Deutscher Bundestag Drucksache 18/1733 18. Wahlperiode 12.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1537 – Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der demografische Wandel und die Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur sind nur zwei von vielen Faktoren, die ländliche Räume in Deutschland vor große Herausforderungen stellen. Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in ihrer heutigen Form ist ein inhaltliches und finanzielles Instrument zur Verbesserung der Struktur der ländlichen Räume in Deutschland. Damit werden Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Küstenschutz und ländliche Räume finanziert. Die Fördermaßnahmen werden momentan vor allem aus 600 Mio. Euro Bundeshaushaltsmitteln sowie 400 Mio. Euro Landeshaushaltsmitteln finanziert. Auch die Europäische Union stockt diese Mittel noch mit bis zu 1,2 Mrd. Euro auf. Damit können die Strukturen der ländlichen Räume verbessert und die Küsten an Nord- und Ostsee flutsicher ertüchtigt werden. Zusätzliche Aufgaben der GAK waren wiederholt in der öffentlichen Diskussion. Die Weiterentwicklung und Neustrukturierung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung bzw. für ländliche Räume bietet die Chance, die Probleme der ländlichen Räume durch zielgerichtete Maßnahmen anzugehen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigt die Große Koalition an, die GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln. 1. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ (gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) vor? Drucksache 18/1733 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die neue „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ in jeweils welcher Höhe gefördert werden? 4. Welche Förderbereiche aus der GAK sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ nicht mehr förderfähig sein? 5. Welche räumlichen Gebiete sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ förderfähig sein? 6. Welche Zweckbindung wird es bei welchen Teilen der neuen Gemeinschaftsaufgabe geben (bitte die jeweilige Zweckbindung sowie deren Höhe nennen)? 8. Wie wird die neue Gemeinschaftsaufgabe nach Willen der Bundesregierung finanziell ausgestattet sein bzw. mit europäischen Mitteln und Mitteln weiterer Gebietskörperschaften noch aufgestockt werden können? Die Fragen 1, 3, 4, 5, 6 und 8 werden zusammen beantwortet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart: „Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen umfassend genutzt werden.“ Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit der Umsetzung dieses Auftrags begonnen. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ist die interne Abstimmung allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit noch keine näheren Angaben über – den Zeitplan (Frage 1), – neue Fördermaßnahmen (Frage 3), – aus der GAK zu streichende Förderbereiche (Frage 4), – räumliche Gebietsabgrenzungen (Frage 5), – mögliche Zweckbindungen von Mitteln (Frage 6) und – finanzielle Ausstattung der neuen Gemeinschaftsaufgabe (Frage 8) gemacht werden können. Durch den im Auftrag enthaltenen Hinweis auf die umfassende Nutzung der Fördermöglichkeiten des ELER-Fonds wird der inhaltliche Kern der Weiterentwicklung konkretisiert. 2. a) Mit wem wird die Bundesregierung den Prozess der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe abstimmen (bitte sämtliche beteiligte Akteure benennen)? b) Wie werden die Akteure aus der Frage 2a an dem Prozess beteiligt? Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erweiterung des Förderspektrums um Maßnahmen der ländlichen Entwicklung geht über die derzeit in der GAK festgelegten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes hinaus. Daher ist eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlagen erforderlich . In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist geregelt, dass alle Länder, sowie die auf Bundesebene organisierten, fachlich betroffenen Verbände zu beteiligen sind. Darüber hinaus beabsichtigt die Bun- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1733 desregierung auch die interessierte Öffentlichkeit an der Weiterentwicklung möglichst frühzeitig und umfassend zu beteiligen. 7. Inwieweit wird der Bereich Hochwasserschutz im Binnenland in der neuen Gemeinschaftsaufgabe Berücksichtigung finden? Angesichts der Schäden der Hochwasserereignisse der Jahre 2002 und 2013 zeigt sich, dass ein ausreichender Hochwasserschutz unverzichtbar ist. Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Präventiver Hochwasserschutz“ vor. Fragen zu dessen Ausgestaltung und Budgetierung sind Teil der derzeit laufenden Arbeiten auf Bund-Länderebene zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm. 9. Welche neuen Ziele wird die neue Gemeinschaftsaufgabe haben, und wie werden sich diese von den Zielen der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe unterscheiden? Durch Artikel 91a des Grundgesetzes wurde die Möglichkeit für den Bund geschaffen , bei der Aufgabe der Länder „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mitzuwirken, wenn diese Aufgabe für die Gesamtheit bedeutsam und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist. Die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe dient bisher dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union zu ermöglichen sowie den Küstenschutz zu verbessern. Dabei sind die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung, Landesplanung sowie des Umweltschutzes und des Tierschutzes zu beachten. Die Fördermöglichkeiten des Bundes zur Bewältigung neuer gesellschaftlicher Herausforderungen zur Fortentwicklung der ländlichen Räume sind somit im Rahmen der GAK bisher begrenzt. Daher soll entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Anpassung der Förderung ländlicher Räume an aktuelle Erfordernisse – einschließlich der Rechtsgrundlagen sowie unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen – vorgenommen werden. Gesamtherstellung: H. 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