Deutscher Bundestag Drucksache 18/1771 18. Wahlperiode 18.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Annette Groth, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1599 – Probleme des Mediationsverfahrens zur Zukunft des Landwehrkanals Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Landwehrkanal in Berlin gehört zum Netz der Bundeswasserstraßen, für deren Verwaltung und Unterhaltung der Bund die Verantwortung trägt. Zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dort die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Ost bzw. das Wasserund Schifffahrtsamt (WSA) Berlin. Der Landwehrkanal ist elf Kilometer lang und durchzieht zentrale Lebensräume im Herzen der Stadt Berlin, fünf Bezirke mit 400 000 direkten Anwohnern und 1,4 Millionen Einwohner in den anliegenden Bezirken. Seine besondere Bedeutung hat er sowohl als Grünzug mit zum Teil üppiger Ufervegetation und zahlreichen alten und wertvollen Bäumen als auch als Ort der Freizeitgestaltung und Erholung der Bevölkerung. Ebenso dient er der Verbesserung des Mikroklimas der Stadt durch seine Funktion als Kalt- und Frischluftschneise und ist als Gesamtdenkmal in die Berliner Denkmalliste eingetragen . Insbesondere der Gegenverkehr bei enger Fahrtrasse hat zur Unterspülung und Zerstörung der Uferbefestigungen maßgeblich beigetragen. Im April/Mai 2007 kam es zu einem Abbruch am Maybachufer. Das WSA wollte daraufhin mit einer Sofortmaßnahme über 200 alte Bäume entlang des Kanals fällen, weitere umfangreiche Fällungen sollten später sanierungsbedingt folgen. Dies führte zu massiven Bürgerprotesten, die mit 26 000 Unterschriften unterstützt wurden . Der breite Widerstand von Bürgerinnen und Bürgern führte zu Verhandlungen und im November 2007 zum Beginn eines Mediationsverfahrens „Zukunft des Landwehrkanals“. Im Mediationsverfahren „Zukunft des Landwehrkanals“ wurden die Interessen und Bedürfnisse von Anwohnerschaft, der Berliner Schifffahrt und zahlreicher Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Interessensvertreter in Sachen Natur und Denkmalschutz sowie künftiger Sanierung und Unterhaltung gebündelt. Drucksache 18/1771 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Obwohl dieses Mediationsverfahren mit der Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung abgeschlossen wurde, wird das fast sieben Jahre dauernde Verfahren nicht von allen Beteiligten als gelungenes Beteiligungsverfahren angesehen . Zudem stößt die Vergabe der im Rahmen des Mediationsverfahrens zu leistende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an eine freiberufliche Auftragnehmerin (nachfolgend „Auftragnehmerin“) auf Kritik (vgl. „Ein profitabler Auftrag “, www.taz.de/!134580/). 1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Mediationsverfahren „Zukunft des Landwehrkanals“? 2. Wie verteilen sich die Gesamtkosten dieses Mediationsverfahrens auf die Kostenblöcke Mediatorinnen/Mediatoren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit , Sitzungsorganisation, Gutachten und Sitzungsgelder für ehrenamtliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen (bitte neben den Gesamtsummen auch die jährlichen Ausgaben für die jeweiligen Kostenblöcke angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es sind keine Sitzungsgelder gezahlt worden. 3. Aus welchen Gründen hat das WSA Berlin im Rahmen des Mediationsverfahrens die Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit nicht mit eigenem Personal geleistet? Da die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) in den Ämtern kein eigenes Fachpersonal für diese Aufgabe vorhält, wurde das WSA Berlin angewiesen , die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu vergeben. 4. Ist es zutreffend, dass der Auftrag für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Mediationsverfahren durch eine freihändige Vergabe erteilt wurde, und wenn ja, mit welcher Begründung? Der Auftrag wurde gemäß der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben. Die freihändige Vergabe mit Teilnehmerwettbewerb stellt eine zulässige Vorgehensweise dar. Die Form des Vergabeverfahrens wurde gewählt, Jahr Mediatoren Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Gutachten Catering Technik 2007 17.017,00 € 30.887,64 € 368,00 € 3.805,03 € 2008 164.249,75 € 52.320,22 € 3.640,00 € 1.676,12 € 2009 239.801,84 € 148.971,08 € 2.640,00 € 8.160,19 € 460.000,00 € 2010 132.429,15 € 129.791,03 € 4.210,00 € 6.435,70 € 318.000,00 € 2011 116.869,90 € 103.515,25 € 2.160,00 € 9.568,52 € 66.000,00 € 2012 117.667,20 € 102.567,73 € 2.120,00 € 5.227,65 € 242.000,00 € 2013 149.422,35 € 135.969,87 € 4.687,00 € 9.409,77 € 23.000,00 € 2014 5.236,00 € 6.169,17 € gesamt 942.693,19 € 710.191,99 € 19.825,00 € 44.282,98 € 1.109.000,00 € Summe über alles: 1.716.993,16 € Sitzungsorganisation weil ein definierter Bewerberkreis (Kommunikation im urbanen Raum) angesteuert werden sollte. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1771 5. Ist es zutreffend, dass dieser Auftrag in mehrere zeitlich begrenzte Teilaufträge aufgeteilt wurde, und wenn ja, mit welcher Begründung (vgl. „Ein profitabler Auftrag“, www.taz.de/!134580/)? 6. Hätte nach Auffassung der Bundesregierung der Auftrag auch dann freihändig vergeben werden dürfen, wenn er in einem Stück vergeben worden wäre (bitte begründen), und wenn nein, unter welchen Bedingungen hätte eine europaweite Ausschreibung des Auftrages erfolgen müssen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu Beginn des Mediationsverfahrens war nicht abschätzbar, welche Zeit das Verfahren in Anspruch nehmen würde. Ende 2009, nach zwei Jahren, wurde einer Verlängerung um ein halbes Jahr zugestimmt, weil zu dieser Zeit die berechtigte Annahme bestand, das Verfahren in dieser Zeit zu beenden. Als sich abzeichnete, dass dies nicht möglich sein würde, wurde diese Leistung neu ausgeschrieben . Die Vorgehensweise entspricht dem Vergaberecht. 7. War die Auftragnehmerin in den Arbeitsalltag der Dienststelle voll integriert (z. B. eigenes Büro, Zugriff auf personelle Ressourcen der Dienststelle etc.), und wenn ja, wie wird die der Auftragnehmerin gewährte Nebenkostenpauschale (vgl. ebd.) begründet? Die Auftragnehmerin nutzte ihr eigenes Büro und ein Büro im WSA Berlin. Durch die Nebenkostenpauschale wurden Anfahrten zu Besprechungen, Ortsterminen , Telefonate usw. abgedeckt. 8. War die Auftragnehmerin bereits vor der Annahme des Auftrags zur Begleitung des Mediationsverfahrens für das WSA Berlin tätig, und wenn ja, in welchen Zeiträumen, und welche Aufgaben wurden ihr dabei übertragen ? Mit der Auftragnehmerin wurde erstmalig im Oktober 2007 ein Beratervertrag geschlossen. Im Jahr 2010 wurde nach der o. g. Ausschreibung ein neuer Vertrag geschlossen. 9. Wann und mit jeweils welchem Ergebnis hat die WSD Ost die Auftragssummen geprüft? Entsprechend den geltenden Vorschriften lag die Vergabe des Auftrags seiner Größenordnung nach in der Entscheidungskompetenz des WSA Berlin. Diese Vergabe wurde der damaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Ost angezeigt . Das Preisniveau war ortsüblich. Geprüft wurde die Vergabe im Jahr 2007, die Nachträge bis zum Jahr 2009. Ebenso der neu abgeschlossene Vertrag aus dem Jahr 2010 sowie dessen Nachträge. Die Preise entsprachen dem Vertrag, das Preisniveau war angemessen. 10. Wurden gemäß § 2 Satz 1 Nummer 9 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) für die Auftragnehmerin Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt, und wenn nein, warum nicht? Ja, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung ist über die Zahlung in die bzw. Abgabe zur Künstlersozialkasse durchgehend erfolgt. Drucksache 18/1771 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Mediationsvereinbarung „Zukunft des Landwehrkanals“ vom 18. Dezember 2013 aus haushalterischer Sicht vor dem Hintergrund, dass Medienberichten zufolge die Gesamtkosten der Sanierung des Landwehrkanals auf Basis der Mediationsvereinbarung ca. 67 Mio. Euro betragen, im Gegensatz zu den vom WSA Berlin zwischenzeitlich veranschlagten ca. 180 Mio. Euro für eine den Baumbestand erhaltende Sanierung des Landwehrkanals (vgl. „Preiswert und ökologisch “, In: Berliner Zeitung vom 18. Dezember 2013)? Im Jahr 2010 wurde durch die WSV unter Berücksichtigung vergleichbarer Projekte der Haushaltsmittelbedarf mit 180 Mio. Euro geschätzt. Mit gezielten Untersuchungen danach konnten detailliertere Kenntnisse zur Schadenssituation und deren Auswirkungen auf das statische System gewonnen werden. Diese wurden zur Grundlage der weiter verfolgten technischen Lösung, die den Aufwand und die Eingriffe minimieren sowie die Sanierung optimieren. Im Vordergrund dieser Lösung steht eine den Baumbestand erhaltende Sanierung. Diese Lösung wird in der genehmigten Entwurf-Haushaltsunterlage (Entwurf-HU) mit veranschlagten 67 Mio. Euro dargestellt. Diese Entwurf-HU bildet die Grundlage für die Sanierung des Landwehrkanals. 12. Betrachtet die Bundesregierung angesichts der im Mediationsverfahren gewonnen Erfahrungen die Bürgerbeteiligung als Instrument effektiver Kostenkontrolle bei Infrastrukturprojekten (bitte begründen), und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung die Beteiligung der Bürger bei Planungsentscheidungen institutionell zu stärken? a) Würde nach Ansicht der Bundesregierung die Zahlung von Sitzungsgeldern die Kontinuität ehrenamtlichen Engagements im Rahmen von Mediationsverfahren sicherstellen können vor dem Hintergrund, dass nur fünf der 15 (vgl. „Landwehrkanal: Über ein unnötiges Verfahren“, www.Freitag.de, abgerufen am 7. Mai 2014) ursprünglich am Mediationsverfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürger regelmäßig an Sitzungen teilnahmen (bitte begründen)? b) Würde nach Ansicht der Bundesregierung die Bürgerbeteiligung im Rahmen von Mediationsverfahren dadurch gestärkt werden, dass den beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren ein Budget zur eigenständigen Vergabe von Gutachten zur Verfügung gestellt werden würde (bitte begründen)? Weder Bürgerbeteiligung noch Mediation sind Instrumente effektiver Kostenkontrolle bei Infrastrukturprojekten. Die über die formelle Beteiligung im Planfeststellungsverfahren hinausgehende informelle Bürgerbeteiligung hat zum Ziel, eine transparente Planung zu ermöglichen, die Bürgerinnen und Bürger besser zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit Vorschlägen aktiv in den Verfahrensablauf einzubringen. Die Frage, ob den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Mediationsverfahren Auslagen erstattet, Aufwendungen ersetzt oder ein Budget für die eigenständige Vergabe von Gutachten zugewiesen werden können, ist geprüft und mangels gesetzlicher Grundlage für derartige Zahlungen verneint worden. 13. Plant die Bundesregierung die Bindungswirkung von Mediationsvereinbarungen planungsrechtlich abzusichern, und wenn nein, warum nicht? Die Mediationsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den an der Mediation Beteiligten . Sie bindet ausschließlich die Vertragspartner. Allgemeingültige Rege- lungen, die gegenüber Dritten wirken, können durch sie nicht getroffen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1771 Eine Mediationsvereinbarung kann nicht das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren ersetzen, das als wesentliches Element die Wahrung der Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger enthält. 14. Wie wirkt sich der Umstand, dass – entgegen der satzungsgemäßen Bestimmung , Entscheidungen im Mediationsforum ausschließlich einvernehmlich zu treffen – die Mediationsvereinbarung angesichts einer ablehnenden Stimme keine konsensuale Grundlage hat (vgl. ebd.), auf deren Verbindlichkeit aus? Der Umstand hat keine Auswirkungen auf die Verbindlichkeit der Mediationsvereinbarung , da die Vereinbarung von den Repräsentanten aller beteiligten Verwaltungen , Institutionen und Gruppen unterzeichnet wurde. Der Konsens wurde durch die für das Mediationsverfahren verantwortlichen Mediatoren bei der Beschlussfassung der Mediationsvereinbarung festgestellt. 15. Ist das Wasserstraßenneubauamt (WNA), welches nicht am Mediationsverfahren beteiligt war, jedoch für die Ausführungsplanungen der Landwehrkanalsanierung zuständig sein wird, vollumfänglich an die Bestimmungen der Mediationsvereinbarung gebunden (bitte begründen), und wenn nein, an welche Teile der Mediationsvereinbarung ist es jeweils nicht gebunden (bitte begründen)? Das WNA Berlin ist vollständig sowohl an die Mediationsvereinbarung als auch an die Vorgaben des Entwurf-HU und dessen dazugehörige Konzeption gebunden . 16. Ist bereits abzusehen, ob für die Sanierung einiger Abschnitte des Landwehrkanals Planfeststellungsverfahren eröffnet werden, und wenn ja, für welche, und wann? Die Prüfung der zuständigen Planfeststellungsbehörde hat ergeben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die gesamte Baumaßnahme vorliegen. Durch die in der Mediationsvereinbarung vorgesehenen ins Wasser hineingesetzten Spundwände und Unterwasservorschüttungen wird der Querschnitt des Landwehrkanals durchgehend eingeengt. Dieser Rückbau ist als negativer Ausbau i. S. d. § 14 des Bundeswasserstraßengesetzes insgesamt planfeststellungspflichtig. Ob ein Planfeststellungsverfahren für die gesamte Kanalstrecke durchgeführt wird oder ob für einzelne Abschnitte des Kanals jeweils eigene Planfeststellungsverfahren beantragt werden, steht noch nicht fest. 17. Inwieweit ist die Planfeststellungsbehörde an die Vorgaben der Mediationsvereinbarung gebunden (bitte begründen)? Die Behörden der WSV, die im Fall der Sanierung des Landwehrkanals als Vorhabenträger auftreten, haben sich in der Mediationsvereinbarung verpflichtet, die im Mediationsverfahren gefundene Konsensvariante umzusetzen und in ein gegebenenfalls erforderliches Planfeststellungsverfahren einzubringen. Die Konsensvariante wird damit zur Grundlage des Planfeststellungsverfahrens. Die Planfeststellungsbehörde selbst ist nicht an die Vorgaben der Mediationsvereinbarung gebunden. Sie entscheidet nach Recht und Gesetz darüber, ob und mit welchen Auflagen die Konsensvariante umgesetzt werden kann, welche Änderungen an den Planungen des Vorhabenträgers gegebenenfalls noch erforderlich Drucksache 18/1771 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sind. Ein Planfeststellungsverfahren ist das vom Gesetzgeber vorgesehene Verwaltungsverfahren zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens unter Abwägung aller davon betroffenen Belange. Wesentlicher Bestandteil dieses rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass sich die Planfeststellungsbehörde keiner Einflussnahme aussetzen darf, die ihr die Freiheit zur eigenen planerischen Entscheidung faktisch nimmt oder weitgehend einschränkt. Um die gebotene Unparteilichkeit zu erreichen bzw. nicht zu gefährden, handelt die Planfeststellungsbehörde im Rahmen dieser Aufgabe grundsätzlich weisungsunabhängig . 18. Aus welchen Gründen wurde ein bestehendes Sanierungskonzept für den Landwehrkanal, für welches seit dem Jahr 1997 Mittel in Höhe von 16,118 Mio. Euro im Bundeshaushalt eingestellt waren, nicht umgesetzt? Der Sanierungsbedarf ist zu Beginn der 90er-Jahre erkannt worden. Bereits 1995/1996 wurde mit den Instandsetzungsarbeiten am Landwehrkanal begonnen , u. a. um die Material- und Bodentransporte im Zusammenhang mit der Gestaltung des Potsdamer Platzes zum Teil über den Wasserweg zu ermöglichen. In diesen Zeitraum fielen jedoch auch zahlreiche andere Großprojekte in Berlin an, die in Abhängigkeit mit anderen Bauprojekten standen und eine enge Abstimmung mit anderen Beteiligten erforderten. Die Priorität für den Ressourceneinsatz lag auf diesen Projekten. 19. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin zwischen den Jahren 1990 und 2013 umgesetzt bzw. begonnen , und wie teuer waren diese Maßnahmen jeweils (bitte tabellarisch aufführen )? Für Sanierungsmaßnahmen wurden dem WSA Berlin in den letzten 10 Jahren zwischen 1,6 Mio. Euro pro Jahr und 10,5 Mio. Euro pro Jahr zugewiesen. Die Ist-Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen lagen im gleichen Zeitraum zwischen 1,2 Mio. Euro und 10,4 Mio. Euro. Das heißt, die für Sanierungsmaßnahmen zugewiesenen Haushaltsmittel wurden i. d. R. vollständig verausgabt. Eine tabellarische Aufstellung über sämtliche Sanierungsmaßnahmen, so wie in der Frage gefordert, ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. 20. In welcher Höhe wurden zwischen den Jahren 1990 und 2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellte Mittel zur Sanierung oder zum Ausbau der Wasserwege im Geschäftsbereich des WSA Berlin nicht abgerufen, und wie viel Geld wurde in diesem Zeitraum für die Sanierung bzw. den Ausbau der Wasserwege pro Jahr verausgabt (bitte nach Jahren getrennt tabellarisch aufführen)? Die Haushaltsmittel für Ausbaumaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind in untereinander deckungsfähig. Die nicht für den Ausbau eingesetzten Haushaltsmittel wurden in der Regel vollständig für Unterhaltungszwecke verausgabt. Eine tabellarische Aufstellung über sämtliche Ausbaumaßnahmen , so wie in der Frage gefordert, ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1771 21. Wie haben sich die Personalkapazitäten des WSA Berlin seit dem Jahr 1990 a) insgesamt, b) im Bereich Fachingenieurwesen, c) im administrativen Bereich, d) im Bereich der Binnenschiffer und Binnenschifferinnen und e) im Bereich Wasserbau entwickelt (bitte in Jahresschritten angeben)? Die Anzahl der Mitarbeiter des WSA Berlin seit dem Jahr 1990 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr Insgesamt Fachingenieurwesen Admin. Bereich Binnenschiffer Wasserbau 1990 990 55 52 225 289 1991 910 49 52 221 265 1992 731 46 52 135 194 1993 648 52 52 113 159 1994 564 48 52 58 137 1995 552 51 46 57 138 1996 536 51 44 57 141 1997 554 56 43 57 140 1998 577 55 40 60 147 1999 568 53 40 61 146 2000 548 52 40 55 146 2001 524 53 39 52 144 2002 530 51 40 55 142 2003 530 55 38 54 141 2004 531 56 35 57 143 2005 546 56 36 57 136 2006 525 52 36 53 130 2007 532 50 36 52 125 2008 518 46 35 54 120 2009 501 41 33 52 111 2010 509 41 32 53 110 2011 504 43 30 52 106 2012 486 41 32 52 104 2013 483 39 33 50 102 2014 473 39 31 51 101 Drucksache 18/1771 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Wie viele Aufträge wurden zwischen den Jahren 1990 und 2013 im Geschäftsbereich des WSA Berlin a) insgesamt, b) im Bereich Ausführungsplanung und c) im Bereich Wasserbau an Dritte vergeben (bitte in Jahresschritten und unter Angabe des jährlichen finanziellen Gesamtdrittvergabevolumens aufführen)? Die Beantwortung der Frage war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 23. Wie viele und welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des WSA Berlin wurden zwischen den Jahren 1990 und 2013 in Eigenregie des WSA Berlin durchgeführt bzw. begonnen (bitte in Jahresschritten angeben)? Siehe Anlage. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1771 Drucksache 18/1771 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1771 Drucksache 18/1771 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1771 Drucksache 18/1771 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1771 Drucksache 18/1771 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1771 Drucksache 18/1771 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1771 Drucksache 18/1771 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1771 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333