Deutscher Bundestag Drucksache 18/146 18. Wahlperiode 09.12.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/34 – Geheimdienste der Europäischen Union und die Beteiligung von Bundesbehörden Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union unterhält mit dem „Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) ein Lagezentrum, in dem sich neben einem festen Stab auch Vertreter/ Vertreterinnen nationaler Geheimdienste organisieren. Die quasi-geheimdienstliche Struktur wurde bereits in den 90er-Jahren als „EU-Lage- und Analysezentrum “ (SitCen) eingerichtet und gehört zum Generalsekretariat des Rates. Das „Haager Programm“ erweiterte das Aufgabenspektrum um das Sammeln von „Informationen über potenzielle Krisenherde“ und fördert die Kooperation mit anderen Institutionen, darunter die EU-Polizeiagentur Europol. „Politisch-strategische Analysen“ dienen unter anderem als Entscheidungsgrundlagen für militärische oder polizeiliche Maßnahmen der Europäischen Union in „Drittstaaten “. Mittlerweile wird der Geheimdienst von der Europäischen Kommission als „nachrichtendienstliches Drehkreuz des Europäischen Auswärtigen Dienstes“ (EAD) bezeichnet (Antwort von Catherine Ashton im Namen der Kommission, E-006018/12, E-006020/12). Der EAD (European External Action Service – EEAS) ist verantwortlich für die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und wird vom INTCEN mit „Analysen“ versorgt (Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Österreichs vom 27. April 2007) („Diese Analysen umfassen insbesondere die politischstrategische Lage in Krisenregionen, die Früherkennung potenzieller politischer oder bewaffneter Konflikte sowie Bedrohungen und Risiken, die von Phänomenen wie dem internationalen Terrorismus oder der organisierten Kriminalität ausgehen“). Zwei Abteilungen für „Analyse“ und „Auswärtige Beziehungen“ beschäftigen nach Kenntnis der Fragesteller rund 70 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen . Hintergrund ist, dass das INTCEN keine eigene Aufklärung betreibt, also beispielsweise keine Spitzel einsetzt oder Telekommunikation abhört. Jedoch wird das INTCEN mit hochwertigen Daten aus der Satellitenaufklärung versorgt . Hierzu gehört insbesondere das Satellitenzentrum SATCEN im spanischen Torrejón, das Bilder empfängt, auswertet und für „Entscheidungsträger in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Dezember 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Brüssel“ aufbereitet übermittelt. Rohdaten werden von kommerziellen Betreibern aus Indien, Russland oder den USA angekauft oder von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geliefert. Überdies wird der Dienst mit Berichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union versorgt, aus denen „nachrich- Drucksache 18/146 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tendienstliche Bewertungen“ erstellt werden. Laut der Europäischen Kommission (www.europarl.europa.eu vom 16. August 2012) würden jährlich rund 200 „strategische Lagebeurteilungen“ und 50 „Sonderberichte und Briefings“ ausgearbeitet. Mittlerweile hat sich die Zahl jedoch vermutlich verdoppelt. Viele der Berichte werden regelmäßig erstellt und fortlaufend aktualisiert. Bedingung ist jedoch, dass die befreundeten Dienste überhaupt Informationen liefern. Mit dem „EUMS INT Direktorat“ wurde auch eine militärische geheimdienstliche Struktur aufgebaut, die als „Nachrichtenwesen des Militärstabs“ bezeichnet wird. Mittlerweile arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT vor allem im analytischen Bereich bestens zusammen. Über die konkrete Arbeit des EUMS INT ist nicht viel bekannt. Die hoch gelobte „zivil-militärische Zusammenarbeit “ der beiden Dienste INTCEN und EUMS INT wird in einer 2007 geschaffenen „Single Intelligence Analysis Capacity“ (SIAC) zusammengefasst (eeas.europa.eu/csdp/documents/pdf/final_-_impetus_11_en.pdf). Nun soll die Kooperation weiter ausgebaut werden. SITCEN und EUMS INT sollen noch mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der EU liefern. Auch die Diskussion um die Ausgestaltung der „Solidaritätsklausel“ scheint den Geheimdiensten der Europäischen Union mehr Gewicht zu verschaffen. Dieser Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll Bedingungen definieren , unter denen ein Mitgliedstaat im Falle einer schweren Krise die Hilfe der Europäischen Union oder anderer Mitgliedstaaten anfordern kann. Das INTCEN könnte sich dadurch zum permanenten zivil-militärischen Lagezentrum mausern – so jedenfalls erklärt es die Bundesregierung in der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/12652). Ab dem Jahr 2015 könnte das INTCEN dann „regelmäßig eine integrierte Gefahren- und Risikoabschätzung auf EU-Ebene“ verfassen. Der Geheimdienst ginge dann laut einem Vorschlag des EAD und der Kommission der Europäischen Union allerdings weit über sein eigentliches Aufgabengebiet hinaus (Ratsdokument JOIN(2012) 39 final, 2012/0370 (NLE)). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse der Europäischen Union (INTCEN) und das Intelligence Directorate des EU Military Staff (EUMS INT) sind Teil der Krisenmanagementstrukturen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in Brüssel. Sie sind der Hohen Vertreterin der Union für Außenund Sicherheitspolitik unterstellt und bilden zusammen die Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC). INTCEN und EUMS INT unterstützen die Institutionen der Europäischen Union, den Rat und Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidungsfindung durch Analysen, für die auch durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestelltes, von nationalen Nachrichtendiensten bereits aufbereitetes Material (finished intelligence) ausgewertet wird. Eine über die Erhebung von „open source intelligence“ hinausgehende eigene Informationsbeschaffung der Institutionen und Agenturen der Europäischen Union mit nachrichtendienstlichen Mitteln erfolgt nicht. Eine entsprechende Aufgabenerweiterung hin zu einem Nachrichtendienst der Europäischen Union bedürfte einer Änderung des Vertrags über die Europäische Union, sie wird von der Bundesregierung nicht angestrebt. Die Übermittlung von Informationen bestimmt sich nach den einschlägigen Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) und des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG). Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments ist zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit hin angelegt . Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kund- gegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/146 gerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]). In der vorliegenden Kleinen Anfrage werden teilweise Methoden und Arbeitsweisen nachrichtendienstlicher Tätigkeit erfragt, die nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) einzustufen sind, da deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können. Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, wird eine Einstufung der Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 22, 24 und 55 mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur den Dienstgebrauch“ gemäß § 3 Nummer 4 VSA vorgenommen und in Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Zu Frage 45 wird eine Einstufung der Antwort der Bundesregierung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ gemäß § 3 Nummer 3 VSA vorgenommen (zur Begründung siehe Antwort zu Frage 45). 1. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden , die Niederlassungen des INTCEN und des EUMS INT in Brüssel nach Beobachtung der Fragesteller nicht nach außen kenntlich zu machen, und welche Haltung vertritt sie selbst dazu? INTCEN und EUMS INT sind Dienststellen des EAD und als Teil des EAD nach außen mit „EEAS“ (European External Action Service) entsprechend gekennzeichnet . 2. Welche Produkte werden vom INTCEN und dem EUMS INT regelmäßig oder projektbezogen generiert, welche deutschen Behörden nehmen diese entgegen, und welche steuern selbst Beiträge bei? Das INTCEN erstellt nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig und bedarfsbezogen strategische nachrichtendienstliche Analysen und Lagebilder, die in erster Linie der Unterrichtung der politischen Entscheidungsträger auf Ebene der Europäischen Union dienen, aber auch den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden. INTCEN-Berichte erhalten das Bundeskanzleramt und der Bundesnachrichtendienst (BND), das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung und der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie themenbezogen unter Umständen weitere Stellen. Der BND und das BfV stellen dem INTCEN eigene Beiträge zur Verfügung. Das EUMS INT erstellt – fallweise in Zusammenarbeit mit INTCEN – regelmäßig oder projektbezogen die Produkte „Threat Assessment“, „Intelligence Assessment“, „Intelligence Report“, „Africa Weekly“, „SIAC Weekly“ und bedarfsbezogen „Special Briefings“. Diese Produkte werden durch EUMS INT dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Auswärtigen Amt, dem BND, dem Eurokorps, dem Deutschen Militärischen Vertreter im Militärausschuss der NATO und bei der Europäischen Union und dem Kommando Operative Führung Eingreifkräfte zur Verfügung gestellt. Drucksache 18/146 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Über wie viele feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen das INTCEN (bitte nicht nur für die Abteilungen „Analyse“ und „Auswärtige Beziehungen“ angeben) und das EUMS INT Directorate (bitte hierzu auch die Abteilungen benennen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt das INTCEN derzeit über ca. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das EUMS INT Directorate beschäftigt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ca. 40 Personen; es gliedert sich in die drei Abteilungen „Policy“, „Support“ und „Production“. 4. Worum handelt es sich bei der Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC), wo ist diese angesiedelt, und aus wie vielen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen welcher Abteilungen setzt sich diese zusammen? Seit dem Jahr 2006 bilden das INTCEN (damals EU Situation Centre SitCen) und das EUMS INT zusammen die SIAC, die Teil des EAD ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wo ist der Crisis Room der Europäischen Kommission und die WatchKeeping Capability des EU-Rates angesiedelt, und über wie viele Mitarbeiter /Mitarbeiterinnen welcher Abteilungen verfügen die Einrichtungen? Der „Crisis Room“ der Europäischen Kommission ist seit dem 15. Mai 2013 im Bereich der Generaldirektion ECHO (Arbeitseinheit für Humanitäre Hilfe und Zivilschutz) untergebracht und seitdem neu benannt in „Emergency Response Coordination Center“ (ERCC). Das ERCC dient 24 Stunden täglich als Einheit zur Koordinierung der Hilfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weiterer vier Länder (ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Norwegen, Liechtenstein) in Krisenfällen in und außerhalb der Europäischen Union. Das ERCC kann auf einen Expertenpool von etwa 20 Mitarbeitern aus den 32 teilnehmenden Staaten zurückgreifen. Bei Bedarf kann das ERCC auf weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Arbeitseinheit Humanitäre Hilfe und Zivilschutz zurückgreifen. Die „Watch-Keeping Capability“ (WKC) des Rates wurde nach Gründung des EAD im Jahr 2011 in den EAD überführt. Der WKC gehören zwölf Mitarbeiter aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, die Informationen zu den Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union sammeln und bei Bedarf Warnmeldungen zu aktuellen Entwicklungen absetzen. 6. Wie grenzen sich der Crisis Room und die Watch-Keeping Capability von der Arbeit des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des SIAC ab? Zu den Aufgaben von INTCEN und EUMS INT, die zusammen die SIAC bilden, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu den Aufgaben von „Crisis Room“ und „Watch-Keeping Capability “ wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Wie werden die genannten Dienste bzw. Einrichtungen jeweils parlamentarisch , datenschutz- und haushaltsrechtlich kontrolliert? Die genannten Einrichtungen sind Arbeitseinheiten des EAD. Der Haushalt des EAD wird vom Haushaltsgesetzgeber (Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament) verabschiedet. Inhaltliche Kontrollregeln richten sich nach Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/146 den Zuständigkeitsregelungen im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. 8. Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) mit der direkten Kommunikation, Aufsicht oder sonstigen Tätigkeiten hinsichtlich des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des SIAC als feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig? Mit Ratsbeschluss vom 26. Juli 2010 zur Organisation und Funktionsweise des EAD wurde das INTCEN unter die Verantwortung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gestellt, der somit die Regelung der internen Aufsicht obliegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das INTCEN vom Corporate Board des EAD direkt beaufsichtigt, das EUMS INT vom Leiter des Militärstabs der Europäischen Union. Die Bundesregierung erteilt keine Auskunft über die Beteiligung anderer Mitgliedstaaten , da diese der Informationshoheit der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegen. 9. Um welche Abteilungen des EAD bzw. welche Aufgabengebiete handelt es sich dabei genau? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Inwiefern bzw. in welchem Ausmaß trifft es zu, dass SITCEN und EUMS INT noch mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der Europäischen Union liefern sollen? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. Der EAD handelt selbstständig bei seinen Anforderungen an die innerhalb seiner Organisationshoheit befindlichen Einheiten. 11. Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Crisis Room, der WatchKeeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC als feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. 12. Mit wie vielen Mitarbeiter/-innen welcher Behörden ist die Bundesregierung am Crisis Room, der Watch-Keeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder projektbezogener Kooperation beteiligt? Deutschland ist derzeit mit insgesamt vier Mitarbeitern in der SIAC vertreten (INTCEN: je ein Mitarbeiter von BND und BfV; EUMS INT: zwei Angehörige der Bundeswehr). 13. Um welche Abteilungen welcher deutschen Behörden mit welchen Aufgabengebieten handelt es sich genau? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Drucksache 18/146 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Mit welchen geheimdienstlichen oder sonstigen Behörden sind die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung am Crisis Room, an der Watch-Keeping Capability, am INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder projektbezogener Kooperation beteiligt? Die erbetenen Informationen unterliegen der Informationshoheit der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung erteilt daher keine Auskunft über die Beteiligung anderer Mitgliedstaaten. 15. Über welche Aufklärungskapazitäten der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten können die Dienste im Regel- und im Einzelfall verfügen? Die genannten Einrichtungen betreiben keine eigene Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln und können über keine Aufklärungskapazitäten der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten verfügen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 16. Inwiefern, und mit welchen technischen Mitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Crisis Room, der Watch-Keeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC auch öffentlich zugängliche Materialien aus den Medien oder dem Internet ausgewertet ? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden öffentlich zugängliche Informationen durch INTCEN und EUMS INT mittels handelsüblicher Hard- und Software ausgewertet und fließen regelmäßig in die in der Antwort zu Frage 2 genannten Produkte ein. 17. Inwiefern, und mit welchem Inhalt ist die Zusammenarbeit der Dienste INTCEN und EUMS INT sowie des Crisis Room und der Watch-Keeping Capability mit dem Satellitenzentrum SATCEN im spanischen Torrejón institutionalisiert oder anderweitig festgelegt? Die Zusammenarbeit der oben genannten Einrichtungen ergibt sich aus dem rechtlichen Rahmen des Satellitenzentrums der Europäischen Union (EU SatCen). Dessen Hauptaufgabe ist die Unterstützung der Entscheidungsfindung in der Europäischen Union vor allem für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik durch die Analyse und Auswertung von Satellitendaten und -bildern. INTCEN und EU SatCen nutzen jeweils die Produkte der anderen Stelle. 18. In wie vielen Fällen wurden das INTCEN, das EUMS INT Directorate und das SIAC in den Jahren 2012 und 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung mit Daten des Satellitenzentrums SATCEN versorgt? Im Jahr 2012 hat das EU SatCen laut Jahresbericht insgesamt 838 Satellitenbilder erstellt. Nach Auskunft des Satellitenzentrums hat das SatCen 2013 (bis inkl. 3. Dezember) insgesamt 716 Satellitenbilder erstellt. Hauptkunden waren der EAD (EUMS INT, INTCEN und die Civilian Planning and Conduct Capability CPCC), United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS), die EU-Missionen EU NAVFOR Atalanta, EUFOR BiH, EUMM Georgia und EUBAM Rafah. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/146 19. Inwiefern trifft es zu, dass das SATCEN Rohdaten auch von kommerziellen Betreibern ankauft, und um welche Daten handelt es sich dabei in den letzten zehn Jahren? Das Zentrum erwirbt überwiegend Bilddaten von meist privaten Anbietern zum Beispiel aus Europa, den USA oder aus Israel, nutzt aber auch Regierungssatelliten (governmental imagery) wie z. B. das deutsche System SAR-Lupe oder das französisch-italienisch-spanisch-belgisch-griechische System Hélios II. 20. Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC mit Daten von Satellitendiensten der Bundeswehr beliefert, und um welche Daten handelt es sich dabei? Die genannten Stellen werden nicht mit Daten von Bundeswehrsatelliten beliefert . Eine Lieferung von Rohdaten erfolgt nur an das EU SatCen, wo diese von Analysten des Zentrums bearbeitet und ausgewertet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 21. Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC nach Kenntnis der Bundesregierung mit Daten von anderen deutschen Satellitendiensten beliefert, etwa des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. oder kommerziellen Diensten, und um welche Daten handelt es sich dabei? Über die Lieferungen anderer deutscher Satellitendienste liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 22. Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische Lagebeurteilungen “ oder „Sonderberichte und Briefings“ haben welche Behörden der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vom INTCEN und, sofern vergleichbar, vom EUMS INT jeweils erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Bundesregierung erhält regelmäßig Produkte der Berichterstattung des INTCEN und des EUMS INT, es erfolgt jedoch keine umfassende statistische Erfassung der übermittelten INTCEN- und EUMS INT-Berichte und -Briefings. Zahlen des BND und BfV sind der Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. zu entnehmen.* Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 23. Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische Lagebeurteilungen “ oder „Sonderberichte und Briefings“ hat die Polizeiagentur EUROPOL nach Kenntnis der Bundesregierung von den Geheimdiensten der Europäischen Union in den Jahren 2012 und 2013 erhalten? Zu den Zahlen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass INTCEN regelmäßig sog. briefings in den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus abhält, an denen üblicherweise auch ein Vertreter von Europol teilnimmt. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/146 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie viele „Requests for Information“ hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vom INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC erhalten, und inwiefern haben diese zu- oder abgenommen? Es erfolgt keine umfassende statistische Erfassung der übermittelten „Requests for Information“ seitens der Bundesregierung. Zahlen des BND und BfV sind der Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. zu entnehmen.* Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 25. Inwiefern und mit welchem Inhalt war und ist das INTCEN sowie das EUMS INT mit den Operationen „Atalanta“ und „EUBAM Libyen“ befasst ? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Im Rahmen der üblichen Versorgung mit Satellitenbildern ist INTCEN mit laufenden Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik befasst. Das EUMS INT ist in Gestalt von operations- und missionsbezogenen Produkten mit beiden Missionen befasst. 26. Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Vereinbarungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem SIAC, INTCEN und/ oder dem EUMS INT für die Zusammenarbeit? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 8 verwiesen. 27. Auf welche Weise arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT mittlerweile regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es in einer Jubiläumsschrift des Auswärtigen Dienstes beworben wird (“The idea was to bring together, in a functional way, the analytical capacities from both the EU Situation Centre (SITCEN) and EUMS INT, thus benefiting from a wider knowledge base for producing enhanced and more reliable Intelligence . In a way, SITCEN and EUMS INT embarked on a comprehensive approach for Intelligence”)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Zusammenarbeit militärischer und ziviler Dienste auch hinsichtlich der Einhaltung des Trennungsgebots, zu dem deutsche Behörden verpflichtet sind? Die Zusammenführung der Analyse- und Auswertungskapazitäten ermöglicht aus Sicht der Bundesregierung eine wirksame Unterstützung bei der Entscheidungsfindung innerhalb der Europäischen Union. Im Hinblick auf die Frage nach dem Trennungsgebot wird darauf hingewiesen, dass die genannten Stellen des EAD keine eigene nachrichtendienstliche Beschaffung betreiben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/146 29. Auf welche Weise arbeiten der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsgeheimdienst, der Militärische Abschirmdienst oder das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum “ (GTAZ) mit dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es im Abschlussbericht der informellen „Future Group“ unter Leitung des damaligen Bundesministers des Innern Dr. Wolfgang Schäuble gefordert wurde (“A possible solution for increased synergies between police and security intelligence services at national level is the establishment of networks of antiterrorist centres in Member States”)? Zur Zusammenarbeit des BND und des BfV mit den genannten Stellen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 12 verwiesen. Der MAD arbeitet weder regelmäßig noch projektbezogen mit den genannten Stellen zusammen. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ist eine nationale Plattform zur Zusammenarbeit und unterhält als solche keine eigene direkte Zusammenarbeit mit den genannten Stellen. 30. Inwiefern existieren besondere Vereinbarungen oder Verträge zwischen dem Bundesnachrichtendienst, dem das Bundesamt für Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) zur Kooperation mit dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC? Es existieren keine besonderen Vereinbarungen oder Verträge zwischen deutschen Nachrichtendiensten und den genannten europäischen Einrichtungen. Im Hinblick auf das GTAZ wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 31. Inwiefern ist beabsichtigt, dass sich der „Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) zukünftig stärker mit „Terrorismusbekämpfung“ befasst, hierzu womöglich regelmäßig Lageberichte des INTCEN erhält, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile in dieser Frage (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14474)? Eine Befassung des „Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) mit Fragen der Terrorismusbekämpfung ist weiterhin beabsichtigt und ist nach Auffassung der Bundesregierung auch vom Mandat des COSI abgedeckt. Aus Sicht der Bundesregierung sollten die Aktivitäten des COSI ergebnisorientiert erfolgen und zu keinen Doppelarbeiten im Hinblick auf die Aktivitäten anderer Ratsgremien führen. 32. Inwiefern hatten die Anschläge von Madrid (März 2004) und London (Juli 2005) die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten bewogen, eine Aufwertung des nach Auffassung der Fragesteller damals noch unbedeutenden Joint Situation Centres (SitCen) hin zu einer europäischen Nachrichtendienstzentrale aufzuwerten? Das SitCen ist keine europäische Nachrichtendienst-Zentrale. Zu den Aufgaben des SitCen wird auf Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 18/146 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Inwiefern hat sich das Bundesministerium des Innern während der deutschen EU-Präsidentschaft im Jahr 2007 oder im Rahmen der „Future Group“ für die Gründung eines EU-Geheimdienstes bzw. EU-Lagezentrums eingesetzt? Das Bundesministerium des Innern hat sich weder während der letzten deutschen EU-Ratspräsidentschaft noch im Rahmen der „future group“ je für die Gründung eines EU-Geheimdienstes eingesetzt. Es ging dort lediglich um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 34. Inwiefern galt der Bundesregierung dabei auch als Ziel, eine größere Unabhängigkeit der Europäischen Union von Geheimdienstinformationen aus den USA und eine bessere Koordination der Arbeit nationaler Nachrichtendienste zu erzielen? Beides galt der Bundesregierung nicht als Ziel. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. 35. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung mittlerweile aus dem Vorschlag, zur Umsetzung der „Solidaritätsklausel“ ab dem Jahr 2015 „regelmäßig eine integrierte Gefahren- und Risikoabschätzung auf EU-Ebene“ zu verfassen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)? Nach Artikel 222 Absatz 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nimmt der Europäische Rat regelmäßig eine Einschätzung der Bedrohungen vor, denen die Union ausgesetzt ist. Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Ansicht, dass sich der Europäische Rat hierbei möglichst auf bereits vorhandene Berichte der Einrichtungen der Europäischen Union stützen sollte. Berichte sollten dabei möglichst durch die sachnäheste Einrichtung erfolgen. Hierfür kommen die fachlich spezialisierten Agenturen der Europäischen Union wie auch das INTCEN in Betracht. Als deutscher Beitrag kommen grundsätzlich die Analysen aller Behörden mit Zuständigkeit für den Bereich der Abwehr von terroristischen Bedrohungen, Naturkatastrophen und von Menschen gemachten Katastrophen in Betracht. Welche Behörde betroffen ist, hängt vom jeweiligen Fragenkatalog ab. 36. Inwieweit würde diese permanente Lagebeurteilung aus jetziger Sicht der Bundesregierung die Regelungen des Artikels 222 AEUV unterlaufen? Nach Auffassung der Bundesregierung würden die Regelungen des Artikels 222 AEUV nicht unterlaufen. 37. Welche „fachlich spezialisierten Agenturen der EU“ oder sonstigen Einrichtungen sind gemeint, wenn die Bundesregierung hinsichtlich der umzusetzenden „Solidaritätsklausel“ auf „bereits vorhandene Berichte der Einrichtungen der EU“ verweist, und welche „sachnähesten Einrichtungen“ könnten demnach weitere Informationen liefern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)? Die Sachnähe ergibt sich aus der Einschätzung der Bedrohungen, denen die Europäische Union ausgesetzt ist. Hierfür kommen insbesondere die fachlich spezialisierten Agenturen der Europäischen Union, wie beispielsweise Europol, in Betracht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/146 38. Welche polizeiliche, militärische oder sonstige Unterstützung käme aus Sicht der Bundesregierung von deutscher Seite mittlerweile nach einer Auslösung des Mechanismus nach Artikel 222 AEUV in Betracht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)? Die Wahl des am besten geeigneten Mittels richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Gemäß Erklärung 37 zu Artikel 222 AEUV steht Deutschland die Wahl des geeigneten Mittels frei. 39. Inwieweit und in welchen Gremien wurden die oben genannten Fragen bereits auf Ebene des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder erörtert? Es hat bislang keine Erörterung in Gremien auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung auch nicht auf Landesebene stattgefunden, zumal der Verhandlungsprozess auf Ebene der Europäischen Union nicht abgeschlossen ist. 40. In welchen konkreten Vorhaben wurden die Firmen DE-CIX Management GmbH, EADS Deutschland GmbH, escrypt GmbH Embedded Security, GSMK Gesellschaft für sichere mobile Kommunikation, Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG, Utimaco Safeware AG durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bereich „IT-Sicherheit“ gefördert (bitte nach Inhalt des Projekts, Jahr, Art der Förderung, finanzielle Mittel aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 17/11969)? Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die „Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG“ durch Teilung und Umbenennung nunmehr unter „Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG“ sowie unter „Nokia Solutions and Networks Management International GmbH“ firmiert. In der beigefügten Anlage sind daher die geförderten Projekte dieser beiden Zuwendungsempfänger aufgeführt. 41. Was ist konkret gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, dass die Aufklärung der Vorwürfe des Whistleblowers Edward Snowden „derzeit gemeinsam mit den amerikanischen und britischen Partnerbehörden“ vorgenommen und dies „im Rahmen der internationalen Gepflogenheiten“ betrieben würde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739), und inwiefern haben sich diese „Gepflogenheiten“ als nicht zielführend erwiesen? Zur Aufklärung der Vorwürfe ist es unabdingbar, auf der Grundlage der Veröffentlichungen , die auf das von Edward Snowden stammende Material zurückgehen , die konkreten Vorgehensweisen und Rechtsgrundlagen zu kennen, die den in Rede stehenden Vorwürfen zu Grunde liegen. Erst dadurch wird eine vollständige Bewertung des Sachverhalts möglich. Die Bundesregierung hat daher seit Bekanntwerden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen mit der US-amerikanischen und der britischen Seite geführt, um die Aufklärung des Sachverhalts intensiv voranzutreiben. Auch angesichts der aktuellen Vorwürfe setzt die Bundesregierung ihre Aufklärungsaktivitäten unvermindert fort. Drucksache 18/146 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. Mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung inzwischen vollumfängliche Auskunft zu ihren Fragenkatalogen vom Frühjahr 2013 seitens Großbritanniens und den USA sowie des United States Attorney General erhalten bzw. für wann ist dies angekündigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739)? Das Bundesministerium der Justiz hat am 2. Juli 2013 ein Schreiben des britischen Lordkanzlers und Justizministers, The Rt Hon. Chris Grayling MP, erhalten . In diesem Schreiben wurden die Rahmenbedingungen der Arbeit der Sicherheits- und Nachrichtendienste Großbritanniens erläutert. Das Schreiben der Bundesministerin der Justiz vom 12. Juni 2013 an den United States Attorney General Eric Holder ist bislang unbeantwortet geblieben. Die Bundesministerin der Justiz hat Attorney General Holder mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 an die gestellten Fragen erinnert. Das Bundesministerium des Innern hat bislang noch keine schriftliche Antwort der an die US-Botschaft übermittelten Fragenkataloge erhalten. Gleichwohl wurden in verschiedenen Gesprächen Hintergründe zu den in Rede stehenden Überwachungsmaßnahmen amerikanischer Stellen dargelegt. Begleitend wurde auf Weisung des US-Präsidenten ein Deklassifizierungsprozess in den USA eingeleitet . Nach Auskunft der Gesprächspartner auf US-Seite werden im Zuge dieses noch andauernden Prozesses weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Unabhängig davon hat das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 an die noch ausstehende Beantwortung erinnert und zudem einen weiteren Fragenkatalog zur angeblichen Ausspähung des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übersandt. Die Britische Botschaft hat am 24. Juni 2013 auf den Fragenkatalog des Bundesministeriums des Innern geantwortet und darum gebeten, die offenen Fragen unmittelbar zwischen den Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland und des Vereinigten Königreichs zu besprechen. Infolgedessen fanden verschiedene Expertengespräche statt. In Bezug auf einen weiteren Fragenkatalog an die Britische Botschaft im Hinblick auf angebliche Abhöreinrichtungen auf dem Dach der Botschaft hat der Britische Botschafter eine Aufklärung auf nachrichtendienstlicher Ebene in Aussicht gestellt. 43. Bis wann wird die Bundesregierung spätestens auch ohne Vorliegen sämtlicher Antworten über eine teilweise Veröffentlichung bereits eingegangener Antworten entscheiden? Sofern dem keine Geheimhaltungsgründe entgegenstehen, informiert die Bundesregierung die Öffentlichkeit auf Nachfrage über die gewonnenen Erkenntnisse . 44. Auf welche Weise ist der Bundesnachrichtendienst in den USA mit Überwachungsaktivitäten oder dem Abhören von Telekommunikation befasst (www.welt.de, 30. Oktober 2013)? Die Aufklärungsziele des BND werden von der Bundesregierung vorgegeben und umfassen nicht die Vereinigten Staaten von Amerika. Im Übrigen wird die Region, über die Informationen erhoben werden sollen, auch in der jeweiligen Beschränkungsanordnung bezeichnet (§ 10 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/146 45. Inwieweit treffen Berichte zu, wonach der BND an der Entwicklung der Angriffssoftware Stuxnet beteiligt war (NEW YORK TIMES, 24. Oktober 2013)? Die Antwort ist aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig. Dies gilt, weil sie Informationen enthält, die im Zusammenhang mit Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden der Nachrichtendienste des Bundes stehen. Der Schutz von Details insbesondere ihrer technischen Fähigkeiten stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage . Ihre Veröffentlichung ließe zudem Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies würde für ihre Auftragserfüllung erhebliche Nachteile zur Folge haben und für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß § 3 Nummer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt.* 46. Welche deutschen Behörden planen derzeit eine Beteiligung an welchen Cyber-Übungen der USA, worin bestünden geplante Beiträge, und inwiefern sind an den Übungen auch militärische Einrichtungen beteiligt? Es ist keine Beteiligung an Cyberübungen der Vereinigten Staaten von Amerika geplant. 47. Auf welche Weise arbeiten die Geheimdienste der Bundesregierung mit der National Security Agency (NSA) auf Ebene der NATO zusammen, und welche Einrichtungen oder Programme existieren hierzu? Es existiert keine Zusammenarbeit zwischen deutschen Nachrichtendiensten und der National Security Agency (NSA) auf Ebene der NATO. 48. Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung des US-Generals und NSA-Chefs Keith Alexander in einer Ausschusssitzung zu, wonach in Frankreich und Spanien abgehörte Daten nicht von der NSA selbst erhoben wurden, sondern es um Daten ginge „die wir und unsere Nato-Alliierten zur Verteidigung unserer Länder und zur Unterstützung militärischer Operationen gesammelt haben“ (SPIEGEL ONLINE, 30. Oktober 2013)? 49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage Keith Alexanders, wonach auch die Europäische Union die USA ausspioniert habe und dieses bis heute andauere, bzw. über welche eigenen Erkenntnisse verfügt sie hierzu? Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/146 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 48 und 49 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 50. Welche spezifischen „Maßnahmen der NSA zur Analyse von Telekommunikations - und Internetdaten“ waren „Gegenstand der Diskussion des Arbeitsessen“ beim Treffen der Innenminister der „G6+1“; vgl. Bundestagsdrucksache 17/14799 (bitte, soweit mangels Protokoll den deutschen Teilnehmenden erinnerlich, die dort benannten Programme/Maßnahmen von US-Diensten aufzählen)? Gegenstand der Diskussion waren keine spezifischen Maßnahmen der NSA, sondern es wurde in allgemeiner Form über die gegen die NSA erhobenen Vorwürfe gesprochen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. Oktober 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/14833). 51. Wie hat sich der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hierzu jeweils positioniert, und was ist konkret gemeint, wenn dieser laut Bundesregierung (www.bmi.bund.de Nachricht vom 13. September 2013) „erneut klar[stellte], dass die Bundesregierung alles tun werde, um einen noch besseren Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten “, oder beließ es der Bundesinnenminister bei dieser aus Sicht der Fragesteller vagen Formulierung? Der Bundesminister des Innern hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass ihm der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein besonderes Anliegen ist. Die Bundesregierung wird demgemäß alles daran setzen, diesen Schutz weiter zu stärken (vgl. Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/14833). 52. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Berichten , wonach britische oder andere Geheimdienste auf dem Gebiet der Europäischen Union verlaufende Transatlantikkabel anzapfen, um den Internetverkehr abzuhören (www.heise.de, 12. August 2013)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob sich Transatlantikkabel im Zugriff von britischen oder anderen Nachrichtendiensten befinden. 53. Inwiefern haben die Erkenntnisse zu Spionagetätigkeiten britischer und US-amerikanischer Dienste mittlerweile etwas an der Haltung der Bundesregierung geändert, wonach deutsche Geheimdienste „eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zu Diensten aus den USA und Großbritannien pflegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14560)? Die Bundesregierung nimmt Bewertungen nur auf Basis überprüfter Sachverhalte vor. Die Aufklärung dauert an. 54. Welche Abteilungen welcher „Nachrichtendienste, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden “ nehmen am Runden Tisch zum Thema „Sicherstellung der Kommunikationsüberwachung in der Zukunft“ teil (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14832)? Am Runden Tisch nehmen Vertreter der Ressorts und deren Geschäftsbereich sowie in Einzelfällen Vertreter von Landesbehörden Teil. Es sind alle Nachrich- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/146 tendienste sowie Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes vertreten. Dabei wird jeweils die Behörde (nicht eine spezielle Abteilung) repräsentiert. 55. Welche Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, und worin besteht ihre jeweilige Aufgabe? Die Angaben hierzu werden in der Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. übersandt.* Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 56. An welchen dieser Arbeitsgruppen nehmen „Vertreter von Landesbehörden “ teil? Vertreter von Landesbehörden nehmen an den Arbeitsgruppen 1 und 2 teil. 57. Wann und wo hat sich der Runde Tisch bzw. hoben sich dessen Arbeitsgruppen seit seiner Gründung getroffen? Der Runde Tisch traf sich zu seiner Einrichtung Anfang des Jahres 2013 in Berlin . Die einzelnen Arbeitsgruppen trafen sich seitdem zu mehreren Sitzungen. Diese fanden jeweils in Örtlichkeiten der Bundesministerien bzw. ihrer Geschäftsbereiche statt. 58. Wie viele Personen, Sachen, Vorgänge oder Objekte sind in gemeinsam genutzten Projektdateien des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema „Linksextremismus“ bzw. „gewalttätiger Linksextremismus“ (auch ausländischer oder im Ausland beobachteter ) gespeichert (bitte nach jeweiligen Dateien aufschlüsseln und jeweils zugriffsberechtigte Abteilungen angeben)? In den Phänomenbereichen „Linksextremismus“ bzw. „gewalttätiger Linksextremismus “ bestehen aktuell keine gemeinsamen Projektdateien des BKA und des BfV. 59. Welche Kriterien gelten für das „Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“, da nach Kenntnis der Fragesteller auch „Kommunikationsmittel“, „Reisebewegungen “, „Aktivitäten“, „Organisationsbezüge“ nicht nur zu Verdächtigen , sondern auch „sonstigen Personen“ gespeichert werden, die angeblich „gewalttätige Aktionen“ nicht nur begangen haben sollen, sondern auch geplant hätten oder immer noch planen (bitte vor dem Hintergrund der Kritik der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland beantworten, die beanstandet, dass Behörden konkret begründen müssten, dass eine Straftat tatsächlich begangen „wird“)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 58 verwiesen. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/146 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 60. Welche nordafrikanischen Behörden werden derzeit von „deutschen Experten “ zum Thema „Terrorismus“, „Cyberkriminalität“, „illegale Migration “ oder „Organisierte Kriminalität“ geheimdienstlich oder polizeilich unterrichtet, aus- oder fortgebildet bzw. mit Ausrüstung beliefert, wie es die Tageszeitung „Le Quotidien d’Oran“ am 2. Oktober 2013 unter dem Titel „Terrorisme: Les USA veulent renforcer leur coopération avec les Africains“ unter anderem über ein Seminar berichtet und wonach dann eine Tagung in Algier folgt, die von den USA ausgerichtet wird (bitte die beteiligten Behörden Deutschlands, der jeweiligen nordafrikanischen Länder und soweit zutreffend auch anderer Regierungen nennen)? Derzeit werden keine nordafrikanischen Behörden von deutschen Experten zum Thema „Terrorismus“, „Cyberkriminalität“, „illegale Migration“ oder „Organisierte Kriminalität“ polizeilich unterrichtet, aus- oder fortgebildet bzw. mit Ausrüstung beliefert. Lediglich für Libyen ist im Dezember 2013 ein thematisch ähnlich gelagerter Lehrgang „Rauschgiftkriminalität als Erscheinungsform der Organisierten Kriminalität“ vorgesehen. Zudem beteiligt sich Deutschland aktuell mit einem Polizeivollzugsbeamten an der European Border Assistance Mission (EUBAM) der Europäischen Union in Libyen. Dieser plant für die Mission auf strategischer Ebene die Einführung und Implementierung eines integrierten Grenzschutzkonzepts. In Bezug auf den im genannten Zeitungsartikel aufgegriffenen Sachverhalt wird dargelegt, dass das vom Bundeskriminalamt vom 23. September 2013 bis 1. Oktober 2013 in Algier für das Zentrum der Afrikanischen Union zur Erforschung und Bekämpfung des Terrorismus (Centre Africain d’Etudes et de Recherche sur le Terrorisme – CAERT/ACSRT) durchgeführte Ausbildungsprojekt nicht explizit die o. a. Themengebiete betraf. Im Übrigen wird auf die laufende Berichterstattung an den Deutschen Bundestag über Maßnahmen der (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe, insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, verwiesen. 61. Inwiefern sind deutsche Behörden im Rahmen ihrer Unterstützung algerischer und tunesischer Geheimdienste und Polizeien in den Aufbau eines „Internationalen Instituts” zur „Terrorismusbekämpfung“ in Tunesien beteiligt , das nach Kenntnis der Fragesteller mit Nordafrika/Nahost befasst wäre? Das „International Institute of Justice and the Rule of Law” soll im Rahmen des Global Counterterrorism Forum (GCTF) 2014 in Malta und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in Tunis eröffnet werden. Die Bundesregierung unterstützt die vorbereitenden Schritte zur Einrichtung des Instituts mit einem deutschen Experten , der durch Beratungstätigkeit bei der Erstellung von Lehrplänen beteiligt ist. Das Institut soll vorrangig einer an rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards orientierten Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Polizeibeamten , Justizvollzugsbeamten sowie Strafverteidigern, vornehmlich aus dem nördlichen , westlichen und östlichen Afrika, im Bereich der Terrorismusbekämpfung dienen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/146 62. Mit welchen konkreten ausländischen „in Berlin ansässigen Verbindungsstellen “ arbeitet das BKA, das BfV oder das GTAZ im Rahmen der internationalen Kooperation zusammen (Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/14777; nachträgliche Antwort vom 30. September 2013; bitte die dort im letzten Satz angedeuteten Einrichtungen und ihren Standort benennen)? Das GTAZ ist eine nationale Plattform zum Informationsaustausch und unterhält als solche keine eigene internationale Zusammenarbeit. Soweit Botschaften Verbindungsbeamte von Sicherheitsbehörden der Gastländer vor Ort haben, erfolgt der Austausch situativ und anlassbezogen auf der Grundlage der hierfür vorgesehenen Vorschriften, sofern ein fachlicher Bedarf besteht. 63. Wann fanden in den Jahren 2012 und 2013 Treffen des GTAZ bzw. dort organisierter Behörden mit kanadischen, israelischen, australischen, britischen oder US-Geheimdiensten statt, was die Bundesregierung in der in Frage 62 genannten Antwort als „situativ und anlassbezogen“ beschreibt, die beteiligten ausländischen Behörden aber trotz weiterer Nachfrage nicht konkreter benennen wollte? Eine Erhebung oder Registrierung im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. Drucksache 18/146 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Zu w en du ng s- em pf än ge r Th em a A rt d er F ör de - ru ng La uf ze itb eg in n La uf ze ite nd e Zu w en du ng D E -C IX M an ag em en t G m bH V er bu nd vo rh ab en : P ee ro sk op (P ee rin g- M on ito r u nd m ik ro sk op is ch e An al ys e zu m S ch ut z de s In te rn et s in D eu ts ch la nd ) - Te ilv or ha be n: IX P - E in be ttu ng u nd E in sa tz ne ue r S ch ut zd ie ns te P ro je kt fö rd er un g 01 .0 3. 20 12 28 .0 2. 20 15 45 .6 17 ,0 0 € 45 .6 17 ,0 0 € E A D S D eu ts ch la nd G m bH V er bu nd vo rh ab en : A S M O N IA (A ng rif fs an al ys e un d S ch ut zk on ze pt e fü r M ob ilf un kb as ie rte N et zi nf ra st ru kt ur en un te rs tü tz t d ur ch ko op er at iv en In fo rm at io ns au st au sc h) - Te ilv or ha be n: A ng rif fs er ke nn un g un d B ew er tu ng in m ob ilf un kb as ie rte n N et zi nf ra st ru kt ur en P ro je kt fö rd er un g 01 .0 9. 20 10 31 .0 5. 20 13 73 8. 50 1, 00 € E A D S D eu ts ch la nd G m bH V er bu nd vo rh ab en S eS aM (S ec ur e an d S af e M ic ro ke rn e M ad e in G er m an y) - Te ilv or ha be n: S ys te m as pe kt e un d D em on st ra tio n si ch er er un d ge sc hü tz te r M ik ro ke rn e P ro je kt fö rd er un g 01 .0 4. 20 11 31 .0 3. 20 13 13 1. 33 7, 00 € Zu w en du ng s- em pf än ge r Th em a A rt d er F ör de - ru ng La uf ze itb eg in n La uf ze ite nd e Zu w en du ng E A D S D eu ts ch la nd G m bH V er bu nd vo rh ab en : A no m al ie er ke nn un g un d ei ng eb et te te S ic he rh ei t i n in du st rie lle n In fo rm at io ns sy st em en - A N S II -; Te ilv or ha be n: E nt w ur f e in es S ic he rh ei ts ko nz ep te s so w ie M aß na hm en z ur A no m al ie en td ec ku ng in si ch er he its kr iti sc he n N et zw er ke n P ro je kt fö rd er un g 01 .0 3. 20 12 28 .0 2. 20 14 29 4. 16 5, 00 € 1. 16 4. 00 3, 00 € es cr yp t G m bH E m - be dd ed S ec ur ity V er bu nd vo rh ab en : S K IM S (S ch ic ht en üb er - gr ei fe nd es k oo pe ra tiv es Im m un sy st em fü r m ob ile , m eh rs ei tig e Si ch er he it) - Te ilv or ha be n: S ys te m na he K on ze pt io n un d E nt w ic kl un g P ro je kt fö rd er un g 01 .0 9. 20 10 31 .0 7. 20 13 13 9. 26 3, 00 € es cr yp t G m bH E m - be dd ed S ec ur ity V er bu nd pr oj ek t: U ni ve rs el l ko nf ig ur ie rb ar e S ic he rh ei ts lö su ng fü r C yb er -P hy si ka lis ch e he te ro ge ne S ys te m e - U N IK O P S -; Te ilv or ha be n: O ve r- th e- A ir S ys te m sc hu tz , Fu nk tio ns fre is ch al tu ng un d M ec ha ni sm en z ur E rk en nu ng v on A ng rif fe n un d M an ip ul at io ns ve rsu ch en P ro je kt fö rd er un g 01 .0 3. 20 13 31 .0 8. 20 15 17 2. 79 4, 00 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/146 Zu w en du ng s- em pf än ge r Th em a A rt d er F ör de - ru ng La uf ze itb eg in n La uf ze ite nd e Zu w en du ng es cr yp t G m bH E m - be dd ed S ec ur ity V er bu nd pr oj ek t: P ro vi di ng P hy si ca l L ay er S ec ur ity fo r t he In te rn et of T hi ng s - P ro ph yl ax e -; Te ilv or ha be n: S ic he rh ei ts as pe kt e be i de r S ch lü ss el er ze ug un g un d V al id ie ru ng P ro je kt fö rd er un g 01 .0 3. 20 13 31 .0 8. 20 15 26 1. 92 3, 00 € es cr yp t G m bH E m - be dd ed S ec ur ity K M U -in no va tiv : V er bu nd pr oj ek t: K om bi ni er te E ng in ee rin g- M et ho de fü r S ec ur ity u nd S af et y in e in ge be tte te n S ys te m en - K E M 3S -; Te ilv or ha be n: U nt er su ch un g IT - S ic he rh ei ts re le va nt er Fr ag es te llu ng en im B er ei ch d er ei ng eb et te te n, in du st rie lle n A ut om at io n fü r e in e ko m bi ni er te E ng in ee rin gM et ho di k P ro je kt fö rd er un g 01 .0 9. 20 13 31 .0 8. 20 15 25 7. 56 2, 00 € 83 1. 54 2, 00 € G S M K G es el ls ch af t fü r s ic he re m ob ile K om m un ik at io n m it be sc hr än kt er H af tu ng V er bu nd vo rh ab en : S M O G (S ch ut z m ob ile r E nd ge rä te v or A ng rif fe n üb er d ie L uf ts ch ni tts te lle ) - T ei lv or ha be n: B as eb an d Fi re w al l f ür d ie A bw eh r v on A ng rif fe n üb er d ie L uf ts ch ni tts te lle P ro je kt fö rd er un g 01 .0 9. 20 10 31 .0 8. 20 12 17 3. 82 4, 00 € 17 3. 82 4, 00 € Drucksache 18/146 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu w en du ng s- em pf än ge r Th em a A rt d er F ör de - ru ng La uf ze itb eg in n La uf ze ite nd e Zu w en du ng N ok ia S ol ut io ns a nd N et w or ks G m bH & C o KG V er bu nd vo rh ab en : A ng rif fs an al ys e un d S ch ut zk on ze pt e fü r M ob ilf un kb as ie rte N et zi nf ra st ru kt ur en un te rs tü tz t d ur ch ko op er at iv en In fo rm at io ns au st au sc h - A S M O N IA -; Te ilv or ha be n: Te le ko m m un ik at io n- sp ez ifi sc he A sp ek te ko op er at iv er S ic he rh ei ts ko nz ep te P ro je kt fö rd er un g 01 .0 9. 20 10 31 .0 5. 20 13 59 5. 93 3, 00 € N ok ia S ol ut io ns a nd N et w or ks M an ag e- m en t I nt er na tio na l G m bH E U R E K A -P ro je kt S A S E R (S af e an d S ec ur e E ur op ea n R ou tin g) - (C E LT IC C P P 20 11 /2 -5 ) - Te ilv or ha be n: S ic he re zu kü nf tig e K om m un ik at io ns ne tz e - S ic he rh ei t u nd zu ve rlä ss ig e N et ze P ro je kt fö rd er un g 01 .0 8. 20 12 31 .0 7. 20 15 1. 19 0. 09 2, 00 € 1. 78 6. 02 5, 00 € U tim ac o S af ew ar e A G V er bu nd vo rh ab en : S ec 2 (S ec ur e A dho c O n D em an d V irt ua l P riv at e S to ra ge ) - T ei lv or ha be n: A nf or de ru ng sa na ly se , G es ch äf ts m od el l u nd ze nt ra le r S ch lü ss el - S er ve r f ür s ic he re m ob ile O pe n- S er vi ce K om m un ik at io ns pl at t- fo rm en P ro je kt fö rd er un g 01 .1 1. 20 10 31 .1 0. 20 13 30 8. 64 7, 00 € 30 8. 64 7, 00 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/146 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333