Deutscher Bundestag Drucksache 18/1939 18. Wahlperiode 30.06.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1755 – Dienstliche Beurteilung und Beförderung von Frauen bei den Polizeibehörden des Bundes Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Grundgesetz (GG) statuiert für den Zugang zu öffentlichen Ämtern in Artikel 33 Absatz 2 das Leistungsprinzip sowie die Bestenauslese. Die Einstellung in den öffentlichen Dienst sowie Beförderungen erfolgen anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe Eignung, Befähigung und Leistung. Damit soll sowohl die bestmögliche personelle Ausstattung des Staates gewährleistet als auch die Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber sichergestellt werden. Diese Prinzipien gelten einfachgesetzlich auch für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten nach § 22 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Deren wichtigste Grundlage sind daher regelmäßige dienstliche Beurteilungen anhand der Kriterientrias von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; § 21 BBG. Die Erstellung dienstlicher Beurteilungen beeinflusst somit maßgeblich die Beförderungs- und damit auch die Einkommenschancen von Frauen und Männern. Sie sollen einheitliche Voraussetzungen im Hinblick auf Mobilität und Fortkommen gewährleisten (Bundestagsdrucksache 16/7076, S. 105). Auch die einfachgesetzlichen Ausprägungen der Bestenauslese dienen also sowohl dem öffentlichen Interesse an einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst als auch dem individuellen Interesse an beruflicher Förderung gemäß dem Leistungsprinzip und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 BBG). Der Frauenanteil in den Sicherheitsbehörden ist nach wie vor im Vergleich zur Gesamtbevölkerung gering. So sind Frauen erst seit Ende der 70er-Jahre (in den westlichen Bundesländern) im allgemeinen Polizeidienst zugelassen. Zwar hat sich ihr Anteil im Polizei(vollzugs)dienst seitdem erhöht, jedoch ist insbesondere der Anteil von Frauen in Führungspositionen sehr gering. AngeDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Juni 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sichts dessen stellt sich die Frage, inwiefern die regelmäßigen Beurteilungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung von Frauen und deren Beförderung tatsächlich diskriminierungsfrei erfolgen. Der Staat hat hier nicht nur einen Verfassungsauftrag aus Artikel 33 Absatz 2 GG, sondern einen weiteren Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 GG, der vorsieht, die Gleichberech- Drucksache 18/1939 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Studien (beispielsweise von Andrea Jochmann-Döll, Karin Tondorf: Nach Leistung, Eignung und Befähigung? – Beurteilung von Frauen und Männern im Polizeivollzugsdienst, Arbeitspapier 276 der Hans-Böckler-Stiftung) legen nahe, dass insbesondere bedingt durch die von Frauen im Vergleich zu Männern häufiger ausgeübte Teilzeitbeschäftigung eine diskriminierende Beurteilung und Beförderung ausgeht. Dabei sieht § 15 Absatz 1 Satz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigungen explizit ein Benachteiligungsverbot bei der dienstlichen Beurteilung vor. 1. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zur Beurteilungs- und Beförderungssituation von Frauen in den Polizeibehörden des Bundes mit welchen Ergebnissen bekannt? Die Bundespolizei (BPol) nahm an dem Forschungsprojekt „Beurteilungen im Polizeivollzugsdienst – Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter“ der Hans-Böckler-Stiftung teil. Ziel der Studie war die Analyse der bisherigen Beurteilungsnoten, der verschiedenen Regelungen zum Beurteilungswesen sowie die angewandte Beurteilungspraxis bezüglich der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter. Das Ergebnis der Studie liegt auch dem Bundeskriminalamt (BKA) vor. Die Auswertung und Analyse der Daten (Stand: Februar 2013) für die Bundespolizei ergab Differenzen bei der Notenvergabe der Spitzennoten 8 und 9 nach dem Geschlecht (Differenz von 6,22 Prozent bei der Beurteilungsnote 9). Auch bei der Unterscheidung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten zeigt sich eine Differenz in der Notenstufe 9 von mindestens 6 Prozent. Beim Vergleich von vollzeitbeschäftigten Männern mit vollzeitbeschäftigten Frauen ist in der Notenstufe 9 ebenfalls ein Unterschied von knapp über 5 Prozent zu identifizieren. Ebenso zeigen sich bei der Vergabe der ersten beiden Notenstufen an Frauen und Männer nach Laufbahn- bzw. Besoldungsgruppen insbesondere im mittleren Dienst Differenzen. Der Anteil der Männer (15,63 Prozent) mit der Beurteilungsnote 9 ist doppelt so hoch wie der der Frauen (7,91 Prozent). In der Notenstufe 8 sind ebenfalls 4 Prozent mehr Männer als Frauen mit der zweitbesten Beurteilungsnote bewertet. Eine Gesamtübersicht der Teilnehmer und der Ergebnisse sind auf Seite 71 des Arbeitspapiers 276 der Hans-Böckler-Stiftung zu finden (www.boeckler.de/pdf/p_arbp_276.pdf). 2. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen im Hinblick auf die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Beurteilung und Beförderung in Bundesbehörden gezogen? Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, aus welchen Gründen unterblieben diese bislang? Die Bundespolizei leitete aus dem Forschungsprojekt „Beurteilungen im Polizeivollzugsdienst – Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter“ der Hans-Böckler-Stiftung nachfolgende Punkte ab: ● Kommunikation der Beurteilungsstudie im Rahmen einer Behördenleiterta- gung, ● Berücksichtigung der Ergebnisse der Beurteilungsstudie bei der aktuellen Erarbeitung der neuen Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinie in der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums des Innern insbesondere im Hinblick auf die Leistungs- und Befähigungsmerkmale, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1939 ● Analyse der Regelbeurteilungsnoten zum Stichtag 1. Oktober 2012 im Vergleich Männer/Frauen und Vollzeit/Teilzeit sowie anschließender Präsentation der Ergebnisse. Auch das BKA wird die Erkenntnisse aus der Studie angemessen berücksichtigen . 3. Wie hoch ist der Frauenanteil im Polizei(vollzugs)dienst der Bundespolizei/ des Bundeskriminalamtes, bitte jeweils aufschlüsseln nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre? Eine Übersicht zum Frauenanteil im Polizeivollzugsdienst mit Stand 1. Januar 2014 ist aus Anlage 1 (BPOL) ersichtlich. Eine rückwirkende Darstellung der letzten 10 Jahre ist nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Daten für diese Dauer nicht vorgehalten werden. Eine Übersicht des BKA über die Jahre 2005 bis 2014 ist aus Anlage 9 ersichtlich . 4. Wie hoch ist der Frauenanteil im Verwaltungsdienst der Bundespolizei/des Bundeskriminalamtes, bitte jeweils aufschlüsseln nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre? Die beigefügte Anlage 2 (BPOL) beinhaltet eine Übersicht zum Frauenanteil im Verwaltungsdienst mit Stand 1. Januar 2014 – vgl. Antwort zu Frage 3). Eine Übersicht des BKA über die Jahre 2005 bis 2014 ist aus Anlage 10 ersichtlich . 5. Wie hoch ist der Frauenanteil von Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei/ dem Bundeskriminalamt, bitte jeweils aufschlüsseln nach Entgeltgruppen für die letzten zehn Jahre? Die beigefügte Anlage 3 (BPOL) beinhaltet eine Übersicht zum Frauenanteil von Tarifbeschäftigten mit Stand 1. Januar 2014 – vgl. Antwort zu Frage 3). Eine Übersicht des BKA über die Jahre 2005 bis 2014 ist aus Anlage 11 ersichtlich . 6. Wie hoch ist jeweils der Frauen- und Männeranteil im Polizei(vollzugs )dienst der Bundespolizei/des Bundeskriminalamtes, die in Teilzeit beschäftigt sind, bitte aufschlüsseln für die letzten zehn Jahre und nach Besoldungsgruppen ? Die beigefügte Anlage 4 (BPOL) beinhaltet eine Übersicht zum Frauen- und Männeranteil im Polizeivollzugsdienst, die in Teilzeit beschäftigt sind, mit Stand 1. Januar 2014 – vgl. Antwort zu Frage 3) Eine Übersicht des BKA über die Jahre 2005 bis 2014 ist aus Anlage 12 ersichtlich . Drucksache 18/1939 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil im Verwaltungsdienst der Bundespolizei /des Bundeskriminalamtes, die in Teilzeit beschäftigt sind, bitte jeweils aufschlüsseln nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre? Die beigefügte Anlage 5 (BPOL) beinhaltet eine Übersicht zum Frauen- und Männeranteil im Verwaltungsdienst, die in Teilzeit beschäftigt sind, mit Stand 1. Januar 2014 – vgl. Antwort zu Frage 3) Eine Übersicht des BKA über die Jahre 2005 bis 2014 ist aus Anlage 13 ersichtlich . 8. Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil von Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt, die in Teilzeit beschäftigt sind, bitte jeweils aufschlüsseln nach Entgeltgruppen für die letzten zehn Jahre? Die beigefügte Anlage 6 (BPOL) beinhaltet eine Übersicht zum Frauen- und Männeranteil von Tarifbeschäftigten, die in Teilzeit beschäftigt sind, mit Stand 1. Januar 2014 – vgl. Antwort zu Frage 3) Eine Übersicht des BKA über die Jahre 2005 bis 2014 ist aus Anlage 14 ersichtlich . 9. Wie viele Wochenarbeitsstunden sind für eine Teilzeitbeschäftigung in der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt vorgesehen? In der Bundespolizei gibt es dazu keine Vorgaben. Derzeit werden im BKA Teilzeitbeschäftigungen in der Bandbreite zwischen 8 Stunden und 38,95 Stunden ausgeübt. 10. Über welchen Zeitraum wird eine Teilzeitbeschäftigung bei der Bundespolizei /dem Bundeskriminalamt durchschnittlich ausgeübt? Dazu liegen bundespolizeiweit keine Angaben vor. Die Erhebung dieser Angaben bedeutet einen unverhältnismäßig hohen Arbeits- und Zeitaufwand. Teilzeitbeschäftigungen werden im BKA im Durchschnitt für 98,1 Monate ausgeübt . 11. Welcher Anteil der Teilzeitbeschäftigten kehrt bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt wieder in den Vollzeitdienst zurück? Dazu liegen bundespolizeiweit keine Angaben vor. Die Erhebung dieser Angaben bedeutet einen unverhältnismäßig hohen Arbeits- und Zeitaufwand. Grundsätzlich kehren alle Teilzeitbeschäftigten des BKA wieder in die Vollzeit zurück. Es sind zwei Fälle bekannt, die aus der Teilzeit in den Ruhestand gingen. 12. Wird eine Rückkehr in die Vollzeittätigkeit bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt unterstützt, und wenn ja, wie? Eine Rückkehr in die Vollzeittätigkeit wird grundsätzlich unterstützt. Wiedereingliederungsseminare nach längerer Abwesenheit werden für Polizeivollzugsbeamte (PVB) von der Bundespolizeiakademie bedarfsorientiert angeboten. Im Rahmen der Betreuung von Mitarbeitern bei längerer Abwesenheit wird der Kontakt, falls gewünscht, zur Dienststelle über den Vorgesetzten gehalten und der individuelle Fortbildungsbedarf nach Rückkehr ermittelt, sog. Rückkehr- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1939 gespräche. Teilweise werden vor der längeren Abwesenheit sog. Betreuungsblätter von den Beschäftigten mit Art und Umfang der gewünschten Betreuung während der Abwesenheit ausgefüllt. Das BKA unterstützt die Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in die Vollzeit. Dabei steht als begleitendes Instrument auch Telearbeit zur Verfügung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. 13. Welche Führungspositionen können bzw. werden bei der Bundespolizei/ dem Bundeskriminalamt auch in Teilzeit ausgeübt? Grundsätzlich sind alle (Führungs-)Funktionen im höheren Dienst (Tarifbeschäftigte , Verwaltungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte) für die Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten geeignet. Dies wird auch im Rahmen des Stellenausschreibungsverfahrens so aufgezeigt. Konkrete Anträge auf Teilzeitbeschäftigung werden dann entsprechend der gesetzlichen Regelungen geprüft und entschieden . In der nachfolgen Übersicht sind die Funktionen aufgezeigt, die derzeit in Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Personalstelle Status Funktion Bundespolizeipräsidium VB Justiziarin 30 Bundespolizeipräsidium VB Justiziarin 20,5 Bundespolizeipräsidium PVB Ärztin 35 Bundespolizeipräsidium VB Referentin 30 BPOLI PVB Stellvertretende Inspektionsleiterin zgl. Leiterin Führungsgruppe 35 BPOLD VB Sachbereichsleiterin Personal 28 BPOLD VB Leiter Justitiariat 32 BPOLD VB Justiziarin 36,9 Bundespolizeipräsidium VB Justiziarin 34,85 Bundespolizeipräsidium TB Referentin 35 Bundespolizeipräsidium VB Referentin 36,9 BPOLI PVB Stellvertretende Inspektionsleiterin zgl. Leiterin Führungsgruppe 30 BPOLD VB Justiziar 30 BPOLD VB Justiziar 38 Bundespolizeipräsidium PVB Referentin 34 BPOLD VB Leiter Justitiariat 31 Bundespolizeipräsidium TB Justiziarin 30 BPOLD VB Justiziarin 32 FH-Bund PVB Leiter Studienorganisation 32,8 BPOLD VB Justiziarin 27,33 BPOLD PVB Stellvertretender Sachbereichsleiter 36 Bundespolizeipräsidium VB Ärztin 32 Drucksache 18/1939 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im BKA werden Leitungsfunktionen üblicherweise ausgeschrieben und sind regelmäßig teilzeitfähig. Sofern aus Sicht des Bedarfsträgers ein Dienstposten im Einzelfall nicht teilzeitfähig ist, ist dies umfassend und nachvollziehbar zu begründen und wird im Rahmen eines Abstimmungsprozesses an die Gleichstellungsbeauftragte und die Personalvertretung herangetragen. Derzeit befinden sich 5 von 197 Beschäftigten in Leitungsfunktion in Teilzeit (Fachbereichsleitungen /Referatsleitungen und höher). Von den Beschäftigten des gesamten höheren Dienstes inkl. vergleichbarer Tarifbeschäftigter sind 52 von 553 in Teilzeit . 14. Gibt es Führungspositionen bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt , die Teilzeitbeschäftigten nicht offenstehen? Grundsätzlich sind alle (Führungs-)Funktionen im höheren Dienst (Tarifbeschäftigte , Verwaltungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte) für die Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten geeignet. Dies wird auch im Rahmen des Stellenausschreibungsverfahrens so aufgezeigt. Konkrete Anträge auf Teilzeitbeschäftigung werden dann entsprechend der gesetzlichen Regelungen geprüft und entschieden . Für das BKA vgl. die Antwort zu Frage 13. 15. Wird in etwaigen Leitlinien für die Beurteilung und Beförderung von Beamten und Tarifbeschäftigten bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt auf das Thema geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Beurteilung/Beförderung eingegangen? Die aktuellen Richtlinien enthalten bislang keine diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweise. Diese Themen sind Gegenstand in der Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes sowie jeweils im Rahmen der Vorbereitung der Beurteilungen. Es ist beabsichtigt, in den künftigen, derzeit zu erstellenden Beurteilungsrichtlinien dieses Thema nochmals zu vertiefen. Für das BKA maßgeblich sind die Richtlinie für die Beurteilung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (ohne Bundespolizei ) – (BuRiLi) vom 13. September 2011 sowie die hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen des BKA. Nummer 1.3 BuRiLi und Nummer 2.3 der Ausführungsbestimmungen befassen sich konkret mit der diskriminierungsfreien Beurteilung. Sie gelten im Bedarfsfall auch für Tarifbeschäftigte (Nummer 2.1.4 der Ausführungsbestimmungen). Da die Beurteilung maßgebliches Kriterium für eine Beförderungsauswahl ist, findet dies auch hier seinen Niederschlag . 16. Wird in etwaigen Schulungen für Beurteilende bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt auf das Thema geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Beurteilung/Beförderung eingegangen? Ausgehend von der Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie aus Anlass der einschlägigen Statistiken werden die Beurteiler der Bundespolizei regelmäßig sensibilisiert . In dem Anfang 2014 in Kraft getretenen Personalentwicklungskonzept für die Bundespolizei wird dieses Thema ebenfalls angesprochen. Dort sind auch weitergehende Maßnahmen wie die Behandlung des Themas in Beurteilungskonferenzen und die Aufnahme der Genderkompetenz als Beurteilungsmerkmal für Vorgesetzte vorgesehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1939 Die Thematik der diskriminierungsfreien Beurteilung und Beförderung ist im BKA Inhalt jährlich stattfindender interner Schulungen der Beurteilenden, an denen auch die Gleichstellungsbeauftragte teilnimmt. Ebenfalls wird dieses Thema in den vor Regelbeurteilungen gemäß Nummer 5.4 BuRiLi durchzuführenden Beurteilungskonferenzen an alle Beurteilenden vermittelt und in einer Vorlesungsreihe zum Beurteilungswesen gemeinsam mit der Bundespolizei im Rahmen der Ausbildung für den höheren Kriminaldienst behandelt (einmal jährlich ). Anlassbezogene Schulungen sind möglich. 17. Werden bei der Beurteilung neben beruflichen Qualifikation auch Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen (soft skills) mit einbezogen? Die ausdrücklich in der Frage angesprochenen Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen finden keinen direkten Eingang in die Beurteilung. Soft Skills sind Gegenstand der Beurteilung. Eine Differenzierung nach Form der Erlangung wird nicht vorgenommen. Es ist hinsichtlich der Einbeziehung sog. soft skills in die Beurteilung im BKA grundsätzlich zu beachten, dass in dieser Aussagen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung getroffen werden. Dies dient dem Prinzip der Bestenauslese gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes. Erfahrungen und Befähigungen müssen somit in der Ausübung des Dienstes nutzbar sein und sich niederschlagen. Die Effekte sog. soft skills können dann ggf. den entsprechenden Beurteilungsmerkmalen zugeordnet werden, wobei die Leistungsbeurteilung die dienstlichen Tätigkeiten erfasst sowie die Arbeitsergebnisse bewertet und die Befähigungsbeurteilung der Feststellung von Merkmalen außerhalb der Leistungsbeurteilung dient. Das Beurteilungsformular bietet unter Nummer VI die Möglichkeit für Angaben der Beschäftigten über besondere Befähigungen und Interessen. 18. Wie war die Verteilung der Gesamturteile bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt auf die unterschiedlichen Stufen aufgeschlüsselt nach Teilzeit- und Vollzeitkräften in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach folgender Aufteilung in a) Polizeivollzugsbeamtinnen, b) Polizeivollzugsbeamte, c) Verwaltungsbeamtinnen, d) Verwaltungsbeamte, e) Tarifbeschäftigte (w), f) Tarifbeschäftigte (m) – ebenfalls wieder jeweils getrennt nach den Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen)? Siehe hierzu Anlage 8 (BPOL), Auszüge aus den Gleichstellungsstatistiken 2008 bis 2013. Zum BKA siehe die Antwort zu Frage 19. Drucksache 18/1939 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie sieht die Gegenüberstellung der Beurteilungsnoten von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Bundespolizei/dem Bundeskriminalamt aus (bitte aufschlüsseln nach folgender Aufteilung in a) Polizeivollzugsbeamtinnen, b) Polizeivollzugsbeamte, c) Verwaltungsbeamtinnen, d) Verwaltungsbeamte, e) Tarifbeschäftigte (w), f) Tarifbeschäftigte (m) – ebenfalls wieder jeweils getrennt nach den Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen)? Siehe hierzu Anlage 8 (BPOL), Auszüge aus den Gleichstellungsstatistiken 2008 bis 2013. Antwort des BKA zu den Fragen 18 und 19: Das BKA führt Übersichten hinsichtlich der Beurteilung von teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten für die alle drei Jahre durchzuführenden Regelbeurteilungen (2009, 2012; gemäß Nummer 2.1 BuRiLi i. V. m. Nummer 2.1.1 der Ausführungsbestimmungen des BKA). Bei der Besetzung spitz bewerteter Dienstposten und damit erforderlicher Anlassbeurteilungen werden keine nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten differenzierenden Daten vorgehalten. Erst seit 2008 werden entsprechende Auswertungen zudem anlässlich der Beförderungsauswahlverfahren auf sog. gebündelten Dienstposten geführt (für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5, A 7, A 9 und A 10 sowie A 13h). Eine weiter zurückreichende Betrachtung ist nicht möglich. Tarifbeschäftigte werden im BKA regelmäßig nicht beurteilt, sondern nur, wenn sie aufgrund einer Bewerbung in Auswahlentscheidungen für einzelne höherwertige Dienstposten in Konkurrenz zu Beamtinnen/Beamten stehen oder dies für eine Verbeamtung geboten ist. Für diese Einzelfälle gibt es keine Statistik zur Teilzeit. Im Einzelnen wird auf die Übersichten in der Anlage 15 hingewiesen. In den Übersichten sind nicht in allen Jahren sämtliche Besoldungsgruppen enthalten . Das kann daran liegen, dass in dem entsprechenden Jahr in dieser kein Verfahren durchgeführt wurde oder kein Zahlenmaterial zur Teilzeitbeschäftigung vorlag. Die Jahre 2009 und 2012 weisen alle Vergleichsgruppen aus, da in diesen Jahren laufbahnübergreifend Regelbeurteilungen durchgeführt wurden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1939 20. Wie hoch ist der Anteil von Beförderungen von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes in Teilzeit, bitte aufschlüsseln nach a) Polizeivollzugsbeamtinnen, b) Polizeivollzugsbeamte, c) Verwaltungsbeamtinnen, d) Verwaltungsbeamte, e) Tarifbeschäftigte (w), f) Tarifbeschäftigte (m), jeweils getrennt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen in den letzten zehn Jahren? Die beigefügte Anlage 7 (BPOL) beinhaltet über einen Zeitraum von einem Jahr den Anteil von Beförderungen/Höhergruppierungen in Teilzeit Beschäftigter gemäß Aufschlüsselung nach den Fragen 20a bis 20f. Darüber hinausgehende Daten sind nicht erfasst. Im BKA werden keine Statistiken vorgehalten, die über den Anteil der Teilzeitbeschäftigten an Beförderungen hinaus auch die hierzu erhaltenen Beurteilungsnoten ausweisen. Insbesondere wurden in den Jahren bis 2012 Beförderungen auf gebündelten Dienstposten von mehreren Kriterien abhängig gemacht (z. B. aktuelle Beurteilungsnote und Note von Vorbeurteilungen), sodass eine Zuordnung , welche Note zu einer Beförderung führt, nicht unmittelbar zu treffen ist. Im Einzelnen wird auf die Übersichten in der Anlage 16 hingewiesen. 21. Welche Beurteilungsnoten lagen den in Frage 20 erfragten Beförderungen jeweils zugrunde? In der Bundespolizei wird auf der Grundlage der aktuellen Beförderungsrichtlinien befördert. Diese sehen vor, dass je Besoldungsgruppe eine Beförderungsrangfolge erstellt wird. Nach Vorhandensein von Beförderungsmöglichkeiten führen die 12 Ernennungsbehörden der Bundespolizei entsprechend ihrer Bestenauslese die Beförderungen eigenständig durch. Die für eine Beförderung erforderliche Beurteilungsnote ist bei 12 Beförderungsrangfolgen je Besoldungsgruppe unterschiedlich. Für das BKA wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Drucksache 18/1939 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1 1. Januar 2014 Besoldungsgruppe Gesamt davon weiblich prozentualer Anteil B 9 B 6 1 0 B 5 4 0 B 4 6 0 B 3 5 0 B2 3 0 A 16 26 1 3,85 A 15 86 3 3,49 A 14 112 7 6,25 A 13h 80 8 10,00 A 13 z.A. 0 0 Gesamt hPVD 323 19 5,88 A 13g 634 14 2,21 A 12 1.234 85 6,89 A 11 3.073 236 7,68 A 10 4.437 409 9,22 A 9g 2.386 335 14,04 A 9g z.A. 1 1 100,00 Gesamt gPVD 11765 1080 9,18 A 9mZ 2.734 100 3,66 A 9m 6.782 824 12,15 A 8 7.109 1.798 25,29 A 7 2.262 481 21,26 A 7 z.A. Gesamt mPVD 18887 3203 16,96 Beamte Gesamt 30975 4302 13,89 Polizeirat-Anw. (hPVD) 2 1 50,00 Polizeikommissar-Anw. (gPVD) 535 119 22,24 Polizeimeister-Anw. (mPVD) 1.586 241 15,20 Gesamt Anwärter 2123 361 17,00 Personalsituation im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1939 Anlage 2 1. Januar 2014 Besoldungsgruppe Gesamt davon weiblich prozentualer Anteil W 3 5 1 20,00 W 2 4 1 25,00 C 3 B 9 1 B 6 1 B 3 2 1 50,00 B 2 A 16 10 2 20,00 A 15 36 6 16,67 A 14 51 24 47,06 A 13h 32 12 37,50 Summe hD 142 47 33,10 A 13g 69 17 24,64 A 12 86 25 29,07 A 11 156 75 48,08 A 10 132 62 46,97 A 9 g 56 36 64,29 Summe gD 499 215 43,09 A 9 mZ 35 7 20,00 A 9m 100 25 25,00 A 8 374 141 37,70 A 7 236 102 43,22 A 6 36 13 36,11 Summe mD 781 288 36,88 A 6e 1 A 5e 1 1 100,00 Summe eD 2 1 50,00 Beamte Gesamt 1424 551 38,69 Personalsituation im Verwaltungsbereich der Bundespolizei 1. Verwaltungsbeamte Drucksache 18/1939 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 3 1. Januar 2014 Entgeltgruppe Gesamt davon weiblich prozentualer Anteil 15 Ü 2 0,00 15 6 1 16,67 14 14 1 7,14 13 10 7 70,00 Summe hD 32 9 28,13 12 11 2 18,18 11 23 9 39,13 10 13 2 15,38 9 70 21 30,00 Summe gD 117 34 29,06 8 270 64 23,70 7 123 4 3,25 6 416 101 24,28 5 1.211 678 55,99 Summe mD 2020 847 41,93 4 119 11 9,24 3 2.991 1.516 50,69 2 Ü 2 193 181 93,78 1 10 10 100,00 Summe eD 3313 1718 51,86 Summe o. Azubis 5482 2608 47,57 Azubis 359 165 45,96 Summe Gesamt 5841 2773 47,47 BUK 932 407 43,67 FGK 638 328 51,41 Personalsituation im Tarifbereich der Bundespolizei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1939 Anlage 4 1. Januar 2014 Besoldungsgruppe Männer davon Teilzeit prozentualer Anteil B 9 0 B 6 1 B 5 4 B 4 6 B 3 5 B2 3 A 16 25 A 15 83 A 14 105 2 1,90 A 13h 72 A 13 z.A. 0 Gesamt hPVD 304 2 0,66 A 13g 620 7 1,13 A 12 1.149 25 2,18 A 11 2.837 21 0,74 A 10 4.028 52 1,29 A 9g 2.051 27 1,32 A 9g z.A. 0 Gesamt gPVD 10685 132 1,24 A 9mZ 2.634 49 1,86 A 9m 5.958 136 2,28 A 8 5.311 180 3,39 A 7 1.781 14 0,79 A 7 z.A. 0 Gesamt mPVD 15684 379 2,42 Beamte Gesamt 26673 513 1,92 Polizeirat-Anw. (hPVD) 1 Polizeikommissar-Anw. (gPVD) 416 Polizeimeister-Anw. (mPVD) 1.345 Gesamt Anwärter 1762 Personalsituation im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei Drucksache 18/1939 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 5 1. Januar 2014 Besoldungsgruppe Männer davon Teilzeit prozentualer Anteil W 3 4 W 2 3 C 3 B 9 1 B 6 1 B 3 1 B 2 A 16 8 A 15 30 1 3,33 A 14 27 1 3,70 A 13h 20 Summe hD 95 2 2,11 A 13g 52 1 1,92 A 12 61 1 1,64 A 11 81 A 10 70 5 7,14 A 9 g 20 2 10,00 Summe gD 284 9 3,17 A 9 mZ 28 A 9m 75 1 1,33 A 8 233 5 2,15 A 7 134 6 4,48 A 6 23 Summe mD 493 12 2,43 A 6e 1 A 5e Summe eD 1 Beamte Gesamt 873 23 2,63 Personalsituation im Verwaltungsbereich der Bundespolizei 1. Verwaltungsbeamte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1939 Anlage 6 1. Januar 2014 Entgeltgruppe Männer davon Teilzeit prozentualer Anteil 15 Ü 2 15 5 14 13 13 3 Summe hD 23 12 9 11 14 10 11 9 49 1 2,04 Summe gD 83 1 1,20 8 206 6 2,91 7 119 2 1,68 6 315 5 1,59 5 533 3 0,56 Summe mD 1173 16 1,36 4 108 2 1,85 3 1.475 28 1,90 2 Ü 2 12 1 8,33 1 Summe eD 1595 31 1,94 Summe o. Azubis 2874 48 1,67 Azubis 194 1 0,52 Summe Gesamt 3068 49 1,60 BUK 525 FGK 310 Personalsituation im Tarifbereich der Bundespolizei Drucksache 18/1939 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1939 Anlage 8 Drucksache 18/1939 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1939 Drucksache 18/1939 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1939 Drucksache 18/1939 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/1939 Drucksache 18/1939 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/1939 Drucksache 18/1939 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/1939 A nl ag e 9 Drucksache 18/1939 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e 10 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/1939 A nl ag e 11 Drucksache 18/1939 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e 12 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/1939 A nl ag e 13 Drucksache 18/1939 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e 14 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/1939 Anlage 15 Anlage zu den Fragen 18 und 19 Drucksache 18/1939 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 18 und 19 * inklusive Wissenschaftler Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/1939 A nl ag e zu d en F ra ge n 18 u nd 1 9 Drucksache 18/1939 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 18 und 19 * inklusive Wissenschaftler Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/1939 Anlage zu den Fragen 18 und 19 Drucksache 18/1939 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 18 und 19 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/1939 Anlage zu den Fragen 18 und 19 Drucksache 18/1939 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 18 und 19 * inklusive Wissenschaftler Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/1939 A nl ag e zu d en F ra ge n 18 u nd 1 9 Drucksache 18/1939 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 18 und 19 * inklusive Wissenschaftler Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/1939 Anlage zu den Fragen 18 und 19 Drucksache 18/1939 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 18 und 19 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/1939 Anlage zu den Fragen 18 und 19 * inklusive Wissenschaftler Drucksache 18/1939 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e 16 20 05 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/1939 20 06 Drucksache 18/1939 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20 07 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/1939 20 08 Drucksache 18/1939 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20 09 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/1939 20 10 Drucksache 18/1939 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20 11 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/1939 20 12 Drucksache 18/1939 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20 13 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/1939 20 14 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333