Deutscher Bundestag Drucksache 18/1786 18. Wahlperiode 19.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1448 – Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher rechtsextremer und/oder rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder haben sich unmittelbar nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) darauf verständigt, alle bislang ungeklärten „Altfälle“ von versuchten und vollendeten Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 neu zu überprüfen. 3 330 ungeklärte und erfasste Tötungsdelikte wurden nach einem neuen und jetzt weiter gefassten Indikatorenkatalog in Bezug auf eine mögliche politisch rechte Tatmotivation überprüft. Dies ist eine gewaltige Herausforderung an die Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sollte dies mit aller Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt betrieben werden, würde dies eine grundlegende Umkehr in der Praxis der Polizeibehörden und der Innenministerien des Bundes und der Länder bedeuten. Noch im September 2011 hatte es die Bundesregierung abgelehnt, im Rahmen einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu rechtsextrem motivierten Tötungsdelikten im Zeitraum von 1990 bis 2011 eine erneute Überprüfung durchführen zu lassen. Für die Bundesregierung erklärte der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, dass die offizielle Statistik der rechts motivierten Tötungsdelikte „nicht in Zweifel zu ziehen“ sei (Bundestagsdrucksache 17/7161, S. 21). Die gegenwärtigen Überprüfungen der Polizeibehörden, sollten sie ernsthaft durchgeführt werden, stellen nunmehr alle bislang ergangenen Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen in Frage. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/343 wurden 745 Fälle von vollendeten und versuchten Tötungsdelikten differenziert nach Bundesländern benannt, zu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. denen nunmehr durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter eine Prüfung auf einen möglichen rassistischen, rechtsextremen Hintergrund vorgenommen werden soll. Nach einer ersten Überprüfungsphase soll es anschließend zu einer Evaluation kommen, die Gegenstand einer Beratung in den zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) werden soll. Drucksache 18/1786 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) unmittelbar nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie angestoßene und von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf ihrer Frühjahreskonferenz 2012 gebilligte Überprüfung von Altfällen, die mit dem NSU vergleichbare Tatmodalitäten oder mögliche Bezüge zur politisch motivierten Kriminalität – rechts aufweisen, wird durch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus /Rechtsterrorismus (GAR) koordiniert und dort in der AG Fallanalyse wahrgenommen. Das GAR ist Bestandteil des Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ). Unter der Geschäftsführung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde dort im Rahmen der Polizeilichen Informations - und Analysestelle mit Vertretern aller Landeskriminalämter (LKÄ) auf fachlicher Ebene das gemeinsame Vorgehen zur Altfallprüfung erarbeitet. Die hier auf Arbeitsebene vorbereiteten Vorschläge und Konzepte wurden dem polizeilichen Gremienstrang zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Zur systematischen Auswertung sogenannter Altfälle wurde ein Konzept mit einem bundesweit einheitlichen Erhebungsraster entwickelt, das sich insbesondere an einem Straftatenkatalog von Gewaltdelikten mit denkbarem Hintergrund aus dem Bereich PMK – rechts sowie an opferbezogenen Indikatoren orientiert. Ziel ist, im Kontext zu anderen Taten oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze Hinweise auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund zu erlangen. Der Überprüfungszeitraum wurde auf die Jahre 1990 bis 2011 festgelegt . Mit dem Ansatz – losgelöst und unabhängig vom bisherigen Vorgehen, einen Überprüfungsrahmen mit objektiven Kriterien zu schaffen – erfolgte eine Gesamtschau aller ungeklärten Tötungsdelikte der Jahre 1990 bis 2011 anhand der Ermittlungsakten. Sämtliche Fälle, bei denen zumindest ein Opferkriterium vorlag und ein möglicher Zusammenhang mit der Tatausführung in Betracht kommen könnte, wurden einem systematischen Datenabgleich zugeführt. In der ersten Phase werden ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige überprüft. Hinzu kommt die von Journalisten der Zeitungen „DER TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ für den Zeitraum seit dem Jahr 1990 recherchierte und im September 2010 veröffentlichte Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt (Opferliste). Die zeit- und personalintensive Prüfung einschlägiger Altfallakten erfolgt fast ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder. Bundesweit wurde in ca. 3 300 Fällen anhand der Opferindikatoren überprüft, ob die Tathandlung in Kausalzusammenhang mit den Opferindikatoren stehen könnte. Diejenigen Fälle, auf die die Opferindikatoren zutrafen, wurden von den Ländern an die Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GAR gemeldet. Die gleichzeitig in die Überprüfung mit einbezogenen 117 Fälle der Opferliste, mit insgesamt 137 Toten, wurden ebenfalls der Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GAR übermittelt. Die Fallinformationen wurden in der Auswertedatei „GAR-Fallanalyse“ gespeichert , mit anderen relevanten Datenbeständen abgeglichen und auf Hinweise auf einen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Hintergrund ausgewertet, um mögliche Bezüge/Verknüpfungen festzustellen. Dieser systematisierte Datenabgleich führte zu 240 Dateitreffern, die sämtlich an die jeweils zuständigen Länder zur Überprüfung weitergeleitet wurden. Der Geschäftsführung der AG Fallanalyse sind zu sämtlichen 240 Treffern Rückmeldungen zugegangen, wonach sich aus der Trefferabarbeitung keine weiteren Ermittlungsansätze ergeben haben. Die Ergebnisse der ersten Überprüfungsphase werden im Rahmen einer Evaluation zusammengetragen und den polizeilichen Gremien zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1786 Die nachfolgenden Antworten beziehen sich im Wesentlichen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 18/343 vom 24. Januar 2014 aufgelisteten Fälle, die dort in den Tabellen 1 und 2 dargestellt sind. Seitens der Fragesteller wird vielfach eine differenzierte Darstellung nach Überprüfungs - und Evaluationsphase gefordert. Die abgefragten Einzelinformationen können jedoch jeweils nur in der Überprüfungsphase angefallen sein, da diese die aktive Überprüfung und Nachrecherche der betreffenden Einzelfälle beinhaltet, wohingegen die Evaluation lediglich eine Bewertung der im Rahmen der Altfallüberprüfung vorgenommenen Prozesse darstellt. Die Evaluationsergebnisse sollen darüber hinaus zunächst von der IMK zur Kenntnis genommen werden. Daher beziehen sich die nachfolgenden Antworten ausschließlich auf Erkenntnisse aus der zum Teil noch andauernden Überprüfungsphase. Die Fragesteller beziehen sich in den weit überwiegenden Fragen auf Informationen , die im Wesentlichen bei den Ländern vorliegen. Denn die Auswahl und Überprüfung der jeweiligen Fälle erfolgte mit Ausnahme eines dem BKA zuzuordnenden Falles in deren eigener Zuständigkeit. Um eine möglichst transparente und umfassende Antwort sicherzustellen, erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jenseits des allgemeinen Grundsatzes , dass die Bundesregierung nur über Informationen aus ihrem eigenen Erkenntnisbereich auskunftsverpflichtet ist, eine Beteiligung der Länder. Es ist jedoch der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und den zum Teil verschieden interpretierbaren Fragestellungen geschuldet, dass die jeweils zusammengestellten Länderinformationen kein durchweg einheitliches Format und eine zum Teil unterschiedliche Dichte aufweisen. 1. Wann ist mit einem Abschluss der Evaluation der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten 745 vollendeten und versuchten Tötungsdelikten zu rechnen? 2. In welchen IMK-Gremien werden die Ergebnisse mit welchen Fragestellungen diskutiert werden (bitte unter Angabe des geplanten Datums und Arbeitskreises bzw. Arbeitsgruppe der IMK)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse soll im Wege der Bund-Länder-Abstimmung über das weitere Vorgehen und über die mögliche Ausdehnung der Überprüfung auf weitere Deliktsbereiche entschieden werden. Die Evaluierung wird erst nach Abschluss dieser Beratungen im IMK-Gremienstrang beendet sein. Die diesbezüglichen Ergebnisse müssen abgewartet werden. Der der IMK nachgeordnete Gremienstrang wird den Evaluationsbericht beginnend mit der Kommission Staatsschutz am 25./26. Juni 2014 zur Kenntnis nehmen. Derzeit ist nicht absehbar, wann die Gremienbehandlung beendet sein wird. 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den signifikanten zahlenmäßigen Unterschieden der ungeklärten Tötungsdelikte in den einzelnen Bundesländern, die zur erneuten Untersuchung durch die einzelnen Bundesländer ausgesucht wurden? Wie lässt sich beispielsweise erklären, dass in Schleswig-Holstein drei, in Thüringen zwei Tötungsdelikte und im Saarland ein Tötungsdelikt erneut Drucksache 18/1786 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode untersucht werden, in Baden-Württemberg dagegen über 200 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/343, S. 3 f.)? Als Grundlage für die Vorauswahl der weiter zu überprüfenden Fälle in den Ländern diente ein einheitlicher, zwischen Bund und Ländern abgestimmter Indikatorenkatalog (vgl. Vorbemerkung und Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 18/343). Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich keine Bewertung der Prüfungen und Zulieferungen durch die Länder vor. 4. Zu welchen auf Bundestagsdrucksache 18/343 (S. 3 f.) genannten Fällen der vollendeten und versuchten Tötungsdelikte in Tabelle 1 und der Auflistung in Tabelle 2, die mit den 137 Fällen aus „DER TAGESSPIEGEL“ und „ZEIT ONLINE“ korrespondieren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Akten beigezogen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung , die Akten angefordert hat, Herkunft der Akten, Polizei, Staatsanwaltschaft , Gericht und Ergebnis der Aktenauswertung darstellen)? Bezug nehmend auf die Vorbemerkung ist klarzustellen, dass die Überprüfung von Ermittlungsakten nicht erst nach Auswahl der 745 Fälle (vgl. Anmerkung*) anhand der Opferindikatoren erfolgte, sondern bereits im Stadium der Auswahl einschlägiger Fälle aus sämtlichen ungeklärten Tötungsdelikten aus dem Zeitraum 1990 bis 2011. Dementsprechend war das Ergebnis der Aktenauswertung streng genommen lediglich die Auswahl der 745 Fälle (vgl. Anmerkung*) für eine weitere kriminalistisch-analytische Überprüfung und die Übermittlung einer Sondermeldung an das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/ -terrorismus. Der Fragestellung entsprechend bezieht sich die Antwort dennoch auf beigezogene Akten zu den in die engere Auswahl genommenen Fällen aus Tabelle 1 und 2. Bei den in der Tabelle 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 18/343 vom 24. Januar 2014 aufgeführten 628 (vgl. Anmerkung*) ungeklärten Tötungsdelikten handelt es sich insgesamt um nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren, weshalb sich die Bundesregierung in der damaligen Antwort nicht zu Einzelaspekten geäußert hat. Auf detaillierte Angaben wurde verzichtet, um eine Identifizierung von Einzelsachverhalten zu verhindern, da dies zu einer Gefährdung der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen hätte führen können. Aus gleichem Grund wird bei der aktuell vorliegenden Anfrage auf die geforderte Bezeichnung der Einzelfälle verzichtet. Im Weiteren folgen getrennte Aufstellungen zu den Tabellen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 18/343: Zu den Fällen der Tabelle 1: Land Anzahl der Fälle mit Aktenanforderung Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung BB Entfällt für Brandenburg (siehe Anmerkung*) ** BE 69 Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefer- tigt Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1786 BW 202 201 × Polizei 7 × Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR wurde jeweils gefertigt. Keine Hinweise auf eine bislang nicht erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation . BY 40 40 × Polizei, davon 2 × Staatsanwaltschaft 40 GAR Sondermeldungen gefertigt und an BKA übermittelt HB 6 Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt HE 67 67 × Polizei 14 × Justiz Keine neuen Erkenntnisse Zu allen hessischen Fällen aus den o. g. Tabellen wurden polizeiliche Akten beigezogen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zum einen bei ungeklärten Fällen ohne Täterhinweise die polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten deckungsgleich sind, ein Mehrwert durch Beiziehen der staatsanwaltlichen Akten ist in diesen Fällen nicht zu erzielen. Zum anderen war feststellbar, dass aufgrund von staatsanwaltschaftsspezifischen Löschfristen zu einigen älteren Fällen keine staatsanwaltlichen Akten zu den Vorgängen mehr vorhanden waren. HH 29 28 × Polizei 1 × Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 5 Polizei Sondermeldung GAR gefertigt Bei den fünf Delikten handelt es sich um nicht abgeschlossene Tötungsdelikte. Im Rahmen einer weiten Auslegung des zur Prüfung heranzuziehenden Kriterienkatalogs wurden diese Delikte entweder aufgrund einer Besonderheit des Modus Operandi oder, da ein Opferkriterium nicht auszuschließen war, mittels GAR-Meldung an das BKA gesandt. Eine politische Motivation konnte in allen Fällen jedoch nicht festgestellt werden. Hierfür gilt, dass die Erfüllung eines Indikators aus dem Kriterienkatalog nicht gleichbedeutend ist mit einer Einklassifizierung als rechtsmotiviertes Delikt. NI 4 Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NW 135 83 Verfahrensakten der StA 18 polizeiliche Verfahrensakten 32 Verfahrensakten der StA und polizeiliche Verfahrensakten 2 Verfahrensakten der StA und Akten des Gerichtes. In zwei Fällen wurde die Auswertung anhand von Informationen des noch vorliegenden Kriminalpolizeilichen Meldedienstes durchgeführt, da bei Polizei und Justiz kein Aktenbestand mehr vorlag. Sondermeldung GAR gefertigt . RP 20 15 Akten der Staatsanwaltschaften 20 polizeiliche Akten GAR Sondermeldungen gefertigt Land Anzahl der Fälle mit Aktenanforderung Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung Drucksache 18/1786 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anmerkung* Begründung zu BB: In der Tabelle 1 zu den Antworten zu den Fragen 2 und 3 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/343) vom 24. Januar 2014 wurden für BB fünf Fälle ausgewiesen, die Inhalt und Gegenstand nach den in Tabelle 2 aufgeführten geklärten Tötungsdelikten sinngemäß zuzuordnen sind. Diese sind dementsprechend – zusammen mit einem weiteren bislang nicht verifizierten Fall – unter einer gesonderten Tabelle am Ende der Antwort angeführt. Anmerkung ** Begründung zu Berlin (Fall 5. November 2001) Die in Tabelle 1 für Berlin gelisteten Fälle beinhalten einen durch Berlin in diesem Zusammenhang benannten „Verdachtsfall“, der sich zwar nicht auf der auswerterelevanten „Opferliste“ (137er Liste) befindet, jedoch von den Journalisten von „DIE ZEIT“ und „DER TAGESSPIEGEL“, für die auch der Journalist Jansen recherchiert, ebenfalls als Tötungsverbrechen mit vermuteter rechter Motivation eingestuft wird. Der Fall wurde in den Datenabgleich der Phase 1a eingezogen und wird hier als Altfall der Phase 1a gezählt. In der Tabelle 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/ 343) vom 24. Januar 2014 sind die mit der Auflistung „137 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Jahr 1990“ korrespondierenden Sachverhalte erfasst. Bei diesen Fällen handelt es sich um abgeschlossene Verfahren zu geklärten Tötungsdelikten , weshalb hier grundsätzlich detailliertere Auskünfte erteilt werden können. Die jeweiligen Fälle sind durch die Benennung des Landes in Verbindung mit SH 3 Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt In Schleswig-Holstein haben die Fachdienststellen unter Federführung des Landeskriminalamtes die in Tabelle 1 und 2 genannten Fälle unter Anwendung des erstellten Indikatorenkataloges nochmals geprüft. Die Einzelfallprüfung erfolgte anhand der Aktenrückhalte. SL 1 Polizei/ Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt Die Auswertung erfolgte durch das Dezernat LPP 232 Analyse/Auswertung in Zusammenarbeit mit dem Dezernat LPP 213 Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung. Dabei wurde teils auf die Originalakten der Staatsanwaltschaft, teils auf vorhandene Zweitakten zurückgegriffen . Bei den Ermittlungsakten ohne Täterhinweis wird ohnehin durch das Dezernat LPP 213 periodisch eine Evaluation im Hinblick auf neue Ermittlungsansätze/neue Untersuchungsmethoden durchgeführt, so dass sie bei dieser Dienststelle vorgehalten wurden. SN 2 Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 29 Polizei Sondermeldungen GAR gefertigt TH 2 Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldungen GAR gefertigt Land Anzahl der Fälle mit Aktenanforderung Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung dem Falldatum zuzuordnen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1786 Zu den Fällen der Tabelle 2: Land Fall (Datum) Anfordernde Behörde Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwalt- schaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung BB*** 07.10.1990 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 25.11.1990 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK -rechts- klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 01.12.1991 LKA Staatsanwaltschaft nur ein Band vorhanden, restliche Akten wurden bereits vernichtet, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 12.12.1991 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 01.07.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 07.11.1992 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 18.12.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 08.05.1993 LKA Staatsanwaltschaft, Gericht kein Tötungsdelikt, nur das Urteil ist noch vorhanden, Verfahrensakten sind bereits vernichtet, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 26.05.1993 LKA Unterlagen bei der Justiz nicht auffindbar, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 05.06.1993 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 28.07.1993 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 06.08.1994 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 15.02.1996 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 01.08.1996 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 31.01.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 13.02.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 08.05.1997 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 23.09.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 13.02.1999 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 31.05.2000 LKA Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 08.08.2001 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 09.08.2001 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 04.05.2002 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 01.06.2002 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt Drucksache 18/1786 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BB*** 12.07.2002 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 29.03.2003 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB*** 22.07.2008 LKA Staatsanwaltschaft war bereits als PMK – rechts klassifiziert, Sondermeldung GAR gefertigt BE 11.12.1990 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 24.04.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 29.08.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 21.11.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 23.07.1994 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 26.07.1994 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 17.04.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 06.10.1999 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BE 23.05.2000 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldebogen GAR gefertigt BW 15.06.1991 LKA Landgericht Ravensburg Sondermeldung GAR wurde gefertigt. Bereits als PMK Rechts eingestuft. Keine weitergehenden Hinweise. BW 08.07.1992 LKA Staatsanwaltschaft Stuttgart, Landgericht Stuttgart Sondermeldung GAR wurde gefertigt. Bereits als PMK Rechts eingestuft. Keine weitergehenden Hinweise. BW 20.07.1996 LKA Staatsanwaltschaft Heilbronn, Landgericht Heilbronn Sondermeldung GAR wurde gefertigt. Keine Hinweise auf eine bislang nicht erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation. BW 19.12.2003 LKA Landgericht Ellwangen, JVA Tegel Sondermeldung GAR wurde gefertigt. Keine Hinweise auf eine bislang nicht erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation. BW 19.12.2003 LKA Landgericht Berlin Keine Hinweise auf eine bislang nicht erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation. BW 26.11.2005 LKA Staatsanwaltschaft Ravensburg, Landgericht Ravensburg Sondermeldung GAR wurde gefertigt. Keine Hinweise auf eine bislang nicht erkannte rechtsgerichtete Tatmotivation. BY 26.04.2008 KPI Memmingen Polizei GAR-Sondermeldung gefertigt BY 05.05.2006 KPI Straubing Polizei GAR-Sondermeldung gefertigt BY 15.08.1999 KPI Rosenheim Polizei und Staatsanwaltschaft GAR-Sondermeldung gefertigt BY 01.11.1999 KPI Polizei und Staatsan- GAR-Sondermeldung gefertigt Land Fall (Datum) Anfordernde Behörde Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwalt- schaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung Rosenheim waltschaft Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1786 BY 07.09.1995 KPI Amberg Polizei GAR-Sondermeldung gefertigt HE 17.08.2001 PP Osthessen Polizei, StA, Justiz Täter hatte Bezüge zur „Heidenfront“ Thüringen, dies war bereits in den ursprünglichen Ermittlungen bekannt, allerdings konnte weder zum damaligen Zeitpunkt noch in der Nachbefassung die Tatmotivation eindeutig geklärt werden – Täter war psychisch auffällig und handelte zumindest auch in Bereicherungsabsicht. Bezüge zur NSU konnten nicht festgestellt werden. HE 31.01.1992 PP Südhessen Polizei Keine weiteren Erkenntnisse MV Bei den acht Fällen aus der „Opferliste“ handelt es sich um geklärte Delikte. Die Sachlagen wurden durch die jeweils zuständigen Fachdienststellen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft im Ursprungsverfahren geprüft, vor Gericht bewertet und die Täter entsprechend ihres Tatbeitrages verurteilt . Im Rahmen der Phase 1a wurden sowohl die vorhandenen Kriminalakten als auch die Urteile zu den einzelnen Fällen nochmals geprüft. Von den acht Sachverhalten wurden drei von Anfang an als politisch motivierte Delikte ein klassifiziert. Die neuerliche Prüfung bestätigte dies. Bei den fünf weiteren Fällen aus der „Opferliste“ handelt es sich um geklärte Delikte, bei denen die Täter entsprechend ihres Tatbeitrages verurteilt wurden, aber eine Einordnung als politisch motivierte Delikt nicht vorgenommen wurde. Im Ergebnis der Phase 1a wurden, unter Einbeziehung des im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/343) vom 14. Januar 2014 bekanntgemachten Kriterienkataloges, zwar einzelne Opferkriterien festgestellt, jedoch eine politische Motivation der einzelnen Täter nicht nachgewiesen. MV 15.03.1992 KPI Rostock Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 11.07.1996 KPI Anklam Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 21.04.1997 KPI Anklam Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 23.06.2000 KPI Anklam Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 09.07.2000 KPI Schwerin Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 24.07.2000 KPI Anklam Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 24.11.2000 KPI Anklam Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt MV 22.04.2001 KPI Neubran- Polizei/Staatsanwalt- Sondermeldung GAR gefertigt Land Fall (Datum) Anfordernde Behörde Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwalt- schaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung denburg schaft Drucksache 18/1786 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode NI 01.01.1991 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NI 08.05.1991 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NI 04.06.1991 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NI 18.03.1992 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NI 12.03.1993 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NI 07.12.1993 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NI 09.08.1999 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NI 10.07.2003 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt NW 04.04.1992 PP Münster Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR NW 27.12.1992 PP Düsseldorf Verfahrensakten nicht vorhanden Sondermeldung GAR mit Rohdaten NW 09.03.1993 PP Essen Beiziehung des Urteils Sondermeldung GAR NW 13.11.1992 PP Wuppertal Aktenbeiziehung beim Archiv der Justiz Sondermeldung GAR NW 16.07.1993 PP Recklinghausen Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR NW 05.02.1995 PP Düsseldorf Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR NW 15.03.1996 PP Recklinghausen Aktenbeiziehung polizeiintern Sondermeldung GAR NW 17.10.1997 PP Bochum Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR NW 17.03.1999 PP Duisburg Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR NW 14.06.2000 PP Dortmund Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR NW 07.10.2003 PP Köln Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR NW 28.03.2005 PP Dortmund Aktenbeiziehung bei der Justiz Sondermeldung GAR RP 28.12.1990 PP Koblenz Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt RP 01.08.1992 PP Koblenz Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt RP 24.08.1992 PP Koblenz Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt SH 31.12.1990 LKA Jeweils zuständige Staatsanwaltschaft Fertigung Sondermeldungen GAR in jedem Einzelfall. SH 19.03.1992 LKA Jeweils zuständige Staatsanwaltschaft Fertigung Sondermeldungen GAR in jedem Einzelfall. Land Fall (Datum) Anfordernde Behörde Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwalt- schaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1786 SH 23.11.1992 LKA Jeweils zuständige Staatsanwaltschaft Fertigung Sondermeldungen GAR in jedem Einzelfall. SH 19.02.1997 LKA Jeweils zuständige Staatsanwaltschaft Fertigung Sondermeldungen GAR in jedem Einzelfall. SH 12.09.2000 LKA Jeweils zuständige Staatsanwaltschaft Fertigung Sondermeldungen GAR in jedem Einzelfall. SH 14.07.2007 LKA Jeweils zuständige Staatsanwaltschaft Fertigung Sondermeldungen GAR in jedem Einzelfall. SH In Schleswig-Holstein haben die Fachdienststellen unter Federführung des Landeskriminalamtes die in Tabelle 1 und 2 genannten Fälle unter Anwendung des erstellten Indikatorenkataloges nochmals geprüft. Die Einzelfallprüfung erfolgte anhand der Aktenrückhalte. SL 19.09.1991 LPP Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt SL 09.08.2002 LPP Polizei/Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt SN 31.03.1991 LKA Gericht Sondermeldung GAR – bereits als PMK Rechts bewertet SN 11.10.1992 LKA Gericht Sondermeldung GAR – bereits als PMK Rechts bewertet SN 19.02.1993 LKA Gericht Sondermeldung GAR – bereits als PMK Rechts bewertet SN 29.05.1994 LKA Gericht Sondermeldung GAR – keine Umbewertung zu PMK Rechts SN 25.05.1995 LKA Gericht Sondermeldung GAR – bereits als PMK Rechts bewertet SN 08.05.1996 LKA Gericht Sondermeldung GAR – keine Umbewertung zu PMK Rechts SN 23.11.1996 LKA Gericht Sondermeldung GAR – Umbewertung als Straftat der PMK Rechts bereits vor der Befassung der AG Fallanalyse erfolgt SN 04.07.1998 LKA Gericht Sondermeldung GAR – bereits als PMK Rechts bewertet SN 02.10.1999 LKA Gericht Sondermeldung GAR – Umbewertung als Straftat der PMK Rechts bereits vor der Befassung der AG Fallanalyse erfolgt SN 31.01.2000 LKA Gericht Sondermeldung GAR – keine Umbewertung zu PMK Rechts SN 23.08.2008 LKA Gericht Sondermeldung GAR – keine Umbewertung zu PMK Rechts Land Fall (Datum) Anfordernde Behörde Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwalt- schaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung SN 01.07.2009 LKA Gericht Sondermeldung GAR – bereits als PMK Rechts bewertet Drucksache 18/1786 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anmerkung *** Begründung zu BB: Brandenburg überprüft diese Sachverhalte unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes. Das Innenministerium fördert das Forschungsprojekt „Überprüfung umstrittener Altfälle, Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt“ des Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch jüdische Studien (MMZ) an der Universität Potsdam. Das Forschungsprojekt begann am 1. Mai 2013 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Weitere Verdachtsfälle des Landes Brandenburg, die mit Ausnahme des nicht verifizierten Falles vom 5. Januar 1992 in der Tabelle 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 18/343 vom 24. Januar 2014 aufgeführt waren (vgl. hier Anmerkungen *, ***). ST 09.05.1992 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 24.04.1993 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 05.05.1994 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 08.02.1997 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 08.10.1999 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 29.04.2000 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 11.06.2000 LKA Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Sondermeldung GAR gefertigt ST 25.03.2001 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 24.03.2003 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 31.01.2004 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 01.08.2008 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt ST 16.08.2008 LKA Polizei Sondermeldung GAR gefertigt TH 03.08.1992 KPI Erfurt Polizei/Staatsanwaltschaft GAR-Bogen gefertigt TH 15.01.1993 KPI Gotha Polizei/Staatsanwaltschaft GAR-Bogen gefertigt TH 26.03.1998 KPI Saalfeld Polizei/Staatsanwaltschaft GAR-Bogen gefertigt TH 25.01.2003 KPI Erfurt Polizei/Staatsanwaltschaft GAR-Bogen gefertigt TH 20.01.2004 KPI Gera Polizei/Staatsanwaltschaft GAR-Bogen gefertigt BB 17.09.1991 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB 11.03.1992 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt Land Fall (Datum) Anfordernde Behörde Herkunft der Akten (Polizei, Staatsanwalt- schaft, Gericht) Ergebnis der Aktenauswertung BB 05.01.1992 Fall konnte bisher nicht verifiziert werden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1786 5. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Polizeibeamten des Bundes und der Länder, die an diesen Überprüfungen beteiligt waren und sind, auf ihre Aufgabe vorbereitet? Die Vorgehensweise zur Überprüfung von Altfällen wurde in enger Abstimmung zwischen den LKÄ und dem BKA erarbeitet. Dabei wurden Sitzungen der AG Fallanalyse durchgeführt und die Länder schriftlich sowie über polizeiliche Gremien eingebunden. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden Vorgehensweisen festgelegt, die als Richtschnur für die Überprüfung der Altfälle herangezogen und allen beteiligten Dienststellen vermittelt wurden. Darüber hinaus haben die Länder in der Regel flankierend zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um ein einheitliches Auftragsverständnis zu entwickeln und eine Qualitätskontrolle sicherzustellen. Hierzu gehören z. B. Informationsveranstaltungen für die Prüfungen und Bewertungen durchführenden Mitarbeiter, konkretisierende Erläuterungen und Aufträge, der Einsatz interdisziplinärer Expertise bei der Fallbearbeitung und die Benennung fester Ansprechpartner für Rückfragen. 6. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Schwachstellen der damaligen Ermittlungen in den Jahren 1990 bis 2011 untersucht und bewertet , und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Die Untersuchung der versuchten und vollendeten Tötungsdelikte aus den Jahren von 1990 bis 2011 wurde anhand eines bewusst weit gefassten Ansatzes vorgenommen . Dabei wurde ein opferbezogener Ansatz mit typisierten Merkmalen gewählt, die Personen nach kriminalistischer Erfahrung zur Zielscheibe von Hassstraftätern machen. Sie zielte somit auf die Tätermotivation ab, die anhand von harter, konkret benannter oder auch nur zu vermutender, weicher Opferkriterien festgemacht wurde. Die Ermittlungsbehörden sind seit der Entdeckung des NSU besonders sensibilisiert und haben die Überprüfungen als Einzelfallbetrachtung eines jeden Tötungsdeliktes vorgenommen. Es handelte sich dabei um eine bundeseinheitliche Neubetrachtung der Altfälle mit dem heutigen kriminalistischen Wissens- und Erfahrungsschatz. Bei Vorliegen eines möglicherweise tatursächlichen Opferindikators wurde der Fall dem BKA gemeldet. Die zentrale Erfassung der Falldaten ermöglichte einen einheitlichen, zentralen Quervergleich von Ermittlungsergebnissen bislang allgemeinkriminell eingestufter sowie bereits der PMK – rechts zugeordneter Straftaten. Die jeweiligen Treffer des Abgleichs wurden den Polizeien der Länder als neu generierte Ermittlungsansätze zur Prüfung übermittelt. Eine Schwachstellenanalyse bei der Ermittlung von Tötungsdelikten war nicht Gegenstand des Auftrags bzw. der Konzeption der AG Fallanalyse. 7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei jedem der zu überprüfenden Tötungsdelikte neue Beamte zur Überprüfung von möglichen rechten bzw. rassistischen Tatmotiven bzw. mutmaßlichen Täterinnen und Tätern aus der extremen rechten, neonazistischen Szene eingesetzt, oder haben diese Aufgabe auch Beamte ausgeführt, die früher schon den jeweiligen BB 23.09.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB 27.09.1997 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt BB 07.10.2007 LKA Staatsanwaltschaft Sondermeldung GAR gefertigt Fall bearbeitet haben (bitte prozentual nach Bund, Ländern und Jahren auf- Drucksache 18/1786 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode führen, in wie vielen Fällen Beamte ihre alten Fälle wieder bearbeitet haben und in wie vielen Fällen hier neue Beamte eingesetzt waren bzw. sind)? Land Anzahl der Fälle, die durch die damaligen Beamten untersucht wurden Anzahl der Fälle, die durch Beamte untersucht wurden, die damals nicht mit der Bearbeitung des Falles betraut waren BB 0 32 BB Im Rahmen der Arbeitsgruppe Rechtsextremistische Netzwerke (AG RENE) wurden erfahrene Mitarbeiter des Dezernates Grundsatz/Auswertung mit der Überprüfung der Fälle befasst. Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Forschungsprojekt des MMZ (vgl. Anmerkung *** zu Frage 4) von einem Expertenkreis begleitet wird. Im Expertenkreis sind neben dem MMZ das Referat Kriminalitätsbekämpfung des Innenministeriums des Landes Brandenburg, die Staatsschutzabteilung der Fachdirektion Landeskriminalamt im Polizeipräsidium Land Brandenburg, die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, die Opferperspektive Brandenburg, die Amadeu Antonio Stiftung Berlin, der Bereich Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg sowie das Brandenburgische Institut für Gemeinwesensberatung – Demos ständig vertreten. BE 0 78 BW 29 185 Die fünf Fälle der Opferliste wurden alle durch Beamte untersucht, die damals nicht mit der Bearbeitung des Falles betraut waren. Diese Zahlen wurden bei den o. a. Zahlen bereits berücksichtigt. BY 9 36 HB 2 4 HB Zwei der sechs gemeldeten Fälle sind von Kollegen erhoben worden, die auch früher schon an den jeweiligen Fällen mitgearbeitet haben. Die Auswertung und Zuordnung anhand des Kriterienkataloges erfolgte indes durch Kollegen der Abteilung Staatsschutz, diese waren nicht an der früheren Bearbeitung der Fälle beteiligt. HE 0 69 (jeweils federführend) In allen Fällen wurden Beamtinnen und Beamte eingesetzt, die in die Fälle bislang nicht eingebunden waren. Wo möglich wurden die ursprünglich sachbearbeitenden Ermittlerinnen und Ermittler wegen ihrer Detailkenntnis der Fälle ebenfalls eingebunden. HH 5 195 Bei der Polizei HH erfolgte die Überprüfung durch zwei Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) 41, Fachkommissariat Tötungsdelikte, und zwei Mitarbeiter des LKA 7, Abteilung Staatsschutz. In fünf der überprüften Fälle war einer der eingesetzten beiden Sachbearbeiter des LKA 41 bei den ursprünglichen Ermittlungen zu dem ungeklärten Tötungsdelikt als ehemaliger Fallsachbearbeiter eingesetzt. Darüber hinaus kann bei den für die Überprüfung der Fälle eingesetzten zwei Mitarbeitern des LKA 41 eine zufällige Befassung mit ungeklärten Tötungsdelikten, in deren Bearbeitung einer der beiden Mitarbeiter selbst involviert war, ohne erneute Auswertung aller 200 Handakten nicht ausgeschlossen werden. Da die Fallüberprüfungen in der insgesamt vierköpfigen Arbeitsgruppe jedoch täglich Gegenstand einer kritischen Diskussion in den jeweiligen Einzelfällen war, war und ist eine etwaige Befangenheit oder Einengung der Prüftiefe nicht zu befürchten gewesen. MV 37 38 NI 3 9 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1786 8. Wurden die Justizbehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder in diese Überprüfungen mit einbezogen, und wenn ja, in welchem Umfang ist dies geschehen? 9. Wenn nein, wieso wurden die Justizbehörden nicht mit einbezogen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Justizbehörden waren überwiegend im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von Akten eingebunden. Eine weitergehende inhaltlich-materielle Einbeziehung der Justiz ist lediglich durch einzelne Länder erfolgt. Nachfolgend sind NW Die Beantwortung bezieht sich auf alle Fälle der oben genannten Tabellen 1 und 2. In 37 Fällen wurden die Sachverhalte durch die damals mit dem Delikt betrauten Beamten untersucht. In 125 Fällen wurden die Sachverhalte durch Beamte untersucht, die damals nicht mit der Bearbeitung des Falles betraut waren. Folglich wurden einige Delikte sowohl durch neu eingesetzte Beamte als auch durch Beamte geprüft, die schon zum damaligen Zeitpunkt mit der Bearbeitung betraut waren. RP Die Besetzung der jeweiligen Arbeitsgruppen der fünf Polizeipräsidien wurde unterschiedlich gehandhabt : Bei zwei Polizeipräsidien waren in den Arbeitsgruppen sowohl Angehörige der PMKKommissariate als auch jeweils ein Angehöriger der Todesermittlungskommissariate vertreten. Bei zwei Polizeipräsidien wurden die Altfallüberprüfungen durch Angehörige der Todesermittlungskommissariate durchgeführt. Im Anschluss erfolgte dann eine Plausibilitätsprüfung durch das PMKKommissariat . In einem Polizeipräsidium wurde bewusst darauf verzichtet, Angehörige der Todesermittlungskommissariate in die Arbeitsgruppe zu entsenden. Die nachstehende Antwort bezieht sich auf die Fälle der Tabellen 1 und 2. RP 10 13 SH Es wurden zunächst Beamte aus der „Altfallbearbeitung“ eingesetzt. Die abschließende Bewertung erfolgte zentral durch bisher nicht mit der Sachbearbeitung befasste Beamte. SL Der Beamte, der die Auswertungen durchgeführt hat, wurde vorher nicht in den zu überprüfenden Verfahren eingesetzt. Dieser besitzt aus seiner früheren Tätigkeit als Sachbearbeiter für Tötungsdelikte in beiden Fachgebieten umfassende Kenntnisse. Vom Dezernat LPP 213 wurde zusätzlich der Hauptsachbearbeiter des Verfahrens in die Auswertung einbezogen. SN Die erste Sichtung aller ungeklärten Tötungsdelikte im Freistaat Sachsen erfolgte ausschließlich durch das LKA Sachsen. Damit waren automatisch andere Beamte mit der Vorüberprüfung beauftragt . In einem zweiten Prüfschritt erfolgte dann die nähere Untersuchung von insgesamt 190 Vorgängen . Damit wurden die aktuell für die Sachbearbeitung dieser ungeklärten Tötungsdelikte zuständigen Dienststellen im Freistaat Sachsen beauftragt. Aufgrund des zum Teil weit zurückliegenden Tatzeitraums der ungeklärten Altfälle sowie mehrerer Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der gesamte sächsischen Polizei fand faktisch in jedem Fall ein mehrfacher Sachbearbeiterwechsel statt. Der Aufwand für eine genaue Rekonstruktion der Sachbearbeiterhistorie in jedem Einzelfall wäre deutlich zu hoch und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Die von der sächsischen Polizei gemeldeten zwei Prüffälle der Tabelle 1 werden gegenwärtig durch andere Beamte erneut untersucht. ST Es erfolgte keine Überprüfung durch Beamte, die bereits früher mit den Ermittlungen betraut waren. TH 0 7 BKA 0 1 Land Anzahl der Fälle, die durch die damaligen Beamten untersucht wurden Anzahl der Fälle, die durch Beamte untersucht wurden, die damals nicht mit der Bearbeitung des Falles betraut waren Drucksache 18/1786 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sowohl Fälle der Aktenbeiziehung als auch der inhaltlich-materiellen Einbeziehung der Justiz abgebildet. Land Anzahl der Fälle in denen Justizbehörden einbezogen wurden BB 32 Die Generalstaatsanwaltschaft wurde im Vorfeld der Überprüfungen in Kenntnis gesetzt und um Unterstützung bei der Bereitstellung der Akten gebeten. Im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt des MMZ ist die Generalstaatsanwaltschaft (GStA), wie bereits in der Antwort zu Frage 7 beschrieben , eingebunden. Auch darüber hinaus steht die GStA dem MMZ Projekt als Ansprechpartner zur Verfügung. BE In Berlin lagen die zur Überprüfung notwendigen Akten nicht bei der Polizei vor. Die Akten mussten über die Staatsanwaltschaft Berlin herangezogen werden. Die für die Bearbeitung von Kapitaldelikten zuständige Abteilung wurde im Vorfeld über die Konzeption der AG Fallanalyse zur Überprüfung der „Altfälle“ informiert und unterstützte den Beschaffungsprozess. Eine Einbeziehung der Staatsanwaltschaft/Justiz zu der Frage, ob die Opferkriterien im Einzelfall erfüllt sind, erfolgte nicht. BW 2 Ein bloßer Kontakt zu den Justizbehörden, um dort Akten anzufordern, wurde nicht als Einbeziehung der Justiz gewertet. In Baden-Württemberg wurden bei insgesamt 2 Fällen der Tabelle 1 die Justizbehörden mit einbezogen. Bei den Fällen der Tabelle 2 gab es keine Einbeziehung der Justizbehörden . BY 3 HB 0 HE 14 Die Justizbehörden wurden eingebunden, soweit Aktenrückhalt dort noch vorhanden war und dieser sich nicht mit dem der Polizei deckte (siehe Antwort zu Frage 4). HH Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist in sechs Fällen um die Herausgabe der Ermittlungsakten zur Durchführung der erforderlichen Überprüfungen ersucht worden. In Hamburg lagen die in den anderen 194 Fällen zur Überprüfung notwendigen Akten bei der Polizei selbst vor. Eine weitergehende Einbeziehung der Justiz zur Frage, ob die Opferkriterien im Einzelfall erfüllt sind, war nicht erforderlich . MV Eine Einbeziehung der Justizbehörden in die Prüfhandlungen der Phase 1a der AG Fallanalyse hat nicht stattgefunden. NI 0 NW In 133 Fällen wurden die Justizbehörden mit einbezogen, in den allermeisten Fällen jedoch lediglich im Zusammenhang mit der Beiziehung der Verfahrensakten. In einem Fall wurde die Justiz lediglich über die anstehende Prüfung informiert. RP Die Generalstaatsanwaltschaften in Koblenz und Zweibrücken wurden durch das LKA RP gebeten, die Bereitstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten zu den ungeklärten Tötungsdelikten und zu den drei Fällen aus der Opferliste zu ermöglichen. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben. Daneben wurden zusätzlich auch die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften über den bundesweiten Analyseauftrag informiert und um Unterstützung gebeten. In die eigentliche Auswertung der Ermittlungsakten wurden die Staatsanwaltschaften nicht eingebunden, da hierzu keine Notwendigkeit bestand . Nach Abschluss der einzelnen Analysen wurden die Staatsanwaltschaften über das Ergebnis der Untersuchungen unterrichtet. Staatsanwaltschaftliche Akten wurden nicht nur in den Fällen, in denen polizeiliche Zweitschriften nicht mehr vorhanden waren, sondern z. T. auch in Fällen in denen polizeiliche Akten noch greifbar waren, beigezogen. Eine weitergehende Einbeziehung der Justiz zum Zwecke der Verfahrensauswertung bzw. zu der Frage, ob die Opferkriterien im Einzelfall erfüllt sind, war in der Regel nicht erforderlich. Die Auswertung der Akten erfolgte aus rein kriminalistischer Sicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1786 10. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten Fällen in den Tabellen 1 und 2 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Nachvernehmungen von Zeugen und Zeuginnen bzw. Tatverdächtigen vorgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Nachvernehmungen durchgeführt hat, Status der vernommenen Personen und Ergebnis der Nachvernehmungen darstellen)? Zu den Fällen der Tabelle 1: SH 0 Fälle. Die Justizbehörden des Landes Schleswig-Holstein haben lediglich Fallakten zur Verfügung gestellt. Eine Einbindung in die inhaltliche Überprüfung war entbehrlich. SL Es wurden in keinem Fall Justizbehörden des Bundes und der Länder in die Überprüfung einbezogen. SN In den zwei Fällen der Tabelle 1 wurde die zuständige Staatsanwaltschaft in die Überprüfung einbezogen und in den 12 Fällen der Tabelle 2 erfolgte die Einbeziehung der erkennenden Gerichte. Damit war die Einbeziehung der Justizbehörden in allen Fällen gegeben. ST Die Justizbehörden in Sachsen-Anhalt – sowie in einem Fall der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof – wurden in die Überprüfungen einbezogen (Anfragen, Anforderungen und Übersendung von Akten). TH 7 Fälle mit Beiziehung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Land Anzahl der Fälle, in denen Nachvernehmungen durch- geführt wurden Status der nach vernommenen Personen Ergebnis der Nachvernehmung BW Gesamt: 4 BW davon 1 Fall 1 Zeuge Ein Zeuge legte die tatsächlichen Personalien des Opfers offen. BW davon 1 Fall 2 Beschuldigte 20 Zeugen 1 Geschädigter Kein Erkenntnisgewinn BW davon 1 Fall 1 Beschuldigter Kein Erkenntnisgewinn BW davon 1 Fall 1 Zeuge Kein Erkenntnisgewinn BY 1 Zeugen Keine neuen Erkenntnisse HE 2 Zeugen Keine neuen Erkenntnisse NW 7 5 Zeugen 2 Zeugen und Tatverdächtige Eine Zeugenvernehmung mit Erkenntnisgewinn, jedoch nicht auf das Motiv gerichtet Erkenntnisgewinn, der nicht auf eine Motivlage gerichtet war SN 1 Zeuge Kein Erkenntisgewinn Land Anzahl der Fälle in denen Justizbehörden einbezogen wurden Drucksache 18/1786 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu den Fällen der Tabelle 2: 11. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 in den Tabellen 1 und 2 genannten Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Befragungen der Beamten und Beamtinnen aus den Ermittlungsverfahren vorgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase , nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Befragungen durchgeführt hat, Amtsbezeichnung der befragten Beamten und Ergebnis der Befragungen darstellen)? Zu den Fällen der Tabelle 1: SN Im Rahmen der Presseveröffentlichungen zu ungeklärten Tötungsdelikten im Zusammenhang mit einem möglichen rechtsextremen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 meldete sich Ende 2013 eine Zeugin zu einem im Jahr 1995 geschehenen Tötungsverbrechen in Dresden. Aufgrund der durchgeführten Vernehmung der Hinweisgeberin wurden zwei weitere Zeugen vernommen . Alle drei Zeugen hatten bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage bei der Polizei getroffen. Land Fall (Datum) Behörde Status der nachvernommenen Personen Ergebnis der Nachvernehmung HE 17.08.2001 PP Osthessen Zeuge, Tatverdächtiger siehe Antwort zu Frage 4 Land Anzahl der Fälle, in denen Befragungen erfolgten Ergebnis der Befragung BW 42 Jeweils kein Erkenntnisgewinn BY 3 Keine neuen Erkenntnisse HB Die Beamten des LKA Bremen/EG TRIO führten die Auswertungen in enger Absprache mit den zuständigen Dienststellen durch. In keinem der sechs Fälle kam es zu einem Erkenntnisgewinn. Nach Abarbeitung der Fälle im Rahmen der Fallanalyse wurden die Fälle dem zuständigen Sachgebiet zur weiteren Bearbeitung übergeben. Hier werden die Fälle im Rahmen der „Cold-Case-Ermittlungen“ weiter bearbeitet. HE 38 Keine neuen Erkenntnisse HH Die Polizei Hamburg hat anlässlich der Überprüfungen im Rahmen der Fallanalyse des GAR die ehemals ermittelnden Beamten nicht vernommen. In Einzelfällen wurden Rückfragen gehalten; diese wurden jedoch nicht dokumentiert beziehungsweise statistisch erfasst. NW In 38 Fällen erfolgte eine Befragung von Beamtinnen und Beamten aus den Ermittlungsverfahren, wobei in sechs Fällen Erkenntnisse gewonnen werden konnten. RP 18 Kein neuer Erkenntnisgewinn RP In den eingerichteten Arbeitsgruppen waren z. T. Beamte eingesetzt, die ehemals in die entsprechenden Todesermittlungsverfahren eingebunden waren (siehe hierzu Antwort zu Frage 7), insofern erübrigte sich eine entsprechende Befragung im Sinne der Fragestellung. Durch die Arbeitsgruppe, in der niemand aus dem Todesermittlungskommissariat mitwirkte, wurde während bzw. am Ende der Überprüfungsphase Kontakt mit den damals ermittelnden Sachbearbeitern aufgenommen, sofern sie sich noch im Dienst befanden und die Fälle besprochen. SL 1 Kein Erkenntnisgewinn Land Anzahl der Fälle, in denen Nachvernehmungen durch- geführt wurden Status der nach vernommenen Personen Ergebnis der Nachvernehmung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1786 Zu den Fällen der Tabelle 2: 12. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 in den Tabellen 1 und 2 genannten Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asservate, Spuren und andere Beweismittel erneut gesichtet und bewertet (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Untersuchungen durchgeführt hat, Art des Beweismittels und Ergebnis der Untersuchungen darstellen )? Zu den Fällen der Tabelle 1: Land Fall (Datum) Behörde, die die Befragung durchgeführt hat Ergebnis der Befragung BB Zu keinem der benannten Fälle wurden Ermittler aus den Verfahren vernommen. Leiter der damaligen Mordkommissionen und mit den Verfahren befasste Staatsanwälte wurden jedoch zum Zwecke der Verifizierung weiterhin bekannt gewordener (sechs) Verdachtsfälle befragt. BW 08.07.1992 PP Konstanz Kein Erkenntnisgewinn HE 17.08.2001 PP Osthessen Keine weiteren Erkenntnisse durch Befragung HE 31.01.1992 PP Südhessen keine weiteren Erkenntnisse durch Befragung MV 22.04.2001 KPI Neubrandenburg Kein Erkenntnisgewinn NW Im Rahmen der Prüfungen der Tötungsdelikte vom 06.07.1993 in Marl und vom 17.03.1999 in Duisburg wurde jeweils ein Beamter befragt, der zum damaligen Zeitpunkt im jeweiligen Ermittlungsverfahren eingesetzt wurde. Ein Erkenntnisgewinn konnte nicht generiert werden. SL 19.09.1991 LPP Kein Erkenntnisgewinn SL 09.08.2002 LPP Kein Erkenntnisgewinn Land Anzahl der Fälle mit erneuter Sichtung von Beweismitteln Art des Beweismittels Ergebnis der Untersuchung BW Gesamt 9 BW davon 5 Fälle DNA-Spurenanalyse Kein Erkenntnisgewinn BW davon 1 Fall 12 verschiedene Asservate (7 Hautabriebspuren, 1 Blutspur, 2 Haarspuren, 2 Farbpartikelspuren auf Fliesen) Auswertbare DNA-Spur (Hautabriebspur) von männlicher Person. Bislang nicht zuordenbar . DAD-Recherche negativ. BW davon 1 Fall Opferkleidung und Tatwerkzeug Kein Erkenntnisgewinn BW davon 1 Fall Tatwerkzeug Kein Erkenntnisgewinn BW davon 1 Fall Nochmalige Überprüfung aller Asservate, insbesondere auf DNA-Spuren Kein Erkenntnisgewinn BY 2 (Die Frage wird dahingehend verstanden, dass unter den Begriff „andere Beweismittel“ nur Sachbeweise fallen. Dies gilt auch für die Beantwortung der Schriftgutachten bzw. Komplettprüfung der vorliegenden Beweismittel Keine neuen Erkenntnisse Tabelle 2) Drucksache 18/1786 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu den Fällen der Tabelle 2: 13. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/343 genannten Fällen in den Tabellen 1 und 2 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ne- HB 6 Asservate, Spuren, andere Beweismittel Kein Erkenntnisgewinn HB In allen Fällen wurden Asservate, Spuren und andere Beweismittel erneut gesichtet und bewertet. Die Untersuchungen erbrachten keine neuen Ansätze. Nach Abarbeitung der Fälle im Rahmen der Fallanalyse wurden die Fälle dem zuständigen Sachgebiet zur weiteren Bearbeitung übergeben. Hier werden die Fälle im Rahmen der „Cold-Case-Ermittlungen“ weiter bearbeitet HE 18 Projektile, Hülsen, Fingernägel Opfer, Opferbekleidung, schriftliche Unterlagen, daktyloskopische Spuren, DNS-Spuren, Tatwaffe Keine neuen Erkenntnisse NW In zehn Fällen fand eine neue Sichtung bzw. Untersuchung von Beweismitteln statt. Dabei handelt es sich in sieben Fällen um erneute oder erweiterte DNA-Untersuchungen. Hierbei konnten in drei Fällen neue Erkenntnisse gewonnen werden. In zwei Fällen wurden Asservate erneut ohne Erkenntnisgewinn gesichtet. In einem Fall wurde eine Exhumierung eingeleitet, um ein Isotopengutachten zu erstellen. Ein Ergebnis dazu steht noch aus. RP 1 Alle vorhandenen Fall-Asservate wurden hinsichtlich der Möglichkeit der Durchführung neuerer kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden überprüft. Keine neuen Erkenntnisse RP Durch die bei den Polizeipräsidien eingerichteten Arbeitsgruppen wurden alle Untersuchungs- und Auswerteberichte zu den jeweiligen Asservaten, Spuren und anderen Beweismittel gemäß der jeweiligen Aktenlage nachvollzogen und im Ergebnis als plausibel bewertet. In einem Fall wurde das LKA RP um Prüfung ersucht, ob die vorhandenen Asservate neueren kriminaltechnischen Untersuchungsmethoden unterzogen werden können. Dies wurde mit negativem Ergebnis überprüft. SN 2 DNA-Spuren in zwei Fällen, chemische Spur Keine neuen Erkenntnisse Grundsätzlich werden im Freistaat Sachsen zu allen ungeklärten Tötungsdelikten regelmäßige Spurenkonferenzen durchgeführt. Dabei werden alle vorliegenden objektiven Beweismittel beachtet und dahingehend überprüft, ob insbesondere die Fortschritte in der Kriminalwissenschaft neue Ermittlungsansätze generieren können. TH 1 DNA-Spur Kein Erkenntnisgewinn Land Fall (Datum) Behörde, die die Sichtung und Bewertung durchgeführt hat Art des Beweismittels Ergebnis der Untersuchung BY 15.08.1999 KPI Rosenheim Komplettprüfung Keine neuen Erkenntnisse BY 01.11.1999 KPI Rosenheim Komplettprüfung Keine neuen Erkenntnisse BY 07.09.1995 KPI Amberg Komplettprüfung Keine neuen Erkenntnisse Land Anzahl der Fälle mit erneuter Sichtung von Beweismitteln Art des Beweismittels Ergebnis der Untersuchung benklägervertretern der Opfer bzw. Angehörigen der Opfer Kontakt aufgenommen (bitte differenziert nach Ermittlungsarbeit in Überprüfungs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1786 und Evaluationsphase, nach Bundesland, Fall, Behördenbezeichnung, die Kontakt aufgenommen hat und Ergebnis der Kontaktaufnahme darstellen )? Zu den Fällen der Tabelle 1: 14. Wie viele Beamte in welchen Abteilungen des BKA, des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)/Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und -terrorismus (GAR) sind mit der Überprüfung der zunächst 3 300 durch die Bundesländer vorgelegten ungeklärten Tötungsdelikte befasst gewesen? Für die Überprüfung der zunächst ca. 3 300 ungeklärten Tötungsdelikte in den Ländern wurden die konzeptionellen Vorarbeiten und Absprachen auf fachlicher Ebene im GAR durchgeführt. Dafür waren fünf BKA-Beamte der Abteilung Staatsschutz im Zusammenspiel mit den polizeilichen Ländervertretern – dies ist jeweils ein Beamter pro Land (im GETZ) – eingebunden. Die ca. 3 300 ungeklärten Tötungsdelikte wurden dem BKA bzw. GAR nicht vorgelegt (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 15. Wie viele Beamte in welchen Abteilungen des BKA und des GETZ/GAR sind mit der Überprüfung der nunmehr ausgewählten 745 ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikte in Tabelle 1 und Tabelle 2, die der Auflistung bei „DER TAGESSPIEGEL“ und „ZEIT ONLINE“ entspricht , befasst? Die Informationen der per Sondermeldung GAR übersandten Fälle wurden im BKA durch bis zu 14 Beamte der Abteilung Staatsschutz verarbeitet. Im GAR sind grundsätzlich alle Länder mit jeweils einem Beamten vertreten. 16. Welche Kosten sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern dadurch entstanden, dass im Zusammenhang mit den NSUMorden nunmehr ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte seit dem Jahr 1990 nach einem abgestimmten erweiterten Indikatorenkatalog neu (nach einer möglichen rechtsextremen, fremdenfeindlichen bzw. rassistischen oder antisemitischen Motivation der Täter) überprüft werden müssen? Für die Überprüfung der ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikte für die Jahre 1990 bis 2011 sind dem Bund und den Ländern Personal-, Material -, Reise- und EDV-Kosten entstanden. Im Rahmen der Evaluation wird die Frage nach entstandenen zusätzlichen Kosten ebenfalls behandelt. Diese wird erst nach Kenntnisnahme durch die IMK abgeschlossen sein. Den Ergebnissen soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. 17. Welche Fehler sind nach Ansicht der Bundesregierung in der Vergangen- Land Anzahl der Fälle mit Kontaktaufnahme zu Nebenklägervertretern oder Angehörigen der Opfer Ergebnis der Kontaktaufnahme BW In 2 Fällen Kontaktaufnahmen zu jeweils einem Geschädigten Kein Erkenntnisgewinn HE 2 Keine neuen Erkenntnisse heit in Bezug auf die Anerkennung von Tötungsdelikten als politisch rechts motiviert durch die jeweiligen Bundesregierungen gemacht wor- Drucksache 18/1786 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den, wenn die Polizei- und Justizbehörden des Bundes und der Länder nunmehr zu solchen Überprüfungsmaßnahmen aller ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikte greifen müssen? Vermeintliche Fehler im Erfassungssystem, das im Übrigen einvernehmlich durch Bund und Länder beschlossen wurde, waren nicht Auslöser für die Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte. Aus Sicht der Bundesregierung hat sich dieses aufgrund seiner Trennschärfe, Differenziertheit und des an möglichst objektiven Kriterien anknüpfende Erfassungssystem grundsätzlich bewährt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 18/343, verwiesen. 18. Würde die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ausmaßes dieser Überprüfungsmaßnahmen die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, vom 27. September 2011 im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161), dass die offizielle Statistik (der Tötungsdelikte) „nicht in Zweifel zu ziehen“ sei (Bundestagsdrucksache 17/7161, S. 21), weiterhin aufrecht erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“, Bundestagsdrucksache 18/343, S. 9)? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/343) vom 24. Januar 2014 hat nach wie vor Gültigkeit. Auf die Antwort zu Frage 17 wird im Übrigen verwiesen. 19. In welchen der nunmehr zur Überprüfung ausgewählten 745 Fälle in Tabelle 1 und in Tabelle 2 auf Bundestagsdrucksache 18/343 gibt es bislang Hinweise, dass die Tatverdächtigen dem rechten und/oder neonazistischen Milieu zugeordnet werden müssen (bitte nach Bundesländern und Tatdatum auflisten)? Die Fälle der Tabelle 1 betreffend gilt, dass es sich um Fälle ohne Tatverdächtige handelt und dementsprechend naturgemäß eine täterseitige Zuordnung zu einem rechtsextremistischen Milieu grundsätzlich nicht erfolgen kann. Aber auch jenseits dessen ist für die Einstufung einer Straftat als PMK – rechts die feststellbare Motivation des Täters bei der Tatbegehung maßgebend. Die Überprüfung der Fälle zielt daher primär darauf ab, die tatspezifische Motivation des Täters aus sämtlichen zur Verfügung stehenden Anhaltspunkten zu ermitteln und nicht allein aus der Zuordnung zu einem Milieu, der lediglich Indizwirkung zuzumessen ist. Eine systematische Ermittlung der Milieus, die darüber hinaus in derart weit zurückliegenden Fällen Schwierigkeiten begegnet, erfolgt daher nicht. Im Übrigen sind im Rahmen der ersten Prüfphase bislang keine Tötungsdelikte nachträglich als PMK – rechts eingestuft worden. Allerdings ist der Prüfprozess noch nicht vollständig abgeschlossen; Einzelfälle befinden sich noch in einer derzeit laufenden Prüfung. Gesamtherstellung: H. 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