Deutscher Bundestag Drucksache 18/1567 18. Wahlperiode 28.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1398 – Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Methodik des Berichtes zur „Lage der Natur“ Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. März 2014 hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, den aktuellen Bericht „Die Lage der Natur in Deutschland“ veröffentlicht, in welchem ca. 12 000 Stichproben aus FFH- und Vogelschutz- sowie SPA-Gebieten (FFH: Flora-Fauna-Habitat; SPA: Special Protection Area bzw. Besondere Schutzgebiete) analysiert wurden. Darin heißt es: „Für die FFH-Richtlinie wurde dieser Bericht erstmalig 2007 erstellt, d. h. die jetzt vorliegenden Ergebnisse ermöglichen einen Vergleich mit dem vorherigen Bericht. Für die Vogelschutzrichtlinie wird der Bericht erstmalig in einem neuen Format erstellt. Beide Berichte sind ,Rechenschaftsberichte‘ und dienen gleichzeitig der Verbesserung der Effizienz von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland.“ In der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt heißt es auf Seite 29: „Bis 2020 weisen alle Bestände der Lebensraumtypen (gem. Anhang I der FFHRichtlinie ), der geschützten (§ 30 BNatSchG) und gefährdeten Biotoptypen sowie solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat bzw. die eine besondere Bedeutung für wandernde Arten haben, einen gegenüber 2005 signifikant besseren Erhaltungszustand auf, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist.“ In der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union für das Jahr 2020 „Lebensversicherung und Naturkapital“ fordert Einzelziel 1: „Aufhalten der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräume und Erreichen einer signifiDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 26. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kanten und messbaren Verbesserung dieses Zustands, damit bis 2020 gemessen an den aktuellen Bewertungen i) 100 % mehr Lebensraumbewertungen und 50 % mehr Artenbewertungen (Habitat-Richtlinie) einen verbesserten Erhaltungszustand und Drucksache 18/1567 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ii) 50 % mehr Artenbewertungen (Vogelschutz-Richtlinie) einen stabilen oder verbesserten Zustand zeigen.“ Diese Kleine Anfrage wird gestellt, um eine bessere Einschätzung zu erhalten, ob zum einen die nationalen und europäischen Ziele zum Schutz der Biodiversität erreicht werden und zum anderen die Vergleichbarkeit der getätigten wie der geplanten Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen im Vergleich zu der Erhebung aus dem Jahr 2007 gegeben ist. 1. Ist die vollständige Methodik zur Bewertung der Lebensräume und Arten öffentlich zugänglich, oder ist geplant, diese auf Anfrage zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Die Methodik zur Bewertung der der FFH-Richtlinie unterliegenden Lebensraumtypen und Arten (Doc Hab-11-05/03) ist u. a. auf den Webseiten der Europäischen Union sowie in deutscher Übersetzung auf den Webseiten des Bundesamtes für Naturschutz (www.bfn.de/0316_nat-bericht_eu-vorgaben.html) zugänglich . Zusätzlich hat die EU-Kommission eine Anleitung zur Erstellung der Berichte erstellt und veröffentlicht (Assessment and Reporting under Article 17 of the Habitats Directive: Explanatory Notes & Guidelines; Final Version, July 2011), die ebenfalls auf den beiden o. g. Webseiten verfügbar ist. Dieses nur in englischer Sprache verfügbare Dokument erläutert in den Kapiteln II bis V die Konzepte und Methoden zur Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie und bietet in Kapitel VI eine detaillierte schrittweise Anleitung zur Berichtserstellung nach den Formatvorgaben der EU-Kommission. Beispiele in den Anhängen des Guidance-Dokumentes illustrieren das Vorgehen. 2. Wurde das Bewertungsverfahren bezogen auf den FFH-Bericht im Vergleich zum vorherigen Bericht geändert? Wenn ja, inwiefern (bitte alle Änderungen im Vergleich zum vorherigen Bericht darlegen)? Das Bewertungsverfahren für die der FFH-Richtlinie unterliegenden Lebensraumtypen und Arten ist in den Anhängen C (für Arten) und E (für Lebensraumtypen ) des in der Antwort zu Frage 1 genannten EU-Dokuments „Doc Hab-11- 05/03“ wiedergegeben. Diese Anhänge sind gegenüber dem FFH-Bericht 2007 nicht verändert. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Ursachen, die in einzelnen Gebieten zu einer Verschlechterung bzw. auch Verbesserung des Arten- oder Lebensraumstatus geführt haben? a) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Verbesserungen auf konkrete Maßnahmen zurückzuführen? Wenn ja, auf welche? b) Inwieweit liegen nach Einschätzung der Bundesregierung den Verschlechterungen konkrete Ursachen zugrunde? c) Inwieweit liegen nach Einschätzung der Bundesregierung Ursachen zugrunde , die außerhalb der Handlungsmöglichkeiten des Naturschutzes liegen? Wenn ja, welche? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1567 d) Inwieweit ist über die in den Fragen 3a bis 3c genannten Ursachen hinaus eine konkrete Ursachenanalyse geplant, und inwiefern wird diese Analyse veröffentlicht? Wenn ja, was ist die anvisierte Zeitschiene für ein solches Projekt (bitte für die einzelnen Gebiete mit angenommener bzw. nachgewiesener Ursache der Verschlechterung bzw. Verbesserung aufschlüsseln)? Im FFH-Bericht erfolgt keine Bewertung von einzelnen Gebieten. Daher hat die Bundesregierung keine Kenntnis über mögliche Veränderungen des Zustandes von Einzelgebieten. Die Verschlechterung von Einzelgebieten widerspräche zudem dem Verschlechterungsverbot gemäß Artikel 6 Absatz 2 der FFH-Richtlinie . Vielmehr wird der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten innerhalb und außerhalb der gemeldeten FFH-Schutzgebiete nach den Bestimmungen der FFH-Richtlinie bewertet. Diese Ergebnisse zeigen für den FFH-Bericht 2013, dass die meisten Veränderungen von Erhaltungszuständen gegenüber dem Bericht von 2007 auf verbesserte Datengrundlage und/oder Erfassungsmethoden und nicht auf tatsächliche Veränderungen seit dem letzten Bericht zurückzuführen sind. Den 18 tatsächlichen Verschlechterungen (darunter viele Amphibien ) stehen 16 tatsächliche Verbesserungen (vor allem bei Fischen, Reptilien und größeren Säugetieren wie Biber, Wildkatze, Kegelrobbe) gegenüber. Auch bei anderen Arten wie Otter, Luchs, Seehund, Fischadler, Wanderfalke, Schwanen -, Gänse- und Entenarten zeigen sich teilweise regionale, teilweise überregionale Verbesserungen. Bei den Lebensräumen wurden 13 tatsächliche Verschlechterungen festgestellt, sechs davon sind Lebensräume, die auf eine nachhaltige Grünlandnutzung oder Biotoppflege angewiesen sind (z. B. Mähwiesen, Binnendünen, Heiden). Zusätzlich zu den Erhaltungszuständen werden im FFH-Bericht in der Vergangenheit wirksame Beeinträchtigungen und in der Zukunft potenzielle Gefährdungen angegeben, die Rückschlüsse auf Ursachen von Verschlechterungen und Verbesserungen ermöglichen. Das Bundesamt für Naturschutz analysiert diese Daten und beabsichtigt das Ergebnis zu publizieren (siehe auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5). Weitere Optimierungen sind zur Erhöhung der Belastbarkeit der aus den Länderinformationen abzuleitenden Bewertungen seitens der Bundesregierung im Dialog mit den Bundesländern eingefordert. 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern sich Verschlechterungen aus der konkreten Bewirtschaftung durch landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Aktivitäten ergeben? Eine Analyse der in der Vergangenheit wirksamen Beeinträchtigungen und für die Zukunft absehbaren Gefährdungen steht noch aus (siehe auch Antwort zu Frage 3). 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche indirekten Faktoren (wie z. B. diffuse Nährstoffeinträge) zu einer Verschlechterung des Status von Arten oder Lebensräumen geführt haben? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Drucksache 18/1567 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern die Nutzerinnen und Nutzer von Flächen innerhalb von FFH-Gebieten über den Schutzgegenstand, die räumlichen Schutzgrenzen und die jeweiligen Managementpläne informiert sind? Die Bekanntmachung des Schutzgegenstandes, der Schutzgebietsgrenzen und – sofern erforderlich bzw. vorhanden – der Managementpläne obliegt überwiegend (an Land und innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) den Ländern. Daher liegen der Bundesregierung hierzu keine umfassenden Informationen vor. Die Bundesregierung hält es für wichtig, dass den Nutzern von Flächen in FFHGebieten diese Angaben bekannt sind. Sie setzt sich deshalb in Kooperation mit den Bundesländern dafür ein, Informationen zu Schutzgegenständen und Schutzgebietsgrenzen über das Internet durch die Länder, den Bund (www. bfn.de/0316_steckbriefe.html#c33722, www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete) und die Europäische Union (http://natura2000.eea.europa.eu) kontinuierlich zu verbessern. Auch bei der Erstellung der Managementpläne (sofern diese erforderlich sind) wird die Empfehlung der EU-Kommission und der Bundesregierung, diese in einem partizipatorischen Prozess mit den Landnutzern zu entwickeln, zwischenzeitlich zunehmend beachtet. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was unternommen wird, um die Nutzerinnen und Nutzer dieser Flächen vor Ort für den jeweiligen Schutz zu gewinnen, bzw. gibt es diesbezüglich Pläne auf Bundesebene ? Die Zusammenarbeit mit den Nutzern in den FFH-Gebieten „vor Ort“ obliegt überwiegend den Ländern. Diese bedienen sich dabei verschiedener Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation (z. B. Pressearbeit, Runde Tische). Der Bund unterstützt die Länder dabei z. B. durch die Bereitstellung von Informationen im Internet und Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Broschüren). 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es konkrete Pläne gibt, Nutzerinnen und Nutzer in FFH-Gebieten stärker als bisher für einen Nutzungsausfall oder eine Nutzungseinschränkung zu entschädigen, bzw. gibt es diesbezüglich Pläne auf Bundesebene? Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und nach welchem Verfahren soll dies geschehen? Konkrete Pläne der Länder, Nutzer in FFH-Gebieten stärker zu entschädigen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Derartige Entschädigungen erfolgen überwiegend im Rahmen der von der Europäischen Union kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen sowie durch die Länder finanzierte Naturschutzprogramme. Im Zusammenhang mit der EU-Agrarförderung für die Förderperiode 2014 bis 2020 überarbeiten die Länder derzeit ihre diesbezüglichen Programme. 9. Wie will die Bundesregierung den negativen Einfluss von Land- und Forstwirtschaft inklusive der Verschmutzung von Flüssen und Meeren sowie Fischerei und von Einträgen über die Luft reduzieren, um die Ziele der europäischen und nationalen Biodiversitätsstrategie zu erreichen? Welche strategischen Handlungsansätze sind für die Zielerreichung geplant ? Um die Ziele der europäischen und nationalen Biodiversitätsstrategie zu erreichen , sind Maßnahmen in allen Sektoren erforderlich. Für die Bundesregie- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1567 rung hat die weitere Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Umwelt einen hohen Stellenwert, um die Gewässer- und Luftqualität zu verbessern. In diesem Zusammenhang bereitet die Bundesregierung eine Novellierung der Düngeverordnung vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die vorgesehenen Änderungen der Düngeverordnung zur Verringerung von Nährstoffeinträgen in die Umwelt und Verbesserungen der Gewässerqualität führen und damit auch zur Verwirklichung der Ziele der europäischen und nationalen Biodiversitätsstrategie beitragen. Im Rahmen der Verhandlungen zur Überarbeitung der Luftreinhaltepolitik ist die Bundesrepublik aufgefordert, neue Emissionsminderungen bis zum Jahre 2030 zuzusagen. Deren Höhe wird sich an den Umweltwirkungen und an der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der erforderlichen Minderungsmaßnahmen orientieren und alle relevanten Sektoren einbeziehen. Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) wurde im Dezember 2013 auch das sog. „Greening“ der Direktzahlungen der 1. Säule der GAP beschlossen. Für den Erhalt der Direktzahlungen müssen Landwirte ab dem Jahr 2015 u. a. einen Anteil von zunächst 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Ziel hierbei ist insbesondere auch, die biologische Vielfalt zu schützen und zu verbessern. Diesem Ziel sieht sich die Bundesregierung bei der derzeitigen nationalen Umsetzung der GAP-Reform verpflichtet. Bezüglich der Forstwirtschaft haben die Forstverwaltungen der meisten Bundesländer verbindliche Grundsätze für die Bewirtschaftung des Waldes festgelegt, die auch naturschutzfachliche Aspekte wie z. B. den Biotopverbund sowie den Natura-2000-Artenschutz beinhalten. Die in Deutschland geltenden wald- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sollen gewährleisten, dass diese Gefährdungen auf Bundesebene keine relevante Bedeutung erlangen. 10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um in den Gebieten , deren Zustand sich verschlechtert hat, eine Verbesserung herbeizuführen (bitte nach Gebieten und Maßnahmen aufschlüsseln)? Zur möglichen Verschlechterung von FFH-Gebieten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände von Arten und Lebensraumtypen obliegen überwiegend den Ländern. 11. Wurden Gelder aus der 2. Säule der EU-Agrarförderung (ELER) für Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt verwendet? Wenn ja, für welche, und in welcher Höhe (bitte Aufschlüsselung nach Ländern, Maßnahmen und Gebieten)? In Fortführung der bisherigen Förderziele gehören die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt auch in der seit 1. Januar 2014 gültigen ELER-Verordnung 1305/2013 zu einem von 18 Schwerpunkten der Förderprioritäten. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt können sehr verschiedene Maßnahmen aus dem Förderangebot der ELER-Verordnung beitragen. Insbesondere die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen haben hierfür eine große Bedeutung. Die Umsetzung der Förderung in Deutschland erfolgt über Programme der Länder. Drucksache 18/1567 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Länder gestalten die Maßnahmen nach ihren jeweiligen regionalen Bedingungen und Erfordernissen aus. Dadurch können Maßnahmen sowohl auf sehr unterschiedliche als auch auf mehrere Förderziele gleichzeitig (z. B. Gewässerschutz , Bodenschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Pflege der Kulturlandschaft , Klimaschutz) ausgerichtet sein. Vor diesem Hintergrund lassen sich die verfügbaren Informationen über die Verwendung der ELER-Mittel für einzelne Maßnahmen nicht nach ihrem Beitrag zur Verbesserung der biologischen Vielfalt zuordnen und differenzieren. 12. Wann wird die Erstellung von Managementplänen, die auf die entsprechenden Lebensräume und Arten abgestimmt sind und konkrete Schutzmaßnahmen enthalten, für alle 4 617 FFH-Gebiete voraussichtlich abgeschlossen sein, einschließlich der 591 Gebiete die im Annex A des nationalen FFH-Berichts als in Bearbeitung gelistet sind? Für FFH-Gebiete können Managementpläne aufgestellt werden. Die Entscheidung zu deren Erforderlichkeit, deren Inhalt und Rechtsform obliegt überwiegend den Ländern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder Managementpläne für die überwiegende Mehrzahl der FFH-Gebiete für zweckdienlich halten und anstreben, diese überwiegend bis zum Jahr 2020 zu erarbeiten . Ein Zeitplan zu deren Erarbeitung liegt der Bundesregierung nicht vor. 13. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Monitoringkriterien in der alpinen Region vor, und inwiefern ist die dort angewandte Methodik mit der in der kontinentalen und atlantischen Region vergleichbar ? Inwiefern unterscheidet sich bei einer Kooperation der Erfassung der alpinen Region mit Österreich die verwendete Methodik, und wie wird eine Vergleichbarkeit zu anderen Regionen gewährleistet? Die Beurteilung der Erhaltungszustände der Lebensräume und Arten in der alpinen biogeographischen Region beruht im FFH-Bericht 2013 überwiegend auf Experteneinschätzungen auf der Grundlage der von der EU-Kommission vorgegebenen Kriterien sowie sonstigen fachlichen Erhebungen. 14. Reicht nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Personalausstattung der Naturschutzbehörden der einzelnen Bundesländer aus, um das Aufstellen der Managementpläne für FFH-Gebiete, das Umsetzen der darin genannten notwendigen Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen und deren Erfolgskontrolle zu gewährleisten? Wenn nein, um wie viele Stellen müsste das Personal nach Kenntnis der Bundesregierung aufgestockt werden? Die Personalausstattung der für Naturschutz zuständigen Behörden von Bund und Ländern wird jährlich in der Sonderausgabe „Naturschutzarbeit in Deutschland “ der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ veröffentlicht (letztmalig in der Ausgabe „Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten aus dem Jahr 2013 der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Institution“, Sonderausgabe 98, Jahrgang 2014). Eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten des jeweiligen Personals z. B. für die Umsetzung der FFH-Richtlinie erfolgt dabei nicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1567 15. In welcher Höhe stehen den Naturschutzbehörden der Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel für die Erstellung und Umsetzung der Managementpläne zur Verfügung, und aus welchen Töpfen kommen diese anteilig? a) Reichen nach Einschätzung der Bundesregierung diese Mittel aus, um die in den Managementplänen genannten Maßnahmen umzusetzen, und wenn nein, wie hoch werden die benötigten Mittel eingeschätzt? b) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die Erstellung und Umsetzung der Managementpläne in FFH-Gebiete mit Bundesmitteln zu unterstützen und so eine schnellere Umsetzung zu erleichtern? Die Bundesländer können zur Erstellung und Umsetzung von Managementplänen neben ihren eigenen Haushaltsmitteln auf EU-Kofinanzierung wie z. B. ELER oder Strukturfonds zurückgreifen. Über die Höhe der von diesen Instrumenten für die Finanzierung von Natura 2000 tatsächlich verwendeten Mittel entscheiden die Länder auf der Grundlage der EU-Förderprogramme (siehe Antwort zu Frage 11). Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen zur Höhe der den Naturschutzbehörden der Länder für diese Tätigkeiten zur Verfügung stehenden und/oder eingesetzten Mittel vor. Die Erstellung und Umsetzung der Managementpläne ist eine hoheitliche Aufgabe der Länder und ist daher auch von diesen zu finanzieren. 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die eingesetzten Gelder prozentual auf die verschiedenen Erhaltungszustände aufgeteilt werden? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17. Wie viele finanzielle Mittel sind insgesamt in das Monitoring der FFHund Vogelschutz- sowie SPA-Gebiete geflossen? Wie stellt sich diese Summe im Vergleich mit den Kosten für anderes Umweltmonitoring dar, z. B. den Kosten für Klimadaten für Deutschland pro Jahr (Messstationen des Deutschen Wetterdienstes – DWD – und den jährlichen Kosten für das integrierte Mess- und Informationssystem – IMIS)? Eine rechtliche Verpflichtung zum Monitoring von Vogelschutz- und FFH-Gebieten ist in der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nicht enthalten. Die FFHRichtlinie verpflichtet vielmehr zum Monitoring der ihr unterliegenden Arten und Schutzgüter innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete. Dieses dem FFHBericht 2013 zugrunde liegende Monitoring obliegt überwiegend den Ländern. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Höhe der dafür eingesetzten Mittel vor. Dies wäre auch methodisch äußerst schwierig zu erfassen, u. a. da die Monitoringverpflichtungen oftmals als Teil umfassender Erhebungen erfüllt werden (auf Bundesebene z. B. im Rahmen der Bundeswaldinventur; siehe unten) und den Behörden teilweise ehrenamtlich erhobene Daten zur Verfügung gestellt werden. 18. Wie viele Stichproben wurden pro Lebensraumtyp und biogeografischer Region und pro Art und biogeografischer Region durchgeführt? Bei der Mehrzahl der Arten und Lebensraumtypen werden bei jeweils mehr als 63 Vorkommen in der atlantischen und kontinentalen Region jeweils 63 Vorkommen erfasst, bei selteneren Arten jeweils alle Vorkommen in der jeweiligen biogeographischen Region (Totalzensus). Bei häufigen Waldlebensraumtypen Drucksache 18/1567 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erfolgt das Monitoring zum Parameter „Spezifische Strukturen und Funktionen“ im Rahmen der Bundeswaldinventur (siehe auch Antwort zu Frage 19). Für wenige Arten mit besonderer Biologie (z. B. Säugetiere mit großen Raumansprüchen , zwischen Meer und Süßwasser wandernden Fischen) wurden für diese Arten zweckdienlichere Methoden entwickelt. Die für jede Art und jeden Lebensraumtyp spezifischen Monitoring- und Bewertungsmethoden wurden von Bund und Ländern unter Beteiligung zahlreicher weiterer Expertinnen und Experten bundesweit einheitlich erarbeitet und sind auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutzes veröffentlicht (www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html). 19. Wie und in welcher Form flossen Eingangsdaten zur Bewertung des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ aus der Bundeswaldinventur 2012 (BWI-2012) für die Waldlebensraumtypen (WLRT) der Hainsimsen - (EU-Code 9110) und Waldmeister-Buchenwälder (9130) in der atlantischen sowie der kontinentalen biogeografischen Region und ferner die Sternmieren- (9160) und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170) sowie die bodensauren Nadelwälder (9410) in der kontinentalen biogeografischen Region in die Bewertung zum Erhaltungszustand im Bericht zur Lage der Natur mit ein? Für die WLRT flossen Eingangsdaten zu folgenden Merkmalen aus den Erhebungen der BWI-2012 in die Bewertung des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ ein: I. Baumartenzusammensetzung der WLRT getrennt nach Hauptbestockung, Jungbestockung, Altbestockung und Bewertungsstufen A/B/C. II. Totholzvorrat: in m3/ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen), nach Totholztyp und Bewertungsstufen A/B/C III. Habitatbäume: Stammzahl pro ha untergliedert nach WLRT (mit Subty- pen) und den Bewertungsstufen A/B/C IV. Entwicklungsphasen/Wuchsklassen: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen) und nach Entwicklungsphase/Wuchsklasse und nach den Bewertungsstufen A/B/C V. Bestockungsaufbau (Schichtigkeit): Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C VI. Invasive Gehölze: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen ) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für das Vorkommen invasiver Gehölze VII. Eutrophierungszeiger: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für das Vorkommen von Eutrophierungszeigern VIII. Invasive krautige Pflanzen: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für das Vorkommen invasiver krautiger Pflanzen IX. Befahrung: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für die Befahrung außerhalb des Erschließungsnetzes X. Feinerschließung: Waldfläche in ha untergliedert nach WLRT (mit Subtypen ) und nach den Bewertungsstufen A/B/C für die Anzahl der Feinerschließungslinien Diese Eingangsdaten wurden dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) durch das Thünen-Institut für Waldökosysteme zur Verfügung gestellt. Diese Ergebnisse sowie ggf. weitere bewertungsrelevante Informationen zu den spezifischen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1567 Strukturen und Funktionen der betreffenden WLRT, die die Länder zusammengestellt haben, wurden durch das BfN in einer Gesamtschau geprüft. Wie die anderen Parameter (siehe unten) wurde die Bewertungen des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ nachfolgend zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmt. a) Weshalb konnten die Daten aus der BWI 3 nicht auch für die nicht aufgezählten bzw. für die aufgezählten WLRT in anderen biogeografischen Regionen (z. B. Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder – 9170 – in der atlantischen biogeografischen Region) verwendet werden? Die BWI-2012 kann nur für die häufigen WLRT statistisch abgesicherte Ergebnisse liefern. Die statistische Sicherheit der Ergebnisse hängt von der Anzahl der Stichprobenflächen (Zahl der Traktecken mit Vorkommen eines bestimmten WLRT) und der Varianz des beobachteten Merkmals ab. Die nicht verwerteten Daten waren statistisch unzulänglich bzw. wurden aufgrund von Experteneinschätzungen verworfen. b) Durch welches Verfahren bzw. durch welche Methode wurden in diesen WLRT die Daten für die Bewertung des Erhaltungszustandes erhoben ? Für die Wald-Lebensraumtypen, deren Monitoring nicht durch die Bundeswaldinventur erfolgte, erfolgt die Erhebung des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ durch das in der Antwort zu Frage 18 beschriebene Verfahren. Zusammen mit den drei anderen Parametern Verbreitungsgebiet, Fläche sowie Zukunftsaussichten, deren Datengrundlagen für alle Arten und Lebensraumtypen durch die Länder erhoben werden, ergibt sich durch Anwendung des EU-Bewertungsschemas (vgl. Doc Hab-11-05/03 der Europäischen Union; siehe auch Antwort zu Frage 1) der Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps. 20. Wie hoch liegt der Totholzvorrat in den Waldlebensraumtypen bei einem günstigen Erhaltungszustand (bitte nach Lebensraumtyp aufschlüsseln)? Werden die bestehenden Totholzmengen als ausreichend angesehen? Der günstige Erhaltungszustand ergibt sich nicht alleine aus den Totholzmengen , sondern weiteren Teilparametern des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ sowie den drei anderen bewertungsrelevanten Parametern (siehe auch Antwort zu Frage 19). Der Totholzvorrat für einen guten Zustand des Teilparameters Totholz für die in der Antwort zu Frage 19a genannten auf Grundlage der BWI-2012 bewerteten WLRT (9110, 9130, 9160, 9170, 9410) liegt bei ≥ 15 m3/ha. Für die anderen WLRT, die durch 63er Stichprobe bzw. Totalzensus erhoben wurden (9140, 9150, 9160 [nur atlantischen biogeografische Region], 9170 [nur atlantische biogeografische Region], 9180, 9190, 91D0, 91E0, 91F0, 91G0, 91T0, 91U0) liegt die Schwelle bei > 1 Stück/ha liegendes oder stehendes Totholz (abgestorbene Bäume oder abgebrochene Starkäste bzw. Kronenteile mit Durchmesser > 30 cm bei Weichlaubholz, sonst mit Durchmesser > 50 cm und Höhe bzw. Länge > 3 m). Die für den günstigen Erhaltungszustand eines WLRT auf biogeografischer Ebene erforderlichen Totholzmengen wurden zwischen Forst- und Naturschutzverwaltungen von Bund und Ländern als ausreichend zur Erreichung des von der FFH-Richtlinie geforderten günstigen Erhaltungszustandes abgestimmt. Die in der BWI 2012 angewendeten Schwellenwerte lassen sich nicht für Bewertungen von einzelnen FFH-Gebieten heranziehen. Drucksache 18/1567 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Bewertung des Erhaltungszustandes der Buchenwälder als ausschließlich günstig (grün) in der alpinen biogeografischen Region und überwiegend günstig (grün) in der kontinentalen im Unterschied zu der überwiegend ungünstig-unzureichenden Bewertung (gelb) in der atlantischen Region? Welche Ursachen liegen nach Einschätzung der Bundesregierung dem überwiegend ungünstig-unzureichenden (gelb) Erhaltungszustand der Buchenwälder im Gegensatz zum ausschließlich günstigen (grün) in der alpinen biogeografischen Region und überwiegend günstigen (grün) in der kontinentalen Region zugrunde? Der günstige Erhaltungszustand der Buchenwald-Lebensraumtypen im FFHBericht 2013 in der kontinentalen und alpinen Region ist zumeist auf besseren Strukturen und Funktionen, d. h. der Qualität der Buchenwald-Lebensraumtypen zurückzuführen. 22. Welche spezifischen Strukturen einschließlich der lebensraumtypischen Arten wurden für die verschiedenen Waldlebensraumtypen untersucht und bewertet? Zur Bewertung des Parameters spezifischen Strukturen und Funktionen wurden Teilparameter des Arteninventars, der Habitatstrukturen sowie der Beeinträchtigungen untersucht und bewertet. Für die über die BWI-2012 bewerteten WLRT (siehe auch Antwort zu Frage 19) sind dies: – Arteninventar: Baumartenzusammensetzung der Alt-, Jung- und Haupt- bestockung nach lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten , – Habitatstrukturen: Anzahl Waldentwicklungsphasen, Anzahl Schichten (Schichtigkeit), Totholzvorrat/ha, Anzahl Habitatbäume/ha, – Beeinträchtigungen: Deckungsgrade der invasiven Gehölze, der invasiven krautigen Arten sowie der Eutrophierungszeiger, Befahrung (Anzahl Feinerschließungslinien , Befahrung außerhalb von Wegen). Diese Merkmale sind in der Aufnahmeanweisung der BWI-2012 veröffentlicht (siehe www.bundeswaldinventur.de/media/archive/727.pdf): Für die anderen WLRT sind dies: – Arteninventar: Deckungsgrad lebensraumtypischer Gehölzarten in Baum- und Strauchschicht, Standortangepasstheit der Krautschicht (Gefäßpflanzen, Moose), Deckungsgrad Torfmoose (nur 91D0), – Habitatstrukturen: Anzahl Waldentwicklungsphasen inkl. Vorhandensein von Altersphasen, Anzahl Biotop- und Altbäume/ha, Anzahl Stücke starken Totholzes /ha, – Beeinträchtigungen: Deckungsgrad von Störzeigern sowie nicht-heimischer Gehölzarten, Anteil verbissener Verjüngung, Befahrung (Fahrspuren und Gleisbildung), Flächenanteil mit Schädigung der lebensraumtypischen Standortverhältnisse. Zur Veröffentlichung der Erfassungs- Bewertungsschemata wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1567 23. Welche Schwellenwerte wurden bezüglich der einzelnen Strukturen (z. B. Baumartenzusammensetzung, Totholz, Habitatbäume, Entwicklungsphasen , Schichtigkeit, Beeinträchtigungen, Torfmoosdeckung beim MoorWLRT ) je Waldlebensraumtyp festgelegt, um einen günstigen Erhaltungszustand zu definieren? Zur Bedeutung der nachfolgend genannten Teilparameter für einen günstigen Erhaltungszustand siehe auch die Antwort zu den Fragen 19 und 20. Schwellenwerte der über die BWI-2012 bewerteten WLRT (siehe auch Antwort zu Frage 19 und Aufnahmeanweisung BWI-2012 unter www.bundeswaldinventur.de/media/archive/727.pdf): ● Baumartenzusammensetzung der Altbestockung nach lebensraumtypspezi- fischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten in der Waldentwicklungsphase 1 (< 20 cm BHD): H-Anteil ≥ 20 Prozent, H+N-Anteil ≥ 30 Prozent, H+N+P-Anteil ≥ 80 Prozent, ● Baumartenzusammensetzung der Altbestockung nach lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten in den Waldentwicklungsphasen 2-5 (≥ 20 cm BHD): H-Anteil ≥ 40 Prozent, H+N-Anteil ≥ 60 Prozent, H+N+P-Anteil ≥ 80 Prozent, ● Baumartenzusammensetzung der Jungbestockung nach lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten: H-Anteil ≥ 20 Prozent, H+NAnteil ≥ 30 Prozent, H+N+P-Anteil ≥ 90 Prozent, ● Baumartenzusammensetzung der Hauptbestockung nach lebensraumtypspezifischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten: je nachdem, ob das wirtschaftliche Hauptgewicht auf der Jung- oder der Altbestockung liegt, kommen deren Schwellenwerte (siehe oben) zu den H-, H+N- und H+N+PAnteilen zur Anwendung, ● Flächenanteil Waldentwicklungsphasen (WEP): WEP 1 ≥ 5 Prozent und WEP 2 ≥ 5 Prozent und WEP 3 ≥ 10 Prozent und WEP 4+5 ≥ 17 Prozent, ● Anzahl Schichten (Schichtigkeit): ≥ 2, ● Totholzvorrat: ≥ 15 m3/ha, ● Anzahl Habitatbäume: ≥ 3 Stück/ha, ● Deckungsgrad invasiver Gehölze: ≤ 10 Prozent, ● Deckungsgrad invasiver krautiger Arten: ≤ 10 Prozent, ● Deckungsgrad Eutrophierungszeiger: ≤ 50 Prozent, ● Befahrung: Anzahl Feinerschließungslinien ≤ 2,5 und keine Befahrungsspu- ren außerhalb von regulären Wegen und Feinerschließungslinien. Für die anderen WLRT sind die Schwellenwerte durchgängig (siehe auch www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html): ● Deckungsgrad lebensraumtypischer Gehölzarten in Baum- und Strauch- schicht: ≥ 80 Prozent (≥ 90 Prozent für 9180, 91D0, 91E0, 91G0), ● Standortangepasstheit der Krautschicht (Gefäßpflanzen, Moose): lebens- raum-/standorttypisches Arteninventar und Dominanzverteilung gering verändert (zusätzlich Geophytenschicht höchstens auf Teilflächen artenreich oder ganzflächig ausgebildet, aber artenarm für 91G0) (gutachterlich), ● Deckungsgrad Torfmoose (nur 91D0): 10 bis 30 Prozent, ● Anzahl Waldentwicklungsphasen (WEP) inkl. Vorhandensein von Alters- phasen (WEP 4+5): ≥ 2 WEP mit Auftreten von WEP 4 oder 5 für 9140 und 91G0; Auftreten von WEP 3 oder höher für 9150; Auftreten einer Baumholz- phase (WEP 2 oder höher) für 9180, 91D0, 91E0, 91T0 und 91U0; ≥ 2 WEP Drucksache 18/1567 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit Auftreten von WEP 4+5 auf ≥ 20 Prozent der Fläche für 9160, 9170, 9190; ≥ 2 WEP oder ≥ 2 Schichten für 91F0, ● Anzahl Biotop- und Altbäume: ≥ 3 Stück/ha, ● Anzahl Stücke starken Totholzes: > 1 Stück/ha liegend oder stehend, ● Deckungsgrad von Störzeigern: 5 bis 25 Prozent (5 bis 10 Prozent für 91D0; 25 bis 50 Prozent für 91E0 und 91F0, ● Deckungsgrad nichtheimischer Gehölzarten: 5 bis 10 Prozent Anteil an der Baumschicht, ● Anteil verbissener Verjüngung: 10 bis 50 Prozent Verbiss an den Baumarten der natürlichen Vegetation, keine Haupt- oder Nebenbaumart fehlt verbissbedingt , ● Befahrung (Fahrspuren und Gleisbildung): wenige Fahrspuren und Gleisbildung außerhalb von Feinerschließungslinien und/oder mäßige Gleisbildung auf den Rückelinien (wenige flache Fahrspuren und/oder geringe Gleisbildung in Randbereichen für 91D0, 91E0 und 91F0) (gutachterlich), ● Flächenanteil mit Schädigung der lebensraumtypischen Standortverhältnisse: Beeinträchtigung auf 10 bis 50 Prozent der Fläche (Beeinträchtigung auf bis zu 50 Prozent der Fläche für 9140, 9180, 91D0 und 91E0). Für die WLRT 9160, 9190, 91D0, 91E0, 91F0, 91T0 und 91U0 gibt es ein oder mehrere zusätzliche Merkmale (siehe www.bfn.de/0315_ffh_richtlinie.html). 24. Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welchem Umfang Stickstoff- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft an der Verschlechterung des Zustandes von FFH-Gebieten (in Wäldern und Gewässern ) beteiligt waren? Zur möglichen Verschlechterung von FFH-Gebieten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zur Analyse von Beeinträchtigungen und Gefährdungen wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 9 verwiesen. 25. Beabsichtigt die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen gegen hohe Nährstoffeinträge in FFH-Gebieten durch Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung durchzuführen? Wenn ja, welche? Es sind keine FFH-gebietsspezifischen Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen geplant, vielmehr richten sich die Anstrengungen der Bundesregierung auf eine generelle Minderung von Ammoniakemissionen. 26. Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Grünlandpflegeumbruch in FFH-Gebieten sowie in Vogelschutzgebieten zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes führt, und wenn ja, aufgrund welcher wissenschaftlichen Publikationen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Grünlandpflegeumbruch – abhängig von den jeweiligen Schutzgütern und Schutzzwecken – in FFH- und Vogelschutzgebieten zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Gebiete führen kann. Da es verschiedene Verfahren zur Grünlanderneuerung gibt, ist dies im Einzelfall zu beurteilen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333