? Der Bundesregierung ist hierzu nichts bekannt. a) Inwiefern haben sich Bundesbehörden mit dem US-Militärgeheimdienst NSA bei Treffen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin-Treptow hierzu ausgetauscht? Es erfolgte hierzu kein Austausch von Bundesbehörden mit der der „U.S. National Security Agency“ bei Treffen im GTAZ. b) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde bei den Treffen auch die weitere Kooperation in VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ thematisiert? Eine Kooperation in VENNLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten für andere Konfliktzonen wurde nicht thematisiert. 41. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch Informationen aus VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ jemals „terroristische“ Gruppen ausfindig gemacht worden sind (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)? Die Bundesregierung kann dies nicht bestätigen. 42. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Informationen aus VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten für „andere Konfliktzonen “ auch in die Vorbereitung oder Durchführung von „gezielten Tötungen“ im US-Drohnenkrieg in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder Irak genutzt wurden oder werden? Der Bundesregierung ist hierzu nichts bekannt. Drucksache 18/1411 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. Sofern der Bundesregierung hierzu nichts bekannt ist, was kann und wird sie unternehmen, um aufzuklären, ob Daten möglicherweise von Bundesbehörden an Europol für die außergerichtlichen Tötungen genutzt wurden oder werden? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 wird verwiesen. Die Übermittlung von Daten von Europol an die Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt den Vorgaben des Operationellen Kooperationsabkommens zwischen Europol und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Dezember 2002, das auf der Webseite von Europol (www.europol.europa.eu/content/page/externalcooperation -31) öffentlich zugänglich ist, insbesondere dessen Artikel 5. Dies schließt eine Nutzung für außergerichtliche Tötungen aus. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333