Deutscher Bundestag Drucksache 18/1792 18. Wahlperiode 20.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1514 – Jugendgarantie in Europa und Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie (2013/C 120/01). Dieses Papier wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Notwendigkeit staatlichen Eingreifens ist vor allem durch die besondere Lebenssituation von jungen Menschen gegeben. Diese stehen in ihren Lebensläufen vor weitreichenden Entscheidungen und benötigen klare Perspektiven für den weiteren beruflichen Werdegang. Gerade in jungem Alter kann Arbeitslosigkeit zu bleibenden Problemen im weiteren Lebenslauf führen. Neben monetären Problemen müssen Jugendliche und junge Erwachsene gerade in einer Phase der Orientierung und persönlichen Entwicklung psychische und emotionale Belastungen tragen. Zudem müssen die Betroffenen lebenslang mit geringeren Arbeitsplatzchancen und Einkommen und einem höheren Risiko, arbeitslos zu werden, rechnen. Es ist daher der Ansatz der europäischen Jugendgarantie, jungen Menschen binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende Ausbildung oder einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz anzubieten. Dabei sind unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen: Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation einerseits und Perspektivlosigkeit nach Verlassen der Schule andererseits. Während erstere die Suche nach qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten meint, geht es beim Zweiten um eine Qualifizierungsmöglichkeit , d. h. vorrangig um einen Studienplatz oder um eine berufliche Ausbildung, nachrangig um ein Praktikum. Diese Wege müssen sowohl vor Ort als auch durch innereuropäische Mobilität unterstützt werden. Am 8. April 2014 legte die Bundesregierung den nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland vor (BundesDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tagsdrucksache 18/1108). Am 8. und 28. April 2014 führte die Europäische Kommission Konferenzen zur Umsetzung der Jugendgarantie bzw. zu den Beschäftigungsbedingungen in der EU durch. Für den Juli 2014 ist eine weitere Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Turin geplant, bei der auch die Umsetzung der Jugendgarantie im Fokus stehen wird. Drucksache 18/1792 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jugendarbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedstaaten seit Einführung der Jugendgarantie entwickelt (bitte Darstellung der Veränderung in den einzelnen Mitgliedstaaten, jeweils absolut und prozentual und nach höchstem Bildungsabschluss aufgliedern )? In den meisten Mitgliedstaaten ist verglichen mit April 2013 ein Rückgang der Jugenderwerbslosigkeit zu verzeichnen. Im April 2014 waren in der EU28 5,259 Millionen Personen im Alter unter 25 Jahren erwerbslos, davon 3,381 Millionen im Euroraum. Gegenüber April 2013 fiel deren Zahl in der EU28 um 415 000 und im Euroraum um 202 000. Im April 2014 lag die Jugenderwerbslosenquote in der EU28 bei 22,5 Prozent und im Euroraum bei 23,5 Prozent , gegenüber 23,9 Prozent bzw. 23,6 Prozent im April 2013. Die niedrigsten Jugenderwerbslosenquoten im April 2014 verzeichneten Deutschland (7,9 Prozent ), Österreich (9,5 Prozent) und die Niederlande (11 Prozent), und die höchsten Quoten meldeten Griechenland (56,9 Prozent im Februar 2014), Spanien (53,5 Prozent) und Kroatien (49 Prozent im März 2014) (Quelle: Eurostat). Die genaue Darstellung der Veränderung der Jugenderwerbslosigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. In den Tabellen ist für die Jugenderwerbslosenquoten auch eine Differenzierung nach höchstem erreichtem Bildungsabschluss zu finden. Diese Daten werden quartalsweise erhoben. Die Einstufung der einzelnen Bildungsbereiche beruht auf der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (International Standard Classification of Education – ISCED – 2011 www.uis.unesco. org/Education/Pages/international-standard-classification-of-education.aspx). Bei den Quartalsdaten zu den Jugenderwerbslosenquoten nach Bildungsstand können für die ISCED-Stufe 5 bis 8 u. a. für Deutschland keine statistischen Werte ausgewiesen werden, da aufgrund der zu niedrigen Stichprobe keine zuverlässige Hochrechnung vorgenommen werden kann. Für den Jahresdurchschnitt liegen jedoch entsprechende Angaben vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1792 Tabelle 1: Saisonbereinigte Jugenderwerbslosigkeit in Prozent (unter 25 Jahren) Quelle: Eurostat Drucksache 18/1792 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 2: Saisonbereinigte Jugenderwerbslosigkeit in absoluten Zahlen (unter 25 Jahren) Quelle: Eurostat Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1792 Tabelle 3: Erwerbslosenquoten in Prozent nach dem höchstem erreichten Bildungsgrad (15 bis 24 Jahre) – Quartalsdaten ISCED11 GEO/TIME 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 EU 28 24,1 23,1 23,0 23,0 Euroraum (18 Länder) 24,6 23,4 23,2 23,7 Bulgarien 29,5 28,7 26,8 28,4 Tschechische Republik 19,2 17,6 19,6 19,5 Dänemark 13,5 11,9 14,5 12,2 Deutschland 7,8 7,7 8,7 7,4 Estland 23,0 16,4 14,6 21,0 Irland 26,7 29,6 26,5 24,2 Griechenland 60,0 59,0 57,2 57,0 Spanien 57,2 56,1 54,4 55,1 Frankreich 25,4 23,1 23,1 24,1 Kroatien 59,0 49,3 41,7 50,2 Italien 41,9 37,3 37,3 43,5 Zypern 37,5 40,3 38,5 39,4 Lettland 22,9 20,1 27,6 21,7 Litauen 22,7 21,0 23,1 20,7 Luxemburg 19,6 18,0 14,7 10,9 Ungarn 30,5 26,9 27,4 24,1 Malta 11,8 15,7 13,0 11,3 Niederlande 11,1 10,6 11,2 11,2 Österreich 9,3 8,4 9,5 9,5 Polen 29,2 26,0 26,6 27,3 Portugal 42,1 37,1 36,0 35,7 Rumänien 23,8 23,3 23,2 24,3 Slowenien 23,3 24,1 18,8 20,4 Slowakei 34,4 32,3 33,7 34,3 Finnland 22,4 26,2 13,4 16,2 Schweden 26,6 27,9 19,1 20,5 Vereinigtes Königreich 20,1 20,7 21,8 19,4 Alle Stufen der ISCED 2011 Drucksache 18/1792 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fortführung Tabelle 3: Quelle: Eurostat :) nicht verfügbar ISCED11 GEO/TIME 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 EU 28 31,7 31,4 30,3 30,1 21,9 20,3 20,2 20,7 18,0 17,3 20,7 18,7 Euroraum (18 Länder) 31,4 30,9 30,1 29,9 21,4 19,7 19,2 20,7 20,6 18,8 22,2 21,0 Bulgarien 54,4 54,4 49,7 47,8 26,6 24,6 23,7 26,6 : 23,8 19,9 : Tschechische Republik 45,4 44,0 39,5 38,6 16,5 14,9 16,9 17,5 10,9 10,1 19,6 15,6 Dänemark 15,6 14,2 17,3 14,5 11,3 9,1 12,1 9,8 : : : : Deutschland 10,8 11,6 12,7 10,7 6,2 5,4 5,9 5,3 : : : : Estland : : : : 24,4 16,6 15,1 14,9 : : : : Irland 41,7 46,5 37,7 36,8 27,2 29,6 26,7 25,5 15,5 18,2 18,4 15,3 Griechenland 59,0 59,7 57,4 58,8 62,7 61,4 60,0 59,4 51,1 50,6 47,8 47,2 Spanien 65,0 63,1 60,9 62,2 51,6 52,8 49,9 51,3 44,8 41,9 45,3 43,2 Frankreich 38,8 36,6 37,5 37,5 24,1 21,8 20,5 22,8 14,4 12,9 17,2 16,3 Kroatien 77,3 66,3 51,9 81,9 57,4 46,8 41,3 46,5 66,4 72,3 51,1 59,6 Italien 46,3 44,4 43,7 47,8 40,1 34,4 35,1 42,0 38,1 30,1 25,0 34,5 Zypern 48,5 54,8 41,9 41,0 34,8 36,1 33,7 40,4 36,3 40,2 43,2 37,4 Lettland 42,0 31,5 36,0 47,6 18,8 18,9 25,4 15,7 : : 26,7 : Litauen 50,7 40,7 34,5 : 22,2 19,3 20,0 19,1 : : 27,2 22,5 Luxemburg 25,3 15,0 26,1 21,0 12,0 21,2 9,2 : : : : 17,5 Ungarn 54,7 45,9 43,2 41,2 26,8 23,3 24,4 21,9 19,6 20,3 21,6 11,3 Malta 23,9 25,2 21,6 23,8 : 11,8 : : : : : : Niederlande 14,6 14,8 15,2 15,1 8,6 7,8 8,3 8,4 6,3 4,8 7,4 6,6 Österreich 12,9 12,7 12,9 12,2 7,7 6,5 7,4 8,3 : : : : Polen 37,9 31,7 29,2 30,3 28,5 26,3 26,2 27,7 25,3 18,2 26,7 23,0 Portugal 43,8 40,6 37,8 38,1 39,3 33,2 34,7 34,8 45,1 37,8 35,3 32,9 Rumänien 17,1 17,9 15,2 17,0 26,1 25,7 25,6 25,5 30,6 27,5 34,1 37,5 Slowenien 30,8 30,8 23,4 23,7 21,2 23,0 18,0 19,0 25,7 21,3 17,2 26,6 Slowakei 59,7 60,2 57,7 55,0 32,1 28,8 30,0 32,1 27,0 28,1 38,3 28,4 Finnland 35,3 42,1 18,4 24,2 18,4 18,0 11,4 13,3 : : : : Schweden 44,9 48,5 29,8 31,8 20,3 17,8 16,3 16,6 18,2 16,0 13,1 13,4 Vereinigtes Königreich 34,9 35,7 37,2 36,7 19,1 18,7 19,4 17,2 10,6 12,8 15,9 12,3 Less than primary, primary and lower secondary (levels 0-2) Upper secondary and post-secondary non-tertiary (levels 3 and 4) Short-cycle tertiary, bachelor or equivalent, master or equivalent and doctoral or equivalent (levels 5-8) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1792 Tabelle 4: Erwerbslosenquoten in Prozent nach dem höchstem erreichten Bildungsgrad (15 bis 24 Jahre) – Jahresdaten Quelle: Eurostat TIME GEO/ISCED11 Alle Stufen der ISCED 2011 Less than primary, primary and lower secondary (levels 0- 2) Upper secondary and postsecondary non-tertiary (levels 3 and 4) Short-cycle tertiary, bachelor or equivalent, master or equivalent and doctoral or equivalent (levels 5-8) EU 28 23,3 30,9 20,8 18,7 Euroraum (18 Länder) 23,7 30,6 20,2 20,7 Belgien 23,7 39,8 19,6 18,1 Bulgarien 28,4 51,6 25,4 19,0 Tschechische Republik 19,0 41,9 16,4 14,5 Dänemark 13,1 15,4 10,6 : Deutschland 7,9 11,4 5,7 3,9 Estland 18,7 22,7 17,8 17,2 Irland 26,8 40,8 27,3 16,9 Griechenland 58,3 58,7 60,9 49,1 Spanien 55,7 62,8 51,4 43,9 Frankreich 23,9 37,6 22,3 15,3 Kroatien 49,7 69,2 47,7 61,5 Italien 40,0 45,5 38,0 31,8 Zypern 38,9 46,2 36,4 39,3 Lettland 23,2 39,1 19,7 18,5 Litauen 21,9 38,5 20,2 19,1 Luxemburg 15,5 21,8 10,6 : Ungarn 27,2 46,1 24,1 18,3 Malta 13,0 23,6 8,0 8,7 Niederlande 11,0 14,9 8,3 6,3 Österreich 9,2 12,7 7,5 : Polen 27,3 32,3 27,2 23,5 Portugal 37,7 40,2 35,5 37,6 Rumänien 23,6 16,8 25,7 32,7 Slowenien 21,6 27,1 20,3 22,6 Slowakei 33,7 58,1 30,8 30,8 Finnland 19,9 31,3 15,3 : Schweden 23,5 39,6 17,7 14,9 Vereinigtes Königreich 20,5 36,1 18,6 13,0 2013 Drucksache 18/1792 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Inwieweit hält die Bundesregierung den aktuellen Umsetzungsstand der Jugendgarantie in Europa für ausreichend? Welches sind nach ihrer Ansicht die Ursachen dafür? Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent beträgt, waren in einem ersten Schritt aufgerufen , der Europäischen Kommission bis Ende 2013 einen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie vorzulegen. Die anderen Mitgliedstaaten , darunter Deutschland, waren aufgerufen, im Jahr 2014 einen solchen Implementierungsplan vorzulegen. Die Bundesregierung begrüßt, dass alle 28 Mitgliedstaaten diesem Aufruf gefolgt sind und ihre nationalen Implementierungspläne zur Einführung der EU-Jugendgarantie eingereicht haben. Die Mitgliedstaaten sind nach Einreichung ihrer Implementierungspläne nun in einem zweiten Schritt aufgerufen, ihre Initiativen und Maßnahmen zur Einführung einer landesweiten Jugendgarantie möglichst rasch umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgt länderspezifisch auf nationaler Ebene und befindet sich derzeit im Anfangsstadium. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die vollständige Umsetzung der EU-Jugendgarantie ein längerer Prozess sein wird. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Bewertung des Umsetzungsstandes vorgenommen werden. Die Erstellung der Implementierungspläne selbst hat jedoch bereits in einigen Mitgliedstaaten zu einer besseren Koordinierung zwischen den beteiligten Akteuren geführt; die Erstellung hat zu mehr Transparenz und Dialog beigetragen. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verteilung der Fördermittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative und aus weiteren Förderinstrumenten gegen die Jugendarbeitslosigkeit (bitte nach den einzelnen Empfängerländern und den jeweiligen Förderinstrumenten aufgliedern), und welche Mittel sind bisher tatsächlich abgeflossen? Zur Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa stehen den Mitgliedstaaten verschiedene Finanzinstrumente auf EU-Ebene zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die finanziellen Mittel 1. aus dem Europäischen Sozialfonds, 2. aus der Jugendbeschäftigungsinitiative, 3. aus dem Sonderkreditprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB) und 4. aus umgewidmeten Strukturfondsmitteln. Zu Nummer 1: Die Mittelverteilung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen zur Stärkung der Jugendbeschäftigung wird während der Erstellung der Operationellen Programme im Dialog zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung keine Daten über die Mittelverteilung vor. Zu Nummer 2: Für Maßnahmen aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen stehen insgesamt mindestens 6 Mrd. Euro (in Preisen 2011) bzw. 6,422 Mrd. Euro (in laufenden Preisen) zur Verfügung. Das Budget stammt zur Hälfte aus einer besonderen Mittelallokation „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ und zur anderen Hälfte aus der ESF-Mittelallokation von Mitgliedstaaten mit förderungsberechtigten Regionen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, neben dem Mindestbetrag auch weitere ESF-Mittel für Maßnahmen im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative einzusetzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1792 Die besondere Mittelallokation für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Höhe von insgesamt 3 Mrd. Euro (in Preisen 2011) bzw. 3,211 Mrd. Euro (in laufenden Preisen) verteilt sich wie folgt auf Mitgliedstaaten mit Regionen , in denen die Jugendarbeitslosigkeit mehr als 25 Prozent beträgt: Mitgliedstaat Förderfähige Regionen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Besondere Mittelzuweisung zugunsten der Jungendbeschäftigungsinitiative (in Mio. Euro, in Preisen 2011) Besondere Mittelzuweisung zugunsten der Jungendbeschäftigungsinitiative (in Mio. Euro, in laufenden Preisen) Österreich Nein – Belgien Ja 39,64 42,44 Bulgarien Ja 51,56 55,19 Kroatien Ja 61,82 66,18 Zypern Ja 10,81 11,57 Tschechische Republik Ja 12,71 13,60 Dänemark Nein – – Estland Nein – – Finnland Nein – – Frankreich Ja 289,76 310,16 Deutschland Nein – – Griechenland Ja 160,24 171,52 Ungarn Ja 46,49 49,77 Irland Ja 63,66 68,14 Italien Ja 530,18 567,51 Lettland Ja 27,1 29,01 Litauen Ja 29,69 31,78 Luxemburg Nein – – Malta Nein – – Polen Ja 235,83 252,44 Portugal Ja 150,2 160,77 Rumänien Ja 99,02 105,99 Slowakei Ja 67,43 72,17 Slowenien Ja 8,61 9,21 Spanien Ja 881,44 943,5 Schweden Ja 41,26 44,16 Niederlande Nein – – Vereinigtes Königreich Ja 192,54 206,1 Insgesamt 3,000 3,211 Drucksache 18/1792 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit der Einbindung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in die Strukturen der ESF-Förderung unterliegt die Auszahlung von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen den umfassenden Regularien des ESF der Förderperiode 2014 bis 2020. Voraussetzung für einen Mittelabfluss ist ein von der Europäischen Kommission genehmigtes Operationelles Programm, das entweder nur aus Maßnahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative (sog. YEI-OP) besteht oder auch weitere ESF-Maßnahmen enthält (ESF-OP). Ein Abfluss von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erfolgt in Form von Vorschusszahlungen und durch Erstattungen. Am 3. Juni 2014 hat die Europäische Kommission das erste im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erstellte Operationelle Programm genehmigt . Es wurde von Frankreich vorgelegt. Damit sind Mittel aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für Frankreich abrufbar. Zu Nummer 3: Ein weiteres Förderinstrument bildet das Sonderkreditprogramm „Skills and Jobs – Investing for Youth“ der EIB. Erstmals können dabei u. a. Gelder zur Ausbildung und Finanzierung von Berufsschullehrerinnen und -lehrern vergeben werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden im Rahmen des Teilprogramms „Jobs for Youth“ gefördert mit dem Ziel, dass die Förderung insbesondere den KMU zukommt, die junge Menschen einstellen und ausbilden. Die EIB hat ursprünglich einen Umfang von jeweils 6 Mrd. Euro in den Jahren 2013 bis 2015 an Krediten vorgesehen. Aufgrund der hohen Nachfrage seitens Unternehmen, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung belief sich das tatsächliche Volumen des EIB-Jugendbeschäftigungsprogramms (bestehend aus zwei Teilen, „Investing in Skills“ und „Jobs for Youth“) bis zum Jahresende 2013 auf 9,1 Mrd. Euro. In der folgenden Tabelle werden die von Juli 2013 bis Dezember 2013 bewilligten Mittel nach Mitgliedstaaten und Teilprogramm aufgeschlüsselt : Von der EIB bewilligte Kredite (in Mio. Euro) nach Mitgliedstaat und Teilprogramm Mitgliedstaat „Jobs for Youth“ „Investing in Skills“ Frankreich 3 500 Irland 210 Großbritannien 117 Deutschland 140 Italien 1 200 Spanien 2 300 395 Polen 324 Griechenland 221 Kroatien 178 Portugal 130 Bulgarien 62 Slowenien 43 Übrige 152 (Quelle: EIB) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1792 Zu Nummer 4: Den Mitgliedstaaten stehen darüber hinaus finanzielle Mittel aus umgewidmeten Strukturfondsmitteln aus der Förderperiode 2007 bis 2013 in Höhe von 21 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Mittel stellen von den Mitgliedstaaten nicht abgerufene Gelder aus der vergangenen Förderperiode dar und wurden eigens für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umgewidmet. 4. Wie verläuft nach Wissen der Bundesregierung das Verfahren zum Abruf der Mittel (bitte einzelne Antrags- und ggf. Vorfinanzierungsschritte darstellen )? Wie bewertet die Bundesregierung das durch andere Mitgliedstaaten bereits früh artikulierte Problem der notwendigen Vor- und Mitfinanzierung der Mittel der Jugendbeschäftigungsinitiative durch die Empfängerländer, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung für eine Behebung dieses Problems eingesetzt? Für die Nutzung von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gelten die unionsrechtlichen Vorgaben für den ESF der Förderperiode 2014 bis 2020. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist die Erstellung eines Operationellen Programmes durch den Mitgliedstaat und dessen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Neben den Vorschusszahlungen erfolgt der Abruf von ESFMitteln im Erstattungsverfahren (Zwischenzahlungen). Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Projekte bewilligt und begonnen, für diese Ausgaben (Rechnungen ) angefallen und gezahlt wurden und die Ausgaben national geprüft, in einem Zahlungsantrag bei der Europäischen Kommission geltend gemacht und unionsrechtlich geprüft wurden. Zwar sind Maßnahmen im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative bereits seit dem 1. September 2013 förderfähig, sodass es den Mitgliedstaaten grundsätzlich ab diesem Datum möglich ist, förderfähige Ausgaben zu tätigen. Ohne genehmigtes Operationelles Programm liegt das Haushaltsrisiko allerdings allein beim Mitgliedstaat. Auch für die Zahlung sogenannter erster sowie jährlicher Vorschüsse gilt die Voraussetzung, dass ein Beschluss der Kommission zur Genehmigung eines Operationellen Programms vorliegen muss. Die Auszahlung des ersten Vorschussbetrages erfolgt in Tranchen . In den Jahren 2014 bis 2016 sind dies jeweils 1 Prozent des Betrags, der für den gesamten Programmplanungszeitraum eines Operationellen Programms vorgesehen ist, bzw. 1,5 Prozent für Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten. Ab dem Jahr 2016 werden zudem jährliche Vorschüsse ausgezahlt, beginnend mit 2 Prozent und in aufsteigenden Beträgen. Zur Vorfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative können Mitgliedstaaten auch Überbrückungs-Kredite (sog. bridge loans) der EIB nutzen. Diese sind zurückzuzahlen, wenn der Mitgliedstaat Erstattungen aus dem Haushalt der Union erhält. Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer erfolgreichen und raschen Umsetzung der Jugendbeschäftigungsinitiative. Sie ist dazu im Dialog mit der Europäischen Kommission. Drucksache 18/1792 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Erkenntnisse über diese Finanzströme und die Verwendung der Mittel haben die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bewogen, in ihrer Rede im Deutschen Bundestag am 9. April 2014 darzulegen, dass die Mittel bei genauerem Hinsehen gar nicht abgerufen würden? Worin sieht die Bundesregierung die Ursache hierfür, und welche Vorschläge hat sie, um diesen Zustand zu beheben? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Rede im Deutschen Bundestag am 9. April 2014 bekräftigt, dass die bereitgestellten Mittel für die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von rund 6 Mrd. Euro abgerufen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen genutzt werden sollten. Zum Zeitpunkt der Äußerungen der Bundeskanzlerin war bei der Europäischen Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative von einem Mitgliedstaat ein Operationelles Programm eingereicht worden. Das von EU-Sozialkommissar László Andor im April 2014 vorgeschlagene sog. Fast-Track-Verfahren, nach dem spezifische Operationelle Programme zur Jugendbeschäftigungsinitiative bzw. jugendbezogene ESF-Programmteile schneller geprüft und genehmigt werden sollten, bietet einen ersten Ansatz, allerdings ohne konkreten Zeithorizont. (Zu den Ursachen der Geschwindigkeit des Mittelabflusses wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.) 6. Ist es nach Sichtung der vorliegenden Implementierungspläne der Mitgliedstaaten für die Bundesregierung ersichtlich, auf welche Bereiche des Arbeitsmarkts für Jugendliche in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Fokus der Instrumente gesetzt wird? In den vorliegenden nationalen Implementierungsplänen der Mitgliedstaaten zur Einführung einer EU-Jugendgarantie sind insbesondere Fortschritte im Hinblick auf die Entwicklung eines personalisierten Ansatzes festzustellen, bei dem nationale und lokale Gegebenheiten verstärkt beachtet werden. Auf diese Weise sollen die Angebote im Rahmen der Jugendgarantie passgenauer unterbreitet und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Zudem legen viele Mitgliedstaaten in ihren Implementierungsplänen den Fokus auf einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz. Als wichtiger Bestandteil der Frühintervention und der effektiven Ansprache von nicht registrierten jungen Menschen haben einige Mitgliedstaaten Pilotprojekte zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren (Regierung, Arbeitsverwaltungen und Sozialpartnern ) vorgelegt. Darüber hinaus planen viele Mitgliedstaaten einen deutlichen Ausbau ihrer öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Aus Sicht der Bundesregierung wird mit diesen Ansätzen der richtige Fokus zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gesetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1792 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Daten darüber, ob in den Staaten, die Finanzmittel erhalten, tatsächlich neue, qualitativ hochwertige Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen werden kann? Wenn ja, um welche Daten handelt es sich, und wie hoch sind die prognostizierten Beschäftigtengewinne? Und wenn nein, warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diese Daten nicht? Ist in letzterem Falle nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, diese Datenlücke zu schließen, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten darüber vor, in welchem Ausmaß die finanziellen Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit qualitativ hochwertige Beschäftigung für junge Menschen schaffen werden. Derzeit fehlt eine EU-weite Bemessungsgrundlage zur Bestimmung von Beschäftigungsgewinnen im Rahmen der EU-Jugendgarantie. Der EU-Beschäftigungsausschuss (Employment Committee, kurz: EMCO) arbeitet derzeit an der Erstellung kohärenter Indikatoren, um die Umsetzung und die Ergebnisse der EU-Jugendgarantie kontinuierlich nachhalten zu können. Das Ziel des Beschäftigungsausschusses ist es, die Einigung auf EU-weite Indikatoren bis Oktober 2014 abzuschließen. 8. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die gegenwärtig zur Verfügung gestellten Mittel und Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa ausreichend? Welche Finanzmittel hält die Bundesregierung EU-weit für nötig, um es allen Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, die Jugendgarantie umsetzen zu können? Die Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa ist eine ausdrückliche Priorität der Bundesregierung. Zur Erreichung dieses Ziels wird eine Kombination von zahlreichen Maßnahmen und Initiativen auf europäischer, bilateraler und nationaler Ebene verfolgt. Zu den bisherigen politischen Schwerpunkten zur Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa zählen die Einführung der EU-Jugendgarantie, die Umsetzung von notwendigen Strukturreformen die Mobilitätsförderung innerhalb der EU, die förmliche Institutionalisierung des sogenannten HoPES-Netzwerks (Netzwerk der Leiter der Arbeitsverwaltungen in der EU), die gesonderten Kreditprogramme der EIB und die Förderung von Jugendbeschäftigung aus Mitteln des ESF und der Jugendbeschäftigungsinitiative. Die Bundesregierung engagiert sich innerhalb der EU überdies mit bilateralen Initiativen, um die Beschäftigung , insbesondere die Jugendbeschäftigung, europaweit zu stärken. In diesem Rahmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsame Absichtserklärungen (sog. Memoranda of Understanding) mit Italien, Spanien und Portugal abgeschlossen, um den Austausch bewährter Praktiken und die gemeinsame Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu stärken. Der Abschluss einer gemeinsamen Absichtserklärung mit Irland wird in Kürze erfolgen. Der bisher eingeschlagene Weg soll in den kommenden Jahren verfestigt und weiter beschritten werden. Kurzfristig liegt somit die Priorität auf der effektiven Umsetzung des bereits Beschlossenen. Drucksache 18/1792 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine Schätzung über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten ist aufgrund der stark divergierenden Ausrichtung der Implementierungspläne nicht möglich. Neueste Forschungsergebnisse legen jedoch nahe, dass der geschätzte Nutzen einer Umsetzung der Jugendgarantie die Kosten bei weitem übersteigt. Die geschätzten Gesamtkosten für die Umsetzung der Jugendgarantie in der Eurozone liegen demnach bei 21 Mrd. Euro pro Jahr oder 0,22 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Quelle: Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation: EuroZone job crisis: trends and policy responses). Die Kosten für junge Menschen, die weder einer Arbeit, Ausbildung oder Schulung nachgehen, liegen bei 153 Mrd. Euro pro Jahr bzw. 1,21 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufgrund von Sozialleistungen und entgangenen Einnahmen und Steuern (Quelle: Eurofoundbericht zur Jugendarbeitslosigkeit ). In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung der Jugendgarantie notwendigerweise hohe finanzielle Kosten bedeuten (z. B. verstärke Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren) und trotzdem einen erheblichen Nutzwert haben können. 9. In welchen Bereichen unterstützt die Bundesregierung die anderen europäischen Mitgliedstaaten – über die Mittelbereitstellung zur Umsetzung der europäischen Jugendgarantie und die inzwischen bekanntermaßen für das Jahr 2014 gestoppte Initiative MobiPro-EU hinausgehend – in ihrem Kampf gegen die dortige Jugendarbeitslosigkeit? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 10 verwiesen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen EU-weiten Qualitätsrahmen für Praktika eingesetzt. Dieser soll einem missbräuchlichen Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten entgegenwirken und hochwertige Lerninhalte fördern. Im Übrigen ist das Bundesprogramm MobiPro-EU für das Jahr 2014 keineswegs vollumfänglich gestoppt. Vielmehr ist für das Jahr 2014 sogar eine Aufstockung der Haushaltsmittel auf 96 Mio. Euro vorgesehen. 10. Gibt es eine Initiative der Bundesregierung, um deutsche Unternehmen an ihren Standorten in EU-Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit zum Aufbau zusätzlicher Ausbildungs- oder Trainee-Programme zu motivieren ? Falls ja, wie ist diese Initiative ausgestaltet? Falls nein, warum nicht? Liegen der Bundesregierung Informationen über entsprechende Aktivitäten vonseiten der deutschen Wirtschaft und deren Verbänden und Organisationen vor? Wenn ja, welche sind diese? Auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde im Dezember 2012 in Berlin mit den sechs EU-Ländern Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, der Slowakei und Lettland ein Memorandum zur Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung geschlossen. Unter dem Dach des Memorandums werden diese Länder, die unter einer besonders hohen Jugendarbeitslosigkeit leiden, durch die beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelte „Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation“ bei der Reform ihrer Ausbildungssysteme unterstützt und mit konkreten Pilotprojekten die Einführung eines Systems der beruflichen Bildung mit höheren Praxisantei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1792 len gefördert – wo möglich unter Einbeziehung der deutschen Wirtschaft vor Ort. So wurde beispielsweise in Griechenland ein Projekt zur pilothaften Implementierung von dualen Ausbildungselementen im Bereich Tourismus gemeinsam mit dem griechischen Bildungs- und Arbeitsministerium gestartet. Flankierend dazu fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Projekt „VET-NET“, angesiedelt beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Auslandshandelskammern (AHK) in den EU-Ländern Griechenland, Italien, Lettland, Portugal, Slowakei und Spanien (sowie den Schwellenländern Brasilien, Russland, Indien, China und Thailand) den Aufbau von Berufsbildungsnetzwerken in den jeweiligen Ländern. Die Auslandshandelskammern arbeiten daran, Elemente des Dualen Systems der Berufsbildung im jeweiligen Partnerland pilothaft zu erproben, z. B. durch die Begleitung der Ausbilderausbildung in Portugal. Durch Beratung vor Ort und Netzwerkbildung können die Auslandshandelskammern dazu beitragen, auch deutsche Unternehmen für ein verstärktes Engagement bei der Förderung einer praxisnahen Ausbildung am jeweiligen Standort zu motivieren. 11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Teilnehmern der April-2014-Konferenzen zur Jugendgarantie, wonach diese auf junge Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 Jahren ausgedehnt werden soll? Die EU-Jugendgarantie zielt auf alle jungen Menschen unter 25 Jahren. Aufgrund der für diese Personengruppe typischen Problemlagen und Ausbildungs-/ Arbeitsmarktrisiken wird national und international regelmäßig die Grenze von 25 Jahren für die statistische Erfassung der Jugendarbeitslosigkeit herangezogen . Wie die Fragesteller selbst in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage herausarbeiten, ist es gerade zu Beginn des Berufslebens wichtig, durch passgenau gestaltete Angebote und Fördermaßnahmen berufliche Perspektiven zu eröffnen. Dies berücksichtigt die EU-Jugendgarantie durch die Fokussierung auf junge Menschen zwischen 15 und unter 25 Jahren. Die EU-Jugendgarantie auf unter 25-Jährige zu fokussieren, bedeutet nicht, dass die Gruppe der über 25-jährigen jungen Erwachsenen aus dem Fokus der Arbeitsmarktpolitik gerät. So wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 vereinbart, durch die rechtskreisübergreifende Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener in den kommenden Jahren verstärkt junge Menschen ab 25 bis unter 35 Jahren zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Mit der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht!“ soll ein Schwerpunkt auf die abschlussbezogene Aus- und Weiterbildung jüngerer Erwachsener gelegt werden . Hierbei ist Ziel, innerhalb von drei Jahren 100 000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren für eine abschlussorientierte Qualifizierung bzw. Ausbildung zu gewinnen. Drucksache 18/1792 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche konkreten Beschlüsse und Erkenntnisse sind aus Sicht der Bundesregierung auf der Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit am 11. Juli 2014 in Italien zu erwarten? Mit welchen Positionen wird sich die Bundesregierung an dieser Konferenz beteiligen? Nachdem bereits alle 28 Mitgliedstaaten ihre nationalen Implementierungspläne zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie bei der Europäischen Kommission eingereicht haben, erwartet die Bundesregierung, dass der im Rahmen der ersten beiden Konferenzen zur Förderung von Jugendbeschäftigung in Berlin und Paris gesetzte Kurs fortgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten der EU wenden insgesamt beträchtliche Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf. Die europäische Ebene stellt ebenfalls erhebliche Mittel bereit, um die Jugendbeschäftigung zu fördern – aus dem ESF, aus anderen Strukturfondsmitteln und der Jugendbeschäftigungsinitiative. Hinzu kommt die Unterstützung durch die EIB. Die EU kann und muss die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützen , aber in erster Linie sind die Mitgliedstaaten gefordert, die erforderlichen Strukturreformen durchzuführen, um Hindernisse zur Einstellung von Jugendlichen zu beseitigen. Im Rahmen der Gipfel zur Förderung von Jugendbeschäftigung tauschen sich die Bundeskanzlerin und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, untereinander auf ihren jeweiligen Ebenen und mit Beteiligten – zum Beispiel Arbeitsverwaltungen – über die positiven Erfahrungen aus, die mit nationalen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten gemacht wurden. So werden die erfolgversprechendsten Maßnahmen identifiziert, sodass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel effizient eingesetzt werden können. 13. Wann sind nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht entlohnte Praktika als „hochwertige Praktika“ im Sinne der Jugendgarantie anzusehen? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einen möglichen Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als kostenlose und ggf. auch noch staatliche bezuschusste Arbeitskräfte zu verhindern? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Beteiligung von Arbeitgeberverbänden den Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen “ erarbeitet, in dem die Rahmenbedingungen für faire und verlässliche Praktika zusammengefasst sind. Hieraus ergibt sich auch, dass bereits das geltende Recht einem Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als kostenlose Arbeitskräfte entgegenwirkt. Personen, die als Praktikanten eingestellt werden, im Betrieb tatsächlich aber Arbeitsleistungen wie andere Arbeitnehmer erbringen, sind bereits nach geltendem Recht Arbeitnehmer und haben deshalb Anspruch auf die übliche Arbeitsvergütung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1792 14. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrem nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland davon spricht, die Empfehlungen der Jugendgarantie seien in Deutschland „bereits weitgehend erfüllt“, welche Aspekte der Jugendgarantie sieht die Bundesregierung in Deutschland als bisher nicht erfüllt an? Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die entsprechenden Probleme zu beheben? Die Empfehlungen der EU-Jugendgarantie werden in Deutschland bereits weitgehend erfüllt. Es geht nun darum, den bereits bestehenden Trend einer sinkenden Jugendarbeitslosigkeit weiter zu stärken. Das Ziel ist, die Anwendung des bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums, aber auch präventiver Hilfen im schulischen Umfeld und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung sowie von der Ausbildung in eine berufliche Tätigkeit noch passgenauer zu gestalten, um eine möglichst große Anzahl junger Menschen mit den Angeboten zu erreichen und die jungen Menschen im Integrationsprozess zum Beispiel mit nachbetreuenden Angeboten nicht zu verlieren, sondern sie erfolgreich zum Berufsabschluss und in Arbeit zu führen. Dabei ist auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Trägern ein wichtiges Thema. Die konkreten Schritte zur Erreichung dieses Ziels ergeben sich aus dem nationalen Implementierungsplan (Seiten 15 ff. und 45 ff., im Internet abrufbar unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a761-implementierungsplan-jugendgarantie .html). 15. Inwiefern sieht die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Ziel einer Ausbildungsgarantie als Beitrag zur Jugendgarantie in Deutschland an? Wie müsste aus Sicht der Bundesregierung eine solche Garantie ausgestaltet sein, um – wie in der Jugendgarantie vorgesehen – allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unabhängig von ihrem bisherigen Bildungsstand eine hochwertige Arbeitsstelle, eine weiterführende Ausbildung oder einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz zu garantieren? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird im Augenblick geprüft, wie der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ (Ausbildungspakt) zu einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann. Alle relevanten Akteure (bisherige Paktpartner und Gewerkschaften) befinden sich zur Zeit im Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Dieser schließt auch die Thematik „Ausbildungsgarantie“ ein. 16. Inwiefern hält die Bundesregierung Maßnahmen im Übergangssektor zwischen Schule und Ausbildung, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene teils mehrere Jahre in Warteschleifen befinden, für geeignet, um dem Anspruch der Jugendgarantie gerecht zu werden, dass Schulungsangebote im Sinne der Jugendgarantie zu einer anerkannten Berufsqualifikation führen sollen? Die EU-Jugendgarantie umfasst das Angebot einer hochwertigen Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder eines hochwertigen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatzes. Ein Angebot einer weiterführenden Ausbildung kann nach Nummer 5 der Begründungserwägung des Rates der Europäischen Union auch qualitativ hochwertige Schulungsprogramme umfassen, die zu einer anerkannten Berufsqualifikation führen. Drucksache 18/1792 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung besteht für junge Menschen eine Vielzahl von Angeboten. Neben Einstiegsqualifizierungen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die aus Sicht der Bundesregierung hochwertige Angebote darstellen, handelt es sich etwa um unterschiedliche Bildungsgänge an Berufsfachschulen, die in der Zuständigkeit der Länder liegen . Die Länder unternehmen Anstrengungen, den Übergangsbereich neu zu strukturieren und abschlussbezogen auszurichten. 17. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung angesichts der bisherigen Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa für gerechtfertigt , das Programm MobiPro-EU – wie im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles angekündigt – ab dem Jahr 2015 auf maximal 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer jährlich zu begrenzen ? 18. Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung eines Sprechers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verstehen, die weitere Planung von MobiPro-EU orientiere sich „vorrangig nicht an einem Bedarf bezüglich der ausbildungsinteressierten Menschen“, sondern „an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln“ (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ jobprogramm-fuer-jugendliche-regierung-kuerzt-programm-mobiproeu-a- 968074.html), und umfasst dieses Statement auch die Haltung der Bundesregierung zur Jugendgarantie? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Neuausrichtung des Sonderprogramms wird die Förderung ab dem Jahr 2015 auf das Segment Ausbildung konzentriert. Die zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus den Eckwerten zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018. Auf dieser Grundlage und nach den bisherigen Erfahrungen zu den Kosten pro Auszubildenden über die gesamte Förderkette sowie den bereits bestehenden Mittelbindungen ergeben sich geschätzt Fördermöglichkeiten von etwa 2 000 Neueintritten in Berufsausbildung pro Ausbildungsjahr. Sollte sich erweisen, dass innerhalb dieser Rahmenbedingungen mehr Teilnehmer in die Förderung aufgenommen werden können, kann sich die Anzahl der Förderfälle erhöhen. Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist aber gezielt als ressorteigenes Pilotprogramm ausgelegt und kein Regelinstrument der Arbeitsförderung. Es begründet daher keinen Rechtsanspruch auf Förderung, sondern fördert in dem gegebenen finanziellen wie zeitlichen Rahmen. Diesen Rahmen hat die Bundesregierung aufgrund des sehr großen Interesses finanziell von ursprünglich 139 auf 560,1 Mio. Euro (gemäß der Empfehlung des Haushaltsausschusses und vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages) erhöht und die Laufzeit von 2016 auf 2018 verlängert. Das Programm ist damit ein Beitrag der Bundesregierung zur Förderung von jungen Menschen in Europa, die in Deutschland eine geförderte betriebliche Berufsausbildung absolvieren möchten und darüber hinaus ein in die Zukunft gerichteter Impuls. MobiPro-EU soll als Pilotprogramm Erkenntnisse vermitteln für mögliche neue Wege und Förderansätze der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität innerhalb der Europäischen Union und insbesondere den Blick von Unternehmen in Deutschland auf Beschäftigte im EU-Ausland lenken. Laut einer Studie der OECD und des DIHK wird diese Option von den allermeisten Unternehmen bisher nicht in Betracht gezogen. Darüber hinaus ist MobiPro-EU ein Zeichen der Solidarität Deutschlands mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union, die durch die aktuelle Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1792 Wirtschafts- und Finanzkrise von Jugendarbeitslosigkeit besonders hart betroffen sind, indem es jungen Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten neue geförderte Ausbildungs- und Beschäftigungschancen eröffnet. Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist durch die Förderung internationaler Mobilität auch ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland. 19. Spielt die europäische Jugendarbeitslosigkeit und das Ziel ihrer Senkung eine Rolle bei den Gesprächen der Bundesregierung zur Vereinbarung einer Allianz für Aus- und Weiterbildung, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Bei den Diskussionen zur Vereinbarung einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung “ als Weiterentwicklung des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ steht die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung im Inland im Fokus. Gesamtherstellung: H. 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