Deutscher Bundestag Drucksache 18/1553 18. Wahlperiode 27.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1390 – Klimaaußenpolitik der Bundesregierung bis zur VN-Klimakonferenz 2015 in Paris Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im kommenden Jahr soll auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klimarahmenkonvention in Paris ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll verabschiedet werden, das Klimaschutzverpflichtungen für alle Staaten enthält. Um bis dahin eine globale Übereinkunft zu erzielen, muss innerhalb aber auch außerhalb des offiziellen Verhandlungsprozesses neuer Schwung für den Klimaschutz entstehen. Dazu sind in den kommenden Monaten verschiedene internationale Konferenzen vorgesehen. So lädt der VN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Staats- und Regierungschefs der Weltgemeinschaft zu einem Klimagipfel am 23. September 2014 nach New York ein. Auf diesem Gipfel sollen „ehrgeizige Zusagen“ und „konkrete Aktivitäten “ für mehr Klimaschutz angekündigt werden. Unter anderem sollen die Regierungen dort beginnen, ihre Vorstellungen für einen künftigen Reduktionspfad für die Treibhausgasemissionen vorzulegen. Das würde es ermöglichen , vor der Klimakonferenz in Paris zu analysieren, ob die zugesagten Reduktionsziele und -verpflichtungen genügen, das international vereinbarte 2-Grad-Ziel zu halten und falls nötig ambitioniertere Ziele zu vereinbaren. Weitere wichtige Termine sind ein Treffen der für Klimaschutz zuständigen Minister im Juni 2014 in Bonn sowie die 20. Vertragsstaatenkonferenz im Dezember 2014 in Lima. Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt sich die Bundesregierung „für ein ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen ein“ und möchte erreichen, dass der Klimaschutz weltweit durch Kooperation und Programme mit anderen Staaten, insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländern , vorangebracht wird. 1. Wird die Bundesregierung auf dem New Yorker Klimagipfel des VNDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 23. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Generalsekretärs im September 2014 durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vertreten sein? Wenn nein, warum nicht, und durch wen wird die Bundesregierung vertreten sein? Drucksache 18/1553 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung des VN-Generalsekretärs, im September 2014 nach New York zu einem informellen Gipfeltreffen zu internationaler Klimapolitik einzuladen. Diese Initiative ist ein wichtiger Meilenstein auf den Weg zu der 21. Vertragsstaatenkonferenz Ende 2015 in Paris und kann ein stärkeres politisches Engagement für eine ambitionierte internationale Klimapolitik mobilisieren. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel begrüßt das große persönliche Engagement des VN-Generalsekretärs Ban Ki-moon und hat ihre volle politische Unterstützung versichert, auch wenn ihr persönlich eine Teilnahme nicht möglich sein wird. Deutschland wird bei dem Treffen hochrangig vertreten sein (siehe auch Antwort zu Frage 4). 2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – anderen Staats- und Regierungschefs eine Teilnahme am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs bereits zugesagt haben? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Staats- und Regierungschefs eine Teilnahme am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs bereits zugesagt haben. 3. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Teilnahme der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs als Möglichkeit zur Dynamisierung der internationalen Verhandlungen um ein neues globales Klimaabkommen? Die Bundesregierung setzt sich für ein ambitioniertes Ergebnis bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz Ende 2015 in Paris ein. Es werden zwei Ziele verfolgt: die Verabschiedung eines neuen und verbindlichen Klimaabkommens mit Beteiligung aller Staaten, das spätestens ab dem Jahr 2020 in Kraft treten soll, und die Vereinbarung erhöhter Minderungsbeiträge bis zum Jahr 2020, um die zwei Grad Celsius Obergrenze der Erderwärmung im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten nicht zu überschreiten. Hierfür ist eine starke politische Unterstützung notwendig, um Momentum für die VN-Klimaverhandlungen aufzubauen. Das Gipfeltreffen des VN-Generalsekretärs mit Beteiligung hochrangiger Vertreter von allen Staaten kann in diesem Zusammenhang einen wichtigen Impuls geben. Deutschland wird bei dem Treffen hochrangig vertreten sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wann wird die Bundesregierung bekannt geben, ob und durch wen die Bundesrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel in New York vertreten sein wird? Eine Entscheidung über die Beteiligung der Bundesregierung wird rechtzeitig vor dem Klimagipfel in New York bekanntgegeben. 5. Steht die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch immer zur ihrer Haltung aus dem Jahr 2010 (www.sueddeutsche.de/politik/kanzlerin-kuendigt-reisean -merkel-macht-klimagipfel-zur-chefsache-1.144585) in der sie mitteilte, dass die persönliche Anwesenheit der Kanzlerin expliziter Ausdruck des Willens der Bundesregierung ist, auf dem Gipfel ambitionierte Klimaschutzziele – durch die Bundeskanzlerin persönlich – zu bewerben und festzulegen ? Eine ambitionierte internationale Klimapolitik ist eine politische Priorität der Bundesregierung, für die sich die Bundeskanzlerin auch persönlich engagiert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1553 Das Engagement der Bundeskanzlerin zeigt sich u. a. in dem von ihr ins Leben gerufenen jährlichen Petersberger Klimadialog, zu dessen fünfter Sitzung die Bundesregierung in diesem Jahr circa 35 Minister und hochrangige politische Vertreter für Mitte Juli nach Berlin einlädt. Der Dialog mit persönlicher Beteiligung der Bundeskanzlerin wird zur Vorbereitung sowohl des informellen Gipfeltreffens in New York als auch der 20. Vertragsstaatenkonferenz Ende 2014 in Lima beitragen. Darüber hinaus hat die Bundeskanzlerin angekündigt, Klimaschutz zu einem wichtigen Thema der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahr 2015 zu machen, um so einen starken Impuls für die Verabschiedung eines ambitionierten internationalen Klimaschutzabkommen bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz 2015 in Paris zu geben. 6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – Vertreter der Europäischen Union der Einladung des VN-Generalsekretärs folgen und an dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs teilnehmen werden? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Welche Ziele sowie ehrgeizigen und konkreten Zusagen plant die Bundesregierung auf dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs, etwa in Form eines Aktionsplans zur Erreichung des nationalen 40-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2020, eines ambitionierten nationalen Ziels für das Jahr 2030, einer Finanzierungszusage für den Grünen Klimafonds und/oder verstärkter Kooperation mit Vorreiterstaaten im Bereich der erneuerbaren Energien oder der Energieeffizienz zu machen? Die Bundesregierung prüft derzeit, welche konkreten Aussagen auf dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs getroffen werden können. Hierfür arbeitet die Bundesregierung sehr eng mit Partnerländern, insbesondere in der EU, zusammen . Auf der nationalen Ebene hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im April 2014 Eckpunkte für ein „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vorgelegt, das die Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für das Jahr 2020 sicherstellen soll. Die Bundesregierung wird in den nächsten Monaten das Aktionsprogramm weiter ausarbeiten. Diese Arbeiten werden zum Zeitpunkt des Klimagipfels des VN-Generalsekretärs noch nicht abgeschlossen sein. Das BMUB strebt einen Kabinettbeschluss zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ im November 2014 an. Die Bundesregierung geht dennoch davon aus, dass die Arbeit an einem nationalen Klimaaktionsprogramm 2020 ein wichtiges Signal für den Klimagipfel des VN-Generalsekretärs ist. Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass der vom Europäischen Rat am 21. März beschlossene Zeitplan, so bald wie möglich und spätestens im Oktober 2014 eine Entscheidung über die Ziele des 2030 EU-Klima- und Energierahmens zu treffen, eingehalten wird und dass vom Europäischen Rat im Juni bereits positive Signale an den Klima-Sondergipfel im September 2014 und an die internationale Staatengemeinschaft gesendet werden sollten. Der Grüne Klimafonds wird das zentrale Instrument der multilateralen Klimafinanzierung bilden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Grüne Klimafonds zügig seine operative Arbeit aufnehmen kann. Eine erste Auffüllung des Grünen Klimafonds 2014 ist wichtig als politisches Signal für die VN-Klimaverhandlungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausgestaltung des Grünen Klimafonds entsprechende Fortschritte macht und die Bedingungen für eine Auffüllung vorliegen. Die Bundesregierung geht auf der Grundlage des Ar- Drucksache 18/1553 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode beitsplans 2014 des Direktoriums des Grünen Klimafonds davon aus, dass die erste Auffüllung 2014 erfolgt. Die Bereitstellung angemessener Beiträge für die internationale Klimaschutzfinanzierung – d. h. auch für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz – hat eine Katalysatorfunktion für den Erfolg der VNKlimaverhandlungen . Zudem wird ein wichtiger Erfolgsfaktor für ein ambitioniertes Abkommen in Paris die Fähigkeit sein, Allianzen mit Vorreiterstaaten zu schmieden und zu verstärken. Daher gilt es, das dynamische Bündnis zwischen der EU, progressiven Entwicklungsländern, insbesondere aus Lateinamerika, und den am wenigsten entwickelten Staaten sowie den kleinen Inselstaaten, die am meisten vom Klimawandel bedroht sind, weiterzuentwickeln. 8. Gibt es oder gab es in Vorbereitung des Klimagipfels in New York und der VN-Klimakonferenz in Lima Gespräche innerhalb des Weimarer Dreiecks zur Klimapolitik, und wenn ja, mit welchen Zielen und Ergebnissen und wann? Am 26. Februar 2014 fand in Berlin das zweite Treffen der Umweltminister des Weimarer Dreiecks statt. Dabei wurde eine gemeinsame Erklärung verabschiedet , die auch einen Abschnitt zur internationalen Klimapolitik enthält. Unter anderem hoben die Minister die bei der 19. Vertragsstaatenkonferenz in Warschau 2013 erreichte Einigung auf einen Fahrplan zur Verabschiedung eines umfassenden , rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens bis zur 21. Vertragsstaatenkonferenz in Paris hervor. Dieser Fahrplan beinhaltet einen Aufruf an alle Staaten, bis zum ersten Quartal 2015 ihre Beiträge für die Zeit nach 2020 vorzulegen . Der Volltext der Erklärung ist im Internet verfügbar: www.bmub.bund. de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/detailansicht/ artikel/zweites-treffen-des-gruenen-weimarer-drei-ecks/?tx_ttnews%5BbackPid %5D=1892&cHash=bcf4ca6a71c417dbe3cd14be0b2a6cb7. Das nächste Grüne Weimarer Dreieck wird voraussichtlich von Frankreich ausgerichtet. Ein Termin steht noch nicht fest. 9. Ist oder war die Bundesregierung in Vorbereitung des Klimagipfels in New York und der VN-Klimakonferenz in Lima in Gesprächen mit nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, mit welchen Zielen und Ergebnissen, und wann? Die Bundesregierung trifft sich regelmäßig mit Ansprechpartnern, insbesondere mit nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, um informell ihre Meinungen zu der internationalen Klimapolitik zu sondieren und die internationale Klimapolitik der Bundesregierung zu kommunizieren. Solche Gespräche werden auch als Vorbereitung für den Klimagipfel in New York und die 20. Vertragsstaatenkonferenz in Lima fortgesetzt. 10. Wird es in Vorbereitung auf den Klimagipfel in New York und der VNKlimakonferenz in Lima auch in diesem Jahr einen Petersberger Klimadialog geben, und wenn ja, was plant die Bundesregierung, in Richtung des Treffens mit Ban Ki-moon dort zu erreichen? Die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und der peruanische Umweltminister (als Präsident der 20. Vertragsstaatenkonferenz in Lima) werden Mitte Juli 2014 circa 35 Minister nach Berlin für den fünften Petersberger Klimadialog einladen (siehe auch Antwort zu Frage 5). Die informellen Diskussio- nen sollen einen Beitrag sowohl zu dem Klimagipfel in New York als auch zur 20. Vertragsstaatenkonferenz in Lima leisten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1553 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein zum Zeitpunkt des Gipfels bereits verbindliches ambitioniertes Emissionsreduktionsziel für das Jahr 2030 in Deutschland bzw. Europa den internationalen Verhandlungsprozess stärken und stützen würde, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung (siehe auch Antwort zu Frage 7). 12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Nichterreichen der deutschen Emissionsreduktionsziele von 40 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 die Glaubwürdigkeit und Verhandlungsposition der Bundesregierung beeinträchtigen würde, und wenn nein, warum nicht? Eine glaubwürdige Umsetzung der eigenen Klimaschutzziele schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Akteure und ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung deutscher Verhandlungsinteressen bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen. Auch aus diesem Grund hat das BMUB im April 2014 Eckpunkte für ein „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vorgelegt, das die Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2020 sicherstellen soll. 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein nationales Klimaschutzgesetz die Rolle Deutschlands in bi- und multilateralen Klimaverhandlungen stärken würde, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Eine ambitionierte nationale Klimaschutzpolitik stärkt die eigene Position im Rahmen bi- und multilateraler Verhandlungen. Deutschland hat sich bereits ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Darüber hinaus will die Bundesregierung im Jahr 2016 einen nationalen Klimaschutzplan 2050 verabschieden. Darin sollen Zwischenziele für die Zeit nach 2020 zum Erreichen des langfristigen Klimaschutzziels , konkrete nächste Reduktionsschritte und ein Maßnahmenprogramm zum Erreichen der nächsten Reduktionsschritte enthalten sein. Ob und in welcher Form dies auch eine rechtlich-institutionelle Verankerung erfordert, wird im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzplanes zu prüfen sein. 14. Wer wird die Bundesregierung auf dem Ministertreffen in Bonn im Juni 2014 vertreten? Die Bundesregierung begrüßt die Austragung der Klimaministerkonferenz am 5. und 6. Juni 2014 in Bonn, bei der über ambitionierten Klimaschutz unter dem Kyoto-Protokoll und über mehr ambitionierten Klimaschutz vor und nach dem Jahre 2020 unter der Durban-Plattform diskutiert werden soll. Die Bundesumweltministerin und ein beamteter Staatssekretär werden die Bundesregierung vertreten. 15. Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass die Europäische Union zum Ministertreffen im Juni 2014 ein erhöhtes Klimaschutzziel für das Jahr 2020 vorlegt, gemäß der bei der Klimakonferenz im Jahr 2012 in Doha getroffenen Entscheidung, dass die Parteien der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls bis zu diesem Zeitpunkt ihre Verpflichtungen überprüfen und erhöhen sollen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Drucksache 18/1553 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die EU verpflichtete sich bereits 2007/2008 auf die Initiative „20-20-20“: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent, ggf. 30 Prozent (vgl. ER-Beschlüsse), gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch auf 20 Prozent und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert werden. Für eine unkonditionierte Anhebung des EU-Klimaziels gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung nicht die erforderliche Einstimmigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten. 16. Plant die Bundesregierung, beim Ministertreffen im Juni 2014 zusätzlich zu den Verpflichtungen der Europäischen Union auch eigene nationale Anstrengungen für den Klimaschutz bis zum Jahr 2020 zuzusagen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, den internationalen Klimaschutz über Vorreiterallianzen voranzubringen, und gibt es dazu von Seiten der Bundesregierung ggf. konkrete Planungen oder Gespräche, und werden personelle und finanziellen Ressourcen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und gegebenenfalls anderen Bundesministerien oder Institutionen für eine solche Strategie zur Verfügung gestellt, und wenn ja, in welchem Umfang? 18. Plant die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesminister für Umwelt , Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, unterstützten „Club der Energiewende-Staaten“ weiterzuführen, und wenn ja, welches Bundesressort und welcher Bundesminister bzw. welche Bundesministerin soll die Bundesrepublik Deutschland dort vertreten? 19. Sieht die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier unterstützten „Club der Energiewende-Staaten“ als eine geeignete Basis für eine Vorreiterallianz beim Klimaschutz an, und plant die Bundesregierung, diesen um verbindliche Vereinbarungen und Zielvorstellung zum Ausbau erneuerbarer Energien oder beim Klimaschutz zu erweitern, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt den Ansatz den internationalen Klimaschutz über Vorreiterallianzen voranzubringen. Sie ist in diesem Zusammenhang bereits in verschiedenen Gremien und Allianzen sehr aktiv, unter anderen mit der Gründung des Petersberger Klimadialogs, der Lancierung der Partnerschaft für Minderung und Transparenz und der aktiven Beteiligung in internationalen Foren, wie dem „Cartagena Dialog“ und dem „Major Economies Forum“. Die Bundesregierung hat auch maßgeblich die Gründung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) und damit die Stimme der erneuerbaren Energien in der Welt vorangetrieben. Das BMUB und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördern weiterhin das Netzwerk „Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21)“. Dieses wurde im Nachgang zur Bonner „renewables 2004“-Konferenz gegründet und verbindet renommierte Persönlichkeiten aus den verschiedenen Bereichen: Regierungen und internationale Organisationen, Wirtschaftsverbände, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ihr Ziel ist es, die globale Energiewende durch Wissensaustausch, Politikentwicklung und konkrete Aktion voranzubringen. Im „Clean Energy Ministerial“ (CEM) treffen sich die weltweit größten Emit- tenten und arbeiten beim Ausbau sauberer Energietechnologien zusammen. Die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1553 Bundesregierung leitet gemeinsam mit Dänemark und Spanien die Multilaterale Arbeitsgruppe für Solar- und Windenergietechnologien und treibt in der Arbeitsgruppe gemeinsam mit IRENA den Ausbau erneuerbarer Energien weltweit voran. Der „Club der Energiewende-Staaten“ war ein maßgeblicher Impuls für die Gründung von Vorreiterallianzen zur Erhöhung des Ambitionsniveaus beim internationalen Klimaschutz. Die Vernetzung von Staaten, die sich derzeit in einer Transformation ihrer Energiesysteme befinden und dabei der Steigerung der Energieeffizienz sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien eine entscheidende Rolle geben, ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung: sie fördert dies aktiv im multilateralen Gremien sowie bilateralen Energiepartnerschaften. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien reduzieren die Staaten auch ihre Treibhausgasemissionen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Bundesregierung prüft mit Partnerländern, wie solche Impulse und Vorreiterallianzen künftig die internationale Klimapolitik am effektivsten unterstützen und die konkrete Umsetzung von Klimaschutz kohärent vorantreiben können. Hier wird unter anderem angestrebt, eine Doppelung von Allianzen und ihren Aufgaben zu vermeiden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333