Deutscher Bundestag Drucksache 18/1783 18. Wahlperiode 19.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Annette Groth, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1711 – Position der Bundesregierung zum Portpackage III Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission „Zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen“ („Portpackage III“, des Weiteren: Verordnung) ist höchst umstritten. Drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Spanien, Italien) lehnen diesen Verordnungsentwurf grundsätzlich ab. Ebenso die europäischen Gewerkschaften und Lotsenverbände. Der Bundesrat hat am 20. August 2013 (Bundesratsdrucksache 439/13) darauf hingewiesen, dass die Lotsendienste und die Hafenauffangeinrichtungen systemwidrig in diesen Verordnungsentwurf aufgenommen wurden. Auch die im Verordnungsentwurf enthaltenen sog. Notfallmaßnahmen stoßen auf Kritik, die nach Ansicht der Gewerkschaften einen Angriff auf das Streikrecht darstellen. Eine im Zusammenhang des Verordnungsentwurfs in Auftrag gegebene Studie („Portiusstudie“) stellt darüber hinaus die Notwendigkeit dieses Verordnungsentwurfs grundsätzlich infrage, da sich nach Angaben der Autoren 80 Prozent der Hafenkundschaft europaweit mit den Hafendiensten zufrieden zeigen. 1. Wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für eine vollständige Ablehnung des Entwurfs einsetzen (bitte begründen)? Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der Europäischen Kommission mit Blick auf die Herstellung von mehr Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den Anbietern von Hafendiensten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wird sich die Bundesregierung hilfsweise dafür einsetzen, dass die Bereiche Ausbaggern, Schleppen und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Rege- Drucksache 18/1783 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lungsbereich der Verordnung entfernt werden, wie dies auch vom Bundesrat gefordert wurde (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Bereiche Ausbaggern und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 20. September 2013 (Bundesratsdrucksache 439/13) nicht gefordert, den Bereich Schleppen aus dem Regelungsbereich der Verordnung zu entfernen. 3. Erfüllen die Lotsendienste nach Ansicht der Bundesregierung hoheitliche Aufgaben? a) Wenn ja, inwiefern ist die Aufnahme der Lotsendienste in den Anwendungsbereich der Verordnung mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar, und wird sich die Bundesregierung für eine Streichung der Lotsendienste aus dem Anwendungsbereich der Verordnung einsetzen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, Lotsendienste aus dem Anwendungsbereich der geplanten Verordnung auszunehmen. Lotsendienste erfüllen staatliche Aufgaben. Das derzeitige regulierte System hat sich in der Praxis bewährt und wird den hohen Anforderungen gerecht, die sich aus der Aufgabe des Staates zur Gewährleistung der Sicherheit des Schiffsverkehrs auf den am stärksten befahrenen Wasserstraßen der Welt ergeben. 4. Wird sich die Bundesregierung für eine Streichung des die sog. Notfallmaßnahmen enthaltenden Artikels 8.6 einsetzen (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird sich nicht für die Streichung des Artikels 8 Nummer 6 einsetzen. Die Notfallmaßnahmen in Artikel 8 Nummer 6 dienen der Aufrechterhaltung des Hafenbetriebs, dem gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt wurden. 5. Hält die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission gewählte Form einer Verordnung statt einer Richtlinie mit der damit verbundenen unmittelbaren Wirkung für das geeignete Mittel, den europaweit sehr heterogenen Bereich der Hafendienste zu regulieren? a) Wenn ja, welchen Vorteil sieht die Bundesregierung hier im Gegensatz zu der alternativen Form der Richtlinie, welche den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Spielräume bei der Umsetzung des Rechtsaktes ließe? b) Wenn nein, warum nicht? Eine Richtlinie würde den von der EU verfolgten Zielen gerechter, da die Mitgliedstaaten die Vorgaben im Rahmen vorhandener Strukturen umsetzen könnten . 6. Werden nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Verordnungsvorschlag die sozialen Standards der in den europäischen Seehäfen Beschäftigten in vollem Umfang erhalten (bitte begründen)? Fragen der Arbeits- und Lebensbedingungen der Hafenbeschäftigten sind nicht Gegenstand des Verordnungsvorschlags. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1783 7. Inwiefern ermöglicht der Verordnungsvorschlag nach Ansicht der Bundesregierung eine Ausweitung der Möglichkeit, das Streikrecht einzuschränken , und inwiefern stellen die „Notfallmaßnahmen“ der Verordnung einen Angriff auf das Streikrecht dar, wie die europäische Verkehrsgewerkschaft „Europäische Transportarbeiter-Föderation“ (ETF) festgestellt hat? Die Bundesregierung sieht in Artikel 8 Nummer 6 keinen Angriff auf das Streikrecht . Gesamtherstellung: H. 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