Deutscher Bundestag Drucksache 18/2030 18. Wahlperiode 01.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1741 – Entwicklung des Deutschlandstipendiums Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 20. Mai 2014 hat das Statistische Bundesamt die Jahresstatistik 2013 „Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)“ veröffentlicht . Darin sind Aussagen enthalten zur Anzahl der Geförderten, zum Mitteleinsatz der Stifter, zu Mittelgebern nach Hochschularten, Ländern und Hochschulen, Geförderten nach Fächergruppen und Studienbereichen, Geförderten nach Prüfungsgruppen und angestrebten Abschlussprüfungen, ausländischen Geförderten und Geförderten nach Fördermonaten und Bezug von BAföG-Leistungen sowie Geförderten nach Art und Trägerschaft der Hochschule . Laut der Jahresstatistik erhielten im Jahr 2013 nicht einmal 20 000 Studierende ein Deutschlandstipendium. Gemessen an der Gesamtzahl der Studierenden erreichte die Zahl der Deutschlandstipendiaten damit einen Anteil von 0,76 Prozent (2012: knapp 0,6 Prozent; 2011: rund 0,2 Prozent). Bleibt die Steigerung auf dem Niveau der letzten drei Jahre, wird das Ziel, acht Prozent aller Studierenden per Deutschlandstipendium zu fördern, in etwa einem Vierteljahrhundert erreicht. Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen bis zum voraussichtlichen Ende der 18. Wahlperiode im Jahr 2017 zwei Prozent der Studierenden ein Deutschlandstipendium erhalten. Das Deutschlandstipendium wurde und wird nicht nur von der Opposition im Deutschen Bundestag, sondern auch von Studierendenverbänden, Gewerkschaften und Organisationen kritisch gesehen. Zu den zentralen Kritikpunkten gehören u. a. die geringe Reichweite, die kurze Förderdauer, der Verlust des Stipendiums nach einem Hochschulwechsel, hohe Fachabhängigkeit der Förderung , der hohe Einfluss der Stifter auf die Studienfachwahl bzw. die Auswahl der Geförderten sowie der fehlende Beitrag zur sozialen Öffnung der Hochschulen durch Deutschlandstipendien. Mit der Antwort auf diese Kleine Anfrage soll die Bundesregierung Auskunft Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 26. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. geben über Förderpraxis und künftige Entwicklung des Deutschlandstipendiums . Anstatt das Programm weiter mit Steuermitteln künstlich aufrechtzuerhalten , gehört es aus Sicht der Fragesteller in die Hände der Stifter. Drucksache 18/2030 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Deutschlandstipendium ergänzt die bewährte Arbeit der vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke, indem es privaten Mittelgebern durch die staatliche Ko-Finanzierung einen Anreiz bietet, sich für die Bildung der Nachwuchstalente von morgen zu engagieren. Fast 20 000 Deutschlandstipendien konnten deutsche Hochschulen im vergangenen Jahr vergeben. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 42 Prozent. Damit hat sich der Aufwärtstrend bei den vergebenen Stipendien verstetigt. Bundesweit beteiligen sich 275 Hochschulen an dem Programm. Damit können sich inzwischen etwa 90 Prozent der Studierenden an ihrer Hochschule um ein Deutschlandstipendium bewerben. Allein an privaten Fördermitteln sind im Jahr 2013 weitere 21 Mio. Euro für das Deutschlandstipendium hinzugekommen. Die Bundesregierung sieht sich auf einem guten Weg, das Ziel des Koalitionsvertrags, 2 Prozent der Studierenden durch ein Deutschlandstipendium zu fördern, zu erreichen. 1. Wie hat sich der Finanzaufwand des Bundes für das Deutschlandstipendium zwischen 2011 und 2014 entwickelt? Die Ausgaben für das Deutschlandstipendium betrugen im Jahr 2011 5,746 Mio. Euro, im Jahr 2012 17,519 Mio. Euro und im Jahr 2013 26,257 Mio. Euro. Im Haushalt 2014 sind 47,394 Mio. Euro für das Deutschlandstipendium eingesetzt. 2. Ist die Auskunft des Servicezentrums Deutschlandstipendium korrekt, wonach sich für den privaten Mittelgeber der Beitrag zum Deutschlandstipendium in jedem Falle steuerbegünstigend auswirkt, nämlich entweder im Rahmen des Spendenabzugs (§ 10b Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG –, § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG – oder – im Falle des Sponsorings – als Betriebsausgabe (§ 4 Absatz 4 EStG, vgl. www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/ faq/steuerrecht/index.html)? Die Aussage dürfte in den meisten Fällen zutreffend sein. So ist eine steuerliche Entlastung selbstverständlich nur in den Fällen möglich, in denen eine positive Steuerschuld besteht und in denen die für den Abzug als Zuwendung maßgeblichen Höchstbeträge nicht bereits ausgeschöpft sind. Ferner ist zu berücksichtigen , dass neben Privatpersonen und Unternehmen gerade auch Stiftungen, Vereine und andere steuerbegünstigte Körperschaften als private Mittelgeber auftreten. 3. Wie hoch sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln) die Steuermindereinnahmen ausgefallen, die das Bundesministerium der Finanzen in der Endausbaustufe auf 100 Mio. Euro taxiert hat (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge Braun, auf die Mündliche Frage 121 der Abgeordneten Priska Hinz, Bundestagsdrucksache 17/1534, Plenarprotokoll 17/39, Dezember 2009)? Steuerstatistische Daten für die Veranlagungszeiträume 2011 bis 2013 liegen noch nicht vor. Selbst wenn diese vorlägen, wären die gewünschten Angaben nicht ermittelbar, da der Spendenabzug für das Stipendienprogramm nicht separat in den Statistiken ausgewiesen wird. Daher können über die tatsächliche Inanspruchnahme des Spendenabzugs für den genannten Zweck und die daraus tatsächlich resultierende Steuermindereinnahmen keine Angaben gemacht werden . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2030 4. Wie hoch war der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der Steuermindereinnahmen für die Deutschlandstipendien? Die Finanzierungsanteile der öffentlichen Hand für das Stipendienprogramm setzen sich nach dem Gesetz wie folgt zusammen: Zu 50 Prozent trägt der Bund den Anteil der Stipendien. Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 des Stipendienprogramm -Gesetzes (StipG) je Hochschule höchstens eingeworben werden können. Zur Höhe der Verwaltungskosten der Länder liegen keine Angaben vor. Inwieweit steuerliche Mindereinnahmen hinzukommen, hängt von dem jeweiligen individuellen Steuersatz der Spenderinnen und Spender ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 5. Wie war in den Jahren von 2011 bis 2014 das jährliche Verhältnis zwischen eingesetzten Bundesmitteln für Stipendien und Durchführungsaufwand (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Ein großer Teil der programmunterstützenden Maßnahmen ist erforderlich, weil das Deutschlandstipendium als Public Private Partnership die Kombination von privaten Fördermitteln und öffentlichen Fördermitteln voraussetzt. Daher ist ein Kostenvergleich nur unter Einbeziehung der von den Hochschulen eingeworbenen und an die Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebenen privaten Stipendienmittel angemessen und aussagekräftig. Das Verhältnis zwischen Durchführungsaufwand (einschließlich der für die Hochschulen vorgesehenen Akquisekostenpauschale) und Stipendienmitteln betrug im Jahr 2011 30 Prozent , im Jahr 2012 18 Prozent und im Jahr 2013 12 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass der Durchführungsaufwand mit zunehmender Bekanntheit und Vertrautheit der Hochschulen und Förderer mit dem neuen Instrument Deutschlandstipendium sinkt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Zahlen vor. 6. Warum sind zum 31. Dezember 2013 nur 57,7 Prozent der im Haushalt 2013 angesetzten 45,5 Mio. Euro für das Deutschlandstipendium abgeflossen , und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für das Haushaltsjahr 2015 und die weitere Finanzplanung? Da das StipG den Hochschulen einen gesetzlichen Anspruch auf den Bundesanteil an den Stipendienmitteln einräumt, muss eine entsprechende Haushaltsvorsorge getroffen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen wurden nunmehr Kriterien entwickelt, die unter Berücksichtigung der Ausschöpfungsquote der Stipendien in Zukunft präzisere Prognosen bezüglich der Haushaltsansätze ermöglichen sollen. 7. Inwieweit unterstützt es die Bundesregierung, dass Union und SPD im Haushaltsverfahren 2014 den vorgesehenen Mittelansatz für das Deutschlandstipendium um 10 Mio. Euro abgesenkt haben, obwohl die Bundesregierung im Haushaltsentwurf eine Anhebung des Titels vorgenommen und dies mit „mehr wegen Anpassung an Bedarf“ begründet hatte? Die Festlegung des Haushaltsansatzes für das Jahr 2014 auf 47,394 Mio. Euro entsprach einer Anpassung an den Bedarf. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Drucksache 18/2030 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. In welchem Umfang sind nicht verbrauchte Mittel für das Deutschlandstipendium in die Globale Minderausgabe eingeflossen, und in welchem Umfang wurden die nicht verbrauchten Mittel zur Finanzierung welcher anderen Haushaltstitel umgeschichtet (bitte für die Jahre seit 2011 gesondert ausweisen)? Die Minderabflüsse im Jahr 2011 sind dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zugeflossen. Die Minderabflüsse im Jahr 2012 wurden in Höhe von 19 169 000 Euro für die Globale Minderausgabe verwendet. Von den Minderabflüssen im Jahr 2013 werden 18 742 000 Euro für die Globale Minderausgabe verwendet und mit 439 640,88 Euro wurde im Rahmen der Deckungsfähigkeit der Titel 30 02/685 11 „Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ verstärkt. 9. Wie wird sich der Finanzaufwand des Bundes für das Deutschlandstipendium zwischen 2014 und 2017 laut Finanzplanung entwickeln? Die Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 ist derzeit auf jeweils 57,394 Mio. Euro festgesetzt. 10. Welches Verhältnis zwischen eingesetzten Bundesmitteln für Stipendien und Durchführungsaufwand, das laut dem Bundesrechnungshof in seinen Anfang 2014 veröffentlichten Bemerkungen zum Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF; „2013 Bemerkungen Nr. 67 Entwicklung des Einzelplans 30“) auf 60 zu 40 für die Jahre von 2010 bis 2012 betragen hat, hält die Bundesregierung für angemessen und erstrebenswert? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Für das Deutschlandstipendium als gesetzlich geregelter Fall einer Public Privat Partnership gibt es keine vergleichbaren Fallkonstellationen, aus denen sich Vergleichswerte ableiten lassen. Unwirtschaftlicher wäre allerdings eine Finanzierung der Stipendien ausschließlich durch öffentliche Mittel, auch wenn der Durchführungsaufwand in diesem Fall deutlich sinken würde. Allein im Jahr 2013 haben private Mittelgeber 21,1 Mio. Euro an Stipendienmitteln beigetragen, während die Kosten für programmunterstützende Maßnahmen einschließlich der Aufwendungen für die Mittelakquise durch die Hochschulen sowie für Fachinformationen 5,6 Mio. Euro betrugen. 11. Zu welchem Zeitpunkt sollen nach den Planungen der Bundesregierung die im Gesetz genannten Zielvorgaben von 8 Prozent bzw. 160 000, mit einem Deutschlandstipendium geförderten Studierenden erreicht werden? Der § 11 Absatz 4 StipG bestimmt, dass höchstens 8 Prozent der Studierenden einer Hochschule ein Deutschlandstipendium erhalten können und dass diese Höchstgrenze schrittweise zu erreichen ist. Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll in der laufenden Legislaturperiode eine Förderung von 2 Prozent der Studierenden erreicht werden. Die hierzu im StipG vorgesehene und durch Verordnung festgelegte jährliche Höchstförderquote betrug im Jahr 2011 0,45 Prozent der Studierenden einer Hochschule und im Jahr 2012 1 Prozent. Zum 1. August 2013 wurde die Höchstförderquote auf 1,5 Prozent erhöht . Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, nicht ausgeschöpfte Stipendienmittel des Bundes innerhalb der einzelnen Länder zwischen den Hochschulen umzuverteilen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2030 12. Welche Konsequenzen mit Blick auf das Deutschlandstipendium zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, dass, bezogen auf die Bildungsherkunft (niedrig, mittel, gehoben, hoch), der Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Herkunftsgruppe „niedrig“ 2,8 Prozent beträgt, während der Anteil in der Herkunftsgruppe „hoch“ 5,8 Prozent beträgt? Aus den bisher erhobenen Daten lässt sich entnehmen, dass das Deutschlandstipendium , zu dessen Auswahlkriterien neben Leistungen in Schule und Studium auch die Bildungsherkunft gehört, große Chancen für Bildungsaufsteiger bietet. So ist der Anteil der FH-Studierenden (FH = Fachhochschule), zu denen überproportional Bildungsaufsteiger gehören, bei den Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschlandstipendiums annähernd so hoch wie der Anteil der FHStudierenden an der Studierendenschaft insgesamt. Auch der Anteil der BAföGEmpfänger unter den Geförderten entspricht in etwa dem Anteil der BAföGEmpfänger an der Gesamtstudierendenschaft. 13. Inwieweit plant die Bundesregierung, auch aufgrund des in Frage 12 genannten Zusammenhangs zwischen Bildungsherkunft und Stipendienförderung in der Bundesstatistik „Förderung nach dem Stipendienprogramm -Gesetz (Deutschlandstipendium)“, die Erhebung weiterer Merkmale , wie a) soziale Herkunft der Geförderten, b) Studierende mit Migrationshintergrund (nach Definition der Sozialerhebung des Studentenwerkes), c) innerdeutsche und internationale Mobilität der Geförderten, d) Art der Studienberechtigung (z. B. fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, Studienberechtigung aufgrund eines beruflichen Abschlusses etc.), aufzunehmen, um ein genaueres, regelmäßiges und verlässliches Bild der Bildungs- und Einkommensherkunft der Geförderten zu erhalten? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Die Erhebungsmerkmale der Bundesstatistik orientieren sich an fachlichen Kriterien und sind in § 13 Absatz 2 StipG festgelegt. Sensible Daten, die die Erhebung komplexer Sachverhalte bei den Stipendiatinnen und Stipendiaten erfordern , sind als Erhebungsmerkmale einer Statistik nicht geeignet. Eine Untersuchung des sozialen Hintergrunds der Stipendiatinnen und Stipendiaten soll durch eine Begleitforschung zum Deutschlandstipendium erhoben werden. 14. Wie hoch war – vor dem Hintergrund, dass für die knapp 2,6 Millionen Studierenden 19 400 Deutschlandstipendien bereitgestellt wurden – bisher der konkrete Beitrag der Deutschlandstipendien zur Erhöhung der Studierneigung , den die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausgestaltung eines nationalen Stipendienprogramms des Bundes und der Länder unter Beteiligung der Wirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 17/249) von dem Programm erwartet? Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der Dreiklang aus BAföG, Stipendien und ergänzenden Darlehensangeboten zur Finanzierung individueller Ausbildungskosten jungen Menschen die Entscheidung für die Aufnahme und die Durchführung eines Studiums erleichtert. Drucksache 18/2030 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Personen gehören dem Beirat aktuell an, der nach § 12 des Stipendienprogramm -Gesetzes aus Vertretern von Ländern, Hochschulen, Studierenden , privaten Mittelgebern und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gebildet wurde? Dem Beirat gehören derzeit folgende Personen an: 16. Welche Empfehlungen bei der Anwendung des StipendienprogrammGesetzes und zur Prüfung der Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen der Stipendien hat der Beirat abgegeben? Für wann sind weitere Empfehlungen in Arbeit oder geplant? Der Beirat hat eine Empfehlung für die Vergabe von Deutschlandstipendien und für das Zusammenwirken von Hochschulen, privaten Mittelgebern und Studierenden im Rahmen des Programms abgegeben. Ob und wann weitere Empfehlungen abgegeben werden, obliegt dem Beirat. Zuordnung der Funktion Name Vertreter/-in der zuständigen Landesministerien Stefan Jungeblodt Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen Dr. Klaus Riedel Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Vertreter/-in der Studierenden Nina Klett Florian Krause Vertreter der Hochschulen Prof. Dr. Nikolaus Risch Präsident der Universität Paderborn Prof. Dr. Christiane Dienel Präsidentin der Hochschule Hildesheim/Holzminden/ Göttingen Vertreter der Arbeitgeber Dr. Gerhard F. Braun Vizepräsident des Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Vertreter der Arbeitnehmer Matthias Anbuhl Deutscher Gewerkschaftsbund Vertreter des Deutschen Studentenwerk e.V. Achim Meyer auf der Heyde Generalsekretär des DSW Vertreter der privaten Mittelgeber Thomas Sattelberger Ehem. Personalvorstand der Deutschen Telekom AG – zugleich Vorsitzender des Beirats Dr. Wilhelm Krull Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen Vertreterin der Wissenschaft Inge Reichenbach ehemalige Vizepräsidentin für Entwicklung, Yale University, USA Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2030 17. Wie viele Deutschlandstipendien wurden von Stiftern mit einer Zweckbindung versehen, und welche Zweckbindungsgründe wurden in welchem Maß angegeben (z. B. Fachbindung, Herkunft des Geförderten, Geschlecht etc.)? Das StipG sieht vor, dass bis zu zwei Drittel der Stipendien mit einer Zweckbindung versehen werden können. Im Jahr 2013 waren über die Hälfte der von privaten Mittelgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht mit einer solchen Zweckbindung verknüpft (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 4.6, 2013, S. 34). Das StipG lässt eine Zweckbindung nur hinsichtlich Fachrichtung und Studiengang zu. 18. Wie hoch ist der Anteil der zweckgebundenen Deutschlandstipendien in den einzelnen Fächergruppen und Studienfächern? Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Verteilung? Zum Anteil der zweckgebundenen Deutschlandstipendien in den einzelnen Fächergruppen und Studienfächern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Inwiefern sind der Bundesregierung Hinweise auf Einflussnahme von Stiftern bei der Auswahl und Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten bekannt, die mit dem Stipendienprogramm-Gesetz („Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden “) nicht vereinbar sind? 20. Inwiefern ist die Bundesregierung Hinweisen auf Einflussnahmen von Stiftern bei der Auswahl und Förderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten nachgegangen (siehe taz.die tageszeitung vom 20. Februar 2013 „Die da bitte“ sowie taz.die tageszeitung vom 25. Februar 2013, „Wanka lässt weiterkungeln“)? Welchen Hinweisen nach missbräuchlicher Anwendung des Stipendienprogramm -Gesetzes ist die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen nachgegangen, und in welchen Fällen hat sie Konsequenzen gezogen? 21. Inwiefern hält die Bundesregierung den „Ehrenkodex“ der Hochschule Hannover, wonach die geförderten Studierenden zu „Mindestregeln des Wohlverhaltens gegenüber den Förderern“ angehalten werden, wozu „selbständige Kontaktaufnahme“, „Interesse an einem vergüteten Praktikum“, und die Bereitschaft, „Einladungen unbedingt nachzukommen“ zählen (www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/stipendien/Ehrenkodex_der_ Stipendiatinnen_und_Stipendiaten_2014.pdf) mit dem Stipendienprogramm -Gesetz für vereinbar, in dem es heißt: „Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden“? 22. Welche Wohlverhaltensregeln anderer Hochschulen für Geförderte gegenüber Stiftern sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern unterstützt sie diese? Drucksache 18/2030 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Ist das BMBF dem Wunsch aus dem Beirat des Deutschlandstipendiums nachgekommen, eine „Auflistung über gute und problematische Beispiele der Stipendiatenauswahl vorzulegen“ (siehe taz.die tageszeitung vom 25. Februar 2013, „Wanka lässt weiterkungeln“)? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 19 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine rechtswidrige Vergabe von Deutschlandstipendien ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach dem StipG besteht die Möglichkeit, dass private Mittelgeber bei der Vergabe von Deutschlandstipendien für bestimmte Studiengänge eine Zweckbindung vorgeben oder in beratender Funktion einer Auswahlgremiensitzung beiwohnen. Möglich ist es auch, dass Hochschulen Hinweise und Wünsche von Förderern im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Auswahlkriterien berücksichtigen, wenn gewährleistet ist, dass die Hochschulen für alle Bewerberinnen und Bewerber gleiche Zugangschancen schaffen. Eine direkte Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf eine Auswahl von Bewerbern für das Deutschlandstipendium ist nicht zulässig. Im Verhältnis zwischen Stipendiatinnen, Stipendiaten und Mittelgebern sind verpflichtende Vereinbarungen zu Gegenleistungen nicht zulässig. Anders verhält es sich, wie im Fall des „Ehrenkodex“ der Hochschule Hannover, bei Aufrufen mit bloßem Appellcharakter. Grundsätzlich sind für die Ausführung des StipG die Länder zuständig. Die Durchführung der Auswahlverfahren liegt in der Verantwortung der Hochschulen . Das BMBF unterstützt die Hochschulen und die zuständigen obersten Landesbehörden beim Vollzug des Gesetzes. Zu nennen sind hier insbesondere die Informationsangebote im Internet und die Arbeitsbesprechungen mit den Landesbehörden . Gegen eventuelle Regelverstöße bei den Auswahlverfahren oder bei der Gestaltung des Verhältnisses zwischen Förderern und Stipendiatinnen und Stipendiaten haben die Länder im Rahmen ihrer Fachaufsicht gegenüber den Hochschulen einzuschreiten. Käme es hier zu Defiziten, könnte der Bund von seinem Aufsichtsrecht Gebrauch machen. Dazu bestand und besteht jedoch nach den dem BMBF vorliegenden Informationen kein Anlass. Der Beirat hat seine Empfehlung (siehe Antwort zu Frage 16) „vor dem Hintergrund der dreijährigen, überwiegend positiven Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium und unter Berücksichtigung der öffentlichen und medialen Diskussion zu diesem Programm“ formuliert. Die Empfehlung ist unter Auswertung der „best practice“ bei Hochschulen und Förderern entstanden. 24. Inwiefern plant die Bundesregierung, das Stipendienprogramm-Gesetz zu ändern, so dass die Berufung von privaten Mittelgebern mit beratender Funktion in die Auswahlgremien ausgeschlossen wird? 25. Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um (verbotenen ) Einflussnahmen der Stifter entgegenzutreten? Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung des StipG. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2030 26. Wie viele der Deutschlandstipendiaten haben innerhalb des Förderzeitraums die Hochschule gewechselt (sowohl im Inland als auch im Ausland ), und wie viele haben nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen weiteren Fördersemesters kein neues Deutschlandstipendium erhalten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 27. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die zeitlich begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Deutschlandstipendien aufzuheben oder zumindest auszuweiten, um einen dauerhaften Hochschulwechsel auch mit einem Deutschlandstipendium zu erleichtern? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 24 und 25 verwiesen. 28. Werden von allen Hochschulen bzw. von allen Stiftern von Deutschlandstipendien ideelle Förderangebote gemacht, und falls ja, welche Angebote sind das, und wie viele Geförderte nehmen die Angebote wahr? Den Mehrwert einer ideellen Förderung sehen auch Hochschulen und private Förderer des Deutschlandstipendiums. Viele Hochschulen und Förderer haben deshalb Initiativen unternommen, um Stipendiatinnen und Stipendiaten über die finanzielle Förderung hinaus Anregungen zu bieten, z. B. in Form von Mentorenprogrammen , gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten, Betriebsführungen , Einladungen zu betriebsinternen Bildungsveranstaltungen etc. Die ideelle Förderung ist eine erwünschte, aber freiwillige Ergänzung des Deutschlandstipendiums : Jede Hochschule, jeder Förderer und jede beteiligte Organisation entscheidet in eigener Verantwortung, ob und wie eine solche Ergänzung erfolgt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333