Deutscher Bundestag Drucksache 18/1435 18. Wahlperiode 16.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Michael Schlecht, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1204 – Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Binnennachfrage Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat die makroökonomischen Ungleichgewichte in Deutschland einer vertieften Überprüfung unterzogen, nachdem sich der rollende Dreijahresdurchschnitt der Leistungsbilanzüberschüsse bereits seit dem Jahr 2007 über der als Grenzwert beschlossenen 6-Prozent-Marke befindet. Die Europäische Kommission führt die Überschüsse in ihrer Analyse vor allem auf den privaten Sektor zurück. Zum einen seien die Nettoersparnisse der privaten Haushalte angestiegen, zum anderen wiesen Unternehmen einen Finanzierungsüberschuss auf. „Gleichzeitig scheint jedoch eine echte Gefahr zu bestehen, dass sich die Investitionsschwäche verfestigt hat. Die zunehmende Sparhaltung der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften hat den größten Beitrag zur Entstehung des Leistungsbilanzüberschusses geleistet,“ so heißt es im Kommissionsbericht (Europäische Kommission: „Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S. 26). Darüber hinaus seien die öffentlichen Investitionen viel zu gering. Die von der Europäischen Kommission empfohlenen Maßnahmen zur Ankurbelung der schwachen Binnennachfrage reichen von einer Neuordnung der Kommunalfinanzen über die Begünstigung des Lohnwachstums bis hin zu mehr öffentlichen Investitionen. Auch die Bundesregierung muss feststellen, dass die „Binnennachfrage mehr und mehr zu einer Stütze unserer konjunkturellen Entwicklung“ (Jahreswirtschaftsbericht 2014, S. 5) wird. Sie will „mit den im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen die staatlichen Investitionen und die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte stärken und damit zum Abbau der Ungleichgewichte beitragen “. So wird sie „etwa die Investitionen in Verkehrsinfrastruktur um 5 Mrd. Euro erhöhen und die Länder um 6 Mrd. Euro entlasten, um Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen zu befördern“. Auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei geeignet, die Binnennachfrage zu stärken (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi: „Leistungsbilanzüberschuss 2014“, 4. März 2014). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Dass über die beschriebenen Vorhaben allerdings eine substanzielle Stärkung der Binnennachfrage und ein ausreichender „Beitrag zum Abbau der Ungleichgewichte in der Eurozone“ (BMWi, ebd.) erreicht werden, ist angesichts der im Drucksache 18/1435 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Beträge und die ausdrückliche Bekenntnis gegen Steuererhöhungen und für einen ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2015 zu bezweifeln. 1. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen bzw. die Arbeitnehmerentgelte im Zeitraum von 2000 bis 2013 jährlich verändert (absolut und relativ)? Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen und die Arbeitnehmerentgelte haben sich im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2013 wie folgt entwickelt: Quelle: Statistisches Bundesamt (Fachserie 18 Reihe 1.4) 2. Wie verteilt sich nach Informationen der Bundesregierung das Auslandsvermögen bzw. Auslandseinkommen auf die privaten Haushalte nach Vermögensdezilen bzw. -quintilen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Verteilung des Auslandsvermögens bzw. der Auslandseinkommen auf die privaten Haushalte nach Vermögensdezilen bzw. -quintilen vor. 3. Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die Zuflüsse an Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland auf die privaten Haushalte nach Einkommensdezilen oder -quintilen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Verteilung der Zuflüsse an Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland auf die privaten Haushalte nach Einkommensdezilen oder -quintilen vor. 4. Wie verhält sich nach Informationen der Bundesregierung der Anstieg der Sparquote aufgeteilt nach Einkommensquintilen bzw. -dezilen in den Jahren 2000 bis 2013? Die Bundesregierung erstellt keine eigene Berechnung zur Entwicklung der Sparquote nach Einkommensquintilen bzw. -dezilen. In einer Studie auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2009 wurde eine divergierende Entwicklung der Sparquoten privater Haushalte nach Einkommensquartilen für den Zeitraum 1995 bis 2007 dokumentiert (Stein, U.: Zur absolut ggü. V j. in Mrd. E UR relativ ggü. V j in % absolut ggü. V j. in Mrd. E UR relativ ggü. V j in % 2000 39,9 3,7 -6,6 -1,5 2001 20,7 1,9 15,4 3,6 2002 6,9 0,6 7,4 1,7 2003 2,8 0,2 14,4 3,2 2004 3,8 0,3 74,6 16,0 2005 -7,8 -0,7 34,6 6,4 2006 18,4 1,6 76,6 13,3 2007 31,0 2,7 37,6 5,8 2008 42,6 3,6 -29,3 -4,2 2009 3,5 0,3 -81,1 -12,3 2010 37,1 3,0 72,0 12,4 2011 55,5 4,4 34,3 5,3 2012 51,7 3,9 -9,5 -1,4 2013 38,4 2,8 26,1 3,9 A rbeitnehmerentgelt (Inländer) Unternehmens- und V ermögenseinkommen J ahr Entwicklung der Sparquoten der privaten Haushalte: eine Auswertung von Haus- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1435 haltsdaten des SOEP, SOEP papers on Multidisciplinary Panel Data Research, Nr. 249, 2009). Eine weitere Studie berechnet die Sparquoten privater Haushalte nach Einkommensdezilen auf Basis von SOEP-Daten für einzelne Jahre bis 2011 (Wagner, G./Brenke, K.: Ungleiche Verteilung der Einkommen bremst das Wirtschaftswachstum , in: Wirtschaftsdienst, Heft 2/2013, S. 110 bis 116). 5. Wie verhält sich nach Informationen der Bundesregierung der Anstieg der Sparquote aufgeteilt nach Vermögensquintilen bzw. -dezilen in den Jahren 2000 bis 2013? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Entwicklung der Sparquote nach Vermögensquintilen bzw. -dezilen vor. 6. Mit welchen Indikatoren erfasst die Bundesregierung die Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung? Wie haben sich diese Indikatoren seit dem Jahr 2000 entwickelt? Die Bundesregierung veröffentlicht Daten zur Entwicklung der Höhe und Verteilung von Einkommen und Vermögen privater Haushalte einmal pro Legislaturperiode in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) und den von ihr dazu in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studien. Die nachfolgenden Tabellen und die Abbildung zur Einkommensverteilung sind aus dem Vierten Armuts- und Reichtumsbericht entnommen (Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 303, 304 und 306; Tabellenüberschriften sind dem Bericht entnommen) und umfassen die von der Bundesregierung verwendeten Indikatoren . Drucksache 18/1435 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle: Einkommensarmutsrisiko Indikator Einkommensjahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen) €/mtl. 781 815 827 832 857 861 876 873 886 924 943 974 993 Armutsrisikoquote1) bezogen auf 60% des Medianeinkommens Insgesamt 10,4 10,5 11,7 12,3 13,0 13,2 14,4 14,1 13,5 14,1 14,3 14,9 13,9 vor Sozialtransfers i.e.S. 18,7 18,2 19,6 20,2 21,3 21,4 22,4 22,7 22,1 22,7 21,7 22,9 20,6 männlich 9,4 9,0 10,1 11,0 11,7 11,8 13,2 12,7 12,4 12,8 13,1 13,6 12,7 weiblich 11,4 12,2 13,3 14,2 14,5 14,7 15,9 15,5 14,5 15,6 15,6 16,4 14,9 Westdeutschland 9,7 9,6 11,2 11,6 12,6 12,3 13,2 12,9 12,4 13,0 13,1 13,8 12,5 Ostdeutschland 13,3 14,2 13,8 15,5 15,4 17,6 19,8 19,7 18,6 19,1 19,3 19,9 20,2 Differenzierung nach Alter bis 17 Jahre 14,3 13,1 14,8 15,7 16,7 16,6 19,1 16,5 15,5 16,7 16,0 18,4 16,5 18 bis 24 Jahre 18,1 18,3 19,0 21,3 21,2 22,6 25,2 24,1 23,2 25,3 23,6 24,4 20,0 25 bis 49 Jahre 8,8 8,6 9,8 10,7 11,4 11,7 13,2 13,3 12,5 12,8 12,6 12,7 12,0 50 bis 64 Jahre 6,9 9,0 9,6 9,9 10,6 10,3 11,4 11,7 11,5 11,5 12,3 13,1 12,1 65 Jahre und älter 10,8 10,9 12,1 12,7 12,4 12,8 12,0 11,8 11,6 13,0 14,4 14,5 14,2 Differenzierung nach Haushaltstyp Alleinlebend 18,5 20,3 20,8 20,9 21,3 22,1 21,9 22,2 22,2 23,1 24,1 24,9 25,3 Alleinerziehend 34,7 33,8 33,9 37,6 38,1 35,1 41,8 37,1 36,4 37,6 38,0 42,9 40,1 Paar mit 1 Kind 5,0 4,6 6,1 5,8 7,0 7,9 9,4 9,3 9,2 8,0 8,7 9,9 5,3 Paar mit 2 Kindern 6,1 5,1 5,8 6,7 7,2 7,7 9,4 7,3 5,9 6,6 6,7 6,3 7,9 Paar mit 3 und mehr Kindern 16,5 14,7 15,8 16,2 16,4 18,3 18,6 18,4 16,2 18,4 17,3 15,9 11,8 Differenzierung nach Erwerbsstatus Erwerbstätig 5,7 6,4 6,8 7,4 7,3 7,5 8,5 8,0 7,4 7,8 8,4 8,7 8,2 Arbeitslos 29,5 28,9 33,6 37,1 38,6 39,3 45,6 47,7 49,7 52,3 51,5 51,6 56,4 Rentner/Pensionär 10,1 11,3 12,2 12,6 12,5 13,0 13,0 12,2 12,9 14,0 15,4 15,1 14,9 Dauerhafte Armut2) 4,7 4,6 3,1 3,3 6,6 7,5 7,9 8,3 7,3 6,8 7,5 8,4 7,9 Relative Armutslücke3) 20,0 18,1 20,7 20,2 19,5 20,4 20,0 21,8 20,1 19,5 20,0 21,2 19,2 1) Äquivalenzgew ichtetes Haushaltsnettoeinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen. 2) aktuell und in 2 von 3 Vorjahren betroffen. 3) Differenz zw ischen Armutsrisikogrenze und Median der Nettoäquivalenzeinkommen der Personen unter der Armutsrisikogrenze in Relation zur Armutsrisikogrenze. Quelle: Berechnungen im DIW und im BMAS auf Basis SOEP 2011 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1435 Tabelle: Einkommensreichtum Indikator Einkommensjahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2.604 2.717 2.758 2.772 2.858 2.870 2.921 2.909 2.952 3.079 3.143 3.245 3.310 6,2 6,4 6,4 6,4 7,4 7,0 7,3 8,0 8,0 8,1 7,7 7,3 7,6 männlich 6,8 6,9 7,0 7,1 8,1 7,6 7,8 8,7 8,8 8,8 8,6 8,1 8,5 weiblich 5,6 6,0 5,9 5,8 6,8 6,5 6,7 7,3 7,3 7,4 6,9 6,6 6,9 3.906 4.076 4.136 4.158 4.286 4.305 4.381 4.363 4.428 4.618 4.714 4.868 4.965 1,4 1,2 1,3 1,5 1,9 1,8 1,6 2,0 2,1 2,1 2,0 1,8 1,9 männlich 1,5 1,4 1,4 1,7 2,1 2,0 1,7 2,3 2,4 2,3 2,5 2,1 2,2 weiblich 1,3 1,1 1,2 1,3 1,7 1,5 1,5 1,7 1,7 1,9 1,6 1,6 1,6 Quelle: Berechnungen im BMAS auf Basis SOEP 2011 Reichtumsschwelle (200% Medianeinkommen) €/mtl. Anteil der Personen über 200% des Medianeinkommens Reichtumsschwelle (300% Medianeinkommen) €/mtl. Anteil der Personen über 300% des Medianeinkommens Tabelle: Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen 2003 und 2008 Quelle: EVS; Statistisches Bundesamt Drucksache 18/1435 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schaubild: Ungleichheit der Einkommensverteilung in Deutschland, 2000–2010 (Gini-Koeffizient) Quelle: Berechnungen im DIW auf Basis SOEP 2011. Werte auf zwei Nachkommastellen gerundet. Nach Erscheinen des Vierten Armuts- und Reichtumsbericht berichtete das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem Wochenbericht 46/2013, dass der Gini-Koeffizient (Definition siehe Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 285) für das Jahr 2011 bei 0,288 liegt, und das Statistische Bundesamt hat Werte zur Einkommensverteilung auf Basis von EU-SILC für das Einkommensjahr 2011 und auf Basis des Mikrozensus auf Basis des Einkommensjahrs 2012 veröffentlicht. Diese können der folgenden Tabelle entnommen werden . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1435 Tabelle: Aktualisierte Daten seit Erscheinen des 4. ARB Die von der Bundesregierung verwendeten Indikatoren zur Betrachtung der Vermögensverteilung können der nachfolgenden Tabelle aus dem Vierten Armutsund Reichtumsbericht (siehe Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 307) entnommen werden. Indikator Einkommensjahr 2011 2012 Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen) 980 869 Paar mit 2 Kindern unter 14 Jahren 2.057 1.825 Armutsrisikoquote bezogen auf 60% des Medianeinkommens Insgesamt 16,1 15,2 vor Sozialtransfers i.e.S. 24,3 - männlich 14,9 14,5 weiblich 17,2 15,9 Westdeutschland 14,0 Ostdeutschland 19,7 ohne Migrationshintergrund - 12,3 mit Migrationshintergrund - 26,8 Differenzierung nach Alter bis 17 Jahre 15,2 18,9 18 bis 24 Jahre 20,7 24,3 25 bis 49 Jahre 14,4 13,7 50 bis 64 Jahre 18,6 12,8 65 Jahre und älter 15,0 13,6 Differenzierung nach Haushaltstyp Alleinlebend 32,4 25,8 Alleinerziehend 38,8 41,9 Paar mit 1 Kind 10,6 9,8 Paar mit 2 Kindern 7,7 10,7 Paar mit 3 und mehr Kindern 12,8 24,1 Differenzierung nach Qualifikationsniveau Niedrig (ISCED 0 bis 2) 25,5 29,2 Mittel (ISCED 3 und 4) 14,8 12,1 Hoch (ISCED 5 und 6) 8,3 5,4 Differenzierung nach Erwerbsstatus Selbstständig 16,5 9,1 Beschäftigt 7,2 7,6 Arbeitslos 69,3 59,3 Rentner/Pensionär 15,1 14,3 Erwerbstätig 7,7 7,7 Vollzeit 5,7 - Teilzeit 11,3 - Sonstige Armuts- und Reichtumsindikatoren Dauerhafte Armut (aktuell und in 2 von 3 Vorj.) - Relative Armutslücke zu 60% des Medians 21,1 - Anteil der Personen über 200% des Medianeink. 8,1 Gini-Koeffizient des Äquivalenzeinkommens 0,283 0,290 Quellen: EU-SILC Eurostat Mikrozensus Sozialberichterstattung der stat. Ämter EU-SILC Mikrozensus Drucksache 18/1435 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle: Vermögensverteilung Im DIW-Wochenbericht 9/2014 werden die aktuellen Werte für das Jahr 2012 sowie die vom DIW revidierten Werte des Gini-Koeffizienten für die Jahre 2002 und 2007 aufgeführt. Danach lag der Gini-Koeffizient der Vermögensverteilung im Jahr 2002 bei 0,776, im Jahr 2007 bei 0,799 und im Jahr 2012 bei 0,780. Daten auf Basis der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 liegen noch nicht vor. Im März 2013 veröffentlichte die Deutsche Bundesbank erste Ergebnisse ihrer Panel-Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF), die bei der Nettovermögensverteilung zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommt wie das SOEP (vgl. www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/ Forschungszentrum/Haushaltsstudie/Ergebnisse/ergebnisse.html). 7. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind über neun Monate in einem Unternehmen beschäftigt? 8. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 über 18 Monate in einem Unternehmen beschäftigt? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Arbeitsnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf Meldungen der Erlaubnisinhaber (Primärerhebung). Der Verleiher hat der Bundesagentur für Arbeit halbjährlich statistische Meldungen auf einem Meldevordruck zu erstatten. Im Rahmen dieser Meldungen sind durch die Verleihbetriebe Zahl und Dauer der in einem Kalenderhalbjahr beendeten Arbeitsverhältnisse mit Leiharbeitnehmern anzugeben. Dabei wird jedoch lediglich zwischen den Kategorien „unter 1 Woche“, „1 Woche bis unter 3 Monate“ und „3 Monate und mehr“ unterschieden (vgl. http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Arbeitnehmerueberlassung/ Arbeitnehmerueberlassung-Nav.html). Angaben zur Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die über neun bzw. über 18 Monate in einem (Leiharbeits-)Unternehmen beschäftigt sind, liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in den Entleihbetrieben statistisch nicht erfasst wird, so dass der Bundesregierung dazu keine Informationen vorliegen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1435 9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlich entstehende Nachfrage der privaten Haushalte infolge der angedachten Reregulierung in Bezug auf die Leiharbeit ein? Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Aussage? Die Weiterentwicklung der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt nicht primär mit dem Ziel, die Nachfrage der Privathaushalte zu erhöhen. Eine Einschätzung hierzu wäre zudem erst nach Formulierung der konkreten Gesetzesänderungen möglich. 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlich entstehende Nachfrage der privaten Haushalte infolge der angedachten Reregulierung in Bezug auf den Mindestlohn? Auf welcher Grundlage kommt sie zu dieser Einschätzung? Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes sind mit Unsicherheiten behaftet. Sie hängen von einer Reihe von Faktoren ab, für die sich angesichts fehlender Erfahrungswerte keine validen Annahmen treffen lassen, so dass keine genaue Quantifizierung möglich ist. Es ist zum Beispiel nicht absehbar, welche Branchen zusätzlich von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch einen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Übergangsphase unterhalb von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde zu entlohnen. Steigenden Löhnen und Gehältern für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht zudem voraussichtlich eine Verringerung der Zahlung von ergänzenden Sozialleistungen gegenüber. 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die sehr ungleich verteilten Vermögen (siehe DIW, Wochenbericht Nr. 9.2014) negativ auf die Binnennachfrage auswirken (bitte begründen)? Sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf, um die Binnennachfrage zu stärken (bitte begründen)? Der Wochenbericht Nr. 9.2014 des DIW lässt keine Schlussfolgerung zu, dass sich die Vermögensverteilung in Deutschland negativ auf die Binnennachfrage auswirke. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über den Einfluss der Vermögensverteilung auf die Binnennachfrage vor. 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine schwache Binnennachfrage Leistungsüberschüsse mitverursacht (bitte begründen)? Die vertiefte Analyse der Europäischen Kommission zeigt: Die Ursachen des deutschen Leistungsbilanzüberschusses sind vielfältig und komplex. Dazu gehört unter anderem die hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wie auch das vergleichsweise niedrige Investitionsniveau. Zudem wird die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland laut aktueller Projektion der Bundesregierung wesentlich von binnenwirtschaftlichen Kräften getragen. Eine Steigerung der Wachstumskräfte, insbesondere der Investitionen, dürfte aber dazu beitragen , dass die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse in den nächsten Jahren weiter abnehmen (siehe auch Kapitel I.B des Nationalen Reformprogramms). Drucksache 18/1435 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie viele Haushalte werden um welche Höhe durch die Anhebung des Grundfreibetrages in den Jahren 2013 und 2014 bei der Einkommensteuer entlastet (bitte in Klassen des zu versteuernden Einkommens angeben)? Der Grundfreibetrag wird allen Steuerpflichtigen gewährt. Daher profitieren alle belasteten Steuerpflichtigen von der Erhöhung des Grundfreibetrags (Entlastungen von 25 Euro im Jahr 2013, ab dem Jahr 2014 jährlich 71 Euro). Da der Verlauf der Progressions- und Proportionalzonen des Einkommensteuertarifs ansonsten unverändert geblieben ist, steigen diese Entlastungsbeträge bei höheren Einkommen nicht an. Die statistischen Daten zur Einkommensteuer sind auf Steuerpflichtige bezogen. Die Bildung eines gemeinsamen Haushalts durch mehrere Steuerpflichtige wird nicht erfasst. Angaben zu der Zahl der entlasteten Haushalte liegen daher nicht vor. 14. Plant die Bundesregierung eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer? Wenn ja, zu welchen Termin? Wenn nein, warum nicht? Der Grundfreibetrag wurde im Jahr 2014 – orientiert an den Ergebnissen des neunten Berichts über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) – von 8 130 Euro auf 8 354 Euro erhöht. Auf der Basis des nächsten Existenzminimumberichts ist über die nächsten Schritte zu entscheiden. 15. Plant die Bundesregierung über die Anhebung des Grundfreibetrages hinaus weitere steuerliche Entlastungen für geringe und mittlere Einkommen, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung legt in dieser Legislaturperiode den steuerpolitischen Schwerpunkt u. a. auf eine Verbesserung der Handhabbarkeit des Steuerrechts. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 16. Plant die Bundesregierung, die kalte Progression zu reduzieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird Ende des Jahres 2014 dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression bei der Einkommensteuer vorlegen. Auf der Basis dieses Berichts wird dann – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Anforderungen der Haushaltskonsolidierung – über mögliche Anpassungen bei der Einkommensbesteuerung zu entscheiden sein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1435 17. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung von einer „guten Entwicklung des Arbeitsmarktes“ (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 9, Bundestagsdrucksache 18/1107) die Rede sein, während sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um 18 000 auf 1 076 000 erhöht hat, 1,2 Millionen abhängig Beschäftigte ergänzende Hartz-IVLeistungen beziehen, 2,64 Millionen mittlerweile einem Zweitjob nachgehen (1,3 Prozent mehr als im Vorjahr), 2,7 Millionen befristeten Arbeitsverträgen und steigender Teilzeitbeschäftigung? Die Lage und Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt kann aufgrund mehrerer Faktoren insgesamt als gut bezeichnet werden. Seit mehreren Jahren steigt die Zahl der Erwerbstätigen auf immer neue Höchstwerte. Zwischen den Jahren 2009 und 2013 hat die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um 1,47 Millionen Personen zugenommen; für das Jahr 2014 wird mit einem erneuten Wachstum um 240 000 auf 42,08 Millionen gerechnet. Dabei ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sogar noch stärker gewachsen als die Erwerbstätigkeit insgesamt. Mit 29,8 Millionen waren Ende September 2013 gut 2 Millionen Personen mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im September 2009. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im vergangenen Jahr beruhte sowohl auf mehr Vollzeit- als auch auf mehr Teilzeitbeschäftigung , er zeigte sich in nahezu allen Ländern und Branchen. Gleichzeitig konnte die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Jahr 2009 um rund 460 000 abgebaut werden. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist im gleichen Zeitraum um rund 87 000 Personen zurückgegangen. Beide Größen sind im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Nichtsdestotrotz befand sich die Arbeitslosigkeit damit im Jahr 2013 immer noch auf dem zweitniedrigsten Niveau seit dem Jahr 1992. Die Unterbeschäftigung ist im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 erneut leicht zurück gegangen. Für das Jahr 2014 rechnet die Bundesregierung auch wieder mit einem Sinken der Arbeitslosenzahlen. Auch die Zahl der erwerbsfähigen sowie der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen . Insgesamt zeigt sich der Arbeitsmarkt damit in einer guten Grundverfassung und weitgehend unbeeindruckt von der etwas schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung des vergangenen Jahres. Arbeitslose konnten von dem Beschäftigungswachstum nur teilweise profitieren, weil ihre Profile oftmals nur unzureichend zur Arbeitskräftenachfrage passen. Inwieweit Arbeitslose in den kommenden Jahren an einer guten Arbeitsmarktlage partizipieren können, hängt daher nicht zuletzt wesentlich von ihrer Qualifikation ab. 18. Wie bringt die Bundesregierung die Aussage „Bundesregierung und Kommission stimmen darin überein, dass die preisliche Wettbewerbsfähigkeit als Erklärung für das Anwachsen der deutschen Handelsbilanz nur eine untergeordnete Rolle spielt“ (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 26, Bundestagsdrucksache 18/1107) mit folgender Aussage im Kommissionbericht („Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S. 31) überein: „Der anhaltende Rückgang der Reallöhne und die Beschneidung der Sozialleistungen (die ein zentrales Element der deutschen Arbeitsmarktreformen darstellte) haben die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exporte erhöht und die Binnennachfrage anfänglich gedämpft und so offenbar in zunehmendem Maße zum Handelsbilanzüberschuss beigetragen.“? Laut der zitierten Analyse der Europäischen Kommission ist die Reallohnentwicklung nur einer von mehreren Faktoren zur Erklärung der Entwicklung des deutschen Handelsbilanzüberschusses (siehe Grafik 3.8 der genannten Studie). Die Europäische Kommission verweist zugleich auf die hohe nichtpreisliche Drucksache 18/1435 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands (siehe S. 112 der Studie). Die beiden Aussagen stehen somit nicht in einem Widerspruch zueinander. 19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Europäischen Kommission, dass zumindest „vor der Krise […] Deutschland zudem aufgrund seiner Wettbewerbsvorteile hinsichtlich der Arbeitskosten und Preise Handelsüberschüsse mit seinen Partnern im Euro-Währungsgebiet erzielen [konnte]“ („Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S. 9)? Wenn nein, warum nicht? Die von der Europäischen Kommission genannten preislichen Wettbewerbsvorteile sind einer von mehreren Faktoren zur Erklärung der Entwicklung der Handelsbilanzsalden mit dem Rest des Eurogebietes (siehe auch Antwort zu Frage 12). Unter anderem dürfte zudem die hohe Importnachfrage in den anderen Euroländern eine Rolle gespielt haben. Zugleich haben die anderen Euroländer über Zulieferungen an deutsche Unternehmen von deren Exporten in den Nicht-Euroraum profitiert. Der deutsche Handelsbilanzüberschuss gegenüber dem Euroraum hat sich im Übrigen seit dem Jahr 2007 von 4,8 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf 2,2 Prozent im Jahr 2013 mehr als halbiert . 20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Löhne der Beschäftigten von der Wirtschaftsentwicklung abgekoppelt wurden vor dem Hintergrund , dass das Volkseinkommen seit dem Jahr 2000 um rund 38 Prozent, die Arbeitnehmerentgelte hingegen nur um rund 27 Prozent gestiegen sind (bitte begründen)? Der Zeitraum zwischen den Jahren 2000 und 2013 enthält die Phase Mitte des letzten Jahrzehnts, in der bedingt durch Lohnmoderation und hohe Arbeitslosigkeit die Arbeitnehmerentgelte nur sehr schwach zugelegt haben. Mit verbesserter Arbeitsmarktsituation erhöhten sich die Arbeitnehmerentgelte in ähnlichem Maße wie das Volkseinkommen. Seit dem Jahr 2010 haben sich die Arbeitnehmerentgelte um insgesamt 11 Prozent erhöht. Das Volkseinkommen stieg im gleichen Zeitraum um 10 Prozent. 21. Wie viele Milliarden hätten in Deutschland seit dem Jahr 2000 rechnerisch zusätzlich investiert werden müssen, wenn Deutschland jeweils so viel investiert hätte, wie der Durchschnitt der Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (bitte in absoluten Beträgen für jedes Jahr angeben)? 22. Wie soll sich die durchschnittliche Investitionsquote der OECD-Länder nach Informationen der Bundesregierung in den kommenden Jahren entwickeln ? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die OECD veröffentlicht Daten zu den nominalen Bruttoanlageninvestitionen und zum nominalen Bruttoinlandsprodukt jeweils zu Kaufkraftparitäten in USDollar . Für die Gesamtheit der OECD-Länder liegen derzeit Daten lediglich bis zum Jahr 2012 vor. Demnach betrug in diesen Ländern im Zeitraum von 2000 bis 2012 das Verhältnis aus nominalen Bruttoanlageinvestitionen und nomina- lem Bruttoinlandsprodukt durchschnittlich 21,1 Prozent. Dabei ist darauf hin- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1435 zuweisen, dass die Berechnung einer aggregierten Investitionsquote für die Gesamtheit der OECD-Länder auf anderer Basis (z. B. zu laufenden Wechselkursen ) zu anderen Ergebnissen führen würde. Zudem wird die aktuelle Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf den SNA-2008-Standard (SNA – System of National Accounts) weltweit zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt, was die internationale Vergleichbarkeit insbesondere von Daten über Investitionen (Einbeziehung von Rüstungsausgaben, Forschung und Entwicklung ) zurzeit zusätzlich erschwert. In Deutschland betrug die Investitionsquote (auf Basis der nominalen Bruttoanlageninvestitionen und des nominalen Bruttoinlandsprodukts in Euro) im o. g. Zeitraum durchschnittlich 18,3 Prozent, wobei die privaten Investitionen den weitaus größten Teil ausmachen (ca. 90 Prozent). Aus der rechnerischen Differenz von durchschnittlich 2,8 Prozentpunkten des BIP zum OECD-Durchschnitt kann jedoch keine exakte Quantifizierung des absoluten Investitionsbedarfs abgeleitet werden. Zusätzlich zu den genannten statistischen Unschärfen sind unterschiedliche wirtschaftliche Strukturen (zum Beispiel Anteil der Industrie), unterschiedliche Entwicklungsstände und konjunkturelle Entwicklungen (zum Beispiel Immobilienblasen) der verglichenen Länder zu beachten. Dessen ungeachtet sieht die Bundesregierung die deutschen Investitionsquoten in den vergangenen Jahren in der Tendenz als zu niedrig an und strebt deshalb an, die Investitionsquote in Deutschland anzuheben (vgl. Antwort zu den Fragen 29 und 31). Die OECD veröffentlicht keine Prognosen für die künftige Entwicklung der nominalen Investitionsquote der Gesamtheit der OECD-Länder. Die Europäische Kommission erstellt Prognosen für alle OECD-Länder mit Ausnahme von Israel und Chile und geht davon aus, dass sich die durchschnittliche Investitionsquote dieser Länder bis zum Jahr 2015 leicht erhöht. Für Deutschland erwartet die Bundesregierung für dieses und das nächste Jahr ebenfalls eine Zunahme der Investitionsquote . 23. Mit welchen Einzelmaßnahmen plant die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Ziel einer Investitionsquote über OECDDurchschnitt zu erreichen? Wann soll dieses Ziel erreicht werden? In welcher Höhe sollen laut Vorstellung der Bundesregierung die öffentlichen Haushalte zur Steigerung der Investitionsquote beitragen (bitte in absoluten Beiträgen für jedes Jahr gesamt und für Bund, Länder und Kommunen getrennt angeben)? Die Beschlüsse der Bundesregierung zum 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 und zu den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2015 und den Finanzplan 2014 bis 2018 vom 12. März 2014 sehen u. a. vor, für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in dieser Legislaturperiode zusätzlich 5 Mrd. Euro (2014: 0,5 Mrd. Euro, 2015: 1 Mrd. Euro, 2016: 1,4 Mrd. Euro, 2017: 2,1 Mrd. Euro) aufzuwenden. Auch Ausgaben für Bildung und Forschung sind im Bundeshaushalt als politischer Schwerpunkt erkennbar. Die Haushaltsbeschlüsse des Bundes sehen darüber hinaus Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen vor. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Für einen Gesamtüberblick über geplante öffentliche Investitionen wird auf den Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung hat sich für das Erreichen des Ziels einer Investitionsquote über dem OECD-Durchschnitt keine zeitliche Vorgabe gesetzt. Der Zeitpunkt der Zielerreichung ist im Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamtwirt- schaftlichen Umfelds und den Konsolidierungserfordernissen der öffentlichen Haushalte zu betrachten. Drucksache 18/1435 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der überaus größte Anteil der deutschen Gesamtinvestitionen wird vom privaten Sektor erbracht (ca. 90 Prozent). Die Bundesregierung wird die langfristigen Wachstumsmöglichkeiten daher durch bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen in Deutschland nachhaltig stärken (vgl. Antwort zu Frage 31). Beispielsweise stehen im Rahmen der Umsetzung der Energiewende erhebliche zusätzliche Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Steigerung der Energieeffizienz und in die Verstärkung der Leitungsnetze an, die deutlich über dem OECD-Durchschnitt liegen. Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags der Länder und Kommunen zur Steigerung der Investitionsquote liegt nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung . 24. Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine Entlastung der Bundesländer um 6 Mrd. Euro in der laufenden Legislaturperiode zur Förderung von Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen ausreicht? Wenn ja, auf welcher Berechnungsgrundlage? Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen in den Bereichen Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen ist Gegenstand von regierungsinternen Gesprächen. Diese sind noch nicht abgeschlossen. 25. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage der Kommission „Der Rückgang der öffentlichen Investitionen findet fast ausnahmslos auf kommunaler Ebene statt und ist u. a. auf begrenzte Finanzmittel zurückzuführen und wird auch durch die bestehenden Mechanismen für Investitionsplanung und -finanzierung nicht kompensiert.“ („Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S. 26) ihre im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen Investitionen für ausreichend? Wenn ja, warum? Was unternimmt die Bundesregierung, um flächendeckend die Kommunen in die Lage zu versetzen, Investitionen zu tätigen? Das finanzielle Engagement des Bundes zugunsten der Kommunen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die kommunale Finanzsituation in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Zur Entlastung der Kommunen durch den Bund seien beispielhaft genannt: U3-Kinderbetreuung, Kosten der Unterkunft und Heizung (Grundsicherung für Arbeitsuchende), schrittweise Anhebung der Bundesbeteiligung und die nunmehr vollständige Erstattung der laufenden Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seit dem Jahr 2012 erzielen die Kommunen insgesamt wieder Finanzierungsüberschüsse und auch für die kommenden Jahre wird mit Überschüssen gerechnet (2012: +1,8 Mrd. Euro; 2013: +1,7 Mrd. Euro). Aufgrund der positiven – wesentlich durch den Bund gestützten – Entwicklung erhöhten sich im Jahr 2013 die Ausgaben für Sachinvestitionen um 1,1 Mrd. Euro auf 20,8 Mrd. Euro (lt. Finanzstatistik +5,7 Prozent). In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erhöhten sich die kommunalen Investitionen im Jahr 2013 um 12 Prozent. Der Bund wird auch in Zukunft seinen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Kommunalfinanzen leisten. Grundlage und Leitlinie für das Regierungshandeln ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1435 Zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sehen die in der Antwort zu Frage 23 erwähnten Beschlüsse vom 12. März 2014 eine Entlastung der Kommunen durch die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro für das Jahr 2014 und ab dem Jahr 2018 durch das vorgesehene Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) mit einer Entlastungswirkung von jährlich 5 Mrd. Euro vor. Bis dahin werden die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich zusätzlich entlastet. Bei Kinderkrippen , Kitas, Schulen und Hochschulden sollen die Länder innerhalb der Legislaturperiode mit 6 Mrd. Euro entlastet werden. Ferner wird der Bund in dieser Legislaturperiode 3 Mrd. Euro für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen , den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative zur Verfügung stellen. Für die Städtebauförderung werden innerhalb der Legislaturperiode rund 600 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Die zahlreichen Maßnahmen des Bundes führen somit auch zukünftig zu nennenswerten Entlastungen der Kommunen und Länder und eröffnen somit wachsende Spielräume für Investitionen. 26. Aufgrund welcher Berechnungen kommt die Bundesregierung zu der Aussage, dass mit den vorgesehenen Investitionen im Bereich öffentliche Infrastruktur – insbesondere im Verkehrsbereich, wo eine Erhöhung der Verkehrsinvestitionen um 5 Mrd. Euro vorgesehen ist über die gesamte Legislaturperiode – sowie einer Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro die Bundesregierung „Substanzverzehr und Engpässe“ vermeide (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 42 f., Bundestagsdrucksache 18/1107)? Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten zusätzlichen Investitionen in der 18. Legislaturperiode in Höhe von 5 Mrd. Euro fließen in den notwendigen Erhalt der Verkehrsinfrastruktur des Bundes und in dringend notwendige Aus- und Neubaumaßnahmen. Diese zusätzlichen Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur wirken weiterem Substanzverzehr entgegen und entschärfen Engpässe. Dieser Beitrag steht jedoch nicht isoliert, sondern wird von weiteren Maßnahmen flankiert wie der schrittweisen Weiterentwicklung der Nutzerfinanzierung sowie der Steigerung der Effizienz durch die Überjährigkeit der Investitionsmittel . Bezüglich der Entlastung der Länder wird auf die Antwort zu den Fragen 24 und 25 verwiesen. 27. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Investitionsmittel für ohnehin bereits geplante Investitionen verausgabt werden bzw. zum Ausgleich von Mindereinnahmen z. B. bei der Maut herangezogen werden und damit nicht mehr „zusätzlich “ wären? Die zusätzlichen Investitionsmittel werden für Erhaltungs-, Ausbau- und Neubauprojekte der Verkehrsinfrastruktur des Bundes verwendet, welche ohne diese Mittelverstärkung nicht zeitnah realisiert werden könnten. Drucksache 18/1435 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Wie kommt die Bundesregierung angesichts des Schaubildes Nummer 6 auf S. 12 im Nationalen Reformprogramm 2014, Bundestagsdrucksache 18/1107, darauf, dass „die Bruttoanlageinvestitionen sich in den letzten Jahren günstiger entwickelt haben als im Durchschnitt der Eurozone“ (Rn. 32 ebd.), und inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung mit den wirtschaftlichen Einschnitten in einigen Euroländern eine Vergleichbarkeit gegeben? Die Investitionsquote – gemessen als nominale Bruttoanlageinvestitionen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt – hat sich in Deutschland seit dem Jahr 2009 relativ stabil entwickelt, während die entsprechende Quote im Eurogebiet ohne Deutschland tendenziell rückläufig war (siehe Schaubild 6 im Nationalen Reformprogramm 2014). In Deutschland liegt die Investitionsquote im Jahr 2013 auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2009, im Eurogebiet (ohne Deutschland) ist sie im gleichen Zeitraum deutlich zurückgegangen. Internationale Vergleiche von Investitionsquoten müssen vorsichtig interpretiert werden (vgl. auch Antwort zu den Fragen 21 und 22). So ist die vergleichsweise schwache Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Investitionsquote in Deutschland zwischen den Jahren 1995 und 2005 zu einem guten Teil auf den Normalisierungsprozess im Bausektor nach dem vereinigungsbedingten Boom zurückzuführen. In anderen Ländern gab es im gleichen Zeitraum Übertreibungen im Immobilienbereich. Am aktuellen Rand sind die rückläufigen Investitionsquoten in einigen Ländern des Eurogebiets zumindest teilweise auf die Anpassungsprozesse in deren Immobiliensektor zurückzuführen. 29. Welche Maßnahmen zur Ausgestaltung der „Investitions- und Innovationspolitik “ strebt die Bundesregierung an (bitte einzeln aufführen)? 30. Welche Effekte auf die Investitionsquote und welche Wachstumseffekt erwartet die Bundesregierung für die einzelnen Maßnahmen (bitte einzeln aufführen)? Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu den Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Investitions- und Innovationspolitik zählen unter anderem verstärkte öffentliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, verstärkte Investitionen in Bildung und Forschung, die Weiterentwicklung der Hightech-Strategie zu einer umfassenden, ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland sowie die Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Digitalen Agenda 2014 bis 2017. Für eine umfassendere und detailliertere Beschreibung einzelner Maßnahmen der Investitions- und Innovationspolitik wird auf den Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung, insbesondere Kapitel D und E, verwiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die verstärkten investitions- und innovationspolitischen Maßnahmen insgesamt das Wachstumspotenzial langfristig stärken werden. So liegen der Bundesregierung beispielsweise umfassende ökonomische Analysen zur Wirkung öffentlicher Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) vor. Danach steigert eine öffentliche Förderung von FuE unter Beteiligung von Unternehmen nicht nur komplementäre private Investitionen in FuE und stärkt die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ; zudem kommen die Studien zu positiven Effekten auf Wachstum und Beschäftigung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11595). Eine isolierte Schätzung der quantitativen Wirkung der oben erwähnten Maßnahmen auf aggregierte Größen wie die Investitionsquote oder das Wachstum erstellt die Bundesregie- rung nicht. Einzelne, konkrete Maßnahmen lassen sich in komplexen Modellie- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1435 rungen der gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge häufig nur sehr vereinfacht und auf der Grundlage verschiedener Annahmen abbilden. Die Ergebnisse solcher Schätzungen hängen stark von den getroffenen Annahmen ab. Wissenschaftliche Analysen zu solchen Fragen nimmt die Bundesregierung als wertvolle Hinweise zur Kenntnis. 31. Von welchen „besseren Rahmenbedingungen für private Investitionen in Deutschland“ (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 4, Bundestagsdrucksache 18/1107) ist konkret die Rede vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung gleichzeitig feststellt „angebotsseitige Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung, die die schwache Investitionstätigkeit der Unternehmen erklären würden, sind dagegen nicht erkennbar“ (Rn. 40, ebd.)? Insgesamt betrachtet sind angebotsseitige Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung nicht erkennbar. Dies wird durch verschiedene Studien und Umfragen belegt. Neben der ifo-Kredithürde (vgl. Nationales Reformprogramm 2014, Schaubild 7) kann insbesondere das Mittelstandspanel der KfW Bankengruppe 2013 mit der Darstellung des Ausgangs von Kreditverhandlungen herangezogen werden. Diese Unternehmensbefragung zeigt, dass Kreditverhandlungen insbesondere in den letzten Jahren erfolgreicher geführt worden sind. Im Jahr 2012 waren bei 67 Prozent der Unternehmen alle Verhandlungen erfolgreich, im Jahr 2006 traf dies nur auf 51 Prozent zu. Der Anteil der Unternehmen, bei denen alle Kreditverhandlungen scheitern und die Bank kein Kreditangebot macht, hat sich von 27 Prozent im Jahr 2006 auf 14 Prozent im Jahr 2012 fast halbiert. Dies belegt , dass der Zugang zu Finanzierung sich verbessert hat. Im Segment der innovativen Unternehmensgründungen und der jungen innovativen Unternehmen stehen Bankkredite für die Unternehmensfinanzierung selten zur Verfügung. Bei alternativen Finanzierungsquellen wie bei Wagniskapital liegt Deutschland bislang nur im europäischen Durchschnitt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den „Rahmenbedingungen für Wagniskapital“, Bundestagsdrucksache 18/1266). Daher wird die Bundesregierung die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital im steten Dialog mit der Europäischen Kommission international wettbewerbsfähig gestalten (für weitere Details siehe den Jahreswirtschaftsbericht 2014 – JWB 2014 –, Textziffer 156). Über die direkte Finanzierungsfrage hinaus brauchen die Unternehmen für ihre Investitionen unter anderem ein verlässliches Umfeld, eine günstige Marktentwicklung , eine gute Infrastruktur und hinreichend qualifizierte Arbeitskräfte. Die Bundesregierung wird daher verstärkt in Infrastruktur, Bildung und Forschung investieren (vgl. Antwort zu den Fragen 23 und 29 sowie JWB 2014). Zudem ist davon auszugehen, dass sich die solide Finanzlage der Unternehmen, ein solider Staatshaushalt, eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage im Euroraum sowie der erwartete Anstieg der Weltnachfrage positiv auf die Investitionsneigung der Unternehmen auswirken wird. 32. Plant die Bundesregierung bessere Abschreibungsmöglichkeiten, um die Investitionstätigkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung verfolgt derzeit keine Pläne, die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten zu erweitern. Ein zentrales steuerpolitisches Ziel der Bundesregierung ist es, das Steuerrecht weiter zu vereinfachen. Die Haushaltslage und die notwendige Haushaltskonsolidierung gebieten es ebenfalls, von einer Drucksache 18/1435 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausweitung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen. 33. Plant die Bundesregierung Steuersenkungen, um die Investitionstätigkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Deutschland bietet attraktive und international wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen. Mit dem Verzicht auf die Erhöhung bestehender bzw. Einführung neuer Steuern werden weiterhin richtige Investitions- und Leistungsanreize für Wachstum und Beschäftigung gesetzt werden. 34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission , dass „die anhaltende Schwäche der Unternehmensinvestitionen in den letzten Jahren […] nicht zu den ausgesprochen günstigen Rahmenbedingungen , wie den gesunden Unternehmensbilanzen, sehr niedrigen Zinsen und der besseren Konjunkturlage passt“ („Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S.10)? Wenn nein, warum nicht? Die inländischen Investitionen deutscher Unternehmen haben sich in den letzten Jahren in der Tat schwach entwickelt. Eine mögliche Erklärung hierfür liegt in krisenbedingt hoher Unsicherheit bei den Unternehmen und zurückhaltenden Exporterwartungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die nominale Investitionsquote in diesem Jahr und im Jahr 2015 steigen wird. Im Übrigen haben sich die Investitionen insgesamt in Deutschland bereits in den letzten Jahren besser entwickelt als im Euroraum (siehe auch die Antwort zu Frage 28). 35. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Steuersenkungen Anfang der 2000er-Jahre auf die private Investitionstätigkeit ein? Auf welche Höhe beläuft sich die Summe der Steuerentlastungen für Unternehmen seit dem Jahr 2000? 36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission („Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S. 64 ff.), dass diese Steuererleichterungen nicht zu höheren Investitionen geführt haben? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 35 und 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Reformen haben die Wettbewerbsfähigkeit und die Investitionsfreundlichkeit des deutschen Steuersystems erhöht. Die Steuersatzsenkungen und gleichzeitige Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage haben zusammen mit wachstumsfreundlichen Verbesserungen der Steuerstruktur positive Effekte bewirkt, wobei das Zusammenspiel der Maßnahmen komplex ist. Aufgrund der Vielzahl gleichzeitig wirkender Einflussfaktoren ist jedoch die separate Quantifizierung einzelner Determinanten der Investitionstätigkeit nicht verlässlich möglich und wäre damit höchst spekulativ. Eine summarische Darstellung aller Steuerentlastungen für Unternehmen seit dem Jahr 2000 ist methodisch sehr problematisch und über einen längeren Zeitraum nicht aussagefähig. Jeweils zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs werden die finanziellen Auswirkungen der Änderungen gegenüber dem geltenden Recht veröffentlicht. Die Bezifferung der finanziellen Auswir- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1435 kungen steuerlicher Maßnahmen verliert aber nach unterschiedlichen Zeitabläufen ihre Aussagekraft, da diese u. a. von konjunkturellen Auswirkungen überlagert werden. Hinzu kommt, dass die steuerliche Wirkung einzelner Maßnahmen auch eine unterschiedliche Qualität haben kann (Maßnahme mit Dauer- bzw. Einmalwirkung). 37. Mit welchen Indikatoren misst die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit ? Wie haben sich die Indikatoren seit dem Jahr 2000 entwickelt? Die Bundesregierung erstellt keine eigenen Indikatoren zur quantitativen Messung der Wettbewerbsfähigkeit. Sie beobachtet jedoch eine Vielzahl von Indikatoren nationaler, europäischer und internationaler Institutionen zur preislichen und nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, z. B. des Statistischen Bundesamtes, der Europäischen Kommission oder der OECD. Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 2013 enthält zum Beispiel einen Überblick über die Entwicklung einiger dieser Indikatoren in den Jahren 2000 bis 2011 sowie im internationalen Vergleich (vgl. Kasten 1 sowie Schaubilder 2, 3, 4 und 5, JWB 2013). 38. Hält die Bundesregierung die Aussage, dass die preisliche Wettbewerbsfähigkeit als Erklärung für das Anwachsen der deutschen Handelsbilanz nur eine untergeordnete Rolle spielt (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 26, Bundestagsdrucksache 18/1107) für alle Gütergruppen gleichermaßen gegeben? Wenn ja, warum? Wenn nein, für welche nicht? Über die Preiselastizität der Exporte und Importe liegen der Bundesregierung keine Daten für einzelne Gütergruppen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Gütern mit einem hohen Innovationsgehalt weniger stark auf Preisänderungen reagiert als die Nachfrage nach vergleichsweise homogenen Massenprodukten. Insgesamt zeichnet sich die deutsche Exportwirtschaft, wie auch die Kommission in ihrer Analyse bestätigt, durch eine hohe nicht-preisliche Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte aus. 39. Welche Ursachen hat laut Ansicht der Bundesregierung der überdurchschnittliche Anstieg von ca. 143 Prozent der Ausfuhren in der SITC-Kategorie (SITC = Standard International Trade Classification) „Nahrungsmittel /lebende Tiere“ zwischen den Jahren 2000 und 2013, wenn die preisliche Wettbewerbsfähigkeit laut Meinung der Bundesregierung nur eine untergeordnete Rolle für das Anwachsen der deutschen Handelsbilanz hat (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 26, Bundestagsdrucksache 18/1107)? Die Wettbewerbsfähigkeit von Sektoren und Volkswirtschaften wird insbesondere im Handel mit hoch verarbeiteten Erzeugnissen nicht alleine durch den Preis, sondern auch durch Produktqualität (z. B. bestimmte Lebensmittelspezialitäten ) und Logistikkonzepte bestimmt. Die zitierte hohe Wachstumsrate des Exportwertes der SITC-Kategorie „Nahrungsmittel und lebende Tiere“ (SITC-Teil 0) von 143 Prozent im Vergleich der Jahre 2013 und 2000 wurde zum einen durch Veränderungen in der globalen Nachfrage verursacht. So fragten im genannten Zeitraum insbesondere kaufkräftige Schwellenländer vermehrt qualitativ hochwertige Lebensmittel nach. Drucksache 18/1435 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus ist sie Ausdruck einer immer stärkeren internationalen Handelsverflechtung im Ernährungsgüterhandel. So stiegen die Importe dieser Kategorie seit dem Jahr 2000 um 87 Prozent, und der deutsche Handelssaldo ist in dieser Kategorie nach wie vor negativ; die Importe übertrafen die Exporte im Jahr 2013 um 5 Mrd. Euro. Schließlich ist der Anstieg der Exportwerte zu einem großen Teil auf die in diesem Zeitraum erheblich gestiegenen Preise für Agrar- und Ernährungsgüter zurückzuführen. Die Gesamtmenge dieser Erzeugnisse stieg in wesentlich geringerem Umfang, um 28 Prozent. Die konkrete Zahlenangabe, hinter der eine Addition von Mengen auf hohem Aggregationsniveau steht, soll dabei nur der Veranschaulichung der Unterschiede zur wertmäßigen Entwicklung dienen. 40. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass mittlerweile der Euroraum insgesamt Leistungsbilanzüberschüsse erzielt, auf den Wechselkurs des Euros, die Wirtschaftsentwicklung, insbesondere den Außenhandel, für Deutschland und die anderen Euroländer (bitte begründen)? Die Auswirkungen von Leistungsbilanzsalden von Währungsräumen auf die in der Frage genannten Größen lässt sich nicht eindeutig vorhersagen. Entsprechende Berechnungen stellt die Bundesregierung daher nicht an. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333