Deutscher Bundestag Drucksache 18/1745 18. Wahlperiode 12.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1539 – Die Konflikte in der Republik Moldau vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise und die Beziehungen zwischen der NATO und der Republik Moldau Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Loslösung von der Sowjetunion kam es in dem neu gegründeten Staat Moldau zu zwei großen Territorialkonflikten. Die Zentralmacht in Chisinau verlor de facto die Kontrolle über die beiden Gebiete Gagausien im Süden und Transnistrien (eigentlich: Pridnestrowische Moldauische Republik bzw. Pridnestrowje) im Osten des Landes. Im südmoldauisch gelegenen Gagausien kam es zu kleineren Zwischenfällen, in deren Folge die Zentralregierung faktisch keine Kontrolle mehr über dieses Gebiet ausübt (Jeff Chinn/Steven D. Roper: Territorial autonomy in Gagauzia, in: Nationalities Papers: The Journal of Nationalism and Ethnicity, Jg. 26 (1998), Nr. 1, S. 87 bis 101, hier: S. 95). Die Regierungen der Republik Moldau und der selbst ernannten „Republik Gagausien“ einigten sich im Jahr 1994 auf eine weitreichende Autonomie Gagausiens. Dieses kam somit Mitte der 90er-Jahre in den moldauischen Staatsverband. Dagegen eskalierten die Auseinandersetzungen um Transnistrien zu einem Krieg, in dem auch russische und rumänische Truppen involviert waren. Der Transnistrien-Krieg endete nach wenigen Monaten im Jahr 1992 mit der Einrichtung der Gemeinsamen Kontrollkommission aus moldauischen, transnistrischen und russischen Soldaten, die gemeinsam eine Sicherheitszone kontrollieren . Die Ereignisse in der Ukraine „[…] nähren die Befürchtung, der Konflikt am Dnjestr könnte neuerlich eskalieren“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ moldau-der-naechste-konflikt-12829969.html). Bereits vor der Paraphierung des Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit der Republik Moldau vermuteten Experten des polnischen „Zentrums für Oststudien“, dass in der Sicherheitszone bewaffnete Zusammenstöße realistisch seien (www. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. osw.waw.pl/en/publikacje/osw-commentary/2012-10-23/could-transnistriablock -moldovas-integration-eu). Die international nicht anerkannte transnistrische De-facto-Regierung lehnt die Assoziierung Moldaus mit der Europäischen Union offen ab (www.osw.waw.pl/en/publikacje/osw-commentary/2012- 10-23/could-transnistria-block-moldovas-integration-eu). Drucksache 18/1745 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In einer im Herbst 2013 durchgeführten Umfrage in Kernmoldau gaben 42 Prozent der Befragten an, sie würden im Falle eines Referendums für den Beitritt zur Europäischen Union stimmen – auf der anderen Seite bekundeten jedoch 38 Prozent, einen Beitritt zur Eurasischen Union (EaU) vorzuziehen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/moldau-der-naechste-konflikt-12829969. html). In einer von der autonomen Regierung Gagausiens initiierten Volksabstimmung in dieser Region stimmte Anfang Februar 2014 eine eindeutige Mehrheit gegen eine Annäherung an die Europäische Union und sprach sich für die Integration in die Zollunion/EaU aus (www.eurasischesmagazin.de/ticker/ Moskau-nutzt-Minderheit-der-Gagausen-um-EU-Kurs-Moldaus-zu-stoeren/105). Der Vorsitzende des transnistrischen Parlamentes, Michail Burla, wandte sich Mitte März 2014 an die russische Duma mit der Bitte der Aufnahme Transnistriens in die Russische Föderation (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ europa/transnistrien-russlands-naechster-beitrittskandidat-12851911.html). Im Jahr 2006 hatten bereits bei einem international nicht anerkannten Referendum in Transnistrien 97,2 Prozent der Wahlteilnehmenden für den Anschluss an die Russische Föderation gestimmt. Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise äußerten sich Vertreter der moldauischen Regierung dahingehend, dass sie eine „Absicherung der Parlamentswahlen (in Moldau im November 2014) durch NATO-Streitkräfte“ wünschen würden (ÖMZ, 03/2014). 1. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die allgemeine Sicherheitslage in der Republik Moldau ein? Die Bundesregierung bewertet die Sicherheitslage in der Republik Moldau gegenwärtig als stabil. Die Bedrohungslage wird als „niedrig“ eingeschätzt. 2. Besteht eine sicherheitspolitische Strategie der Bundesregierung (namentlich des Auswärtigen Amts), falls es zu einer militärischen Eskalation des Konfliktes in der Republik Moldau kommen sollte? Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, zur Lösung vorhandener Probleme in der Republik Moldau beizutragen. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung im Jahr 2010 gemeinsam mit der Russischen Föderation das Meseberg -Memorandum verabschiedet. Danach konnten die Verhandlungen zur Lösung des Transnistrienkonflikts im 5+2-Format (Republik Moldau, transnistrische „Führung“; Mediatoren: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Russische Föderation, Ukraine; Beobachter: Europäische Union und Vereinigte Staaten von Amerika) formell wieder aufgenommen und Fortschritte bei der Vertrauensbildung erreicht werden. Seit dem MesebergMemorandum wurden vier Konferenzen der OSZE zu vertrauensbildenden Maßnahmen im Transnistrienkonflikt in Deutschland mit Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert: 2010 in Garmisch-Partenkirchen, 2011 in Bad Reichenhall , 2012 in Rottach-Egern, 2013 in Landshut. Die fünfte Konferenz findet am 10./11. Juni 2014 in Freising statt. Die Bundesregierung wird diesen Weg weiter mit Nachdruck verfolgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1745 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der transnistrische Export und Import mit Deutschland von 2003 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? Transnistrien ist Teil der Republik Moldau. Der Anspruch dieser Region auf Unabhängigkeit wird von keinem Mitglied der Vereinten Nationen anerkannt. Die von den deutschen Behörden erhobenen Statistiken erfassen den Warenaustausch der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Moldau. Die Handelsströme, die innerhalb Moldaus Transnistrien zum Ziel oder als Ausgang haben, werden nicht gesondert erfasst. Der Bundesregierung liegen aus diesem Grunde keine eigenen Erhebungen zum Handel zwischen Deutschland und Transnistrien vor. In einer vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegebenen und finanzierten Studie kamen Experten der Berlin Economics GmbH für das Jahr 2012 bezüglich des Handelsvolumens zwischen Deutschland und Transnistrien zu den folgenden Werten: Wert transnistrischer Exporte nach Deutschland: 25,3 Mio. US-Dollar Wert transnistrischer Importe aus Deutschland: 79,5 Mio. US-Dollar. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauische Import und Export mit der EU von 2003 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? Auf die nachfolgende Auflistung von Eurostat für die Jahre 2003 bis 2013 wird verwiesen. Quelle: Eurostat Zeitraum Einfuhr in die EU (Mio. Euro) Ausfuhr aus der EU (Mio. Euro) Jan.-Dez. 2003 430,5 783,6 Jan.-Dez. 2004 519,8 914,7 Jan.-Dez. 2005 434,8 1 079,5 Jan.-Dez. 2006 514,2 1 183,3 Jan.-Dez. 2007 727,0 1 493,8 Jan.-Dez. 2008 747,9 1 713,7 Jan.-Dez. 2009 515,5 1 244,5 Jan.-Dez. 2010 582,6 1 561,4 Jan.-Dez. 2011 843,3 1 860,5 Jan.-Dez. 2012 940,4 2 035,3 Jan.-Dez. 2013 960,0 2 282,5 Drucksache 18/1745 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Angaben zu den Hauptexport- und Hauptimportgütergruppen beziehen sich auf die Jahre 2012 und 2013: Warengütergruppen gemäß Internationalem Warenverzeichnis für den Außenhandel (SITC) Einfuhr in die EU, Angaben in Euro Produkte/Zeitraum Jan.-Dez. 2013 Jan.-Dez. 2012 0 Nahrungsmittel und lebende Tiere 166 864 299 148 350 600 1 Getränke und Tabak 29 195 233 21 911 111 2 Rohstoffe (ausgenommen Nahrungsmittel und mineralische Brennstoffe) 67 351 661 76 735 186 3 Mineralische Brennstoffe, Schmiermittel und verwandte Erzeugnisse 17 093 249 33 130 214 4 Tierische und pflanzliche Öle, Fette, Wachse 39 765 384 65 508 307 5 Chemische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt 5 240 054 4 757 763 6 Bearbeitete Waren, vorwiegend nach Beschaffenheit gegliedert 120 825 715 113 550 208 7 Maschinenbauerzeugnisse und Fahrzeuge 197 138 682 158 378 551 8 Verschiedene Fertigwaren 315 452 690 318 845 891 9 Waren und Warenverkehrsvorgänge, anderweitig in der SITC nicht erfasst 1 529 150 1 051 713 Warengütergruppen gemäß Internationalem Warenverzeichnis für den Außenhandel (SITC) Ausfuhr aus der EU Angaben in Euro Produkte/Zeitraum Jan.-Dez. 2013 Jan.-Dez. 2012 0 Nahrungsmittel und lebende Tiere 156 087 883 149 959 165 1 Getränke und Tabak 41 183 737 35 634 363 2 Rohstoffe (ausgenommen Nahrungsmittel und mineralische Brennstoffe) 48 137 197 43 238 671 3 Mineralische Brennstoffe, Schmiermittel und verwandte Erzeugnisse 373 978 141 320 614 499 4 Tierische und pflanzliche Öle, Fette, Wachse 3 399 823 3 590 725 5 Chemische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt 275 326 428 256 480 759 6 Bearbeitete Waren, vorwiegend nach Beschaffenheit gegliedert 393 386 049 368 271 960 7 Maschinenbauerzeugnisse und Fahrzeuge 788 116 081 636 029 453 8 Verschiedene Fertigwaren 189 242 007 206 142 156 9 Waren und Warenverkehrsvorgänge, anderweitig in der SITC nicht erfasst 10 350 324 12 479 047 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1745 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauische Import und Export mit Russland von 2003 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauische Import und Export mit der Ukraine von 2003 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? Auf die nachfolgende Auflistung des Statistikamts der Republik Moldau wird verwiesen. Republik Moldau – Außenhandel nach Ländern* (in 1 000 US-Dollar) Quelle: Statistikamt der Republik Moldau * Enthält keine Angaben zu Transnistrien. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der moldauische Import und Export mit Transnistrien von 2003 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? Wie ordnet sich nach Einschätzung der Bundesregierung der deutsch-transnistrische und deutsch-gesamtmoldauische Handel in den Kontext des russisch -transnistrischen, des russisch-gesamtmoldauischen, des ukrainischtransnistrischen und des ukrainisch-gesamtmoldauischen Handels ein? Der Bundesregierung liegen zu den Handelsrelationen der Republik Moldau mit der Region Transnistrien wie auch zu den Handelsbeziehungen zwischen Transnistrien und Deutschland, Russland oder der Ukraine keine eigenen Erhebungen vor. In einer vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegebenen und finanzierten Studie ermittelten Experten der Berlin Economics GmbH für das Jahr 2012 folgende Angaben zum Handel Transnistriens: Exporte 2003 2010 2011 2012 2013 Exporte insg. 789 934 1 541 487 2 216 815 2 161 880 2 428 303 Darunter Russische Föderation 308 413 403 978 625 509 655 132 631 931 Ukraine 56 135 91 587 152 998 122 408 140 386 Importe 2003 2010 2011 2012 2013 Importe insg. 1 402 347 3 855 289 5 191 271 5 212 928 5 492 393 Darunter Russische Föderation 182 921 586 477 822 961 816 882 788 041 Ukraine 309 253 528 520 641 162 594 284 659 140 Drucksache 18/1745 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Exporte aus Transnistrien, 2012 Quelle: Transnistrische Zentralbank (2013) Importe nach Transnistrien, 2012 Quelle: Transnistrische Zollbehörde (2013) Demnach ist die Handelsbilanz Transnistriens hoch defizitär. Das Defizit ist überwiegend auf das Ungleichgewicht im Handel mit Russland zurückzuführen. Es wird durch offene und verdeckte Transferzahlungen ausgeglichen. Die Rolle Russlands als wichtigster Handelspartner ergibt sich aus der Bedeutung der Energieimporte für das Handelsvolumen Transnistrien (50,3 Prozent der Importe bzw. 86 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in 2012). Der Handel innerhalb Moldaus ist der wichtigste Absatzweg für transnistrische Produkte (v. a. Elektrizität ). Deutschland und andere Staaten der Europäischen Union sind ein wichtiger Handelspartner für Transnistrien. Hauptabsatzgüter waren Textilien, metallurgische Erzeugnisse, Energie und Schuhe. 8. Welche formellen und informellen Beziehungen existieren seit dem Jahr 2003 zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium der Verteidigung zu transnistrischen Behörden ? Welche formellen und informellen Beziehungen existieren seit dem Jahr 2003 nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen deutschen Landes- und kommunalen Behörden und transnistrischen Behörden? Das Auswärtige Amt führt Gespräche mit Vertretern aus Transnistrien im Rahmen der Bemühungen um eine Konfliktlösung und bei der Vorbereitung und Umsetzung von vertrauensbildenden Maßnahmen. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung pflegen keine formellen oder informellen Beziehungen zu transnistrischen Behörden. Über Beziehungen von Landesbehörden zu Transnistrien liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Auf kommunaler Ebene besteht seit dem Jahr 2002 eine Städtepartnerschaft der Stadt Tiraspol mit Eilenburg (Sachsen). Diese wird nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch nicht mehr aktiv gepflegt. Land $ Mio. Anteil in % Deutschland 25,3 3,6 Innerhalb Moldaus 250,2 35,8 Russland 154,7 22,2 Ukraine 59,6 8,5 Exporte, gesamt 698,0 100,0 Land $ Mio. Anteil in % Deutschland 79,5 4,4 Innerhalb Moldaus 125,0 6,9 Russland 911,7 50,7 Ukraine 222,6 12,4 Importe, gesamt 1799,9 100,0 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1745 9. Wie hat sich die deutsche personelle Beteiligung an der Mission EUBAM (European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine) von 2005 bis 2013 entwickelt? Deutschland beteiligt sich seit 2005 an der Grenzmission der Europäischen Union für die Republik Moldau und die Ukraine (EUBAM Moldau/Ukraine): 2005: 10 Entsendungen (5 Bundeszollverwaltung, 5 Bundespolizei) 2006: 7 Entsendungen (5 Bundeszollverwaltung, 2 Bundespolizei) 2007: 3 Entsendungen (3 Bundespolizei). Für den Zeitraum ab dem Jahr 2008 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/10252 vom 17. September 2008, Bundestagsdrucksache 16/11314 vom 8. Dezember 2008, Bundestagsdrucksache 16/ 11548 vom 5. Januar 2009, Bundestagsdrucksache 16/12968 vom 11. Mai 2009, Bundestagsdrucksache 16/13897 vom 14. August 2009, Bundestagsdrucksache 17/84 vom 27. November 2009, Bundestagsdrucksache 17/1006 vom 15. März 2010, Bundestagsdrucksache 17/2264 vom 22. Juni 2010, Bundestagsdrucksache 17/2845 vom 3. September 2010, Bundestagsdrucksache 17/3931 vom 25. November 2010, Bundestagsdrucksache 17/4939 vom 28. Februar 2011, Bundestagsdrucksache 17/6034 vom 1. Juni 2011, Bundestagsdrucksache 17/ 6710 vom 29. Juli 2011, Bundestagsdrucksache 17/7617 vom 8. November 2011, Bundestagsdrucksache 17/8688 vom 15. Februar 2012, Bundestagsdrucksache 17/9536 vom 8. Mai 2012, Bundestagsdrucksache 17/10450 vom 10. August 2012, Bundestagsdrucksache 17/11251 vom 29. Oktober 2012, Bundestagsdrucksache 17/12469 vom 26. Februar 2013, Bundestagsdrucksache 17/ 13437 vom 10. Mai 2013, Bundestagsdrucksache 17/14552 vom 14. August 2013 und Bundestagsdrucksache 18/154 vom 10. Dezember 2013 verwiesen. a) Wie hat sich der transnistrisch-ukrainische Handel nach Kenntnis der Bundesregierung von 2005 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? b) Wie hat sich der transnistrisch-russische Handel nach Kenntnis der Bundesregierung von 2005 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? c) Wie hat sich der transnistrisch-moldauische Handel nach Kenntnis der Bundesregierung von 2005 bis 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, Umfang des Handels und Hauptexport- und Hauptimportgüter auflisten)? d) Wie hat sich der Schmuggel von Menschen und Gütern (Waffen und Drogen), dessen Verhinderung durch EUBAM unterstützt werden soll, über die transnistrischen Außengrenzen von 2005 bis 2013 entwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die veröffentlichten Jahresberichte der Mission EUBAM Moldau/Ukraine verwiesen. e) Zu welcher Evaluation kommt die Bundesregierung angesichts der über achtjährigen Arbeit der Mission EUBAM? Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission seit dem Jahr 2005 bei der Erfüllung des Mandates der Mission EUBAM Moldau/Ukraine durch die Entsendung (i. d. R. einjährige Abordnung) von bis zu 15 Polizistinnen und Polizisten des Bundes sowie Zollbeamtinnen und -beamten. Die Bundesregierung bewertet die Arbeit von EUBAM als erfolgreich. Die Fortschritte der Mission können im Einzelnen den veröffentlichten Jahresberichten der Mission EUBAM Moldau/Ukraine entnommen werden. Drucksache 18/1745 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in der Stationierung von Polizisten in der Ukraine und dem im Jahr 2010 vom ukrainischen Parlament verabschiedeten Neutralitätsgesetz? Die Grenzmission EUBAM Moldau/Ukraine wurde am 30. November 2005 auf Initiative der Präsidenten der Republik Moldau und der Ukraine bei der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission bei der Erfüllung des Mandates der Mission EUBAM Moldau/Ukraine durch die Entsendung (i. d. R. einjährige Abordnung) von bis zu 15 Polizistinnen und Polizisten des Bundes sowie Zollbeamtinnen und -beamten . Der in der Frage aufgeworfene Widerspruch besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht. g) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in der Stationierung von Polizisten in der Republik Moldau und der verfassungsgemäß festgeschriebenen Neutralität? Auf die Antwort zu Frage 9f wird verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den gegebenenfalls sicherheitsrelevanten Zwischenfall in Parcani in der moldauischen Sicherheitszone Anfang Februar 2014, bei dem transnistrische Sicherheitskräfte mehrere Moldauer wegen angeblichem Schmuggel festnahmen (osce.usmission.gov/feb_6_14_moldova.html)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde Anfang Februar 2014 der Schulleiter des Lyzeums in Tiraspol („Latin script“-Schule) in Bender von transnistrischen Sicherheitskräften vorübergehend festgenommen. Dabei wurden sein Fahrzeug, sein Mobiltelefon und die Mobiltelefone seiner Mitfahrer sowie Bargeld und Schulstempel beschlagnahmt. Die Gegenstände wurden später wieder herausgegeben. Darüber hinaus liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden eigenen Erkenntnisse vor. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Vorschlag der moldauischen Regierung, eine unabhängige OSZE-Untersuchung (OSZE = Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zur Lokalisierung nichtberechtigter Truppenteile in der Sicherheitszone anzufordern (www.timpul.md/articol/transnistrenii-i-ruii-continua-sa-ignore-comisiaunificata - de-control-42010.html), und beabsichtigt die Bundesregierung eine Teilnahme an dieser OSZE-Untersuchung über die bisherige OSZEMission hinaus? Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der aktuellen Ukrainekrise auf die Gemischte Kontrollkommission (Joint Control Commission) in der Republik Moldau? Der Bundesregierung sind keine Änderungen in der Arbeit der Gemischten Kontrollkommission bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1745 a) Welchen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Gemischte Kontrollkommission? Die Gemischte Kontrollkommission setzt sich aus jeweils sechs Vertretern der Republik Moldau, Transnistriens und Russlands sowie drei Vertretern der Ukraine zusammen. Ferner sekundieren nach Bedarf Experten. Zu den Gemeinsamen Friedensschaffenden Kräften wurden durch die Republik Moldau derzeit 402 Personen, von Russland 395 Personen und seitens Transnistriens 331 Personen entsandt. Darüber hinaus nehmen weiterhin zehn ukrainische Militärbeobachter an den Gemeinsamen Friedensschaffenden Kräften teil. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die ukrainischen Militärbeobachter in der Gemischten Kontrollkommission in der Republik Moldau angesichts der aktuellen Ukrainekrise? Die Arbeit der ukrainischen Mitglieder der Gemischten Kontrollkommission verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend den Vereinbarungen. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Referendum in Gagausien von Anfang Februar 2014? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand am 2. Februar 2014 ein Referendum in der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien statt. Es wurde über folgende Aussagen abgestimmt: 1. „Sind Sie mit dem außenpolitischen Vektor der Republik Moldau einverstan- den, der den Beitritt zur Europäischen Union zum Ziel hat?“ (rot unterlegtes Kästchen) und „Sind Sie mit dem außenpolitischen Vektor der Republik Moldau einverstanden, der den Beitritt zur Zollunion (Russland, Weißrussland und Kasachstan) zum Ziel hat?“ (grün unterlegtes Kästchen). 2. „Stimmen Sie der Annahme des beigefügten Gesetzentwurfes zu, welcher es dem Volk Gagausiens gestattet, seine Selbstbestimmungsrechte wahrzunehmen , falls die Republik Moldau ihren Status als unabhängiges Land verliert?“ Nach Angaben des gagausischen Wahlkomitees beteiligten sich über 70 Prozent der ca. 100 000 Wahlberechtigten an der Abstimmung. Die Auszählung ergab Mehrheiten von jeweils über 98 Prozent für die Orientierung des Landes in Richtung Russland und Zollunion bzw. für den Gesetzentwurf, der Gagausien die Unabhängigkeit vorbehält. Ein Referendum zu außenpolitischen Fragen steht der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien nach der moldauischen Verfassung nicht zu. Es ist somit verfassungswidrig. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des gagausischen Referendums? Die Bundesregierung erkennt das Referendum nicht an, da es gegen die Bestimmungen der moldauischen Verfassung verstößt. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EU, die Öffentlichkeit in der Republik Moldau besser über die Potenziale, die das Assoziierungsabkommen mit der EU bietet, zu informieren. Drucksache 18/1745 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welchen Einfluss wird das gagausische Referendum nach Kenntnis der Bundesregierung auf die geplante Paraphrasierung der EU-Assoziierung Moldaus haben? Das Referendum in Gagausien im Februar 2014 hatte keinen Einfluss auf die Paraphierung des Assoziierungsabkommens. Diese erfolgte auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft am 28./29. November 2013 in Wilna. c) Könnte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Assoziierung Moldaus mit der Europäischen Union den in dem gagausischen Referendum angesprochenen Verlust der Souveränität und somit die Unabhängigkeitserklärung Gagausiens bedeuten? Das Assoziierungsabkommen mit der EU bedeutet keinen Verlust von Souveränität für die Republik Moldau. Die Entscheidung zur Unterzeichnung des Abkommens ist vielmehr Ausdruck der souveränen Entscheidung der Republik Moldau bzw. der in demokratischen Wahlen legitimierten zuständigen Verfassungsorgane . 14. Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Stand der im MesebergMemorandum (einem von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem damaligen russischen Präsidenten Dmitrij Medwedew bei ihrem Treffen im Juni 2010 erarbeiteter Vorschlag, in dem u. a. die gemeinsame Lösung des Transnistrien-Konfliktes angedacht war, vgl. Bundestagsdrucksache 17/8239) gemachten Vorschläge zur Lösung des Transnistrien-Konfliktes ein? Das Meseberg-Memorandum versteht die Lösung des Transnistrienkonflikts als Teil eines Prozesses, dem eine verstärkte Kooperation zwischen der Europäischen Union und Russland folgen soll. Infolge des Meseberg-Memorandums kam es zur Wiederaufnahme offizieller Verhandlungen im 5+2-Format im November 2011. Im Jahr 2012 fanden sechs Verhandlungsrunden statt, im Jahr 2013 fünf, im Jahr 2014 bislang eine. Die nächste Runde findet am 5./6. Juni 2014 in Wien statt. Im April 2012 einigten sich die Parteien auf Prinzipien der Verhandlungsführung und eine gemeinsame Agenda, die drei Themenkörbe umfasst : (1) Soziale und Wirtschaftsfragen, (2) Rechtliche und humanitäre Fragen und Menschenrechte sowie (3) Konfliktlösung. Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts verzeichnen seit der zweiten Jahreshälfte 2012, nach einer Verhärtung der Positionen Russlands und der transnistrischen „Führung“, keine Veränderungen bei der Diskussion des dritten Korbes. Die Gespräche sind seitdem auf Fortschritte bei vertrauensbildenden Maßnahmen fokussiert. Grundsätzlich ist die Durchführung praktischer vertrauensbildender Maßnahmen zwischen der Republik Moldau und ihrem Landesteil Transnistrien eine Kernaufgabe der OSZE-Mission in Chișinău. Die Bundesregierung unterstützt die OSZE-Mission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. So wurde im Jahr 2013 mit deutscher Unterstützung ein Umweltprojekt am Nistru/ Dnjestr angestoßen. Von der beabsichtigten Modernisierung der Infrastruktur zur Abwasserentsorgung in den Städten Dubǎsari und Criuleni sowie umliegenden Gemeinden beiderseits des Flusses würden ca. 30 000 Menschen profitieren . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1745 a) Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die ggf. nichterfolgte Umsetzung der im Meseberg-Memorandum gemachten Vorschläge Transnistrien betreffend? Das Meseberg-Memorandum sieht vor, durch den Anreiz einer engeren Kooperation zwischen der EU und Russland greifbare Fortschritte bei den Verhandlungen zur Lösung des Transnistrienkonflikts im 5+2-Format zu erzielen. Diese Fortschritte sind bislang im Bereich der vertrauensbildenden Maßnahmen erreicht worden. Hier hat es konkrete Verbesserungen für die Menschen auf beiden Seiten des Flusses Nistru/Dnjestr gegeben. Der Einstieg in die Substanz der Konfliktlösung erweist sich dagegen weiterhin als schwierig, da dies eine Diskussion der Kernfragen des Konflikts auf der Grundlage der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau erfordern würde. Die Bundesregierung unterstützt den Prozess der Lösung des Transnistrienkonflikts weiter aktiv. Sie führt dazu mit allen Beteiligten des 5+2-Formats zur Lösung des Konflikts in Transnistrien und in der Region Gespräche. b) Welche Haltung nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die USRegierung von Präsident Obama (im Amt seit dem Jahr 2009) zum deutsch-russischen Meseberger Memorandum von 2010 ein? c) Welche Haltung nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die polnische Regierung unter Donald Tusk (2007 bis 2011) zum Meseberger Memorandum von 2010 ein? d) Welche Haltung hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die litauische Regierung von Ministerpräsident Andrius Kubilius (2008 bis 2012) zum Meseberger Memorandum von 2010 eingenommen? Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Republik Polen und der Republik Litauen teilen das Interesse der internationalen Gemeinschaft an einer Lösung des Transnistrienkonflikts unter Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau. 15. Welche Fortschritte hat der Meseberg-Prozess nach Ansicht der Bundesregierung für die „5+2“-Verhandlungen bisher gebracht? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Inwiefern widersprechen nach Ermessen der Bundesregierung die verschiedenen NATO-Feierlichkeiten (NATO = Organisation des Nordatlantikvertrags ) in den Jahren 2013 und 2014 in Chişinău zum 10. Jahrestag der NATO-Osterweiterung (www.novinite.com/articles/159230/Capitals +of+US,+EU,+Moldova+to+Host+NATO%E2%80%99s+Enlargement +Anniversary) der in der moldauischen Verfassung festgeschriebenen Neutralität des Landes? 17. Mit welcher Begründung ist die moldauische Regierung als Nicht-NATOMitglied an die NATO herangetreten, um die verschiedenen Feierlichkeiten zum 10. Jahrestag der NATO-Osterweiterung auszurichten, bzw. mit welcher Begründung ist die bulgarische Regierung als „Kontaktpunkt “ in der NATO für die moldauische Regierung an die moldauische Regierung herangetreten, die verschiedenen Feierlichkeiten zum 10. Jahrestag der NATO-Osterweiterung auszurichten? In den Jahren 2013 und 2014 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung keine Feierlichkeiten der NATO in Chișinău gegeben. Drucksache 18/1745 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, wieso die Stellvertreterin des US-Außenministers Victoria Nuland die Lage in Transnistrien „mit Sorge“ betrachte (AFP-Meldung, 30. März 2014)? Die Bundesregierung hat diesbezüglich keine Erkenntnisse. 19. Befinden sich – vor dem Hintergrund, dass die moldauischen Streitkräfte in Alarmbereitschaft versetzt wurden (www.zeit.de/politik/ausland/2014- 05/ukraine-moldau) – nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Truppen an der Grenze zu Moldau bzw. Transnistrien ebenso in Gefechtsbereitschaft? Die Bundesregierung kann Presseberichte, in denen behauptet wird, dass die Streitkräfte der Republik Moldau in Alarmbereitschaft versetzt worden seien, nicht bestätigen. Das ukrainische Verteidigungsministerium hatte bereits am 10. März 2014 eine Überprüfung der eigenen Gefechtsbereitschaft angeordnet. Die Streitkräfte übten landesweit. Zudem wurde volle Kampfbereitschaft angeordnet. Seit Beginn der Anti-Terror-Operationen in der Ostukraine befinden sich die ukrainischen Streitkräfte in allgemeiner Alarmbereitschaft. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kontrolle aller russischen Sender in der Republik Moldau durch den moldauischen Rundfunkskoordinierungsrat und die Initiative der moldauischen Parlamentarierin Ana Guțu, alle russischen Sender in dem Land abzuschalten (www.media-azi.md/en/stiri/bcc-begins-monitoring-russian-tv-channelsrebroadcast -moldova)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Bestrebungen in der Republik Moldau zur Abschaltung aller russischen Sender – die auch auf die Initiative der moldauischen Parlamentarierin Ana Guțu zurückgehen – nicht in die Tat umgesetzt . Kontrollmaßnahmen, über die in Medien vereinzelt berichtet wurde, hatten nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkung auf die Freiheit der Medien in der Republik Moldau zur Folge. a) Welche Haltung hat die moldauische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Initiative von Ana Guțu eingenommen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die moldauische Regierung ihre Besorgnis über die Ausstrahlung tendenziöser russischer Rundfunksendungen zum Ausdruck gebracht. b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Initiative von Ana Guțu? c) In welchem Rahmen hat die Bundesregierung ihre Haltung gegenüber der moldauischen Regierung klargemacht? Die Bundesregierung hat ihre Haltung gegenüber der Initiative zur Abschaltung russischer Sender in Moldau in einer gemeinsamen Antwort der EU dargelegt und unter Verweis auf die Gewährleistung der Medienfreiheit Bedenken erhoben . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1745 d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Vertreter der OSZE den moldauischen Rundfunkskoordinierungsrat gebeten haben, von dem Ansinnen Ana Guțus abzusehen, um die Meinungsfreiheit in dem Land nicht zu gefährden (www.media-azi.md/en/stiri/bcc-begins-monitoring-russiantv -channels-rebroadcast-moldova)? Der Bundesregierung sind diese Äußerungen von OSZE-Vertretern nicht bekannt . 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ersuchen von Vertretern der moldauischen Regierung, dass eine „Absicherung der [moldauischen ] Parlamentswahlen [im November 2014] durch NATO-Streitkräfte “ gewünscht ist (ÖMZ, 03/2014)? a) In welcher Form hat die moldauische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung diese Anfrage gestellt? b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Initiative der derzeitigen moldauischen Regierung? c) Inwiefern hält die Bundesregierung eine Stationierung von NATOTruppen in Moldau mit der verfassungsgemäß festgeschriebenen Neutralität vereinbar? d) Plant die Bundesregierung eine Beteiligung an der Stationierung von NATO-Truppen in der Republik Moldau? Die Republik Moldau ist ein neutraler Staat und hat nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO nicht um Entsendung von Streitkräften unter NATO-Kommando gebeten. 22. Ist der Bundesregierung die Aussage des derzeitigen rumänischen Präsidenten Traian Băsescu bekannt, dass die Republik Moldau ein „zweiter rumänischer Staat“ sei (www.greenpeace-magazin.de/tagesthemen/ einzelansicht/artikel/2014/05/18/basescu-moldau-ist-zweiter-rumaenischerstaat /)? a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Aussage des rumänischen Präsidenten? b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage Traian Băsescus aus dem Jahr 2006, dass Rumänien „das einzige Volk [sei], das noch geteilt ist, da die deutsche Nation ja wiedervereinigt ist” (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/ 57560)? Die in der Presse zitierte Äußerung des rumänischen Präsidenten Traian Băsescu ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung erklärte der Präsident Traian Băsescu jedoch in einem Interview am 17. März 2014, dass er das Vereinigungsprojekt mit der Republik Moldau nicht weiter verfolgen werde, weil hierzu die nötige Unterstützung in Rumänien fehle. Die Bundesregierung tritt für die Wahrung der territorialen Integrität der Republik Moldau ein und ist an stabilen Beziehungen zwischen Rumänien und der Republik Moldau interessiert. Drucksache 18/1745 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über politische Flüchtlinge aus Gagausien, die nach Transnistrien ins Exil gegangen sind, wie beispielsweise Iwan Burgudzhi, dessen Inhaftierung von der OSZE als „politischer Fall“ anerkannt wurde (Hannes Hofbauer: Transnistrien, in: Hannes Hofbauer: Mitten in Europa: Politische Reiseberichte aus Bosnien -Herzegowina, Belarus, der Ukraine, Transnistrien/Moldawien und Albanien, Wien 2006, S. 141)? Nach Kenntnis der Bundesregierung lebt Iwan Burgudzhi seit 2010 in Gagausien und ist dort Mitglied der gagausischen Volksversammlung. Über seinen Aufenthalt in Transnistrien und mögliche Gründe hierfür liegen keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333