Deutscher Bundestag Drucksache 18/1794 18. Wahlperiode 20.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1506 – Übungen mit Drohnen der Bundeswehr, der US-Armee und der NATO Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auch die Bundeswehr ist an der im Mai 2014 in Norwegen stattfindende NATO-Übung „Unified Vision 2014“ beteiligt (www.luftwaffe.de, 7. Mai 2014). Hierzu soll vom 8. bis 9. Mai 2014, vom 19. bis 20. Mai 2014 und vom 26. bis 27. Mai 2014 eine Drohne des Typs „Global Hawk“ den deutschen Luftraum durchqueren. Vorgesehen ist, dass die „Global Hawk“ mehrmals zwischen Norwegen und Sigonella/Italien operieren soll. Es fehlt die Angabe darüber, zu welcher Teilstreitkraft welchen Landes die „Global Hawk“ gehört. In Sigonella sollen mehrere NATO-Mitgliedstaaten im Rahmen des Aufbaus des NATO Alliance Ground Surveillance Systems (NATO AGS) Drohnen beschaffen . Derzeit haben aber lediglich die USA „Global Hawk“ auf Sigonella. Die Luftwaffe spricht von „reinen Transitzwecken“; als „Verweildauer“ wird pro Überflug „circa eineinhalb Stunden“ angegeben. Die Flughöhe soll 16 Kilometer betragen. An Bord der Drohne befänden sich „Aufklärungssensoren, die für die Durchführung der Übung von Relevanz sind“. Sie dürften aber während des Überfluges nicht betrieben werden. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) habe ein Sensorbetrieb „strikt untersagt“. Um die Einhaltung dieser Auflage zu überwachen, soll ein „auf diese Technologie ausgebildeter deutscher Offizier“ als nationaler Beobachter in eine Missionskontrollstation in den USA entsandt werden. Im Vorfeld dieser Übung habe das Bundesministerium der Verteidigung eine „ressortübergreifende Prüfung“ durchgeführt, die „sowohl technische als auch flugbetriebliche Aspekte“ beinhaltet habe. Beteiligt waren demnach das Auswärtige Amt, die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zusätzlich sei die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, informiert worden. Es handele sich bei den Überflügen um „Einzelfallentscheidungen“, die ausschließlich „auf die Nutzung des deutschen Luftraums ohne geplante Starts und Landungen fokussieren“. Aus ihnen seien „keine generellen Regelungen für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eine dauerhafte Nutzung ableitbar“. Dennoch kann angenommen werden, dass die Überflüge Rückschlüsse auf den späteren Betrieb von „Global Hawk“ im Rahmen des NATO AGS gezogen werden oder auch die Reaktivierung der eigentlich eingefrorenen, baugleichen Bundeswehrdrohne „Euro Hawk“ be- Drucksache 18/1794 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode fördern könnten. Tatsächlich schreibt die Luftwaffe, mit der Zustimmung zur Nutzung des deutschen Luftraums würde Deutschland, „insbesondere mit Blick auf den Aufbau des NATO AGS, einer wichtigen Bündnisverpflichtung gerecht und agiert als verlässlicher Partner“. Auch in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“ bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) sollen Drohnen zum Einsatz kommen (www.luftwaffe.de, 28. April 2014). Die Übung habe demnach eine Größenordnung, „wie sie in Deutschland nur noch selten stattfindet“. Von den 4 500 Teilnehmenden kämen „mehr als 800“ aus elf „Partnernationen“. Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Übung liege in der Verantwortung des Zentrums Luftoperationen in Kalkar, das neben dem Exercise Director (Leiter der Übung) auch wesentliche Teile des Planungsstabes stelle. Auf dem Truppenübungsplatz Klietz werde eine große Luftlandeoperation durchgeführt, an der 900 Soldaten verschiedener Nationen beteiligt seien. In der deutschen Bucht beteilige sich die Marine mit zwei Fregatten und einem Tanker. Das Heer setze Drohnen vom Typ LUNA, ALADIN und MIKADO ein. 1. Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache des mittlerweile dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs „Heron“ in Afghanistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus bisher ungeklärter Ursache mit einem Berg kollidierte“ und offensichtlich auf einer Trainingsmission war (Bundestagsdrucksache 18/213)? a) Inwiefern liegt hierzu mittlerweile ein „belastbares Untersuchungsergebnis zur Unfallursache“ vor, bzw. für wann ist dieses angekündigt? b) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein Eindringen in das elektronische Steuerungssystem gegeben haben könnte (THE AVIONIST, 13. November 2013)? Der in der Bundeswehr verantwortliche General für Flugsicherheit hat die Unfalluntersuchungen im Einsatzgebiet Afghanistan seinerzeit aufgenommen. Der Vorgang hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Die Untersuchungsergebnisse zum Flugunfall werden frühestens Ende Juni 2014 vorliegen. 2. Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der NATO-Übung „Unified Vision 2014“ über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich stattgefunden? a) Um wie viele verschiedene Drohnen welcher Typen handelte es sich? Zur Unterstützung der in Norwegen durchgeführten NATO-Übung Unified Vision 2014 waren Überflüge ausschließlich mit einem unbemannten Luftfahrzeug vom Typ Global Hawk über Deutschland als eine Option geplant. b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen? Der Überflug war in einer Flughöhe von 16 Kilometern (50 000 Fuß) mit einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit von 575 km/h geplant. c) Sofern auch Luftbeschränkungsgebiete durchquert wurden, um welche handelt es sich dabei? Für den geplanten Überflug über Deutschland wurde entlang der gesamten Streckenführung ein eigens für den Überflug des Global Hawk bestimmtes, zeitlich befristetes Gebiet mit Flugbeschränkungen eingerichtet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1794 d) Im Rahmen welcher Gremien wurde die Teilnahme von US-Drohnen am Manöver in Norwegen vorgeschlagen und diskutiert? Die Übungsplanung erfolgte unter der Federführung des NATO Armament and Aerospace Capability Directorate unter Einbeziehung des NATO Air Traffic Management Committees und des NATO HALE Airspace Integration Implementation Project Teams. e) Welche Behörde hatte die Flüge wem gegenüber beantragt? Die geplanten Überflüge des Global Hawk wurden durch die US-Air Force Europe (Betreiber) beim BMVg beantragt. Diesem obliegt in Deutschland die Zuständigkeit für die Genehmigung von Überflügen durch ausländische Militärluftfahrzeuge . f) Inwiefern waren welche NATO-Gremien in die Planung und Durchführung der Flüge involviert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen. g) Wie wurde die Notwendigkeit der Flüge begründet? Ein Rückgriff auf den deutschen Luftraum stellt die kürzeste Wegstrecke für einen Flug von Sigonella (Italien) in das Übungsgebiet nach Norwegen und zurück dar. h) Inwiefern war oder ist auch die Wehrtechnische Dienststelle 61 (WTD) mit den Flügen befasst? Vor der Erteilung von Überflugbewertungen erfolgt eine flugbetriebliche und technische Bewertung durch das zuständige Referat im BMVg in enger Abstimmung mit dem Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr. 3. Inwiefern und mit welchen Aufgaben und Zielen waren nach Kenntnis der Bundesregierung auch die NATO-Arbeitsgruppen „Joint Capability Group on Unmanned Aerial Vehicles“ (JCGUAV) und „Flight in Non-Segregated Airspace Working Group“ (FINAS) in die Flüge einbezogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen. Die in der Frage genannten NATO-Arbeitsgruppen waren nicht in die Übungsplanung und -durchführung eingebunden. 4. Welche weiteren Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den jeweiligen Flügen überquert (bitte für die einzelnen, genehmigten Flüge nachweisen)? Für die Flugeinsätze des Global Hawk von Sigonella (Italien) in das Übungsgebiet in Norwegen wurde eine Route genutzt, die von Italien über Frankreich und das Vereinigte Königreich nach Norwegen führte. Drucksache 18/1794 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Teilstreitkraft welches Landes verantwortet bzw. befehligen nach Kenntnis der Bundesregierung die bei „Unified Vision 2014“ über Deutschland geflogenen Drohnen? a) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gesteuert? b) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils befehligt? c) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung oder Kommunikation genutzt? d) Inwiefern wurden hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung auch Anlagen in Ramstein genutzt, und, soweit die Bundesregierung keine Kenntnis hat, wie kann sie dies in Erfahrung bringen? Es fanden keine Überflüge unbemannter Luftfahrzeuge über Deutschland im Rahmen der Übung Unified Vision 2014 statt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Inwiefern dienen die Überflüge mittelbar oder unmittelbar dem Aufbau des NATO Alliance Ground Surveillance Systems (NATO AGS)? Überflüge dienen dem Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den Luftraum sowie der Entwicklung und Fortschreibung standardisierter flugbetrieblicher Verfahren. 7. Welche technischen Angaben hat das BMVg vor und nach der Genehmigung der Überflüge verlangt? a) Welche „Aufklärungssensoren“ haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an Bord befunden? Für den ersten Flug im Zeitraum vom 8. bis 9. Mai 2014 waren Sensoren zur abbildenden Aufklärung in Form von elektrooptischen Kameras und Geräten zur Radarabbildung an Bord. Für den zweiten und dritten Flug (19. bis 20. Mai 2014 und 26. bis 27. Mai 2014) waren nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich noch Sensoren zur signalerfassenden Aufklärung in das Luftfahrzeug eingerüstet. b) Über welche konkreten Kenntnisse sollte der „auf diese Technologie ausgebildete deutsche Offizier“ als „nationaler Beobachter“ verfügen? Der als nationaler Beobachter ausgewählte deutsche Offizier war originär als Pilot des Euro Hawk vorgesehen und ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte parallel mit der Entwicklung des Euro Hawk auf dem baulich vergleichbaren System Global Hawk in den USA mit dem Ziel, später in Deutschland als Lehrpersonal zur Ausbildung weiterer Euro-Hawk-Piloten eingesetzt zu werden. Die Ausbildung in den USA umfasste zusätzlich die Qualifikation zum Fluglehrer auf dem System Global Hawk, welche sinngemäß in eine Ausbilderqualifikation auf dem System Euro Hawk übertragen werden sollte. Die Ausbildungen umfassen neben den reinen Flugführungs- und Steuerungsanteilen des unbemannten Luftfahrzeuges auch die Überwachung der Sensorik. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1794 c) In welchen Missionskontrollstationen wurden „nationale Beobachter“ entsandt? Der nationale Beobachter wurde in die einzig für die Flüge zuständige Missionskontrollstation in der Beale Air Force Base (USA) entsandt. d) Welche Zwischenfälle haben diese dort im Zusammenhang mit den Flügen dokumentiert? Eine Aussage zur Beantwortung der Frage kann erst auf der Grundlage einer erfolgten Übungsauswertung getroffen werden, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 8. Worum handelte es sich bei der „ressort-übergreifenden Prüfung“, und welche „technische[n] als auch flugbetriebliche[n] Aspekte“ hatte diese beinhaltet (www.luftwaffe.de, 7. Mai 2014)? a) Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung vor, während und nach den Flügen die Aufgaben des Auswärtigen Amts, der DFS und des BMVI? Die Abstimmung und Umsetzung der politischen sowie flugbetrieblichen Maßnahmen einschließlich der Einrichtung von erforderlichen Lufträumen erfolgt grundsätzlich in einem ressortübergreifenden Ansatz. Eine Mitwirkung des BMVI ergab sich aus der Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen (§ 11 der Luftverkehrsordnung) als Schutzkorridor entlang des geplanten Flugweges des Global Hawk und der Erbringung der Flugverkehrsdienste durch die Deutsche Flugsicherung GmbH auf der Grundlage gemeinsam abgestimmter Verfahren. b) Mit welchem Inhalt war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert worden? Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde inhaltsgleich zur Unterrichtung des Verteidigungsausschusses am 7. Mai 2014 durch den Generalinspekteur der Bundeswehr informiert. 9. Mit welchen NATO-Nationen wird das AGS-Beschaffungsprogramm nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit weitergeführt? Am AGS-Beschaffungsprogramm der NATO nehmen derzeit 13 NATO-Nationen (Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, USA sowie Deutschland) und zukünftig 15 NATO-Nationen (Vorgenannte sowie Dänemark und Polen) teil. a) Inwiefern haben die Vorbereitungen zum künftigen Betrieb und zur Übergabe des AGS-Systems an die künftigen militärischen Nutzer begonnen ? Zur Vorbereitung des künftigen Betriebes und zur Übergabe des AGS-Systems wurden Arbeiten in den Bereichen Aufbau der AGS-Kräfte, Realisierung der Infrastruktur und logistische Unterstützung begonnen. Drucksache 18/1794 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wann soll die erste „Global Hawk“ ausgeliefert werden? Die Übergabe des ersten AGS-Luftfahrzeuges an den künftigen militärischen Nutzer ist für das Jahr 2017 vorgesehen. c) Inwiefern hat die nach Kenntnis der Fragesteller für Anfang April 2014 in Sigonella geplante „Spatenstichzeremonie“ tatsächlich stattgefunden , bzw. für wann ist diese geplant? Der für Anfang April 2014 geplante „Spatenstich“ wurde verschoben, ohne dass bislang ein neuer Termin festgelegt wurde. d) Wer nahm daran teil, bzw. soll nach Kenntnis der Bundesregierung daran teilnehmen? Die Teilnahme eines deutschen Vertreters richtet sich nach der Einladung der Gastnation Italien und wird erst nach Eingang einer solchen Einladung entschieden . 10. Welche aktuelleren Überlegungen existieren für die weitere Nutzung oder Lagerung der Bundeswehr Drohne „Euro Hawk“, die nach Kenntnis der Fragesteller nur bis Juni 2014 entschieden worden war? Über die Weiterverwendung des Euro Hawk Full Scale Demonstrators ist derzeit noch nicht entschieden. 11. Welche bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge welcher Teilstreitkräfte welcher Länder sind in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr “ bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) zum Einsatz gekommen? Auf welchen Flugplätzen waren sie stationiert? Die Übung JAWTEX 2014 fand vom 12. bis zum 22. Mai 2014 statt. Nach erfolgter Rückverlegung in der Folgewoche hat die Übungsauswertung gerade erst begonnen. Ein erster Zwischenbericht ist bis Mitte Juli 2014 zu erwarten. Eine abschließende Übungsauswertung ist bis Ende August 2014 vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen kann erst nach Vorlage der abschließenden Übungsauswertung erfolgen. 12. Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der Übung über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich stattgefunden ? a) Welche Teilstreitkraft welches Landes verantwortet bzw. befehligen die bei „JAWTEX 2014“ über Deutschland geflogenen Drohnen? b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen ? c) Sofern auch Luftbeschränkungsgebiete durchquert wurden, um welche handelt es sich dabei? d) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gesteuert? e) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils befehligt? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1794 f) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung oder Kommunikation genutzt? g) Wo wurde bzw. wird die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Übungsflüge von Drohnen ausgewertet? h) Inwiefern waren die Drohnen auch Teil der Luftlandeoperation auf dem Truppenübungsplatz Klietz? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Welche weiteren Tests, Trainingsflüge oder Flugkampagnen hat die Bundespolizei über der Nord- und Ostsee oder dem Mittelmeer durchgeführt oder beobachtet, bzw. welche Flüge oder Beobachtungen sind geplant? Worum handelt es sich bei der „Remote pilot station“ (RPS), und inwiefern basiert diese auf Radardaten, die von der DFS überlassen werden (http://tinyurl.com/ohoqljv)? Über die in den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/ 14827, 17/14652 und 17/8693 genannten Tests hinaus war die Bundespolizei nicht an Flügen mit Remotely Piloted Aircrafts (RPA) über See beteiligt, und es bestehen hierzu auch keine Planungen. Die RPS ist die Bodenstation, die im Rahmen des Forschungsvorhabens VUSIL II (Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum II) als Teil eines Ground Based Sense & Avoid Systems verwendet wurde. Bei den Radardaten handelt es sich um die Positionsdaten von Luftfahrzeugen die von der Deutschen Flugsicherung GmbH dem RPA-Piloten verfügbar gemacht werden, damit dieser den Luftfahrzeugen ggf. ausweichen kann. 14. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auch jenseits einer polizeilichen oder grenzpolizeilichen Nutzung von Drohnen bei „DeSIRE II“ einbringen (Bundestagsdrucksache 18/819)? Es bestehen derzeit keine Überlegungen der Bundesregierung, sich in DeSIRE II einzubringen. 15. Welche Behörden sollen im Luftfahrtamt der Bundeswehr zusammengeführt werden, und über wie viele Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen wird diese schließlich verfügen? a) Wie viele Dienstposten kommen aus Köln, Manching, Bonn, Koblenz, Frankfurt oder sonstigen Stützpunkten von Heer und Marine? Das Luftfahrtamt der Bundeswehr wird insgesamt über circa 390 Dienstposten verfügen. Da ein direkter Dienstpostentransfer nicht für alle Dienstposten durchführbar ist, kann eine detaillierte standortbezogene Zuordnung der Herkunftsdienstposten nicht erfolgen. b) Welche Argumente haben für den Standort Köln gesprochen, bzw. schließlich den Ausschlag gegeben? Im Rahmen der Ausplanung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr wurde eine umfassende Untersuchung auf der Grundlage der Aspekte Funktionalität, Wirtschaftlichkeit , Familienfreundlichkeit und Attraktivität für das betroffene Personal sowie zeitliche Verfügbarkeit geeigneter Infrastruktur durchgeführt. Neu- baumaßnahmen waren dabei wegen ihrer Zeit- und Kostenrelevanz nicht in Drucksache 18/1794 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Betracht zu ziehen. Im Vordergrund der Untersuchung standen u. a. die zukünftigen Arbeits- und Außenbeziehungen sowie die Nähe zu den heutigen Dienstorten des Personals, auf dessen Kompetenz beim Aufbau dieser neuen Dienststelle zurückgegriffen werden muss. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob sich durch den bevorstehenden Umzug mehr Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der WTD 61 als gewöhnlich um andere Stellen in der Region bemüht haben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. d) Welche Testflugmöglichkeiten existieren in Köln, bzw. wenn keine existieren, wo werden diese genutzt? Dezidierte Testfluggebiete existieren im Raum Köln nicht. Bedarfsorientiert werden in Abhängigkeit zum jeweiligen Rüstungsvorhaben geeignete Testfluggebiete im In- und Ausland genutzt. 16. Inwiefern ist die Bundesregierung unabhängig von dem Gutachten der Bundesanwaltschaft der Ansicht, dass die Nutzung von in großer Höhe operierender, mithin unbemerkt agierender Kampfdrohnen, „Heimtücke“ sei (Bundestagsdrucksache 18/1318)? a) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass das Ausnutzen des „gegnerischen Überraschungsmoments“ eine „zulässige Kriegslist“ sei? b) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass in Pakistan ein bewaffneter Konflikt mit Teilnahme der USA vorliege, mithin das Konfliktsvölkerrecht gelte (bitte begründen)? Fragestellungen im Kontext der möglichen Strafbarkeit von Handlungen können nur im konkreten Einzelfall durch die zuständigen Organe der Rechtspflege beantwortet werden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die rechtlichen Einschätzungen der Bundesanwaltschaft zu kommentieren. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/1318 vom 5. Mai 2014) verwiesen. 17. Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ihre Beschaffungsentscheidung für MALE-Drohnen der Luftwaffe fällen? a) Welche Angebote oder Voranfragen wurden bis heute eingeholt, bzw. welche wurden unaufgefordert eingesandt? Im Januar 2012 wurde ein „Letter of Request“ zur Beschaffung von drei unbewaffneten Luftfahrzeugen PREDATOR B an die US-Regierung übermittelt. Im Juni 2013 hat die US-Regierung in einem „Letter of Offer and Acceptance“ ein Angebot zur Beschaffung von drei unbewaffneten PREDATOR B übermittelt . Weiterhin liegt seit März 2013 ein unaufgefordertes Angebot der Firmen Airbus Defence & Space und Israel Aeorospace Industries zum Kauf von drei Luftfahrzeugen des Typs HERON TP vor. b) Welche Angaben werden in den Angeboten oder Antworten auf Voranfragen hinsichtlich von „Haltepunkten“ der Drohnen und einer möglichen Bestückung mit Waffen gemacht? Derartige Angaben sind nicht enthalten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1794 c) Wann wird der Generalinspekteur der Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung seine Auswahlentscheidung treffen? Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag verabredet, dass vor der Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig zu prüfen sind. Eine Auswahlentscheidung wird erst nach dieser Prüfung und nach der Vorlage und Bewertung von Lösungsvorschlägen erfolgen. Eine darauf folgende Beschaffungsentscheidung erfolgt nach der Vorlage und Billigung einer entsprechenden 25 Mio.-Euro-Vorlage durch den Haushaltsausschuss und ggf. den Verteidigungsausschuss . 18. Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung für MALE-Drohnen der Luftwaffe eine Rolle, inwiefern israelische oder USamerikanische Militärs bei einem Betrieb der Drohnen durch die Bundeswehr Zugriff auf die Steuerung oder Überwachungsdaten der Drohnen hätte? a) Für wie realistisch hält die Bundesregierung einen solchen Zugriff, und inwiefern werden hierzu Prüfungen vorgenommen oder Gespräche mit den betreffenden Regierungen geführt? Der Betrieb von Medium-Altitude Long-Endurance Unmanned Aircraft-Systemen (MALE UAS) ist grundsätzlich ausschließlich durch die Bundeswehr als Nutzer vorgesehen. Die Sicherheit der Datenübertragung und der Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf die Steuerung der unbemannten Luftfahrzeuge sind durch ein entsprechendes IT-Sicherheitskonzept und Verschlüsselungen sicherzustellen . b) Inwiefern könnte das Militär sogar den Flugweg kontrollieren und in diesen eingreifen? Es wird auf die Antwort zu Frage 18a verwiesen. c) Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung eine Rolle, über welches Bewaffnungskonzept die Drohne verfügt? Für die zu beschaffende MALE-UAS-Überbrückungslösung ist konzeptionell eine Bewaffnungsfähigkeit gefordert. Ein bestimmtes „Bewaffnungskonzept“ wird als Auswahlkriterium nicht herangezogen. Weder eine Auswahlentscheidung noch eine Beschaffungsentscheidung stehen vor dem Abschluss der in der Antwort zu Frage 17 genannten Prüfungen und der 25 Mio.-Euro-Vorlage an. d) Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung eine Rolle, dass die Bundeswehr im Falle des Kaufs einer „Predator“, bzw. deren Derivate auf ein bestehendes Versorgungsnetz der US-Armee zurückgegriffen werden könnte? Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden Synergieeffekte in verschiedenen Bereichen grundsätzlich mitbetrachtet. In welchem Umfang für einen deutschen PREDATOR B auf ein bestehendes Versorgungsnetz der USStreitkräfte zugegriffen werden könnte, ist derzeit noch nicht abschließend abschätzbar . Drucksache 18/1794 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Drohnentypen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Zulassung bzw. einmalige Überführungsrechte für das Luftbeschränkungsgebiet TRA 210 bzw. Korridore zwischen US-Standorten wie Ansbach , Grafenwöhr und Hohenfels, bzw. für welche Typen wurden diese beantragt ? Nationale Zulassungen für unbemannte Luftfahrzeuge werden grundsätzlich nicht für ausgewählte Flugbeschränkungsgebiete erteilt. Im Rahmen der nationalen Zulassungen werden unbemannte Luftfahrzeuge Kategorien zugeordnet, die den Betrieb und die Auflagen in den entsprechenden Lufträumen regeln. 20. Werden von US-Standorten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Übungs- oder Einsatzflüge ausländischer Drohnen außerhalb von Deutschland betreut, koordiniert, überwacht, gesteuert oder per Relaisstation für den Datenverkehr unterstützt? 21. Hat die Bundesregierung den US-Präsidenten Barack Obama lediglich gefragt, ob bewaffnete Drohneneinsätze aus Deutschland geflogen oder befehligt werden (Bundestagsdrucksache 18/1318) bzw. inwiefern hat sie ebenfalls Erkundigungen darüber eingeholt, ob US-Anlagen auch als Relaisstationen ausgebaut wurden, damit breitbandige Übertragungen zur Steuerung und Kommunikation überhaupt möglich werden? a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein Ausbau von US-Anlagen als Relaisstationen für eine breitbandige Übertragung zur Steuerung und Kommunikation von Drohnen als ein Beitrag zum US-Drohnenkrieg zu betrachten ist? b) Da die Berichte über den Ausbau von US-Anlagen als Relaisstationen für eine breitbandige Übertragung zur Steuerung und Kommunikation von Drohnen nach Einschätzung der Fragesteller zutreffend sind, inwiefern hielte auch die Bundesregierung eine derartige technische Infrastruktur als nicht vereinbar mit ihren politischen Zielen, zumal dadurch außergerichtliche Hinrichtungen durch einen zivilen US-Geheimdienst unterstützt werden? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat der amerikanischen Regierung Fragen zu einer möglichen Beteiligung deutscher Standorte der US-Streitkräfte bei Einsätzen von unbemannten Flugzeugen übermittelt. Zu hypothetischen Fragestellungen und Verdächtigungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/819 verwiesen. 22. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Bundeswehr die Zulassungsregeln ZDv 19/1 derzeit überarbeitet, und was sind die Gründe hierfür? Die ZDv 19/1 „Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ wurde in ihrer letzten Fassung im Juli 2009 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr erfolgten inzwischen erhebliche Änderungen in den Strukturen der Bundeswehr und eine Novellierung des Customer Product Managements hinsichtlich der Materialverantwortung für die Einsatzreife. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1794 Entsprechend hierzu mussten die in der ZDv 19/1 beschriebenen Aufgaben aktuellen Organisationskenntnissen zugeordnet und die Änderungen hinsichtlich der Materialverantwortung für die Einsatzreife nachvollzogen werden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Überarbeitung durch das BMVg war das zentrale Regelungsmanagement mit einer neuen Vorschriftensystematik in Kraft gesetzt, sodass die überarbeitete Vorschrift gleichzeitig als ZDv A-1525 in das Regelungsmanagement überführt wurde. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333