Deutscher Bundestag Drucksache 18/160 18. Wahlperiode 12.12.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/90 – Entwicklung des Integrationskursangebots und der Beschäftigungsbedingungen für Lehrkräfte im Jahr 2013 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum 1. Januar 2013 wurde der für die Finanzierung von Integrationskursen maßgebliche Kostenerstattungssatz für Kursträger von 2,54 Euro je Person und Unterrichtseinheit auf 2,94 Euro erhöht. Nach Angaben des Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU Helmut Brandt basierte dies auf einem „Preisermittlungsverfahren des Statistischen Bundesamtes, das Preise von Gruppensprachkursen zum Vergleich herangezogen hat“ (Plenarprotokoll 17/222, S. 27716). Zum 1. März 2013 wurde zudem bestimmt, dass Kursträger Honorare von mindestens 20 (vorher 18) Euro pro Unterrichtseinheit zahlen müssen, um eine langjährige Zulassung erhalten zu können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnt es unter Verweis auf die Vertragsfreiheit und Privatautonomie der Kursträger allerdings ab, verbindliche Mindestvorgaben für ein gerechtes und existenzsicherndes Honorar der Lehrkräfte zu machen (vgl. bereits Bundestagsdrucksache 16/13972, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 5b). Auf Nachfragen musste die Bundesregierung jedoch einräumen, dass verbindliche Honorarauflagen etwa zur Qualitätssicherung und zum Schutz gegen Lohndumping zulässig sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 25 bis 29, und Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 22 bis 27). Die durchschnittlich gezahlten Honorare für Lehrkräfte im Integrationskursbereich betrugen im Jahr 2011 nach offiziellen Angaben nur noch 18,14 Euro pro Unterrichtseinheit (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 21) – die hochqualifizierten Fachkräfte im Integrationskursbereich müssen ihre anspruchsvolle und gesellschaftlich wichtige Arbeit also für einen Hungerlohn leisten, der häufig nicht einmal zur nackten Existenzsicherung reicht. Die Arbeit der als Honorarkräfte arbeitenden Lehrkräfte weist nach Auffassung der Fragesteller wesentliche Merkmale einer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Dezember 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Scheinselbständigkeit auf. Wenn sich die Bundesregierung der Integrationskurse als „Erfolgsgeschichte“ rühmt (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 27. Dezember 2012), basiert dies auf der prekären Beschäftigung und Ausbeutung der Lehrkräfte. Die Zahl der neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen ist in diesem Jahr wieder stark angestiegen (vgl. Integrationskursgeschäftsstatistik Drucksache 18/160 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für das erste Halbjahr 2013). Werden die Halbjahreswerte auf das Gesamtjahr hochgerechnet, ergibt sich ein Anstieg um etwa 23 Prozent. Im Jahr 2010 hatte es einen deutlichen Rückgang um etwa ein Fünftel infolge von Sparmaßnahmen gegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6924). Neue Integrationskursteilnehmerinnen und Integrationskursteilnehmer kommen zunehmend aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zuletzt waren es 40,9 Prozent. An der Spitze stehen dabei die Länder Polen, Rumänien und Bulgarien. Einwanderinnen und Einwanderer aus der Türkei standen mit 8,6 Prozent erstmalig nur noch an zweiter Stelle. 1. Wie viele Teilnahmeberechtigungen für Integrationskurse wurden bislang im Jahr 2013 erteilt, wie viele neue Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer gab es bislang im Jahr 2013 (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern , EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaatsangehörige, Deutsche, nach Rechtsgrundlage bzw. Statusgruppe – Neu-/Altzuwanderer, Verpflichtete / Freiwillige usw. – nach Kursart, nach Geschlecht differenzieren und jeweils absolute und relative Zahlen nennen)? Im ersten Halbjahr 2013 wurden 78 505 Teilnahmeberechtigungen erteilt und 57 964 Teilnehmer haben einen Integrationskurs begonnen. Die Aufteilung nach Herkunftsländern, EU-Mitgliedstaaten bzw. nach Statusgruppen, Geschlecht und Kursart ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen. Eine Aufteilung der Teilnahmeberechtigungen nach Herkunftsland ist nicht möglich, da dieses nicht erfasst wird. Die Staatsangehörigkeit wird erst mit der Kursanmeldung erfasst (§ 8 Absatz 2 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler – IntV). Berechtigungen Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen im ersten Halbjahr 2013 nach Statusgruppen Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen im ersten Halbjahr 2013 nach Geschlecht absolut prozentual Neuzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 1 IntV (bestätigt durch Ausländerbehörde) 24 358 31,0 % davon verpflichtet nach § 44 a I 1 Nr. 1 AufenthG 18 775 Spätaussiedler nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV (bestätigt durch Bundesverwaltungsamt) 508 0,6 % Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche nach § 4 I 1 Nr. 3 IntV (zugelassen durch BAMF) 43 096 54,9 % davon Deutsche (§ 44 IV 2 AufenthG)1) 2 716 ALG II-Bezieher nach § 4 I 1 Nr. 4 IntV (verpflichtet durch Grundsicherungsträger)2) 9 743 12,4 % Altzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV (verpflichtet durch Ausländerbehörde) 800 1,0 % Insgesamt 78 505 100,0 % zuzüglich Kurswiederholer 11 293 absolut prozentual Weiblich 44 916 57,2 % Männlich 33 589 42,8 % Insgesamt 78 505 100,0 % zuzüglich Kurswiederholer 11 293 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/160 Neue Kursteilnehmer Neue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach Statusgruppen Neue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Folgende Fußnoten gelten für alle vorgenannten Tabellen 1) Seit Mitte des Jahres 2007 können auch integrationsbedürftige Deutsche zu einem Integrationskurs zugelassen werden. absolut prozentual Neuzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 1 IntV (bestätigt durch Ausländerbehörde) 18 259 31,5 % davon verpflichtet nach § 44 a I 1 Nr. 1 AufenthG 14 993 Spätaussiedler nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV (bestätigt durch Bundesverwaltungsamt) 416 0,7 % Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche nach § 4 I 1 Nr. 3 IntV (zugelassen durch BAMF) 31 091 53,6 % davon Deutsche (§ 44 IV 2 AufenthG)1) 2 286 ALG II-Bezieher nach § 4 I 1 Nr. 4 IntV (verpflichtet durch Grundsicherungsträger)2) 7 576 13,1 % Altzuwanderer nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV (verpflichtet durch Ausländerbehörde) 622 1,1 % Insgesamt 57 964 100,0 % zuzüglich Kurswiederholer 9 363 Rang absolut prozentual 1 Polen 5 775 10,0 % 2 Türkei 4 968 8,6 % 3 Rumänien 3 582 6,2 % 4 Bulgarien 2 640 4,6 % 5 Griechenland 2 509 4,3 % 6 Syrien 2 480 4,3 % 7 Spanien 2 445 4,2 % 8 Deutschland 2 334 4,0 % 9 Italien 2 134 3,7 % 10 Russische Föderation 1 699 2,9 % sonstige Staatsangehörige 26 982 46,5 % Summe 57 548 99,3 % zuzüglich Spätaussiedler* 416 0,7 % Insgesamt 57 964 100,0 % nachrichtlich EU-Staaten** 23 714 40,9 % * Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit dem Spätaussiedler in Deutschland eingetroffene und mit diesem verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG. ** ohne Deutschland, einschließlich Kroatien. 2) Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Seit Mitte des Jahres 2007 können diese neben den Ausländerbehörden auch Personen zur Kursteilnahme verpflichten. Drucksache 18/160 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Neue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach Kursarten Neue Kursteilnehmer im ersten Halbjahr 2013 nach Geschlecht 2. Wie hoch waren im Jahr 2013 bislang die Ausgaben für die nachfolgend genannten Bereiche (bitte jeweils auch die Werte für den jeweiligen Vergleichszeitraum des Vorjahres und für das gesamte Jahr 2012 nennen): Ausgaben für einzelne Bereiche im Jahr 2013 (bis 31. Oktober 2013): a) Intensivkurse, Intensivkurse: 302 666 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 21 023 Euro; Gesamtausgaben 2012: 54 370 Euro). b) Integrationskurse (660 Unterrichtseinheiten), Integrationskurse (660 Unterrichtseinheiten): 78 248 009 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 61 850 181 Euro; Gesamtausgaben 2012: 77 272 804 Euro). c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten), Wiederholungskurse: Die Ausgaben für Wiederholer sind in den Ausgaben der einzelnen Kursarten enthalten. d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren), Kurse für spezielle Zielgruppen (inklusive Intensivkurse): 50 343 805 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 43 652 341 Euro; Gesamtausgaben 2012: 54 229 189 Euro) davon jeweils – Alphabetisierungskurse: 30 040 908 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 26 323 998 Euro; Gesamtausgaben 2012: 32 641 271 Euro) absolut prozentual Allgemeiner Integrationskurs 45 332 78,2 % Alphabetisierungskurs 5 465 9,4 % Eltern- und Frauenintegrationskurs 5 059 8,7 % Förderkurs1) 200 0,3 % Intensivkurs1) 259 0,4 % Jugendintegrationskurs 1 359 2,3 % sonstiger Integrationskurs2) 290 0,5 % Insgesamt 57 964 100,0 % zuzüglich Kurswiederholer 9 363 1) Erfassung der Kurstypen Förder- und Intensivkurse seit 8. Dezember 2007. 2) z. B. Integrationskurs für Gehörlose. absolut prozentual Weiblich 34 429 59,4 % Männlich 23 535 40,6 % Insgesamt 57 964 100,0 % zuzüglich Kurswiederholer 9 363 – Frauen-/Elternkurse: 13 778 202 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 12 445 762 Euro; Gesamtausgaben 2012: 15 523 107 Euro) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/160 – Jugendkurse: 5 111 716 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 3 408 677 Euro; Gesamtausgaben 2012: 4 329 290 Euro) – Förderkurse: 602 252 € (Vergleichszeitraum 2012: 927 046 Euro; Gesamtausgaben 2012: 1 057 047 Euro) – Sonstige Spezialkurse (z. B. Behindertenkurse): 508 061 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 525 835 Euro; Gesamtausgaben 2012: 624 104 Euro). e) Prüfungskosten und Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren), Prüfungskosten: 8 954 083 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 7 144 757 Euro; Gesamtausgaben 2012: 8 999 026 Euro), davon für – Einstufungstest: 2 358 372 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 1 817 544 Euro; Gesamtausgaben 2012: 2 406 748 Euro) – Abschlusstest Sprache: 5 863 590 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 4 979 988 Euro; Gesamtausgaben 2012: 6 168 684 Euro) – Abschlusstest Orientierung: 595 727 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 235 085 Euro; Gesamtausgaben 2012: 292 166 Euro) – Wiederholungsprüfung: 136 393 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 112 140 Euro; Gesamtausgaben 2012: 131 428 Euro). f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages, Hälftige Rückerstattung des Kostenbeitrages: 3 137 682 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 2 119 360 Euro; Gesamtausgaben 2012: 2 590 959 Euro). g) Fahrtkostenzuschuss, Fahrtkostenerstattung bzw. -zuschuss: 7 623 811 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 9 077 394 Euro; Gesamtausgaben 2012: 10 861 203 Euro). h) Befreiung vom Kostenbeitrag, Befreiung vom Kostenbeitrag: (in den Gesamtausgaben zu den Integrationskursen enthalten). i) Kinderbetreuung, Kinderbetreuung: 5 274 265 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 5 781 655 Euro; Gesamtausgaben 2012: 7 016 525 Euro). j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit, Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit: 2 426 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 109 473 Euro; Gesamtausgaben 2012: 110 355 Euro). k) Lehrerqualifizierung, Lehrerqualifizierung: 1 186 354 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 4 444 Euro; Gesamtausgaben 2012: 220 281 Euro). l) sonstiges, Sonstiges: 320 580 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 509 937 Euro; Gesamtaus- gaben 2012: 717 796 Euro). Drucksache 18/160 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode m) insgesamt, Insgesamt: 155 091 014 Euro (Vergleichszeitraum 2012: 130 249 540 Euro; Gesamtausgaben 2012: 162 018 138 Euro). und wofür wurden nicht abgerufene Mittel des Haushaltstitels für Integrationskurse für das Jahr 2012 verwandt? Die nicht abgerufenen Mittel des Haushaltstitels für Integrationskurse wurden im Haushaltsjahr 2012 zur Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe des Bundesministeriums des Innern (BMI) verwendet. Dies führte zu spürbaren Entlastungen in anderen Bereichen des BMI, beispielsweise bei der Bundespolizei, beim Bundesverwaltungsamt und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgaben im Integrationskursbereich im Jahr 2013, wie sind signifikante Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr zu erklären, und aufgrund welcher Annahmen wird mit welchen Ausgaben für das Gesamtjahr 2014 gerechnet? Gegenüber den Ausgaben im Jahr 2012 (rd. 162 Mio. Euro) ist im Jahr 2013 ein Anstieg zu verzeichnen. Abweichungen zum Vorjahr bestehen im Wesentlichen bei den Ausgaben für Kurskosten und Prüfungskosten insbesondere deshalb, weil die Zahl der neuen Teilnehmer im ersten Halbjahr 2013 rd. 23 Prozent (erstes Halbjahr 2012: 47 023 Euro; erstes Halbjahr 2013: 57 964 Euro) über den Werten des Vorjahres lag (siehe hierzu Teilnehmerzahlen in der Antwort zu Frage 1). Zudem wurde ab Jahresmitte 2012 eine Zusatzqualifizierung für den Alphabetisierungskurs und den Orientierungskurs für Lehrkräfte gefördert. Im Jahr 2013 sind in den Haushaltsplan für den Titel 684 02 (Durchführung der Integrationskurse) 209,077 Mio. Euro eingestellt. Davon können Einsparungen bis zu einem Betrag von 10 Mio. Euro für Projekte (6 Mio. Euro) und die projektgestützte , zielgruppenspezifische Sprachförderung PZS („Ankommen in Alltag und Beruf – Willkommenspaket für Fachkräfte“, 4 Mio. Euro) verwendet werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass rd. 8,5 Mio. Euro tatsächlich dafür aufgewendet werden. Außerdem sind die Ausgaben für die Aufnahme von 5 000 syrischen Flüchtlingen (humanitäres Aufnahmeverfahren, rd. 10,5 Mio. Euro) aus diesem Titel zu bezahlen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass davon rd. 5,5 Mio. Euro in diesem Jahr abfließen. Für das Jahr 2014 wird bei einer Annahme von 115 000 neuen Teilnehmern und 20 000 Wiederholern mit einem Finanzbedarf von rd. 219 Mio. Euro gerechnet. 4. Welche Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 vorgesehen, welche Mittel hält das BAMF für erforderlich, um das Integrationskursangebot entsprechend des Bedarfs aufrechterhalten zu können, d. h. für alle verpflichteten und auch für alle freiwilligen Interessentinnen und Interessenten, die die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen (bitte differenzierte Prognosen und Berechnungen zum voraussichtlichen Bedarf aufführen ), und welche Mittel wären erforderlich, um das Angebot ausbauen und verbessern zu können? Für das Jahr 2014 sieht der erste Regierungsentwurf einen Sollansatz in Höhe von rd. 204 Mio. Euro vor. Der endgültige Haushalt für 2014 steht noch aus. Hinsichtlich der Teilnehmer- und Finanzprognose wird auf die Antwort zu Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/160 Frage 3 verwiesen. Für das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2014 wird eine aktualisierte Prognose zugrundegelegt. Das aktuelle Kursangebot bietet für die verschiedenen Teilnehmergruppen bereits ein sehr stark differenziertes Kursangebot. In ihrer Pauschalität ist die letzte Teilfrage nicht beantwortbar. 5. Rechnet das BAMF damit, dass die bereitstehenden Finanzmittel angesichts des gestiegenen Bedarfs ausreichen werden (bitte darlegen), konnten in diesem Jahr alle Unionsangehörigen, die Interesse hatten, ohne Wartezeiten und uneingeschränkt zu einem Integrationskurs zugelassen werden, und wie ist die diesbezügliche Prognose für das Jahr 2014 (bitte darlegen)? Auf der Grundlage der aktuellen Ausgabensituation (siehe die Antwort zu Frage 2) werden die bereitgestellten Finanzmittel ausreichen. Im Jahr 2013 wurde und wird allen Interessenten, die einen Integrationskurs freiwillig besuchen wollen, eine Berechtigung oder Zulassung erteilt. Wartezeit oder Einschränkungen bestehen nicht. Dies gilt auch für die neu zugewanderten Unionsbürger. Hinsichtlich der Finanzprognose für das Jahr 2014 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen 6. Wie begründet die Bundesregierung die laut Meldung der Nachrichtenagentur „epd“ vom 13. November 2013 geplante Kürzung der Mittel für niedrigschwellige Frauenkurse um 60 Prozent (von 1,4 Mio. auf 600 000 Euro)? Der finanzielle Ausblick für das kommende Jahr macht es gegenwärtig notwendig , die in Rede stehende Anpassung anzudenken. So verengen sich die finanziellen Spielräume aufgrund einer gesteigerten Zuwanderung, die mit einer verstärkten Inanspruchnahme von Integrationskursen einhergeht. Auch die höheren Asylbewerberzahlen bleiben nicht ohne finanzielle Auswirkung. Diese Entwicklungen binden prognostisch Mittel, die für Maßnahmen der Projektfinanzierung nicht mehr zur Verfügung stehen. Ob die Einsparungen tatsächlich umgesetzt werden müssen, hängt in erster Linie davon ab, welchen Haushalt der Deutsche Bundestag für das Jahr 2014 beschließen wird. a) Wie ist dies mit dem im Nationalen Integrationsplan formulierten Anliegen der Bundesregierung, gerade Migrantinnen mit niedrigschwelligen Angeboten fördern und unterstützen zu wollen, vereinbar? Es ist das Anliegen der Bundesregierung, besonders integrationsbedürftige Migrantinnen auf ihrem Weg zu einer gelungenen Integration zu unterstützen. Im Haushaltsjahr 2013 wurden fast 2 Mio. Euro für niederschwellige Frauenkurse zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch künftig entsprechende Angebote umfänglich gefördert werden können. b) Wie ist dies mit der Selbstverpflichtung des Bundes im Nationalen Integrationsplan , „die 2006 begonnene Öffnung der niedrigschwelligen Frauenkurse auch für Migrantinnenorganisationen als Träger weiter [zu]führen“ (Nummer 3.3) vereinbar? Die Bundesregierung hat die Öffnung der niederschwelligen Frauenkurse für Migrantinnenorganisationen als Träger umgesetzt und wird dies auch weiterhin tun. c) Wie ist dies angesichts der Kritik z. B. des Paritätischen Wohlfahrtsver- bandes (ebd.), wonach dieses erfolgreiche Integrationsangebot gerade auch wegen der von der Politik eingeforderten zusätzlichen Angebote Drucksache 18/160 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für Rumäninnen und Bulgarinnen eher aus- als abgebaut werden müsse, zu begründen? Für Zuwanderinnen aus Bulgarien oder Rumänien standen und stehen nach wie vor niederschwellige Frauenkurse, Integrationskurse und die Migrationsberatung als Integrationsangebote offen. Die Bundesregierung hält die bestehenden Angebote für ausreichend. d) Wie ist dies angesichts der sehr erfolgreichen Bilanz dieser Kurse, mit denen im Jahr 2013 etwa 20 000 Migrantinnen erreicht wurden, die sich nach einer Befragung im Jahr 2012 nach Beendigung des Kurses zu 53 Prozent zu einem Sprachkurs oder einer Weiterbildung entschlossen hatten (epd vom 13. November 2013), zu begründen? Wie oben dargelegt, machen verengte finanzielle Spielräume Anpassungen notwendig . Die erfolgreiche Bilanz der niedrigschwelligen Frauenkurse vermag an dieser Notwendigkeit nichts zu ändern. e) Inwieweit hat die Bundesregierung auf die massive Kritik der Träger (vgl. Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 13. November 2013 „Bundesministerium des Innern plant für 2014 drastische Kürzungen bei Frauenkursen für Migrantinnen“) an der geplanten Kürzung reagiert, und bereits von dem Kürzungsplan Abstand genommen? Hierzu wird auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 6 verwiesen. 7. Welche Mehrkosten wären unter derzeitigen Bedingungen und Annahmen damit verbunden, wenn eine Honorierung von 30 Euro pro Unterrichtseinheit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich angestrebt würde, und wie hoch müsste dann in etwa die Trägerkostenpauschale sein (bitte nachvollziehbar darlegen)? Die Mehrkosten für eine Erhöhung des Honorars von derzeit rd. 20 Euro auf rd. 30 Euro je Unterrichtseinheit (45 Minuten) würden rechnerisch jährliche Mehrkosten von über 50 Mio. Euro verursachen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924, vom 6. September 2011, zu Frage 37 verwiesen. 8. Inwieweit gibt es Überlegungen, Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union einen Rechtsanspruch auf Integrationskursteilnahme durch Gesetzesänderung einzuräumen, und wie viele neue Teilnehmende hatten in den Jahren 2012 bzw. 2013 einen Rechtsanspruch auf Teilnahme? In der Praxis werden Bürger der Europäischen Union (EU) ohne Wartezeiten zu den Integrationskursen zugelassen. Im ersten Halbjahr 2013 stellten sie ca. 40 Prozent der Teilnehmer an den Integrationskursen. Daher sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für die Schaffung eines Teilnahmeanspruchs am Integrationskurs für EU-Bürger. Bis auf die Zugelassenen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben alle in der Integrationskursgeschäftsstatistik aufgeführten Statusgruppen einen Teilnahmeanspruch. Daraus ergeben sich für das Jahr 2012 und das erste Halbjahr 2013 folgende Zahlen an neuen Kursteilnehmern mit einem Teilnahmeanspruch : ● 2012: 50 506 neue Teilnehmer ● erstes Halbjahr 2013: 26 873 neue Teilnehmer. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/160 9. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele der im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 neu begonnenen Kurse waren Teilzeitkurse (bitte nach verschiedenen Kursarten differenzieren und Angaben in Relation zur Gesamtzahl der neu begonnenen Kurse machen)? Die durchschnittliche Kursgröße beträgt (Stand Mai 2013) in allgemeinen Kursen , die rd. 78 Prozent aller Teilnehmer besuchen, 12,9 geförderte Teilnehmer. In den Eltern- und Frauenkursen liegt sie mit 13,5 bzw. 13,1 Teilnehmern leicht darüber, in Jugendkursen und Alphabetisierungskursen mit 11,6 und 9,6 Teilnehmern darunter. Hierbei sind Selbstzahler in den Kursen nicht berücksichtigt. Die Anzahl der im Jahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013 begonnenen Teilzeitkurse nach Kursarten stellt sich wie folgt dar: 10. Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen Vorkenntnisse im Jahr 2012 bzw. bislang im Jahr 2013 (bitte nach Neuund Altzuwanderer differenzieren)? Die Verteilung auf die einzelnen Kursabschnitte im Jahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013 ergibt sich aus den folgenden Tabellen. Eine Differenzierung nach Neu- und Altzuwanderern ist hierbei nicht möglich. 2012 Teilzeit < 20 Wochenst. Vollzeit Summe absolut in % absolut in % Allgemeiner Integrationskurs 1 091 20,4 % 4 247 79,6 % 5 338 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 309 39,6 % 472 60,4 % 781 Förderkurs 13 32,5 % 27 67,5 % 40 Integrationskurs mit Alphabetisierung 463 38,6 % 736 61,4 % 1 199 Intensivkurs 3 13,6 % 19 86,4 % 22 Jugendintegrationskurs 1 0,6 % 175 99,4 % 176 Sonstiger spezieller Integrationskurs 4 33,3 % 8 66,7 % 12 Summe 1 884 24,9 % 5 684 75,1 % 7 568 1. Halbjahr 2013 Teilzeit < 20 Wochenst. Vollzeit Summe absolut in % absolut in % Allgemeiner Integrationskurs 717 22,3 % 2 503 77,7 % 3 220 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 184 47,4 % 204 52,6 % 388 Förderkurs 8 53,3 % 7 46,7 % 15 Integrationskurs mit Alphabetisierung 281 38,0 % 458 62,0 % 739 Intensivkurs 8 30,8 % 18 69,2 % 26 Jugendintegrationskurs 3 2,8 % 105 97,2 % 108 Sonstiger spezieller Integrationskurs 3 50,0 % 3 50,0 % 6 Summe 1 204 26,7 % 3 298 73,3 % 4 502 Drucksache 18/160 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit für Integrationskurse zugelassen, wie viele davon sind derzeit als Kursleitende tätig, wie viele sind fest angestellt , wie viele erhalten Honorare, und wie viele von ihnen sind weiblich? Seit dem 1. Oktober 2005 erhielten mit Stand vom 24. November 2013 insgesamt 20 342 Personen eine Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen. Bei den zugelassenen Lehrkräften handelt es sich zum überwiegenden Teil um Frauen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 2012 in % Basiskurs Abschnitt 1 59,0 % Basiskurs Abschnitt 2 13,8 % Basiskurs Abschnitt 3 10,0 % Aufbaukurs Abschnitt 1 7,5 % Aufbaukurs Abschnitt 2 4,2 % Aufbaukurs Abschnitt 3 2,3 % Spezialkurs Abschnitt 1 0,6 % Spezialkurs Abschnitt 2 0,4 % Spezialkurs Abschnitt 3 0,3 % Intensivkurs Abschnitt 1 0,1 % Intensivkurs Abschnitt 2 0,0 % Intensivkurs Abschnitt 3 0,0 % Intensivkurs Abschnitt 4 0,0 % Orientierungskurs 1,0 % Wiederholerkurs 0,6 % Insgesamt 100,0 % 1. Halbjahr 2013 in % Basiskurs Abschnitt 1 61,0 % Basiskurs Abschnitt 2 13,8 % Basiskurs Abschnitt 3 9,4 % Aufbaukurs Abschnitt 1 6,9 % Aufbaukurs Abschnitt 2 4,0 % Aufbaukurs Abschnitt 3 2,1 % Spezialkurs Abschnitt 1 0,5 % Spezialkurs Abschnitt 2 0,3 % Spezialkurs Abschnitt 3 0,2 % Intensivkurs Abschnitt 1 0,2 % Intensivkurs Abschnitt 2 0,1 % Intensivkurs Abschnitt 3 0,1 % Intensivkurs Abschnitt 4 0,0 % Orientierungskurs 0,9 % Wiederholerkurs 0,4 % Insgesamt 100,0 % 17/7004, vom 19. September 2011, zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/160 12. Wie waren die Ergebnisse der Abschlussprüfungen (Deutschtest für Zuwanderer ) im bisherigen Jahr 2013 (bitte differenziert nach erreichtem Sprachniveau in absoluten und relativen Zahlen darstellen)? Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 nahmen 50 391 Teilnehmer am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teil. Davon konnten 28 230 Teilnehmer (56 Prozent) das Niveau B1 und 17 776 Teilnehmer (35,3 Prozent) das Niveau A2 nachweisen: 13. Welche neuen Erkenntnisse, Daten oder Einschätzungen und Berichte liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, wie viele der zur Integrationskursteilnahme Verpflichteten dieser Verpflichtung (gegebenenfalls in welchem Zeitraum) nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem jeweils entgegenstanden, und welche Erfahrungen oder konkrete Daten liegen der Bundesregierung in Bezug auf die diesbezügliche Gesetzesverschärfung zum 1. Juli 2011 vor (bitte differenziert auf die geänderten Regelungen zum Datenaustausch und Erfahrungen mit bzw. Auswirkungen der Neufassung des § 8 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes eingehen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10067, vom 25. Juni 2012, zu Frage 8 verwiesen. Neue Erkenntnisse liegen nicht vor. Über die Frage der Verlängerung von Aufenthaltstiteln entscheiden die Ausländerbehörden. Im Übrigen wird bezüglich des Datenaustausches mit den Ausländerbehörden auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 14. Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro Unterrichtseinheit (was ist dabei das niedrigste festgestellte Honorar), und wie viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 22 Euro, zwischen 22 und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen und darlegen, wie genau diese Angaben erhoben wurden )? Die durchschnittliche Vergütung von Honorarlehrkräften beträgt aktuell 20,20 Euro. Verteilung (Stand 1. März 2013): B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt absolut relativ absolut relativ absolut relativ absolut relativ 1. Halbjahr 2013 28 230 56,0 % 17 776 35,3 % 4 385 8,7 % 50 391 100,0 % Honorar in € Anzahl Integrationskursträger Anteil Unter 12 0 0,0 % 12 bis unter 15 4 0,3 % 15 bis unter 16 22 1,7 % 16 bis unter 18 20 1,5 % 18 bis unter 20 41 3,1 % 20 bis unter 22 1 071 81,2 % 22 bis unter 25 120 9,1 % 25 und darüber 20 1,5 % Keine Angabe 21 1,6 % Gesamt 1 319 100,0 % Drucksache 18/160 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Angaben basieren auf den im Rahmen des Trägerzulassungsverfahrens gemachten Angaben der Integrationskursträger, die zum Zeitpunkt 1. März 2013 eine gültige Zulassung hatten. Diese Angaben sind unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Kurse oder der beim Träger beschäftigten Lehrkräfte. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Neugestaltung der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013 und der Mindesthonorargrenze für langjährige Zulassungen zum 1. März 2013 (bitte im Detail darlegen), welche Auswirkungen sind insbesondere auf gezahlte Löhne und Honorare der Lehrkräfte feststellbar, wie viele hierzu verpflichtete Träger haben eine Anhebung der Honorare dem BAMF gegenüber in welcher Höhe angezeigt , welche Auswirkungen gab es in Bezug auf Kursangebote (z. B. Alphabetisierungskurse), für die zuvor noch eine relativ höhere Pauschale gewährt wurde, wie hat die Bundesregierung diese Fragen evaluiert, und welchen weiteren Handlungsbedarf sieht sie? In der Gesamtbewertung kann festgestellt werden, dass die Maßnahme der Erhöhung der Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte auf 20 Euro als Voraussetzung für eine mehrjährige Trägerzulassung die erwartete Wirkung entfaltet hat. Insgesamt haben rund 70 Prozent der Träger ihr Lehrkräftehonorar zum 1. März 2013 erhöht. Davon haben rund 5,8 Prozent der Träger ihr Honorar erhöht, obwohl sie bereits vor dem 1. März 2013 mindestens 20 Euro an Honorarlehrkräfte gezahlt hatten. Rund 64,1 Prozent der Träger lagen vor der Neuregelung bei einer Honorarvergütung von unter 20 Euro und haben zum 1. März 2013 ihr Honorar erhöht, um die ihnen erteilte mehrjährige Zulassung zu erhalten. Damit haben 97,8 Prozent der Träger, für die eine Nichterhöhung des Honorars zu einer Verkürzung der Zulassungsdauer geführt hätte, auf die Neuregelung positiv reagiert . Während die Bandbreite der Honorarerhöhungen von 17 Cent bis 7 Euro reicht, beträgt der Mittelwert der Honorarerhöhungen 1,87 Euro. Im Schnitt haben die Träger, die auf die Neuregelung positiv reagiert haben, damit 1,87 Euro der Stundensatzerhöhung vom 1. Januar 2013 an die Lehrkräfte weitergegeben. 16. Wie verlief das „Preisermittlungsverfahren des Statistischen Bundesamtes , das Preise von Gruppensprachkursen zum Vergleich herangezogen hat“ (Plenarprotokoll 17/222, S. 27716), und wie wurden hieraus Schlussfolgerungen zur Neufestsetzung der Trägerpauschale zum 1. Januar 2013 abgeleitet (bitte ausführlich darlegen)? Grundlage des Preisermittlungsverfahrens des Statistischen Bundesamtes bildete die Preiserhebung der Verbraucherpreisstatistik für den Berichtsmonat Juni 2012. Verwendet wurden die Einzelangaben der Erhebungsposition „Lehrgangsgebühr einer Volkshochschule, Preis für eine Doppelstunde eines Sprachkurses von gängiger Anzahl von Doppelstunden (z. B. Englisch, Grundkurs)“. Die Preismeldungen der Verbraucherpreisstatistik umfassen Eingangstests, Lehrmaterial und Prüfungen bzw. Zertifizierungen, soweit diese Bestandteil des Kurses sind. Erfasst werden die Preise so wie sie von den Kursteilnehmern zu bezahlen sind. Aus den Daten errechnete das Statistische Bundesamt Durchschnittspreise für eine Unterrichtseinheit (Gruppenunterricht) à 45 Minuten. Die Auswertung wies schließlich für 16 Bundesländer das durchschnittliche Preisniveau für eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) in einem Gruppensprachkurs aus. Der Median lag bei 2,94 Euro. Hierauf basiert der am 1. Januar 2013 neu eingeführte Kostenerstattungssatz. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/160 17. Wie viele Vor-Ort-Prüfungen bzw. sonstige Überprüfungen von wie vielen Trägern mit welcher Zielsetzung und welchen Ergebnissen und Konsequenzen gab es im Jahr 2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte möglichst konkret ausführen)? Im Jahr 2012 wurden 3 477 Vor-Ort-Prüfungen bei 1 107 verschiedenen Kursträgern und im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2013 insgesamt 1 331 VorOrt -Prüfungen bei 503 verschiedenen Kursträgern durchgeführt. Bei festgestellten Auffälligkeiten (ggf. Unregelmäßigkeiten) zu den geforderten Qualitätsstandards werden von den Regionalkoordinatoren/-innen die geeigneten und erforderlichen Sanktionsmaßnahmen gegenüber den betroffenen Kursträgern ergriffen. Diese beinhalten je nach Fallgestaltung eine Ermahnung, Auflage , Abmahnung, Begrenzung der Zulassung, Versagung der Folgezulassung bis hin zum Widerruf der Zulassung (vgl. auch Antwort zu Frage 28). 18. Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträgerlizensierungen wegen Honoraren unter 18 Euro bzw. neuerdings 20 Euro (bitte differenzieren) gab es im Jahr 2012 bzw. im bisherigen Jahr 2013 (bitte die absolute und relative Zahl der betroffenen Träger, der betroffenen Lehrkräfte bzw. der von diesen Trägern angebotenen Kurse nennen), und wie viele der bislang nur einjährig erteilten Zulassungen wurden nach Ablauf der Jahresfrist erneut verlängert? Im Jahr 2012 wurden 42 Kursträgerzulassungen für die verkürzte Dauer von einem Jahr erteilt, weil die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgesehene Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte von seinerzeit 18 Euro als Voraussetzung für eine mehrjährige Zulassung nicht erfüllt wurde. Dies entsprach einem Anteil von rund 3,1 Prozent aller zugelassenen Integrationskursträger . Im Jahr 2013 wurden 35 Kursträgerzulassungen für die Dauer eines Jahres erteilt, weil die Vergütungsuntergrenze von 20 Euro nicht erreicht wurde. Dies entspricht einem Anteil von 2,7 Prozent aller aktuell zugelassenen Integrationskursträger . Dabei handelt es sich in 33 Fällen um eine Folgezulassung. Im Ergebnis ist damit im Jahr 2013 ein Rückgang von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr im Bereich der einjährigen Zulassungen wegen Unterschreitung der festgesetzten Vergütungsuntergrenze festzustellen. 19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des von ihr genannten geltenden „Mechanismus gegen Lohndumping“ (Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25) in § 20 Absatz 2 der Integrationskursverordnung (IntV) angesichts der im Integrationskursbereich gezahlten Honorare, die zuletzt immer noch deutlich unterhalb des vor Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 geltenden Niveaus lagen und die von Betroffenen als hochproblematisch angesehen werden (vgl. Kurzgutachten zum Finanzierungssystem der Integrationskurse von der Rambøll Management Consulting GmbH, S. 9), und warum werden keine verbindlichen Vorgaben für ein Mindesthonorar zur Verhinderung von Lohndumping und zur Sicherung einer hohen Qualität des Unterrichts gemacht, obwohl die Bundesregierung dies für zulässig hält (vgl. ebd.)? Die Bundesregierung hält die Anwendung der Honorargrenze für effektiv, um Lohndumping im Bereich der Integrationskurse zu verhindern und die Kursqualität zu sichern. Das in der Frage genannte Finanzierungsgutachten stammt aus dem Jahr 2009. Seitdem hat sich der Kostenerstattungssatz von 2,35 Euro auf nunmehr 2,94 Euro erhöht und die Honorargrenze stieg von 15 Euro auf 20 Euro. Drucksache 18/160 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/1536, vom 30. April 2010, zu Frage 16 verwiesen 20. Wie hat die Bundesregierung auf das Schreiben des Aufsichtsrats der Volkshochschule (VHS) Osnabrück vom 14. Mai 2013 reagiert (das unter anderem an das Bundesministerium des Innern – BMI –, das BAMF und den Integrationsbeirat adressiert war), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie – hiervon unabhängig – im Einzelnen insbesondere aus den darin enthaltenen Feststellungen, wonach Die Bundesregierung hat das Schreiben des Aufsichtsrates der Volkshochschule Osnabrück beantwortet. a) der Unmut der Integrationskursleitenden mit den immer höheren Qualifikationsanforderungen gewachsen sei, da die Vergütung ihrer Arbeit mit dieser Entwicklung keineswegs Schritt gehalten habe, b) Kursleitende eine Anhebung der Honorare lediglich als Zwischenschritt und im Endeffekt eine Anstellung mit sozialer Absicherung fordern , Die im Schreiben aufgeführten Feststellungen der Lehrkräfte zur Vergütung und deren Anstellungsforderung betreffen das Vertragsverhältnis zwischen Lehrkräften und Trägern, deren Ausgestaltung der Vertragsfreiheit unterliegt und entsprechend von Seiten der Bundesregierung nicht unmittelbar beeinflusst werden kann. c) der Aufsichtsrat der VHS Osnabrück für diese Forderungen Verständnis habe, sich zu einer Finanzierung aus dem Etat der VHS aber außerstande sehe, weil eine auch nur annähernde Gegenfinanzierung durch den Bund – auch nach der Anhebung der Trägerpauschale auf 2,96 Euro – nicht gegeben sei, Die Bundesregierung kann die finanzielle Ausstattung einzelner Träger nicht beurteilen . Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der unter Berücksichtigung des durchgeführten Preisermittlungsverfahrens festgesetzte Kostenerstattungssatz eine solide Finanzierung der Träger ermöglicht. Des Weiteren hängt deren Finanzlage u. a. auch von der vom Kursträger angebotenen Zahl der Kurse, dem wöchentlichen Stundenumfang der Kurse und der Kursteilnehmerzahl ab. d) es aufgrund der schlechten Bezahlung und mangelnden Perspektiven im Integrationskursbereich jetzt schon erhebliche Nachwuchsprobleme und immer weniger geeignete Lehrkräfte gebe, so dass es immer schwerer werde, die erreichten Qualitätsstandards und ein dem Bedarf entsprechendes Angebot aufrechtzuerhalten? Es liegen der Bundesregierung keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass bei gegenwärtig über 20 000 zugelassenen Lehrkräften ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Angebot an Integrationskursen nicht gewährleistet werden kann. 21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Positionspapier der Integrationskursleiterinnen und Integrationskursleiter beim Paritätischen Bildungswerk (PBW) LV Bremen e. V. vom 24. September 2012 (offener Brief, unterzeichnet von knapp 40 Lehrkräften des PBW, dem PBW selbst, der VHS Bremen, der Gewerkschaft, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/160 Erziehung und Wissenschaft – GEW – Landesverband Bremen sowie Vertreterinnen und Vertretern bzw. Sprecherinnen der Initiative Bildung Prekär , des DaZ-Netzwerks und der Aktion Butterbrot), und insbesondere die darin enthaltenen Feststellungen bzw. Forderungen, wonach a) es eine Kluft gebe „zwischen unserer Qualifikation, dem öffentlichen Interesse und dem berechtigten Qualifikationsanspruch des BAMF auf der einen und der prekären Beschäftigungsform und der niedrigen Vergütung auf der anderen Seite“ (keine soziale Absicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaub, keine Arbeitslosenversicherung , Verpflichtung zur Kranken- und Rentenversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss usw.), b) oft weit über 30 Unterrichtsstunden für ein existenzsicherndes Nettoeinkommen im Integrationskursbereich erforderlich seien (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts werden nicht bezahlt, für die unbezahlte Ferienzeit muss vorgearbeitet werden), während Lehrende an (Berufs-) Schulen mit 25 bzw. 27 Unterrichtseinheiten ein deutlich höheres Einkommen erzielten, c) eine längere Krankheit die Existenz bedrohe und Altersarmut aufgrund der niedrigen Einkommen die Folge sei, d) „Dozentinnen, die durch eine/n Partner/in finanziell abgesichert sind, […] ihren Teilnehmerinnen das antiquierte Rollenmodell der finanziell abhängigen dazuverdienenden Ehefrau vor[leben]“, e) die hochqualifizierten Lehrkräfte eine Anstellung in festen Arbeitsverhältnissen (mit 26 Wochenstunden und 19 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit ) zu einer gerechten Entlohnung entsprechend ihrer Qualifikation gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder „TV-L“ fordern? Der Inhalt des offenen Briefes spiegelt die Forderung nach einem starken und stabilen Tarifsystem wider. Entsprechende Forderungen sind im Hinblick auf die Privatautonomie der Kursträger zuvorderst an die Tarifpartner zu richten. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass Sprachkursträger, insbesondere solche, die ihre Lehrkräfte angemessen bezahlen möchten, aufgrund einer als unzureichend erachteten Finanzierung durch den Bund insolvent gehen oder gegangen sind oder an einen Ausstieg aus dem Integrationskursbereich denken oder dies vollzogen haben? Dem Bundesamt liegen keine Erkenntnisse zu den Gründen vor, weshalb einzelne Kursträger aus dem Integrationskursbereich aussteigen oder insolvent werden. 23. Welche neuen Erkenntnisse oder Urteile gibt es zur möglichen scheinselbständigen Beschäftigung von Integrationskurslehrkräften, und wie beurteilt die Bundesregierung dies? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in die gesamten Vertragsverhältnisse zwischen Kursträgern und Lehrkräften nicht einbezogen, insbesondere ist es auch in Gerichtsverfahren nicht als Partei einbezogen oder beteiligt . Daher kann auch zu Gerichtsentscheidungen keine Aussage getroffen werden. 24. Inwieweit hält die Bundesregierung die Pauschale für eine kursbeglei- tende Kinderbetreuung in Höhe von 14,50 Euro, und zwar unabhängig davon , ob es sich um eine einfache oder unqualifizierte Kinderbetreuung Drucksache 18/160 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode handelt, für angemessen und ausreichend, um eine qualifizierte Kinderbetreuung sicherzustellen (bitte darlegen)? Das BAMF hat für die Finanzierung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung im Jahr 2011 8,3 Mio. Euro und im Jahr 2012 7 Mio. Euro ausgegeben. Die Ausgaben für das Jahr 2013 liegen bis zum 31. Oktober 2013 bei 5,2 Mio. Euro. Bei der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung handelt es sich um eine Leistung, die rein subsidiär zu örtlichen Betreuungsangeboten gewährt wird. Dies gilt umso mehr nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis dritten Lebensjahr zum 1. August 2013. Gerade kommunale Einrichtungen gewährleisten durch besonders kindgerechte Ausstattung und pädagogische Ausrichtung eine optimale Betreuung der Kinder. Vor diesem Hintergrund wird die derzeitige Pauschale für die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung als ausreichend erachtet. 25. Wie hoch wird das Personal im BAMF vergütet, wenn dies per Honorar erfolgt (sofern es Unterschiede gibt, bitte beispielhafte Honorarhöhen für unterschiedliche Tätigkeiten aufführen, und sofern es interne Richtlinien gibt, bitte diese nennen)? Personal wird im BAMF nicht per Honorar vergütet. Mitarbeiter, die als Dozenten im Ausbildungsbereich eingesetzt werden (sog. dienstbegleitender Unterricht ), haben eine Wahlmöglichkeit. a) Die Unterrichtsstunden werden als Arbeitszeit angerechnet. Es erfolgt keine Vergütung. b) Die Unterrichtsstunden werden nicht als Arbeitszeit angerechnet, sondern vergütet. In diesen Fällen zahlt das BAMF gem. BMI-Erlass Z 4a-002 150-3/1 vom 24. April 2002 eine Lehrvergütung i. H. v. 21,33 Euro pro Unterrichtsstunde . Mit dieser Pauschale ist auch die Vorbereitungszeit abgegolten, die ebenfalls nicht als Arbeitszeit gilt. 26. Welche Vorgaben für Vergabeverfahren bzw. für Honorarhöhen gibt es in den Bundesministerien bzw. Bundesbehörden, konkret etwa im Bereich des Bundesförderungsdienstes der Bundeswehr? Rechtsgrundlage für die Durchführung von Vergabeverfahren im Bereich der Bundesministerien bzw. -behörden sind die allgemeinen Vergabevorschriften des Bundes. Die wichtigsten Vorschriften in diesem Bereich sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) und die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Insoweit wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/14370 vom 11. Juli 2013, verwiesen. In Bezug auf Honorarhöhen werden keine Vorgaben gemacht, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt; nach den geltenden vergaberechtlichen Regelungen erfolgt die Vergabe auch insoweit in einem transparenten Verfahren im Wettbewerb an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter: Bundesministerium des Innern Für die nebenamtliche Lehrtätigkeit zum Beispiel im Rahmen von Studiengängen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wird eine Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/160 Lehrvergütung nach einer Richtlinie des BMI in Höhe von 21,33 Euro je Unterrichtsstunde gewährt. Für Vortragstätigkeiten im Geschäftsbereich des BMI werden Angehörigen des öffentlichen Dienstes Vortragshonorare gezahlt, die sich nach Schwierigkeit und Umfang der Vorbereitung richten. Im Regelfall werden bis zu rd. 25 Euro je Stunde gezahlt. Wissenschaftlich tätige Personen und sonstige hochqualifizierte Personen mit Spezialkenntnissen sollen im Regelfall nicht mehr als rd. 50 Euro je Stunde erhalten. Für Dozententätigkeiten an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAKöV) gelten folgende Regelungen: Die Vergütung von Dozentenleistungen von Auftragnehmern aus der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie von sonstigen Einrichtungen dieser Körperschaften ist in einer Vergütungstabelle geregelt. Hiernach werden je Stunde bis zu 52 Euro und je Tag bis zu 282 Euro gezahlt, soweit keine wissenschaftliche Qualifikation vorausgesetzt wird; ansonsten liegen die Beträge bei bis zu 64 Euro bzw. 435 Euro. Bundesministerium der Finanzen (BMF) In der Bundeszollverwaltung/Bundesfinanzdirektion Mitte werden Dolmetscherleistungen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet (inbes. nach § 9 Absatz 2 und § 14 JVEG). Die Vergütung von Gastdozenten der Bundesfinanzakademie (BFA) im BMF orientiert sich an den Honorarrichtlinien der Akademie. Diese sind bei der Vergabe von Lehraufträgen verbindlich. Im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt die Lehrvergütung nach der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten in der Aus- und Fortbildung im Geschäftsbereich des BMF (VV-Lehrvergütung), in Einzelfällen nach der Honorarrichtlinie der BFA. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Das BMAS verlangt bei der Übertragung von Aufgaben auf privatrechtliche Unternehmen , dass die dort beschäftigten Mitarbeiter im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten mindestens den einschlägigen Tariflohn erhalten. Diese Vorgehensweise wird auch von den unmittelbar nachgeordneten Behörden des Geschäftsbereichs erwartet. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Die spezielle Frage nach Honorarhöhen für Angehörige der Bundeswehr bei nebenamtlichen Lehrtätigkeiten bestimmt sich nach der Richtlinie für die Gewährung von Lehrvergütungen/Vortragshonoraren an nebenamtliche Lehrkräfte/ Vortragendeaus dem Geschäftsbereich des BMVg (Ministerialblatt des BMVg 2012, S. 4 ff.). Für die Universitäten der Bundeswehr (UniBw) regeln die Richtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen die Honorarhöhen für Lehrbeauftragte . Je nach wissenschaftlicher Qualifikation können demnach Lehrveranstaltungen mit einem Höchstbetrag von bis zu 66 Euro je tatsächlich abgehaltener Einzelstunde vergütet werden. Im Bereich des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr wird das Vergabeverfahren neben den eingangs benannten allgemeinen Vergabevorschriften durch Erlass BMVg PSZ III 5 Az 37-60-01 vom 8. Januar 2010 geregelt. Honorarhö- hen werden dabei nicht vorgegeben. Drucksache 18/160 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird sich bei der Entlohnung von Honorarkräften an der Honorarstaffel der BAKÖV orientiert. Unter Honorarkräften sind im BFD nur externe, außerordentliche Kräfte zu verstehen; die festangestellten Pädagogen an den Berufsinformationszentren (BIZ) sowie bei den anderen Zentralstellen werden entsprechend den allgemeinen Tarifbestimmungen bzw. nach Besoldungsrecht entlohnt. Der Bund zahlt im Rahmen der pädagogischen Begleitung jeweils nur einen Zuschuss. In den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ/FÖJ und IJFD) gibt es vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung der pädagogischen Begleitung insoweit Regelungen , als nach dem auf Nr. II. 4. a. (1) und II. 4. e. der Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste vom 11. April 2012 (RL-JFD) beruhenden Rundschreiben des Fachreferats FD 3 vom 22. Mai 2012 im Katalog der zuwendungsfähigen Positionen aufgeführt ist, dass Personalausgaben für eine pädagogische Fachkraft der Qualifikationsstufe TVöD E 9 bzw. 10 oder vergleichbar zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören. Ebenso wird im Katalog zuwendungsfähiger Ausgaben für die pädagogische Begleitung im IJFD im Rundschreiben des Fachreferats FD 3 vom 26. Juli 2012 (beruhend auf Nr. II.4.b. (1) der RL-JFD) für die pädagogische Kraft als Qualifikationsstufe TVöD E 9 bzw. 10 oder vergleichbar angegeben. Weiterhin werden im vorgenannten Rundschreiben vom 22. Mai 2012 als zuwendungsfähige Ausgabe die Ausgaben für die Personalkosten eines im pädagogischen Bereich tätigen Bundestutors/einer Bundestutorin angegeben, hier wird auf die Eingruppierung nach E 13 TVöD oder vergleichbar hingewiesen. Im gleichen Katalog sind als zuwendungsfähige Ausgaben die Personalkosten für die Assistenz des Bundestutors/der Bundestutorin aufgenommen; hier wird als Eingruppierung E 8 TVöD oder vergleichbar genannt. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) Das BPA hat im Juni 2012 eine „Honorarordnung für Dozenten bei Zuwendungsempfängern des BPA“ erstellt, die sich an den Regelungen der BAKöV orientiert. Die Zuwendungsempfänger werden auf die Anwendung der Honorarordnung für Dozenten in den entsprechenden Zuwendungsbescheiden hingewiesen . 27. Welche Erfahrungen gibt es mit dem automatisierten Datenabruf nach § 8 Absatz 1 und 3 IntV, wie häufig wird hiervon Gebrauch gemacht, und welche neuen Erkenntnisse oder Vorteile haben sich hieraus ergeben (bitte ausführen)? Auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 und 3 IntV findet zwischen dem Bundesamt und den Ausländerbehörden sowie den Trägern der Grundsicherung ein Datenaustausch statt. Für die Ausländerbehörden besteht seit 2007 die Möglichkeit, über das sogenannte Web-Service-Verfahren „InGe-Online-ABH“ die nach § 8 Absatz 1 Satz 1 IntV an das Bundesamt zu übermittelnden Daten über eine durch das Bundesamt bereitgestellte Schnittstelle unmittelbar aus dem bei der Ausländerbehörde eingesetzten IT-System heraus online zu übermitteln. Bis Ende Oktober 2013 wurde dieses Verfahren bereits von ca. 450 Ausländerbehörden genutzt. Die Vorteile des automatisierten Datentransfers liegen vor allem in der a) Verringerung des Verwaltungsaufwandes für alle Beteiligten – für die Ausländerbehörden entfällt z. B. die Übersendung der vorher manuell ausgefüll- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/160 ten Formulare in Papierform. Dadurch reduzieren sich Papierkosten, Porto und Wartezeiten, b) Erhöhung der Datenaktualität und der Datenqualität, u. a. durch die so genannte „Dublettenprüfung“ beim Bundesamt, welche Doppelverpflichtungen oder das Nebeneinander von Berechtigung und Verpflichtung für nur eine Person verhindert. Durch das Projekt „XAusländer“, welches auf einem standardisierten Datenaustauschformat auf XML-Basis beruht und an welches gemäß § 99 Absatz 1 Nummer 15 AufenthG i. V. m. § 76a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) alle Ausländerbehörden gebunden sind, ist das Onlineverfahren nicht mehr nur auf die einseitige Datenübermittlung durch die Ausländerbehörden ans Bundesamt beschränkt. Ausländerbehörden haben somit auch zusätzlich die Möglichkeit des automatischen Auskunftsersuchens gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 IntV. Diese Anwendung erhöht den Anwendernutzen der Ausländerbehörden erheblich. Der offizielle Start für die Umstellung von „InGe-Online-ABH“ auf eine Kommunikation über den Standard „XAusländer“ war der 1. November 2013. Nach Abschluss der gegenwärtig noch laufenden Pilotphase wird angestrebt, alle Ausländerbehörden in einem Übergangszeitraum von sechs Monaten sukzessive um- bzw. anzuschließen. Im Laufe des Jahres 2015 ist geplant, auch die Träger der Grundsicherung an das Verfahren InGe-Online anzuschließen. 28. Wie viele Widerrufe der Trägerzulassung nach § 20b Absatz 1 IntV gab es im Jahr 2012 bzw. im laufenden Jahr 2013 (bitte soweit möglich nach den Nummern 1 bis 6 differenziert angeben und nähere Angaben zu den Fällen machen)? Im Jahr 2012 wurden insgesamt vier Widerrufe einer Trägerzulassung nach § 20b Absatz 1 IntV ausgesprochen: zwei Widerrufe gemäß § 20b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 IntV (Insolvenzverfahren), zwei Widerrufe wegen Verstoßes gegen Auflagen und Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides gemäß § 20b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IntV. Im Jahr 2013 wurden bislang fünf Trägerzulassungen nach § 20b Absatz 1 IntV widerrufen: vier Widerrufe gemäß § 20b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IntV wegen Verstoßes gegen Auflagen und Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides, teilweise auch gemäß § 20b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 IntV wegen Verletzung von Mitarbeiterrechten. In einem Fall wurde die Zulassung gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 IntV wegen Unzulänglichkeiten bei der Prüfungsabnahme entzogen. 29. Wie viele Verdachtsfälle eines Abrechnungsbetrugs von Sprachkursträgern gibt es bis heute, und welche Ergebnisse haben die strafrechtlichen Ermittlungen infolge der bisherigen diesbezüglichen Strafanzeigen nach Kenntnis der Bundesregierung erbracht? Bisher fanden in insgesamt fünf Fällen strafrechtliche Ermittlungen gegen Kursträger wegen Betrugs zum Nachteil des BAMF gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs statt. In drei Fällen wurde das Strafverfahren durch einen Einstellungsbeschluss gegen Erteilung einer Geldauflage gemäß § 153a der Strafprozessordnung beendet. In zwei Fällen sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. In zwei weiteren Verdachtsfällen steht eine Strafanzeige wegen Betrugs zum Nachteil des BAMF unmittelbar bevor. Drucksache 18/160 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. In welcher Weise hat sich das BAMF an der methodisch-didaktischen Fortbildung der Lehrkräfte, die für Alphabetisierungskurse ab dem 1. Januar 2014 weitere Qualifikationsnachweise erbringen müssen, bislang beteiligt, und welche Zuschüsse wurden hierfür erbracht (bitte genau darlegen)? Bis zum Jahr 2012 erfolgte die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) nach einem Rahmenpapier, in dem Inhalte in einfacher Struktur und in festgelegtem Unterrichtsumfang (insgesamt 80 Unterrichtseinheiten ) als Grundlage für einzureichende Umsetzungskonzepte niedergelegt waren. Vor dem Hintergrund der Regelung, nach der ab 1. Januar 2014 nur noch Lehrkräfte mit einer entsprechenden fachlichen Qualifikation und Eignung in Alphabetisierungskursen unterrichten dürfen, erarbeitete das Bundesamt 2012 ein neues, erweitertes und aktualisiertes Rahmenpapier für die ZQ Alpha, das seit dem Jahr 2013 die verbindliche inhaltliche und formale Grundlage der Umsetzung der Maßnahmen der ZQ Alpha bildet. Im neuen Papier sind die fünf wichtigsten allgemeinen Unterrichtsprinzipien der ZQ Alpha niedergeschrieben sowie für jeden der insgesamt 16 inhaltlichen Bausteine klare thematische Items für die Methodik/Didaktik in der Alphabetisierung für Migranten festgelegt. Es gibt 15 vom BAMF akkreditierte Kursträger, die eine ZQ Alpha anbieten. Das Bundesamt zahlt für eine unverkürzte ZQ (80 Stunden) pro Teilnehmer 750 Euro. Für die erst ab dem Jahr 2014 angebotene verkürzte ZQ (40 Stunden) werden pro Teilnehmer 375 Euro gezahlt werden. Bislang sind seit Wiederaufnahme der finanziellen Unterstützung der ZQ Alpha Mitte des Jahres 2012 bis einschließlich 2013 auf diese Weise 130 Kurse (16 Teilnehmer pro Kurs) unterstützt worden bzw. werden zurzeit noch unterstützt. 31. Inwieweit hat das BAMF bzw. die Bundesregierung Erfahrungen dazu gesammelt , wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Integrations - bzw. Sprachkurse organisiert und entsprechende Lehrkräfte angestellt und bezahlt werden, in welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Lehrkräfte etwa in Spanien, Dänemark, Schweden, Österreich oder den Niederlanden beschäftigt und bezahlt, und gibt es in anderen Mitgliedstaaten nachahmenswerte Anreizsysteme (z. B. Pauschalvergütung für Erreichung eines bestimmten Sprachziels, unterschiedliche Zielvorgaben und Pauschalen entsprechend unterschiedlicher Bildungsstandards usw.)? Im Rahmen der Vorbereitung einer internationalen Konferenz wurden in einer EU-weiten Umfrage im Sommer 2012 Daten zu den Sprachfördermaßnahmen für Zuwanderer in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erhoben. Durch die Umfrage wurden Erkenntnisse zur sprachlichen Zielsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung der angebotenen Kurse, zu den Voraussetzungen vonseiten der Teilnehmer , zur Art der Programmförderung sowie zur Qualitätssicherung gewonnen . Aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen ist bekannt, dass die Sprachkurse in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich organisiert sind und unterschiedlichen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Informationen zu der Bezahlung der Lehrkräfte sind aus Pressemeldungen hinsichtlich Schweden und Dänemark bekannt (MIGAZIN vom 14. Juni 2013). In Dänemark verdienen die Sprachlehrer bis zu 3 750 Euro monatlich, in Schweden bis zu 3 300 Euro. 32. Wie viele Personen haben einen berufsbezogenen Sprachkurs im Rahmen des ESF-BAMF-Programms (ESF = Europäischer Sozialfonds) in den Jahren 2012 bzw. 2013 begonnen, welche Mittel wurden hierfür einge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/160 setzt, und wie sind die Zukunftspläne für dieses nach Ansicht der Bundesregierung überaus erfolgreichen Programms (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10067, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 41, bitte ausführen)? Im Rahmen des ESF-BAMF-Programms haben im Jahr 2012 insgesamt 27 114 Personen einen berufsbezogenen Sprachkurs begonnen. Im Jahr 2013 (bis einschließlich 26. November 2013) waren es 26 391 Personen. Hierfür wurden im Jahr 2012 rd. 63,8 Mio. Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt. Im Jahr 2013 (bis einschließlich 26. November 2013) waren es 62,4 Mio. Euro. Es ist geplant, das ESF-BAMF-Programm auch in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (2014 bis 2020) wieder aufzulegen. 33. Inwieweit wird oder wurde den Empfehlungen des Themenpapiers der Programmevaluation der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts des ESF-BAMF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt (www.esf.de, S. 25) gefolgt, die Arbeit mit Bleibeberechtigten und Flüchtlingen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel in den Regeldiensten fest und strukturell zu verankern sowie entsprechende klare Zuständigkeiten, Schulungen der Mitarbeitenden und entsprechend zusätzliche Ressourcen vorzusehen (bitte ausführen)? Bei den Empfehlungen handelt es sich um Aussagen aus der Zwischenbilanz des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt (sog. ESF-Bleiberechtsprogramm ). Alle laufenden Projekte werden bis Ende 2014 verlängert. Einer der thematischen Schwerpunkte im Rahmen der Sensibilisierung von Arbeitsmarktakteuren werden zusätzliche Schulungen der Projekte des Bleiberechtsprogramms für Mitarbeiter der Regeldienste sowie für weitere Akteure des Arbeitsmarktes sein. 34. Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich antworten , d. h. mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert sowie bitte auch Vergleichszahlen des Vorjahres nennen)? Die Personalstruktur des Bundesamtes für das Jahr 2013 ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Personalstruktur (Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal) Stand: 1. November 2013 Absolut Relativ Kosten Amtsleitung inkl. Büro des Präsidenten 19,2 0,9 % 904 781 € EU-Fonds 69,7 3,4 % 3 284 543 € Prüfbehörde, Bescheinigungsbehörde 18,5 0,9 % 871 794 € Zuständige Behörde 51,2 2,5 % 2 412 749 € Abteilung 1 Personalmanagement, Zentrale Dienstleistungen, Demographie , Diversity, Informations- und Kommunikationstechnik 265,7 12,8 % 12 520 847 € Leitung 3,9 0,2 % 183 784 € Drucksache 18/160 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gruppe 11 Organisationsentwicklung, Personalmanagement, Finanzen, IT-Management, Softwareentwicklung 128,6 6,2 % 6 060 146 € Gruppe 12 Zentraler Service, Justiziariat, IT-Betrieb 133,2 6,4 % 6 276 917 € Abteilung 2 Internationale Aufgaben, Migrationsforschung und -grundsatzfragen 112,7 5,4 % 5 310 875 € Leitung 3,7 0,2 % 174 359 € Gruppe 21 Internationale Aufgaben, Resettlement, Rückkehr 58,4 2,8 % 2 752 042 € Gruppe 22 Grundsatzfragen der Migration, Migrationsforschung, Ausländerzentralregister, Statistik 50,6 2,4 % 2 384 474 € Abteilung 3 Integration 235,9 11,4 % 11 116 552 € Leitung 6,5 0,3 % 306 306 € Gruppe 31 Grundsatzfragen der Integration, Bundesweites Integrationsprogramm , Informationszentrum Integration 34,5 1,7 % 1 625 778 € Gruppe 32 Sprachliche Bildung, Einbürgerungs- und Integrationskurstestverfahren , Finanzangelegenheiten 137,3 6,6 % 6 470 125 € Gruppe 33 Maßnahmen der Integrationsförderung, Jüdische Zuwanderer, Migrationsberatung 57,6 2,8 % 2 714 342 € Abteilung 4 Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Sicherheit, Informationszentrum Asyl und Migration 306,0 14,8 % 14 419 944 € Leitung 5,9 0,3 % 278 032 € Gruppe 41 Aufenthaltsangelegenheiten, Informationszentrum Asyl und Migration 70,4 3,4 % 3 317 530 € Gruppe 42 Steuerung des Asylverfahrens, Besondere Verfahren 86,6 4,2 % 4 080 938 € Gruppe 43 Operative Querschnittsaufgaben, Sicherheit 143,1 6,9 % 6 743 444 € Abteilung 5 Durchführung von Asylverfahren, Regionalkoordination der Integration, Wahrnehmung von Migrationsaufgaben 1 060,7 51,2 % 49 984 427 € Leitung, Stabsstelle 11,9 0,6 % 560 776 € Gruppe MA Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen Integration BY, ST, BW, RP, HE, TH, SN 522,0 25,2 % 24 598 728 € Gruppe MB Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen Integra- 526,8 25,5 % 24 824 923 € Stand: 1. November 2013 Absolut Relativ Kosten tion BE, BB, HH, SH, MV, HB, NI, NW Zwischensumme 2 069,9 100,0 % 97 541 968 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/160 Zum Vergleich ergibt sich die Personalstruktur des Bundesamtes für das Jahr 2012 aus folgender Tabelle: Personalstruktur (Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal) Mitarbeiter in der Freistellungsphase Altersteilzeit 57,5 2 709 630 € Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen bei anderen Behörden beschäftigt (i. d. R. Abordnungen) 18,0 848 232 € Gesamtsumme 2 145,4 101 099 830 € Stand: 1. Juni 2012 Absolut Relativ Kosten Amtsleitung inkl. Leitungsstab 20,3 1,1 % 998 029 € EU-Fonds 68,6 3,6 % 3 372 650 € Prüfbehörde, Bescheinigungsbehörde 19,2 1,0 % 943 949 € Zuständige Behörde 49,4 2,6 % 2 428 702 € Abteilung 1 Ressourcen und Verwaltung 166,6 8,8 % 8 190 722 € Leitung 4,9 0,3 % 240 904 € Z-Referate 161,7 8,6 % 7 949 819 € Abteilung 2 Internationale Aufgaben, Migrationsforschung und -grundsatzfragen , Informations- und Kommunikationstechnik, CIO 199,5 10,6 % 9 808 218 € Leitung 4,7 0,2 % 231 071 € Gruppe 21 Internationale Aufgaben, -Recht, Rückkehrförderung, EU-Finananzkoordination 50,3 2,7 % 2 472 949 € Gruppe 22 Grundsatzfragen der Migration, Migrationsforschung, Ausländerzentralregister, Statistik 51,9 2,8 % 2 551 612 € Gruppe 23 Nationale und internationale IT-Verfahren, Interne und externe It-Services im Bereich Migration, Integration und Ausländerwesen 92,6 4,9 % 4 552 586 € Abteilung 3 Integration 243,4 12,9 % 11 966 518 € Leitung 6,5 0,3 % 319 566 € Gruppe 31 Grundsatzfragen der Integration, Bundesweites Integrationsprogramm , Öffentlichkeitsarbeit Integration 29,3 1,6 % 1 440 505 € Gruppe 32 Sprachliche Bildung, Einbürgerungs- und Integrationskurstestverfahren , Finanzangelegenheiten 151,0 8,0 % 7 423 764 € Gruppe 33 Maßnahmen der Integrationsförderung, Jüdische Zuwanderer, Migrationsberatung 56,6 3,0 % 2 782 682 € Abteilung 4 Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Sicherheit, Informationszentrum Asyl und Migration 282,7 15,0 % 13 898 663 € Stand: 1. November 2013 Absolut Relativ Kosten Leitung 6,0 0,3 % 294 984 € Drucksache 18/160 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Bearbeitung von Asylanträgen eingesetzt, welche Aufgaben genau übernahmen diese Kräfte in welchem Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese Umsetzungen für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde? Mit Stand 1. November 2013 sind 314 Mitarbeiter mit einem Umfang von 283,3 Vollzeitäquivalenten als Entscheider im Asylbereich eingesetzt. Davon sind 59 Mitarbeiter in einem Umfang von 50,5 Vollzeitäquivalenten befristet bis 31. Dezermber 2013 aus allen Abteilungen des BAMF (Zentralreferate und Regionalstellen) vorübergehend zusätzlich als Entscheider im Asylbereich eingesetzt. Die befristeten Umsetzungen werden durch vorübergehende Umpriorisierungen in den betroffenen Referaten/Regionalstellen kompensiert. Gruppe 41 Aufenthaltsangelegenheiten, Informationszentrum Asyl und Migration 75,7 4,0 % 3 721 715 € Gruppe 42 Steuerung des Asylverfahrens, besondere Verfahren 70,5 3,7 % 3 466 062 € Gruppe 43 Operative Querschnittsaufgaben, Sicherheit 130,5 6,9 % 6 415 902 € Abteilung 5 Durchführung von Asylverfahren, Regionalkoordination der Integration, Wahrnehmung von Migrationsaufgaben 902,9 47,9 % 44 390 176 € Leitung, Operatives Controlling 14,5 0,8 % 712 878 € Gruppe MA Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen Integration BY, ST, BW, RP, HE, TH, SN 427,0 22,7 % 20 993 028 € Gruppe MB Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen Integration BE, BB, HH, SH, MV, HB, NI, NW 461,4 24,5 % 22 684 270 € Zwischensumme 1 884,0 100,0 % 92 624 976 € Mitarbeiter in der Freistellungsphase Altersteilzeit 86,7 4 262 519 € Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen bei anderen Behörden beschäftigt (i. d. R. Abordnungen) 16,2 796 457 € Gesamtsumme 1 986,9 97 683 952 € Stand: 1. Juni 2012 Absolut Relativ Kosten Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333