Deutscher Bundestag Drucksache 18/1593 18. Wahlperiode 30.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1399 – Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der NPD. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden . Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die Belegung der Heime mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch die Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Dem Bundeskriminalamt (BKA) werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) jene Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet wurden. Nachfolgend sind jene ausgewiesen, die erkennbar im Zusammenhang mit der Asylthematik stehen. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des KPMD-PMK bis 1. Januar 2014 kein eigenständiges Themenfeld „Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte“ existierte, war bzw. ist bis zu diesem Zeitpunkt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Mai 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eine trennscharfe Erfassung und Auswertung nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Die Fälle vor dem 1. Januar 2014 betreffenden nachfolgenden Auswertungen des BKA beruhen daher auf Abfragen, die anhand eines breiten Rasters vorgenommen wurden. Das BKA hat hierbei alle im Zusammenhang mit der Drucksache 18/1593 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Asylthematik gemeldeten Straftaten der PMK-rechts sowie jene Delikte, bei denen eine Asylunterkunft Tatort oder Angriffsziel war, aufgelistet. Diese Auswertung konnte nur im Wege einer aufwändigen händischen Einzelfallüberprüfung vorgenommen werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der PMK-Erfassungsgrundsätze bei Verwirklichung mehrerer Deliktsarten unterschiedlicher Deliktsqualität durch eine Tathandlung derjenige Straftatbestand angeführt wird, der die höchste Deliktsqualität aufweist. Ferner erfolgt keine Unterscheidung zwischen Versuch und Vollendung. 1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2014 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen , in denen Flüchtlinge untergebracht wurden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer auflisten)? 2. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden? 3. An welchen Orten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im ersten Quartal 2014 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . In der nachfolgenden Tabelle sind die der Bundesregierung bekanntgewordenen und von der NPD, einer ihrer Unterorganisationen oder von anderen rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen organisierten Kundgebungen mit Bezug zum Thema „Asyl“ aufgeführt. Dabei wurden alle Veranstaltungen mit einer nennenswerten Mobilisierung (mehr als 20 Teilnehmer) berücksichtigt. Datum Land Ort Zuordnung Motto Teiln. 03.01.2014 RP Ludwigshafen Neonazis Demonstration gegen das Asylbewerberheim in der Bayreuther Straße 60 04.01.2014 BB Bad Freienwalde DIE RECHTE „Asylantenheim in Bad Freienwalde – Wir sagen nein!“ 55 25.01.2014 SN Schneeberg NPD/JN „Wir sind nicht das Sozialamt der Welt! Asylmissbrauch stoppen! – JETZT!“ 250 25.01.2014 BB Bad Belzig NPD/JN „Nein zum Heim“ 20 25.01.2014 SN Chemnitz Neonazis „Asylflut und Ausländerkriminalität stoppen – Erstaufnahmeeinrichtung Ebersdorf schließen – Heraus zur TddZ-Demo“ 200 01.02.2014 RP Trier NPD/JN „Nein zum Asylbetrug, deutsche Steuergelder für deutsche Aufgaben“ 25 03.02.2014 SN Leipzig NPD/JN „Leipzig steht auf“ 80 08.02.2014 BR Berlin NPD/JN Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Sicher jeweils Leben: Asylflut stoppen!“ 20 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1593 4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (bitte nach Deliktgruppen angeben)? Für das erste Quartal 2014 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu insgesamt 18 Straftaten vor, die im Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfallen elf Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-links und sieben Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-rechts. Die verwirklichten Deliktskategorien der rechtsmotivierten Straftaten erstrecken sich auf vier Volksverhetzungen, eine Beleidigung, einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten . Die Deliktskategorien der links motivierten Straftaten erstrecken sich auf vier Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, drei Widerstandsdelikte gegen Vollstreckungsbeamte , einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, einen Landfriedensbruch, eine gefährliche Körperverletzung und eine Beleidigung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22.02.2014 BB Fürstenwalde NPD/JN „Einmal Deutschland und zurück – Asyl ist kein Selbstbedienungsladen!“ 30 23.02.2014 BB Bad Belzig NPD/JN „Nein zum Heim“ 20 01.03.2014 BE Berlin NPD/JN Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Asylflut stoppen – NPD ins Europaparlament“ jeweils 20 01.03.2014 ST Merseburg Neonazis „Gegen linke Hetze – Schluss mit der Asylflut“ 80 08.03.2014 ST Dessau Neonazis „Asylflut stoppen“ 110 15.03.2014 SN Bautzen Neonazis „Bautzen wehrt sich gegen Asylmissbrauch“ 300 16.03.2014 BB Ludwigsfelde NPD/JN „NEIN zum Heim heißt JA zum Volk!“ 24 17.–20. 03. 2014 SN NPD/JN Kundgebungstour in elf verschiedenen Städten unter dem Motto „Heimat schützen – Asylmissbrauch bekämpfen“ jeweils 30–65 22.03.2014 MV Ueckermünde NPD/JN „Heimat und Identität bewahren – Asylanten stoppen!“ 240 23.03.2014 BB Bad Belzig NPD/JN „Nein zum Heim“ 35 28.03.2014 SN Dresden NPD/JN „Asylmissbrauch und Überfremdung stoppen – Keine westdeutschen Verhältnisse in unserer Stadt“ 20 29.03.2014 BY Lichtenfels/ Weismain NPD/JN Doppelkundgebung unter dem Motto „Asylflut stoppen“ jeweils 20 Datum Land Ort Zuordnung Motto Teiln. Drucksache 18/1593 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen, b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2014 (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts? 6. Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau unter der Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen angeben)? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit Stand vom 15. Mai 2014 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu insgesamt 34 politisch motivierten Delikten im ersten Quartal 2014 vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 32 Taten auf den Phänomenbereich PMK-rechts. Hiervon umfasst ist jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel, d. h. bestehende , im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtigter und Personen mit Flüchtlingsschutz bzw. Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraumes jeweils der 31. Januar des Folgejahres ist. Da sich bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund von Nachmeldungen die bislang vorliegenden Zahlen noch verändern können, haben die für das laufende Kalenderjahr angegebenen Zahlen dementsprechend nur einen begrenzten Aussagewert. Datum Ort Deliktsart PMKrechts 1 23.02.2014 Belzig/BB Volksverhetzung § 130 StGB X 2 16.03.2014 Ludwigsfelde/ BB Volksverhetzung § 130 StGB X 3 24.03.2014 Prenzlau/BB Körperverletzung § 223 StGB X 4 19.03.2014 Luckenwalde/ BB Sachbeschädigung § 303 StGB X 5 01.01.2014 Berlin/BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 6 19.01.2014 Berlin/BE Beleidigung § 185 StGB X 7 27.01.2014 Berlin/BE Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB X 8 19.02.2014 Berlin/BE Beleidigung § 185 StGB X 9 11.02.2014 Berlin/BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 10 12.02.2014 Berlin/BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 11 14.03.2014 Berlin/BE gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X 12 27.03.2014 Berlin/BE Sachbeschädigung § 303 StGB X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1593 * Dieser Fall wird derzeit nochmals überprüft. StGB – Strafgesetzbuch SprengG – Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe 7. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen? Zu zehn Taten konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um 17 ausschließlich männliche Tatverdächtige. 13 21.03.2014 Berlin/BE Hausfriedensbruch § 123 StGB 14 27.03.2014 Berlin/BE Sachbeschädigung § 303 StGB X 15 26.01.2014 Gundelfingen/ BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 16 17.02.2014 Breisach am Rhein/BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 17 10.03.2014 Backnang/BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 18 23.03.2014 Krautheim/BW Sachbeschädigung § 303 StGB X 19 24.03.2014 Biberach an der Riß/BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 20* 07.01.2014 Heidenheim/ BY Sachbeschädigung § 303 StGB 21 18.02.2014 Schongau/BY Verstoß gegen das SprengG X 22 12.01.2014 Wohratal/HE Landfriedensbruch § 125 StGB X 23 15.01.2014 Torgelow/MV Verstoß gegen das SprengG X 24 02.03.2014 Torgelow/MV Sachbeschädigung § 303 StGB X 25 27.03.2014 Sassnitz/MV Volksverhetzung § 130 StGB X 26 08.02.2014 Heidenau/NI öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB X 27 19.01.2014 Versmold/NW Sachbeschädigung § 303 StGB X 28 27.01.2014 Duisburg/NW Verstoß gegen das SprengG X 29 17.02.2014 Duisburg/NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- sationen § 86a StGB X 30 20.03.2014 Essen/NW gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X 31 21.03.2014 Essen/NW gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X 32 21.03.2014 Dresden/SN Landfriedensbruch § 125 StGB X 33 01.02.2014 Gerstungen/TH Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- sationen § 86a StGB X 34 06.01.2014 Greiz/TH Sachbeschädigung § 303 StGB X Datum Ort Deliktsart PMKrechts Drucksache 18/1593 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen untergliedern ) sowie zur Art der Verletzungen machen? Nach Kenntnis der Bundesregierung entstand kein Personenschaden. 9. Mit wie vielen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fällen hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) im ersten Quartal 2014 befasst (bitte konkrete Fälle benennen)? 15 der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Straftaten zum Nachteil von Flüchtlingsunterkünften bei denen ein Bedürfnis nach Erkenntnisaustausch zwischen den weiteren Teilnehmern gesehen wurde, wurden im Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechts (GAR) besprochen. Hierbei handelte es sich um die unter den Nummern 5, 6, 7, 10, 11, 12, 17, 18, 22, 23, 24, 27, 28, 29, 33 aufgeführten Sachverhalte. 10. Mit wie vielen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fällen hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt? Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts (GBA) für Straftaten im Zusammenhang mit „Protesten gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“ bestimmt sich, wenn kein Organisationsdelikt nach § 129a StGB (terroristische Vereinigung) vorliegt, nach § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Danach kommt eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz in Fällen von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte nur dann in Betracht, wenn es sich um schwerwiegende Straftaten wie etwa Mord, Totschlag , schwere und besonders schwere Brandstiftung oder Brandstiftung mit Todesfolge handelt und die Tat die besondere Staatsschutzqualität i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG aufweist. Dabei ist insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 46, 238 ff.; BGH NJW 2002, 1889 ff.) zu berücksichtigen, der eine enge Auslegung der Vorschrift vorgegeben hat. Der GBA sieht in den in jüngster Zeit erfolgten Angriffen auf Asylbewerberunterkünfte eine besondere Gefahr für den Rechtsfrieden und beobachtet daher diese Sachverhalte mit erhöhter Aufmerksamkeit – besonders in Hinblick auf das Merkmal der „besonderen Bedeutung des Falles“ –, um unverzüglich einschreiten zu können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine in seine Zuständigkeit fallende Straftat vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob eine bei einem Übergriff auf eine Flüchtlingsunterkunft mutmaßlich begangene schwerwiegende Straftat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in sogenannten ARP-Verfahren. Im ersten Quartal 2014 hat der GBA zwei ARP-Vorgänge wegen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte eingeleitet. In einem Fall konnte ein rechtsextremistischer Hintergrund der Tat ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des zweiten Sachverhalts ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1593 11. Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung für die Monate November und Dezember 2013 nachmelden (bitte möglichst nach dem Schema der hier vorangegangenen Fragen beantworten)? Insofern sich die Fragestellung auf Straftaten bezieht, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war, liegen dem BKA für den Phänomenbereich der PMK-rechts Erkenntnisse zu insgesamt 20 Straftaten für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2013 vor, wovon 17 Straftaten nachgemeldet wurden. Die Deliktskategorien der nachgemeldeten Sachverhalte erstrecken sich über zehn Sachbeschädigungen, sechs Propagandadelikte (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und eine Brandstiftung. Datum Ort Deliktsart 1 07.11.2013 Eggesin Sachbeschädigung § 303 StGB 2 11.11.2013 Eggesin Sachbeschädigung § 303 StGB 3 14.11.2013 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB 4 18.11.2013 Schöneiche bei Berlin Sachbeschädigung § 303 StGB 5 25.11.2013 Elchingen Sachbeschädigung § 303 StGB 6 30.11.2013 Höxter Sachbeschädigung § 303 StGB 7 02.12.2013 Zepernick Sachbeschädigung § 303 StGB 8 16.12.2013 Groß Lüsewitz Sachbeschädigung § 303 StGB 9 23.12.2013 Berlin Sachbeschädigung § 303 StGB 10 31.12.2013 Lauchhammer Sachbeschädigung § 303 StGB 11 07.11.2013 Essen Brandstiftung § 306 StGB 12 31.12.2013 Borna schwere Brandstiftung § 306a StGB 13 04.11.2013 Lebach Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 14 12.11.2013 Berlin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 15 18.11.2013 Isny im Allgäu Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 16 23.11.2013 Hoyerswerda Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 17 30.11.2013 Berlin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 18 02.12.2013 Biberach an der Riß Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 19 06.12.2013 Berlin Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 20 12.12.2013 Groß Lüsewitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Drucksache 18/1593 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die unter Nummer 11, 14 und 16 aufgeführten Fälle wurden bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Proteste und Übergriffe vor Flüchtlingsunterkünften“ (Bundestagsdrucksache 18/203 vom 18. Dezember 2013) genannt. Im November und Dezember 2013 wurden durch den GBA keine ARP-Vorgänge wegen Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte eingeleitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Anschläge im Sinne der in den Fragen 5 bis 9 genannten Kriterien in den Jahren 2008 bis 2011? Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, können Delikte im Sinne der Fragestellung für den Zeitraum vor dem 1. Januar 2014 nicht automatisiert aus der Gesamtzahl der Delikte herausgefiltert werden. Für eine gesonderte auf diesen Zeitraum bezogene Auswertung können nur die in LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten) erfassten Daten genutzt werden, welche in komprimierter Form die Ausgangssachverhalte wiedergeben. Die für die Auswertung benötigten zugrundeliegenden Quellinformationen werden dem BKA im Rahmen der sog. Kriminaltaktischen Anfrage politisch motivierte Kriminalität (KTAPMK) übermittelt. Diese unterliegen datenschutzrechtlichen Aufbewahrungs- und Löschungsbestimmungen. Die für Auswertung im Sinne der Fragestellung für die Jahre 2008 bis 2010 benötigten KTA-PMK Meldungen sind aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen bereits gelöscht. Eine auf den noch vorhandenen LAPOS-Daten basierende Auswertung könnte nur mit hohem personellen und zeitlichem Aufwand manuell erfolgen und würde ohne die grundsätzliche Möglichkeit einer Betrachtung der ursprünglichen KTA-PMK zu einem unvollständigen, verzerrten und damit nicht belastbaren Ergebnis führen. Somit war eine valide händische Auswertung im Sinne der Fragestellung lediglich für das Jahr 2011 möglich. Für das Jahr 2011 liegen dem BKA Erkenntnisse zu 18 Delikten aus dem Bereich der PMK-rechts vor. Es handelt sich dabei um zwölf Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), zwei Fälle von Volksverhetzung (§ 130 StGB), zwei Fälle von Beleidigung (§ 185 StGB), einen Fall von Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und einen Fall von Körperverletzung (§ 223 StGB). Datum Ort Deliktsart 1 14.11.2011 Halberstadt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 2 12.02.2011 Schraplau Sachbeschädigung § 303 StGB 3 29.01.2011 Schönefeld Körperverletzung § 223 StGB 4 28.10.2011 Eisenhüttenstadt Beleidigung § 185 StGB 5 01.05.2011 Tiefenbronn Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 6 19.07.2011 Aub Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 7 09.12.2011 Erding Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisatio- nen § 86a StGB Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1593 In fünf Fällen konnten jeweils ein Tatverdächtiger ermittelt werden, eine Person wurde aufgrund der oben dargestellten Taten verletzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Inwiefern führen nach Kenntnis der Bundesregierung einige Bundesländer eigene Statistiken in Bezug auf Anschläge bzw. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte , und welche Länder sind dies derzeit (bitte ggf. angeben, seit wann die Statistiken geführt werden)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Statistiken zum Themenfeld Angriffe auf Asylunterkünfte, die gesondert in den Ländern geführt werden, vor. Das aktuelle Meldeverfahren ist zwischen dem Bund und den Ländern durch den Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) abgestimmt . Die dem Bund vorliegenden Zahlen basieren auf Meldungen der Bundesländer. 14. Inwiefern haben Bund und Länder die statistische Erfassung rückwirkend zum 1. Januar 2014 „trennschärfer gefasst“ (Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière in einer Pressemitteilung vom 29. April 2014), und wie genau gestaltet sich die neue Erfassungsmethodik? Um einen besseren bundesweiten Lageüberblick über alle Angriffe auf Asylunterkünfte zu erhalten, wurde im System des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) ein neues Unterthema 8 30.11.2011 Gerolzhofen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 9 05.03.2011 Anklam Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 10 26.06.2011 Boizenburg/Elbe Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 11 11.03.2011 Borchen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 12 01.04.2011 Essen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 13 27.07.2011 Köln Volksverhetzung § 130 StGB 14 06.08.2011 Rheine Volksverhetzung § 130 StGB 15 16.09.2011 Ludwigshafen am Rhein Beleidigung § 185 StGB 16 09.04.2011 Schneeberg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 17 29.07.2011 Kamenz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 18 06.12.2011 Schneeberg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Datum Ort Deliktsart „gegen Asylunterkünfte“ – zu denen jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel zählt – rückwirkend zum 1. Januar 2014 eingeführt. Drucksache 18/1593 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit dieser Änderung im Themenfeldkatalog zum KPMD-PMK können daher alle „Angriffe auf Asylunterkünfte“, denen entweder eine politische Motivation zugrunde liegt oder bei denen eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, erfasst und ausgewertet werden. Diese Erfassung/Erhebung ist zeitnah umsetzbar, umfasst alle Sachverhalte ab dem 1. Januar 2014, die in dieser Thematik von Relevanz sind und gewährleistet eine zügige Auskunftsfähigkeit . 15. Was genau ist die Aufgabe der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Clearingstelle? Die Clearingstelle koordiniert die Sammlung und Bewertung aller bundesweit vorliegenden Informationen zu Straftaten gegen Asylunterkünfte, unabhängig vom angenommenen Hintergrund. Sie ist zentrale Ansprechstelle und Adressat von Mitteilungen der Länder an das BKA in diesem Zusammenhang und bietet den betroffenen Ländern im Einzelfall ihre Unterstützung vor Ort an. So können Unterstützungskräfte entsandt werden, um Informationen zu erheben und möglichen Unterstützungsbedarf für die Länder abzustimmen. a) Wie viele Personen sind bei dieser Clearingstelle beschäftigt? Die im BKA angesiedelte Clearingstelle agiert mit einer Personalstärke von drei Polizeivollzugsbeamten im Rahmen der Regelorganisation. b) Wie ist der Informationszufluss zur Clearingstelle geregelt? Sachverhalte werden durch die Landeskriminalämter entweder über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) oder/und durch das Einbringen ins GAR an das BKA und damit an die Clearingstelle weitergeleitet. c) Inwiefern kann die Clearingstelle selbst initiativ agieren? Im Einvernehmen mit den Ländern können im Einzelfall Unterstützungskräfte entsandt werden, um Informationen zu erheben und möglichen Unterstützungsbedarf für die Länder abzustimmen. d) Welche Kompetenzen hat die Clearingstelle gegenüber den Landeskriminalämtern ? Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder mit der Clearingstelle sind keine zusätzlichen, über die Regelungen des Bundeskriminalamtgesetzes hinausgehenden Kompetenzen vorgesehen. Zuständig für die Ermittlungsführung bleiben grundsätzlich die Länder. e) Inwiefern koordiniert sich die Clearingstelle mit den Landeskriminalämtern , mit der Bundesanwaltschaft und dem Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)? Die Clearingstelle koordiniert die Sammlung und Bewertung aller bundesweit vorliegenden Informationen zu Straftaten gegen Asylunterkünfte, unabhängig vom angenommenen Hintergrund. Sofern Sachverhalte durch die zuständigen Länder in das GAR/GETZ eingebracht werden ist die Clearingstelle über die Teilnahme des BKA beteiligt, die Bundesanwaltschaft erhält durch seinen ständigen Vertreter hiervon Kenntnis. Darüber hinaus erfolgt im Falle eines Ereignisses, welches in den Zuständig- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1593 keitsbereich des GBA fallen könnte, eine Initiativberichterstattung durch die Clearingstelle. f) Inwiefern beschäftigt sich das GETZ künftig noch mit Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte? Auch künftig werden Sachverhalte mit Bezug zum Thema „Angriffe gegen Asylunterkünfte “ im GETZ eingebracht und erörtert. g) Welches Budget ist für die Einrichtung und den Betrieb der Clearingstelle veranschlagt, und wer trägt dieses? Die Arbeit der Clearingstelle wird im Rahmen der Regelorganisation abgewickelt , so dass Personal- und Sachkosten im Rahmen der üblichen Kosten für die Regelorganisation anfallen. Eine gesonderte Aufstellung der Kosten kann daher nicht erfolgen. h) Inwieweit hält die Bundesregierung es für sinnvoll, eine solche Statistik auch auf Bundesebene zu führen, und welche Maßnahmen will sie diesbezüglich ergreifen? Vor dem Hintergrund des Themas dieser Kleinen Anfrage wird die Frage dahingehend interpretiert, dass nach einer Statistik zum Nachteil von Flüchtlingsunterkünften begangener Straftaten gefragt wird. Aufgabe der Clearingstelle ist die Aufbereitung und Analyse der Sachverhalte für die Lagedarstellung „Straftaten gegen Asylunterkünfte“. Über aktuelle Lageentwicklungen berichtet ein fortlaufendes Lagebild der Clearingstelle, weitergehende Statistiken sind nicht geplant. i) Inwiefern ist durch die Clearingstelle künftig eine zeitnahe Erfassung aller Anschläge auf bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte und von Flüchtlingen genutzte Wohnungen gewährleistet? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333