Deutscher Bundestag Drucksache 18/1803 18. Wahlperiode 23.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1678 – Situation der Lebens- und Rentenversicherer und geplante Reformen der Bundesregierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, „Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen“. Derzeit liegt ein Referentenentwurf für ein Lebensversicherungsreformgesetz vor. Die Bundesregierung reagiert damit auf die wirtschaftlich schwierige Situation, die von Seiten der Versicherungswirtschaft angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und neuer Eigenkapitalregeln beklagt wird. Sollte die Niedrigzinsphase länger anhalten , sehen einige Lebensversicherungsunternehmen Schwierigkeiten, Zinsgarantien – als Verpflichtung gegenüber den Versicherten – auch künftig bedienen zu können (vgl. DIE ZEIT, 22. Mai 2014, „Bitte keine Kunden mehr“). Entsprechend dem letzten Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank (2013) stellt ein anhaltendes Rekordzinstief einige Versicherungsunternehmen auf lange Sicht vor Probleme. Die Prognose der Deutschen Bundesbank bezieht sich auf die nächste Dekade (bis einschließlich 2023) und setzt voraus, dass die Versicherungsunternehmen weiter kalkulieren wie bisher. Untersuchungen , wie von „ÖKO-TEST“, auf der Bilanzgrundlage von über 60 Lebensund Rentenversicherern bescheinigen hingegen der Branche solide, teilweise sogar gestiegene Erträge und sehen sie von einer Krisensituation weit entfernt (vgl. hierzu und zum Folgenden ÖKO-TEST 2/2014, S. 109 ff.). Indes werden hieran ebenso wie beim System der Überschussbeteiligung insgesamt unternehmerische Ermessensspielräume bei der Ermittlung und Ausweisung von Gewinnen deutlich (vgl. ARD-Sendung Plusminus vom 23. April 2014 „Lebensversicherungen – Werden den Kunden Erträge vorenthalten?“). Zum Nachteil der Versicherten ist nicht nachvollziehbar, wie die Lebensversicherungsunternehmen tatsächlich rechnen, d. h., wie sie die entscheidenden Erträge , einschließlich der Beteiligung der Kunden an den Überschüssen, ermitDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. teln und ausweisen. Gleichzeitig wirft dies die Frage auf, wie es um die Stabilität und Ertragslage der Versicherungswirtschaft tatsächlich bestellt ist. Drucksache 18/1803 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Um das Bild weiter abzurunden, erfragen die Fragesteller wichtige Eckpunkte und Zahlenmaterial, auf deren Basis über Reformen bei den Lebensversicherungen diskutiert werden sollte. 1. Wie viele durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigte Lebensversicherungsunternehmen agieren aktuell auf dem Markt (bitte auch einzeln aufführen)? Derzeit gibt es 90 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Lebensversicherer mit Geschäftstätigkeit. Hierbei handelt es sich um folgende Unternehmen: AachenMünchener Lebensversicherung AG Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe Aktiengesellschaft Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit ARAG Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Asstel Lebensversicherung Aktiengesellschaft AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft Barmenia Lebensversicherung a. G. Basler Leben AG Direktion für Deutschland Basler Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Bayerische Beamten Lebensversicherung a. G. Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Concordia Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Continentale Lebensversicherung AG COSMOS Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Credit Life AG Credit Life International Lebensversicherung AG Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein Delta Direkt Lebensversicherung Aktiengesellschaft München Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft Deutsche Ärzteversicherung Aktiengesellschaft Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a. G. Betr. Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn Dialog Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Direkte Leben Versicherung Aktiengesellschaft ERGO Direkt Lebensversicherung Aktiengesellschaft ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft Familienfürsorge Lebensversicherung AG im Raum der Kirchen Generali Lebensversicherung Aktiengesellschaft Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1803 Gothaer Lebensversicherung Aktiengesellschaft Hamburger Lebensversicherung Aktiengesellschaft Hannoversche Lebensversicherung AG HanseMerkur Lebensversicherung AG HanseMerkur24 Lebensversicherung AG HDI Lebensversicherung AG Heidelberger Lebensversicherung AG HELVETIA schweizerische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft HUK-COBURG Lebensversicherung AG Ideal Lebensversicherung a. G. IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe INTER Lebensversicherung AG InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group Itzehoer Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Karlsruher Lebensversicherung AG Landeslebenshilfe V.V.a.G. Lebensversicherung von 1871 auf Gegenseitigkeit München LVM Lebensversicherungs-AG mamax Lebensversicherung Aktiengesellschaft Mecklenburgische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft MÜNCHENER VEREIN Lebensversicherung a. G. myLife Lebensversicherung AG Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft neue leben Lebensversicherung Aktiengesellschaft Nürnberger Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft NÜRNBERGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft oeco capital Lebensversicherung Aktiengesellschaft Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft PB Lebensversicherung Aktiengesellschaft PLUS Lebensversicherungs-AG Protektor Lebensversicherungs-AG Provinzial Lebensversicherung Hannover Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen PRUDENTIA-Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft R + V Lebensversicherung a. G. R + V LEBENSVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT RheinLand Lebensversicherung Aktiengesellschaft SAARLAND Lebensversicherung Aktiengesellschaft Skandia Lebensversicherung Aktiengesellschaft Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung Aktiengesellschaft Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Drucksache 18/1803 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele ausländische Versicherungsunternehmen betreiben hierzulande das Niederlassungsgeschäft und bieten Lebens- oder Rentenversicherungen im Rahmen der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge an? Für das Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland sind 19 Unternehmen aus dem Gebiet der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Form einer Niederlassung notifiziert. 3. Welche Lebensversicherungsunternehmen bieten jeweils wie viele unterschiedliche Lebensversicherungspolicen an (bitte in kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungspolicen aufschlüsseln und unterteilen)? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine konsolidierten Informationen vor. 4. Wie viele Lebensversicherungsverträge gibt es aktuell in Deutschland (bitte nach kapitalgebundenen und fondsgebundenen Verträgen aufschlüsseln)? Der Bestand an Lebensversicherungen Ende 2012 der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Unternehmen ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Süddeutsche Lebensversicherung a.G. SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland TARGO Lebensversicherung AG Uelzener Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft uniVersa Lebensversicherung a. G. VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG VHV Lebensversicherung AG Victoria Lebensversicherung Aktiengesellschaft Volkswohl-Bund Lebensversicherung a. G. VORSORGE Lebensversicherung Aktiengesellschaft VPV Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft WGV-Lebensversicherung Aktiengesellschaft Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft Quelle: www.bafin.de Versicherungsarten Anzahl in Tsd. Versicherungssumme in Mio. € lfd. Beitrag in Mio. € Einzelversicherung Kapitalbildende Lebensversicherung 26 787 604 157 17 700 Risikoversicherung 7 479 556 136 3 145 Rentenversicherung 13 291 337 318 12 417 Berufsunfähigkeitsversicherung 3 377 471 660 2 628 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1803 Quelle: Erstversicherungsstatistik 2012 der BaFin 5. Wie viele dieser Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden auf welche Art steuerlich gefördert? Für die Beantwortung der Frage ist zwischen den verschiedenen Formen einer steuerlichen Begünstigung zu unterscheiden: Für Beiträge zugunsten einer Rentenversicherung in Form eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen eine RiesterFörderung beansprucht werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bis zum 31. Dezember 2013 knapp 10,9 Millionen zertifizierte Rentenversicherungen abgeschlossen. Beiträge zugunsten einer Basisrente können als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. wurden bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt 1,76 Millionen Basisrenten abgeschlossen. Die Kapitalauszahlung aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen , die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, ist unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Mindesttodesfallschutz, Laufzeit mehr als zwölf Jahre) steuerfrei. Außerdem können die entsprechenden Beiträge in einem eng be- Pflegerentenversicherung 111 13 604 72 übrige Einzelversicherung 59 685 21 Rentenversicherung nach § 1 AltZertG 6 215 63 404 2 809 Kollektivversicherung Kapitalversicherung (einschl. Risikoversicherung) 6 532 112 319 2 609 Bausparrisikoversicherung 1 746 19 621 158 Restschuldversicherung 1 495 11 834 7 übrige Kollektivversicherung (einschl. Rentenversicherung) 5 105 162 540 4 842 Rentenversicherung nach § 1 AltZertG 164 3 093 100 Sonstige Lebensversicherung Lebensversicherung, bei der Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird 9 937 263 143 9 171 Lebensversicherung ohne Überschussbeteiligung 2 115 38 235 46 Tontinengeschäfte 0 0 0 Kapitalisierungsgeschäfte 187 9 590 154 Lebensversicherung nach § 1 AltZertG, bei der Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird 3 723 60 002 2 047 Gesamtgeschäft 88 323 2 727 340 57 925 Versicherungsarten Anzahl in Tsd. Versicherungssumme in Mio. € lfd. Beitrag in Mio. € grenzten Umfang als Sonderausgaben angesetzt werden. Eine Statistik zur Anzahl der entsprechenden Verträge liegt der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 18/1803 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Auszahlung aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden und bei denen die Leistung nicht Form einer lebenslangen Rente erfolgt, wird grundsätzlich mit dem so genannten Unterschiedsbetrag steuerlich erfasst. Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen der ausgezahlten Leistung und den hierfür aufgewandten Beiträgen: Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als zwölf Jahren und erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, gilt das 60. Lebensjahr), dann wird nur der hälftige Unterschiedsbetrag steuerlich erfasst. Eine Statistik zur Anzahl der entsprechenden Verträge liegt der Bundesregierung nicht vor. 6. Wie hoch ist der Anteil von Lebens- und Rentenversicherungen, die im Durchschnitt vorzeitig gekündigt werden, und nach wie vielen Jahren durchschnittlicher Laufzeit werden diese Policen gekündigt (bitte nach Lebens - und Rentenversicherungen aufschlüsseln)? Die Gesamtstornoquote bezogen auf die Versicherungssumme betrug im Jahr 2012 4,3 Prozent (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin). Eine detaillierte Aufschlüsselung nach bisheriger Vertragslaufzeit sowie Art der Versicherung ist anhand der vorliegenden Informationen nicht möglich. 7. Wie haben sich die Erträge und Gewinne der nach Marktanteil zehn größten Versicherungsunternehmen (Lebens- und Rentenversicherer) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich für die einzelnen Unternehmen nach Beitragseinnahmen und Gewinnen aus Kapitalanlagen, Risikogewinnen und Kostengewinnen aufschlüsseln)? Diese Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Wie entwickelte sich das Neugeschäft bei den Anbietern von Lebens- und Rentenversicherungen in den vergangenen 20 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Im Folgenden ist das gesamte Neugeschäft (Neuabschlüsse) aller deutschen Lebensversicherer dargestellt (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin). Neugeschäft (Hauptversicherungen) 2012 2011 2010 2009 2008 Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 5 993 6 309 6 117 6 158 6 660 Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 242 250 237 541 219 151 203 922 196 929 Neugeschäft (Hauptversicherungen) 2007 2006 2005 2004 2003 Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 7 557 8 043 7 350 11 711 8 569 Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 206 720 210 973 199 761 308 571 231 612 Neugeschäft (Hauptversicherung) 2002 2001 2000 1999 1998 Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 10 134 8 483 7 360 10 344 7 437 Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 219 995 223 024 192 921 276 495 185 778 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1803 9. Welche Versicherungsprodukte wurden in den vergangenen 20 Jahren am stärksten beim Neuabschluss nachgefragt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Angaben entnehmen Sie bitte aus der folgenden Tabelle: Neugeschäft (Hauptversicherung) 1997 1996 1995 1994 1993 Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 7 174 7 375 6 854 7 313 7 846 Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 166 021 163 879 150 775 161 883 162 737 Neugeschäftsanteil in % der Versicherungssumme des Neugeschäfts 2012 2011 2010 2009 2008 Einzelkapitalversicherung 2,6 3,2 3,6 3,3 2,9 Einzelrisikoversicherung 26,0 25,0 26,2 27,4 26,1 Einzelrentenversicherung, sonstige Einzelversicherung 41,3 41,1 38,8 36,3 31,6 Kollektivversicherung (ohne Bauspar- und Restschuldversicherung ) 10,0 11,6 10,4 8,1 8,5 Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-Restschuldversicherung 2,7 2,9 3,4 5,0 6,0 Sonstige Lebensversicherung 17,5 16,3 17,6 19,9 25,0 Neugeschäftsanteil in % der Versicherungssumme des Neugeschäfts 2007 2006 2005 2004 2003 Einzelkapitalversicherung 3,4 4,7 6,0 15,7 13,8 Einzelrisikoversicherung 25,9 26,7 26,8 17,1 22,3 Einzelrentenversicherung, sonstige Einzelversicherung 33,2 34,8 34,4 33,6 33,1 Kollektivversicherung (ohne Bauspar- und Restschuldversicherung) 8,7 9,2 10,0 8,6 12,0 Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-Restschuldversicherung 6,1 6,0 6,0 4,2 6,8 Sonstige Lebensversicherung 22,7 18,6 16,9 20,7 12,0 Neugeschäftsanteil in % der Versicherungssumme des Neugeschäfts 2002 2001 2000 1999 1998 Einzelkapitalversicherung 13,7 12,8 16,4 30,7 30,2 Einzelrisikoversicherung 19,9 20,0 23,1 16,4 22,3 Einzelrentenversicherung, sonstige Einzelversicherung 33,0 34,0 24,7 25,2 20,6 Kollektivversicherung (ohne Bauspar- und Restschuldversicherung) 11,2 9,6 10,0 9,9 11,0 Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-Restschuldversicherung 8,1 8,0 9,2 6,2 9,1 Sonstige Lebensversicherung 14,0 15,6 16,7 11,7 6,7 Drucksache 18/1803 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin) Die Angaben für die Jahre 1993 und 1994 bauen auf einer gegenüber den Folgejahren abweichenden Definition der Kategorien auf. 10. Wie entwickelte sich die Nettoverzinsung aus Kapitalanlagen (effektive Anlagerendite) der nach Marktanteil größten zehn Lebensversicherungsunternehmen in den vergangenen zehn Jahren? Welche Nettoverzinsung erreichte die Branche im Durchschnitt im gleichen Zeitraum (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Nachfolgend ist die Entwicklung der Reinverzinsung aus Kapitalanlagen der in 2012 zehn größten Lebensversicherer dargestellt (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin). Neugeschäftsanteil in % der Versicherungssumme des Neugeschäfts 1997 1996 1995 1994 1993 Einzelkapitalversicherung 35,9 40,2 42,8 46,5 50,6 Einzelrisikoversicherung 22,4 21,2 19,2 19,9 17,2 Einzelrentenversicherung, sonstige Einzelversicherung 18,1 16,2 16,1 22,7 20,6 Kollektivversicherung (ohne Bauspar- und Restschuldversicherung) 9,9 9,6 8,9 3,9 4,1 Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-Restschuldversicherung 9,5 9,7 9,5 4,6 5,1 Sonstige Lebensversicherung 4,2 3,3 3,6 2,4 2,4 Reinverzinsung der 2012 zehn größten Lebensversicherer in % Name 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 Branche 4,3 3,9 4,0 4,0 3,4 4,5 4,7 5,0 4,8 5,0 Allianz Leben 4,9 4,5 4,2 4,5 3,6 4,8 5,1 5,6 6,0 6,5 R+V Lebensvers. AG 4,3 3,9 4,7 4,5 3,7 4,8 5,1 6,3 5,3 5,1 AachenMünchener Leben 3,2 2,3 3,2 3,5 2,3 3,7 3,8 3,9 3,6 4,4 Generali Leben AG 4,0 3,2 2,9 3,0 3,4 4,3 4,5 4,2 4,2 4,3 Zurich Deutscher Herold 3,8 3,8 3,8 3,8 3,5 3,9 4,8 4,5 4,1 4,1 DEBEKA Leben 4,8 4,8 5,1 5,1 4,2 5,4 5,5 5,7 6,2 6,1 ERGO Leben AG 4,1 4,2 4,5 4,3 3,8 4,5 4,7 5,6 3,1 5,0 Cosmos Leben 3,5 3,4 3,7 3,1 2,9 4,6 4,5 5,0 5,1 5,4 Nürnberger Leben 3,3 2,6 3,2 3,0 2,3 3,8 3,9 3,5 3,4 3,5 Bayern-Vers. 4,5 4,2 4,2 3,8 3,1 5,0 5,1 5,1 4,6 4,5 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1803 11. Wie hoch waren in den vergangenen zehn Jahren die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen der nach Marktanteil größten zehn Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland (bitte jeweils einzeln für die Jahre ausweisen )? Diese Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Wie haben sich die Ausschüttungen an Investoren und Aktionäre der nach Marktanteil größten zehn Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils in absoluten Beträgen und anteilig, in Prozent zur Abbildung von Veränderungen zum Vorjahr angeben)? Nachfolgend ist die Entwicklung der in 2012 zehn größten Lebensversicherer in absoluten Zahlen sowie in prozentualer Veränderung dargestellt. Zehn größte Lebensversicherer in Tsd. € Name 2012 2011 2010 2009 2008 Allianz Leben Veränderung in % 487 000 454 000 462 000 462 000 357 000 7,27 –1,73 0,00 29,41 0,00 R+V Lebensvers. AG – – – – – AachenMünchener Leben – – – – – Generali Leben AG – – – – – Zurich Deutscher Herold Veränderung in % 1 920 1 920 1 920 1 920 25 194 0,0 0,0 0,0 –92,4 –19,6 DEBEKA Leben – – – – – ERGO Leben AG Veränderung in % 1 145 325 267 489 651 252,3 21,7 –45,4 –24,9 –44,5 Cosmos Leben – – – – – Nürnberger Leben Veränderung in % – – 40 000 40 000 34 000 – – 0,00 17,65 0,00 Bayern-Vers. Veränderung in % 13 000 13 000 12 000 12 000 10 000 0,00 8,33 0,00 20,00 –32,07 Zehn größte Lebensversicherer in Tsd. € Name 2007 2006 2005 2004 2003 Allianz Leben Veränderung in % 357 000 315 000 315 000 241 500 210 000 13,33 0,00 30,43 15,00 R+V Lebensvers. AG – – – – – AachenMünchener Leben – – – – – Generali Leben AG – – – – – 31 355 43 677 – – – Zurich Deutscher Herold Veränderung in % –28,2 – – – Drucksache 18/1803 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Hat die Bundesregierung vor der ministeriums- und kabinettinternen Diskussion über eine Reform der Lebensversicherungen eine eigene Bilanzanalyse der Versicherungsunternehmen in Deutschland durchgeführt oder extern in Auftrag gegeben (bitte nach Auftragnehmer, Umfang, Untersuchungszeitraum und Fertigstellung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung leitet die Notwendigkeit einer Reform insbesondere aus Erkenntnissen der Deutschen Bundesbank und der BaFin ab. 14. Falls ja, zu welchen Ergebnissen und konkreten Zahlen ist die Bundesregierung gekommen, und sind diese Zahlen auch veröffentlichungsfähig (bitte begründen)? Falls nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Welche gesetzlichen Änderungen hat es seit dem Jahr 1990 gegeben, um das Verhältnis zwischen Lebensversicherungsunternehmen und Versicherten neu zu ordnen, und welche Veränderungen waren jeweils verbunden mit der Verteilung der Ausschüttung von Überschüssen bzw. der Überschussbeteiligung (bitte jeweils einzeln mit Namen bzw. Gesetzestitel, Jahreszahl, Inhalt und Fundstelle im Bundesgesetzblatt auflisten)? Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurde seit dem 25. Juni 1990 insgesamt 90 mal geändert. Keine dieser Änderungen hatte das Ziel, das Verhältnis zwischen Lebensversicherungsunternehmen und Versicherten neu zu ordnen. § 56a VAG, der die Überschussbeteiligung der Versicherten regelt, wurde seit 1990 fünfmal geändert: DEBEKA Leben – – – – – ERGO Leben AG Veränderung in % 1 172 – – – – – – – – Cosmos Leben – – – – – Nürnberger Leben Veränderung in % 34 000 24 200 17 900 15 000 10 400 40,50 35,20 19,33 44,23 Bayern-Vers. Veränderung in % 14 720 10 680 9 800 9 800 8 800 37,83 8,98 0,00 11,36 Name Inkrafttreten Fundstelle Inhalt Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften 29.07.1994 BGBl I 1994, 1630 Anpassung an den europarechtlich bedingten Wegfall der vorherigen Genehmigung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen/Technischen Geschäftspläne Zehn größte Lebensversicherer in Tsd. € Name 2007 2006 2005 2004 2003 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1803 § 56b VAG, der die Rückstellung für Beitragsrückerstattung regelt, wurde seit 1990 zweimal geändert: Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes , insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro 28.12.2000 BGBl I 2000, 1857 Einfügung einer Überschrift Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 01.01.2008 BGBl I 2007, 3248 Anpassung an die VVG-Reform 2008, Erweiterung der Tatbestände, die eine Entnahme aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) rechtfertigen (vgl. BT-Drs. 16/7152 S. 9) Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht 01.08.2009 BGBl I 2009, 2305 Einschluss der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/ 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz ) 09.04.2013 BGBl I 2013, 610 Folgeänderung aufgrund der Änderung von § 56b VAG Name Inkrafttreten Fundstelle Inhalt Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie -Gesetz) 01.07.1994 BGBl I 1994, 1377 Aufhebung – § 56b VAG regelte bis dahin die Aufstellung des Konzernabschlusses Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/ 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) 09.04.2013 BGBl I 2013, 610 Redaktionelle Änderung durch Aufteilung des § 56a VAG; Zulassung der sog. Teilkollektivierung der RfB, s. BT-Drs. 17/11395 S. 18 f. Name Inkrafttreten Fundstelle Inhalt Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz ) Drucksache 18/1803 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde seit 1990 31 mal geändert. Die Kriterien der Frage erfüllt davon lediglich das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 (BGBl I 2007, 2631). Mit dem Gesetz wurde auch das Recht der Lebensversicherung modernisiert. Das Gesetz berücksichtigt insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung , und des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung wurde im Gesetz als Regelfall verankert. Erstmals erhielt der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern wurden erweitert (Aushändigung einer Modellrechnung, jährliche Information über die tatsächliche Entwicklung , Angabe der Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten). Unmittelbar verbunden mit der Ausschüttung von Überschüssen bzw. der Überschussbeteiligung waren die Änderung des § 56a VAG vom 29. Juli 1994 wegen der gesetzlichen Regelung der sog. Direktgutschrift, die Änderung der §§ 56a, 56b VAG vom 9. April 2013 wegen der Einführung der sog. Teilkollektivierung und die Änderung des § 153 VVG vom 23. November 2007 wegen der erstmaligen gesetzlichen Regelung des Anspruchs auf Überschussbeteiligung. Die Gesetzesänderungen, die mittelbar die Überschussbeteiligung der Versicherten beeinflusst haben, lassen sich nicht bestimmen, da die Überschussbeteiligung direkt an den Unternehmenserfolg eines Lebensversicherers geknüpft ist, der von einer nicht eingrenzbaren Zahl äußerer Faktoren abhängt. 16. Wie hoch sind die Renditeverluste bzw. Einbußen, die Versicherungsnehmer infolge der aufgeführten Reformen bei der Ausschüttung von Gewinnen bzw. Überschüssen in Kauf nehmen mussten (bitte kumuliert pro Reform aufschlüsseln)? Nach Auffassung der Bundesregierung ist es durch die aufgeführte Gesetzesänderungen nicht zu Renditeverlusten bzw. Einbußen bei der Ausschüttung von Gewinnen bzw. Überschüssen gekommen. 17. Auf welche Summe belaufen sich die seit dem Jahr 2008 an die Versicherten halbanteilig ausgeschütteten Bewertungsreserven (bitte jeweils einzeln für die Jahre bis einschließlich des Jahres 2013 und für den gleichen Zeitraum für die nach Marktanteil zehn größten Versicherungsunternehmen angeben)? Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor. Die von den Lebensversicherern insgesamt geleisteten Auszahlungsbeträge für die Beteiligung an den Bewertungsreserven sind in der folgenden Tabelle angegeben (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin, statistische Erfassung ab Berichtsjahr 2010). 2010 2011 2012 Ausschüttungen an die Versicherungsnehmer in Mio. € 1 870 1 900 2 900 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1803 18. Wie hoch sind aktuell die Bewertungsreserven der zehn größten Lebensund Rentenversicherer in Deutschland, und wie haben sich diese über einen Zeitraum von fünf, zehn und 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor. Die Entwicklung der Bewertungsreserven aller Lebensversicherer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (statistische Erfassung seit dem zweiten Quartal 2003). Jahr 2003 2004 Quartal 2 3 4 1 2 3 4 Gesamte Bewertungsreserven Mio. € 23 160 19 520 21 959 33 555 24 417 32 198 41 167 Bewertungsreserven in % des Buchwerts der Kapitalanlage 3,8 3,2 3,6 5,5 4,0 5,3 6,6 Jahr 2005 2006 Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4 Gesamte Bewertungsreserven Mio. € 43 506 61 789 64 663 53 414 40 947 25 300 41 496 35 239 Bewertungsreserven in % des Buchwerts der Kapitalanlage 7,0 9,7 10,1 8,2 6,2 3,8 6,2 5,3 Jahr 2007 2008 Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4 Gesamte Bewertungsreserven Mio. € 30 924 17 830 19 221 13 591 7 603 –14 204 –13 420 10 426 Bewertungsreserven in % des Buchwerts der Kapitalanlage 4,6 2,6 2,8 2,0 1,1 –2,0 –1,9 1,5 Jahr 2009 2010 Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4 Gesamte Bewertungsreserven Mio. € 4 300 5 702 28 584 25 384 40 159 49 289 63 756 30 598 Bewertungsreserven in % des Buchwerts der Kapitalanlage 0,6 0,8 4,0 3,6 5,6 6,7 8,7 4,2 Drucksache 18/1803 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Bewertungsreservequote haben die zehn größten (Kapital-)Lebens - und Rentenversicherer aktuell, und wie hat sich diese seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte für die Jahre einzeln aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Plant die Bundesregierung, bei Inkrafttreten eines möglichen Gesetzentwurfs den Tag der Verabschiedung des Referentenentwurfs im Kabinett zum Stichtag für gesetzliche Änderungen, z. B. bei den Bewertungsreserven , zu machen? Nein. 21. Welche vertragsrechtlichen und finanziellen Konsequenzen hätte eine solche Regelung für die Ausschüttung der Beteiligung an den Bewertungsreserven an die Versicherten (bitte eine Prognose in Euro ausweisen)? Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass sie sich auf die in der vorherigen Frage angesprochene Stichtagsregelung bezieht. Auf die Antwort zu Frage 20 wird daher Bezug genommen. 22. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein solches Verfahren? Welche sprechen dagegen? Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass sie sich auf die in der vorherigen Frage angesprochene Stichtagsregelung bezieht. Auf die Antwort zu Frage 20 wird daher Bezug genommen. Jahr 2011 2012 Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4 Gesamte Bewertungsreserven Mio. € 13 448 19 223 41 595 42 721 57 893 67 299 89 693 102 986 Bewertungsreserven in % des Buchwerts der Kapitalanlage 1,8 2,6 5,5 5,7 7,7 8,9 11,7 13,4 Jahr 2013 Quartal 1 2 3 4 Gesamte Bewertungsreserven Mio. € 97 351 77 475 75 743 72 373 Bewertungsreserven in % des Buchwerts der Kapitalanlage 12,5 9,8 9,6 9,1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1803 23. Plant die Bundesregierung als Ausgleich für den Wegfall an der halbanteiligen Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven diese künftig stärker an den Risikogewinnen der Versicherungsunternehmen zu beteiligen ? Wenn ja, wie hoch soll prozentual eine solche Beteiligung ausfallen? Die Bundesregierung schlägt keinen Wegfall der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gemäß § 153 VVG vor. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lebensversicherungsreformgesetz sieht vor, dass die Überschussbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung an das gegenwärtige Niedrigzinsumfeld angepasst wird, insbesondere sollen die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent (statt wie bislang 75 Prozent) an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. 24. Welche andere Kompensation der möglichen Kürzung oder Streichung der Bewertungsreserven (aus festverzinslichen Wertpapieren) werden in den beteiligten Bundesministerien und im Bundeskabinett diskutiert, und welche erscheinen generell denkbar, angemessen und erforderlich? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Lebensversicherungsreformgesetz vorgelegt. Weitere Maßnahmen über die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen hinaus sind nicht vorgesehen. 25. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass Teile des Schlussüberschussanteilsfonds in eine so genannte Sockelbeteiligung umgeschrieben werden könnten, aus der die Kunden dann an den Bewertungsreserven beteiligt werden sollten? Die Bundesregierung hält das Instrument der Sockelbeteiligung grundsätzlich für sinnvoll, soweit dadurch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an den Bewertungsreserven sichergestellt wird. 26. Welche jährlichen Einbußen hätte ein solches Verfahren für die Versicherten , und um wie viel wären die gesamten Überschussauskehrungen höher, wenn die Bewertungsreserven tatsächlich zusätzlich ausgeschüttet würden ? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Versicherte jederzeit die Höhe der ihnen zustehenden Bewertungsreserven und Überschussbeteiligungen (gebundene Rückstellungen für Lebensversicherungen – RfB –, Schlussüberschussanteilsfonds etc.) überprüfen können? Durch welche weiteren Regelungen soll die Transparenz für Verbraucher verbessert werden? § 155 VVG sieht eine jährliche Unterrichtung des Versicherungsnehmers in Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche vor, unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung. Hat der Versicherer bezifferte Angaben zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gemacht, ist der Versicherungsnehmer auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den anfänglichen Angaben hinzuweisen. Die Information der Versicherten richtet sich au- ßerdem nach der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV); nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 VVG-InfoV sind insbesondere Angaben über die Drucksache 18/1803 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe zu machen. Außerdem haben die Versicherten Anspruch auf Übersendung des Geschäftsberichts ihres Versicherers (§ 55 Absatz 3 VAG). Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lebensversicherungsreformgesetz wird zudem vorgeschlagen, die Lebensversicherungsunternehmen zu verpflichten, die wesentlichen Grundlagen der Mindestüberschussbeteiligung zu veröffentlichen. 28. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass Versicherungsunternehmen Geld für eine zukünftige Überschussbeteiligung in den so genannten freien RfB zurückhalten, die in vollem Umfang den Kunden zustehen, und diese freien RfB, wenn überhaupt, nur zu einem geringen Anteil an die Kunden weitergereicht werden? Die in der so genannten freien RfB eingestellten Beträge werden ausschließlich für die Überschussbeteiligung der Versicherten verwendet, sofern nicht einer der in § 56b Absatz 1 Satz 2 VAG geregelten Ausnahmefälle vorliegt, in denen sie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die dort genannten Zwecke verwendet werden. 29. Wie hoch ist aktuell die Zinszusatzreserve aller Verträge jeweils in den nach Marktanteil zehn größten Versicherungsunternehmen (Lebens- und Rentenversicherer, bitte für die Unternehmen einzeln aufschlüsseln)? Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor. Die Entwicklung der Zinszusatzreserve aller Lebensversicherer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (Quelle: Jahresbericht der BaFin, Wert für 2013 ist vorläufig). 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, wonach Lebensversicherungsunternehmen vor der Ermittlung des so genannten Rohgewinns Teile aus Zinsgewinnen, die in den Rohgewinn einfließen und an denen die Versicherten zu 90 Prozent zu beteiligen sind, für die Zinszusatzreserve , die Versicherungsunternehmen seit dem Jahr 2011 als „Vorsorgemaßnahme “ bilden müssen, umwidmen? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Rohgewinn definitionsgemäß der Saldo aus sämtlichen Erträgen und Aufwendungen ist. Insbesondere sind die Aufwendungen für die Zinszusatzreserve bei der Ermittlung des Rohgewinns berücksichtigt. 31. Steht eine solche Handhabe seitens der Lebensversicherungsunternehmen im Einklang mit der so genannten Deckungsrückstellungsverordnung? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Zinszusatzreserve 2011 2012 2013 Referenzzins 3,92 % 3,64 % 3,41 % Zinszusatzreserve (total) in Mrd. € 1,5 7,2 13,3 Aufwand in Mrd. € 1,5 5,7 6,1 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1803 32. Wenn nein, wie ist die Aufsichtsbehörde BaFin gegenüber den entsprechenden sowie für die nach Marktanteil zehn größten Versicherungsunternehmen verfahren, die einen Teil ihrer Kapitalerträge nicht als Gewinne ausweisen und der Gewinnermittlung somit nicht zuführen, sondern vorenthalten und damit zu Lasten der Kunden agieren? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 33. Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung jenen Anteil der Gewinnausschüttung , den die Versicherungsnehmer bisher zur Finanzierung der Zinszusatzreserve pro Jahr (an Ertragsrendite) eingebüßt haben? Die Fragestellung unterstellt, dass den Versicherungsnehmern durch den Aufbau der Zinszusatzreserve Erträge vorenthalten werden. Diese Annahme ist unzutreffend . Aus der späteren Auflösung der Zinszusatzreserve entstehen Erträge, die in vollem Umfang den Versicherten zugute kommen. Dies geschieht entweder in Form von Überschussbeteiligung oder aber – wenn das Niedrigzinsumfeld andauert – durch die Erfüllung der garantierten Verzinsung der Verträge. 34. Wie realistisch ist es, dass die von der Gewinnermittlung abgezweigten Gewinne später wieder der Berechnung des Rohgewinns zugeführt werden , wenn die für die Zinszusatzreserve genutzten Mittel von Versicherungsunternehmen nicht im Geschäftsbericht ausgewiesen werden? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Erträge, die aus der Auflösung der Zinszusatzreserve entstehen, sind im Rohgewinn berücksichtigt. 35. Um wie viele Prozentpunkte würde sich offiziell der ausgewiesene Rohgewinn der Versicherungsbranche für das Jahr 2013 erhöhen, würden alle erwirtschafteten Gewinne berücksichtigt, inklusive der Zinszusatzreserve (bitte dies auch separat für die nach Marktanteil zehn größten Versicherungsunternehmen – Lebens- und Rentenversicherer – in Deutschland aufführen )? Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor. Bezogen auf die Branche liegen für das Geschäftsjahr 2013 noch keine Zahlen vor. 36. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die aus Kundengeldern aufgebaute Zinszusatzreserve über die Vertragslaufzeit bei Nichtinanspruchnahme wieder vollumfänglich den Versicherten zukommt? Dies ist durch die geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Ermittlung der Mindestbeteiligung der Versicherten am Überschuss bereits gewährleistet . 37. Auf welche Summe beliefen sich im Jahr 2013 die Mittel für die Zinszusatzreserve der Branche insgesamt, und wie hat sich die Zinszusatzreserve seit ihrer Einführung im Jahr 2011 entwickelt (bitte jährlich ausweisen )? Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor. Bezogen auf die Branche liegen für das Geschäftsjahr 2013 noch keine Zahlen vor. Drucksache 18/1803 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 38. Inwieweit und warum zählt die Zinszusatzreserve nicht zum steuerpflichtigen Gewinn eines Versicherungsunternehmens? Die sog. Zinszusatzreserve wirkt sich auf die Bewertung von Deckungsrückstellungen im Sinne von § 341f des Handelsgesetzbuchs aus. Steuerlich sind insoweit die aufsichtsrechtlichen Vorgaben maßgebend (vgl. § 21a des Körperschaftsteuergesetzes ). Erhöhen sich durch den Einbezug der Zinszusatzreserve die Deckungsrückstellungen, mindert sich damit auch der steuerliche Gewinn des Versicherungsunternehmens. 39. Wie lässt sich eine realitätsnahe Bewertung der Ertragslage der Branche ermitteln, wenn die Versicherungsunternehmen die Gelder für die Zinszusatzreserve nicht in der Bilanz als Gewinnreserve für die Zukunft ausweisen müssen? Welche Probleme liegen generell in diesem Verfahren zur korrekten Bewertung der Ertragslage und finanziellen Solidität der Lebensversicherer? Die Zinszusatzreserve gemäß § 5 Absatz 3 der Deckungsrückstellungsverordnung setzt die in § 341f Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Neuberechnung der Deckungsrückstellung präzise und nachprüfbar um. Es geht darum , bei der Bildung der Deckungsrückstellung auch die gegenüber den Versicherten eingegangenen Zinssatzverpflichtungen zu berücksichtigen, sofern die zu erwartenden Erträge der Vermögenswerte des Unternehmens für die Deckung dieser Verpflichtungen nicht ausreichen. Ziel ist also eine realitätsnahe Bewertung des Spannungsverhältnisses von Ertragslage und Verpflichtungen. 40. Wird die Bundesregierung den „Garantiezins“ von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent zu Beginn des kommenden Jahres senken, wie von Versicherungsmathematikern der Branche bzw. der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. empfohlen (vgl. „Zinszusatzreserve. Lebensversicherer bunkern immer mehr Geld“, manager-magazin vom 27. Januar 2014)? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lebensversicherungsreformgesetz sieht vor, dass der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen für Neuverträge zum 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent herabgesetzt wird. 41. An welchen Referenzsatz sollte der „Garantiezins“ aus Sicht der Bundesregierung sinnvollerweise gekoppelt sein, oder wie ist ein marktorientierter , aber auch verbraucherfreundlicher „Garantiezins“ zu ermitteln? Auf welche Daten greift die Bundesregierung dafür zurück? Für den Referenzsatz ist Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen (ABl. L 345 vom 19.12.2002, S. 1) einschlägig, der in § 65 Absatz 1 VAG in deutsches Recht umgesetzt worden ist. 42. Inwieweit sind der Bundesregierung Beschwerden von Bürgern bekannt, dass ihnen vom Versicherer die Kündigung ihres Lebensversicherungsvertrags nahelegt worden sei, um eine Kürzung ihres Anspruchs auf Beteiligung an den Bewertungsreserven zu vermeiden (bitte aufschlüsseln), und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1803 welches sind die Ergebnisse der BaFin bei Überprüfung dieser Beschwerden und Vorgänge? Der Bundesregierung sind derartige Beschwerden nicht bekannt. 43. Hat die BaFin in den vergangenen zehn Jahren an Versicherungsunternehmen (Lebens- und Rentenversicherer, Verbände und sonstige Vereinigungen der Versicherungswirtschaft) Beratungsmandate vergeben (sofern zutreffend , an welche, in welchem Umfang, und in welchem Kontext)? Es wurden keine derartigen Beratungsmandate vergeben. 44. An welchen Entscheidungen der BaFin waren beratende Versicherungsunternehmen (Lebens- und Rentenversicherer, Verbände und sonstige Vereinigungen der Versicherungswirtschaft) in den vergangenen zehn Jahren vorbereitend tätig, und auf welche Weise (bitte aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 45. Erkennt die Bundesregierung einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Spenden und Zuwendungen der Versicherungsunternehmen und beispielsweise Wahlterminen oder der Verabschiedung bestimmter Gesetzesvorlagen ? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 46. Welche Hochschulen (Lehrstuhl, Institut) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in welchem Umfang Einnahmen aus Sponsoring, Spenden, Werbung oder Schenkungen von Versicherungsunternehmen , -verbänden oder sonstigen Vereinigungen der Versicherungswirtschaft erhalten (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen – Lehrstuhl , Institut – und Höhe des Geldbetrages, Name des Förderers und Verwendung angeben)? Die beiden Universitäten der Bundeswehr und die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung haben keine Einnahmen aus Sponsoring, Spenden, Werbung oder Schenkungen von Versicherungsunternehmen, -verbänden oder sonstigen Vereinigungen der Versicherungswirtschaft erhalten haben. Zu anderen Einrichtungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333