Deutscher Bundestag Drucksache 18/1796 18. Wahlperiode 20.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1624 – Unterstützung bewaffneter Konfliktparteien in Libyen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medienberichten zufolge steht hinter den jüngsten Unruhen in Libyen der Militärgeneral Chalifa Haftar. Chalifa Haftar wirft der amtierenden Übergangsregierung Korruption und „Unterstützung des Terrorismus“ vor und hält diese für nicht legitim. Tatsächlich hätte im Land längst neu gewählt werden müssen, der Übergangsrat verlängerte seine eigene Amtszeit aber bis Dezember 2014. Mittlerweile hat die Wahlkommission als Wahltermin den 25. Juni 2014 genannt (junge Welt, 21. Mai 2014). Dem lange in den USA lebenden Chalifa Haftar werden gute Kontakte zur CIA nachgesagt. Im Februar 2014 hatte der General bereits das Parlament für abgesetzt erklärt. Im Mai 2014 griff Chalifa Haftar „radikal-islamische Brigaden“ in Benghazi an (Deutsche Welle, 19. Mai 2014). Zwei Tage später folgten Kämpfe in Tripolis. Die USA haben ihre Botschaft mittlerweile geschlossen, Deutschland lässt sich hiermit noch Zeit (SPIEGEL ONLINE, 22. Mai 2014). Der Parlamentspräsident Nuri Abu Sahmain ordnete die Festnahme aller Militärs an, die sich Chalifa Haftar angeschlossen haben. Den militärischen Auseinandersetzungen könnte ein regionaler Machtkampf zwischen Saudi-Arabien und Katar zugrunde liegen: Katar unterstützt Muslimbrüder und die mit diesen verbündete Kampfverbände, die für den Angriff auf das US-Konsulat in Benghazi im Jahr 2012 verantwortlich gemacht werden. Dieser Angriff habe eigentlich einer „CIA-Niederlassung“ in der Botschaft gegolten, die dem Waffenschmuggel nach Syrien gedient habe. Die USA sind im Konflikt bislang nicht sichtbar in Erscheinung getreten. Gerüchte , wonach US-Truppen im Süden Tunesiens Stellung beziehen würden, wurden von der tunesischen Regierung dementiert (http://tinyurl.com/). Chalifa Haftars Truppen werden als „Nationale Armee“ bezeichnet, es ist aber umstritten, ob diese dem Militär angehören oder aus nicht regulären, bewaffneten Verbänden bestehen. Unterstützung erhält Chalifa Haftar auch von Polizeibrigaden, von Offizieren des Luftwaffenstützpunktes Tobruk und vom „mächtigen Al-Baraassa-Stamm“ aus Ostlibyen, sogar eine Eliteeinheit der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. libyschen Luftwaffe hat sich Chalifa Haftar angeschlossen (junge Welt, 21. Mai 2014). Auch der Luftwaffenchef ist übergelaufen (taz, 21. Mai 2014). Mittlerweile gehört mit Hassan Abu-Shannaq auch der Anführer der Marine, Hassan Boushnak, zu den rebellierenden Gruppen (Malta Today, 22. Mai Drucksache 18/1796 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2014). Mit dem Kulturminister Habib Lamin erfolgte die erste offizielle Unterstützung Chalifa Haftars durch ein Mitglied der Regierung. Anscheinend unterstützt auch Libyens Innenminister Chalifa Haftar bei seinen Angriffen auf die amtierende Regierung. Eine entsprechende Erklärung habe Salih al-Mazig laut „BBC“ (21. Mai 2014) auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Der aus dem Land geflohene, frühere Ministerpräsident Ali Zeidan erklärte der „Deutschen Welle“, auch die von der Europäischen Union (EU) unterstützten „Border Guards“ („Grenzschutztruppen“) kämpften auf Seiten von Chalifa Haftar (21. Mai 2014). Mehrere Bundespolizisten machen bei der von der EU finanzierten Ausbildungsmission mit, die unter anderem in die Verantwortung des libyschen Innenministers fällt. In dieser „EUBAM Libyen“ soll der gesamte Sicherheitsapparat reorganisiert werden (Bundestagsdrucksache 17/14417). An „EUBAM Libyen“ nehmen aber auch das libysche Finanzministerium (Zoll, Maritime Zolleinheit) und das Transportministerium (Hafenbehörde, Telekommunikationsbehörde ) teil. Justizbehörden werden nicht adressiert, obwohl kein funktionierendes Rechtssystem existiert. Selbst die Bundesregierung weiß von „rund 8 000 Internierte[n], größtenteils ohne Gerichtsverfahren, in Haftanstalten , die teilweise von Milizen geführt werden“. Folter und Misshandlungen in überwiegend „nichtstaatlichen Haftanstalten“ führten auch zum Tod. In anderen Landesteilen seien die Polizei oder die Justizpolizei für die „Inhaftierungspraxis “ verantwortlich. In Libyen besteht keine Möglichkeit, Asyl zu beantragen . Inhaftierte Migranten werden laut der Bundesregierung „willkürlich aus Libyen in Drittstaaten abgeschoben“. Der Schutz aller anderen Land- und Seegrenzen liegt außerhalb staatlicher Kontrolle und soll zukünftig vom Militär übernommen werden. Die See wird schon jetzt von den rund 3 000 Angehörigen der Küstenwache überwacht, die dem Verteidigungsministerium untersteht. Die EU-Mission hat damit kein Problem : Libyen soll beim Aufbau eines sogenannten Integrierten Grenzmanagements unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/626). Gemeint ist die „Zusammenführung und Unterstützung aller Einheiten und Behörden“, sofern sie mit Aufgaben des Grenzschutzes betraut sind. Im Falle der Seegrenzen bedeutet das etwa die Koordination der Hafenbehörde, der Telekommunikationsbehörde und der Küstenwache, die allesamt Radarsysteme betreiben. Die „EUBAM Libyen“ wurde offiziell am 22. Mai 2013 gestartet, mittlerweile ist das Projekt um ein Jahr verlängert worden (Ratsdok. 9255/14). Die Mission soll auch die zersplitterte Sicherheitslandschaft Libyens zusammenführen: Das Land wird von verschiedenen Milizen kontrolliert, die teilweise dem Militär, aber auch dem Innenministerium zugeneigt sind. Zum Verteidigungsministerium gehört etwa die „Al-Qaqa Brigade“. Das Militär kann sich aber auch auf die Hilfe des „Al-Zintan Revolutionariesʼ Military Council“ stützen, der im Jahr 2011 den früheren Oberst Muammar Gaddafi nach seinem Aufspüren festhielt und rund zwei Dutzend regionale, bewaffnete Gruppen vereinigt. „Zintan“-Gruppen werden auch für die Angriffe auf den Übergangsrat in Tripolis vom 18. Mai 2014 verantwortlich gemacht (http://thinkafricapress.com/). Die „EUBAM Libyen“ soll Angehöre der Milizen in die vom Staat neu geschaffenen „Border Guards“ integrieren. Es handelt sich dabei um eine Gendarmerie , die vom Militär befehligt wird, aber Aufgaben im Innern übernimmt. Sie wird neben Armee, Luftwaffe und Marine als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium unterstellt. Jedoch soll die neue Militäreinheit nicht nur für den Grenzschutz zuständig sein: Aus einem Geheimpapier zur EUBAM-Mission (www.mediapart.fr/) geht hervor, dass auch „sensible Infrastruktur“ gesichert werden soll. Hierzu gehört die Energieversorgung. Die „Border Guards“ könnten dann für die Sicherung westlicher Ölanlagen eingesetzt werden. Laut der Bundesregierung seien bereits mindestens 300 „libysche Grenzschützer “ ausgebildet sowie „Workshops und Seminare durchgeführt“ worden. Es wird jedoch nicht erklärt, welche Angehörige welcher Ministerien hiervon profitierten und welcher EU-Mitgliedstaat diese durchgeführt hat. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate haben libysche Polizei- und Militärangehörige mit Trainingsmaßnahmen unterstützt. Mindestens 230 libysche Offiziere sowie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1796 16 libysche Ausbilder seien geschult worden. Zur bilateralen Partnerschaft von Katar lagen der Bundesregierung angeblich keine Erkenntnisse vor. Ende Januar 2014 waren laut der Bundesregierung ein Bundespolizist und eine Landespolizistin an „EUBAM Libyen“ beteiligt, ein weiterer Bundespolizist kam kurz darauf hinzu. Zudem sei eine „zivile Expertin“ entsandt worden. In der Bundespressekonferenz hieß es am 21. Mai 2014, die Teilnehmenden seien noch im Land. Einen Tag zuvor sei aber „angesichts der eskalierenden Lage in Tripolis und auch in Bengasi“ im Auswärtigen Amt ein Krisenstab zusammengetreten . Sicherheitsmaßnahmen seien veranlasst worden. Man halte „engen Kontakt“ zu „Vertreter[n] deutscher Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“. Die Bundespolizei darf auf direktem Wege – anders als die meisten übrigen EU-Ausbilder – lediglich mit dem Innenministerium kooperieren. Viele Teilnehmer von „EUBAM Libyen“ haben laut der Bundesregierung aber einen „militärischen Hintergrund“. Kenntnisse der Gendarmerie seien „hilfreich für das Verständnis der libyschen Strukturen und Arbeitsprozesse der libyschen Einheiten“. Offiziell beteiligt sich die Bundespolizei also lediglich an der Ausbildung von Polizisten. Es ist aber unklar, mit welchen Einheiten, Abteilungen oder Milizen kooperiert wird. Hätte die Bundespolizei mit den quasi-militärischen Abteilungen oder irregulären Milizen zusammengearbeitet, wäre dies eine unzulässige zivil-militärische Ausbildungshilfe. Dann müsste sich das Bundesministerium des Innern den Vorwurf einer Unterstützung von bewaffneten Gruppen stellen: Nach einem Bericht des „Libyan Herald“ (21. Mai 2014) kämpfen früher zum Innenministerium gehörende Einrichtungen nun gegen „Zintan“-Milizen, die mit dem Militär sympathisieren. Schon im letzten Halbjahresbericht hatte der federführende Auswärtige Dienst angeregt, Teile von „EUBAM Libyen“ nach Malta zu verlagern. Als Grund galt die prekäre Sicherheitslage, die auch für das weitgehende Scheitern der Mission verantwortlich sein soll. Laut der Bundesregierung ist „EUBAM Libyen“ aber auch in Deutschland aktiv: Man habe „Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Schutz der Landgrenzen“ für nicht näher genannte „libyschen Sicherheitskräfte“. Ein Trainingskurs habe Ende Januar 2014 im US-Generalkonsulat in Frankfurt stattgefunden. 1. Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Legitimität der libyschen Übergangsregierung, und wie trägt sie diese Haltung gegenüber den dortigen Behörden oder deren Repräsentanten vor? Der Allgemeine Nationalkongress (das libysche Übergangsparlament) hat am 11. März 2014 mit einer mehr als Zweidrittelmehrheit den damaligen Premierminister Ali Zeidan abgewählt und Verteidigungsminister Abdallah Al-Thinni zum amtierenden Premierminister ernannt. Der Parlamentsbeschluss sah nach einer Frist von 14 Tagen erneute Wahlen zum Premierminister im Allgemeinen Nationalen Kongress vor. Die Bundesregierung hatte keine Veranlassung, an der Legitimität der libyschen Übergangsregierung unter Abdallah Al-Thinni zu zweifeln. Am 4. Mai 2014 kam es zu erneuten Premierministerwahlen im Allgemeinen Nationalkongress. Gewählt und unmittelbar anschließend vereidigt wurde Ahmad Maitig, wenngleich die Umstände der Wahl und der Vereidigung umstritten waren. Der Nationalkongress billigte am 26. Mai 2014 dennoch eine von Ahmad Maitig vorgelegte Kabinettsliste. Damit gab es zwei Regierungen. Die Streitfrage wurde dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Der Oberste Gerichtshof entschied am 9. Juni 2014, dass die Wahl von Ahmad Maitig fehlerhaft gewesen sei. Ahmad Maitig erklärte daraufhin seinen Rücktritt . In Absprache mit den internationalen Partnern hat die Bundesregierung entschieden , sich in diesem Streit neutral zu verhalten. Drucksache 18/1796 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Inwiefern vertritt auch die Bundesregierung die Ansicht, dass die Regierung Korruption begünstigt bzw. ungenügend verfolgt und einer „Unterstützung des Terrorismus“ bezichtigt werden kann? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob die libysche Regierung Korruption begünstigt. Es existiert in Libyen eine staatliche, weisungsunabhängige Antikorruptionsbehörde, deren Wirkungsmöglichkeiten jedoch begrenzt sind. Eine Unterstützung des Terrorismus durch die libysche Regierung ist der Bundesregierung nicht bekannt. b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis hatte die Bundesregierung hinsichtlich der gegenwärtigen Krise im Mai 2014 Kontakt mit Angehörigen der Regierung, insbesondere mit dem Parlamentspräsidenten Nuri Abu Sahmain? Die Bundesregierung unterhält über die Deutsche Botschaft in Tripolis übliche Kontakte zur Gastregierung und zum Nationalkongress. In den Monaten Mai und Juni 2014 gab es Kontakte zum amtierenden Premierminister Abdallah Al-Thinni, zum designierten Premierminister Ahmad Maitig, zum Verkehrsminister Al Ayeb Zintani und zur stellvertretenden Außenministerin Bougaigis. Im Mai 2014 ist es zu keinem Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und dem Parlamentspräsidenten Nuri Abu Sahmain gekommen. c) Inwiefern, zu welchem Anlass und mit welchem Ergebnis haben Bundesbehörden in der Vergangenheit Kontakt mit Chalifa Haftar gehabt? Bundesbehörden hatten bisher keinen Kontakt mit General a. D. Chalifa Haftar. 2. Was ist der Bundesregierung zur Rolle von Saudi-Arabien und Katar im gegenwärtigen Konflikt bekannt? In bilateralen Gesprächen haben sowohl die katarische als auch die saudi-arabische Regierung wiederholt ihre Sorge bezüglich einer Destabilisierung Libyens zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Rolle sowie von militärischen Aktivitäten der USA im gegenwärtigen Konflikt? Die Sprecherin des US-Außenministeriums rief die Akteure in Libyen am 19. Mai 2014 dazu auf, ihre Differenzen im Dialog zu lösen, nicht durch Gewalt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung über Verbindungen des Generals Chalifa Haftar zu US-Behörden bekannt? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. 3. Was ist der Bundesregierung zur Urheberschaft der teils bewaffneten Angriffe vom Mai 2014 in Benghazi und Tripolis bekannt? Seit dem 16. Mai 2014 bekämpft General a. D. Chalifa Haftar Stützpunkte mehrerer islamistisch-salafistischer Brigaden sowie von Ansar al-Sharia in Benghazi und Derna. Am 18. Mai 2014 drangen zwei der Stadt Zintan zuzuordnende Milizen (Qa’qa’ und Sa-wa’iq) nach Tripolis ein, um den Nationalkongress zu besetzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1796 4. Welche Truppen, Milizen oder sonstigen kämpfenden Verbände waren dabei auf Seiten der Regierung sowie auf Seiten rebellierender Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte so konkret als möglich benennen )? Bei den Kämpfen in Tripolis am 18. Mai 2014 stießen die aus Zintan stammenden Qa’qa’- und Sawa’iq-Milizen auf den Widerstand mehrerer lokaler Milizen, unter anderem der Nawazi-Brigade. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat die Regierung in den Auseinandersetzungen keine Truppen eingesetzt. An den fraglichen Auseinandersetzungen in Benghazi waren einerseits die sogenannte Nationale Armee von General a. D. Chalifa Haftar, andererseits die „17. Februar“-Brigade, die „Brigade 319“, die Brigade „Rafallah al-Shahati“ sowie Ansar al-Sharia beteiligt. Einige Einheiten der libyschen Armee, darunter die Einheit Saiqa, haben sich dem Kampf von Chalifa Haftars „Nationaler Armee “ angeschlossen. a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Unterstützung Chalifa Haftars durch den Luftwaffenchef sowie den obersten Marinegeneral? Nach Kenntnis der Bundesregierung äußerten sich der Luftwaffenchef und der oberste Marinegeneral zustimmend zu den operativen Zielen von General a. D. Chalifa Haftar. Dies ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit einer Loyalitätserklärung an ihn. b) Inwiefern hat sie selbst in der Vergangenheit Kontakt zu den Generälen gehabt? Die Bundesregierung hatte keinen Kontakt zu General a. D. Chalifa Haftar, dem Luftwaffenchef oder dem obersten Marinegeneral. c) Was ist der Bundesregierung über eine weitere Unterstützung Chalifa Haftars durch Polizeibrigaden, Offiziere des Luftwaffenstützpunktes Tobruk sowie weitere Angehörige der libyschen Luftwaffe bekannt? Einzelne Polizeibrigaden sowie Armeeeinheiten (auch Luftwaffe) haben sich zustimmend zu den operativen Zielen von General a. D. Chalifa Haftar geäußert. Dies ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit einer Loyalitätserklärung an ihn. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung soll bei den Kämpfen in Benghazi im Mai 2014 ein Kampfflugzeug des Stützpunkts Tobruk zum Einsatz gekommen sein. 5. Was ist der Bundesregierung über die Beteiligung der von der EU ausgebildeten „Border Guards“ („Grenzschutztruppen“) an den jüngsten Kämpfen in Benghasi und Tripolis bekannt, wie sie vom früheren Ministerpräsidenten Ali Zeidan berichtet wird (Deutsche Welle, 21. Mai 2014)? a) Um welche Truppen in welcher Stärke handelt es sich dabei? b) Welchen früheren Milizen gehörten die Kämpfer an? c) Auf welche Weise werden derartige Vorfälle oder Berichte über Kämpfe der von EU-Angehörigen ausgebildeten „Border Guards“ im Rahmen der EUBAM-Mission thematisiert? Die EU-Mission EUBAM Libyen hat in Benghazi bisher ausschließlich die Küstenwache beraten, die an den dortigen Auseinandersetzungen, soweit be- kannt, nicht beteiligt war. Nach Auskunft von EUBAM waren an den Ausein- Drucksache 18/1796 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode andersetzungen in Tripolis keine von EUBAM beratene oder ausgebildete Grenzsicherungseinheiten beteiligt. 6. Welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums, des Grenzschutzes, der Küstenwache und des Zolls nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Delegation teil, die im Juni 2013 die EU-Grenzagentur FRONTEX in Warschau besuchte, und welcher Angehörige der EUBAM-Mission war ebenfalls zugegen (Bundestagsdrucksache 18/626)? Zur libyschen Delegation, die im Juni 2013 die EU-Grenzagentur FRONTEX in Warschau besuchte, gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung der Leiter für Internationale Beziehungen aus dem Stab der Grenzsicherungseinheit, der Leiter der Abteilung Grenzübergänge aus dem Stab der Polizei, der Leiter der Abteilung maritimer Zoll aus der Zollbehörde sowie Vertreter des Innenministeriums aus den Abteilungen Wasserschutz, Landgrenzübergänge und illegale Migration. Aus den Grenzssicherungseinheiten nahmen Vertreter der Stabsabteilung und der Abteilung Flieger sowie Vertreter der Küstenwache und des maritimen Zolls teil. Sie wurden seitens EUBAM begleitet durch den Leiter der Abteilung integrierte Grenzsicherung und einen Polizeiberater. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014 verwiesen . a) Welche weiteren Zusammenarbeitsformen libyscher Behörden und FRONTEX sind der Bundesregierung bekannt? Vertreter libyscher Behörden nahmen auf Vermittlung von EUBAM im November 2013 an der Africa FRONTEX Intelligence Conference in Warschau sowie im Juni 2014 an einer internationalen maritimen Konferenz in Lissabon teil. b) Was ist der Bundesregierung über ein geplantes Arbeitsabkommen von FRONTEX mit Libyen bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist kein Arbeitsabkommen zwischen FRONTEX und Libyen abgeschlossen worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29g der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014 verwiesen. 7. Wann und zu welchem Anlass hatten Bundesbehörden direkten Kontakt zu Libyens Innenminister Salih al-Mazig, Chalifa Haftar bzw. zu dessen unmittelbaren Vertretern? Bundesbehörden hatten keine Kontakte zu Innenminister Salih al-Mazig oder seinen unmittelbaren Vertretern. a) Was ist der Bundesregierung über die Haltung des Innenministers zu den jüngsten Angriffen auf die amtierende Regierung bekannt? Zur Haltung des Innenministers zu den Angriffen zweier aus Zintan stammender Milizen auf das Gebäude des Nationalkongresses am 18. Mai 2014 hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. In Benghazi galten die Angriffe von General a. D. Chalifa Haftar nicht der Regierung, sondern Ansar al-Sharia sowie nominell der Libya Shield Formation des Verteidigungsministeriums zugeordneten, de facto jedoch autonom agierenden revolutionären Brigaden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1796 b) Inwiefern ist das Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung für die Durchführung von Maßnahmen der „EUBAM Libyen“ (mit-)verantwortlich oder auf andere Weise hiermit befasst? Das libysche Innenministerium ist, bezogen auf Maßnahmen, bei deren Durchführung EUBAM beratend tätig wird, für Ausweiskontrollen im internationalen Flughafen Tripolis und am libysch-tunesischen Grenzübergang Ras Ajdir sowie für den Menschenrechtsschutz von Migranten zuständig. Das Innenministerium wird sowohl hinsichtlich der Entwicklung von Grundsatzüberlegungen zur Wahrnehmung der Aufgaben der Grenzpolizei im Rahmen eines integrierten Grenzmanagementsystems als auch in die Umsetzung von Pilotprojekten einbezogen . Zwischen EUBAM und dem Innenministerium gibt es daher regelmäßige Kontakte. Diese Kontakte werden formalisiert in der Arbeitsgruppe Grenzmanagement (Border Management Working Group) geführt. 8. Auf welche Weise sind das Finanzministerium und das Transportministerium an „EUBAM Libyen“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/626)? Das Transportministerium ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für Flugsicherheit (Aviation Security) auf dem Flughafen indirekt beteiligt. Das Finanzministerium und ihm nachgeordnete Behörden beraten EUBAM Libyen bei der Ermittlung des Ausbildungsbedarfs dieser Behörden sowie bei der Aufstellung eines Wirtschaftsplans für die Reform der Zollbehörden. Das Transportministerium und ihm nachgeordnete Behörden beraten EUBAM bei der Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für den internationalen Flughafen Tripolis sowie beim Aufbau eines Sicherheitsnetzwerks zwischen allen libyschen Flughäfen. In welchen Projekten oder sonstige Zuständigkeiten werden a) der Zoll, b) die Maritime Zolleinheit, c) die Hafenbehörde, d) die Telekommunikationsbehörde in „EUBAM Libyen“ adressiert? EUBAM berät die Telekommunikationsbehörde und die Küstenwache bei der Vermeidung von Duplizierungen ihrer jeweiligen Aktivitäten. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e) Welche libyschen Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den maritimen Kontrollzentren in Tripolis und Benghazi beteiligt, die im Rahmen des EU-Projekts „Seahorse“ an die Grenzüberwachung von EU-Mitgliedstaaten angebunden werden? Am maritimen Kontrollzentrum in Tripolis sind die libysche Küstenwache und die Marine beteiligt. Zwischen dem maritimen Kontrollzentrum in Benghazi und „Seahorse“ gibt es keinen Kommunikationsaustausch. 9. Welche weiteren Erkenntnisse konnte die Bundesregierung zu den „rund 8 000 Internierte[n]“ gewinnen, die „größtenteils ohne Gerichtsverfahren in Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden“ festgehalten werden ? Das Verfahren zur Überprüfung des Status von Inhaftierten, das das libysche Justizministerium mit Unterstützung der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) durchführt, ist noch nicht abgeschlossen. Anfang März 2014 sollen sich 6 200 Personen im Gewahrsam der Justizpolizei Drucksache 18/1796 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode befunden haben. Nur gegen etwa 10 Prozent dieser Personen wurden Gerichtsverfahren eingeleitet. a) In welchen staatlichen oder „nichtstaatlichen“ Haftanstalten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung Todesfälle vor, und welche davon wurden von der Polizei oder der Justizpolizei verantwortet? Seit September 2011 wurden insgesamt mindestens 27 Todesfälle bekannt, bei denen Folter die wahrscheinliche Todesursache war. Darunter fallen auch Todesfälle in Haftanstalten in Zawiya, welche den Brigaden Ali Ibn Abi Taleb, alFursan , Ahrar Libya und Rad al-Madalim unterstehen. Weitere Todesfälle ereigneten sich in Haftanstalten unter Kontrolle des Obersten Sicherheitsrats Misrata. Weiterhin sind Todesfälle in Haftanstalten und provisorischen Gefängnissen bekannt geworden, die vom Obersten Sicherheitsrat Tripolis, dem MsallataMilitärrat bzw. der al-Khaffash-Brigade beaufsichtigt wurden. Mindestens ein Todesfall mit ungeklärter Ursache ereignete sich in der „al-Dafniya Korrekturund Rehabilitationsanstalt“, die der Justizpolizei in Misrata untersteht. Bisher erfolgte Übergaben von Haftanstalten durch Milizen an die Justizpolizei führten insgesamt zu einer Verbesserung der Haftbedingungen und der Behandlung von Inhaftierten. b) Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung diese Vorfälle seit Januar 2014 gegenüber der Regierung Libyens angesprochen, und welche Reaktion folgte darauf? Im Rahmen bilateraler Gespräche und im EU-Rahmen wurden Fälle von Folter und dem Tod Inhaftierter wiederholt angesprochen, der Mangel an staatlicher Kontrolle in libyschen Haftanstalten beklagt sowie eine generelle Verbesserung der Haftbedingungen angemahnt. Die libysche Seite verwies auf derzeit noch mangelnde Kapazitäten, um sämtliche Haftanstalten in staatliche Kontrolle zu überführen bzw. effektiv zu beaufsichtigen. 10. Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zweck, Adressaten und Fortgang der Projekte „Development of criminal investigations intelligence project“ (RELINC) sowie „Support of national crisis anticipation and response capability “ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/13462)? Das auf 18 Monate angelegte, von der EU finanzierte und von INTERPOL durchgeführte Projekt RELINC soll Libyens investigative Kapazitäten stärken und zur Identifizierung und Bekämpfung von regionalen Sicherheitsbedrohungen beitragen. Weitere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Was ist der Bundesregierung über Planungen und Entscheidungen zum Aufbau einer libyschen „Nationalgarde“ bekannt? a) Inwiefern soll diese mit den in „EUBAM Libyen“ errichteten „Border Guards“ kooperieren oder mit diesen sogar identisch sein? Die libysche Regierung erklärte am 10. Juli 2013, dass sie Planungen zur Schaffung einer libyschen Nationalgarde nicht weiterverfolgt. b) Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zuständigkeit der „Border Guards“ auch für „sensible Infrastruktur “, und inwiefern könnte es sich dabei nach ihrer Einschätzung auch um die Sicherung westlicher Ölanlagen handeln? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1796 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Zuständigkeit der Grenzsicherungseinheiten für „sensible Infrastruktur“ keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse. c) Was ist der Bundesregierung über Fortschritte hinsichtlich der staatlichen Kontrolle der Luft-, Land- und Seegrenzen Libyens bekannt? Fortschritte gab es insbesondere bei der libyschen Fähigkeit, Flüchtlinge auf See aufzufinden und zu retten. Zudem können Fortschritte bei der maritimen Zollkontrolle sowie bei der Ausweiskontrolle im internationalen Flughafen Tripolis und am libysch-tunesischen Grenzübergang Ras Ajdir verzeichnet werden. 12. Mit welchen Milizen arbeiten das libysche Militär oder das Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung arbeitet das libysche Innenministerium mit Milizen des Supreme Security Committee, das Verteidigungsministerium mit Milizen der Libya Shield Force zusammen. a) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Al-Qaqa Brigade“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt? Die Qa’qa’-Miliz ist eine aus Zintan stammende Miliz und ist als „Grenzschutzbrigade 411“ eingesetzt. Über ein Unterstellungsverhältnis oder eine Zusammenarbeit mit dem Militär oder dem Innenministerium liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Misrata Briagdes“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt, und wie viele Kämpfer umfasst diese in etwa? Die Misrata-Miliz ist Teil der Libya Shield Force. Eine Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium ist naheliegend, kann aber nicht durch eigene Erkenntnisse der Bundesregierung belegt werden. Die Stärke dieser Miliz wird auf 10 000 bis 20 000 Kämpfer geschätzt. c) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit des „Al-Zintan Revolutionariesʼ Military Council“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt, und wie viele Kämpfer umfasst dieser in etwa? Beim „Militärrat von Zintan“ handelt es sich um das militärische Führungsgremium der Stadt Zintan. Die Zintan-Miliz nimmt teilweise Aufgaben der Militärpolizei und der Petroleum Facility Guards wahr. In beiden Aufgaben ist sie dem Verteidigungsministerium unterstellt. Die Stärke wird auf etwa 4 000 Personen geschätzt. d) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Beteiligung von „Zintan“-Gruppen an den gegenwärtigen Kämpfen? Zwei der Stadt Zintan zugeordnete Milizen (Qa’qa’ und Sawa’iq) sind am 18. Mai 2014 nach Tripolis eingedrungen, um den Nationalkongress zu besetzen . Drucksache 18/1796 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Inwiefern wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Ausbildungs- oder sonstigen Unterstützungsprojekten mit „EUBAM Libyen“ libysche Milizen adressiert? a) Um welche handelt es sich dabei konkret? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014 verwiesen. b) Wie viele Angehörige von Milizen sollten ursprünglich in militärische oder polizeiliche staatliche Strukturen integriert werden? Nach Stand vom März 2013 sollten etwa 70 000 Angehörige von Milizen in militärische oder polizeiliche staatliche Strukturen integriert werden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 wird verwiesen. Insgesamt hat die libysche Kommission für die Angelegenheiten der Ex-Kombattanten etwa 165 000 ehemalige Kämpfer erfasst, die jedoch vermutlich überwiegend nicht die Übernahme in staatliche Sicherheitsorgane, sondern die Teilhabe an anderen Integrationsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen (Berufs-)Ausbildung, Studium und Existenzgründung, anstreben. c) Wie viele sind bislang tatsächlich integriert worden, und welchen Abteilungen welcher Behörden gehören diese nun jeweils an? Nach Aussage des Leiters der libyschen Kommission für die Angelegenheiten der Ex-Kombattanten sind bis März 2014 etwa 24 000 ehemalige Kämpfer in staatliche Sicherheitsorgane integriert worden. Seitdem dürfte die Zahl weiter gestiegen sein. Eine genauere Aufschlüsselung ist der Bundesregierung nicht bekannt. d) Sofern die Bundesregierung zu den „Zahlen des laufenden Integrationsprozesses “ weiterhin keine verlässliche Auskunft geben kann, in welcher Größenordnung bewegen sich diese (Bundestagsdrucksache 18/626)? Auf die Antwort zu den Fragen 13b und 13c wird verwiesen. e) Welche Milizen bzw. Behörden wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von welchem EU-Mitgliedstaat ausgebildet oder unterstützt ? Die Italienische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Republik Türkei und das Haschemitische Königreich Jordanien haben begonnen, libysches Militär und die libysche Polizei auszubilden. Die Bundesregierung hat mit der Vorbereitung eines Ausbildungsprogramms für 200 Angehörige der libyschen Diplomatenpolizei begonnen . f) Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Ziel, Zweck und Adressaten von bilateralen Maßnahmen der Vereinigten Arabischen Emirate, von Katar und von Saudi-Arabien? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 47c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014 verwiesen. Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine neue- ren Erkenntnisse zu den bilateralen Maßnahmen der genannten Länder. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1796 14. Welche weiteren, an „EUBAM Libyen“ teilnehmenden Einheiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung außer der maltesischen Küstenwache und der italienischen Carabinieri einen „militärischen Hintergrund“? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. 15. Worum handelt es sich beim auf YouTube für den 22. Mai 2014 angekündigten finalen Training von Einheiten der Küstenwache, und wer nahm in welchem Umfang daran teil (www.youtube.com/)? Es handelt sich um eine von EUBAM Libyen in Zusammenarbeit mit den maltesischen Streitkräften (die in Malta Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen) organisierte, zweiwöchige Ausbildungsmaßnahme für zwölf Angehörige der libyschen Küstenwache. Ausbildungsinhalte waren u. a. das sogenannte Boarding sowie ein Modul zum Schutz der Menschenrechte. 16. Welche Änderungen haben sich zur Zahl und zum Aufgabenbereich von deutschen Beteiligten bei „EUBAM Libyen“ gegenüber Januar 2014 ergeben ? Deutschland beteiligt sich derzeit mit einer Polizistin und zwei Polizisten an EUBAM Libyen. Der zivile Experte (Bauingenieur), der am Bau der neuen Missionsinfrastruktur beteiligt war, hat die Mission am 4. Juni 2014 verlassen. a) Mit welchen Aufgaben sind der Bundespolizist, die Landespolizistin, ein weiterer Bundespolizist sowie eine „zivile Expertin“ betraut, und mit welchen Abteilungen welcher libyscher oder auch anderer Behörden arbeiten diese konkret zusammen? Ein Bundespolizist ist mit Grundsatzfragen des integrierten Grenzmanagements befasst. Eine Landespolizistin ist mit der Beratung im Rahmen des integrierten Grenzmanagements beauftragt. Ein weiterer Bundespolizist ist mit der Beratung der libyschen Grenzpolizei betraut. Die Zusammenarbeit findet sowohl auf Ebene des libyschen Innenministeriums mit der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und der Abteilung für Grenzpolizei als auch auf lokaler Ebene an den Grenzübergängen statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen . b) Inwiefern sind die deutschen „Missionsangehörigen“ mittlerweile in „sicherheitsrelevante Zwischenfälle“ involviert gewesen? Deutsche Missionsangehörige sind in keine „sicherheitsrelevanten Zwischenfälle “ involviert gewesen. c) Inwiefern und mit welchem Ausgang wurde erwogen, die deutschen „Missionsangehörigen“ außer Landes zu bringen, und welche Erwägungen sprachen womöglich dagegen? Teile der Mission wurden aus Sicherheitsgründen am 20. März 2014 nach Malta verlegt. Derzeit befinden sich dort insgesamt 27 Missionsangehörige. Die deutschen Polizisten waren davon nicht betroffen. Drucksache 18/1796 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wann und mit welchen Beteiligten ist seit Mai 2014 im Auswärtigen Amt ein Krisenstab zusammengetreten, wer nahm daran teil, und welche Absprachen wurden getroffen? Der Krisenstab zu Libyen hat am 20. Mai 2014 im Auswärtigen Amt beraten. An der Beratung waren die Institutionen der Bundesregierung beteiligt, die üblicherweise dem Krisenstab angehören, insbesondere auch die Sicherheitsbehörden . In der Krisenstabssitzung wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für das Personal der Deutschen Botschaft in Tripolis beschlossen. 18. Wie kam das Dokument „Joint Statement on Libya“ (http://linkis.com/ 1.usa.gov/t1m9o) zustande, wer hatte die Initiative hierfür ergriffen, und über welche Kanäle wurde es beraten und schließlich auch von der Bundesregierung verabschiedet? Das Joint Statement on Libya wurde zwischen den Außenministerien Deutschlands , Frankreichs, Großbritanniens, der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Europäischen Auswärtigen Dienst beraten und am 22. Mai 2014 als lokale Erklärung in Tripolis publiziert. 19. Mit welchen „Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ hält die Bundesregierung „engen Kontakt“, und welche neueren Verabredungen wurden im Zuge der jüngsten Krise getroffen? Die Bundesregierung ist über die Deutsche Botschaft in Tripolis im Rahmen ihres konsularischen Auftrags mit den in Libyen ansässigen deutschen Staatsangehörigen sowie den dort tätigen deutschen Unternehmen in Kontakt. 20. Welchen Fortschritt zeitigte ein Projekt, um Nuklearmaterial eines Forschungsreaktors „vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen zu schützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)? Im Auftrag des Auswärtigen Amts führt die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) in Zusammenarbeit mit der libyschen Atombehörde ein Projekt zur Sicherung des staatlichen libyschen Forschungsreaktor in Tadschura durch, um dort vorhandenes Nuklearmaterial vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen besser zu schützen. Neben der Modernisierung der Einrichtung gehören Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen libyschen Behörden zu den Unterstützungsmaßnahmen. Das Projekt hat die Phase der Bedarfs- und Schwachstellenanalyse hinsichtlich des physischen Schutzes des Forschungsreaktors Tadschura abgeschlossen. Die GRS erarbeitet derzeit gemeinsam mit den libyschen Behörden einen Plan zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des physischen Schutzes der Anlage. a) Wie wird der deutsche Beitrag zu einer „Modernisierung der Einrichtung “ sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen konkret umgesetzt? In den Jahren 2013 und 2014 hat die GRS in verschiedenen, mehrtägigen Workshops in Deutschland und Libyen Trainingsmaßnahmen für Fachleute und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der libyschen Atombehörde sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer libyscher Institutionen, die mit Fragen der nuklearen Sicherung befasst sind, durchgeführt. Gegenstand der Workshops sind die Umsetzung internationaler Regelwerke für nukleare Sicherung sowie die Analyse und Umsetzung von physischen Schutzmaßnahmen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1796 für den Forschungsreaktor Tadschura. Experten der GRS inspizierten den Forschungsreaktor im Rahmen der Schwachstellen- und Bedarfsanalyse und dokumentierten die Ergebnisse. Im weiteren Verlauf des Projekts und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel soll die Anlage technisch und baulich so aufgerüstet werden, dass dort vorhandenes Nuklearmaterial effektiv vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen geschützt werden kann. b) Welche weiteren Einzelheiten kann die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Lagers für radioaktive Stoffe“ mitteilen? Derzeit erarbeiten die GRS und die verantwortlichen libyschen Behörden mit der Unterstützung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) eine umfassende Bestandsaufnahme über Menge, Lagerorte und Eigenschaften der im Land befindlichen radioaktiven Stoffe. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden weitere Planungen entwickelt und im Anschluss über die Dimension sowie den Ort der Lagerstätte entschieden. Am bisherigen Planungsprozess ist die libysche Atombehörde – in enger Zusammenarbeit mit der GRS und in Abstimmung mit der IAEO – hauptverantwortlich beteiligt. c) Wo soll dieses entstehen, und welche Firmen oder Institute sind daran beteiligt? Es wird auf die Antwort zu Frage 20b verwiesen. d) Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung ein Vorhaben der Internationalen Atomenergie-Organisation zur „Nuklearsicherung an Grenzübergängen“? Für den Zeitraum 2012/2013 hat die Bundesregierung der IAEO 550 000 Euro für den Aufbau eines Grenzkontrollsystems zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr radioaktiver Stoffe zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Programms hat die IAEO die Kapazitäten der verantwortlichen libyschen Behörden gestärkt und ausgebaut, damit diese die internationalen Regelwerke und Standards für effektive Grenzkontrollen zur Prävention illegaler Ausfuhren radioaktiver Materialien umsetzen können. 21. Mit welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums haben die deutschen „Missionsangehörigen“ konkret zusammengearbeitet, und welche Projekte sind dabei umgesetzt worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 7b verwiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden noch keine Projekte abschließend umgesetzt. 22. Inwiefern und mit welchem (Zwischen-)Ergebnis hat die Bundesregierung auch mit der „Anti-Crime Unit“, dem „National Security Directorate“, der „Special Deterrence Force“ sowie dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ kooperiert (bitte jeweils einzeln darstellen)? Eine Kooperation besteht mit keiner der genannten Organisationen. 23. Aus welchen Milizen oder sonstigen irregulären, kämpfenden Verbänden wurde das „National Security Directorate“ nach Kenntnis der Bundesregierung gebildet? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/1796 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das Kommando über den „Libya Revolutionaries Operations Room“ mittlerweile an den Generalstabschef des Militärs übergegangen ist? Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. a) Inwiefern hat dies die Kooperation der deutschen „Missionsangehörigen “ mit dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ tangiert? b) Was ist der Bundesregierung über die Nähe des „Libya Revolutionaries Operations Room“ und der „Special Deterrence Force“ zu „radikalislamische Brigaden“ bekannt? c) Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund wurde eine etwaige Kooperation mit der „Anti-Crime Unit“, der „Special Deterrence Force“ sowie dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ beendet? Eine Kooperation mit den genannten Organisationen wurde nie begonnen. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 25. Inwiefern und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung „EUBAM Libyen“ für erfolgreich, und unter welcher Maßgabe hat sie einer Verlängerung zugestimmt? Die Verhandlungen über eine Verlängerung von EUBAM Libyen laufen. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verhandlungen. 26. Inwiefern wird auch weiterhin erwogen, Teile von „EUBAM Libyen“ nach Malta oder in andere Länder zu verlagern? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. In welchem Umfang ist dies bereits geschehen, und um welche Angehörigen welcher Behörden welcher Mitgliedstaaten handelt es sich dabei? Es wird auf die Antwort zu Frage 16c verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 28. Über welche weitere „Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen“ hinsichtlich von Angehörigen libyscher Behörden oder Milizen verfügt die Bundesregierung mittlerweile (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)? a) Welche „libyschen Sicherheitskräfte“ sind Ende Januar 2014 in das US-Generalkonsulat Frankfurt eingeladen worden? Nach US-Angaben setzte sich die Ausbildungsgruppe aus Bediensteten des libyschen Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums und der Zollbehörde zusammen. b) Worin hat der „Trainingskurs“ nach Kenntnis der Bundesregierung bestanden ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Grundfertigkeiten und -kenntnisse des Grenzschutzes sowie Grundlagen in den Bereichen Organisation und Pla- nung sowie der Risikoanalyse vermittelt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333