Deutscher Bundestag Drucksache 18/1666 18. Wahlperiode 04.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Katrin Kunert, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1429 – Zukunft der Breitbandversorgung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Artikel 87f des Grundgesetzes (GG) „gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“. Im Kommentar von Prof. Dr. Hans D. Jarass und Prof. Dr. Bodo Pieroth zum Grundgesetz heißt es dazu: „Diese Pflicht ist als Hoheitsaufgabe anzusehen. [Artikel 87f] Absatz 1 begründet eine ausschließliche Bundesgesetzgebungskompetenz und eine Pflicht des Bundesgesetzgebers zur Gewährleistung flächendeckend angemessener und ausreichender Dienstleistungen. ‚Angemessen‘ bezieht sich auf die Qualität und ihr Verhältnis zur Eigenleistung, ausreichend auf die Quantität der Dienstleistungen . ‚Flächendeckend‘ bezieht sich auf das gesamte Territorium der Bundesrepublik und soll eine ‚Rosinenpickerei‘ verhindern. Es wird eine Grundversorgung und nicht der Ausbau einer optimalen Infrastruktur verlangt.“ (vgl. Jarass/Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 2012. Verlag C.H.Beck oHG, München, S. 939 f.). Der Verweis der Bundesregierung auf Zuständigkeiten der Bundesländer und der Privatwirtschaft in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950 ist demnach nicht ausreichend. Die Gewährleistungspflicht liegt beim Bund und die Bundesregierung hat insofern zu allen Fragen eine Auskunftspflicht. 1. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage „Der Ausbau hochleistungsfähiger Internetverbindungen ist zuallererst Verantwortung der Telekommunikationswirtschaft“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/950, Antwort zu Frage 5), wenn laut Artikel 87f Absatz 1 GG die Verantwortung für angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation ausschließlich beim Bund liegt und laut Artikel 87f Absatz 2 GG die Telekommunikationsunternehmen nur die Dienstleistungen zu erbringen haben? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. Juni 2014 übermittelt und mit Schreiben vom 27. Juni 2014 ergänzt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Ausbau hochleistungsfähiger Internetverbindungen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 87f Absatz 1 des Grundgesetzes. Drucksache 18/1666 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Sanktionen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, wenn die Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) ihre Verpflichtung nach Artikel 87f Absatz 2 GG nicht realisieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Unabhängig davon gelten die Bestimmungen der §§ 78 ff. und 126 des Telekommunikationsgesetzes. 3. Wie ist die finanzielle und personelle Ausstattung des Breitbandbüros des Bundes seit seiner Einrichtung bis heute (bitte in Jahresscheiben und nach Sach- und Personalmitteln sowie Personalstellen aufschlüsseln)? Wie werden das Breitbandbüro und seine Angebote angenommen, und welche Rückmeldungen zum Angebot erhält die Bundesregierung von den Nutzerinnen und Nutzern (Kommunen, Unternehmen)? Seit Einrichtung des Breitbandbüros des Bundes im November 2010 wurden bis einschließlich Mai 2014 für den Betrieb Finanzmittel in Höhe von netto 2 648 302,92 Euro aufgewendet. Dabei entfielen netto auf das Jahr 2010 420 087,62 Euro, auf das Jahr 2011 695 458,35 Euro, auf das Jahr 2012 563 893,57 Euro, auf das Jahr 2013 704 955,95 Euro und auf das laufende Jahr 2014 bislang 263 907,42 Euro, wobei eine dezidierte Unterteilung nach Sach- und Personalkosten nicht vorgenommen werden kann.* Personell in ständiger Zuständigkeit stehen dem Breitbandbüro des Bundes sechs Mitarbeiter zur Verfügung. Das Breitbandbüro des Bundes wird von allen Akteuren, sei es von Vertretern der Wirtschaft oder öffentlichen Hand sowie von Bürgerinnen und Bürgern als wertvolle Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Breitbandstrategie angesehen. Unterstrichen wird dies durch den kontinuierlich steigenden Bedarf der Inanspruchnahme von Leistungen und Angeboten des Breitbandbüros des Bundes. 4. Unter welchen Rahmenbedingungen wären TK-Unternehmen und TK-Verbände nach Kenntnis der Bundesregierung bereit, auch künftig in den Netzausbau zu investieren – auch im ländlichen Raum und auch dort, wo sog. Wirtschaftlichkeitslücken bestehen, und was verstehen sie in dem Zusammenhang unter „geeigneten Rahmenbedingungen“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/950, Antwort zu Frage 5)? Die Bundesregierung erachtet Rahmenbedingungen als geeignet, wenn sie zu einem investitions- und innovationsfreundlichen Klima führen. Parameter hierfür sind u. a. die umfängliche Nutzung von Synergiepotentialen, die Nutzbarkeit von effektiven Instrumenten zur Förderung und Finanzierung sowie die Sicherstellung einer wettbewerbs- und investitionsfreundlichen Regulierung. Dies sind auch Kernthemen der „Netzallianz Digitales Deutschland“. Unternehmen investieren in der Regel dann, wenn rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen gegeben sind, nach denen sich eine Rentabilität der Investitionen grundsätzlich darstellen lässt. Im Rahmen der Netzallianz wird gemeinsam mit den Unternehmen und Verbänden über geeignete Rahmenbedingungen – auch hinsichtlich der Erschließung des ländlichen Raums – diskutiert. Hierbei spielen u. a. die umfängliche Nutzung von Synergiepotenzialen, die Nutzbarkeit von Instrumenten zur Förderung und Finanzierung sowie die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Ziel ist u. a. eine optimale Ausschöpfung der Erschließungspotenziale des Marktes.* * Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 ergänzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1666 5. In welcher Weise wird sich der Bund gegenüber der Europäischen Kommission für die rasche Genehmigung einer beihilferechtlichen Rahmenregelung einsetzen, um Investitionen auch in moderne Netze zu ermöglichen ? Welche Schritte wurden diesbezüglich bisher unternommen, und bis wann ist eine Rahmenregelung zu erwarten? Die Bundesregierung führt das Verfahren gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) durch. Im Zuge dieses Verfahrens steht die Bundesregierung in einem engen kontinuierlichen Dialog mit der Europäischen Kommission. 6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass nur ein „Fibre To The Home“ (FTTH)-Glasfaserkabelnetz ein wirklich zukunftsfähiges Netz ist (bitte mit Begründung)? Die Bundesregierung verfolgt einen wettbewerbsoffenen und technologieneutralen Ansatz bei der Bewertung der Zukunftsfähigkeit von Netzen. Im Zuge des Netzausbaus wird dabei Glasfaser näher zum Kunden geführt. 7. Ist mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 5 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950 gemeint, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Ziele zum weiteren Ausbau der Breitbandversorgung bisher unterversorgte dünnbesiedelte Regionen nicht vorrangig berücksichtigen wird? Wenn ja, wie ist dies in Übereinstimmung mit Artikel 87f GG zu bringen? Nein. 8. Wie stark werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten genutzt, die die „Abweichung der Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien (ATB) im Wege des Micro- oder Minitrenching“ in § 68 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bieten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 9. Für welche Technologien (neben Micro- und Minitrenching) zieht die Bundesregierung es in Betracht, weitere Abweichungen allgemeiner technischer Standards für zulässig zu erklären? Es sind derzeit keine weiteren Abweichungen allgemeiner technischer Standards vorgesehen. 10. Bis wann gedenkt die Bundesregierung, die Verordnung „über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ in nationales Recht umzusetzen, und inwieweit bedarf es hier noch der Abstimmung mit den kommunalen Unternehmen? Die Bundesregierung wird die Richtlinie über „Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ zeitnah in nationales Recht umsetzen. Drucksache 18/1666 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ebenfalls über einen Breitbandanschluss von mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) bis zum Jahr 2018 verfügen und auch am weiteren Ausbau partizipieren? Inwieweit gibt es Überlegungen, Computer und den Breitbandanschluss als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anzuerkennen (bitte begründen)? Für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sind die Aufwendungen für Computer und Kommunikationsdienstleistungen Internet/Onlinedienste in vollem Umfang im Regelbedarf, der das soziokulturelle Existenzminimum sichert, enthalten.* Unabhängig davon erfolgt der Breitbandausbau weitgehend einkommensunabhängig . Soweit ein Ausbau auch auf mittlere Sicht nicht über den Markt erfolgt, können vorhandene Fördermittel eingesetzt werden. Zudem wird zunächst in weniger dicht besiedelten Regionen mobiles Breitband einen wichtigen Beitrag leisten.* 12. Welche zukünftigen Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am Breitbandatlas des Bundes geplant, und wann sollen die Änderungen für den Nutzer sichtbar werden (vgl. auch Antwort zu Frage 20 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950)? Über Ergänzungen und innovative Neuerungen des Breitbandatlasses wird die Bundesregierung die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren. Neben der Darstellung der bestehenden Breitbandversorgung für private Haushalte mit standardisierten „Verbraucherprodukten“ in den Breitbandklassen 1, 2, 6, 16, 30 und 50 Mbit/s sollen zukünftig auch gewerbliche Breitbandprodukte insbesondere für KMU dargestellt werden. Hierzu arbeitet der TÜV Rheinland als Auftragnehmer des Bundes für den Breitbandatlas mit dem DIHK zusammen .* I. Netzallianz 13. Für welche Positionen setzt sich die Bundesregierung in der Netzallianz Digit1ales Deutschland ein? Die „Netzallianz Digitales Deutschland“ ist Dialogplattform und Ideenwerkstatt zur Weiterentwicklung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen . Hierbei hat die Bundesregierung investitions- und innovationswillige Unternehmen und Verbände eingebunden. Im Rahmen eines sog. Sherpaprozesses wird derzeit ein Kursbuch Netzausbau erarbeitet, das die notwendigen weiteren Meilensteine für eine flächendeckende Breitbandversorgung aufzeigt. Ziel ist u. a. eine optimale Ausschöpfung der Erschließungspotenziale des Marktes. Konkrete Ergebnisse liegen im Herbst 2014 vor.* * Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 ergänzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1666 14. Welche konkreten Vorstellungen in Bezug auf Handlungsfelder, Investitionen und erforderliche Rahmenbedingungen wird die Bundesregierung in das Kursbuch Netzausbau einbringen? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Das Kursbuch Netzausbau gliedert sich in folgende Handlungsfelder: Koordination , Transparenz und Information, rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen , mobiles Breitband, Finanzierung und Förderung, Synergien und Investitionspotenziale der Unternehmen. Zu diesen Handlungsfeldern werden mögliche zusätzliche Maßnahmen diskutiert.* 15. Wie stellt sich die Bundesregierung vor, das Ziel „bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen von mindestens 50 Mbit/s zu erreichen“ umzusetzen, wenn die Handlungsfelder für alle Beteiligten erst im Herbst 2014 benannt werden (s. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/950) und eine Vergabe der Frequenzen der Digitalen Dividende II erst im Jahr 2016 umgesetzt werden kann und die Laufzeit bestimmter Frequenzen sogar noch deutlich über das Jahr 2016 hinausgeht (vgl. „Eckpunkte einer telekommunikationsrechtlichen Bewertung des Zusammenschlussvorhabens Telefonica/E-Plus“ der Bundesnetzagentur )? Die Bundesregierung ist zuversichtlich, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Breitbandziele zu erreichen. Die strategische Umsetzung der Breitbandziele soll in erster Linie insbesondere durch folgendes Maßnahmenpaket erfolgen:* Im Rahmen der „Netzallianz Digitales Deutschland“ wird bis Herbst 2014 ein Kursbuch Netzausbau erstellt, das die für den Ausbau relevanten Handlungsfelder umfasst und Meilensteine für einen flächendeckenden Netzausbau in Deutschland aufzeigen soll. Ziel ist u. a. eine optimale Ausschöpfung der Erschließungspotenziale des Marktes.* Für den Breitbandausbau in auch mittelfristig wirtschaftlich nicht erschließbaren Regionen ist sowohl der Einsatz staatlicher Mittel als auch die Nutzung zusätzlicher für die Breitbandnutzung im ländlichen Raum geeigneter Frequenzen (700 MHz) erforderlich. Ein Teil der Erlöse aus der Vergabe der 700-MHz-Frequenzen soll für eine Förderung des Netzausbaus zur Verfügung gestellt werden.* Von Bund und Ländern werden – unter Einbeziehung der EU-Mittel – in den nächsten Jahren rund 2 Mrd. Euro für den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze eingesetzt.* 16. Welche Unternehmen und Verbände (bitte einzeln auflisten) haben an der ersten Sitzung der Netzallianz Digitales Deutschland teilgenommen, und welche weiteren über die Erstellung eines Kursbuches Netzausbau hinausgehenden Verabredungen hat es auf dieser Sitzung gegeben? An der ersten Sitzung der „Netzallianz Digitales Deutschland“ nahmen folgende Unternehmen und Verbände teil: Deutsche Telekom AG, Kabel Deutschland Holding, Vodafone GmbH, Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, Thüringer Netkom GmbH, wilhelm.tel. GmbH, EWE TEL, inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA, VATM e. V., Bundesverband Breitbandkommunikation e. V., ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V. * Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 ergänzt. Drucksache 18/1666 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zusätzlich zum Kursbuch Netzausbau mit konkreten Meilensteinen für die flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen wurden die Notwendigkeit eines Beitrags mobilfunkgestützter Lösungen sowie die zeitnahe Implementierung einer weitgehend technologieneutralen beihilferechtlichen Rahmenregelung für die Zielerreichung adressiert. 17. Mit welcher Begründung wurde der Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft, die den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in Deutschland fördert, in die Auftaktgespräche zur Netzallianz Digitales Deutschland nicht eingebunden (Pressemeldung des VKU vom 7. März 2014)? Die Bundesregierung steht mit allen Akteuren kontinuierlich in einem zielführenden und lösungsorientierten Dialog. Dabei diente die konstituierende Sitzung des Forums „Netzallianz Digitales Deutschland“ vorwiegend dem Meinungsaustausch mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und Verbänden. II. Fördermittel 18. Welche Fördermittel standen oder stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern für den Breitbandausbau zur Verfügung, und in welcher Höhe wurden diese abgerufen (Angaben bitte seit dem Jahr 2008, nach Jahren, den verschiedenen Förderprogrammen, den Bundesländern aufschlüsseln und Soll und Ist gegenüberstellen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1533) verwiesen. Weitere belastbare Daten sind zurzeit nicht verfügbar. 19. Von welchen Fördermitteln hat die Bundesregierung Kenntnis, die die Bundesländer selbst für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen (vgl. Antwort zu Frage 15 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/950 und bitte nach Bundesland, Zeitraum und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Belastbare Erkenntnisse, die über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/950) hinausgehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 20. Welche Möglichkeiten bestehen für welche Akteure, mit Hilfe von Programmen der KfW Bankengruppe, Breitbandinternet zu realisieren, und auf welche Resonanz stießen die einzelnen Programme der KfW Bankengruppe (bitte auch die zur Verfügung stehenden Mittel und in Anspruch genommenen Mittel gegenüberstellen)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung stehen Programme der KfW-Mittelstandsbank und KfW-Kommunalbank zur Verfügung. Es stehen Programme der KfW-Mittelstandsbank und der KfW-Kommunalbank zur Finanzierung von Breitbandausbauvorhaben zur Verfügung. Zielgruppe bilden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale und soziale Unternehmen sowie Kommunen. Eine umfassende Übersicht der für den Breitbandausbau geeigneten KfW-Finanzierungsprogramme kann nachfolgendem Link entnommen werden: www.kfw.de/breitband.* * Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 ergänzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1666 Die Angebote der KfW stießen bereits auf positive Resonanz: 2012 erfolgten 27 Zusagen über rund 30 Mio. Euro, 2013 wurden 56 Zusagen über rund 100 Mio. Euro erteilt und 2014 (Stand 22. Mai 2014) insgesamt 12 Zusagen über rund 16 Mio. Euro. Die Zahlen beziehen sich auf Darlehen an gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie an Kommunen. Eine Aufteilung in gewerbliche und kommunale Anteile konnte in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden.* 21. Welche Fördermöglichkeiten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere Kommunen zu, die keinen Eigenanteil an den Kosten für einen Breitbandausbau leisten können? Die Bundesregierung hält hierzu derzeit keine Informationen vor. 22. Wenn die Bundesregierung keine vollständigen Kenntnisse über Fördermöglichkeiten der Kommunen für den Breitbandausbau hat, welche Gründe kann sie dafür angeben vor dem Hintergrund, dass sie durch Artikel 87f GG grundgesetzlich dazu verpflichtet ist, „im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ zu gewährleisten? Die Gewährleistung von im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessenen und ausreichenden Dienstleistungen stellt nicht auf die Bereitstellung von Fördermöglichkeiten der Kommunen ab. * Mit Schreiben vom 27. Juni 2014 ergänzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333