Deutscher Bundestag Drucksache 18/1703 18. Wahlperiode 06.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Martina Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1468 – Mögliche Mängel an Wasserwerfer WaWe 10000 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei einem Test eines neuen Wasserwerfers vom Typ WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei wurde das 33 Tonnen schwere und rund 900 000 Euro teure Fahrzeug durch Würfe von Eiern, Tennisbällen und halbgefüllten 0,5 LiterPlastikflaschen beschädigt. Steine oder Brandsätze wurden von den in der Simulation als „gewaltbereite Demonstranten“ fungierenden Bereitschaftspolizisten nicht geworfen. Durch die Wurfgeschosse entstanden an der aus Polycarbonat gefertigten Panzerverglasung des Fahrzeugs drei faustgroße Schäden. Eine entsprechende Schadensmeldung ging dem Bundesministerium des Innern zu, das für die Beschaffung des WaWe 10000 für die Länder zuständig ist. Die Bundesregierung hat beim österreichischen Hersteller um eine Stellungnahme gebeten (www.spiegel.de/panorama/polizei-beschaedigtwasserwerfer -mit-eiern-und-tennisbaellen-a-965429.html). Ein Musterfahrzeug wurde im Jahr 2009 für die Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft, im Jahr 2010 erprobt und dann zur Herstellerfirma zurückgeschickt „zur Beseitigung von während der Erprobung festgestellter Schwachstellen“ (Sachinformation des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. Oktober 2010). Für die Bereitschaftpolizeien der Länder sollten dann noch im selben Jahr zwei weitere beschafft, im Jahr 2011 drei weitere ausgeliefert und auf die Länder Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Nordrhein -Westfalen verteilt werden (ebd.). Nach Herstellerangaben soll die Kabine dieses Typs „höchste Schutzwirkung bei Durchstich sowie Steinbewurf aufweisen. Selbst bei einem Versuch des Wurfs mit einer Gehwegplatte aus dem dritten Stockwerk […] war […] die Sicherheit […] gewährleistet“ (Feuerwehrmagazin vom 27. November 2009). Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2005 werden die bislang bei Bundes- und Länderpolizeien eingesetzten Wasserwerfer des Typs WaWe 9000 durch neue Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 COBRA der österreichischen Firma Rosenbauer International AG ersetzt. Konkret Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Juni 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sollen 20 Wasserwerfer der Bundespolizei in den Jahren 2012 bis 2019 und 58 Wasserwerfer der Länderpolizeien zwischen den Jahren 2009 und 2019 durch neue Fahrzeuge ersetzt werden (Bundestagsdrucksache 17/3977). Drucksache 18/1703 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gemäß § 12 des am 18. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Firma Rosenbauer International AG geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Wasserwerfern kann die Bundesrepublik Deutschland von dem Vertrag jederzeit aus einem wichtigen Grund, der auch in der mehrfachen Lieferung mängelbehafteter Fahrzeuge bestehen kann, zurücktreten (Bundestagsdrucksache 17/3977). Während Wasserwerfer polizeirechtlich nur als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ eingestuft werden, kommt es durch ihren Einsatz immer wieder zu schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen von Demonstrantinnen und Demonstranten. Für Kritik sorgte insbesondere ein Wasserwerfereinsatz anlässlich einer Großdemonstration gegen das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, bei der am 30. September 2010 zahlreiche friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten verletzt wurden und ein Rentner ein Auge verlor. Der mehrere Opfer des Wasserwerfereinsatzes behandelnde Chefarzt der Stuttgarter Augenklinik, Professor Egon Georg Weidle, bezeichnete Wasserwerfer anschließend als „eine gefährliche Waffe […] die ein hohes Verletzungsrisiko für den Kopfbereich und insbesondere die Augen birgt“ (www.t-online.de/auto/ neuheiten/nutzfahrzeuge/id_43575116/wawe-10000-kritik-an-neuem-superwasserwerfer . html). Offensichtlich sind wachsendes Verletzungsrisiko für Demonstrantinnen und Demonstranten und nach Auffassung der Fragesteller bis ins Lächerliche reichende gravierende technische Mängel auch bei diesem High-Tech-Fahrzeug kein Widerspruch. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Wasserwerfer 10 weist in der ausgelieferten Serie keine der in der Vorbemerkung der Fragesteller behaupteten Schwachstellen oder Nachteile auf. Er erfüllt die einsatztaktischen Anforderungen in vollem Umfang und findet große Akzeptanz bei den Polizeien der Länder und der Bundespolizei. Der Bau und die Lieferung neuer Wasserwerfer wurden im Jahr 2008 europaweit ausgeschrieben. Den Auftrag erhielt die Firma „Rosenbauer International AG“ aus Österreich, die ein technisch uneingeschränkt geeignetes Fahrzeug anbot und das wirtschaftlichste Angebot abgab. Im Rahmen einer Präsentation und Übung der Bereitschaftspolizei Thüringen kam es – nach einem der Bundesregierung vorliegenden Gutachten eines Polizeikraftfahrzeugsachverständigen der Thüringer Landespolizeidirektion – zu geringen Beschädigungen (Haarrissen) in der Schutzlackierung der Frontscheibe . Die Scheibe an sich ist nach dem Gutachten nicht beschädigt. Untersuchungen der Bundespolizei belegen, dass solche Haarrisse der Schutzlackierung die Schutzwirkung der Frontscheibe und somit die Einsatzfähigkeit des Wasserwerfers 10 nicht beeinträchtigen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1703 1. Über wie viele Wasserwerfer verfügen die Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung die Polizeien der Länder zurzeit (bitte nach Typ, Baujahr und Landes- bzw. Bundespolizei aufgliedern)? Die Bundespolizei (BPOL) verfügt über 15 Wasserwerfer. Die Bereitschaftspolizeien der Länder (BPdL) verfügen über 46 Wasserwerfer. Hersteller Typ 1988 1989 1990 1991 1992 2013 Gesamt Ziegler 2628 AK 6x6 2 1 2 3 8 Ziegler 2629 AK 6x6 1 2 3 Ziegler 2634 AK 6x6 Rosenbauer Actros 3341 4 4 2 1 2 1 5 4 15 Hersteller Typ 1984 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1994 1995 Ziegler 2628 AK 6x6 1 2 4 7 1 1 2 Ziegler 2629 AK 6x6 2 4 Ziegler 2634 AK 6x6 1 7 Rosenbauer Actros 3341 0 1 2 4 0 7 3 5 3 7 Hersteller Typ 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt Ziegler 2628 AK 6x6 18 Ziegler 2629 AK 6x6 6 Ziegler 2634 AK 6x6 8 Rosenbauer Actros 3341 1 2 3 4 4 14 1 2 3 4 4 0 46 Drucksache 18/1703 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 wurden bereits von der Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung von den Länderpolizeien angeschafft (bitte Anzahl, Beschaffungsjahr, Polizeibehörde benennen und angeben, ob es sich um die Ersetzung alter Wasserwerfer oder die Aufstockung des bisherigen Bestandes handelte)? Die Bundespolizei hat im Jahr 2013 vier neue Wasserwerfer 10 erworben. Für die Bereitschaftspolizeien der Länder wurden durch den Bund von 2009 bis 2014 insgesamt 14 Wasserwerfer beschafft. Es handelt sich sowohl bei der Bundespolizei als auch bei den Bereitschaftspolizeien der Länder um Beschaffungen als Ersatz für unbrauchbar gewordene Wasserwerfer. Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt HH 1 1 2 SN 1 1 BW 1 1 BE 1 1 NW 1 1 BY 1 1 HE 1 1 NI 1 1 SH 1 1 HB 1 1 MV 1 1 RP 1 1 TH 1 1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1703 3. Wie viele Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 sollen noch bis wann von welchen Polizeibehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder angeschafft werden (bitte Anzahl, Beschaffungsjahr, Polizeibehörde benennen und angeben, ob es sich um die Ersetzung alter Wasserwerfer oder die Aufstockung des bisherigen Bestandes handelte)? Durch den Bund sollen nach derzeitigem Planungsstand für die Bundespolizei vier Wasserwerfer 10 im Jahr 2014 und sieben bis zum Jahr 2016 sowie weitere 14 Wasserwerfer 10 für die Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft werden. Es handelt sich hierbei um Ersatzbeschaffungen. Geplante Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder: Land 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt BW 1 1 BY 1 1 BE 1 1 HB 1 1 HH 1 1 HE 1 1 MV 1 1 NI 1 1 NW 1 1 2 RP 1 1 SN 1 1 SH 1 1 TH 1 1 Drucksache 18/1703 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung mit den alten Wasserwerfern (bitte jeweils nach Polizeibehörde, Modell und Anschaffungsjahr auflisten )? Nicht mehr benötigte Wasserwerfer sind auszusondern und werden technisch abgerüstet durch die Länder bzw. durch den Bund über die VEBEG GmbH veräußert . Tabelle zu ausgesonderten Wasserwerfern der Bereitschaftspolizeien der Länder und der Bundespolizei: 5. Wie viele Beförderungen oder Neueinstellungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten jeweils des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes ließen sich mit 70,2 Mio. Euro vornehmen? Beförderungen und Neueinstellungen setzen neben Personalmitteln die Bereitstellung von Planstellen voraus. Ein rechnerischer Vergleich wäre verkürzt und nicht aussagekräftig, da Investitionskosten für den Kauf von Wasserwerfern einmalig , Personalausgaben indessen jedes Jahr über die Lebensarbeitszeit anfallen würden. 6. Welche „Schwachstellen“ ergaben sich bei dem im Jahr 2010 durchgeführten Test des neuen Wasserwerfers, wurden sie vollständig behoben, und wer hat den damaligen Test für das Bundesministerium des Innern verantwortlich durchgeführt? Im Rahmen des Vergabeverfahrens hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) nach der formalen Musterprüfung beim Fahrzeughersteller zunächst eine „Technische Erprobung“ des Vorserienfahrzeuges durchführen lassen. Mit Unterstützung der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder erfolgte eine Anwendererprobung. Für den Vertrag relevante Land Anzahl Ziegler 2628 AK 6x6 Ziegler 2629 AK 6x6 Ziegler 2634 AK 6x6 Anschaffungsjahr BY 1 X 1995 BE 1 X 1988 BE 1 X 1986 HB 1 X 1987 HH 2 X 1988 HE 1 X 1987 NI 1 X 1990 NW 1 X 1989 RP 1 X 1984 SN 1 X 1991 SH 2 X 1987 TH 1 X 1992 BPOL 1 X 1988 BPOL 3 X 1991 Beanstandungen bzw. Schwachstellen haben sich aus den Erprobungen nicht er- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1703 geben. Erkenntnisse der Erprobungen wurden zur technischen Optimierung genutzt . 7. Wurde nach der gemeldeten Behebung der „Schwachstellen“ der Test wiederholt ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Eine Wiederholung war nicht erforderlich, da „Schwachstellen“ nicht behoben werden mussten. 8. Wann, wo und unter welchen Umständen fand nach Kenntnis der Bundesregierung der Test des WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei statt, bei der das Fahrzeug beschädigt wurde, und mit welchen Gegenständen wurde aus welcher Entfernung auf das Fahrzeug geworfen? Die Bundesregierung hat keine eigene Kenntnis über die Durchführung der Präsentation und Übung der Bereitschaftspolizei Thüringen. 9. Zu welchen Schäden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Test des Wasserwerfers WaWe 10000 durch die Thüringer Polizei im Einzelnen gekommen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Erklärungen liegen der Bundesregierung vonseiten der Thüringer Polizei bzw. des Thüringer Innenministeriums vor, wie es zu dem Schaden am WaWe 10000 durch den Test gekommen ist? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich nicht um einen Test des Wasserwerfers. Eine Schadenanzeige an das BMI erfolgte entgegen anders lautender Pressemitteilungen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 11. Wer hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versuchsanordnung (mit Eiern bewaffnete Bereitschaftspolizisten vs. einen Wasserwerfer) ausgedacht, und wurden die für die Beschädigung Verantwortlichen ermittelt und ggf. bereits zur Rechenschaft gezogen? Auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 10 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Hat die Bundesregierung die Video- bzw. Festplattenaufzeichnung des Probeeinsatzes, die dieser Typ WaWe technisch ermöglicht, angefordert und geprüft? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat keine Aufzeichnung der genannten Präsentation und Übung angefordert. Hierfür gab es kein Erfordernis. Drucksache 18/1703 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Liegt der Bundesregierung bereits die erbetene Stellungnahme der Firma Rosenbauer International AG vor, und wenn ja, wie erklärt die Herstellerfirma die Beschädigung des WaWe 10000 durch Eier, Plastikflaschen und Tennisbälle? Welche weiteren Erklärungen hat die Bundesregierung für diese Schäden? Die Bundesregierung hat keine Stellungnahme von der Firma Rosenbauer erbeten . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein High-Tech-Wasserwerfer , dessen Frontscheibe bereits beim Bewurf durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen beschädigt wird, diensttauglich für die Zwecke ist, für die er bei der Bundespolizei und den Landespolizeien angeschafft wurde? 15. Gibt es auch eine Sonderausstattung des WaWe 10000, die die Schäden, Beulen oder Schrammen verhindert, und wenn ja, wie viel mehr hätte diese gekostet, und warum hat die Bundesregierung von einer Anschaffung derselben abgesehen? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Welche möglichen weiteren Mängel des WaWe 10000 sind der Bundesregierung aufgrund von weiteren Tests sowie der Einsatzpraxis durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder bekannt geworden? Neben vereinzelten Gewährleistungsmängeln, die die Auftragnehmerin umgehend fachgerecht und kostenlos behoben hat, sind keine vertragsrelevanten Mängel aufgetreten. 17. Gedenkt die Bundesregierung, den WaWe 10000 erneut zu testen, und wenn ja, wann, und in welcher Form? Nein. Grundlegende Tests sind nicht erforderlich. 18. Inwieweit besteht bei der Bundesregierung die Absicht, aufgrund von Mängeln am WaWe 10000 vom Vertrag mit der Firma Rosenbauer International AG zurückzutreten? Eine solche Absicht besteht nicht. 19. Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko der eingesetzten Beamten im Inneren des Wasserwerfers, wenn dieser mit beschädigter Frontscheibe weiterhin zu Einsätzen geschickt wird, auch vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten? Die Fahrzeughülle und die Außenscheiben des Wasserwerfers 10 weisen eine Stabilität auf, die einen guten Schutz gegen Angriffe von außen bietet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1703 20. Müssen die Beamten im WaWe 10000, aufgrund der offenbar zerbrechlichen Außenhöhle des Fahrzeugs, bei Einsätzen in voller Schutzkleidung (Kampfmontur) und behelmt Platz nehmen, und wenn ja, ist dies aus Sicht der Bundesregierung ein ausreichender Schutz? Aus den in der Antwort zu Frage 19 genannten Gründen ist das Tragen von Schutzkleidung und Schutzhelm nicht erforderlich. 21. Welche Ergebnisse hat die ab dem Jahr 2012 zugesagte retrospektive Erfassung und Bewertung der Einsatzdaten von Wa-We-Einsätzen im Zuständigkeitsbereich der Länder (siehe Sachinformation für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) erbracht? Die Erfassung und Bewertung der Einsatzdaten führte zu einer Anpassung der Zielgröße für die Ausstattung bei den Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder auf insgesamt 61 Fahrzeuge. 22. In wie vielen und welchen Fällen kamen seit dem Jahr 2011 Wasserwerfer der Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länderpolizeien zum Einsatz (bitte einzeln aufzählen und vermerken, ob die Wasserwerfer dabei nur in Bereitschaft standen, ob Wasserstöße abgegeben wurden und in welchen Fällen Reizgase dem Wasser beigemischt wurden . Dabei bitte auch Einsätze berücksichtigen, die von der Bundespolizei unter Kommando einer Landespolizei durchgeführt worden waren sowie in wie vielen Fällen dabei der WaWe 10000 zum Einsatz kam)? Der Begriff Einsatz in der nachfolgenden Übersicht erfasst grundsätzlich das Mitführen von Wasserwerfern zu Einsätzen unabhängig von deren tatsächlichem Gebrauch. Angegeben ist die Gesamtzahl der im jeweiligen Zeitraum zu Einsatzanlässen mitgeführten Wasserwerfer. Differenziertere Angaben liegen der Bundesregierung in statistischer Form nicht vor. Die Beimischung von Reizstoff wird erst seit 2013 erfasst. Im ersten Quartal 2014 gab es zwei Einsätze von Wasserwerfern 10 der Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich. Für die Bereitschaftspolizeien der Länder liegt eine gesonderte Auswertung zum Wasserwerfer 10 nicht vor. 2011 2012 2013 2014 (Quartal I) Anzahl Einsätze WaWe BPOL (originärer Zuständigkeitsbereich und Unterstützungseinsätze) 63 30 75 4 Davon mit Wasserabgabe 0 0 22 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Drucksache 18/1703 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 2012 2013 2014 (Quartal I) Anzahl Einsätze WaWe BPdL Baden-Württemberg 0 65 5 Keine Meldedaten vorhanden Davon mit Wasserabgabe 0 0 2 Keine Meldedaten vorhanden Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 Keine Meldedaten vorhanden Anzahl Einsätze WaWe BPdL Bayern 1 2 10 0 Davon mit Wasserabgabe 1 0 4 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Berlin 15 Keine Meldedaten vorhanden 23 4 Davon mit Wasserabgabe 2 Keine Meldedaten vorhanden 0 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Brandenburg 3 8 0 0 Davon mit Wasserabgabe 3 6 0 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Bremen 2 6 2 2 Davon mit Wasserabgabe 2 2 0 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Hamburg 107 Keine Meldedaten vorhanden 64 Keine Meldedaten vorhanden Davon mit Wasserabgabe 12 Keine Meldedaten vorhanden 15 Keine Meldedaten vorhanden Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Keine Meldedaten vorhanden 0 Keine Meldedaten vorhanden Anzahl Einsätze WaWe BPdL Hessen 30 18 17 Keine Meldedaten vorhanden Davon mit Wasserabgabe 3 0 0 Keine Meldedaten vorhanden Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 Keine Meldedaten vorhanden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1703 Anzahl Einsätze WaWe BPdL MecklenburgVorpommern 24 Keine Meldedaten vorhanden 4 4 Davon mit Wasserabgabe 0 Keine Meldedaten vorhanden 0 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Niedersachsen 30 30 14 4 Davon mit Wasserabgabe 0 0 0 2 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL NordrheinWestfalen 43 47 31 2 Davon mit Wasserabgabe 4 5 0 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Rheinland-Pfalz 10 Keine Meldedaten vorhanden 5 2 Davon mit Wasserabgabe 0 Keine Meldedaten vorhanden 0 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Sachsen 71 62 97 18 Davon mit Wasserabgabe 0 0 17 10 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Schleswig-Holstein 12 15 4 0 Davon mit Wasserabgabe 4 2 0 0 Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 0 Anzahl Einsätze WaWe BPdL Thüringen 17 16 2 Keine Meldedaten vorhanden Davon mit Wasserabgabe 0 2 0 Keine Meldedaten vorhanden Davon unter Einsatz von Reizstoff Nicht statistisch erfasst Nicht statistisch erfasst 0 Keine Meldedaten vorhanden 2011 2012 2013 2014 (Quartal I) Drucksache 18/1703 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserwerfereinsätzen seit dem Jahr 2011 Demonstrationsteilnehmende, Polizeibeamte oder Unbeteiligte verletzt (bitte einzeln aufzählen und Art der Verletzung sowie die jeweilige Beteiligung des WaWe 10000 angeben)? Seit dem Jahr 2011 wurden beim Einsatz von Wasserwerfern der Bundespolizei weder Polizeibeamte noch andere Personen verletzt. Eine statistische Erfassung verletzter Personen im Zusammenhang mit Wasserwerfereinsätzen der Länder liegt der Bundesregierung nicht vor. 24. Inwieweit erscheint der Bundesregierung die Einstufung von Wasserwerfern als bloßes „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ und damit sehr niedrigschwelligen Einsatzvoraussetzungen, angesichts der technischen Hochrüstung der Fahrzeuge und angesichts der Vielzahl schwerer Verletzungen schon durch den Einsatz der Vorläufertypen in den letzten Jahrzehnten , noch für gerechtfertigt? Wasserwerfer sind ein zugelassenes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, dessen Anwendung entsprechende Gesetze, Verwaltungs- und Dienstvorschriften regeln . Wasserwerfer dürfen ihrer Bestimmung gemäß einerseits gegen Personen eingesetzt werden, wenn körperliche Gewalt oder die Anwendung anderer Hilfsmittel der körperlichen Gewalt keinen Erfolg versprechen. Andererseits kann der Einsatz des Wasserwerfers die Anwendung anderer Zwangsmittel (wie zum Beispiel des Schlagstockes) vermeiden, die unter Umständen noch schwerere Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen können (hypothetischer Kausalverlauf ). Der Wasserwerfer ist deshalb das mildere und damit verhältnismäßige Mittel, wenn nach einer Gesamtabwägung aller Einzelrisiken in der jeweiligen Situation alternative gleich wirksame Mittel mit einem geringeren Risiko von Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht zur Verfügung stehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333