Deutscher Bundestag Drucksache 18/1743 18. Wahlperiode 11.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1511 – 15 Jahre Bologna-Prozess Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die am 19. Juni 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichnete BolognaErklärung gab den Anstoß zu einer der weitreichendsten Hochschulreformen der letzten Jahrzehnte. Der Bologna-Prozess hat die deutsche Hochschullandschaft und Studienstruktur tiefgreifend verändert, Impulse zur Internationalisierung der Universitäten und Fachhochschulen und für einen europäischen Hochschulraum gesetzt. In den 15 Jahren der Umsetzung der Bologna-Reform wurden jedoch auch Probleme und unerwünschte Nebeneffekte offensichtlich. Immer wieder wurde Kritik u. a. an den starren Studienstrukturen („Verschulung“), der Stagnation der Mobilität der Studierenden, der mangelhaften Anerkennungspraxis, den bürokratischen Akkreditierungsverfahren sowie der unzureichenden sozialen Öffnung laut. Eineinhalb Jahrzehnte „Bologna“ sind ein wichtiger Anlass für eine umfassende hochschulpolitische Bestandsaufnahme und Zwischenbilanz des Reform - und Umsetzungsprozesses. 15 Jahre Bologna verweisen auf die Aufgabe, die Umstellung auf Bachelor und Master in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess doch noch zu einem Erfolg und einer echten Studienqualitätsreform zu führen. Es ist u. a. dem Drängen der parlamentarischen Opposition, engagierten Studierenden und den Protestierenden des Bildungsstreiks im Jahr 2009 zu verdanken, dass einige Probleme des Bologna-Prozesses in der Vergangenheit auf die politische Agenda gesetzt und zumindest in Teilen gelöst wurden („Reform der Reform“). Mit Blick auf den 15. Jahrestag der Bologna-Erklärung häufen sich abermals kritische Stimmen aus den Hochschulen und der Wissenschaft. So bestehen unter anderem Zweifel an der Bereitstellung der notwendigen Anzahl von Masterstudienplätzen , an der Mobilitätsfreundlichkeit sechssemestriger Bachelorstudiengänge und an der angestrebten sozialen Öffnung der Hochschulen. Die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 5. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Phase zwischen Bachelor- und Masterstudium ist für viele Studierende zudem eine Phase der beruflichen und finanziellen Unsicherheit. Darüber hinaus fehlt an einigen Stellen die empirische Basis zur Bewertung der Reformergebnisse. Nach 15 Jahren Bologna-Prozess sind zahlreiche Fragen noch immer offen. Drucksache 18/1743 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des BolognaProzesses angestoßene Umstellung auf das gestufte Studiensystem, und inwieweit sieht sie in einzelnen Bereichen (wie u. a. der Erhöhung der Studienerfolgsquote und der Verkürzung der Studiendauer) gegebenenfalls noch Handlungsbedarf? Zum Wintersemester 2013/2014 waren über 87 Prozent aller Studiengänge an deutschen Hochschulen auf die gestufte Studienstruktur umgestellt. Insbesondere an den Fachhochschulen ist die Umstellung schon so gut wie abgeschlossen . Der Großteil der nicht umgestellten Studiengänge an den Universitäten führt zu staatlichen bzw. kirchlichen Abschlüssen. Die Mehrzahl der BachelorStudiengänge ist mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern konzipiert. Rund 22 Prozent der Bachelorstudiengänge sind auf sieben Semester, weitere 9 Prozent auf acht Semester ausgelegt. Das Masterstudium ist dementsprechend vorwiegend auf vier Semester ausgelegt; es gibt aber auch Masterstudiengänge von drei oder zwei Semestern. Der Anteil von Studierenden in neuen Studiengängen lag gemessen an der Gesamtstudierendenzahl im Wintersemester 2012/2013 bei knapp 73 Prozent. Mehr als vier Fünftel der Studienanfänger immatrikulierten sich in einem umgestellten Studiengang (84,4 Prozent). Bei den Absolventen lag der Anteil der neuen Studiengänge im Jahr 2012 bei mehr als 66 Prozent. Insgesamt belegen die Zahlen eine große Dynamik bei der Einführung der gestuften Studienstruktur , die sich in der Zukunft auch bei den Absolventenzahlen niederschlagen wird. Die Studiendauer hat sich mit Einführung der gestuften Studiengänge verringert. Die Gesamtstudienzeit für das Erststudium betrug 2012 bei Diplomabschlüssen im Mittel 12,8 Semester und bei Fachhochschulabschlüssen 9,6 Semester. Mit sieben Semestern war beim Bachelor die mittlere Gesamtstudiendauer im Erststudium am niedrigsten. Studierende benötigten für einen Masterabschluss im Jahr 2012 im Mittel eine Gesamtstudiendauer von 10,8 Semestern, wobei hier die im Bachelorstudium verbrachten Semester berücksichtigt werden (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Studienabbruchquote bei Bachelorstudiengängen lag im Jahr 2012 bei 28 Prozent. Vergleiche der einzelnen Jahrgänge sind wegen der stark veränderten Studienstruktur nur sehr eingeschränkt möglich. Der Studienerfolg von Bachelorstudierenden hat sich in einigen Fächern, insbesondere an Universitäten, im Vergleich zu vorangegangenen Jahrgängen deutlich verbessert. In den Ingenieurstudiengängen an Universitäten ist die Abbruchquote beim Absolventenjahrgang dem Jahr 2012 gegenüber 2010 um 12 Prozentpunkte gesunken und liegt jetzt bei 36 Prozent. Die erstmals ermittelten Abbruchquoten für Masterstudiengänge liegen mit 11 Prozent bei den Universitäten und 7 Prozent bei den Fachhochschulen noch deutlich darunter (Quelle: Heublein, Ulrich et al. (2014): Die Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen, Hannover, DZHW). Damit zieht die Bundesregierung ein positives Fazit bezüglich des Erreichten. 2. Wirbt die Bundesregierung aktuell bei Ländern und Hochschulen darum, dass das gestufte Abschlusssystem auch in den Lehramtsstudiengängen, der Rechtswissenschaft und der Medizin zur Regel wird? Wie verläuft nach Kenntnissen der Bundesregierung die Debatte darüber derzeit in den einschlägigen Gremien? Die Umsetzung eines gestuften Abschlusssystems in den Lehramtsstudien- gängen ist Ländersache. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1743 Abschlüsse, die den Zugang zu bestimmten reglementierten Berufen im Gesundheitssystem oder Rechtswesen eröffnen, erfordern ein Staatsexamen. Es gibt aber auch zahlreiche, oft interdisziplinäre Studiengänge in den Gesundheits - und Rechtswissenschaften im gestuften Abschlusssystem, die allerdings nicht zu einem der reglementierten Berufe befähigen. Siehe auch die Antwort zu Frage 20. 3. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des BolognaProzesses angeregte Umstellung auf studienzentriertes Lernen an den Hochschulen? In der Empfehlung ihrer 15. Mitgliederversammlung am 19. November 2013 zur europäischen Studienreform verweist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) darauf, dass bei der Studienganggestaltung in Übereinstimmung mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse der Grundsatz befolgt werden solle, dass Bachelorprogramme in der Regel ein breites thematisches Fundament in einer Fachrichtung, verbunden mit den entsprechenden Anwendungskompetenzen , vermitteln sollten. Die HRK verweist darauf, dass sich in der Bologna-Debatte ein Konsens darüber entwickelt habe, dass an Hochschulen neben Fachwissen und Fachkompetenzen auch (damit in Verbindung stehende) überfachliche Kompetenzen vermittelt werden sollen. Damit stünden bei der Konzeption kompetenzorientierter Lehre keineswegs wissensreproduzierende Formate im Vordergrund. Vielmehr geht es um Lehr- und Lernformate, die die Anwendung von Wissen, seine Umsetzung in Handlungszusammenhängen sowie die Beurteilung und Reflexion von realitätsnahen Problemstellungen erfordern . Der Kompetenzbegriff erlaube es, sowohl die ausbildungs- und handlungsbezogenen als auch die identitäts- und persönlichkeitsbezogenen Aspekte von Bildungsprozessen zu integrieren. Deshalb sei es auch wichtig, dass Lehrende die Aufgabe, genaue und nachvollziehbare Lernergebnisse, sinnvoll nutzen, um so den Perspektivwechsel des „shift from teaching to learning“ zu vollziehen. Die HRK unterstreicht in ihrer o. g. Empfehlung zur europäischen Studienreform , dass die deutschen Hochschulen seit Beginn des Bologna-Prozesses enorme Reformleistungen erbracht haben. Zwar müsse der mit dem BolognaProzess eingeschlagene Weg in Einzelaspekten weiter optimiert werden, in seiner grundsätzlichen Ausrichtung sei er aber nach wie vor angemessen und müsse deshalb weiter konsequent beschritten werden. Dem schließt sich die Bunderegierung an. 4. Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zur Idee der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die klassische Notengebung in den ersten Semestern des Bachelorstudiums durch so genannte Lernportfolios abzulösen? Dies ist Sache der Hochschulen. 5. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des BolognaProzesses angeregte Verbesserung der internationalen und nationalen Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal? Die Bundesregierung zieht ein positives Fazit zum bisher erreichten Stand der Mobilität. Die Zahl der auslandsmobilen deutschen Studierenden ist stark angestiegen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6) und Deutschland wird gleichzeitig für ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen immer attrak- tiver. Im Jahr 2012 waren rund 35 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausländischer Herkunft an deutschen Hochschulen beschäftigt – dies ent- Drucksache 18/1743 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode spricht einem Anstieg von etwa 60 Prozent gegenüber dem Jahr 2006. Im Rahmen der Bologna-Mitgliedstaaten arbeitet die Bundesregierung in Vorbereitung der nächsten Bologna-Ministerkonferenz im Jahr 2015 daran mit, den Europäischen Hochschulraum weiterzuentwickeln. Zum Thema Mobilität werden unter deutschem Kovorsitz gemeinsame Konzepte und Vorschläge zur Erleichterung der Mobilität ausgearbeitet, z. B. zur Mitnahmefähigkeit von finanzieller Förderung sowie zur Steigerung der Mobilität von Lehramtsstudierenden und Hochschulpersonal. Außerdem setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, Mobilitätshemmnisse für Wissenschaftler weiter abzubauen. 6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die nach der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. aktuell stagnierende internationale Mobilität von Studierenden, insbesondere im Bachelorbereich , zu erhöhen? Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, um das von ihr ausgegebene Ziel der Auslandsmobilitätsquote von deutschen Studierenden auf 50 Prozent zu erreichen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Das 50-Prozent-Ziel bezieht sich auf alle Absolventen. Die Mobilität deutscher Studierender ins Ausland ist im letzten Jahrzehnt deutlich gestiegen: Im Jahr 2011 studierten 133 800 deutsche Studierende an Hochschulen im Ausland (2001: 53 300). Während im Jahr 2001 auf 1 000 deutsche Studierende in Deutschland 32 deutsche Studierende im Ausland kamen, waren es im Jahr 2011 schon 62. Experten schätzen, dass heute etwa jeder dritte Hochschulabsolvent in Deutschland im Laufe seines Studiums Auslandserfahrung gesammelt hat. Auch bei insgesamt positiver Entwicklung besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Mobilität deutscher Studierender zu stärken und zu erleichtern. Hier hat die Bundesregierung bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen und wird diese auch in Zukunft fortsetzen (z. B. Stipendienförderung – u. a. PROMOS, siehe auch die Antwort zu Frage 9 –, Auslands-BAföG). Eine weitere Steigerung der Mobilität auch in Bachelorstudiengängen wird z. B. durch vermehrte Kooperationen deutscher Hochschulen mit ausländischen Hochschulen und gemeinsame integrierte Studiengänge erreicht werden können, die Zeitverluste und Anerkennungsprobleme verhindern. Die Bundesregierung fördert in diesem Bereich insbesondere die Integrierten Studien- und Ausbildungspartnerschaften, das Doppelabschlussprogramm und das Programm Bachelor Plus, das eine einjährige Auslandsphase in vierjährigen Bachelorstudiengängen vorsieht. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des Bologna-Prozesses gemeinsam mit den Ländern für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für solche Kooperationen ein. Eine besondere Bedeutung bei der Erreichung der Mobilitätsziele werden Studiengänge haben, in denen die Mobilität noch relativ schwach ausgeprägt ist. 7. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. 66 Prozent der Studierenden ohne Auslandsstudium in der finanziellen Mehrbelastung ein starkes Hindernis für ein Studium im Ausland sehen (S. 179), Aktivitäten, um die Finanzierung von Auslandsaufenthalten auszuweiten oder zu erleichtern? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Hinsichtlich der Frage der Finanzierung von individuellen Ausbildungskosten im Ausland sieht sich die Bundesregierung mit dem konsequent verfolgten Drei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1743 klang aus BAföG, Bildungskrediten und Stipendienmöglichkeiten genau auf dem richtigen Weg. Das Auslands-BAföG bietet für BAföG-Empfänger ein umfangreiches zusätzliches Unterstützungspaket für studienbezogene Auslandsaufenthalte an. Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden Studierenden zusätzlich zu den im Inland geltenden BAföG-Bedarfssätzen diverse Zuschläge zum Bedarf geleistet. Diese umfassen nach geltendem Recht Reisekostenzuschläge (bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 250 Euro; bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hinund eine Rückfahrt je Fahrt 500 Euro), die Erstattung von nachweisbar notwendigen Studiengebühren bis zu 4 600 Euro für maximal ein Jahr (als Vollzuschuss ), eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie für Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz je nach Land differierende Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten. Für Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen (z. B. Masterstudiengänge; bei Bachelorstudierenden ab dem zweiten Studienjahr) besteht zudem die Möglichkeit, einkommensunabhängig (und ggf. auch ergänzend zum Auslands-BAföG) den zinsgünstigen Bildungskredit der Bundesregierung für ein Studium an einer Hochschule weltweit sowie ggf. für ein studienintegriertes Auslandspraktikum zu beantragen. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts im Ausland können über den Bildungskredit bis zu 24 Monatsraten, d. h. max. 7 200 Euro, bewilligt werden. Abgerundet wird das Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte von Stipendienangeboten – insbesondere des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) – für Studierende und Graduierte, die auf einem leistungsorientierten Auswahlverfahren beruhen. Auch die Stipendien für besonders begabte Studierende können für die Finanzierung von Studienaufenthalten im Ausland genutzt werden, zum Teil wird auch eine zusätzliche Auslandsförderung gewährt. Die offensichtliche Attraktivität der bestehenden Finanzierungsangebote für ein Auslandstudium zeigt sich vor allem im starken Anstieg der mit BAföG im Ausland Geförderten, gerade innerhalb der EU. So stieg die Zahl der innerhalb der EU mit Auslands-BAföG Geförderten (nach der Öffnung des BAföG auch für Vollstudien innerhalb der EU im Jahr 2008) vom Jahr 2007 (damals knapp 15 000 Geförderte im EU-Ausland in 2007) auf fast 39 000 Geförderte im EUAusland im Jahr 2012, was weit mehr als eine Verdopplung darstellt. 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. die Auslandsmobilitätsquote von Studierenden mit niedriger Bildungsherkunft mit 9 Prozent besonders gering ist, und in einem klaren Gegensatz zu einer Auslandsmobilitätsquote von 21 Prozent bei Studierenden mit hoher Bildungsherkunft steht (S. 173)? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Mobilität von Studierenden mit niedriger und mittlerer Bildungsherkunft besonders zu fördern? Aus Sicht der Bundesregierung erkennen Studierende aus bildungsferneren Schichten bisher noch zu selten die Chancen und die Wichtigkeit eines Auslandsaufenthaltes während des Studiums als eine wichtige Kompetenz für den späteren Übergang in den Arbeitsmarkt. Deshalb gilt es, Studierende aus bildungsfernen Schichten – durch noch bessere Beratung – auch im Kontext der vielfältigen Fördermöglichkeiten (vgl. Antwort zu Frage 7) – stärker für einen Auslandsaufenthalt zu motivieren und ihnen noch stärker die Chancen eines Auslandsaufenthaltes für die Erlangung wichtiger Kompetenzen für ihre spätere Erwerbstätigkeit nahe zu bringen. Drucksache 18/1743 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Anlaufen des Mobilitätsprogramms PROMOS an den Hochschulen vor? Wie viele Studierende haben von dem Programm bisher profitiert (bitte nach Jahren und Programmlinien aufschlüsseln)? Das Stipendienprogramm PROMOS, das, soweit Studienaufenthalte und Praktika betroffen sind, regional komplementär zum Erasmus-Raum ist, trägt in entscheidender Weise dazu bei, die Auslandsmobilität von deutschen Studierenden für Aufenthalte bis zu sechs Monate zu erhöhen. Nach den Förderzahlen ist es nach Erasmus das bedeutendste Mobilitätsprogramm des DAAD. Die Zahl der teilnehmenden Hochschulen hat sich von 2010 bis 2013 von 232 auf 284 erhöht. Insgesamt wurden von 2010 bis 2013 rund 32 500 Studierende gefördert. Im Jahr 2014 werden die Förderzahlen vermutlich über 10 000 liegen. Der Schwerpunkt der Förderungen liegt interessanter- und erfreulicherweise im Bachelorbereich (2013: 71 Prozent = 6 955 Geförderte). Im Jahr 2013 war Asien/Australien die stärkste Zielregion (2 342 Förderungen), gefolgt von Nordamerika (2 217). Am mobilsten sind die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler (3 653), gefolgt von den Ingenieurwissenschaftlern (1 892). 10. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des BolognaProzesses angeregte Sicherung von Qualitätsstandards auf nationaler und europäischer Ebene? Bereits im Jahr 1998 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) die Einführung eines Verfahrens zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen . Mit der Bologna-Erklärung 1999 hat sich Deutschland unter anderem zur „Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden“ bekannt. Auf der Bologna-Folgekonferenz in Bergen (2005) wurden die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education“ (ESG) verabschiedet, die die gemeinsamen Prinzipien für hochschulinterne und externe Qualitätssicherung und für Qualitätssicherungsagenturen bilden. Die Revision der ESG läuft derzeit und soll in der Ministerkonferenz 2015 beschlossen werden. Qualitätssicherung im Hochschulbereich ist eines der zentralen Instrumente für die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums. Vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards sind die Basis für die Anerkennung von Abschlüssen und damit für die Förderung von transnationaler Mobilität. Dank des BolognaProzesses wirken Qualitätssicherungssysteme vertrauensbildend und die grenzüberschreitende Anerkennungsfähigkeit der Hochschulabschlüsse ist gestiegen. Laut Akkreditierungsrat haben derzeit insgesamt 17 Hochschulen ein Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen, bei weiteren 30 läuft derzeit das Verfahren (Stand: Januar 2014). Zum Vergleich zählt der Akkreditierungsrat derzeit mehr als 17 000 akkreditierte Studiengänge in Deutschland. Jahr 2010 2011 2012 2013 Gesamt 4 943 7 489 10 310 9 764 Studium 2 783 3 215 4 500 4 223 Studienreise 1 024 2 130 3 143 3 163 Sprachkurs 276 242 232 221 Praktikum 699 1 680 2 190 1 915 Fachkurs/Workshops 161 222 245 242 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1743 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortgang der Umstellung von Programmakkreditierungen auf Systemakkreditierungen an den deutschen Hochschulen? Inwiefern teilt die Bundesregierung zuletzt etwa in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (23. April 2014) geäußerte Befürchtungen, die Hochschulen würden durch die neue Akkreditierungsform Kompetenzen für Studiengänge noch stärker bei den Hochschulleitungen zentralisieren? Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. In der Systemakkreditierung wird das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule betrachtet. Die im Folgenden aufgeführten Hochschulen haben ein Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen (Stand: Januar 2014): ● Johannes Gutenberg-Universität Mainz ● Fachhochschule Münster ● Duale Hochschule Baden-Württemberg ● FOM Hochschule für Ökonomie & Management, Essen ● Nordakademie Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn ● TU Ilmenau ● WHU Otto Beisheim Hochschule für Management, Vallendar ● Universität Stuttgart ● Universität des Saarlandes ● Universität Potsdam ● Hochschule Furtwangen ● Hochschule der Medien Stuttgart ● Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Friedrich-Alexander Universität Er- langen-Nürnberg ● Zeppelin Universität ● Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ● ESB Business School, Hochschule Reutlingen ● Fachhochschule Kiel. An weiteren 30 Hochschulen läuft derzeit (Stand: Januar 2014) ein Verfahren der Systemakkreditierung. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen die Hochschulleitungen Kompetenzen für die inhaltliche Gestaltung von Studiengängen an sich ziehen. Sie stehen aber bei der Systemakkreditierung mit in der Verantwortung für das Funktionieren ihres Qualitätssicherungssystems . 12. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagene „Experimentierklausel“, welche vorsieht, in Ausnahmefällen mögliche andere Varianten der externen Qualitätssicherung in Deutschland zu erproben? Welche anderen Formen externer Qualitätssicherung kämen dazu nach Auffassung der Bundesregierung infrage? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die vom Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung Drucksache 18/1743 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (2012) vorgeschlagene Experimentierklausel. Welche Formen dafür in Frage kommen, kann nur von den beteiligten Akteuren entschieden werden. 13. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Rechtmäßigkeit der Akkreditierungspflicht, wie sie in den Landeshochschulgesetzen geregelt ist? Kollidiert die Akkreditierungspflicht nach Rechtsauffassung der Bundesregierung mit der in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützten Lehrfreiheit? Zu einem laufenden Verfahren äußert sich die Bundesregierung nicht. Es wird auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (1 BvL 8/10) verwiesen . 14. Welches Fazit zieht die Bundesregierung für die im Rahmen des BolognaProzesses angeregte verbesserte Anerkennungspraxis von Abschlüssen und Studienabschnitten? Laut einer aktuellen Umfrage des DAAD aus dem Jahr 2013 erhielten 69 Prozent der Studierenden, deren Gasthochschule das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) verwendete, eine vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (21 Prozent eine teilweise Anerkennung ). In den vergangenen Jahren lässt sich somit eine kontinuierliche, wenn auch kleine Steigerung der Anerkennungsraten von anfänglich 41 Prozent (2007), 50 Prozent (2009) und 66 Prozent (2011) erkennen. Der Anteil der Studierenden , deren Leistungen überhaupt keine Anerkennung erfuhren, stagniert bei 10 Prozent. Die Diskrepanz von vollständig im Ausland erworbenen Kreditpunkten (86 Prozent) und vollständiger Anerkennung (69 Prozent) eben dieser macht jedoch weiteren Handlungsbedarf deutlich. Auch wenn nicht alle Befragten eine Anerkennung anstrebten, so ist die Zahl derjenigen, die ohne Anerkennung blieben, noch deutlich zu groß. Ein wichtiger Grundstein für verbesserte Anerkennung wurde mit Inkrafttreten der Lissabon-Konvention im Jahr 2007 gelegt. In einem Beschluss der Kultusministerkonferenz im Jahr 2013 wurden die Grundsätze der Konvention zudem auf innerdeutsche Anerkennung (Studiengangs-/Studienortswechsel) ausgedehnt . Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen nationalen und internationalen Maßnahmen die Anwendung und Umsetzung der in der Lissabon-Konvention formulierten Prinzipien. Die besten Rahmenbedingungen für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen bieten nach wie vor gemeinsame internationale Studiengänge . Durch die enge Partnerschaft zweier oder mehrerer Hochschulen im Rahmen solcher Studiengänge, die sich nicht zuletzt in der Verwebung der Studienund Prüfungsordnungen äußert, werden Anerkennungsprozesse automatisiert und zudem mit einem bi- bzw. multinationalen Abschluss gekrönt. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist die steigende Verbreitung gemeinsamer Studiengänge in Europa und der Welt zu begrüßen. Der DAAD fördert solche Programme in steigendem Maße über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Programm „Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss“. Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine Vielzahl unterschiedlicher Anerkennungsmodelle an deutschen Hochschulen. Je weiter diese sich aus dem Umfeld vertraglich geregelter Hochschulkooperationen entfernen, desto häufiger müs- sen sie naturgemäß dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen. Eine gute Übersicht zu verschiedensten Verfahren guter Anerkennungspraxis bietet das vom Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1743 BMBF geförderte Projekt Nexus der Hochschulrektorenkonferenz auf seiner Website. Dort ist auch ein Leitfaden für die Hochschulen zur Anwendung der Lissabon-Konvention zu finden. Die Bundesregierung unterstützt die Hochschulen auch weiterhin mit vielfältigen Maßnahmen bei ihren Anerkennungsprozessen. Dabei sollten zu starre Verfahren vermieden werden, um fair und flexibel mit der Anerkennung von Studienleistungen im Sinne einer Kompetenzerweiterung der Studierenden umgehen zu können . Mit den beim DAAD koordinierten Projekten „Internationalisierung der Mobilität“ und „Promoting Bologna in Germany“ und dem HRK-Projekt Nexus werden den Hochschulen auch in Zukunft praxisnahe Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze zum Thema „Anerkennung“ gereicht. 15. Teilt die Bundesregierung die von der HRK geäußerte Sorge, dass die Lissabon -Konvention auch sieben Jahre nach der Ratifizierung durch die Bundesregierung an vielen deutschen Hochschulen unbekannt ist? Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um Grundsätze der Lissabon -Konvention, wie die Beweislastumkehr bei Anerkennung von Qualifikationen an den Hochschulen, bekannter zu machen? Die Anerkennungspraxis hängt nicht nur von den Rechtsregeln ab, sondern wesentlich von der Anerkennungskultur an den Hochschulen. In vielen europäischen Hochschulen gab es lange die Vorstellung, nur Studienleistungen, die genau den Leistungen an der eigenen Hochschule entsprechen, dürften anerkannt werden; später wurde vielfach auf die Gleichwertigkeit abgestellt und nach der Lissabon-Konvention wird anerkannt, wenn nicht wesentliche Unterschiede der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. Dieser Kulturwandel braucht Zeit. Die Bundesregierung wird ihre Maßnahmen zur Unterstützung dieses Wandels fortsetzen. 16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der HRK, dass die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) flexibilisiert und die landesspezifischen Strukturvorgaben abgeschafft werden sollten? Die Bundesregierung begrüßt sehr den konstruktiven und stetigen Dialog, den die Zuständigen, KMK und HRK, hierzu führen. 17. Wird die Bundesregierung das Projekt „nexus – Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre“ der HRK auch über das Haushaltsjahr 2014 hinaus fördern? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Das vom BMBF geförderte Vorhaben der HRK „Projekt nexus – Konzepte und gute Praxis für Studium und Lehre“ endet am 30. Juni 2014. Das BMBF entscheidet in Kürze über den Antrag eines Anschlussvorhabens. 18. Mit welchen Aktivitäten treibt die Bundesregierung die von ihr selbst im Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland angeregte diversitätsgerechte Weiterentwicklung des Studienangebots und der Studienorganisation voran? Dies ist Sache der Länder und der Hochschulen selbst. Drucksache 18/1743 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen beim Übergang vom Bachelor zum Master entwickelt (bitte nach Jahren und Fächergruppen aufschlüsseln)? 20. Inwiefern liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen dazu vor, wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen an ihr Erststudium direkt ein Masterstudium anschließen (bitte nach Jahren und Fächergruppen aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Da die Hochschulstatistik weder Angaben über Studienverläufe und damit auch nicht über die Übergänge von einer Stufe (Bachelorstudium) zur nächsten (Masterstudium ) noch zum Verbleib der (Bachelor-)Absolventinnen und Absolventen enthält, liegen in der amtlichen Statistik keine verlässlichen Ergebnisse zum zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Männern und Frauen beim Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium vor. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) hat auf Basis der Absolventenbefragung 2009 den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium untersucht. Längere Zeitreihen sind noch nicht möglich. Für den Absolventenjahrgang 2009 wurde festgestellt , dass ein Jahr nach Abschluss des Bachelorstudiums insgesamt 62 Prozent der Befragten ein Masterstudium begonnen haben, 64 Prozent der Männer und 60 Prozent der Frauen. Zu den Ergebnissen nach Fächergruppen vgl. folgende Tabelle: Prozentualer Anteil des Übergangs nach Fächergruppen bzw. Studienbereichen sowie differenziert nach Geschlecht: Quelle: Christoph Heine: „Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium“, Fächergruppe/Studienbereich Insgesamt Männer Frauen Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport 67 65 68 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 55 60 52 Human-, Veterinärmedizin, Gesundheitswissenschaften 44 48 43 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 61 55 64 Kunst-, Kunstwissenschaften 35 32 37 Mathematik, Naturwissenschaften 75 73 80 Darunter Biologie 86 84 87 Chemie 90 92 88 Informatik 62 63 56 Mathematik 78 73 82 Physik, Astronomie 100 100 100 Ingenieurwissenschaften 64 64 64 Darunter Elektrotechnik 65 64 – Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrswesen 65 65 63 Insgesamt 62 64 60 HIS: Forum Hochschule 7/2012 sowie ergänzende Berechnungen des DZHW Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1743 21. Wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung erst nach mehreren Monaten oder Jahren ein Masterstudium auf (bitte nach Jahren, Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Masterstudienaufnahme – weniger als ein Jahr, zwischen einem und fünf Jahren, mehr als fünf Jahre –, Verbleib zwischen Bachelorabschluss und Masterstudienaufnahme – sozialversicherungspflichtig beschäftigt , arbeitslos gemeldet, Familienphase, Auslandsaufenthalt etc. – und Fächergruppe für Bachelor und für Master aufschlüsseln)? Die Frage 21 kann nur auf Grundlage von Längsschnittdaten für Bachelorabsolvierende bestimmter Jahrgänge beantwortet werden. Da solche Daten bislang nicht vorliegen, wird hilfsweise auf Daten aus der repräsentativen Erhebung von Masteranfängern des DZHW zurückgegriffen (Quelle: Percy Scheller et. al.: „Das Masterstudium als 2. Phase der gestuften Studienstruktur“, HIS: Forum Hochschule 9/2013). Diese aus unterschiedlichen Absolventenjahrgängen stammenden Masteranfänger des Wintersemesters 2011/2012 wurden – rückblickend – u. a. nach der Dauer des Zeitraums zwischen Beendigung ihres Erststudiums und der (jetzigen) Aufnahme des Masterstudiums, nach Art und Dauer der zwischenzeitlichen Tätigkeiten (soweit der zeitliche Abstand mindestens drei Monate betrug) sowie nach Merkmalen der Erwerbstätigkeit gefragt. In der Regel schließt das Masterstudium unmittelbar an ein vorangegangenes Studium an. Der überwiegende Teil der befragten Masteranfänger weist eine sehr kurze Übergangsdauer zwischen Erst- und Masterstudium auf (Tabelle 1). 82 Prozent der Studierenden benötigen für den Übergang vom Erst- in das Masterstudium nicht mehr als fünf Monate. Weil Masterstudiengänge häufig nur zum Wintersemester beginnen, gestaltet sich der Übergang nicht immer reibungslos . Dies betrifft einen geringen Anteil (9 Prozent), nämlich diejenigen, die innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Erststudiums ihr Masterstudium begonnen haben. Bei einem knappen Zehntel der Befragten liegt das Masterstudium mindestens zwölf Monate nach dem Erststudium, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Unterbrechung des Studiums die Rede sein kann. Lange Übergangsphasen vor einem Masterstudium sind stark durch längere Phasen der Erwerbstätigkeiten geprägt (Tabelle 2). Bei Personen mit einer langen Übergangsphase vor dem Master war fast die Hälfte (49 Prozent) erwerbstätig, wobei ein großer Unterschied zwischen Studierenden an Universitäten (43 Prozent ) und Fachhochschulen (72 Prozent) besteht. Die Erwerbsphase dauerte bei mehr als vier Fünfteln der Studierenden mit einer Übergangszeit zwischen Erststudium und Master von mindestens einem Jahr ebenfalls mindestens ein Jahr. Die Art und Dauer der Tätigkeiten sind in den nachfolgenden Tabellen 3 und 4 dargestellt. Tab. 1: Dauer des Zeitraumes zwischen der Beendigung des Erststudiums und Aufnahme des Masterstudiums nach Geschlecht, Hochschulart, und Fachkultur Kategorien; in Prozent HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12 Geschlecht Universitäten Fachhochschulen Gesamt Frauen Männer Gesamt Sprach-/ Kulturw. Sozialwiss. Wirtschafts-/. Verw.-wiss MINT Gesamt Wirtschafts-/ Verw.-wiss, MINT 1-5 Monate 82 82 83 83 83 73 76 89 74 69 84 6-11 Monate 9 9 8 9 8 15 13 6 8 9 7 12 Monate und länger 9 9 9 8 9 12 11 5 18 22 9 Drucksache 18/1743 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tab. 2: Verschiedene Merkmale für Studierende mit einer längeren Übergangsphase nach Geschlecht und Hochschulart in Prozent; nur Studierende mit mindestens zwölf Monaten zwischen Erst- und Masterstudium HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12 Tab. 3: Tätigkeiten zwischen der Beendigung des Erststudiums und Aufnahme des Masterstudiums nach Geschlecht, Hochschulart und Fachkultur Anteile; Auswertung nur für Fälle, wenn mindestens drei Monate Zeit zwischen Erst- und Masterstudium liegen HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12 Gesamt Geschlecht Hochschulart Frauen Männer Universi-täten Fachhoch- schulen Anteil erwerbstätig gewordene Befragte 49 46 54 43 72 nur Erwerbstätige: Erstabschluss Voraussetzung für Erwerbstätigkeit ? 82 80 84 79 89 Entscheidung zum Master während der Erwerbstätigkeit? 80 78 81 79 81 Dauer der Erwerbstätigkeit (kategorial) weniger als 6 Monate 4 2 5 5 2 6-11 Monate 14 13 16 17 9 12 Monate und länger 82 84 78 79 89 Geschlecht Universitäten Fachhochschulen Gesamt Frauen Männer Gesamt Sprach./Kulturw Sozialwiss. Wirtschafts-/. Verw.-wiss MINT Gesamt Wirtschafts-/. Verw.-wiss MINT Ferien/Reise/Erholung/ Auszeit 44 45 43 46 51 46 38 52 35 41 33 Jobs 36 38 32 36 38 44 29 34 33 32 34 Praktikum 31 33 28 32 28 34 45 23 21 25 15 reguläre Erwerbstätigkeit 25 23 27 22 18 25 22 23 41 39 37 Auslandsaufenthalt (nicht studienbezogen) 16 17 15 17 19 14 18 16 12 16 7 Familien-/Haushaltstätigkeit 14 15 12 14 19 15 9 14 8 6 13 Stellensuche 12 12 12 11 11 13 12 11 17 18 16 studienbezogener Auslandsaufenthalt 7 7 6 7 7 5 4 9 3 3 2 Sprachkurs 5 6 4 5 5 7 6 4 4 5 3 Freiwilligendienst 3 3 2 3 4 4 2 2 1 1 0 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1743 Tab. 4: Dauer der Tätigkeiten zwischen der Beendigung des Erststudiums und Aufnahme des Masterstudiums nach Geschlecht und Hochschulart in Monaten; Mediane, Auswertung nur für Fälle, wenn mindestens drei Monate Zeit zwischen Erst- und Masterstudium liegen HIS-Masteranfänger(innen)-Befragung WS11/12 22. Plant die Bundesregierung eine fallspezifische Untersuchung der Situation derjenigen Studierenden, die an ihr Bachelorstudium nicht direkt ein Masterstudium anschließen, z. B. zu deren Motivation, dem Verbleib auf dem Arbeitsmarkt, der Häufigkeit von Praktika und Auslandsaufenthalten, deren finanziellen Situation etc.? Falls nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 21 und 34 wird verwiesen. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen? Inwiefern sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele der Absolventinnen und Absolventen volladäquat zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind (bitte nach Universitäten und Fachhochschulen sowie Geschlecht aufschlüsseln)? Laut einer Studie des DZHW sind Bachelorabsolventen in der großen Mehrheit ausbildungsadäquat beschäftigt, die Arbeitslosenquote unterscheidet sich nicht von anderen Hochschulabsolventen. Bei der Mehrheit der Unternehmen arbeiten sie auf den gleichen Einstiegspositionen wie andere Absolventen (vgl. Kolja Briedis et al. (2011): „Mit dem Bachelor in den Beruf“, Essen, Edition Stifterverband , S. 17; folgende Tabelle zeigt die Adäquanz in der Beschäftigung von Bachelorabsolvierenden an Universitäten und Fachhochschulen differenziert nach Fachrichtungen). Gesamt Geschlecht Hochschulart Frauen Männer Universitä-ten Fachhoch- schulen studienbezogener Auslandsaufenthalt 5 4 (4) 5 (5) Auslandsaufenthalt (nicht studienbezogen) 3 3 3 3 (3) Praktikum 4 5 4 4 5 Freiwilligendienst (6) (6) (6) (6) (6) Sprachkurs 2 2 (2) 2 (2) Jobs 3 3 3 3 4 reguläre Erwerbstätigkeit 12 12 12 10 12 Familien- Haushaltstätigkeit 3 2 3 3 (3) Stellensuche 3 3 3 3 (2) Ferien/Reise/Erholung/Auszeit 2 2 2 2 2 Drucksache 18/1743 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Adäquanz der aktuellen/letzten Beschäftigung (in Prozent) Quelle: Kolja Briedis et al. (2011): Mit dem Bachelor in den Beruf, Essen: Edition Stifterverband 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die im Nationalen Bildungsbericht 2012 festgestellte Entwicklung sich fortsetzt, dass Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen „öfter auf Positionen für qualifizierte Angestellte mit einer beruflichen Ausbildung oder in unterqualifizierte Tätigkeiten“ (S. 138) beschäftigt werden? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine neuen Daten vor. 25. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Stimmen aus der Wirtschaft, Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen seien „zu jung“, nachdem in den 90er-Jahren aus Reihen der Wirtschaft beklagt wurde, deutsche Hochschulabsolventen seien „zu alt“? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht, Bachelorabsolventinnen und -absolventen seien „zu jung“. Dies wurde auch seitens der Wirtschaft bereits 2012 bestätigt in einer Erklärung der Personalvorstände führender deutscher Unternehmen. Diese halten fest, dass die gestufte Studienstruktur bereits 2012 auf dem Arbeitsmarkt angekommen sei und die Zahlen und Fakten zeigten, dass die formale Umstellung auf die neue Studienstruktur weit vorangeschritten ist und wichtige Zwischenetappen erreicht wurden. Der Bachelor kommt aus Sicht der Personalvorstände auf dem Arbeitsmarkt an: 26 Prozent aller Unternehmen hatten bereits Bachelorabsolventen eingestellt, bei den Großunternehmen sind es inzwischen fast 70 Prozent. In diesen sind nach o. g. Erklärung aktuell bis zu zwei Drittel aller Neueinstellungen Bachelorabsolventen. 26. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung im Rahmen der Überprüfung der Dienstrechtsreform des Jahres 2009 gekommen, was den Zugang von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen in Laufbahnen des höheren Dienstes betrifft? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der HRK, die feststellt, dass es aus Gründen der Akzeptanz des Bachelorabschlusses unerlässlich sei, dass Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen auch die Laufbahnen im höheren Dienst offenstehen? Fachrichtung Volladäquat Nur vertikal adäquat Nur fachadäquat Inadäquat Bachelor an Fachhochschulen Sprach- und Kulturwiss. 36 11 20 32 Wirtschaftswiss. 43 19 11 26 Mathematik, Informatik, Naturwiss. 57 16 10 17 Ingenieurwiss. 64 22 4 10 Fachhochschulbachelors gesamt 54 18 8 19 Bachelor an Universitäten Sprach- und Kulturwiss. 29 22 15 34 Wirtschaftswiss. 36 18 11 35 MINT 49 24 5 23 Universitätsbachelors gesamt 40 21 12 28 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1743 Wenn ja, was wird sie tun, um dieses Ziel zu erreichen? Wenn nein, welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die Attraktivität der entsprechenden Bachelorstudiengänge? Im Rahmen der Dienstrechtsreform 2009 sind mit der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung – BLV) die im Dienstrechtsneuordnungsgesetz geschaffenen Grundlagen für die Reform des Laufbahnrechts im Bund ausgefüllt worden. Im Bereich der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes war ein Kernpunkt die Anpassung der Zugangsvoraussetzungen an das System der gestuften Hochschulabschlüsse des Bachelor-/Mastersystems. Diese Maßnahme hat dazu geführt, dass sich einem viel größeren Personenkreis als bisher die Perspektive einer Übernahme in das Beamtenverhältnis bietet. Da nur solche Abschlüsse neu berücksichtigt werden können, die den früher maßgeblichen Abschlüssen gleichwertig sind, konnte das hohe Niveau der beruflichen Qualifikation der Beamtennachwuchskräfte gewahrt werden. Im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode ist vereinbart, die Zugangsvoraussetzungen zum öffentlichen Dienst künftig weiter zu flexibilisieren. Beispielsweise ist gewollt, den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelorabsolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung zu öffnen. Die zur Umsetzung dieses Vorhabens erforderlichen Arbeiten sind in Angriff genommen. 27. Wie viele Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen sind aktuell im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingestellt? Nach welcher Tarifgruppe werden diese bezahlt (bitte nach Anstellungsart – verbeamtet/angestellt – befristet/unbefristet – und Geschlecht aufschlüsseln )? Im BMBF sind aktuell zwei Bachelorabsolventinnen bzw. -absolventen eingestellt . Nach derzeit gültigem Tarif- und Laufbahnrecht sind Bachelorabsolventinnen und -absolventen im gehobenen bzw. vergleichbar gehobenen Dienst (E 9 bis E 12 bzw. A 9 bis A 13) beschäftigt. Eine weitere Aufschlüsselung erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen aufgrund der geringen Fallzahl nicht. 28. Wie viele Masterstudienplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 angeboten, darunter wie viele mit Zulassungsbeschränkung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 29. Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Masterbereich? Liegen der Bundesregierung Berichte über Studienplatzmangel im Masterbereich in bestimmten Fächern und/oder Fächergruppen vor? Wenn ja, in welchem Umfang? 31. Wie viele der Masterstudienplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 unbesetzt geblieben (bitte nach Jahren aufschlüsseln und danach, ob zulassungsbeschränkt oder nicht)? Die Fragen 28, 29 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet. Die von der KMK auf Basis entsprechender Ländermeldungen jährlich erstellten Berichte zur Situation im Masterbereich geben Auskunft über die Zahl der angebotenen Masterstudiengänge, über Zahl und Anteil der Masterstudiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen sowie über Zahl und Anteil der unbe- Drucksache 18/1743 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode setzt gebliebenen Studienplätze in Masterstudiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen . Diese haben sich, jeweils bezogen auf die Situation im Wintersemester wie folgt entwickelt: Zum Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Masterbereich weist die KMK in ihren Berichten darauf hin, dass sich die Nachfrage zum einen nach der Zahl der Bachelorabsolventen, zum anderen nach dem Übergangsverhalten, d. h. durch den Anteil der Bachelorabsolventen, die ein Masterstudium anschließen, bestimmt. In Auswertung ihrer letzten Erhebung zur Situation im Masterbereich im Wintersemester 2013/2014 stellt die KMK fest, dass Universitäten und Fachhochschulen ihr Angebot im Masterbereich bedarfsgerecht ausgeweitet haben. Auch wenn in den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen der Anteil der unbesetzt bleibenden Studienplätze kontinuierlich zurückgehe, sei das Gesamtangebot an Masterstudienplätzen derzeit bundesweit noch ausreichend. 30. Auf welche Quelle stützt sich die Aussage der Bundesregierung im Vierten Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland, es stehe „rechnerisch für jeden interessierten Bachelor heute ein Masterstudienplatz zur Verfügung“ (S. 4)? Wie der vollständigen Aussage an der angegebenen Stelle zu entnehmen ist, haben die Länder dies durch Erhebungen festgestellt, vgl. auch S. 17 des erwähnten Berichts. 32. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der HRK nach der Erprobung des Systems relativer Noten als ein Zulassungsaspekt beim Zugang zu Masterstudiengängen? Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Notenkulturen an den Hochschulen und in den Fächern hat die KMK mit Beschluss vom 9. Februar 2012 das in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben verankerte Ziel bestätigt, für die Abschlussnote neben der Note auf der Grundlage der deutschen Notenskala ein System relativer Noten einzuführen, um im Rahmen der Zulassung zu Masterstudiengängen eine transparente und objektive Bewertung zu erleichtern und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Bundesregierung ist hier nicht zuständig. Gleichwohl begrüßt sie die Fortschritte , die KMK und HRK in einer hierfür eingerichteten gemeinsamen Arbeitsgruppe machen. Hierdurch werden künftig Transparenz, Vergleichbarkeit der Noten und Chancengleichheit bei der Zulassung zu Masterstudiengängen verbessert. Hierdurch wird Mobilität sowohl innerhalb Deutschlands als auch international erhöht. WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 MA-Studiengänge 5 379 5 592 5 463 davon mit örtl. Zulassungsbeschränkung (Anteil in Prozent) 1 285 (23,9 %) 1 447 (25,8 %) 1 521 (27,8 %) unbesetzt gebliebene Studienplätze in MA-Studiengängen mit örtl. Zulassungsbeschränkung (Anteil in Prozent) 5 327 (14,6 %) 4 271 (10,5 %) 3 861 (8,6 %) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1743 33. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes? Für wann ist nach der geplanten Beratung im Hochschulstatistikausschuss des Statistischen Bundesamtes im November 2014 mit der Vorlage der Gesetzesnovelle im Deutschen Bundestag zu rechnen? Es ist vorgesehen, dass im Hochschulstatistikausschuss im November 2014 die Eckpunkte zur Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes verabschiedet werden . Danach soll zügig der Referentenentwurf erarbeitet werden. Der weitere zeitliche Verlauf wird auch von den Verhandlungen mit den Ländern abhängen. 34. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen zur Novellierung des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (HStatG) für die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studierende ein, die unter anderem dringend benötigte Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl von Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern sowie die Anzahl von Masterstudierenden erlauben würde? Mit der Einführung einer Studienverlaufsstatistik kann die Messbarkeit von Studienerfolg und Studienabbruch sowie des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudium wesentlich verbessert werden. Die Bundesregierung hält deshalb eine Verlaufsstatistik für wünschenswert. Ihre Einführung wird bei der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes geprüft. 35. Welche Rolle sieht die Bundesregierung in Zukunft für das E-Learning und insbesondere für so genannte Massive Open Online Courses („MOOCs“) an deutschen Hochschulen? E-learning ist an deutschen Hochschulen üblich und wird in der Regel im Rahmen des sogenannten blended learning, also ergänzend zur Präsenzlehre und auch bei berufsbegleitenden Studienangeboten eingesetzt. Das Potential digitaler Medien zur Steigerung von Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit von hochschulischen Bildungsangeboten sollte noch besser genutzt werden. Dazu bedarf es auch der Entwicklung neuer inhaltlich-didaktischer Konzepte. Die Bundesregierung schätzt Massive Open Online Courses an deutschen Hochschulen grundsätzlich bezüglich der Flankierung in der hochschulischen Aus- und Weiterbildung sowie bei der Vor- und Nachbereitung auch von international angelegten Studienangeboten und insbesondere von dort eingebetteten Mobilitätsangeboten als eine unterstützende Aktivität ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333