Deutscher Bundestag Drucksache 18/1598 18. Wahlperiode 02.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1370 – Energieeffizienz-Expertenliste für Programme der KfW Bankengruppe Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ab dem 1. Juni 2014 wird die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) für die Programme der KfW Bankengruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ verbindlich. Dann werden nur noch Sachverständige aus der Expertenliste berechtigt sein, für die Programme 151/152 (energieeffizientes Sanieren), 153 (energieeffizientes Bauen) und 431 (Baubegleitung energieeffizient sanieren) Anträge zu unterschreiben bzw. ihre Durchführung zu bestätigen . Auch für die fachliche Begleitung der KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 wird die Eintragung in der Liste für die Leistungen „Energetische Fachplanung“ und „Baubegleitung“ erforderlich sein. Effizienzhaus-Experten der deutschen Energie Agentur GmbH (dena) erfüllen in der Regel die Anforderungen der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Energieeffizienz-Experten müssen bestimmte Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Die bisher für die Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gültigen Anforderungen an die VorOrt -Energieberater werden für die Eintragung als Vor-Ort-Energieberater in die Expertenliste übernommen. Der Experte darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden haben. Für die Programme der KfW Bankengruppe gilt, dass der Experte für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen ist. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Experte weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln. Experten, die ihre Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (BAFA) vor dem Jahr 2012 absolviert haben, können sich noch bis zum Ende der Übergangsregelung zum 30. September 2014 mit zusätzlicher Fortbildung bzw. Nachschulung eintragen lassen. Drucksache 18/1598 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Jahr der Eintragung in die Liste fällt für Organisation, technische Weiterentwicklung der Liste sowie Prüfung der Daten ein Beitrag von 150 Euro (zzgl. MwSt.) an. Diese Kosten werden ab dem Zeitpunkt der Freischaltung (Onlinestellung ) des Eintrags erhoben. Für die folgenden Jahre beträgt der Jahresbeitrag 100 Euro (zzgl. MwSt.). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um die Qualität bei Energieberatungen, bei hochenergieeffizienten Sanierungen im Bestand und bei Neubaumaßnahmen zu verbessern, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr , Bau und Stadtentwicklung (BMVBS – alt) gemeinsam mit BAFA und der KfW Bankengruppe in Umsetzung einer Vorgabe des Bundesrechnungshofs vereinbart , an entsprechende Experten (Energieberater und Sachverständige für die Förderung der KfW Bankengruppe) höhere Qualifikationsanforderungen (Ausund Fortbildung, Praxiskenntnisse) zu stellen. Dazu kommen regelmäßige Qualitätskontrollen der Experten in Form von Stichprobenüberprüfungen der Beratungsberichte und der Planungsunterlagen sowie von Kontrollen der errichteten bzw. sanierten Gebäude. Da sich ein Großteil der Experten gleichermaßen sowohl im Bereich der Vor-Ort-Energieberatung (BAFA) als auch der Förderung der KfW Bankengruppe betätigt, werden diese in einer bundeseinheitlichen Liste geführt. All diese Maßnahmen sind Teil einer verstärkten und umfassenden Qualitätssicherung, zu der auch die elektronischen Prüftools bei der Antragstellung bei der KfW Bankengruppe sowie entsprechende Plausibilitätsprüfungen der Fördermittelanträge gehören. 1. Wie hat sich die Anzahl der gelisteten Vor-Ort-Energieberater bei der BAFA seit dem Jahr 2002 bis zur Einführung der EEE-Liste und danach bis zum Jahr 2013 verändert? Die Anzahl der für das Förderprogramm Vor-Ort-Beratung antragsberechtigten Berater betrug zum 30. Juni 2007 5 296 (ältere Daten liegen nicht vor). Bei Einführung der Energieeffizienz-Expertenliste im Dezember 2011 waren 11 436 Berater antragsberechtigt; deren Anzahl wuchs bis Ende 2013 auf 12 959 an. 2. Wie hat sich die Anzahl der geförderten BAFA-Energieberatungen in absoluten Zahlen zwischen den Jahren 2002 und 2013 entwickelt? Die Anzahl der geförderten Vor-Ort-Energieberatungen hat sich wie folgt entwickelt : Jahr Anzahl der geförderten Beratungen 2002 14 688 2003 15 566 2004 15 919 2005 19 022 2006 17 498 2007 12 395 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1598 3. Welche Wirkungen, insbesondere auf die Qualität der Planung, Baubegleitung und die Zahl der Antragstellungen zur Förderung, sind seit der Einführung der EEE-Liste nach Kenntnis der Bundesregierung feststellbar? Da die Energieeffizienz-Expertenliste erst zum 1. Juni 2014 verbindlich wird, sind bislang noch keine direkten Auswirkungen messbar. Eine Untersuchung der KfW Bankengruppe zeigt, dass bereits heute über ein Drittel der Fördermittelanträge über gelistete Experten gestellt werden, obwohl die Einschaltung eines solchen Experten – noch – nicht verpflichtend ist. 4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bei einer verbindlichen Listenführung für alle KfW-Effizienzhaus-Förderprogramme ab dem 1. Juni 2014 eine bundesweit flächendeckende Zahl von Sachverständigen sicherzustellen ? Am 9. Mai 2014 waren 8 194 Experten in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen. Rund 400 Anträge befinden sich in der Bearbeitung. Aufgrund der Zahl der eingetragenen Experten und ihrer Verteilung im Bundesgebiet geht die Bundesregierung von einer hinreichend guten Erreichbarkeit von Experten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Juni 2014 aus. 5. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn die Einführung der EEEListe nicht zu einer Zunahme der Energieberatungen führt, sondern zu einer Abnahme? 15. Plant die Bundesregierung, die Energieberatung über Zuschüsse oder andere Förderinstrumente, beispielsweise der KfW Bankengruppe, verstärkt zu fördern? Die Fragen 5 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Da die Liste erst zum 1. Juni 2014 verbindlich wird, sind bislang noch keine direkten Auswirkungen messbar. Jedoch ist mit der verbindlichen Einführung der Energieeffizienz-Expertenliste zu erwarten, dass die Qualitätssicherung für die Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz in Wohngebäuden zu einer deutlichen Verbesserung von Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen führt. In der Übergangszeit bis zur verbindlichen Einführung profitierten die eingetragenen Energieeffizienz-Experten davon, dass sie bundesweit als besonders qualifizierte und in den Förderprogrammen des Bundes zugelassene Fachleute von interessierten Verbrauchern und Gebäudeeigentümern gefunden wer- Jahr Anzahl der geförderten Beratungen 2008 19 909 2009 28 634 2010 18 272 2011 14 636 2012 13 752 2013 10 290 den. Auch Handwerker können sich bei Nachweis ihrer Beraterqualifikation in Drucksache 18/1598 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die dazugehörige Datenbank eintragen lassen. Für die Hauseigentümer hat dieses System den Vorteil, dass die Suche nach Förderprogrammen im Gebäudebereich und den dafür zugelassenen Experten übersichtlicher und einfacher wird. Gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist vorgesehen, die Energieberatung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen weiter zu fördern . Die bis Ende 2014 gültige Richtlinie zur Förderung der Vor-Ort-Beratung wird in diesem Sinne novelliert, um die Vor-Ort-Beratung ohne zeitliche Verzögerung weiter fördern zu können. Die Zuschüsse für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Programme der KfW Bankengruppe zum energieeffizienten Bauen und Sanieren wurden bereits Anfang 2012 auch mit Blick auf die erhöhten Anforderungen an die Qualifizierung der Experten und die Qualitätssicherungsmaßnahmen in Verbindung mit der Einführung der bundesweiten Liste für Energieeffizienz -Experten angehoben. 6. Ist die wirtschaftliche Machbarkeit der Anforderungen der EEE-Liste untersucht worden, und wenn ja, welche wissenschaftlichen Voruntersuchungen haben stattgefunden? Die Energieeffizienz-Expertenliste vereinigt die Experten des Förderprogramms „Vor-Ort-Beratung“ und die Experten für Planung und Baubegleitung der Programme der KfW Bankengruppe zum energieeffizienten Bauen und Sanieren in einer Liste. Die in der Vor-Ort-Beratung tätigen Berater prüft nach wie vor das BAFA. Die für eine Eintragung als Experten für die Programme der KfW Bankengruppe zu erbringende zusätzliche Weiterbildung ergibt sich aus den bei der Prüfung der Fördermittelanträge festgestellten Defiziten. 7. Auf welcher Grundlage wurde die Verwaltung der EEE-Liste der dena als alleiniger Institution übergeben, und wie wird die freihändige Vergabe begründet ? 8. Mit welchen Aufgaben wurde die dena im Rahmen der Auftragsvergabe zur Verwaltung der EEE-Liste beauftragt, und wie hoch war das Auftragsvolumen ? 9. Auf welche Laufzeit ist der Vertrag mit der dena bezüglich der Verwaltung der EEE-Liste angelegt? 11. Gibt es eine finanzielle Beteiligung der Bundesregierung an der EEEListe , oder muss die EEE-Liste von den Sachverständigen finanziell getragen werden? Die Fragen 7, 8, 9 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat das Ziel, die Qualität bei geförderten Energieberatungen sowie hocheffizienten Sanierungen und Neubauten im Bereich Wohngebäude sicherzustellen. Dafür hat sie einheitliche Kriterien für Qualifikation und Zulassungen von Energieberatern aufgestellt, die als Experten in die Fördermaßnahmen eingebunden sind. Darüber hinaus werden regelmäßig zu absolvierende Weiterbildungen dieser Experten und der Nachweis von durchgeführten Praxisleistungen geprüft sowie deren stichprobenhafte Qualitätskontrollen vorgenommen. Diese Maßnahmen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1598 sind in der zentralen, qualitätsgesicherten Energieeffizienz-Expertenliste von geprüften und qualifizierten Experten zusammengeführt worden. Die dena führt die Energieeffizienz-Expertenliste als Koordinierungsstelle; ein Auftrag seitens der Bundesregierung liegt nicht vor. Zur Listenführung wurde zwischen der KfW Bankengruppe und der dena ein Vertrag abgeschlossen. Die vertraglichen Bestimmungen sind so ausgestaltet, dass die dena für ihre Leistungen keine festgelegte Vergütung durch die KfW Bankengruppe erhält und das wirtschaftliche Risiko der Listenführung trägt. Der Vertrag zwischen der KfW Bankengruppe und der dena ist an die Laufzeit der Förderprogramme der KfW Bankengruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gekoppelt und endet mit dem Auslaufen der Förderprogramme. Die Bundesregierung hat sich an der Entwicklung der Kriterien hinsichtlich des Aufbaus der Liste und der Stichprobenkontrolle durch Zuwendungen beteiligt. Ab dem Jahr 2015 wird die Liste nebst den Qualitätssicherungsprozessen nur durch die Beiträge der Experten finanziert. Werden darüber hinaus zusätzliche Stichprobenkontrollen erforderlich, werden diese von der Bundesregierung finanziell unterstützt. 10. Ist die EEE-Liste für Initiativen und Institutionen frei verfügbar, und wie ist dieses z. B. datenschutzrechtlich gegenüber den in der EEE-Liste eingetragenen Sachverständigen abgesichert? Die Energieeffizienz-Expertenliste ist für alle Initiativen und Institutionen frei einsehbar. Die datenschutzrechtliche Absicherung der eingetragenen Sachverständigen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes , des Urhebergesetzes und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. 12. Welche Kosten entstehen aufgrund der Eintragung in die EEE-Liste, und von wem werden diese getragen (bitte nach Verwaltungs- und Betreungskosten und geplanten Einnahmen aufschlüsseln)? Für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste fallen Kosten für die Überprüfung der eingereichten Qualifikationsnachweise in Bezug auf die Erfüllung des geltenden Regelheftes an. Des Weiteren fallen für den laufenden Betrieb Kosten für Information, Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Überprüfung der Verlängerung der Eintragung sowie für die Beantwortung von Fragen der Experten an. Einnahmen entstehen aufgrund der Beiträge der Experten. Durch die Beiträge der gelisteten Experten finanziert die dena den Betrieb der EnergieeffizienzExpertenliste . Die Kosten für den Experten betragen 150 Euro für die Ersteintragung bzw. 100 Euro für den Jahresbeitrag. Bei einer Eintragung über eine Kammer, einen Verband oder sonstigen Kooperationspartner der dena sind dies jeweils 100 Euro/50 Euro. 13. Wie viele Experten bzw. Expertinnen sind in der EEE-Liste aktuell verzeichnet (bitte nach Ausbildungsabschluss und Branche aufschlüsseln)? Mit Stand 9. Mai 2014 sind in der Energieeffizienz-Expertenliste 8 194 Experteneinträge verzeichnet. 57 Prozent der gelisteten Experten sind Ingenieure, da- von 32 Prozent Architekten. 26 Prozent der Eingetragenen sind Handwerks- Drucksache 18/1598 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode meister mit einer Zusatzausbildung zum Energieberater, 17 Prozent der Experten können ein „Sonstiges Ingenieurstudium“ nachweisen. 14. Wie kann die Bezeichnung „Energieberater/Energieberaterin“ nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig besser geschützt werden – oder sogar zu einem eigenen geschützten Berufsbild fortentwickelt werden? Eine Ausbildungsrichtlinie oder ein geschütztes Berufsbild für Energieberater zu entwickeln bzw. festzuschreiben, ist nicht sinnvoll. Energieberater kommen aus ganz verschiedenen Berufsgruppen und landesrechtlich geregelten Studiengängen . Sie haben sich auf unterschiedliche Weise weitergebildet und widmen sich auch unterschiedlichen Themenfeldern. Berufliche Aus- und Fortbildungsregelungen für einzelne Förderrichtlinien oder Subventionsprogramme sehen weder das Berufsbildungsgesetz noch die Handwerksordnung vor. Im Sinne einer lebenslangen Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit sind sie auch berufsbildungspolitisch nicht geboten. Mindestanforderungen an Energieberatungsinhalte und die dafür erforderliche Qualifikation müssen daher im jeweiligen Förderprogramm selbst festgelegt werden. In den Förderrichtlinien des Bundes ist die vorgeschriebene Qualifizierung durchweg höher als in einschlägigen Ausbildungsberufen. Daher sind die konkreten Anforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit der Fachleute nur in den entsprechenden Richtlinien wie z. B. zur Förderung der Energieberatung oder in den Merkblättern zu den Programmen der KfW Bankengruppe geregelt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333