Deutscher Bundestag Drucksache 18/1722 18. Wahlperiode 10.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1302 – Entwicklungszusammenarbeit und Postkonflikt in Kolumbien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 17. Oktober 2012 begannen Friedensverhandlungen zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla-Organisation FARC-EP (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Ejército del Pueblo) unter Beteiligung der Regierungen Kubas und Norwegens als Garanten und Venezuelas und Chiles als Begleiter des Prozesses in Oslo (Norwegen). Seit November 2012 werden die Verhandlungen in Havanna (Kuba) geführt. Mit den Verhandlungen verbindet sich für die Menschen in Kolumbien die Hoffnung auf Frieden, auf soziale Gerechtigkeit, auf die Demokratisierung ihrer Gesellschaft und auf eine politische Lösung des fast fünfzigjährigen internen bewaffneten Konfliktes. Im Vorfeld der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im ersten Halbjahr 2014 stattfinden, warnen Friedens- und Menschenrechtsorganisationen allerdings davor, dass der Fortlauf des Friedensprozesses von reaktionären gesellschaftlichen Kräften aufs Spiel gesetzt werden kann. Sie beharren darauf, dass nur im Dialog und bei einer breiten Beteiligung der sozialen und Menschenrechts -Bewegungen eine Lösung für die schwerwiegenden politischen, ökonomischen und sozialökologischen Probleme in Kolumbien erreicht werden kann. In Kolumbien mehren sich die Proteste von Kleinbauern und indigenen Organisationen gegen die Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU), Kolumbien und Peru. Die Protestierenden wehren sich gegen die Auswirkungen des Freihandelsabkommens und fordern eine landwirtschaftliche Schutzzone gegen die Zerstörung von Saatgut, gegen Lohndumping, Monokulturen und Vertreibung. Sie fordern, dass eine friedliche und demokratische Entwicklung in Kolumbien auf einer sozialen und wirtschaftspolitischen Grundlage fußen muss, die den Menschen mehr Beteiligung ermöglicht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 15. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Laut Berichten des spanischsprachigen US-Nachrichtenkanals Univisión und der kolumbianischen Wochenzeitschrift Semana werden im Zusammenhang mit den Friedensgesprächen in Havanna deutsche Medienvertreterinnen und -ver- Drucksache 18/1722 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode treter, kolumbianische Journalistinnen und Journalisten, Mitglieder der Regierungsdelegation und Politikerinnen und Politiker der Opposition von Kolumbiens Geheimdienst überwacht (siehe www.noticias.univision.com/article/ 1844448/2014-02-08/univision-investiga/hackers-militares-espiaronconversaciones -entre-las-farc-y-periodistas sowie www.semana.com/nacion/ articulo/alguien-espio-los-negociadores-de-la-habana/376076-3). Die Spezialisten des kolumbianischen Militärgeheimdienstes CITEC haben demnach im großen Stil namhafte Journalisten, Zeitungen und Nachrichtenagenturen aus dem In- und Ausland ausspioniert. Unter den abgehörten Nachrichtenagenturen „AP“ (USA), „Reuters“ (USA/GB), „Notimex“ (Mexiko), „Prensa Latina“ (Kuba), „ EFE“ (Spanien) und „AFP“ (Frankreich) wird auch die deutsche „dpa“ aufgelistet. Neben der heimischen Tageszeitung „El Tiempo“, dem kolumbianischen Radioverbund „Radio Caracol“, den TV-Sendern „TVE“ (Spanien), „RTL“ (Luxemburg) ist auch der Mailverkehr „unter anderem der deutschen Blätter Süddeutsche Zeitung und junge Welt“ mitgelesen worden (siehe http://noticias.univision.com/article/1846556/2014-02- 10/univision-investiga/la-lista-de-periodistas-y-medios-afectados-por-lainterceptacion -militar-en-colombia). Für die kolumbianische Regierung wurde im Jahre 2013 eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau „eines demokratisch legitimierten und kontrollierten Nachrichtendienstes “ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erstellt (www.noz.de/deutschlandwelt /politik/artikel/1834/niebel-markt-fur-entwicklungszusammenarbeit). Die Nachfolgeorganisation der D.A.S (Departamento Administrativo de Seguridad) wurde im Jahr 2012 durch die ANIC (Agencia Nacional de Inteligencia de Colombia) ersetzt und damit der Versuch unternommen, die Geheimdienststruktur - und Aufgaben zu reformieren (www.taz.de/Geheimdienste-in-Kolumbien/ !81061/). Das TZ-Vorhaben ProFis IV (Unterstützung der Transitionsjustiz in Kolumbien) hat zur Aufgabe, die kolumbianische Generalstaatsanwaltschaft, die Ombudsbehörde und die Richter des Obersten Gerichtshofes bei der juristischen Anwendung des Gesetzes „Gerechtigkeit und Frieden“ zu beraten und bei der Ermittlung von Tausenden von Straftaten unter Einbeziehung Hunderttausenden Opfer unterstützend zu wirken. Trotzdem ist es der kolumbianischen Regierung bislang nicht gelungen, die früheren und jetzigen paramilitärischen Strukturen grundlegend aufzuklären und aufzulösen und die Verantwortlichen zu bestrafen sowie das Recht der Opfer auf Entschädigung, Wahrheit und Gerechtigkeit zu erfüllen. 1. Liegt dem BMZ die für die kolumbianische Regierung angefertigte Machbarkeitsstudie zum Aufbau „eines demokratisch legitimierten und kontrollierten Nachrichtendienstes“ vor (www.noz.de/deutschland-welt/politik/ artikel/1834/niebel-markt-fur-entwicklungszusammenarbeit)? a) Wie hoch waren die Kosten für die Studie, wer hat sie durchgeführt, wer hat die Studie finanziert, und aus welchem Etat? b) Zu welchen Ergebnissen und Handlungsvorschlägen kommt die Studie, und welche Schlüsse zieht das BMZ daraus? c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem erneuten Abhörskandal durch den Militärgeheimdienst CITEC (http://noticias. univision.com/article/1844448/2014-02-08/univision-investiga/hackersmilitares -espiaron-conversaciones-entre-las-farc-y-periodistas)? d) Ist der bestehende Geheimdienst ANIC (Agencia Nacional de Inteligencia Colombiana) im Sinne der Machbarkeitsstudie nach dem Vorbild „eines demokratisch legitimierten und kontrollierten Nachrichtendienstes “ gestaltet (bitte begründen)? Dem BMZ liegt lediglich ein Prüfbericht vor, der den Beratungsbedarf der kolumbianischen Regierung bei der Durchsetzung menschenrechtlicher Standards Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1722 in der Sicherheitssektorreform darlegt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau „eines demokratisch legitimierten und kontrollierten Nachrichtendienstes“. Mit der Durchführung der Projektprüfung wurde die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt , die Kosten beliefen sich auf 146 000 Euro und wurden aus dem Studien - und Fachkräftefonds für Kolumbien finanziert. Der Prüfbericht schlägt vor, die kolumbianische Regierung bei der Einrichtung einer Dialogplattform für staatliche Institutionen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum Thema Menschenrechte im Sicherheitssektor zu unterstützen. Das BMZ entschied, das Vorhaben wegen mangelnder Partnernachfrage nicht weiterzuverfolgen. 2. Was versteht die Bundesregierung unter „demokratisch legitimierten und kontrollierten Nachrichtendiensten“ im Allgemeinen? Allgemein können unter dem Begriff „demokratisch legitimierter und kontrollierter Nachrichtendienste“ die Dienste demokratisch verfasster Rechtsstaaten gelten. Beispielhaft seien hier die deutschen Nachrichtendienste genannt. 3. Kann nach Ansicht der Bundesregierung der Aufbau eines Geheimdienstes Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit sein? Der Aufbau von Geheimdiensten in den Kooperationsländern ist nicht Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 4. Wie stuft die Bundesregierung das Abfangen der E-Mails von internationalen Medien und „dpa“, „Süddeutsche Zeitung“ und „junge Welt“ aus Deutschland durch den kolumbianischen Militärgeheimdienst CITEC (www.jungewelt. de/2014/02-12/060.php) ein? Auf die Antwort zu den Fragen 5a bis 5c wird verwiesen. 5. Welche Schritte wird sie unternehmen bzw. hat sie unternommen, um die journalistische Informationsfreiheit bzw. Pressefreiheit in diesem Falle zu garantieren und zu schützen? a) Wie hat die kolumbianische Regierung auf diese Schritte reagiert? b) Wie hat die kolumbianische Regierung die jüngsten Abhörmaßnahmen erklärt? c) Welche über Presseberichte hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu diesen Abhörmaßnahmen? d) Welche Maßnahmen sieht die Machbarkeitsstudie vor, um die Einschränkung der Pressefreiheit in Zukunft zu verhindern bzw. die journalistische Arbeit nicht zu behindern? Die Bundesregierung hat über die Medienberichterstattung hinaus keine Kenntnis von diesem Vorgang. Präsident Juan Manuel Santos hat am 4. Februar 2014 die bekanntgewordene Überwachung der Regierungsdelegation bei den Friedensverhandlungen in Havanna als „völlig inakzeptabel“ bezeichnet. Verteidigungsminister Juan Carlos Pinzón entließ am selben Tag den Leiter des Militärgeheimdienstes , General Mauricio Zúñiga, und den Chef der Technischen Überwachungszentrale , General Jorge Zuluaga. Der Fall wird von der Staatsanwaltschaft untersucht. Die Bundesregierung erwartet, dass etwaige Rechtsverstöße Drucksache 18/1722 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode strafrechtlich verfolgt werden. Der Prüfbericht des BMZ macht hierzu keine Aussagen. 6. Wie sehen die Einzelmaßnahmen zur Heranführung kolumbianischer Sicherheitskräfte an OECD-Standards (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) aus, die sich aus der vom BMZ zwischen dem 6. Februar 2012 und 30. März 2012 erfolgten Prüfung des genannten Vorhabens ergeben haben, und wie viel Geld wird aus dem SFF-Kolumbien zur Finanzierung der Einzelmaßnahme zur Verfügung gestellt (Ausschussdrucksache 17(19)427 vom 6. Dezember 2012)? Der Prüfbericht schlägt die Einrichtung einer Dialogplattform für staatliche Institutionen , Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum Thema Menschenrechte im Sicherheitssektor vor. Es wurden keine Mittel für eine Einzelmaßnahme zur Verfügung gestellt. 7. Welche staatlichen und welche privaten kolumbianische Sicherheitskräfte werden oder würden bei der Heranführung an OECD-Standards berücksichtigt ? Es werden keine staatlichen und privaten kolumbianischen Sicherheitskräfte aufgeführt. 8. Was kann die Bundesregierung im Rahmen der zwischenstaatlichen Beziehungen und regelmäßigen Regierungskonsultationen dazu beitragen, dass die Rechte der Opfer des internen bewaffneten Konfliktes auf Wahrheit , Wiedergutmachung, Gerechtigkeit und Nichtwiederholung am Ende eines Friedensabkommens beachtet werden und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit keine rückwirkende Amnestie erhalten? Die Bundesregierung hat in ihren regelmäßigen Kontakten mit der kolumbianischen Regierung stets ihre Bereitschaft signalisiert, Kolumbien in der PostKonflikt -Phase bei der Umsetzung einer Friedensvereinbarung nach Kräften zu unterstützen. Beide Regierungen teilen die Ansicht, dass der Berücksichtigung der Rechte der Opfer für die dauerhafte Beilegung des Konfliktes eine besondere Bedeutung zukommt. Die Friedensverhandlungen selbst sind Sache der an ihnen beteiligten Parteien. Dass dabei auch die Aufarbeitung der Vergangenheit eine Rolle spielen wird, ergibt sich bereits aus der Agenda der Friedensverhandlungen . Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unterstützt Dialogstrukturen und Partizipation von Opfern und Opfervertretern an der Umsetzung der Opfergesetzgebung . 9. Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zur Einrichtung einer sogenannten Wahrheitskommission und/oder zum Ende des Friedensprozesses zwischen der kolumbianischen Regierung und der FARC (www. eltiempo.com/politica/ARTICULO-WEB-NEW_NOTA_INTERIOR- 13754835.html)? Die Bundesregierung hält Wahrheitskommissionen grundsätzlich für ein sinnvolles Instrument in einer Post-Konflikt-Situation. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1722 10. Welche Kriterien müssen nach Ansicht der Bundesregierung gelten, damit sie die Unterstützung zur Einrichtung einer sogenannten Wahrheitskommission in Betracht zieht? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure bei einer möglichen Einrichtung einer sogenannten Wahrheitskommission (www.justiciaypazcolombia.com/PropuestaComision -de-la-Verdad)? Angesichts der Unterschiedlichkeit der Länder und Konflikte kann es kein einheitliches Muster für Wahrheitskommissionen geben. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die zehnjährige Erfahrung mit den Friedenslaboren im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien? a) Gibt es eine Evaluierung dieser Projekte (Friedenslabor)? b) Wenn ja, welche sind die Ergebnisse? c) Sieht die Bundesregierung Korrekturbedarf, und wenn ja, welchen? Die Beitrag der EU-Friedenslaboratorien ist generell positiv zu bewerten. Ergebnisse , Nachhaltigkeit und Gestaltungskraft der Laboratorien müssen gemäß ihrer spezifischen regionalen Rahmenbedingungen gemessen werden. 12. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf und die bisherige Wirkung des TZ-Vorhabens „Unterstützung der Transitionsjustiz in Kolumbien (ProFis IV)“? a) Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, dass bislang nur in 20 Gerichtsentscheidungen 49 ehemaligen Paramilitärs verurteilt wurden, trotz der dazu im Verhältnis stehenden hohen Anzahl von 3 854 Demobilisierten , die unter das Gesetz 975 fallen (siehe www.giz.de/de/ weltweit/13126.html und www.kolko.net/downloads/fs_demobilisierung _digital.pdf)? b) Was unternimmt die Bundesregierung, damit das TZ-Vorhaben „ProFis IV“ zukünftig das Recht der Opfer von Paramilitarismus auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung stärkt und die Gerichtsbarkeit effektiver wird? Das TZ-Vorhaben (TZ: Technische Zusammenarbeit) zur Unterstützung der Transitionsjustiz stärkt die kolumbianische Gerichtsbarkeit und fördert den Zugang der Opfer zum Recht auf Gerechtigkeit und historische Wahrheit und wird positiv bewertet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass es neben den Verurteilungen weitere Fälle gibt, die sich noch in unterschiedlichen Verfahrensphasen bei Gericht befinden. Das TZ-Vorhaben berät die Staatsanwaltschaft bei der Priorisierung von besonders schweren Straffällen, um Gerichtsverfahren effektiver zu gestalten. 13. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Erfahrungen aus der TZ-Maßnahme „Förderung von vertrauensbildenden Maßnahmen zur partizipativen Umsetzung der Umweltordnung (AMEM) in der Region Macarena“, Drucksache 18/1722 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode SerMacarena, bei der Legalisierung des Landbesitzes und der Landrückgabe in Kolumbien nutzbar sind? a) Wenn ja, weshalb? b) Wenn nein, weshalb nicht? c) Gibt es eine Evaluierung dieser TZ-Maßnahme? Durch das Vorhaben SerMacarena werden Partizipations- und Dialogräume zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zur Aushandlung von Raumund Umweltordnung gestärkt. Damit gesetzte Impulse zur Vertrauensbildung zwischen den Akteuren werden positiv bewertet. Ob die Erfahrungen daraus nutzbar für die Legalisierung des Landbesitzes und Landrückgabe in Kolumbien sind, kann nicht generell beurteilt werden. Die Berichterstattung über den positiven Verlauf der Pilotphase liegt dem BMZ vor. 14. Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, nach Beendigung der Pilotphase der genannten TZ-Maßnahme, sie über das Jahr 2013 hinaus weiterzuführen? a) Wenn ja, wie lange, und mit wie viel Geld? b) Könnte diese Maßnahme auf andere Regionen Kolumbiens ausgeweitet werden? Das Pilotvorhaben wurde im Dezember 2012 erfolgreich abgeschlossen, das Folgevorhaben in Höhe von 2 Mio. Euro läuft bis Dezember 2015. Eine Ausweitung der Maßnahme auf andere Regionen ist derzeit nicht geplant, die Konzeption des Vorhabens aber generell interessant für die zukünftige Ausgestaltung der EZ mit Kolumbien. 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass, um einen dauerhaften Frieden in Kolumbien zu garantieren, die Einbeziehung aller nichtstaatlicher Gewaltakteure in ein umfassendes Friedensabkommen notwendig ist? a) Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung dafür? In Kolumbien gibt es eine Vielzahl von nichtstaatlichen Gewaltakteuren, u. a. auch aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Verhandlungen mit all diesen Gruppen über ein Friedensabkommen erscheinen nicht sinnvoll. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der zweitgrößten Guerillagruppe Kolumbiens, der ELN (Ejército de Liberación Nacional), an den Friedensverhandlungen mit der kolumbianischen Regierung beteiligt zu werden? a) Setzt sich die Bundesregierung für eine Einbeziehung ein? Die Bundesregierung begrüßt die Bereitschaft der ELN zu Friedensgesprächen. Die Konfliktparteien haben selbst über das Format der entsprechenden Gespräche zu entscheiden. Gesamtherstellung: H. 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