Deutscher Bundestag Drucksache 18/1737 18. Wahlperiode 12.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1549 – Selbstständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Trend zur Privatisierung öffentlicher Sicherheitsstrukturen wirft viele Fragen auf. Insbesondere die Übertragung hoheitlicher Aufgaben in Sicherheitsbehörden an selbstständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Problematik, dass eine wirksame Kontrolle von Fehlverhalten damit erschwert wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch die Verfassungsschutzbehörden der Länder verfügen über vielfältige Befugnisse zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Gerade hier muss die parlamentarische Kontrolle bei der Bewertung möglicher Auftragsvergaben an Dritte bzw. selbstständige/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen besonderen Schwerpunkt bilden. 1. Inwieweit setzt das Bundesamt für Verfassungsschutz freie oder selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nachrichten ein (bitte auflisten nach Jahren ab 1990, Anzahl der freien bzw. selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Art des Einsatzes, z. B. Forschung und Werbung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische Überwachung)? 2. Inwieweit hat die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder – wie beispielsweise bei den so genannten Beschaffer-Tagungen – Kenntnisse, dass die Verfassungsschutzbehörden der Länder freie bzw. selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nachrichten einsetzen (bitte nach Bundesland , Jahren ab 1990, Anzahl der freien bzw. selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Art des Einsatzes, wie z. B. Forschung und Werbung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische ÜberDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wachung auflisten)? 3. Wie viele ausgeschiedene Beschäftigte des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. der Landesämter für Verfassungsschutz hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Drucksache 18/1737 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Beschaffung beschäftigt oder eingesetzt (die Angaben werden ab dem Jahr 1990 erbeten)? 4. Welche Aufgaben aus dem Bereich Beschaffung (z. B. Forschung und Werbung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische Überwachung ) im Bundesamt für Verfassungsschutz werden durch private Firmen und Unternehmen wie z. B. Detekteien oder Sicherheitsdienste erfüllt (bitte die Angaben ab dem Jahr 1990)? 5. Auf welche Summen belaufen sich die Honorarzahlungen für Dritte bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz (bitte nach Summe und Jahr auflisten)? 6. Wann und wie häufig hat die Deutsche Rentenversicherung die Vertragsund Dienstverhältnisse der freien und selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich des Bestehens einer Sozialversicherungspflicht geprüft? 7. Musste das Bundesamt für Verfassungsschutz nach einer etwaigen Prüfung der Vertrags- und Dienstverhältnisse der freien und selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz durch die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen? 8. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt(e) ggf. die Auftragserteilung an Dritte (Subunternehmen) bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Landesämter für Verfassungsschutz ? 9. Erhalten ggf. für Inlandsnachrichtendienste tätige Dritte (Subunternehmen ) bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstausweise ? Wenn ja, auf welcher Grundlage? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften durch Dritte (Subunternehmen) bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Beschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (bitte um Antwort ab dem Jahr 1990 und unter Angabe von Jahr, Art des Verstoßes, Konsequenz und Dokumentation des Vorgangs)? 11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den möglichen Einsatz von Dritten (Subunternehmen) bzw. freien/selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Nachrichtenbeschaffung im Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz vor dem Hintergrund der Grundrechtseingriffe, die mit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einhergehen? 12. Wurden die Parlamentarischen Kontrollgremien seit dem Jahr 1990 über den möglichen Einsatz von Dritten (Subunternehmen) bzw. freien/selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Beschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes seit dem Jahr 1990 informiert? Wenn ja, wann, in welchem Jahr, und wie oft insgesamt? Die Fragen 1 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzt neben den in § 8 Absatz 2 des Bun- desverfassungsschutzgesetzes gesetzlich vorgesehenen Quellen keine selbständige bzw. freie Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nachrichten ein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1737 Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Verfassungsschutzbehörden der Länder freie oder selbständige Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nachrichten einsetzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333