Deutscher Bundestag Drucksache 18/1720 18. Wahlperiode 10.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1545 – Anstrengungen der Bundesregierung gegen weltweit größte Sauerstoffmangel- „Todeszonen“ in der Ostsee Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ostsee ist nach Auffassung von Ökologen die größte Sauerstoffmangelzone menschlichen Ursprungs der Erde. Verursacher dieser sog. Todeszonen sind Düngemitteleintrag durch die Landwirtschaft und die globale Erwärmung durch klimaschädliche Emissionen. Neue Forschungsergebnisse präsentierte zuletzt das Fachjournal „Proceedings of the National Academy of Sciences“ in einem wissenschaftlichen Text mit dem Titel: „Deoxygenation of the Baltic Sea during the last century“ (www.pnas.org/content/early/2014/03/27/ 1323156111.full.pdf). Auch in den Medien wurde über die Problematik berichtet (Spiegel Online, 1. April 2014, www.spiegel.de/wissenschaft/natur/ostseesauerstoffmangel -wegen-ueberduengung-und-waerme-a-961721.html). Dem Meeresschutz verpflichtet sich der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Die EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie wird umgesetzt und der gute Umweltzustand in den deutschen Meeresgewässern bis spätestens 2020 erreicht werden“ (vgl. Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, 2013). Die aktuelle Entwicklung in der Ostsee ist besorgniserregend. Der Langzeitstudie zufolge gingen die Sauerstoffmangelzonen im Binnenmeer von 1974 bis 1993 zunächst auf das Niveau von 1931 zurück, was mit einem verstärkten Wasser- und Sauerstoffaustausch zwischen Ostsee und Nordsee in Verbindung steht. Seit dem Jahr 1993 aber sind die „Todeszonen“ der Studie zufolge auf ein historisches Hoch angestiegen. Die Sauerstoffmangelzonen haben sich von einer Fläche von 5 000 Quadratkilometern vor 110 Jahren auf derzeit 60 000 Quadratkilometern verzehnfacht. Auch ist die Wassertemperatur in den untersuchten Gebieten in den letzten 115 Jahren um 2 Grad Celsius gestiegen, was die Aufnahmefähigkeit von Sauerstoff durch das Wasser verringert. Der Sauerstoffverlust der Meere in Küstennähe und auf dem offenen Meer ist Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 6. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ein weltweites Problem. Sinkt der Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter 2 Milligramm pro Liter ab, wird es für Fische und die am oder im Meeresboden lebenden Tiere (Makrozoobenthos) lebensbedrohlich, insbesondere dann, wenn diese Bedingungen über einen längeren Zeitraum bestehen und sich Drucksache 18/1720 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode infolge mikrobieller Prozesse (Sulfatreduktion) das Faulgas Schwefelwasserstoff (H2S) bildet. Für sauerstoffatmende (aerobe) Tiere ist es ein äußerst starkes Zellgift, das zu einem größeren Tiersterben am Meeresboden führen kann (vgl. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2012, www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/ MURSYS-Umweltreportsystem/PDF/LLUR_Sauerstoffbericht_Ostsee_ 2012.pdf). 1. Sind der Bundesregierung die beschriebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen international bzw. für deutsche Hoheitsgewässer, und sieht die Bundesregierung im Hinblick auf Ökologie, Fischreichtum, Fischfang, Auswirkungen auf den Tourismus und andere Aspekte besonderen Handlungsbedarf? Es gibt keine kurzfristigen oder direkten Möglichkeiten, die Folgen des Auftretens sauerstoffarmer Wasserkörper auf die Fischbestände zu mitigieren. Indirekt sind Bemühungen, den Eintrag von Nährstoffen zu reduzieren, am Erfolg versprechendsten . Aus fischereibiologischer Sicht haben sauerstoffarme oder -freie Zonen besonderen Einfluss auf die Entwicklung der Nachwuchsproduktion bestimmter mariner Fischarten, weil für die Ei- und Larvenentwicklung ausreichend Sauerstoff vorhanden sein muss und die frühen Lebensstadien wenig mobil sind. Adulte Meeresfische können dagegen in aller Regel Wasserkörpern mit geringem Sauerstoffgehalt ausweichen, oder sie können Gebiete mit giftigen Schwefelwasserstoffkonzentrationen meiden. Sauerstoffmangel hat also auf den vorhandenen Laicherbestand und damit die jetzigen Fischereimöglichkeiten wenig Einfluss, wohl aber auf den zukünftigen Ertrag. Vom seltenen Auftreten abgestorbener Organismen an den Stränden abgesehen sollten Wasserkörper mit Sauerstoffmangel für den Tourismus nicht relevant sein, weil sie in aller Regel am Meeresboden weit weg von den Küsten auftreten. 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Zusammenhang von Sauerstoffmangel und Fischsterben in der Ostsee, und wenn ja, wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Fischbestand, der seit dem Jahr 1993 an den Folgen von Sauerstoffmangel verendet ist (bitte nach Jahren, Fischarten in Tonnen und Gebieten aufschlüsseln)? Durch bestimmte Wetterlagen (z. B. starken ablandigen Wind) können sauerstoffarme Wasserkörper aus den tieferen Bereichen der Ostsee an die Küste gelangen und dort zum Absterben wenig mobiler Lebewesen (wie Muscheln, aber auch Süßwasserfische in den Ästuaren) führen. Durch den Sauerstoffmangel in der Ostsee ist kein Bestand mariner Fische verendet. Der Bundesregierung ist keine Statistik zur Menge der durch Sauerstoffmangel verendeten Fische an der deutschen Küste oder in der gesamten Ostsee bekannt; im Vergleich zur fischereilichen Sterblichkeit, also der direkten Entnahme durch den Menschen, dürfte diese Menge für die kommerziell genutzten Arten aber verschwindend gering sein. 3. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für durch Sauerstoffmangelzonen entstandene wirtschaftliche Schäden (Rückgang bei Fischfang, Tourismusrückgang wegen Faulgasgeruch) die Möglichkeit einer Entschädigung für Betroffene? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht, bzw. bestehen Planungen in dieser Richtung? Der wirtschaftliche Schaden durch Sauerstoffmangel lässt sich für Fischerei und Tourismus weder von anderen Einflüssen hinreichend genau abtrennen noch Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1720 auch nur annähernd beziffern. Sauerstoffmangel wirkt vor allem auf die frühen Lebensstadien bestimmter mariner Fischarten wie Dorsch und Plattfische und führt zu einer verringerten Nachwuchsproduktion. Schwächere Jahrgänge können aber auch durch andere natürliche Ursachen und nicht zuletzt durch eine Überfischung des Laicherbestandes verursacht werden. Die Entwicklung eines Entschädigungssystems erscheint daher weder sinnvoll noch praktikabel. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der räumlichen und zeitlichen Verteilung von Nährstoffen (gelöster anorganischer Stickstoff DIN, Gesamtstickstoff TN, Orthophosphat DIP, Gesamtphosphor TP, Summe organischen Kohlenstoffs TOC) und Sauerstoff in den Hoheitsgebieten der deutschen Ostsee, und wenn ja, kann sie diese nach Gebieten, Jahr (ab 1993) und genannten Nährstoffen (in Tonnen) aufschlüsseln? Die Eutrophierungssituation in der deutschen Ostsee, einschließlich der räumlichen und zeitlichen Verteilung von Nährstoffen und Sauerstoff, wurde in der Anfangsbewertung gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie im Jahr 2012 beschrieben (siehe unter www.meeresschutz.info/index.php/berichte.html, Kapitel 3.1 und 4.7) und ist detailliert im dazugehörigen Hintergrunddokument dargestellt (siehe unter http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/msfd8910/balde/ envuhw2_g/Hd_Bewertung_Ostsee_15_10_2012.pdf, Kapitel 2.1.3 und 3.7). 5. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Reduzierung von Einträgen von Düngemitteln und anderen stickstoff- und phosphorhaltigen Stoffen (z. B. aus Punktquellen oder diffusen Quellen einschließlich Landwirtschaft, Aquakultur und atmosphärische Deposition), u. a. im Rahmen ihrer Verpflichtungen gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, und welche Maßnahmen sind künftig geplant? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet zurzeit intensiv an einer Novellierung der Düngeverordnung. Dabei werden praxisgerechte Änderungen angestrebt, von denen eine weitere Reduzierung der Gewässerbelastung zu erwarten ist. 6. Welche Definition des guten Umweltzustands der Ostsee, u. a. gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, legt die Bundesregierung ihrer Meeresschutzpolitik zugrunde, welche Ziele hat sie festgelegt, die den gewünschten Gegebenheiten entsprechen, aufgeschlüsselt nach messbaren Zielen und Nennung entsprechender Indikatoren, die eine Überwachung und Bewertung ermöglichen, und welche operativen Ziele hat sie festgelegt, die sich auf konkrete Durchführungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele beziehen ? Die Bundesregierung hat für die Ostsee fristgemäß die nach Artikel 8 der Meeresstrategie -Rahmenrichtlinie (MSRL) vorgesehene Anfangsbewertung vorgenommen , nach Artikel 10 MSRL Umweltziele (samt operativen Zielen) festgelegt und den guten Umweltzustand gemäß Artikel 9 MSRL festgelegt. Für entsprechende Details wird auf diese Berichte, die unter www.meeresschutz.info/ index.php/berichte.html abrufbar sind, verwiesen. Drucksache 18/1720 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Ist die deutsche Ostsee laut Ansicht der Bundesregierung in einem guten Umweltzustand? Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung , um ihre Zielsetzung bis zum Jahr 2020 zu erreichen? Die Bundesregierung hat in der gemäß Artikel 8 MSRL zu fertigenden Anfangsbewertung festgestellt, dass die Ostsee momentan den guten Umweltzustand nicht erreicht. Die Gründe hierfür sind vielfältig und ergeben sich im Einzelnen aus den Berichten (siehe auch die Antwort zu Frage 6). Als nächsten Verfahrensschritt erarbeitet die Bunderegierung gemeinsam mit den Bundesländern Maßnahmenprogramme, die auf den Berichten nach Artikel 8, 9 und 10 MSRL beruhen. Die Maßnahmenprogramme sind bis zum Jahr 2015 zu erstellen und befinden sich daher noch im Abstimmungsverfahren. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Regierung im europäischen Rahmen, um die Anteile der Ostseeanrainer an der Wasserverschmutzung zu verringern oder zu stoppen? Die Bundesregierung engagiert sich intensiv für grenzüberschreitende und internationale Lösungen im Meeresschutz. Nur so kann den Verschmutzungen erfolgversprechend begegnet werden. Im EU Kontext (EU = Europäische Union) wurde der sog. Common Implementation Strategy Prozess etabliert, der der einheitlichen Umsetzung der Meeresstrategierahmen-Richtlinie dient und den die Bundesregierung aktiv mitbestimmt. Daneben ist die Bundesregierung Mitglied der Regionalkooperation zum Schutz der Ostsee (HELCOM) und bemüht sich auch im regionalen Rahmen um die Etablierung einheitlicher hoher Umweltschutzstandards, die der Verbesserung des Zustands der Ostsee dienen. 9. Plant die Bundesregierung, die Problematik der Sauerstoffmangelzonen in die internationalen Klimaschutzverhandlungen im Rahmen des UNFCCC (Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen) einzubringen, und wenn ja, in welcher Form? Die Bundesregierung plant nicht, die Problematik der Sauerstoffmangelzonen in die internationalen Klimaschutzverhandlungen unter UNFCCC einzubringen. 10. Welche Möglichkeiten betrachtet die Bundesregierung als geeignet, um europäische Partner und Ostseeanrainer zu verstärkten Klimaschutzbemühungen zu bewegen (Nennung von Initiativen und Ländern)? Die Kooperation aller Ostseeanrainer im Rahmen des Ostseerats und bei der Umsetzung der EU-Ostseestrategie bietet aus Sicht der Bundesregierung eine geeignete Möglichkeit, verstärkten Klimaschutz zu erreichen. Einer der fünf Schwerpunkte der Arbeit des Ostseerats ist der Bereich Umwelt, der u. a. den Schutz des Klimas und die nachhaltige Entwicklung beinhaltet. Die Expertengruppe des Ostseerats „Nachhaltige Entwicklung – Baltic 21“, in der die Bundesregierung mitarbeitet, setzt die „Strategie zur nachhaltigen Entwicklung im Ostseeraum in den Jahren 2010 bis 2015“, u. a. mit dem Schwerpunkt Klimawandel , um. Auch die EU-Ostseestrategie bezieht den Klimaschutz ein. Mit dem Operationellen Programm für den Ostseeraum 2014 bis 2020 stehen für die transnationale Zusammenarbeit entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung, um Maßnahmen zum Klimaschutz zu finanzieren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1720 Neben der ostseeraumweiten Zusammenarbeit beim Schutz des Klimas wird der bilateralen Kooperation mit Polen, den baltischen Staaten und Russland große Bedeutung beigemessen. So hat die von der Bundesregierung in Lettland seit dem Jahr 2003 geförderte modellhafte energetische Sanierung einzelner Plattenwohngebäude und die Fortbildung von Gebäudesanierungsmanagern zu mehreren hundert Sanierungsprojekten geführt, die seit dem Jahr 2010 vom lettischen Wirtschaftsministerium finanziell unterstützt werden. Bei der Umsetzung der Modernisierungspartnerschaft mit Russland bildet die Zusammenarbeit im Klima- und Umweltschutz einen Schwerpunkt. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums werden Projekte gefördert, die beispielhaft Lösungen zum Schutz des Klimas aufzeigen. Im Rahmen des deutsch-polnischen Klima- und Energiedialogs finden zahlreiche Erfahrungsaustausche statt, die zu verbessertem Klimaschutz in der Ostseeregion führen. 11. Gibt es über die in dieser Kleinen Anfrage thematisierten Fragen hinaus Initiativen, welche die Bundesregierung zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ostsee ergreift, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung unterstützt in zahlreichen internationalen Organisationen und Gremien die Erarbeitung von Vorschriften zum Schutz der Meere. In der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der maritimen Fachorganisation der Vereinten Nationen (UN), und auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung unter anderem für die Reduktion der Schadstoffemissionen , der Einführung des Ballastwassermanagements und für höhere Sicherheitsstandards im Schiffsverkehr ein. Im Rahmen der IMO hat sich Deutschland maßgeblich an der Überarbeitung der MARPOL-Anlage VI (Luftschadstoffe) beteiligt. In den auf dieser Grundlage eingerichteten Schwefelemissions-Überwachungsgebieten in Nord- und Ostsee werden ab dem Jahr 2015 die Schwefeloxid-Emissionen deutlich verringert. Darüber hinaus ist Deutschland aktiv an den Vorbereitungen zur Ausweisung von Emissionsüberwachungsgebieten für Stickoxidemission auf Nord- und Ostsee beteiligt. Zu dem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung sich im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik erfolgreich für Maßnahmen eingesetzt hat, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der kommerziell genutzten Fischbestände auch der Ostsee vorschreibt. Diese Maßnahmen können zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ostsee beitragen. Die Bundesregierung unterstützt Russland, die Einleitung von ungereinigten Abwässern in die Ostsee zu reduzieren. Das erfolgt zum einen im Rahmen des Northern Dimension Environmental Partnership Fund (NDEP), der sich auf die Schaffung bzw. Modernisierung der Infrastruktur für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Nordwestrussland konzentriert und an dem die Bundesregierung sich auch finanziell beteiligt. Durch die über die NDEP geförderten Projekte werden auf kosteneffiziente Weise signifikante Reduktionen bei den Schadstoffeinträgen erzielt. So tragen die geförderten Projekte mit einem Anteil von 50 Prozent zu den HELCOM-Phosphor-Reduktionszielen für Russland und Belarus/Gemeinsamen Pool bei. Daneben wird insbesondere das Gebiet Kaliningrad beratend unterstützt, durch den Einsatz von in Russland kaum bekannten Technologien eine nachhaltige Abwasserentsorgung im ländlichen Raum aufzubauen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333