Deutscher Bundestag Drucksache 18/1823 18. Wahlperiode 24.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1588 – Finanzierung von Palmöl-Projekten durch die Weltbank, regionale Entwicklungsbanken und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Palmöl ist weltweit seit langem ein stark nachgefragter Rohstoff für die Nahrungsmittelindustrie und für die Herstellung von Waschmitteln. Zusätzlich hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren weiter erhöht, weil Palmöl auch als Ausgangsstoff für die Produktion von Biosprit dient, die unter anderem auch als Folge der EU-Direktive zu E10-Treibstoff (Directive 2009/28/EC) ausgebaut wurde. Der Anbau von Palmöl in Plantagen bringt allerdings erhebliche ökologische, soziale und menschenrechtliche Probleme mit sich. Die Plantagen verdrängen in vielen Fällen schutzwürdigen Primärwald, bedrohen die Biodiversität und missachten die Landrechte von Kleinbauern und Indigenen. Dokumentiert sind auch Fälle von Zwangsvertreibungen, bei denen teilweise Dörfer niedergebrannt und Menschen unter Androhung von Waffengewalt an anderen Orten angesiedelt wurden (vgl. www.forestpeoples.org/sites/fpp/files/publication/ 2014/04/klkcasestudy2014low.pdf, www.forestpeoples.org/sites/fpp/files/news/ 2014/03/Conflict%20in%20the%20PT%20Asiatic%20Persada%20Concession %20leads%20to%20a%20casualty.pdf). Die Weltbank hat u. a. über die International Finance Corporation (IFC) in den letzten Jahren zahlreiche Palmölprojekte finanziert. Dazu zählt auch die Finanzierung der Wilmar Group in West-Kalimantan/Indonesien. Aufgrund der massiven Verletzung von Landrechten, nationaler Gesetzgebungen und der Umwelt und Sozialstandards der Weltbank kam es in diesem Fall zu einer Beschwerde beim Compliance Advisor Ombudsmann (CAO) der Weltbank (www.cao-ombudsman.org/cases/case_detail.aspx?id=76). Im Laufe der Untersuchung wurden derart schwerwiegende Probleme in diesem AgrobusinessSektor festgestellt, dass der damalige Weltbank-Präsident Robert Zoellick ein Moratorium über die weitere Finanzierung von Palmöl-Projekten erließ. Vor Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der weitern Finanzierung solcher Projekte sollte eine neue Strategie entwickelt werden, um die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der Finanzierungen zu garantieren. Drucksache 18/1823 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die neue Strategie wurde in Konsultationen mit Regierungen, der Industrie und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Allerdings wurden wichtige Forderungen der Zivilgesellschaft, wie z. B. die Anerkennung der Landrechte von lokalen Gruppen, nicht ausreichend übernommen. Deshalb halten Beschwerden von betroffenen Menschen und Gemeinschaften an. Derzeit prominentester Fall ist die Zusammenarbeit der Weltbank mit dem Palmöl- und Nahrungsmittelunternehmen Corporation DINANT in Honduras, das an der Ermordung von Gewerkschaftern und Kleinbauern beteiligt gewesen sein soll (www.caoombudsman .org/cases/case_detail.aspx?id=188). Die IFC hat in Gesprächen mit der Zivilgesellschaft und auch gegenüber dem Verwaltungsrat der Weltbank (Board of Executive Directors) sogar zugegeben, dass ihre Standards in diesem Fall nicht gegriffen haben und ihre eigene Prüfung (due diligence) versagt hat (www.ifc.org/wps/wcm/connect/557c4180438e1ed48f72bf869243d 457/IFC_EnvironmentalSocialLessonsLearned-042014.pdf?MOD=AJPERES). Die Bundesregierung ist nicht nur über die Weltbank und andere supranationale Entwicklungsbanken, sondern auch über die deutsche Entwicklungsbank KfW Bankengruppe sowie deren Tochterunternehmen IPEX-Bank GmbH und Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) in die Finanzierung von Palmölprojekten involviert. Bei all diesen Projekten trägt sie damit auch eine Mitverantwortung für deren mögliche negative soziale und ökologische Konsequenzen. So ist die DEG beispielsweise an der Palmölfirma Okomu Oil Palm Plc. beteiligt , deren Ausweitung der Ölpalmenplantage in Nigeria mit der Vertreibung dreier lokaler Gemeinschaften einherging. Die in dem betroffenen Gebiet verbleibende Gemeinschaft (Makilolo Community) ist mit der Militarisierung der Region und der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen konfrontiert (siehe beispielsweise World Rainforest Movement Bulletin 199 & 200, 2014). 1. Welche aktuellen Beschwerdefälle zu Palmöl-Projekten beim Compliance Advisor Ombudsmann (CAO) sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Fall und Beschwerdegründen auflisten)? Der Bundesregierung sind folgende aktuelle, d. h. noch nicht geschlossene Fälle beim CAO bekannt: ● Wilmar Group, Indonesien – West Kalimantan, Untersucht wurden folgende Anschuldigungen: Landrodung ohne Zustimmung der lokalen Bevölkerung, ohne rechtliche Genehmigung und ohne Erstellung einer Umweltfolgenprüfung („Environmental Impact Analysis“); Verstoß gegen nationale Gesetze sowie die Prinzipien und Kriterien des „Roundtable on Sustainable Palm Oil“; mangelnde Einhaltung der IFC-Verfahrensregeln und Vorgaben zur Projektüberprüfung („due diligence“) ● Wilmar Group, Indonesien – Jambi, die Anschuldigungen beziehen sich auf ungeklärte Landrechtskonflikte zwischen der lokalen Bevölkerung und PT Asiatic Persada (PT AP), einer Tochterfirma von Wilmar ● Dinant, Honduras, Untersucht wurden folgende Anschuldigungen: Zwangsvertreibung von Bauern im Aguan Valley; Gewaltanwendung gegenüber Bauern auf und in der Nähe von Plantagen von Dinant durch private und staatliche Sicherheitskräfte, die der Kontrolle oder dem Einfluss von Dinant unterliegen; sowie Versagen der IFC, die Situation mit Dinant rechtzeitig zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren ● Banco Ficohsa, Honduras, bezieht sich auf keine externen Beschwerden gegenüber Ficohsa, sondern steht im Zusammenhang mit dem Fall Dinant – Dinant ist einer der größten Kreditnehmer von Ficohsa, CAO initiierte selbst die Untersuchung dieses Falls und bezieht sich dabei auf folgende Fragen: Vorgehen der IFC bei Überprüfung von Umwelt- und Sozialrisiken im Zusammenhang mit Ficohsas Portfolio und Kundenkreis; IFCs Beurteilung von Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1823 Bereitschaft und Kapazität von Ficohsa, diese Risiken zu managen; adäquate interne Kommunikation von IFC bekannten Umwelt- und Sozialrisiken im Zusammenhang mit Dinant Informationen zu allen CAO-Fällen sind auf der Internet-Seite von CAO einsehbar (www.cao-ombudsman.org). 2. Sind bei diesen Beschwerdefällen zu Palmöl-Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung auch Firmen involviert, mit denen deutsche Firmen Handelsbeziehungen unterhalten oder an diesen Firmen direkt oder indirekt beteiligt sind (bitte um Auflistung der Firmen und der jeweiligen Fälle)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine belastbaren Angaben. 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anzahl der Beschwerdefälle zu Palmöl-Projekten beim CAO und anderen Beschwerdeinstanzen? Es lässt sich keine aktuelle Tendenz einer Häufung der Beschwerdefälle beim CAO und der Beschwerdeinstanz der Weltbank, dem Inspection Panel, erkennen . 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen und sozialen Folgen von großflächigen Palmöl-Projekten für die betroffenen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern? Der Bundesregierung ist eine Vielzahl von Fällen (u. a. in Thailand, Indonesien, Papua-Neuguinea und Brasilien) bekannt, in denen eine nachhaltige Palmölproduktion signifikante Effekte bei der Einkommensschaffung und Armutsbekämpfung in den jeweiligen Plantagenregionen gehabt hat, ebenso wie ökologische Verbesserungen. Hier sind die Grundsätze einer nachhaltigen Produktion, oftmals verbunden mit guten FPIC-Verfahren (free prior informed consent) und einer transparenten Landnutzungsplanung etc., befolgt worden. Diese Modelle sind nach Ansicht der Bundesregierung tragfähig und sollten in den Produzentenländern durchgängig angewandt werden. Die Bundesregierung kennt aber ebenso Fälle, bei denen die Wirkungen sich signifikant anders darstellen. Berichte über die Verdrängung von Kleinbauern und indigenen Gemeinden von ihrem Land bzw. Intransparenz bei der Landvergabe und daraus resultierende Landkonflikte sind bekannt, ebenso wie negative ökologische Folgen. Die Beurteilung der Folgen hängt demnach eng mit der Frage zusammen, wie die Investition gestaltet wird und kann daher nicht allgemeingültig beantwortet werden. 5. Welche konkreten Fälle von Landvertreibungen und großflächigem Landverkauf aufgrund von Palmöl-Projekten sind der Bundesregierung bekannt? Laut Land Matrix (www.landmatrix.org) liegen derzeit Informationen über weltweit 189 Fälle von Landkäufen und -pachten durch transnationale Investoren zur Palmölproduktion vor. Seit dem Jahr 2000 sind weltweit 7,6 Millionen ha Land zur Produktion von Palmöl an ausländische Investoren verkauft bzw. verpachtet worden; produziert wird bisher jedoch nur auf knapp 850 000 ha Land. Wichtigs- ter ausländischer Investor ist Malaysia mit 66 Landkäufen und -pachten mit einer Gesamtfläche von 2,2 Millionen ha. Drucksache 18/1823 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das wichtigste Zielland für ausländische Investitionen in Palmöl ist Indonesien mit 106 Fällen bzw. 3,1 Millionen ha Land. Darauf folgen Papua-Neuguinea mit 23 Fällen bzw. 1,7 Millionen ha Land, Kongo (drei Fälle bzw. 530 000 ha) und Liberia (fünf Fälle bzw. 520 000 ha). Zählt man Landkäufe und -pachten zur Palmölproduktion durch nationale Investoren hinzu, so liegen weltweit 248 Fälle vor; die Gesamtfläche beläuft sich auf insgesamt 9,5 Millionen ha (Produktion auf knapp 2 Millionen ha). Auch hier sind die wichtigsten Zielländer Indonesien (126 Fälle bzw. 3,2 Millionen ha) und Papua Neuguinea (27 Fälle bzw. 1,8 Millionen ha) sowie Malaysia (elf Fälle bzw. 1,4 Millionen ha). Malaysia war als Investor an 74 Landkäufen und -pachten mit einer Gesamtfläche von 4,3 Millionen ha beteiligt (national und transnational). Indonesien ist in 21 Fällen an in- und ausländischen Landkäufen beteiligt, jedoch liegen nur für vier dieser Fälle Informationen über die betroffene Fläche vor. Der Bundesregierung sind die in der Anfrage erwähnten Fälle und die unter Frage 1 aufgelisteten Fälle bekannt. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen und klimapolitischen Auswirkungen von großflächigen Palmöl-Projekten für die Klimabilanz der betroffenen Staaten? Wenn die Ausweitung von neuen Flächen für die Palmölproduktion auf Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt und Torfböden geschieht, sind die ökologischen und klimapolitischen Auswirkungen extrem negativ. Dann werden im Laufe des Lebenszyklus einer Plantage keinerlei positive Treibhausgasbilanzen entstehen können. Wird Primärwald umgewandelt, so werden die freigesetzten Kohlenstoffmengen auf 225 Tonnen Kohlenstoff (832,5 Tonnen CO2) pro Hektar geschätzt, verglichen mit 87 Tonnen Kohlenstoff in Wirtschaftswäldern. Die Trockenlegung von Torfböden verursacht je nach Entwässerungstiefe Emissionen von 54 bis 115 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Hektar und Jahr. Bei der Verarbeitung von Palmöl fallen in der Palmölmühle Abwässer an, welche besonders Klima wirksame Methanemissionen erzeugen. Wenn diese abgefangen werden und das Methan abgefackelt wird oder zur Stromerzeugung eingesetzt wird, können Methanemissionen deutlich reduziert werden. Die Nutzung von Palmkernschalen als Ersatz für Kohle hat ebenso Potenzial, Emissionen einzusparen. Für die Klimabilanz der Nutzung von Palmöl spielen weitere Faktoren, wie die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraktiken, der Einsatz von Düngemitteln, Transport und Vertrieb, etc. eine Rolle. Es zeigt sich dabei, dass bei einer nachhaltigen Produktion signifikante Treibhausgaseinsparungen möglich sind. Vorliegende Berechnungen aus einem BMUB-Vorhaben aus Thailand (siehe Frage 17) geben deutliche Hinweise, dass palmölbasiertes Biodiesel bei einer nachhaltigen Produktion – und Nutzung entsprechender Nichtwaldflächen – bis zu 81 Prozent Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilem Diesel einsparen kann. Eine Ausweitung der Flächen kann klimapolitisch positiv sein, wenn dafür ausschließlich degradierte Flächen genutzt und zugleich indirekte Landnutzungsänderungen und Entwaldung ausgeschlossen werden. Für eine umfassende ökologische Bewertung von Flächenausweitungen für Palmölplantagen muss jedoch neben der rein klimapolitischen Einordnung auch die Frage nach den naturschutzfachlichen Auswirkungen beurteilt werden. Im Fall von Primärwald sind diese Effekte gleichgerichtet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1823 7. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt an großflächigen Palmöl-Projekten beteiligt (bitte nach Unternehmen, Größe der Landflächen und betroffenen Ländern auflisten)? Nach vorliegenden Informationen produziert das deutsche Unternehmen Symboil AG seit dem Jahr 2007 Palmöl in Ghana auf einer Fläche von 7 000 ha mit einer Option der Erweiterung der Anbaufläche auf 13 500 ha. Nach momentanem Kenntnisstand beteiligen sich keine weiteren deutschen Firmen direkt oder indirekt an großflächigen Palmölprojekten. 8. Inwieweit hält die Bundesregierung die neue Palmöl-Strategie von IFC und Weltbank für effektiv, und welche Indizien sieht sie dafür, dass sich dadurch die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der Projekte verbessert hat? Seit Verabschiedung der neuen Palmölstrategie gab es noch keine neuen direkten IFC-Investitionen im Palmölsektor. Die Weltbank hat nach Verabschiedung der Strategie erst zwei Neuvorhaben begonnen, die unter anderem Palmöl-Komponenten enthalten. Beide Vorhaben haben einen Schwerpunkt in der Förderung von Kleinbauern. Die Ausrichtung der neuen Palmölstrategie schlägt sich ferner spürbar in gezielten Analysen, stärkerer weltbankgruppenübergreifender Zusammenarbeit , in Beratung und in der Unterstützung von Zertifizierung nieder. So wird bspw. über das Instrument der so genannten Country Situation Analysis (CSA) sichergestellt, dass soziale und ökologische Aspekte besondere Aufmerksamkeit vor und bei Vorhaben im Palmölsektor erfahren. 9. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in der die Weltbankgruppe über Finanzdienstleister (financial intermediaries) Palmöl-Projekte fördert (bitte um Aufzählung der Finanzdienstleister sowie der geförderten Projekte und Unternehmen)? Die Weltbank fördert keine Palmölprojekte über Finanzdienstleister. Bei Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) sind keine solchen Fälle bekannt. Bei der IFC liegen keine genauen Informationen dazu vor, da ihr System Daten zu Subprojekten bzw. -klienten von Finanzdienstleistern nicht erfasst. Die IFC verpflichtet seine Finanzdienstleisterkunden jedoch zur Einhaltung der IFC Umwelt - und Sozialstandards und unterstützt keine Subinvestitionen in nicht zertifizierte Palmölproduktion oder -handel. Die Bundesregierung setzt sich bei der IFC für eine Verbesserung der Überwachung der Endkreditnehmer von Finanzdienstleistern ein und hält die Implementierung des im Herbst 2013 vorgestellten Maßnahmenplans zum IFC-Engagement über „Financial Intermediaries“ nach. 10. Was hat die Bundesregierung in den Entwicklungsbanken (WeltbankGruppe , Asian Development Bank – ADB, African Development Bank – AfDB, Inter-American Development Bank – IDB, European Bank for Reconstruction and Development – EBRD, European Investment Bank – EIB) aktiv dazu beigetragen, damit die bekannten Probleme (Umweltzerstörung , Landrechtskonflikte etc.) angegangen und für die Zukunft ausgeschlossen werden? Die Bundesregierung hat sich bei der Weltbankgruppe aktiv in die Ausarbeitung der neuen Palmölstrategie eingebracht und dabei v. a. folgende Punkte einge- fordert: Stellenwert von Monitoring und Evaluierung stärken; Bedeutung von „Free Prior Informed Consent“ für Kommunen und indigene Bevölkerungsgruppen berücksichtigen; Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungs- Drucksache 18/1823 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode systeme befördern; Definitionsgröße kleiner Palmölproduzenten anpassen sowie konzeptionelle Ausrichtung der Strategie auf die Stärkung von Kleinproduzenten ; Kriterien des „Risk Screening Assessment Tool“ der IFC schärfen; Ausschluss von IFC-Investitionen in kritischen Habitaten, unabhängig davon, ob es sich um Sekundärwälder oder High Conservation Value Gebiete handelt, sicherstellen . Bei der Prüfung von Länderstrategien und Projektvorschlägen der Weltbankgruppe im Rahmen der Behandlung im Exekutivdirektorium achtet die Bundesregierung u. a. auf Umwelt- und Landrechtsfragen, auf die in den Strategien bzw. Projektvorschlägen dargestellte Anwendung der IFC Performance Standards , bzw. Weltbank Safeguards sowie auf die Einhaltung der Vorgaben aus der neuen Palmölstrategie. Die Bundesregierung setzt sich über das Exekutivdirektorium für die Einhaltung dieser Vorgaben bzw. Standards ein. Sie drängt außerdem darauf, dass die Weltbankgruppe adäquat auf Beschwerdefälle sowie die Berichte bzw. Empfehlungen der Beschwerdeinstanzen reagiert und entsprechende Maßnahmenpläne entwickelt und umsetzt. Darüber hinaus setzte sich die Bundesregierung in Reaktion auf den CAO-Bericht vom Februar 2013 zum IFC-Engagement über „Financial Intermediaries“ dafür ein, dass IFC einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Überwachung der Endkreditnehmer erstellt. Sie hält die Schritte zur Implementierung dieses im Herbst 2013 vorgestellten Plans nach. In die derzeit laufenden Beratungen zur Überarbeitung der Weltbank Safeguards bringt sich die Bundesregierung aktiv ein. Ein wichtiges Anliegen ist ihr dabei auch eine adäquate Behandlung der Thematik Landrechte. Auch in den anderen Entwicklungsbanken setzt sich die Bundesregierung für eine konsequente Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards ein und arbeitet an deren Fortentwicklung mit. Sie fördert zudem aktiv die Etablierung bzw. Stärkung der unabhängigen Kontroll- und Beschwerdemechanismen in den Entwicklungsbanken . 11. An welchen Projekten im Bereich Palmöl haben sich KfW, IPEX und die DEG in den letzten acht Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung durch Beratung oder Finanzierung beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Projekten, Träger und Summen)? Die DEG hat in den letzten acht Jahren sieben Unternehmen, die im Bereich Palmöl tätig sind, Finanzierungen (nur Garantien oder langfristige Darlehen) für ihre Investitionen bereitgestellt. Die Weitergabe von detaillierten Informationen ist aus banken- und aufsichtsrechtlichen Gründen nicht möglich (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1717 vom 3. Juni 2014). Die KfW IPEX-Bank finanziert keine Projekte zum Palmölanbau. Für die KFW Entwicklungsbank: Land Träger Vorhaben Sektor Datum AK Status Anmerkung Ghana Ministry of food and agriculture 2007 66 063 Fonds zur Förderung der marktorientierten Landwirtschaft (Investition) Landwirtschaftsentwicklung – laufend Palmölprojekt ist ein Teilaspekt dieses Vorhabens. Die FZ – Mittel in Höhe von 0,34 Mio. Euro wurden aus diesem Fond zur Verfügung gestellt. Lateinamerika Cooperación Andina de Formento (CAF) 2004 66 300 Regeneratives Energie- und Energieeffizienz-programm (4E) (ZV) Erneuerbare Energie Netzgebunden 14.03.11 abgeschlossen Palmöl ist eines von vielen Vorhaben in diesem Programm für Erneuerbare Energie mit einem Gesamtvolumen von 45 Mio Euro. Biocastilla – Colombia, 4,5 Mio Euro: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Fabrik zur Palmölproduktion und Biodieselgewinnung . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1823 12. An welchen Firmen im Bereich Palmöl ist die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung über Beteiligungen oder Mezzanine-Finanzierungen beteiligt (bitte mit Firmennamen und Höhe der Finanzierung aufschlüsseln)? Keine. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche Private Equity Fonds, an denen die DEG beteiligt ist, investieren momentan oder haben in den letzten zwei Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in Palmöl-Projekte oder Palmölfirmen investiert (bitte nach Fond, Beteiligungshöhe der DEG und Name des Palmöl-Projekts oder Firma aufschlüsseln)? Die DEG ist nicht an Private Equity Fonds beteiligt, die momentan oder in den letzten zwei Jahren in Palmölprojekte investiert sind bzw. waren. 14. Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die KfW Bankengruppe, speziell die KfW Entwicklungsbank, die DEG und die IPEX Bank, damit bei entsprechenden Projektfinanzierungen die beschriebenen Probleme nicht auftreten bzw. sie aktiv im Projektdesign angesprochen und bearbeitet werden? Die DEG wendet seit dem Jahr 2006 die IFC Performance Standards an. Es handelt sich um den zur Zeit umfassendsten Umwelt- und Sozialstandard für privatwirtschaftlich finanzierte Projekte, der im Rahmen breiter Konsultationen mit zahlreichen an Finanzierungsprojekten Beteiligten (u. a. Mitgliedern der Weltbankgruppe , Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Zivilgesellschaften, Unternehmen, Finanzinstituten sowie Regierungsvertretern) abgestimmt wurde. Gegen diesen Standard werden die Engagements der DEG geprüft und überwacht . Zur Einhaltung dieses Standards werden die Kunden der DEG vertraglich verpflichtet. Der Performance Standard 5 betrachtet explizit Fragen von Landbesitz und -nutzung sowie Umsiedlung. Aufgrund eines internen Moratoriums hat die DEG seit dem Jahr 2007 die Finanzierung von Palmölprojekten in Indonesien ausgesetzt. Alle Finanzierungen der KfW IPEX-Bank unterliegen der „Richtlinie der KfW IPEX-Bank GmbH für ein Umwelt- und sozialgerechtes Finanzieren“ (www.kfw-ipex-bank.de/PDF/Über-die-KfW-IPEX-Bank/GesellschaftlicheVerantwortung /Umwelt-und-Sozialverträglichkeit/Nachhaltigkeits-RichtlinieKfW -IPEX-Bank.pdf ). Diese Richtlinie reflektiert die Equator Principles als auch die OECD Common Approaches für die Export Credit Agency (ECA). Alle Vorhaben der KFW Entwicklungsbank unterliegen der mit dem BMZ abgestimmten Nachhaltigkeitsrichtlinie des Geschäftsbereichs KfW Entwicklungsbank . (www.kfw.de/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/ Umweltrichtlinie-FZ-2011_E.pdf). Für alle Projekte ist darin eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsvorprüfung und Klimavorprüfung vorgeschrieben. Projekttypen, welche der Anfrage zugrunde liegen, werden generell in die Kategorie A (Projekte mit potentiell negativen Umwelt- und Sozialauswirkungen) eingestuft. Kategorie A Projekte unterliegen einer umfangreichen Umwelt-und Sozialverträglichkeitsprüfung, die grundsätzlich vor einer Investition durchgeführt wird. Für Kategorie-A-Projekte ist ein Umwelt- und Sozialmanagementplan obligatorisch. Dieser muss darstellen , wie identifizierte negative Wirkungen zu vermeiden, zu mindern bzw. auszugleichen sind. Projektträger bzw. private Träger müssen über ein entsprechendes Monitoringsystem bzw. Umwelt- und Sozialmanagementsystem verfügen. Drucksache 18/1823 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Hat es nach Wissen der Bundesregierung in den vergangenen acht Jahren Hermes-Garantien für Palmöl- oder andere Agrobusiness-Vorhaben gegeben (bitte aufschlüsseln nach Projekten, Träger und Summen)? In dem genannten Zeitraum wurden keine Hermes-Garantien mit direktem Bezug zu Palmöl-Projekten übernommen. Aufgrund des unspezifischen Begriffes „Agrobusiness-Vorhaben“ können hierzu keine Angaben gemacht werden. 16. Wie gestaltet sich die interne Prüfung von Palmöl- und anderen Agrobusiness -Projekten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in den deutschen Vertretungen bei den Entwicklungsbanken? Welche Referate des BMZ und anderer Bundesministerien werden in die Projektanalyse und die Beurteilung einbezogen? An der Prüfung von Palmöl- und anderen Agrobusiness-Projekten sind in der Regel neben den für Entwicklungsbanken zuständigen Referaten die relevanten Regional- und Sektorreferate des BMZ, betroffene Regionalreferate des Auswärtigen Amts sowie die deutschen Auslandsvertretungen beteiligt. Darüber hinaus werden fallabhängig Institutionen-, Regional- oder Sektorreferate anderer Ressorts (z. B. Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) einbezogen. 17. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um auch in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit die Probleme der Umweltzerstörung , Menschenrechtsverletzungen und Landrechtskonflikte im Palmölund generell im Agrobusiness-Bereich anzugehen? Die Bundesregierung beteiligt sich an Verhandlungen internationaler Leitlinien und Durchführungsverordnungen, die u. a. dazu dienen, Menschenrechte im breiten Konsens auch im Land-Sektor zu operationalisieren. Beispiele sind die Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure of Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security (VGGT), Responsible Agricultural Investments (RAI), Safeguards der Entwicklungsbanken (Weltbank ) und die Land Policy Initiative. Integraler Bestandteil dieser Initiativen ist z. B. die Anerkennung von formellen sowie informellen Landrechten, das Entgegenwirken von Vertreibungen, die Förderung von Transparenz bei Investitionen in landwirtschaftliche Flächen und Produktion sowie die Etablierung angemessener Kompensationen von Betroffenen im Falle von Einbußen. Die deutsche EZ unterstützt die Partnerländer dabei, diese innovativen, konfliktsensitiven und armutsorientierten Konzepte und Ansätze in nationale Land- und Bodenpolitik zu integrieren und berät z. B. Regierungen bei entsprechenden Gesetzgebungen und Handlungsstrategien. Um das Phänomen „Großflächige Landkäufe und -pachten“ transparent zu machen , sowohl global, als auch auf einzelne Länder und Investitionsfelder wie z. B. Palmöl spezifiziert, unterstützt die Bundesregierung die Transparenzinitiative Land Matrix. Die Partnerschaft sammelt weltweit Daten zu Landkäufen bzw. -pachten und stellt mittlerweile die zuverlässigste Datenquelle zum Thema dar. Damit wird die Diskussion auf internationaler Ebene durch fundierte Zahlen unterstützt und auf nationaler und lokaler Ebene die Rechenschaftsablegung von Regierungen und Investoren gefördert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1823 Weitere konkrete Beispiele sind: ● vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher- heit geförderte Projekte in Indonesien und Kolumbien zum Schutz der Wälder unter Beteiligung der lokalen Bevölkerung sowie zur Entwicklung von nachhaltigen Landnutzungssystemen; ein Vorhaben „Nachhaltige Palmölproduktion in Thailand“, in dessen Rahmen Kleinbauern mit einem Nachhaltigkeitssiegel (Roundtable on Sustainable Soy – RSPO) zertifiziert wurden ● Public Private Partnerships in Ghana zur Förderung von organischem und Fairtrade Palmöl, zur Verbesserung der Palmölproduktion von kleinbäuerlichen Vertragsanbauern und zur Einhaltung von guten Standards bei der Palmölverarbeitung. All diese Aktivitäten werden nun privatwirtschaftlich fortgeführt. 18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik der fortschreitenden Entwaldung durch Palmöl-Plantagen, z. B. in Indonesien, im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, durch Waldschutzprogramme in den Tropen den Klimawandel aufzuhalten und die Biodiversität zu schützen? Die nicht nachhaltige Flächenausweitung von Palmölplantagen steht wie die unkontrollierte Ausweitung aller Art von Plantagen auf Kosten bestehender Wälder im Kontrast zu den Waldschutzprogrammen der Bundesregierung. Die Umwandlung von Naturwäldern in Plantagen ist nicht nur mit dem Verlust der natürlichen Waldflächen und teilweisem Verlust ihrer ökosystemaren Leistungen wie Kohlenstoffspeicherung verbunden, sondern verringert auch die in den Wäldern heimische Biodiversität. Die von der Bundesregierung geförderten Projekte zu Wald- und Klimaschutz unterstützen durch Maßnahmen im Bereich der Raumordnungsplanung z. B. die Entwicklung von „Low Emission Development(LED)“-Strategien. Durch die Vergabe von stark degradierten und waldfreien Flächen für Ölpalmenplantagen trägt die Raumordnungsplanung zum Erhalt der Naturwälder und deren Biodiversität sowie zur Minderung von Emissionen bei. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB wurde zu dieser Thematik eine Prüfmission durchgeführt: Low Emission Oil Palm development in Indonesia von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Nature Conservancy (TNC). 19. Inwieweit ist die Bundesregierung direkt oder indirekt aktiv am „Forum Nachhaltiges Palmöl“ beteiligt? Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hat als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe die GIZ beauftragt, das Sekretariat dieser Initiative zu stellen. Weitere Finanzierungsbeiträge werden von Unilever Deutschland, der REWE Group und der Henkel AG geleistet. Das BMEL ist Mitglied des Forums nachhaltiges Palmöl (FONAP) und im Lenkungskreis des Forums vertreten. Im Lenkungskreis ist darüber hinaus, neben den genannten Firmen, auch der WWF vertreten. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB wurde die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien beim Anbau von Palmöl durch Kleinbauern in Thailand unterstützt (u. a. RSPO-Zertifizierung). Im Rahmen dieses Projektes konnten positive Auswirkungen auf die sozio-ökonomische Situation der Kleinbauern beobachtet werden. Drucksache 18/1823 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand des Konfliktes zwischen der Palmölfirma Okomu Oil Palm, an der die DEG beteiligt ist, und der Makilolo Community vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zwischen der DEG und dem genannten Vorhaben gibt es keine Geschäftsbeziehung mehr. 21. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Konflikte zwischen Okomu Oil Palm und lokalen Gemeinschaften im Risikoscreening der DEG berücksichtigt, bevor sie sich zu einer Beteiligung entschloss, und wenn ja, wie? Die Finanzierungsentscheidung liegt mehr als zehn Jahre zurück. Das Projekt wurde nach den damals geltenden Standards sorgfältig geprüft. 22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über mögliche Auflagen, die die DEG ihrem Engagement bei Okomu Oil Palm zugrunde legte, um die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards zu garantieren? Entsprechende vertragliche Beauflagungen, einschließlich regelmäßiger externer Begutachtung, sind erfolgt. 23. Wie geht die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem aktuellen Konflikt von Okomu Oil Palm mit der Makilolo Community um? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333