Deutscher Bundestag Drucksache 18/1554 18. Wahlperiode 27.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1377 – Aufarbeitung der Massaker von 1965/1966 in Indonesien, der deutschen Rolle und deren Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Nachgang eines Putschversuches im September 1965 in Indonesien begingen staatliche Sicherheitskräfte sowie Zivilisten unter deren Duldung zahlreiche Massaker in weiten Teilen des Landes, denen nach verschiedenen Schätzungen bis zu eine Million Menschen zum Opfer fielen. Die Verfolgten waren vor allem Mitglieder und vermeintliche Mitglieder oder Sympathisanten der Kommunistischen Partei Indonesiens (PKI), der fälschlicherweise die Verantwortung für den Putschversuch zugeschrieben wurde, sowie die chinesische Minderheit in Indonesien. Bis heute wurden die Verantwortlichen für diese Verbrechen nicht strafrechtlich belangt und viele von ihnen werden ganz im Gegenteil für ihre Taten als Helden betrachtet. Viele Opfer und deren Angehörige leiden hingegen bis heute unter der politischen Verfolgung. Erst im Jahr 2004 räumte das Verfassungsgericht ehemaligen Mitgliedern der PKI das passive Wahlrecht ein und im Jahr 2006 entfernte die Regierung den Hinweis aus Ausweisdokumenten, der den Träger als ehemaligen politischen Gefangenen identifizierte (The Jakarta Post, 23. Juli 2012). Der ehemalige Nationalsozialist und erste Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) bis 1968, Reinhard Gehlen, kommentierte im Jahr 1996 im Fernsehmagazin „Monitor“ den Machtantritt des Diktators Haji Mohamed Suharto mit den Worten „Der Erfolg der indonesischen Armee, die […] die Ausschaltung der gesamten kommunistischen Partei mit Konsequenz und Härte verfolgte, kann nach meiner Überzeugung in seiner Bedeutung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.“ (Zitat nach Rainer Werning: Der Archipel Suharto, in: Osnabrücker Jahrbuch Frieden und Wissenschaft 15/2008). Verschiedene Berichte deuten auf die Verstrickung westlicher Geheimdienste, namentlich der USA und Deutschlands hin. So berichtete „DER SPIEGEL“ im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Jahr 1971, dass der BND „Indonesiens militärischen Nachrichtendienst 1965 mit Maschinenpistolen, Funkgeräten und Geld (Gesamtwert: 300 000 Mark) bei der Niederwerfung eines Links-Putsches in Djakarta“ unterstützte (DER SPIEGEL 11/1971). Und im selben Jahr: „Ein Kommando von BND- Drucksache 18/1554 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Männern bildete in Indonesien militärische Geheimdienster [sic] aus und löste die von der antiamerikanischen Propaganda hart bedrängten Kollegen von der CIA ab. 1965 sollten die BND-Ausbilder sogar in einen Bürgerkrieg eingreifen: durch Lieferung sowjetischer Gewehre und finnischer Munition an Indonesiens Armee.“ (DER SPIEGEL 23/1971). Mitarbeiter der US-Botschaft in Indonesien gaben Listen von Mitgliedern der PKI und deren Aufenthaltsorte an die indonesischen Behörden weiter (http://history.state.gov/historicaldocuments/ frus1964-68v26/d185). Im Jahr 2008, zehn Jahre nach dem Ende der Suharto-Diktatur, begann die Nationale Menschenrechtskommission (Komnas HAM) mit ersten Untersuchungen der Massaker. Sie kam im Jahr 2012 zu dem Ergebnis, dass „ausreichende Anfangsbeweise“ bestehen, zu glauben, dass eine Reihe von Verbrechen begangen wurde, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Crimes against Humanity) betrachtet werden können. Dazu gehören Tötungen, Vernichtungen, Versklavung, Zwangsräumungen und Zwangsumsiedlungen, willkürliche Freiheitsberaubung , Folter, Vergewaltigung oder vergleichbare Formen sexueller Gewalt, Verfolgung und Verschwindenlassen. Weil diese Verbrechen „weit verbreitet und systematisch“ stattgefunden haben und eine Folge der Politik der Machthaber gewesen seien, handele es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit . Gegenüber der Staatsanwaltschaft sprach sich die Komnas HAM dafür aus, die genannten Verbrechen zu untersuchen, um die Verantwortlichen zu bestrafen. Diese wies die Empfehlung jedoch mit der Begründung zurück, dass die Ergebnisse der Kommission nicht ausreichend gewesen seien und die genannten Fälle keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten (The Jakarta Post, 11. Dezember 2012). Von Seiten der Regierung waren die Reaktionen unterschiedlich . Der Präsident Susilo Bambang Yudhoyono forderte die Staatsanwaltschaft auf, den Bericht zu prüfen, während der Koordinierende Minister für Politische, Juristische und Sicherheitsangelegenheiten, Djoko Suyanto, ihn zurückwies und argumentierte, die Massentötungen seien gerechtfertigt gewesen, weil sie dazu dienten, „das Land zu retten“ (The Jakarta Post, 1. Oktober 2012). Aufgrund der ausbleibenden Aufarbeitung der Verbrechen in Indonesien planen Menschenrechtsorganisationen für den 50. Jahrestag im Jahr 2015 eigene Initiativen, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Bei einem „Internationalen Volkstribunal über Verbrechen gegen die Menschheit in Indonesien 1965“ in Den Haag wollen sie einen Beitrag zur Aufarbeitung leisten. 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Aufarbeitung der Massaker ab 1965 in Indonesien (im Folgenden: Massaker)? Die Ereignisse der Jahre 1965 bis 1966 sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen in den indonesischen Medien und in der Zivilgesellschaft. Eine abschließende Bewertung steht bisher ebenso aus wie eine juristische Aufarbeitung . 2. Wie viele Verantwortliche für die Massaker wurden nach Kenntnis der Bundesregierung juristisch belangt? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über Art und Ausmaß der Ahndung strafrechtlich relevanter Vorgänge im Zusammenhang mit den Ereignissen in Indonesien in den Jahren 1965 bis 1966. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1554 3. Wie viele Menschen fielen nach Kenntnis der Bundesregierung den Massakern zum Opfer? Die Bundesregierung hat keine genauen Erkenntnisse über die tatsächliche Anzahl der im Zusammenhang mit den Ereignissen in Indonesien in den Jahren 1965 bis 1966 begangenen Verbrechen und deren Opfern. 4. Hat die Bundesregierung der Regierung der Republik Indonesien ihre Unterstützung bei der Aufarbeitung der Massaker angeboten? a) Wenn ja, wann hat sie dies in welcher Form getan, und wie hat die Regierung Indonesiens auf dieses Angebot reagiert? b) Wenn ja, welche konkrete Unterstützung hat sich aus dem Angebot ergeben ? c) Wenn nein, warum nicht? Nein. Die indonesische Regierung hat keine solche Unterstützung erbeten. 5. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass es sich bei den Massakern um Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Crimes against Humanity) handelt (bitte begründen)? Dieser seit den Prozessen von Nürnberg und Tokio bekannte Tatbestand wurde im Zuge der 1990er Jahre präzisiert. Die Bundesregierung sieht keinen aktuellen Anlass, seine Anwendbarkeit auf einen fast ein halbes Jahrhundert zurückliegenden Sachverhalt zu prüfen. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Massaker (bitte begründen)? Die Bundesregierung lehnt jede Art von Gewaltanwendung zur Lösung von Konflikten ab und setzt sich für friedliche Lösungen ein, die sich auf rechtsstaatliche Prinzipien gründen. 7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Auffassung der Fragesteller mangelnden Aufarbeitung der Massaker für die Beziehungen zur Republik Indonesien sowie für die militärische Kooperation? Die Aufarbeitung dieser komplexen historischen Vorgänge ist Aufgabe der indonesischen Politik und Gesellschaft. Die Ausgangsbedingungen dafür haben sich in den vergangenen Jahren mit den politischen und sozialen Reformen („Reformasi“-Prozess) wesentlich verbessert. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der bilateralen Beziehungen den indonesischen Transformationsprozess hin zu einem demokratischen Rechtsstaat. Dazu gehört auch die militärische Kooperation der Bundeswehr mit den indonesischen Streitkräften. Sie ist ein Instrument präventiver Sicherheitspolitik. In der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den indonesischen Streitkräften soll der dortige Reformprozess durch Maßnahmen in den Bereichen Streitkräfte in der Demokratie, Wehrrecht, Innere Führung sowie zivil-militärische Zusammenarbeit unterstützt werden. Indonesische Offiziere nehmen regelmäßig am Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst International (LGAI) teil. Dort sollen den ausländischen Lehrgangsteilnehmern auch die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die außen- und sicherheitspolitischen Positionen Deutschlands ver- mittelt sowie die deutsche Führungskultur „Innere Führung“ und „Staatsbürger in Uniform“ erlebbar gemacht werden. Drucksache 18/1554 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. In welcher Form bestanden während der Massaker in den Jahren 1965/ 1966 diplomatische, militärische, sicherheits- oder geheimdienstliche Kontakte der Bundesregierung zur Regierung Indonesiens? Die Bundesrepublik Deutschland hat am 25. Juni 1952 diplomatische Beziehungen zu Indonesien aufgenommen, die seither ohne Unterbrechung bestehen. Der indonesische Brigadegeneral Sukendro hat Deutschland in der zweiten Novemberhälfte des Jahres 1965 besucht. 9. Wie hat sich die Bundesregierung während der Massaker in den Jahren 1965/1966 auf diplomatischen Wegen gegenüber der Regierung Indonesiens verhalten? Die Reaktion der Bundesrepublik Deutschland auf den Putschversuch vom 1. Oktober 1965 wurde wesentlich von den Rahmenbedingungen des Kalten Kriegs bestimmt. Eine Analyse der Reaktion der damaligen Bundesregierung bleibt aus Sicht der Bundesregierung der wissenschaftlichen historischen Forschung überlassen. Entsprechende Akten im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die direkte oder indirekte Unterstützung der Massaker durch ausländische Regierungen, Geheimdienste oder andere Organisationen? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt , dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, da sie Hinweise zu nachrichtendienstlichen Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft .* 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche direkte oder indirekte Unterstützung der Massaker durch deutsche Regierungen, Geheimdienste oder andere der Bundesregierung unterstellte Organisationen ? Die Bundesregierung und auch der Bundesnachrichtendienst haben die in der Frage bezeichneten Gewalttaten nach heutigem Kenntnisstand weder direkt noch indirekt unterstützt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheim- schutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1554 12. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bis heute unternommen, um mögliche Verstrickungen deutscher Regierungen, Geheimdienste oder anderer der Bundesregierung unterstellter Organisationen aufzuklären? Über Verstrickungen deutscher Stellen in Gewalttaten in Indonesien vor 50 Jahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Rüstungsgüter, Geld und andere Güter, die von Seiten deutscher Stellen oder privater Unternehmen dem indonesischen Militär, der indonesischen Regierung, indonesischen Geheimdiensten oder anderen indonesischen Organisationen, die direkt oder indirekt an den Massakern beteiligt waren, in den Jahren von 1964 bis 1970 zur Verfügung gestellt wurden? Für den Zeitraum von 1964 bis 1970 liegen der Bundesregierung zum Gegenstand der Fragestellung keine Daten mehr vor. In den bislang erschlossenen Akten des Bundesnachrichtendienstes findet sich kein Beleg für eine Unterstützung durch den Bundesnachrichtendienst im Sinne der Anfrage. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Informationen, die von Seiten deutscher Stellen oder privater Unternehmen dem indonesischen Militär, der indonesischen Regierung, indonesischen Geheimdiensten oder anderen indonesischen Organisationen in den Jahren von 1964 bis 1970 zur Verfügung gestellt wurden und die im Zusammenhang mit der Verfolgung von Mitgliedern und Sympathisanten der PKI sowie der chinesischen Minderheit in Indonesien hätten genutzt werden können? Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Weitergabe von Informationen durch deutsche Stellen oder private Unternehmen vor, die im Zusammenhang mit der Verfolgung von Mitgliedern und Sympathisanten der KPI sowie der chinesischen Minderheit in Indonesien hätten genutzt werden können. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Personal deutscher Bundesbehörden, das sich zu Ausbildungs- oder Beratungszwecken zwischen 1960 und 1998 in Indonesien aufhielt (bitte nach Jahr, Stelle, Funktion und Kooperationspartner aufschlüsseln)? Die Antwort zu Frage 15 kann nicht offen erfolgen. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste sind Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich zu behandeln. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten . Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Drucksache 18/1554 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu den genannten Fragen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.* 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Personal indonesischer Behörden, das sich zu Ausbildungs- oder Beratungszwecken zwischen 1960 und 1998 in Deutschland aufhielt (bitte nach Jahr, Stelle, Funktion und zuständiger Stelle in Deutschland aufschlüsseln)? Zwischen 1960 und 1998 hielten sich im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe (MAH) insgesamt 122 indonesische Soldaten als Lehrgangsteilnehmer an Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr in Deutschland auf. Den Schwerpunkt der Ausbildungsmaßnahmen bildete die internationale Generalstabsausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg (40 Teilnehmer), gefolgt von sanitätsdienstlicher und medizinischer Aus- und Weiterbildung an verschiedenen Einrichtungen des Sanitätsdienstes (25 Teilnehmer ), der Ausbildung zur Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen (ABC-)Waffen an der ABC- und Selbstschutzschule (21 Teilnehmer) sowie Sprachkursen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen bei Einrichtungen des Bundessprachenamtes (16 Teilnehmer). Im Jahr 1992 nahmen der damalige Leiter des Operationsstabs im Kommandozentrum für Operationskontrolle in der Regionalpolizei Bogor sowie von 1993 bis 1994 der damalige Chief of Operational Command and Control Centre „LANGKAT“, North Sumatra Police Region am Stipendienprogramm des Bundeskriminalamts teil. Im Rahmen der deutsch-indonesischen entwicklungspolitischen Alumni-Arbeit liegen Daten vor, dass sich rund 500 Indonesier zwischen 1960 und 1998 länger als drei Monate in Deutschland aufhielten. Davon waren rund fünf Prozent Mitarbeiter indonesischer Behörden. In Bezug auf den Bundesnachrichtendienst kann die Antwort zu Frage 16 nicht offen erfolgen. In ihr sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Daher ist der entsprechende Antwortteil als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim “ eingestuft. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheim- schutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1554 17. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Prabowo Subianto, der Schwiegersohn des Exdiktators Haji Mohamed Suharto und ehemalige General der indonesischen Armee, sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland aufhielt? Wenn ja, a) wann und wo fanden Ausbildungen statt, b) welche Stellen waren in die Ausbildungen involviert, c) welchen Inhalt hatten die Ausbildungen, d) wer trug die Kosten für die Ausbildungen? Im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 18. Dezember 1981 nahmen zwei indonesische Soldaten, darunter Captain Prabowo Subianto, an der Basis- und Spezialausbildung der Grenzschutzgruppe 9 teil. Weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 18. Ist die Information korrekt, dass der BND in der deutschen Botschaft in Jakarta eine „legale Residentur“ einrichten konnte (www.freitag.de/ autoren/der-freitag/nacht-der-langen-messer)? Wenn ja, a) von wann bis wann arbeitete sie, b) wie viele Mitarbeiter hatte sie, c) welche Aufgaben hatte sie? Einzelheiten zu Aufgaben einzelner Dienststellen des Bundesnachrichtendienstes und ihrer Leiter können in diesem Zusammenhang nicht öffentlich dargestellt werden, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Behörde ziehen könnten. Dadurch könnte die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes erschwert werden, folglich könnten Nachteile für das Staatswohl entstehen. Im Ergebnis könnte dies für die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörde und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach gründlicher Abwägung dem Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. Die Informationen werden daher als „VS-Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle übermittelt.* 19. Sind der Bundesregierung die Planungen zur Einrichtung eines „Internationalen Volkstribunals über Verbrechen gegen die Menschheit in Indonesien 1965“ bekannt, und wenn ja, inwieweit plant die Bundesregierung, dieses „Volkstribunal“ bei der Aufarbeitung der Geschichte Indonesiens zu unterstützen? Der Bundesregierung sind solche Planungen nicht bekannt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheim- schutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333