Deutscher Bundestag Drucksache 18/1751 18. Wahlperiode 13.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1527 – Auswertung der geförderten Maßnahmen in den KfW-Gebäudesanierungsprogrammen hinsichtlich Klimaschutz-, Energieeinspar- und Kostenwirksamkeit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein zielgerichteter Einsatz von öffentlichen Fördermittel ist im Interesse des Bundes und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse, sowohl die Vergabe als auch die Verwendung von Fördergeldern transparent zu gestalten; hierzu gehört auch eine ausreichende Kontrolle der Verwendung der Mittel. Die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs in Gebäuden (Dämmung der Gebäudehülle, Modernisierung des Heizungssystems ) gelten als eine der volkswirtschaftlich kosteneffizientesten Möglichkeiten, CO2 einzusparen („niedrige CO2-Vermeidungskosten“) – sofern sie korrekt durchgeführt werden. Seit dem Jahr 1990 finanziert der Bund Förderprogramme der KfW Bankengruppe für die Energieeinsparung und CO2-Reduktion im Gebäudebereich. Die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe sind ein essentieller Faktor in Bezug auf das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken. Seit dem Jahr 2001 sind die Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms. Neben der CO2-Reduktion ist ein weiteres Ziel der Förderung, Energie einzusparen und so den steigenden Energiekosten entgegenzutreten . Seit 2007 gibt es alternativ zu den zinsgünstigen Darlehen auch direkte Zuschüsse. Durch die Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe werden der energieeffiziente Neubau, aber auch die Renovierung von Wohngebäuden hin zu verschiedenen Effizienzhausstandards sowie Einzelmaßnahmen bezuschusst. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Jahr 2009 folgten den gut 2 Mrd. Euro an staatlichen Darlehen und Investitionszuschüssen private Investitionen von 18,4 Mrd. Euro und 290 000 geschaffene bzw. gesicherte Arbeitsplätze (Bundestagsdrucksache 17/2610). Um sicherzugehen, dass die geförderten Standards eingehalten werden, wird bei der Antragstellung durch eine Sachverständige oder einen Sachverstän- Drucksache 18/1751 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode digen eine umfassende Beschreibung der geplanten Maßnahmen erstellt. Die in der Onlinebestätigung zum Antrag einzugebenden Daten werden automatisiert auf Plausibilität geprüft. Darüber hinaus bestätigt eine Sachverständige oder ein Sachverständiger auch die Durchführung der Maßnahmen gemäß Antragstellung . Allerdings erfolgt nach Information der Fragestellung eine zusätzliche Überprüfung des durch die Maßnahme erreichten Effizienzstandards durch die KfW Bankengruppe nach Baufertigstellung nur stichprobenhaft. Um die Zielerreichung, Kosteneffizienz und sinnvolle Verwendung öffentlicher Gelder in den Programmen der KfW Bankengruppe mit hoher Aussagekraft auszuwerten, ist eine möglichst gute Datenbasis über erfolgte Sanierungen und Neubauten erforderlich. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat mit der KfW ein Bündel von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren vereinbart. Dazu gehören die Sicherung der Qualifikation und der Arbeitsqualität der in die Programme einbezogenen Sachverständigen (vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Energieeffizienz-Expertenliste für KfW-Programme “ – Bundestagsdrucksache 18/1598), die oben beschriebenen Maßnahmen der Antragskontrolle und Plausibilisierung, die stichprobenhafte Überprüfung von Berechnungsunterlagen sowie stichprobenhafte Vor-Ort-Kontrollen . Letztendlich gehört dazu auch die detaillierte Überprüfung der Rechnungen und Verwendungsnachweise im Rahmen der sog. Bankenprüfung der KfW. 1. Wie hoch ist die ermittelte CO2-Einsparung durch die CO2-Sanierungsprogramme der KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 (bitte getrennt für die Programme der KfW Bankengruppe 430, 151, 152, 153 und jährlich ausweisen , unter Angabe der jeweiligen Quelle und Höhe der eingesetzten Bundeshaushaltsmittel)? In der folgenden Tabelle werden die Werte für die CO2-Einsparung der o. g. KfW-Förderprogramme und die eingesetzten Bundesmittel angegeben. Jährliche CO2-Einsparung durch KfW-Programme, per 31.12., Tonnen CO2 * vorläufige Schätzung ** Eine Unterteilung nach einzelnen Sanierungsprogrammen ist nicht möglich *** CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Wohnraum Modernisieren, Ökologisch Bauen Energieeffizient Sanieren** (430, 151, 152) Energieeffizient Bauen (153) Vorgänger- programme*** Mittelbelegung (in T€) 2007 559 000 850 2008 820 000 1 400 2009 1 069 000 103 000 2 050 2010 906 000 93 100 1 400 2011 457 100 85 000 950 2012 575 700 103 000 1 420 2013* 689 800 132 300 1 405 per 30.04.2014* 203 700 36 800 Quelle: jährliche Evaluationen durch IWU/IFAM, siehe www.kfw.de/KfW-Konzern/KfW-Research/Economic-Research/Evaluationen/ Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren/ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1751 2. Wie hoch ist der Förderanteil des Bundes an den Sanierungsprogrammen der KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 (bitte nach Investitionen und Zuschüssen getrennt und jährlich ausweisen)? Der Förderanteil des Bundes beträgt grundsätzlich 100 Prozent der Zuschüsse und der Zinsverbilligung. 3. Wie viele Bauvorhaben mit dem Ziel der CO2- bzw. Energieeinsparung hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 mit Bundeshaushaltsmitteln finanziell unterstützt (bitte getrennt nach Investitionen und Zuschüssen und jährlich ausweisen)? Zahlen für die wohnwirtschaftlichen Bundesprogramme 1 inkl. Vorgängerprogramme 2 ohne Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (bis 2011 Sonderförderung) 3 Wohneinheiten i. R. v. Globaldarlehen wurden mitgezählt, soweit die Darlehen belegt sind 4. Wie viele Stichprobenkontrollen und Vor-Ort-Besuche hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 bei den entsprechenden Bauvorhaben vorgenommen oder zur Prüfung durch Dritte veranlasst (bitte getrennt nach Art und Zielrichtung der Stichprobenkontrollen, Vor-Ort-Besuche und jährlich ausweisen und durchführende Stelle benennen)? 5. Wie hoch ist vor dem Hintergrund dieser Zahlen die Auswertungsquote, also die Anzahl der Überprüfungen je Anzahl der geförderten Fälle nach den unterschiedlichen Überprüfungsarten seit dem Jahr 2007 (bitte getrennt und jeweils jährlich ausweisen)? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der Vergangenheit wurden im Rahmen zufälliger Stichprobenkontrollen sowohl energetische Berechnungsunterlagen als auch die umgesetzten energetischen Maßnahmen vor Ort überprüft. Neben den Zufallsstichproben wurden auch Verdachtsfälle kontrolliert, bei denen z. B. nicht plausible Daten im Antrag oder den eingereichten Rechnungen nach Maßnahmenumsetzung aufgefallen Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen1, 3 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss1, 2 Energieeffizient Bauen1, 3 Anzahl WE Anzahl WE Anzahl WE 2007 46 798 147 938 2 791 5 245 5 540 17 158 2008 71 930 213 776 7 664 12 241 10 477 26 400 2009 88 123 285 515 55 887 112 043 34 459 69 744 2010 57 990 240 360 49 670 103 218 42 751 84 245 2011 36 692 132 733 23 062 47 942 45 296 81 244 2012 53 888 184 927 32 599 57 385 66 183 116 055 2013 48 997 168 497 57 938 107 134 75 440 128 829 per 30.04.2014 12 464 51 244 14 907 26 157 21 398 34 285 waren. Drucksache 18/1751 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Zufallsstichprobenprüfungen erfolgten in der Vergangenheit häufig zeitlich und regional begrenzt und hatten unterschiedliche Prüfschwerpunkte, wie z. B. die Planungsqualität beim Austausch von Fenstern oder die Planungsqualität im Standard KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Dabei variierte die Stichproben- und Prüfsystematik. Die Kontrollen wurden dezentral durchgeführt; eine zentrale Erfassung der geprüften Vorhaben erfolgte in diesem Rahmen nicht. Diese Kontrollen dienten auch der Vorbereitung der vertieften stichprobenhaften Vor-OrtKontrollen , die Ende des Jahres 2013 bundesweit stattfanden. 6. Wer nimmt für die KfW Bankengruppe die Vor-Ort-Kontrollen bzw. Effizienzprüfungen vor? Die Vor-Ort-Kontrollen werden von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) koordiniert und dokumentiert. Hierfür hat die den im Jahr 2013 im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhalten. Durchgeführt werden die Kontrollen von qualifizierten Fachprüfern der regionalen Partner der dena, wie dem energie- & umweltzentrum allgäu gGmbH, dem GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V., dem Öko-Zentrum NRW GmbH und der ZEBAU GmbH. Andere Qualitätskontrollen (Plausibilisierung der Anträge, Unterlagenprüfung, Rechnungskontrolle) erfolgen durch die KfW. 7. Wie verhielten sich die tatsächlich vor Ort ermittelten Energie- und CO2- Einsparungen zu den vorab im Antragsverfahren angegebenen Einsparpotenzialen ? 8. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe diese Daten vor Ort ermittelt ? 9. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe dabei Abweichungen festgestellt ? 10. Welche Ursachen für Abweichungen zwischen gemeldeter Energieeinsparung und festgestellter tatsächlicher Energieeinsparung wurden bei der Überprüfung festgestellt (z. B. welche Formen von Baumängeln), lassen sich besonders häufige Ursachen feststellen, und gibt es einen über die Jahre festzustellenden Trend? 11. Welche Maßnahmen können nach Ansicht der Bundesregierung dazu führen , die Abweichungen zu reduzieren? Die Fragen 7 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vor-Ort-Kontrollen finden zeitnah zur Umsetzung der geförderten Maßnahme statt, um direkt zu prüfen, ob der beantragte bzw. zugesagte Förderstandard erreicht wurde und somit die ausgereichten Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden. Die KfW-Förderung basiert nicht auf einer festgelegten oder im Antrag angegebenen CO2- bzw. Energieeinsparung. Eine Erfassung von konkreten Energieverbrauchswerten und damit Verbrauchsreduzierung ist zum Zeitpunkt der Kontrollen noch nicht möglich, da in der Regel noch keine Werte/ Abrechnungen „nach Sanierung“ vorliegen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1751 12. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 die von ihr geförderten energetischen Bauvorhaben beanstandet (bitte getrennt nach Vorabbeanstandung und Beanstandung der fertigen Maßnahme sowie Beanstandungsgrund und jeweils jährlich ausweisen)? 13. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 nach entsprechenden Kontrollen gewährte Fördermittel ganz oder anteilig zurückgefordert oder entsprechende Verfahren eingeleitet (bitte getrennt und jeweils jährlich ausweisen)? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird hinsichtlich der Stichproben und Vor-Ort-Kontrollen hingewiesen. Bei festgestellten Abweichungen von den Förderanforderungen hat die KfW die Fördermittel je nach Sachverhalt und Umfang der Abweichung zum Teil oder vollständig zurückgefordert. Die Kontrolle von Antragsunterlagen führt bei Nichteinhaltung der Förderbestimmungen je nach Art und Umfang zur Nichtzusage oder es werden Zusagen mit Auflagen erteilt. Diese Informationen werden nicht zentral erfasst, so dass eine zahlenmäßige Beantwortung der Frage nicht möglich ist. 14. Hat die KfW Bankengruppe in den vergangenen Jahren ihr Kontroll- bzw. Überprüfungsverfahren geändert? a) Wenn nein, warum nicht? b) Falls ja, was hat die KfW Bankengruppe diesbezüglich geändert, und warum? Im letzten Jahr wurde das Qualitätssicherungssystem vor dem Hintergrund der neuen automatisierten Kredit- und Zuschussbearbeitungsprozesse der KfW überprüft und überarbeitet. Das neue System besteht aus eng verzahnten Elementen, die für jedes Einzelprojekt während des gesamten Planungs- und Bauprozesses die Umsetzung der beantragten und zugesagten Förderstandards gewährleisten sollen. Solche Elemente sind z. B. die verbindliche Einbindung eines Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) ab 1. Juni 2014 sowie die konkretisierte Beschreibung der Sachverständigenleistungen in der Anlage zum Programmmerkblatt (Technische Mindestanforderungen). Ein wichtiger Bestandteil sind drei klar voneinander abgegrenzte Qualitätskontrollen , die eine standardisierte und schnelle Prüfung ermöglichen und zu einem transparenten Ergebnis führen. Zu diesen Kontrollen zählen die im Jahr 2013 gestarteten Vor-Ort-Kontrollen durch die dena (vgl. dazu die Antwort zu Frage 6) sowie die Prüfung energetischer Berechnungsunterlagen vor Zusage sowie energetischer Nachweise und Rechnungen. Die beiden letztgenannten Unterlagenprüfungen werden derzeit im Rahmen einer Pilotphase getestet. Drucksache 18/1751 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Kriterien legen die Bundesregierung und/oder die KfW Bankengruppe an die Evaluationen der CO2-Gebäudesanierungsprogramme an (bitte mit Angabe der Quellen)? Im Auftrag der Bundesregierung vergibt die KfW die jährliche Evaluierung der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ an unabhängige Forschungsinstitute. Das letzte aktuell verfügbare Gutachten „Monitoring der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ 2012“ wurde von der Arbeitsgemeinschaft IWU und Fraunhofer IFAM erstellt. Die auf der Homepage der KfW veröffentlichten Monitoringberichte liefern u. a. folgende Informationen: ● Art und Umfang der durchgeführten Energieeinsparmaßnahmen bei Wärme- schutz und Wärmeversorgung, ● Energieeinsparungen (End- und Primärenergie), ● Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen, ● Heizkosteneinsparungen, ● Beschäftigungseffekte und Multiplikatorwirkung. 16. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe deutlich zu vereinfachen, wie im Koalitionsvertrag angegeben? Mit dem Qualitätssicherungskonzept (vgl. Antwort zu Frage 14) und der digitalen Förderplattform zur Automatisierung des Zusageprozesses (BDO 2.0) vereinfacht die KfW die Antragstellung und beschleunigt die Antragsbearbeitung unter Beibehaltung einer sehr hohen Förderqualität. 17. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, Änderungen an der Ausgestaltung der Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe vorzunehmen , um „durch Beratung Fehlinvestitionen“ zu verhindern und Kosteneffizienz sicher zu stellen (vgl. Koalitionsvertrag)? Die Bundesregierung hat mit der Einführung der Energieeffizienz-Expertenliste, die zum 1. Juni 2014 verbindlich wird, die Qualität bei geförderten Energieberatungen sowie hocheffizienten Sanierungen und Neubauten im Bereich Wohngebäude sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7, 8, 9 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Energieeffizienz-Expertenliste für KfW-Programme“ (Bundestagsdrucksache 18/1598) verwiesen. 18. Wie ist der für die Maßnahmen in den beiden vorhergehenden Fragen vorgesehene Zeitplan? Die Energieeffizienz-Expertenliste wird ab dem 1. Juni 2014 verbindlich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333