Deutscher Bundestag Drucksache 18/153 18. Wahlperiode 10.12.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/86 – Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: drittes Quartal 2013) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Anzahl sogenannter Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei sind die Abgrenzungen zwischen Amtshilfe und Einsatz im Sinne einer obrigkeitlich -repressiven Tätigkeit im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht immer klar. Dies wurde vor allem beim G8-Gipfel im Jahr 2007 deutlich, als Soldaten mittels Tornado-Aufklärern und Spähpanzern in die polizeiliche Arbeit eingebunden waren. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. lassen zudem erkennen, dass die Bundeswehr auch bei anderen Gelegenheiten der Polizei direkte Zuarbeit leistet bzw. um solche gebeten wird. Außerdem wird die Bundeswehr „unterstützend“ auch bei politisch umstrittenen Anlässen tätig, wie etwa der Münchner Sicherheitskonferenz und den Castor-Transporten. Die Fraktion DIE LINKE. hat nach dem Bundeswehreinsatz zum G8-Gipfel 2007 begonnen, sich regelmäßig in Kleinen Anfragen nach solchen Einsätzen zu erkundigen, die mit Artikel 35 Absatz 1 GG begründet werden. Die darauf von Seiten der Bundesregierung erteilten Antworten zeigen sehr deutlich, dass es in den letzten zehn Jahren einen sowohl drastischen als auch kontinuierlichen Anstieg der Amtshilfemaßnahmen gegeben hat; Ende der 90er-Jahre gab es noch eine einzige solche Maßnahme. Diese Zahl stieg im Jahr 2010 auf 71. Im Jahr 2012 waren es 51. Die Zahlen basieren auf Angaben der Bundesregierung. Im Schnitt der letzten Jahre – das Jahr 2013 mag angesichts der Hochwasserlagen in mehreren Bundesländern eine Ausnahme darstellen – sind deutlich weniger als die Hälfte dieser Maßnahmen auf Naturkatastrophen zuDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Dezember 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rückzuführen. Es liegt nahe, politische Gründe für die Zunahme von Amtshilfemaßnahmen zu suchen. Dazu gehört nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. der Aspekt, dass die Bundesregierung eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt. Drucksache 18/153 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dabei muss beachtet werden, dass insbesondere die Bundesminister des Inneren und der Verteidigung gegenüber der Presse immer wieder betonen , dass sie eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig halten, um Inlandseinsätze des Militärs zu ermöglichen. Dass eine solche Grundgesetzänderung derzeit nicht auf der Tagesordnung steht, ist lediglich den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen geschuldet. So sieht auch das Weißbuch der Bundeswehr – die aktuelle deutsche Militärdoktrin – unverändert eine „Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens“ vor, um Inlandseinsätze zu ermöglichen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist unverändert die in der Vorbemerkung der Fragesteller implizit erhobenen Vorwürfe zurück. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für die der Bundesregierung unterstellte Absicht. Die Unterstützungsleistungen, die im Rahmen technischer Amtshilfe erbracht wurden, sind unterhalb der Einsatzschwelle des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verblieben. Dies gilt auch für die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Einzelfälle. Die beigefügten Übersichten und die Angaben zur Ausstattung des Personals widersprechen der Annahme einer „drastischen“ Zunahme von „Inlandseinsätzen “ und der Absicht einer Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldatinnen und Soldaten im Alltag. Vielmehr bestätigt sich eine über Jahrzehnte geübte Praxis im Zusammenwirken von Bundeswehr und Gesellschaft. Dies gilt umso mehr, als die Hilfeleistungen nicht von der Bundeswehr initiiert oder konzipiert, sondern nur auf Anforderung der für das jeweilige Vorhaben verantwortlichen zivilen Stellen erbracht werden. Vermehrt wurde im Zusammenhang mit der Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes und den bereits umgesetzten beziehungsweise noch anstehenden Maßnahmen zur Neuausrichtung der Bundeswehr von Seiten der Innenminister und Innensenatoren der Länder die Befürchtung über abnehmende Fähigkeiten der Bundeswehr bei Hilfeleistungen geäußert. Die Bundesregierung erachtet das öffentliche Auftreten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform als eine selbstverständliche Normalität und als gelebten Ausdruck des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform. Das Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr erläutert die Sicherheitspolitik Deutschlands in ihren strategischen Rahmenbedingungen, Werten, Interessen und Zielen, ist aber keine „Militärdoktrin “. Eine generelle Erweiterung von „Inlandseinsätzen des Militärs“ ist darin nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen in den Antworten der Bundesregierung auf die vorausgegangenen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksachen 16/6159, 16/6301, 16/7427, 16/8615, 16/9886, 16/10456, 16/11276, 16/12771, 16/13844, 17/101, 17/637, 17/2281, 17/2846, 17/3934, 17/4974, 17/6049, 17/6767, 17/7591, 17/8670, 17/9520, 17/10447, 17/11246, 17/12458, 17/13438 sowie 17/14570). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils vorliegenden Informationen erfolgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/153 1. Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf der Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann, und durch wen, beschlossen worden? a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt? b) Worin besteht der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig angeben )? c) Was ist der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe der Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)? d) Welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden ? e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur Eigensicherung abgestellten werden zum Einsatz kommen? f) Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldatinnen und Soldaten? g) Welche Aufgaben sollen die Soldatinnen und Soldaten erfüllen? h) An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten bzw. in welcher Region sollen die Einsätze stattfinden? i) Welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf? Derzeit liegen zwei Anträge auf Amtshilfe vor, die bereits entschieden wurden. Vier Anträge auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen bei protokollarischen Anlässen sind positiv entschieden. Die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr beruhen auf Ersuchen oberster Bundesbehörden bzw. von Verfassungsorganen . Zur Sicherstellung eines ungefährdeten Ablaufs der Veranstaltungen wird im Vorfeld von einer detaillierten Darstellung Abstand genommen. Die Unterstützungsleistungen werden bei offiziellen Veranstaltungen der anfordernden Stellen erbracht und bestehen im Wesentlichen in der Gestellung von medizinischem Personal und Fahrzeugen. Das Personal ist nicht bewaffnet. Nach § 8 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unterbleibt eine Kostenerstattung, sofern Amtshilfe zwischen Behörden desselben Rechtsträgers , z. B. zwischen Bundesbehörden, geleistet wird. Grundlage für die Abrechnung ist § 61 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Zu Einzelheiten wird auf die Beilagen 1 („Entschiedene Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe“) und 1a („Entschiedene sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe“) verwiesen. 2. Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zurzeit liegt ein Antrag auf Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe vor, der noch nicht abschließend bearbeitet und entschieden ist. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 2 („Beantragte, aber noch nicht entschiedene Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe“) verwiesen. Es liegt ebenfalls ein Antrag auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistung bei protokollarischen Anlässen vor, der noch nicht abschließend bearbeitet und entschieden ist. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 2a („Beantragte, aber noch nicht entschie- dene sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe“) verwiesen. Drucksache 18/153 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr für Veranstaltungen Dritter sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zurzeit ist ein Antrag auf Unterstützungsleistungen für Dritte entschieden. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 3 („Entschiedene Unterstützungsleistungen für Dritte“) verwiesen. 4. Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zurzeit liegt ein Antrag auf Unterstützungsleistung für Dritte vor, der noch nicht abschließend bearbeitet und entschieden ist. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 4 („Beantragte, aber noch nicht entschiedene Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter“) verwiesen. 5. Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr im dritten Quartal 2013 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Im Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. September 2013 wurden 15 Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 5 („Durchgeführte Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe“) verwiesen. Im Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. September 2013 wurden weiterhin acht sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe erbracht. Sie beruhten auf Ersuchen oberster Bundesbehörden und von Verfassungsorganen . Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 5a („Durchgeführte sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe“) verwiesen. 6. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr für Veranstaltungen Dritter im dritten Quartal 2013 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Im Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. September 2013 wurden fünf Unterstützungsleistungen für Dritte erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 6 („Durchgeführte Unterstützungsleistungen für Dritte“) verwiesen. 7. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im dritten Quartal 2013 abgelehnt worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern, und die Gründe für die Ablehnung nennen)? Im Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. September 2013 wurden vier Anträge auf Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe bzw. zu Gunsten Dritter abgelehnt . Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 7 („Abgelehnte Amtshilfeersuchen/An- träge auf Unterstützungsleistungen für Dritte“) verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/153 8. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im dritten Quartal 2013 zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen? Im Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. September 2013 wurde ein Amtshilfeersuchen bzw. Antrag auf Unterstützung durch den Antragsteller zurückgezogen. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 8 („Vom Antragsteller zurückgezogene Amtshilfeersuchen und Anträge auf Unterstützungsleistungen für Dritte“) verwiesen . Im Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. September 2013 wurden zwei Anträge auf sanitätsdienstliche Unterstützung durch den Antragsteller zurückgezogen. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 8a („Vom Antragsteller zurückgezogene Anträge auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen“) verwiesen. 9. Welche Nachmeldungen zu Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen aus der Vergangenheit kann die Bundesregierung machen? Aus der Vergangenheit wurden keine Anträge auf Amtshilfe bzw. für Veranstaltungen Dritter und keine sanitätsdienstlichen Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe nachgemeldet. Drucksache 18/153 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/153 Drucksache 18/153 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/153 Gesamtherstellung: H. 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