Deutscher Bundestag Drucksache 18/1423 18. Wahlperiode 13.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1196 – Maßnahmen der Europäischen Union und der Bundesregierung zur Migrationskontrolle und zur Polizeizusammenarbeit in Belarus Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Interesse an der Sicherheitszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus wuchs mit der von der Europäischen Union begonnenen „Östlichen Partnerschaft“, die zur „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ gehört (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/384192/publicationFile /4340/Aktionsplan-Bericht2-de.pdf). Seit dem Jahr 2009 besteht zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz eine Arbeitsvereinbarung (Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/ 10925). Während die Europäischen Union Einreiseverbote gegen 242 Angehörige der Regierung von Belarus verhängte, wird von der Europäische Kommission gleichzeitig ein Abschiebeabkommen verhandelt. In der Europäischen Union könnten unerwünschte Migranten dann nach Belarus abgeschoben werden , wo sie unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert wären. Auch die internationale Polizeiorganisation Interpol lobt die Zusammenarbeit mit Belarus (http://news.belta.by/en/news/society?id=734664). Die Europäische Union und die Bundesregierung signalisierten in der polizeilichen Kooperation mit der Regierung in Belarus zeitweise Zurückhaltung. Nun werden mit „Study Visit on Border Control during international sport events“ wieder belarussische Polizeikräfte in einem EU-Projekt ausgebildet (http://ec.europa.eu/ enlargement/taiex/dyn/taiex-events/detail_en.jsp?EventID =55961). Gleichzeitig kündigt der Präsident von Belarus an, die Grenzbehörden komplett zu reorganisieren und dabei auch Drohnen einzusetzen (http://news.belta.by/en/ news/society?id=740205). Hierzu würde das Land laut anderer Berichte mit Ecuador kooperieren (www.janes.com/article/31896/belarus-and-ecuador-tocollaborate -on-uav-development). Angeblich hat die Europäische Union im Zeitraum von 2002 bis 2012 bereits 50 Mio. Euro in die Aufrüstung des belarussischen Grenzschutzes investiert, weitere 40 Mio. Euro sollen folgen (http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-or-safety-valveDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 16842). In den Projekten MIGRABEL-MIGRAMOL und „Strengthening the Surveillance Capacity on the Green and Blue Border between Belarus and the Ukraine“ arbeitet auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit Belarus zusammen (www.iom.int/jahia/Jahia/belarus). Hierzu hatte die Drucksache 18/1423 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Europäische Union im Jahr 2011 an der belarussisch-ukrainischen Grenze 2,6 Mio. Euro beigesteuert. Das meiste Geld wurde für die technische Aufrüstung der Grenzanlagen aufgewendet. Nun führt die IOM mit „Risk Analysis in Border Management in Belarus“ (RANBEL) ein weiteres Vorhaben durch, das auf der früheren Zusammenarbeit aufbaut (http://news.belta.by/en/news/ society?id=734448). Auch die Polizeien des Bundes sowie die Bereitschaftspolizei haben in der Vergangenheit im Rahmen verschiedener Projekte Polizeien und Milizen in Belarus unterstützt. Die Kooperation sei laut der Bundesregierung „ein wichtiger Bestandteil der sogenannten Vorverlagerungsstrategie“ (Bundestagsdrucksache 17/10742). Im Zeitraum von 2008 bis 2011 hatten deutsche Polizisten rund 500 Beamte aus Belarus in Einsatztechnik und Strategien unterwiesen. Zur Unterstützung gehörte auch die Lieferung von Computern und Fahrzeugen . Laut der Bundesregierung habe es sich dabei um eine „Heranführung an EU-Standards am Beispiel der deutschen Polizei“ gehandelt. „Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit“ jeder polizeilichen Maßnahme hätten im Vordergrund gestanden. Die Bundespolizei hatte zudem Grenzbehörden am Grenzübergang Terespol ausgeholfen. Das Bundeskriminalamt (BKA) organisierte Workshops in Minsk zur „Operativen Analyse“, in denen „Grundlagen und Methoden der polizeilichen Informationsverarbeitung“ illustriert wurden. Angehörige verschiedener Polizeieinheiten bekamen die Software „Analyst’s Notebook“ vorgeführt, die Beziehungen zwischen Personen, Sachen und Orten ermitteln soll. Bekämpft werden solle etwa „Rauschgiftkriminalität“, „internationaler Terrorismus“, „Menschenhandel/Schleusung“, aber auch „Cybercrime “. Maßgeblich für derartige Maßnahmen sei, ob die Hilfe für ein Empfängerland erkennbare „polizeirelevante Auswirkungen“ auf die Bundesrepublik Deutschland hätten. Die konkrete Zusammenarbeit wurde zwischen dem Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft in Minsk abgestimmt. Weitere Unterstützung wurde vom Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder koordiniert. Beteiligt war Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg (der Tagesspiegel, 23. August 2012). Partner auf belarussischer Seite waren die Leitung des Grenzkomitees für die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit und das Innenministerium. Auch Spezialeinheiten kamen zum Zuge: Im August 2010 wurden vier Stabsoffiziere des Grenzschutzes bei der GSG 9 fortgebildet. Neben „Führungs- und Einsatzmitteln“ wurden auch Auswahlverfahren der Truppe vorgestellt. Die dabei vermittelten Kenntnisse wollen die Grenzwächter zur Bekämpfung „illegaler Migration“ nutzen. In mehreren Initiativen bemüht sich die belarussische Regierung um eine Normalisierung der Beziehungen zur Europäischen Union. So erklärte der belarussische Außenminister, das Land sei eine „Insel der Stabilität und Sicherheit“ und wolle von der Europäischen Union unabhängig bleiben, gleichwohl aber mit der Europäischen Union gute Beziehungen unterhalten (http://eapmigrationpanel.org/page47280.html). Die von der Europäischen Union geforderte Freilassung politischer Gefangener müsse aber von zuständigen Behörden, nicht politisch entschieden werden. Im belarussischen Außenministerium habe nach Mitteilung der staatlichen Nachrichtenagentur im Februar 2014 eine „Diskussion zum Thema der belarussisch-europäischen Zusammenarbeit “ stattgefunden (http://news.belta.by/de/news/politics?id=740478). Die Vizeaußenministerin Jelena Kuptschina habe sich zu einem Gespräch mit dem Referatsleiter für bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern der „Östlichen Partnerschaft“ beim Europäischen Auswärtigen Dienst, Dirk Schuebel, getroffen. Ins Blickfeld seien „Kooperationsfragen von gegenseitigem Interesse “ gerückt. Im Januar 2014 hatte sich die belarussische Außenministerin bereits mit dem deutschen Botschafter Wolfram Maas getroffen, um ihn um Hilfe bei der Verbesserung der EU-Beziehungen zu bitten (http://news.belta.by/ en/news/politics?id=738531). Gleichzeitig arbeitet die Regierung nach Medienberichten daran, die Gesetzgebung zur Verhängung des Ausnahmezustands zu erweitern und die Pressefreiheit weiter einzuschränken (www.indexoncensorship.org/2014/02/belarus-legal-frameworks-regulationsstifle -new-competitors). Im März 2014 wurden Journalisten festgenommen, die über Proteste gegen die Abspaltung der Halbinsel Krim berichten wollten (http://baj.by/en/node/24210). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1423 1. Wie hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheitszusammenarbeit mit Belarus auf der Ebene der Europäischen Union in den letzten zwei Jahren positioniert, und inwiefern hat sich diese Haltung in jener Zeit geändert? Die Bundesregierung führt keine bilateralen Maßnahmen der (grenz-)polizeilichen Ausbildungshilfe oder Ausstattungshilfe zugunsten belarussischer Sicherheitsbehörden durch. Sie hat sich auch auf Ebene der Europäischen Union für eine kritische Prüfung von Maßnahmen der polizeilichen Sicherheitszusammenarbeit mit der Republik Belarus ausgesprochen. So hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Östlichen Partnerschaft gegen die Einbeziehung von Belarus in das „Eastern Partnership Police Cooperation Programme“ eingesetzt. Sie unterstützt die Aufrechterhaltung des Waffenembargos der Europäischen Union gegen Belarus, das auch ein Ausfuhrverbot für Güter einschließt, die der internen Repression dienen könnten. Diese Haltung hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht geändert. 2. Für wie erforderlich hält die Bundesregierung eine derzeitige Unterstützung belarussischer Behörden im Bereich der Grenzüberwachung, Migrationskontrolle oder der Kontrolle politischer Versammlungen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Inwiefern wird die Unterstützung belarussischer Behörden derzeit wieder höher gewichtet als im Jahr 2012, als heftige Kritik am Regime von Belarus zur vorübergehenden Einstellung internationaler Maßnahmen geführt hatten ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Europäische Union im Zeitraum von 2002 bis 2012 bereits 50 Mio. Euro in die Aufrüstung des belarussischen Grenzschutzes investiert habe, 72 Mio. Euro in ähnliche Projekte investiert worden seien und weitere 40 Mio. Euro folgen sollen (http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtainor -safety-valve-16842)? Welche Summen hiervon entfielen auf welche Projekte unter der Beteiligung deutscher Behörden? Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fördert die Europäische Union regionale Maßnahmen im Bereich des integrierten Grenzmanagements. Dabei hat in den vergangenen Jahren auch Belarus an regionalen Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Finanzierung aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument teilgenommen. Belarus nahm und nimmt an insgesamt drei derartigen regionalen Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit teil (Lettland-Litauen-Belarus, Polen-Ukraine-Belarus, „Baltic Sea Programme “). Eine Aufschlüsselung des auf die einzelnen Teilnehmerstaaten entfallenden Anteils dieser regionalen Maßnahmen liegt der Bundesregierung nicht vor. Deutsche Behörden sind nicht an diesen Projekten beteiligt. Drucksache 18/1423 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie wurde die Arbeitsvereinbarung zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Unterzeichnung umgesetzt? Der Bundesregierung ist die nachfolgend genannte Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz bekannt: ● Beteiligung am Risikoanalyse-Netzwerk für die östlichen EU-Außengrenzen, ● Beratung zum Grenzmanagement anlässlich der Eishockey-Weltmeister- schaft in Belarus, ● Teilnahme an FRONTEX-Trainings zur Bekämpfung der Schleusungskrimi- nalität, ● Teilnahme an der durch FRONTEX veranstalteten internationalen Konferenz der Leiter der nationalen Grenzpolizeien, ● Teilnahme an dem durch FRONTEX veranstalteten europäischen Tag der Grenzpolizei, ● Teilnahme an der durch FRONTEX veranstalteten Konferenz für automati- sierte Grenzkontrolltechnik. 6. Was ist der Bundesregierung über das Projekt „Risk Analysis in Border Management in Belarus“ (RANBEL) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bekannt, und wer ist dabei Zuwendungsnehmer bzw. Empfänger von Leistungen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum genannten Projekt der Internationalen Organisation für Migration vor. 7. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Ankündigung des Präsidenten von Weißrussland, Alexander Grigorjewitsch Lukaschenko, auch Drohnen an Grenzen einzusetzen und hierzu laut anderer Berichte mit Ecuador zu kooperieren (http://news.belta.by/en/news/ society?id=740205, www.janes.com/article/31896/belarus-and-ecuadorto -collaborate-on-uav-development)? Die Bundesregierung hat Medienberichte über entsprechende Äußerungen von Präsident Alexander Lukaschenko zur Kenntnis genommen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. 8. Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Belarus zur Visaliberalisierung bekannt? a) Wann wurden entsprechende Verhandlungen verabredet, begonnen, unterbrochen oder wieder aufgenommen? b) Was hatte der belarussische Außenminister Uladzimir Makey hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung beim jüngsten Gipfel der „Östlichen Partnerschaft“ verlautbart? c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn die Vizeaußenministerin den Beginn entsprechender Verhandlungen mitteilt (http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-or-safetyvalve -16842)? Der Rat der Europäischen Union erteilte der Europäischen Kommission am 28. Februar 2011 das Mandat, mit Belarus Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen aufzunehmen. Zielsetzung der Europäischen Union Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1423 sind insbesondere Erleichterungen für die belarussische Zivilgesellschaft. Am 1. Juni 2011 unterbreitete die Europäische Kommission Belarus ein entsprechendes Verhandlungsangebot. Der belarussische Außenminister Vladimir Makey erklärte anlässlich seiner Teilnahme am Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Wilna am 29. November 2013 die Bereitschaft von Belarus zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen. Die stellvertretende Außenministerin von Belarus, Alena Kupchyna, vereinbarte anlässlich ihres Besuches in Brüssel Ende Januar 2014 formal die Aufnahme von Verhandlungen . Die Europäische Kommission hat Belarus ein Eckpunktepapier für ein mögliches Visaerleichterungsabkommen übermittelt. Bislang ist es nicht zur Aufnahme konkreter Verhandlungen gekommen. 9. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Wiederaufnahme von Verhandlungen der Europäischen Kommission für ein Abschiebeabkommen mit Belarus, und gegen welche Widerstände hat sie diese in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen vertreten? Der Rat erteilte der Kommission am 28. Februar 2011 auch ein Mandat zur Verhandlung über ein Rückübernahmeabkommen mit Belarus. Daraufhin unterbreitete die Europäische Kommission Belarus am 1. Juni 2011 ein Verhandlungsangebot . Hierzu fand am 24. Januar 2014 ein EU-Treffen auf Fachebene statt. Die Kommission erklärte anlässlich dieses Treffens, dass der Fortgang der Verhandlungen mit Belarus von der Entwicklung der politischen Lage in Belarus abhängig sei. 10. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu EU-Einreiseverboten gegen Angehörige der Regierung von Belarus, und wie hat sie diese in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen vertreten? Aufgrund der Repressionen im Zuge der Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 hat die Europäische Union unter anderem die Verhängung von Reisebeschränkungen für Regierungsvertreter, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen Zivilgesellschaft und Opposition verantwortlich sind, beschlossen. Die Bundesregierung und die Europäische Union fordern die Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen in Belarus sowie die Beendigung der Repressionen gegen Zivilgesellschaft, Opposition und unabhängige Medien. Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union wurden zuletzt im Oktober 2013 für ein weiteres Jahr verlängert. Die Bundesregierung hat diese Beschlüsse in den Ratsgremien unterstützt. 11. Was ist der Bundesregierung über das EU-Vorhaben „Study Visit on Border Control during international sport events“ bekannt? a) Wer wird von dem Projekt adressiert, und welche Inhalte werden vermittelt ? b) Wer führt die Maßnahme durch? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich hierbei um eine Maßnahme der Europäischen Kommission im Rahmen des TAIEX-Instruments (Technical Assistance and Information Exchange Instrument). TAIEX ist ein Instrument der Generaldirektion Erweiterung der Europäischen Kommission und bietet u. a. den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik Beratungsleistungen an. Der Schwerpunkt des TAIEX-Instruments liegt in der technischen Unter- stützung bei der Übernahme von EU-Rechtsnormen. Die Maßnahmen werden Drucksache 18/1423 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Experten aus den Mitgliedstaaten durchgeführt, insbesondere in Form von Studienreisen und Seminaren. Die Bundesregierung ist an dem genannten Vorhaben nicht beteiligt. Über die öffentlich verfügbaren und in der einleitenden Bemerkung der Fragesteller genannten Informationen (http://ec.europa.eu/ enlargement/taiex/dyn/taiex-events/detail_en.jsp?EventID=55961) hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Belarus, und mit welchem Inhalt hat sie ihre Haltung in Gesprächen mit welchen Ministerinnen und Ministern deutlich gemacht? Die Pressefreiheit in Belarus ist erheblichen Einschränkungen ausgesetzt. Fernsehen und Rundfunk sind überwiegend in staatlicher Hand. Unabhängige Medien , in denen kritische Positionen veröffentlicht werden, stehen unter dem Druck der Behörden. Ihnen kann aus politischen Gründen die Lizenz entzogen werden. Es kommt regelmäßig zu vorübergehenden Festnahmen unabhängiger Journalisten im Umfeld von Demonstrationen. Vereinzelt werden auch Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung tritt bilateral und im Kreise der Europäischen Union in Gesprächen mit den belarussischen Behörden, insbesondere mit Vertretern des Außenministeriums, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus ein. Sie dringt dabei insbesondere auch auf eine umfassende Wahrung der Pressefreiheit und eine Verbesserung der Lage unabhängiger Medien. 13. Mit welchen belarussischen Behörden haben Polizeien des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder kooperiert, zu welchen Abteilungen gehören diese, und welchen Ministerien sind diese gegenüber verantwortlich? 14. Welche Maßnahmen der Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe (auch gegenseitige Hospitationen oder sonstige Besuche) haben seit dem Jahr 2012 seitens deutscher Polizeien und Geheimdienste des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Bereitschaftspolizeien der Länder stattgefunden , und welche weiteren Vorhaben sind geplant (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/11077 als Anhang ausweisen)? a) Was waren Ziel und Zweck der Maßnahmen? b) Wer wurde bzw. wird von dem Projekt adressiert, und welche Inhalte wurden bzw. werden vermittelt? c) Wer führte bzw. führt die jeweiligen Maßnahmen durch? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10742 vom 24. September 2012 wird verwiesen. Seit dem Jahr 2012 wurden keine Maßnahmen der bilateralen (grenz-)polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe durch deutsche Behörden durchgeführt. Auch sind solche Aktivitäten nicht geplant. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1423 15. Wieviele deutsche Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in Belarus auf (bitte tabellarisch darstellen)? Bundespolizei: Bundeskriminalamt: Jahr Zweck Anzahl deutscher Polizeikräfte in Belarus 2009-2012 Entsendung eines Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten an die Deutsche Botschaft in Minsk 1 2009-2010 Entsendung eines Dokumenten- und Visumsberaters an die Deutsche Botschaft in Minsk 1 2009 zwei Arbeitsbesuche zu Gesprächen auf Leitungsebene 3 2009 Lehrgang „Bekämpfung Urkundenkriminalität und Dokumentenmissbrauch “ 2 2009 Seminar „Einweisung Diensthundewesen“ 5 2009 Seminar „Bekämpfung der illegalen Migration“ 3 2010 Besuchsreise zur Teilnahme an einer Sitzung der „Working Group of Border Service Heads“ 1 2010 Besuchsreise anlässlich des 65. Jahrestags der Grenzschutzeinheit am Flughafen Minsk 1 2010 Besuchsreise anlässlich der Amtseinführung des an der Deutschen Botschaft in Minsk akkreditierten Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten 2 2010 Seminar „Illegale Migration“ 3 2010 Seminar „Dokumentensicherheit“ 3 2011 Hospitation (Schwerpunkt: Bekämpfung der illegalen Migration am Flughafen Minsk) 2 2011 Seminar „Risiko- und Kriminalitätsanalyse“ 3 Jahr Zweck Anzahl deutscher Polizeikräfte in Belarus 2009 Lehrgang „Operative Analyse“ 1 2009 Lehrgang „Kraftfahrzeug-Identifizierung“ 2 2010 Arbeitsbesuch auf Leitungsebene zu Gesprächen über die internationale polizeiliche Zusammenarbeit 3 2010 Teilnahme an internationaler Konferenz in Minsk „Combating Trafficking in Human Beings“ 2 2010 Arbeitsbesuch zum Thema „Bildungsmanagement/Personalausbildung “ 2 2011 Dienstreise zu Gesprächen im Bereich Schleusungskriminalität 1 2013 Dienstreise zu Gesprächen im Bereich Schwere und Organi- 2 sierte Kriminalität Drucksache 18/1423 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder: 16. Wieviele belarussische Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in Deutschland auf (bitte tabellarisch darstellen)? Bundespolizei: Jahr Zweck Anzahl deutscher Polizeikräfte in Belarus 2009 Arbeitsbesuch des IBP in Minsk 2 2010 Arbeitsbesuch des IBP in Minsk 3 2010 Seminar an der Polizeiakademie in Minsk 5 2010 Bilanzbesprechung 2 Jahr Zweck Anzahl belarussischer Polizeikräfte in Deutschland 2009 Seminar „Grenzpolizeiliche Analyse und Auswertung“ 3 2009 Einweisung Grenzpolizei in Aufgabenwahrnehmung und Luftsicherheit am Flughafen Berlin 3 2009 Besuch von Kadetten der Nationalen Akademie des staatlichen Grenzdienstes bei der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) 15 2010 Besuch des staatlichen Grenzdienstes auf Leitungsebene beim Bundespolizeipräsidium (BPOLP) 4 2010 Infoveranstaltung Luftsicherheit der BPOLAK und der Bundespolizeidirektion Frankfurt am Main (BPOLD FFM) 4 2010 Hospitation belarussischer Kadetten an der BPOLAK 18 2010 Arbeitsbesuch des belarussischen Grenzdienstes bei der GSG 9 4 2010 Seminar „grenzpolizeiliche Analyse und Auswertung“ 4 2010 Erfahrungsaustausch „Bekämpfung illegaler Migration“ 4 2010 Hospitation einer Angehörigen des Grenzschutzes an der BPOLAK 1 2011 Informationsaufenthalt von Experten zu Erfahrungen im Gemeinsamen Zentrum Swiecko 4 2011 Einweisung belarussischer Dokumentenexperten bei Urkundenprüfstelle BPOLD FFM 4 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1423 Bundeskriminalamt: Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder: 17. Auf welche Weise und mit welchen Partnern arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur für die Hockey-Weltmeisterschaft 2014 mit Belarus zusammen? Seit dem Jahr 2012 wurden keine Maßnahmen der bilateralen (grenz-) polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe durch deutsche Behörden durchgeführt . Dies gilt auch für Maßnahmen der belarussischen Behörden hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur für die Eishockeyweltmeisterschaft 2014. 18. Was ist der Bundesregierung zu Initiativen der belarussischen Regierung zur Normalisierung der Beziehungen zur Europäischen Union bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Die belarussische Regierung wirbt in Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten regelmäßig für eine Intensivierung der Beziehungen zur Europäischen Union. Sie bringt darin insbesondere das Interesse von Belarus an einer umfassenden Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft zum Ausdruck. Der belarussische Außenminister Vladimir Make erklärte anlässlich des Gipfels der Östlichen Partnerschaft am 29. November 2013 die Bereitschaft von Belarus zur Aufnahme der von der Europäischen Union angebotenen Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen. Jahr Zweck Anzahl belarussischer Polizeikräfte in Deutschland 2009 Teilnahme von Vertretern des Innenministeriums am 12. Europäischen Polizeikongress in Berlin 2 2009 Arbeitsbesuch zum Thema „Menschenhandel“ 3 2010 Arbeitsbesuch der Kriminaltechnik Minsk zu den Themen „Geschoss-Hülsenuntersuchungen, DNA-Untersuchungen, AFIS, Daktyloskopie“ 3 2010 Arbeitsbesuch zum Thema „Identifikation und chemische Forschung von Sprengstoffen“ 2 Jahr Zweck Anzahl belarussischer Polizeikräfte in Deutschland 2009 Seminar „Organisation und Arbeit der niedersächsischen Bereitschaftspolizei“ 4 2009 Einsatzbeobachtung in Leipzig 4 2010 Einsatzbeobachtung aus Anlass des Demonstrationsgeschehens zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens 5 2010 Seminar „Polizeiarbeit bei Großveranstaltungen“ 3 2010 Studienaufenthalt an der Polizeischule 2 2010 Einsatzbeobachtung Castor 3 Drucksache 18/1423 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung hat den Beschluss der Europäischen Union zur Teilnahme von Belarus an der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft voll mitgetragen und spricht sich in diesem Rahmen für eine Einbindung von Belarus in die europäische Zusammenarbeit zugunsten der Bevölkerung aus. Sie unterstützt nachdrücklich die Zielsetzung der Europäischen Union zur Gewährleistung von Erleichterungen für die belarussische Zivilgesellschaft und Intensivierung des zwischengesellschaftlichen Austausches durch den Abschluss eines Visumerleichterungsabkommens. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Wiederaufnahme einer umfassenden Zusammenarbeit von Belarus mit der Europäischen Union ernsthafte Fortschritte bei der Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus voraussetzt. Das gilt insbesondere für die Frage der politischen Gefangenen. 19. Inwieweit und mit welchen Initiativen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2012 selbst entsprechende Anstrengungen unternommen? Die Bundesregierung hat seit Dezember 2010 ihre Unterstützung für die belarussische Zivilgesellschaft verstärkt und spricht sich auch im Kreise der Europäischen Union für eine Intensivierung der Förderung der belarussischen Zivilgesellschaft aus. Sie fördert den zwischengesellschaftlichen, kulturellen und akademisch-wissenschaftlichen Austausch und ist bereit zu einer Fortentwicklung der Beziehungen zu Belarus in diesen Bereichen. Gegenüber den belarussischen Behörden tritt die Bundesregierung regelmäßig für ernsthafte Fortschritte im Bereich der Menschenrechte ein, die für die Wiederaufnahme einer umfassenden Zusammenarbeit erforderlich sind. Sie spricht sich für die Nutzung von Unterstützungsangeboten internationaler Organisationen aus, die auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus abzielen. 20. Welche Treffen deutscher Botschafter haben hierzu seit dem Jahr 2012 mit welchen belarussischen Behörden oder Ministerien stattgefunden? Die Leiter der deutschen Botschaft in Minsk haben seit dem Jahr 2012 regelmäßig Gespräche mit Vertretern der belarussischen Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft geführt. Dabei wurde gegenüber der belarussischen Regierung, insbesondere Vertretern des Außenministeriums, regelmäßig die Haltung der Bundesregierung zu diesen Fragen deutlich gemacht. 21. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur von der Europäischen Union geforderten Freilassung politischer Gefangener? Die Bundesregierung unterstützt die Forderung der Europäischen Union nach Freilassung der politischen Gefangenen in Belarus. a) Welche Gefangenen gelten nach Ansicht der Bundesregierung als politische Gefangene, auf welche Kriterien wird sich dabei gestützt, und inwiefern unterscheiden sich diese etwa von jenen litauischen Abgeordneten (http://humanrightshouse.org/Articles/20048.html)? b) Was ist der Bundesregierung über die Anzahl von Personen bekannt, die seitens der Europäischen Union seit dem Jahr 2010 als politische Gefangene geführt werden, und wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung verändert ? c) Inwieweit orientiert sich die Einstufung der Bundesregierung – oder soweit ihr bekannt auch der Europäischen Union – als politische Ge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1423 fangene an einer Aufstellung der Menschenrechtsorganisation Viasna (http://spring96.org/en/news/49539, http://palitviazni.info/?lang=en)? d) Mit welchen Menschrechtsorganisationen arbeiten Bundesbehörden oder – soweit der Bundesregierung bekannt – die Europäische Union hinsichtlich politischer Gefangener zusammen, und inwiefern werden die Einstufungen politischer Gefangener von diesen vorgenommen? Die Überprüfung von bekannt gewordenen Haftstrafen in Belarus hinsichtlich einer möglichen politischen Motivation erfolgt gemeinsam durch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten. Die von der Europäischen Union anerkannten politischen Gefangenen werden im Einvernehmen zwischen den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten und der Delegation der Europäischen Union in Belarus bestimmt. Die Bewertung, ob eine Verurteilung als politisch motiviert anzusehen ist, stützt sich dabei auf die spezifischen Umstände jedes einzelnen überprüften Haftfalls. In diese Bewertung fließt eine Vielzahl von Informationsquellen ein. Dabei nehmen die Bundesregierung und die Europäische Union auch Berichte internationaler und lokaler belarussischer Menschenrechtsorganisationen zur Kenntnis. Insbesondere zur Vermeidung einer Gefährdung für die Sicherheit der politischen Gefangenen macht die Europäische Union die Identität der als politisch motiviert angesehenen Haftfälle dabei nicht unmittelbar nach einer Überprüfung der Verurteilung öffentlich. Dies gilt auch für die Veröffentlichung einer abschließenden Listung der politischen Gefangenen. Die Anzahl der von der Europäischen Union als politisch motiviert angesehenen Haftfälle ist seit dem Jahr 2010 insbesondere durch Entlassungen nach regulärer Haftverbüßung sowie durch eine Reihe von Begnadigungen – zum Teil im Zuge erzwungener Gnadengesuche – insgesamt zurückgegangen. e) Inwieweit werden von der Bundesregierung oder der Europäischen Union auch anarchistische Gefangene als politische Gefangene betrachtet (falls nein, aus welchem Grund)? f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der auch von zahlreichen Oppositionellen aus Belarus unterzeichneten Petition, die auch die Einbeziehung anarchistischer Gefangener als politische Gefangene fordert (www.gopetition.com/petitions/in-defense-ofbelarus -imprisoned-anarchists.html)? Gefangene, die anarchistische Zielsetzungen vertreten, werden von der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union als politische Gefangene anerkannt, wenn die Überprüfung eines bekannt gewordenen Haftfalls zu dem Ergebnis führt, dass die Verurteilung angesichts der spezifischen Umstände des einzelnen Haftfalls als politisch motiviert anzusehen ist. 22. Inwieweit sollten die Ratsschlussfolgerungen zu Belarus von Oktober 2012 nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin Gültigkeit behalten? Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 15. Oktober 2012 die Forderungen der Europäischen Union nach ernsthaften Fortschritten zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus bekräftigt und sich zur Förderung der belarussischen Zivilgesellschaft bekannt. Er hat dabei auch deutlich gemacht, dass Belarus im Falle ernsthafter Fortschritte hinsichtlich der Achtung demokratischer Prinzipien, der Rechtstaatlichkeit und der Menschenrechte auch die Einbeziehung in die bilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft offen steht. Die Bundesregierung unterstützt diese Zielsetzungen auch weiterhin. Drucksache 18/1423 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu Verbesserungen von EU-Beziehungen zu Belarus bekannt? Auch der EAD wirbt gegenüber den belarussischen Behörden für ernsthafte Fortschritte im Bereich der Menschenrechte, die für die Wiederaufnahme einer umfassenden Zusammenarbeit erforderlich sind. Er wirkt an der Umsetzung des am 29. März 2012 vom EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik , Štefan Füle, vorgestellten Europäischen Dialogs über Modernisierung mit Belarus mit, der auf die Entwicklung von Konzepten für politische , soziale und wirtschaftliche Reformen in Belarus abzielt. 24. Welche „Kooperationsfragen von gegenseitigem Interesse“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Gespräch der Vizeaußenministerin Jelena Kuptschina mit dem Referatsleiter für bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern der „Östlichen Partnerschaft“ beim Europäischen Auswärtigen Dienst, Dirk Schuebel, besprochen worden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bei dem genannten Treffen insbesondere die weitere Entwicklung des Europäischen Dialogs über Modernisierung mit Belarus thematisiert. Die belarussische Seite unterstrich das Interesse von Belarus an einer umfassenden Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft. Zudem kam das geplante Visavereinfachungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Belarus zur Sprache. 25. Welche „ernsthafte[n] Fortschritte bei der Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus“ hat der deutsche Botschafter Wolfram Maas in seinem jüngsten Gespräch mit der Vizeaußenministerin angemahnt (Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/459)? Die Bundesregierung tritt gegenüber den belarussischen Behörden in Gesprächen nachdrücklich für eine Verbesserung der Menschenrechtslage ein. Sie fordert die Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen in Belarus sowie die Beendigung der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, Opposition und unabhängige Medien. Bei dem genannten Gespräch kam insbesondere die Frage der politischen Gefangenen zur Sprache. 26. Inwiefern trifft es zu, dass sich auch Präsident Alexander Grigorjewitsch Lukaschenko mit dem deutschen Botschafter getroffen hat, um ihn um Hilfe bei der Verbesserung der EU-Beziehungen zu bitten (http://news. belta.by/en/news/politics?id= 738531)? Ein derartiges Treffen hat nicht stattgefunden. Die in der Frage angegebene Internetseite enthält eine Pressemitteilung über ein Treffen des DeutschenBotschafters mit der stellvertretenden Außenministerin von Belarus Kupchyna am 27. Januar 2014. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1423 27. In welchen Projekten unterstützt die Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung „verstärkt die Zivilgesellschaft“ in Belarus (Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/459)? Die Europäische Union unterstützt die Zivilgesellschaft in Belarus durch eine Reihe von Instrumenten. Im Zuge der Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2010 wurden Mittel des Stabilitätsinstruments zur Förderung des „Civil Society Stability for Belarus scheme“ eingesetzt, das durch den Nordischen Ministerrat umgesetzt wird und zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und unabhängiger Medien dient. Die Europäische Kommission fördert mit dem „Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte“ insbesondere Projekte von Nichtregierungsorganisationen, die auf eine Verbesserung der Achtung demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte in Belarus abzielen. Mit dem Instrument „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden“ werden u. a. Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und ländliche Entwicklung gefördert, die der Zivilgesellschaft zu Gute kommen (u. a. Linderung der Folgen der Tschernobyl-Katastrophe, soziale Inklusion). Zudem sieht das Jahresaktionsprogramm Belarus 2013 im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments eine Maßnahme vor, die die nachhaltige regionale Entwicklung in den Regionen Grodno und Minsk fördert und u.a. auf den Kapazitätsaufbau regionaler zivilgesellschaftlicher Organisationen abzielt. 28. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch die „Opposition “ unterstützt, und wer ist damit konkret gemeint? Die Maßnahmen der Europäischen Union verfolgen insbesondere auch das Ziel einer Stärkung der Achtung demokratischer Prinzipien, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus. Diese Maßnahmen sollen auch auf die Schaffung von Bedingungen hinwirken, die allen Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung ihrer politischen Grundrechte und Freiheiten erlauben. Dazu zählt auch die Zielsetzung der Durchführung freier und fairer Wahlen gemäß den Verpflichtungen von Belarus im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Im Zuge der Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2010 hat die Europäische Union auch Maßnahmen unterstützt, die den Opfern politischer Repression zu Gute kommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333