Deutscher Bundestag Drucksache 18/1717 18. Wahlperiode 04.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1467 – Der Beitrag der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), ein Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe, hat den „Auftrag, unternehmerische Initiative in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern, um zu nachhaltigem Wachstum und besseren Lebensbedingungen der Menschen vor Ort beizutragen“ (zitiert von der Homepage der DEG). Wie aus ihrem aktuellen Geschäftsbericht hervorgeht, stellte die DEG in diesen Ländern im Jahr 2013 1,5 Mrd. Euro für die Finanzierung privater Investitionen zur Verfügung. Dabei wird die DEG entweder direkt aktiv – indem sie sich mit Eigenkapital an Unternehmen beteiligt oder Unternehmen Darlehen gewährt – oder finanziert wiederum andere Finanzinstitute mit Eigenkapital oder durch Darlehen, wobei in den letzten beiden Jahren mit ca. 44 Prozent fast die Hälfte aller Zusagen der DEG an die Finanzinstitute gegangen ist. Laut Angabe der DEG wendete sie im Jahr 2013 zudem gut die Hälfte ihrer Mittel (794 Mio. Euro) für die Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen und des Mittelstandes auf. 208 Mio. Euro gingen als Investitionen in die Agrar- und Ernährungswirtschaft Lateinamerikas und Afrikas. Auf der Homepage der DEG berichtet Martin Geiger, Leiter der Abteilung Nachhaltigkeit der DEG, dass alle DEG-Projekte ein Umwelt- und Sozialrisikoscreening durchlaufen. Zudem achtet die DEG laut Selbstbeschreibung darauf, dass alle Projekte positive Entwicklungseffekte haben und die Armut nachhaltig bekämpfen. Allerdings haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik an Geschäftspraktiken der DEG geäußert. Diese Kritik bezieht sich einerseits auf einzelne von der DEG finanzierte Projekte , die den selbst formulierten entwicklungspolitischen Zielsetzungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (nachhaltige Armutsbekämpfung, Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Menschen) zuwiderzulaufen drohen. Konkret befürchtet das „Food First Informations- und Aktions-Netzwerk“ (FIAN), dass die DEG beispielsweise durch ihre Beteiligungen an der Paraguay Agricultural Corporation, die bereits heute 135 000 Hektar Land in Paraguay kontrolliert, und ihre Finan- Drucksache 18/1717 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zierung der Zambeef Products PLC, welche in Sambia über 100 000 Hektar Land verfügt, die ungleiche Verteilung von Land und somit Landkonflikte vor Ort befördert und eine ländliche Entwicklung, die sich an dem Menschenrecht auf Nahrung orientiert, erschwert. Auch die Errichtung eines Windparks im Nordwesten Kenias, an der die DEG mit 20 Mio. Euro beteiligt ist, droht sich negativ auf die lokale, nomadisch lebende Bevölkerung auszuwirken. So heißt es in einer Projektbeschreibung der African Development Bank, die ebenfalls an dem Projekt beteiligt ist, aus dem Jahr 2011: „The only people to be directly affected by the wind farm footprint are members of the Turkana tribe. The Turkana tribe is thought to be the ninth largest tribe in Kenya and tends to inhabit land within the operational footprint and to the west of the wind farm site.“. Neben kritischen Fragen zu einzelnen von der DEG finanzierten Projekten ist andererseits auch die generelle Intransparenz der Arbeitsweise des DEG in die Kritik geraten. Im Gegensatz zur KfW Bankengruppe, die in den letzten Jahren eine Transparenzdatenbank aufgebaut hat, gibt die DEG keine systematischen Informationen über ihre Aktivtäten (Kreditvergaben, Beteiligungen, Verträge mit Unternehmen, Prüfung der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards) an die Öffentlichkeit weiter. Daher ist ein genauer Überblick über die Einhaltung der eigenen Zielsetzungen sowie der entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unmöglich. Beispielsweise antwortete die DEG auf die Kritik von FIAN, die Gesellschaft unterstütze mit ihrer Beteiligung an der Paraguay Agricultural Corporation Landkonzentrationsprozesse in Paraguay und bedrohe damit die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung , damit, dass sie mit dem Unternehmen einen Umwelt- und Sozialplan ausgehandelt habe. Allerdings verweigert die DEG Auskünfte zu diesen Plänen, da diese im Rahmen des Investitionsvertrages als vertraulich eingestuft werden (www.fian.de „Internationaler Tag der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 2013). Die finanzielle Förderung von großen Agrarunternehmen, deren Landakquisitionen und weiteren Expansionen begründet die DEG mit dem Argument, dass diese Unternehmen Arbeitsplätze in den Entwicklungs- und Schwellenländern schaffen und damit zu einer Armutsreduktion beitragen würden (vgl. www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/News/ News-Details_191296.html, www.deginvest.de/Presse/News/News-Details_ 168256.html). Allerdings gibt es viele Hinweise, dass der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch große Agrarunternehmen meist eine ungemein größere Zerstörung von (formellen und informellen) Arbeitsplätzen, Ressourcen und etablierter ökonomischer und sozialer Strukturen in den betroffenen ländlichen Regionen gegenüber steht. So hat im letzten Jahr beispielsweise die Studie „Who is benifiting? The social and economic impart of three large-scale land investments in Sierra Leone: a cost-benefit analysis“ des Netzwerkes „Action for Large-scale Land Acquisition“ auf negative soziale und ökonomische Veränderungen im ländlichen Raum Sierra Leones hingewiesen, die u. a. die großen Landpachtungen des von der DEG mitfinanzierten Unternehmens Addax Bioenergy zum Zweck der Ethanolproduktion mit sich gebracht haben. Auch Addax Bioenergy, eine auf den Britischen Jungferninseln registrierte Tochter des Schweizer Konzerns Addax & Oryx, die in Sierra Leone insgesamt 57 000 Hektar Land gepachtet hat (African Development Bank Group 2010, Addax Bioenergy Project – Executive Summary of the Environmental, Social and Health Impact Assesment), hat im Jahr 2011 einen Darlehnsvertrag mit der DEG geschlossen. Das BMZ hat in seinem Menschenrechtskonzept (BMZ Strategiepapier 4/ 2011) festgehalten, dass dieses Konzept der DEG als Richtschnur dient und versprochen, bei der DEG auf eine „Selbstverpflichtung hinsichtlich der Menschenrechte hinzuwirken“. Auch wenn die Bundesregierung keinen direkten Zugriff auf das Alltagsgeschäft der DEG hat, sitzt ein Vertreter des BMZ deren Aufsichtsrat vor. Zurzeit hält der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans- Joachim Fuchtel, diese Position inne. Damit hat die Bundesregierung nicht nur Zugang zu Informationen, die die DEG der Öffentlichkeit bisher vorenthält. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1717 Zugleich ermöglicht ihr diese Position, auf Veränderungen der Geschäftspraktiken der DEG einzuwirken und sich für mehr Transparenz in deren Arbeit einzusetzen . Zudem ist die DEG zu 100 Prozent Tochter der KfW Bankengruppe, die ihrerseits eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen steht, so dass die Bundesregierung auch über diesen Weg Zugang zu Informationen und Geschäftspraktiken der DEG hat. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die DEG wurde 1962 vom Bund gegründet mit dem Ziel, private Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu finanzieren und zu unterstützen. Heute ist die DEG Teil der KfW Bankengruppe. Laut Gesellschaftsvertrag vom Februar 2011 ist Ziel der DEG die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung. Die Steuerung und Überwachung der Geschäftstätigkeit folgt den Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (2009). Das Alleinstellungsmerkmal der DEG im Kontext der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist mit dem Begriff unternehmerische EZ beschrieben, als direkte Finanzierung von oder Beteiligung an privaten Unternehmen. Unternehmerische Zusammenarbeit durch die DEG ist damit neben technischer und finanzieller Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Säule der EZ. Die Bundesregierung sieht im Privatsektor einen wichtigen Partner und Motor für wirtschaftliche Entwicklung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungs - und Schwellenländern. Die DEG setzt sich im Rahmen der EZ dafür ein, nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern zu verbessern. Auftrag der DEG ist es, unternehmerische Initiative in Entwicklungsländern zu fördern: Sie finanziert mit langfristigen Darlehen und Beteiligungen entwicklungswirksame Investitionen von Unternehmen. Schwerpunkt sind lokale Unternehmen. Die DEG setzt dafür eigene Mittel ein. Die mitfinanzierten Unternehmen zahlen am Markt orientierte Konditionen. Als Kreditinstitut , das mit ihren Partnern privatrechtliche Verträge eingeht, ist die DEG dem Bankgeheimnis verpflichtet. Aufgrund banken- und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen kann die DEG nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Kunden Informationen zur Geschäftstätigkeit veröffentlichen. Aus diesem Grund konnten auch die erbetenen Projektlisten nicht beigefügt werden. Haushaltsmittel werden in der DEG nur noch in geringem Umfang (jährlich rund 20 Mio. Euro) für spezifische Förderprogramme des BMZ und anderer Ressorts eingesetzt, u. a. für Machbarkeitsstudien oder fachliche Begleitmaßnahmen. Ein Beispiel für ein Förderprogramm ist das Programm DeveloPPP, das die DEG im Auftrag und mit Mitteln des BMZ umsetzt. Das Programm stellt Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren, finanzielle und fachliche Unterstützung zur Verfügung, wobei das Unternehmen jeweils mindestens die Hälfte der Gesamtkosten trägt. Die aktuelle Geschäftsstrategie der DEG fokussiert fünf Themen: Das strategische Fundament des DEG-Geschäftes bilden der Unternehmerische Mittelstand und Risikofinanzierungen. Mit der Bereitstellung von Risikokapital als zweitem Teil des Strategischen Fundamentes wird die DEG noch mehr zum unternehmerischen Partner und erhöht die Hebelwirkung ihrer Finanzierungen. Auf diesen beiden strategischen Fundamenten setzen drei strategische Ziele – Afrika und Zukunftsmärkte, Klima und Umweltschutz und Deutsches Geschäft – auf. Die DEG überprüft und evaluiert ihre Entwicklungseffekte regelmäßig. Zur Messung der Qualität ihrer Projekte hat die DEG im Jahr 2000 ein integriertes Drucksache 18/1717 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bewertungsinstrument eingeführt (Geschäftspolitisches Projektrating, GPR), das insbesondere auch die entwicklungspolitische Wirkung der DEG (Arbeitsplätze etc.) nachhält. Informationen dazu wie auch zur Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung stehen auf der Website der DEG zur Verfügung. 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Überlegungen der DEG vor, auf deren Basis diese über die Art der Unterstützung von Unternehmen entscheidet, das heißt, ob sie ein Unternehmen mit Krediten finanziert oder sich aber mit Eigenkapital direkt an dem Unternehmen beteiligt ? Dem Aufsichtsrat der DEG gehören vier Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an. Gemäß Gesellschaftsvertrag der DEG und der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung berät und überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens. Die Geschäftsführung stellt dem Aufsichtsrat hierfür die notwendigen Informationen zur Geschäftspolitik und anderen grundsätzlichen Fragen des Unternehmens regelmäßig und zeitnah zur Verfügung. Einzelinvestitionen von besonderer Bedeutung sind dem Aufsichtsrat vor Entscheidung zur Zustimmung vorzulegen. 2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die DEG Anteile an Unternehmen hält, an denen – wie beispielsweise im Fall der Paraguya Agricultural Corporation – auch große Finanzinvestoren beteiligt sind? Es ist eine wichtige Aufgabe der DEG, privates Kapital für den Privatsektor in Entwicklungsländern zu mobilisieren. Daher arbeitet sie vielfach mit privaten Investoren zusammen, die die DEG aufgrund ihrer Erfahrungen in risikoreichen Investitionen in ihren Märkten und aufgrund der hohen Kompetenz in der Umwelt- und Sozialprüfung schätzen. Die so erzielte Hebelwirkung übertrifft die eigenen Investitionen um ein Vielfaches. Die Bundesregierung begrüßt diese Mobilisierungsfunktion der DEG-Investitionen als wesentlichen Beitrag zur Einbindung privater Investoren in die Entwicklungszusammenarbeit. 3. Geht diesen Beteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung eine besondere Risikoeinschätzung durch die DEG – z. B. bezüglich möglicher „exitStrategien “ des Finanzinvestors oder möglichem spekulativen Verhaltens von dessen Seite – voraus? Die DEG kooperiert mit bekannten, langfristig orientierten Partnern. Finanzinvestitionen in per se risikoreicheren Entwicklungsländern erfolgreich zu leisten und dabei Risiken einzugehen und erfolgreich zu managen, ist Kernkompetenz der DEG. Die Geschäftsrisiken, die die DEG eingeht, werden regelmäßig beobachtet, bewertet und in den Aufsichtsgremien thematisiert. 4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von und zu Beteiligungen an Finanzinstituten durch die DEG vor (bitte um Aufzählung der Finanzinstitute, mit denen die DEG in den letzten zehn Jahren kooperiert hat, aufgeschlüsselt nach Art der Kooperation, Beteiligung oder Kredite)? Rund 30 Prozent des DEG-Engagements liegt im Finanzsektor. Hierbei handelt es sich i. d. R. um die Unterstützung lokaler Finanzinstitute in Entwicklungs- ländern mit dem Ziel, lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (siehe Frage 10) mit Finanzdienstleistungen zu erreichen. Ein Beispiel aus dem Jahr Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1717 2013 ist die von der DEG mit einem Darlehen unterstützte Zambia National Commercial Bank Plc (Zanaco). Sie vergibt schwerpunktmäßig Kredite an Agrarunternehmen und KMU. Über 10 500 Kleinbauern und 13 000 KMU werden auf diese Weise erreicht. Über ein weit verzweigtes Filialnetz und innovative Produkte wie Mobile-Banking ermöglicht Zanaco auch Menschen in ländlichen Gebieten den Zugang zu Finanzprodukten. Die DEG überwacht die Verwendung der Gelder. Diese ist vertraglich geregelt und wird u. a. vor jeder Auszahlung geprüft. Es sind bislang keine Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten bzw. aus deren Finanzierung notwendig gemacht haben. 5. Welche Art des Risikomanagements erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall der Zusammenarbeit der DEG mit Finanzinstituten, bzw. welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die DEG den weiteren Gebrauch dieser Gelder überwacht? Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten bzw. aus deren Finanzierung notwendig gemacht haben, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von Projekten und Unternehmen im Landwirtschafts- und Ernährungssektor durch die DEG vor (bitte um Auflistung von Projekten und Unternehmen der letzten zehn Jahre)? Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die konkrete Verwendung der 208 Mio. Euro, mit denen die DEG 2013 die Agrar- und Ernährungswirtschaft Afrikas und Lateinamerikas fördern wollte? a) Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Darlehen in welcher Höhe und zu welchen Konditionen erhalten? b) In welche Projekte und Unternehmen ist die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung selbst eingestiegen? c) Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die konkreten Geschäftsziele der geförderten Unternehmen sowie über die Ziele der finanzierten Projekte? d) Wie werden die geförderten Projekte hinsichtlich ihrer sozialen Wirkungen evaluiert? Die Landwirtschaft ist ein wichtiger entwicklungspolitischer Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Investitionen in den Agrarsektor (Primärproduktion, Weiterverarbeitung, Lagerung und Logistik) sind erforderlich zur Produktivitätssteigerung und Nutzung von Flächen, zur Reduzierung von Ernte- und Nachernteverlusten, zur ländlichen Entwicklung und Deckung des Eigenbedarfs in den Erzeugerländern sowie zur Armutsminderung und Drucksache 18/1717 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vermeidung von Hunger. In jedem zweiten von der DEG finanzierten AgrarUnternehmen sind Vertragsbauern und Kleinbauern involviert, die häufig durch die Unternehmen eine Finanzierung erhalten, die direkt oder indirekt durch die DEG refinanziert wird, und darüber hinaus Beratung erhalten. Die DEG bietet darüber hinaus indirekte Agrarfinanzierung durch die Finanzierung von Banken und die Beteiligung an KMU- und Agrarfonds mit landwirtschaftlichem Fokus und finanziert Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte weiterverarbeiten und die zur Erhöhung der Wertschöpfung im Land beitragen. Ein Beispiel ist die Finanzierung eines kenianischen Fruchtsaftherstellers. Die FAO-Studie „Making most of agricultural investments“ aus dem Jahr 2010 zeigt auf, dass kleine und große Agrarunternehmen wichtige Beiträge zur ländlichen Entwicklung leisten können. Ob kleine und/oder große Agrarunternehmen die größten Entwicklungsbeiträge leisten, hängt stark vom jeweiligen lokalen Kontext ab. Insbesondere bei Unternehmen mit Anschluss an internationale Märkte wirkt die DEG, wo immer möglich, zusätzlich zur standardmäßigen Einhaltung der IFC Performance Standards der Weltbank, auf die Zertifizierung gemäß entsprechender anerkannter Industriestandards hin. So ist das Unternehmen Addax Bioenergy (siehe Antwort zu den Fragen 25 bis 27) das erste nach den Empfehlungen des Roundtable on Sustainable Biomaterials (RSB) (www.rsb.org) zertifizierte Unternehmen in Afrika. Die Wälder des in der Einleitung erwähnten paraguayischen Unternehmens sind vom Forest Stewardship Council (FSC) (www.fsc-deutschland.de) zertifiziert und für die Reisproduktion in demselben Vorhaben ist eine GlobalGAP-Zertifizierung (www.globalgap.org) geplant. Auf diese Weise fördert die DEG die Verbreitung anerkannter nachhaltiger internationaler Industriestandards. Die DEG hat im Jahr 2013 rund 208 Mio Euro in die Agrar- und Ernährungswirtschaft in ihre Partnerregionen (Afrika, Lateinamerika, Europa/Kaukasus, Asien) investiert. 9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien vor, auf deren Basis die DEG Unternehmen als kleinere, mittlere oder große Unternehmen kategorisiert? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 10. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale Spezifika – etwa die Position des Unternehmens auf dem lokalen bzw. nationalen Markt – bei dieser Kategorisierung berücksichtigt? Die DEG wendet eine international gängige KMU-Definition an. Demnach sind KMU Unternehmen, die zwei der drei nachfolgenden Indikatoren aufweisen: Indikator Kleinstunternehmen Kleinunternehmen Mittlere Unternehmen Angestellte < 10 10 < 50 50 < 300 Bilanzsumme in USD < 100 000 100 000 < 3 Mio. 3 Mio. < 15 Mio. Jahresumsatz in USD < 100 000 100 000 < 3 Mio. 3 Mio. < 15 Mio. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1717 11. Welche Details liegen der Bundesregierung zu der Zusammenarbeit der DEG mit Unternehmen in den letzten zehn Jahren vor (bitte um Auflistung der Projekte und Projektpartner unterteilt nach kleinen, mittleren und großen Unternehmen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und wie die DEG bei den von ihr finanzierten Unternehmen und Projekten die Einhaltung der „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure on Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security “ überprüft bzw. garantiert? Keine, siehe auch die Antwort zu Frage 19. 13. Was bedeutet es konkret, dass das Menschenrechtskonzept des BMZ der DEG als „Richtschnur“ dient (Strategiepapier 4/2011), das heißt, welche Verpflichtungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bzw. des BMZ für die DEG daraus? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 14. Liegt bisher eine von der BMZ in ihrem Strategiepapier 4/2011 geforderte Selbstverpflichtung der DEG hinsichtlich der Menschenrechte vor, und ist diese öffentliche zugänglich? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 15. Wenn nein, warum ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zugänglich bzw. welche Schritte wird das BMZ unternehmen, um dieser Selbstverpflichtung nachzukommen bzw. öffentlich zu machen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien und konkreten Abläufen der Umwelt- und Sozialrisikoscreenings vor? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen nach einem negativen Screening die Zusammenarbeit der DEG mit Unternehmen beendet wurde oder gar nicht zustande kam (wenn ja, bitte Auflistung dieser Fälle)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 18. Sind die Ergebnisse dieser Umwelt- und Sozialrisikoscreenings nach Kenntnis der Bundesregierung der Öffentlichkeit zugänglich, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Drucksache 18/1717 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Auf welchen Kriterien beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Einteilung der Projekte in unterschiedliche Risikoklassen, die die Grundlage für die Art dieser Screenings darstellen? Die DEG führt eine umfassende Umwelt- und Sozialprüfung gemäß der aktuellen IFC Performance Standards durch. Sie überprüft die Einhaltung der Standards während der Laufzeit der Finanzierung. Sie begleitet aktiv die Umsetzung der mit ihren Kunden vereinbarten Umwelt- und Sozialaktionspläne und erhöht auf diese Weise die Umwelt- und Sozialstandards in den von ihr finanzierten Unternehmen. Hierzu verfügt die DEG über eine Nachhaltigkeitsabteilung mit erfahrenen Umwelt -, Sozial- und Menschenrechtsexperten. Zudem bindet sie bei Projekten der Umwelt- und Sozialkategorie A (potenziell hohes Umwelt- und Sozialrisiko) für die Prüfung und Überwachung externe Berater ein. Die Kategorisierung orientiert sich ebenfalls an den IFC Performance Standards. Die Herangehensweise ist im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfinanzierern (European Development Finance Institutions, EDFI) harmonisiert. Zudem gilt die Ausschlussliste der DEG. Die Prüfung zielt darauf ab, frühzeitig zu erkennen, ob ein Vorhaben internationale Standards erreichen kann; ansonsten werden diese Vorhaben nicht weiterverfolgt . 20. Hält die Bundesregierung die Einhaltung der IFC-Performance-Standards (IFC = International Finance Corporation), die die DEG als eine Grundlage ihrer Kooperation mit Unternehmen angibt, für ausreichend, um die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie von Menschenrechten zu garantieren? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik vonseiten vieler NGOs, wie urgewalt (www.urgewalt.de vom 13. Januar 2013) an den IFC-Performance-Standards ? Die DEG prüft die Einhaltung der Menschenrechte gemäß der aktuellen IFC Performance Standards der zur Weltbankgruppe gehörenden International Finance Corporation (IFC), dem internationalen Standard für privatwirtschaftliches Engagement. Bei der Erarbeitung der IFC Performance Standards sind einzelne Elemente der später als UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedeten Vorgaben berücksichtigt worden. Die Entwicklung und Überarbeitung der IFC Performance Standards war durch eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen begleitet. Über ihre Arbeitsweise und die von ihr angewendeten Standards informiert die DEG u. a. auf ihrer Website. Publiziert werden dort u. a. die neu zugesagten DEG-Finanzierungen der letzten vier Jahre, ausgewiesen nach Regionen und Ländern. (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/ Verantwortung/). Die DEG hat jüngst – zusammen mit der niederländischen Entwicklungsfinanzierungsinstitution (FMO) – einen unabhängigen Beschwerdemechanismus eingerichtet, der Betroffenen offen steht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Einrichtung dieses Mechanismus ausdrücklich begrüßt . Die DEG orientiert sich in der Erfüllung ihres entwicklungspolitischen Auftrages am Menschenrechtskonzept des BMZ. Sie bekennt sich hierzu auf ihrer Website www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was- wir-tun/#3. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1717 21. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum sich die DEG bisher nicht an der „International Aid Transparency Initiative“ (IATI) und den Transparenzvereinbarungen von Butan beteiligt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 22. Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um die Transparenz der Arbeit der DEG zu erhöhen? In den Fällen, in denen die DEG Haushaltsmittel einsetzt, gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Information und Rechenschaftslegung bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Bei Vorhaben, die mit Eigenmitteln der DEG finanziert werden, muss das Ziel einer möglichst umfassenden Transparenz und Offenlegung auch von Projektinformationen im Lichte der strengen Anforderungen des Bankgeheimnisses und des privatrechtlichen Charakters der DEG-Engagements betrachtet werden. Größere Transparenz wird die DEG nur mit Zustimmung ihrer Kunden herstellen können, dies wird nur mittel- bis langfristig erfolgreich sein können. Die Bundesregierung wird diesen Prozess im Aufsichtsrat weiter unterstützend begleiten. Die Bundesregierung verfolgt einen schrittweisen Ansatz bei der Umsetzung von IATI und der Transparenzvereinbarungen von Busan und konzentriert sich im ersten Schritt auf die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit. Inwiefern auch die DEG mittel- bis langfristig an IATI berichten könnte und, wenn ja, in welcher Art und Weise, muss noch geprüft werden. 23. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Investitionsschutzabkommen für die DEG? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 24. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Firmen, die von der DEG mitfinanziert wurden und werden, ein Investitionsschutzabkommen mit Deutschland in rechtlichen oder öffentlichen Auseinandersetzungen geltend gemacht haben, um sich gegen die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Projektländern zur Wehr zu setzen? Wenn ja, welche? Bilaterale Investitionsschutzabkommen gelten für die Investitionen der DEG wie für jede andere deutsche Investition. In einigen Abkommen ist die DEG eigens aufgenommen im Hinblick auf die Befreiung von der Quellensteuer. Es sind der Bundesregierung keine Fälle bekannt, in denen Firmen, die von der DEG mitfinanziert wurden und werden, ein Investitionsschutzabkommen mit Deutschland in rechtlichen oder öffentlichen Auseinandersetzungen geltend gemacht haben, um sich gegen die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Projektländern zur Wehr zu setzen. Drucksache 18/1717 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, auf deren Grundlage die DEG im Jahr 2011 beschloss, sich an der Finanzierung von Addax & Oryx, in Sierra Leone zu beteiligen? Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu einem Umwelt- und Sozialrisikoscreening, das diesem Engagement der DEG vorausging? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 26. Teilt die Bundesregierung die Bedenken vieler NGOs, wie Brot für alle (vgl. Dossier Fastenopfer 2013 – „Entwicklungsbanken und Landgrabbing : Wie öffentliche Gelder Lebensgrundlagen zerstören“) , dass Addax Bioenergy in Sierra Leona Landgrabbing betreibt, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 27. Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um mögliche Landgrabbing-Praktiken durch die Addax Bioenergy zu verhindern? In dem Projekt wurde nicht nur ein Umwelt- und Sozialrisikoscreening durchgeführt , sondern eine umfassende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung nach nationalen und internationalen Standards (IFC Performance Standards) unter Einbindung internationaler erfahrener Expertise. Die Anwendung dieser Standards unterstützt u. a. transparente, partizipative Verfahren auf der Ebene der Dorfgemeinschaften, deren Anwendung gerade in Bezug auf Landnutzungsänderungen von größter Wichtigkeit sind. Die umwelt- und sozialrelevante Projektprüfung wurde sehr eng mit dem BMZ abgestimmt, insbesondere Fragen der Landnutzung und Landpacht. Der Zusage zum Vorhaben ging eine mehrjährige Umwelt- und Sozialprüfung der internationalen Financiers auf Basis internationaler Standards voraus. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich unter www.addaxbioenergy.com/uploads/PDF/Addax-Bioenergy-ESHIA-summary.pdf. Das Vorhaben ist das erste Unternehmen, das nach dem Roundable on Sustainable Biomaterials zertifiziert ist. Es wird jährlich ein unabhängiger Fortschrittsbericht veröffentlicht: siehe www.addaxbioenergy.com/uploads/PDF/ NKUK_2012_Annual_Independent_Public_EandS_Monitoring_Report.pdf Der Bericht für 2013 erfolgt diesen Sommer. Das in das Vorhaben integrierte Farmer Development Programme eröffnet die Chance, die Bevölkerung in der Region erstmals ausreichend zu versorgen. Es wurde gemeinsam mit der FAO entwickelt und umgesetzt und dient als Vorbild für weitere Farmer-Development-Programme im Land. Das Unternehmen stellt über Energieerzeugung aus Bagasse 20 Prozent der Energie des Landes bereit. Das Unternehmen hat die Identifizierung nutzbaren Landes und die Verhandlung desselben transparent für die Beteiligten (u. a. Landbesitzer, Landnutzer, Anrainer) gestaltet. Die Verpachtung von Land geschah auf freiwilliger Basis. Siehe www.addaxbioenergy.com/en/the-makeni-project/sustainable-investmentmodel /transparent-land-lease-process.php. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1717 28. Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, dass die DEG sich mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Investitionsvertrages, der mit der Paraguay Agricultural Corporation abgeschlossen wurde, dem Prinzip der Informationsfreiheit entgegen stellt? Wenn ja, warum? a) Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Fall durchgeführt, und auf Grundlage welcher Risikoeinschätzung wurde dieses Screening durchgeführt? b) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung objektiv überprüft werden, ob die DEG nicht gegen die eigenen und die von der Bundesregierung gesteckten entwicklungspolitischen Zielsetzungen verstößt, wenn sie systematische Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen verweigert? Auf die Antwort zu den Fragen 8, 19, 20 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 29. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der DEG, dass diese mit der Finanzierung des Agrarunternehmens Zambeef Products PLC zur nachhaltigen Hunger- und Armutsbekämpfung in Sambia beiträgt? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 30. Wenn ja, warum, und gibt es beispielsweise konkrete Analysen und Bewertungen dazu, ob die von Zambeef Products PLC produzierten Nahrungsmitteln bei den Ärmsten ankommen und bei geänderter Marktlage nicht einfach exportiert werden? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 31. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu möglichen Umsiedelungsaktionen und Landkonflikten vor, die auf Land von Zambeef Products PLC durchgeführt wurden oder werden sollen? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 32. Sieht es die Bundesregierung als Aufgabe der DEG an, mit der Firma Zambeef Products PLC in Sambia einen der führenden nationalen Agrarkonzerne bei seiner internationalen Expansion zu unterstützen? Wenn ja, warum? In Sambia bildet die Landwirtschaft nach dem Bergbau den zweitwichtigsten Wirtschaftssektor, dem für die Armutsbekämpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Bereich eine Schlüsselstellung zukommt. Dafür steht gegenwärtig noch ein erhebliches Potential landwirtschaftlich nutzbarer Flächen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sind Landnutzungskonflikte in Sambia nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Ausnahme. Soweit der Bundesregierung bekannt, behandelt Zambeef Landfragen gleichwohl sehr vorsichtig und in enger Abstimmung mit den Anrainern und den traditionellen Landbesitzund -nutzungsstrukturen. Umsiedlungen werden soweit wie möglich vermieden. Wo sie doch notwendig sind, werden die Anrainer konsultiert und ihre Interessen Drucksache 18/1717 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode angemessen berücksichtigt. Die DEG unterstützt das Unternehmen bei der Entwicklung und Durchführung transparenter und ausgleichender Kommunikations - und Partizipationsstrukturen und -prozesse, die die gütliche Einigung landrelevanter Interessenskonflikte zum Ziel haben. Neben der Substitution von Lebensmittelimporten weist das Projekt durch die vertikale Integration (Anbau, Weiterverarbeitung, Verkauf) eine hohe Wertschöpfung auf. Das Unternehmen beschäftigt heute mehr als 5 700 Menschen direkt. Das Unternehmen bietet seinen Angestellten teilweise freies Wohnen und finanziert über seine Corporate Social Responsibility-Aktivitäten an den verschiedenen Standorten Maßnahmen der sozialen Infrastruktur (Kindergarten, Schule, Hospital). Das Umwelt- und Sozialmanagement des Unternehmens wurde durch die enge Begleitung der DEG signifikant verbessert. Die DEG hat das Unternehmen in der Vergangenheit bei der Sicherstellung der Nahrungsmittelqualität und -hygiene unterstützt. Aktuell wird eine Begleitmaßnahme zum Thema Gemeindebeteiligung und Biodiversität durchgeführt. 33. Welche Informationen liegen der der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung der DEG vor, ob die Weiderechte der Pastoralistenvölker durch den geplanten Windpark im Nordwesten Kenias eingeschränkt werden? a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umwelt- und Sozialrisikoscreening des Windparkprojekts durch die DEG vor, bzw. welche Prüfungen wurden und werden von der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, um die Kompatibilität des Windparkprojekts mit den in der Frage 12 genannten „Voluntary Guidelines“ zu garantieren und die Rechte und Interessen der in diesem Gebiet lebenden Bevölkerung zu schützen? b) Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die Rechte dieser Völker zu schützen? Energieengpässe sind in vielen Ländern ein zentrales Entwicklungshemmnis insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen, die unter unzuverlässiger und teurer Energieversorgung leiden. Die DEG setzt daher auf die Finanzierung regenerativer Energien direkt (u. a. durch die Finanzierung von Windparks ) oder indirekt unter Nutzung von Biomasse in der Landwirtschaft. Für das Projekt Windpark Lake Turkana wurde eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie durchgeführt (eine Zusammenfassung der Studie sowie weiterführende umwelt- und sozialrelevante Informationen finden sich auch auf der Homepage des Projekts: http://ltwp.co.ke/), die eine Untersuchung und Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen des Projekts einschließlich der Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und der oben erwähnten nomadischen Stämme umfasste. Teil dieser Studien waren auch intensive Konsultationen vor Ort mit der nomadischen/lokalen Bevölkerung. Auf der Basis dieser Studie wurden Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Umwelt- und Sozialmanagementplans abgeleitet. Zusätzlich hat die DEG gemeinsam mit anderen finanzierenden Banken eine umfassende Umwelt- und Sozialprüfung gemäß internationaler Standards durch eine unabhängige und internationale Beraterfirma erstellen lassen. Diese begleitet auch die Überwachung der Umwelt- und Sozialperformanz des Vorhabens u. a. mit regelmäßigen Vorortbesuchen. Auf diese Weise wird die Einhaltung nomadischer Landrechte nach Good International Practice sichergestellt. Ein Sozialteam seitens der Projektgesellschaft wird in intensivem Kontakt zur lokalen Bevölkerung bleiben und Corporate Social Responsibility (CSR) Maßnahmen sowie mögliche Beschwerden über den etablierten Beschwerdemechanismus betreuen bzw. nachgehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1717 34. Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings gehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Engagement der DEG in der Kavango-Zambezi -Transfrontier Conservation Area (KAZA) im südlichen Afrika voraus ? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. 35. Welche konkreten Maßnahmen der DEG sind der Bundesregierung bekannt , die sicherstellen sollen, dass das KAZA-Projekt einen nachhaltigen Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung und Armutsreduzierung leistet? Die DEG ist erst seit März 2014 als Entwicklungspartner der Initiative der fünf Regierungen der Region akkreditiert. Zielsetzung der Akkreditierung ist die Prüfung möglicher privatwirtschaftlicher Engagements in der Region im Kontext der KAZA-Initiative. Sollten sich konkrete Finanzierungsoptionen ergeben , werden diese analog den oben beschriebenen Prozessen auf Umwelt- und Sozialrisiken geprüft. Die Initiative der Regierungen, die Diskussion der beteiligten Interessengruppen und der inhaltliche Rahmen sind detailliert in den öffentlich zugänglichen Machbarkeitsstudien dargestellt (Unterlagen siehe unter www.kavangozambezi.org). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333