Deutscher Bundestag Drucksache 18/2049 18. Wahlperiode 04.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1740 – Geplante Einführung eines Textilsiegels durch die Bundesregierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, kündigte am 6. April 2014 an, dass die Bundesregierung ein „Textilsiegel“ vorbereite (WELT am SONNTAG vom 6. April 2014, S. 5). In der 16. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 bestätigte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, dieses Vorhaben. Am 30. April 2014 initiierte die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen eines Runden Tisches ein „Textil-Bündnis“ (vgl. Schreiben des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, an die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz , Renate Künast, vom 15. Mai 2014) mit Vertreterinnen und Vertretern von 27 Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Zertifizierern. Dabei habe man sich auf die Erarbeitung gemeinsamer Ziele in drei Dimensionen verständigt: (1) Transparenz in der textilen Lieferkette, (2) Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung der Sozial- und Umweltstandards und (3) Orientierung an den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher. „Bis zum Sommer“ (2014) beabsichtigt die Bundesregierung einen Aktionsplan, mit dem sich die Akteure auf Umsetzungsschritte mit konkreten Zeitzielen für diese gemeinsamen Standards verpflichten sollen. In der Textilindustrie erfolgt die Produktion entlang äußerst komplexer Wertschöpfungsketten. Vom Baumwollanbau über das Spinnen, Weben und Färben von Garnen und Stoffen, bis hin zur Konfektionierung der Kleidungsstücke, muss eine Vielzahl von Prozessen überwacht werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/2049 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welches Bundesministerium ist für die geplante Einführung eines Textilsiegels federführend zuständig? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, hat in verschiedenen Handlungsfeldern Initiativen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten angestoßen. Zu diesen gehören auch die Etablierung eines Bündnisses für nachhaltige Textilien (TextilBündnis ) und die Einführung eines Siegels. Für diese Prozesse hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Initiative ergriffen (Federführung BMZ), weil es primär um die Arbeits- und Umweltbedingungen bei der Produktion in Entwicklungsländern geht und das BMZ über langjährige Erfahrungen im Bereich der Nachhaltigkeitsstandards verfügt. Es kooperiert hierbei eng mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (MBAS) und wird von diesen unterstützt. 2. Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim BMZ liegen sollte, a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen, b) in welchen Bereichen wird das BMZ beteiligt? 3. Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen sollte, a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen, b) in welchen Bereichen wird das BMJV beteiligt? 4. Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegen sollte, a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen, b) in welchen Bereichen wird das BMAS beteiligt? 5. In welcher Höhe und aus welchen Ressorts sollen Haushaltsmittel für die Erarbeitung des Siegels bereitgestellt werden? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Es werden in diesem Zusammenhang mehrere Handlungsstränge verfolgt. Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Erst wenn dazu konkrete Ergebnisse feststehen, können die dafür notwendigen Haushaltsmittel beziffert werden . 6. Gibt es, ungeachtet der Federführung, konkrete Vorschläge, die Zusammenarbeit der drei betroffenen Ministerien bei der Erarbeitung des Siegels zu koordinieren, um Konflikten bei der Zuständigkeit vorzubeugen? Neben den genannten Bundesministerien sieht die Bundesregierung auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aufgrund der in der Textilproduktion sehr relevanten Umweltschutzfragen , das Auswärtige Amt (AA) aufgrund der internationalen Bezüge und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund der Baumwollproduktion bei Fragen der Nachhaltigkeit in der Textillieferkette und der Entwicklung eines Siegels betroffen. Nach Lancierung der Initiative durch das federführende BMZ hat sich das BMZ mit den betroffenen Ressorts ab- gestimmt und wird dies auch in Zukunft weiter tun. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2049 Neben dem Textil-Bündnis arbeitet das BMZ in einem Steuerungskreis bestehend aus BMUB, BMEL, BMAS und BMJV an einer Bewertungsplattform für bestehende Standardsysteme und Siegel. Dieser „Qualitätscheck Nachhaltigkeit “ richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter auch die öffentlichen Beschaffer, um Transparenz über die Leistungsfähigkeit bestehender Standardsysteme herzustellen. 7. Welche 27 Akteure waren an dem ersten Runden Tisch vom 30. April 2014 beteiligt? Nach welchen Kriterien wurden diese ausgesucht? Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Organisationen nahmen teil: Adidas, Adler Modemärkte AG, Aldi Nord, Aldi Süd, Außenhandelsvereinigung (AVE), Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband Dt. Sportartikel-Industrie, C&A, DGB Bundesvorstand, Fairtrade International , Gesamtverband Textil & Mode, H&M, Handelsverband Deutschland (HDE), IG Metall, Kampagne für Saubere Kleidung (stellvertretend Inkotanetzwerk e. V.), KIK Textilien, LIDL Stiftung, Metro Group, Hohenstein Institute (OEKO-TEX), Otto Group, Oxfam Deutschland e. V., Stiftung Warentest, Südwind Institut für Ökonomie und Ökumene e. V., Tchibo GmbH, Transfair Deutschland, TÜV Rheinland, TÜV Süd. Ziel der Auftaktveranstaltung war es, ein breites Spektrum der international tätigen deutschen Textil- und Bekleidungsunternehmen und relevanter Organisationen zu erreichen. In der Auswahl der Unternehmen wurden unter anderem Marktanteil sowie bisheriges Engagement im Bereich Nachhaltigkeit berücksichtigt . Obwohl mehrheitlich deutsche Unternehmen angesprochen waren, wurden auch Vertreter ausländischer Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig sind, eingeladen. Diese sollen im weiteren Prozess stärker eingebunden werden (vgl. Antwort zu Frage 28). Durch den Einbezug von Wirtschaftsverbänden (Produzenten-, Handels- und Dachverbände) wurden darüber hinaus auch weitere Wirtschaftsakteure angesprochen. Auf Seiten der Nichtregierungsorganisationen wurde vor allem bisheriges Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit im Textil- und Bekleidungssektor berücksichtigt . Sowohl bei der Einladung von Nichtregierungsorganisationen als auch von Standardhaltern und Dienstleistern sollte Expertise in Bezug auf Sozial- und Umweltstandards vertreten sein. Bei allen Akteursgruppen wurde auch bisherige Zusammenarbeit mit dem BMZ berücksichtigt, so z. B. durch die Einladung der Mitglieder des Runden Tisches Verhaltenskodizes (vgl. Antwort zuFrage 21). Im künftigen Prozess sind auch weitere interessierte Akteure eingeladen, sich aktiv einzubringen. 8. Plant die Bundesregierung die Einbindung von Stakeholdern aus den betroffenen Produktionsländern entlang der Lieferkette? Die enge Einbindung von Stakeholdern aus den Produktionsländern ist ein erklärtes Anliegen der Teilnehmenden. Um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die weiteren Schritte zur Einbindung von Stakeholdern aus Produktionsländern zu erörtern, bilden sich derzeit ein Steuerungskreis sowie entsprechende Arbeitsgruppen. Drucksache 18/2049 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Rolle spielen deutsche und ausländische Gewerkschaften bei der Konzipierung des Siegels? Deutsche Gewerkschaften sind aktiv in den Prozess zur Entwicklung eines Textil -Bündnisses eingebunden; der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) haben bereits teilgenommen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) wurden zu dem Experten-Workshop am 28. Mai 2014 eingeladen. Im Laufe des weiteren Prozesses werden auch Akteure aus den Produktionsländern, darunter Gewerkschaften, eingebunden werden. 10. Inwieweit werden bestehende Multistakeholder-Initiativen, wie die Fair Wear Foundation, in den Erarbeitungsprozess des Siegels eingebunden? Mit bestehenden Multistakeholder-Initiativen, die sich mit Nachhaltigkeit in der textilen Lieferkette befassen, werden im weiteren Prozess Koordinations- und Kooperationsmöglichkeiten, z. B. zur Entwicklung eines Siegels erörtert. 11. Haben alle Akteure ihre Bereitschaft signalisiert bzw. zugesagt, sich an der weiteren Arbeit im Rahmen des „Textil-Bündnisses“ zu beteiligen? Wenn nein, welche Akteure nicht, und aus welchen Gründen? Bisher haben alle teilnehmenden Akteure ihr Interesse an einer fortlaufenden Mitarbeit signalisiert. 12. Welche unterschiedlichen Zielsetzungen und Standpunkte lassen sich in diesem frühen Stadium der Beratungen zwischen den unterschiedlichen Akteuren erkennen? Der Runde Tisch Textil am 30. April 2014 und der Experten-Workshop am 28. Mai 2014 waren von hoher Einigkeit hinsichtlich der Ziele eines TextilBündnisses und von großer Kooperationsbereitschaft geprägt. Das erklärte Ziel aller Akteursgruppen ist es, die globale Textillieferkette nachhaltig zu gestalten und die Wirksamkeit des Engagements zu erhöhen. Auch besteht Einigkeit darüber , dass im Rahmen des Textil-Bündnisses verbindliche Übereinkommen getroffen werden sollen, deren Einhaltung durch einen Multistakeholder-Ansatz überprüft wird. 13. Wie soll sich das Siegel von bereits bestehenden Siegeln unterscheiden? Welchen Mehrwert erhofft sich die Bundesregierung von der Erarbeitung eines eigenen Textilsiegels? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den deutschen Textilmarkt nachhaltig zu gestalten. Dabei soll insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz über die Produktionsbedingungen in den globalen Lieferketten geschaffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Bundesregierung mehrere Handlungsstränge . Zum einen wird das Textil-Bündnis einen Aktionsplan erarbeiten, um den deutschen Textilmarkt in der Breite nachhaltiger zu gestalten. Von den Akteuren geplant sind gemeinsame Einstiegsanforderungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen in den Produktionsländern hinausgehen, und die Defi- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2049 nition von „Best Practices“ in den unterschiedlichen Handlungsfeldern. Ausgehend von den Einstiegsanforderungen arbeiten die Akteure stufenweise auf das „Best-Practice“-Niveau hin. Bundesminister Dr. Gerd Müller ist es ein Anliegen , dass Verbraucherinnen und Verbraucher die auf diesem Wege erzielten Fortschritte transparent nachvollziehen können. Ein Produktsiegel ist daher eine der Optionen, die das Bündnis prüft. Auch soll eruiert werden, inwieweit eine Bewertung der Unternehmensperformance in Bezug auf nachhaltiges Lieferkettenmanagement auch ein Urteil über die Nachhaltigkeit einzelner Produkte erlaubt. Zum anderen prüft das BMZ die Förderung der Entwicklung eines FairtradeTextilsiegels , das die gesamte Lieferkette „vom Baumwollfeld bis zum Bügel“ abdeckt. Aufbauend auf dem Fairtrade-Baumwollsiegel, soll es auch existenzsichernde Löhne in der industriellen Fertigung einbeziehen. Schließlich arbeitet die Bundesregierung an der Vergleichs- und Bewertungsplattform „Qualitätscheck Nachhaltigkeit“, um für Verbraucherinnen und Verbrauchern Transparenz über die hinter einem Siegel oder Standardsystem stehenden Anforderungen zu schaffen. Inwieweit der Qualitätscheck als Bewertungsplattform weiterentwickelt werden kann, wird derzeit umfassend geprüft. 14. Wie ist die konkrete Aufgabenverteilung unter den Akteuren zur Erarbeitung des Aktionsplanes? Nach derzeitigem Stand erarbeiten die Akteure des Textil-Bündnisses den Aktionsplan in vier Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themengebieten; darüber hinaus ist ein Steuerungskreis mit der Koordinierung des Gesamtprozesses betraut. Vertreterinnen und Vertreter aller Akteursgruppen sind jeweils an den Arbeitsgruppen und am Steuerungskreis beteiligt. 15. Was ist die konkrete Rolle der Bundesregierung bei der Erarbeitung des Aktionsplanes? Die Bundesregierung beteiligt sich an den Arbeitsgruppen und am Steuerungskreis . 16. Wird sich der Aktionsplan nur mit die Umsetzbarkeit und Einführung des Siegels befassen oder geht es auch um die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards? Dem laufenden Aushandlungsprozess der involvierten Akteure soll nicht vorgegriffen werden. Die Prüfung der Umsetzbarkeit und Einführung eines Siegels könnte eine Maßnahme des Aktionsplans sein. Darüber hinaus könnte der Aktionsplan auch Lösungsansätze zur Kontrolle der Einhaltung von Standards entlang der Lieferkette aufzeigen oder entwickeln. Diese Maßnahmen müssten nicht zwingend durch das Textil-Bündnis selbst erfolgen. Es wäre beispielsweise möglich, im Rahmen des Textil-Bündnisses auf bestehende Standardsysteme und Nachhaltigkeitsinitiativen zurückzugreifen. 17. Wenn auch die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards im Aktionsplan enthalten sein soll (Frage 16), wie kann die Bundesregierung die Kontrolle der gesamten Lieferkette übernehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Drucksache 18/2049 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts dessen (Frage 17) die Gefahr des staatlich zertifizierten Green- bzw. Fair Washing ein, bzw. wie will sie dieses verhindern? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Wenn die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards nicht im Aktionsplan enthalten sein soll (Frage 16), wie soll die Einhaltung der Standards sichergestellt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 20. Besteht für interessierte potentielle Akteure (insbesondere aus der Zivilgesellschaft , politischen Stiftungen, politischen Parteien, internationalen Organisationen oder nationalen Parlamenten) die Möglichkeit, sich ebenfalls an dem „Textil-Bündnis“ zu beteiligen, also zusätzlich zu den bislang beteiligten 27 Akteuren zu den weiteren Beratungen hinzuzukommen und gegebenenfalls bereits an der Erarbeitung des Aktionsplanes „bis zum Sommer“ mitzuwirken? Ja. a) Wenn ja, wie? Das Textil-Bündnis wird als kontinuierlicher Prozess verstanden, der interessierten Akteuren offen steht. In diesem Verständnis hat sich der Kreis der beteiligten Akteure seit dem ersten Treffen bereits stark erweitert. Zur Identifizierung weiterer möglicher Akteure werden die bereits eingebundenen Stakeholder regelmäßig konsultiert. Interessierte Akteure sind eingeladen, sich bezüglich einer Mitwirkung am Textil-Bündnis an das BMZ zu wenden. b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 20a. 21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der „Runde Tisch Textilsiegel“ keine Doppelstruktur zum „Runden Tisch Verhaltenskodizes“ darstellt, und in welchem Verhältnis werden diese beiden Initiativen in Zukunft zueinander stehen? Der Runde Tisch Verhaltenskodizes ist nicht auf den Textilsektor beschränkt, wenngleich in diesem Bereich ein Schwerpunkt seiner bisherigen Arbeit lag. Der Runde Tisch Verhaltenskodizes arbeitet derzeit an der konkreten Ausgestaltung seines zukünftigen Programms und hat seine aktive Mitarbeit bei der Bildung eines Textil-Bündnisses nicht nur angekündigt, sondern durch Teilnahme an den bisherigen Veranstaltungen unter Beweis gestellt. Insofern können nicht nur Parallelprozesse vermieden, sondern auch Erfahrungen weitergegeben werden. 22. Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, ein Textilsiegel einzuführen, und welche organisatorischen Zwischenschritte sind bis dahin erforderlich? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Die Einführung eines Siegels wird von den Entwicklungen in den verschiedenen Handlungssträngen ab- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2049 hängen. Den dahinterstehenden Abstimmungsprozessen soll nicht vorgegriffen werden. 23. Ist insbesondere die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, realistisch, ein Textilsiegel „noch in diesem Jahr“ (WELT am SONNTAG, 6. April 2014, S. 5) einzuführen? Über den Sommer wird von den Akteuren des Textil-Bündnisses ein Aktionsplan entwickelt, der die konkreten Schritte des Bündnisses zu einem nachhaltigen Textilmarkt beschreiben wird. Ein Textilsiegel wird dabei ebenso wie andere Instrumente der Verbraucherkommunikation diskutiert. 24. Welche Marktdurchdringung wird das Textilsiegel nach Einschätzung der Bundesregierung ein Jahr nach seiner Einführung haben? Welche Marktdurchdringung strebt die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode an? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Marktdurchdringung ein Aspekt unter mehreren ist. Auch wenn z. B. ein qualitativ hochwertiges, neue Bereiche erschließendes Siegel zunächst nur ein überschaubares Marktsegment erreicht, kann es als Stimulus für breitere Marktsegmente eine wichtige Funktion erfüllen. 25. Ist nur die „deutsche Textilwirtschaft“ (vgl. WELT am SONNTAG, 6. April 2014, S. 5), aufgerufen sich an dem „Textil-Bündnis“ zu beteiligen ? Der zurzeit bestehende Fokus liegt bei deutschen Bekleidungsunternehmen und dem deutschen Bekleidungshandel als Kerngruppe des Bündnisses. Die Möglichkeit , zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bereiche der Textilwirtschaft einzubeziehen, soll aber gewahrt werden. Zusätzlich zu Unternehmen der Bekleidungsbranche mit Sitz in Deutschland wurden auch ausländische Unternehmen wie H&M und Inditex angesprochen, die durch ihren großen Marktanteil am deutschen Bekleidungsmarkt zentrale Akteure darstellen. Alle beteiligten Akteure streben mittelfristig auch eine internationale Vernetzung des Bündnisses an. 26. Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Unternehmen im Sinne dieser Ankündigung ein „deutsches“ Unternehmen? Ein „deutsches“ Unternehmen beschreibt ein Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland. 27. Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Unternehmen im Sinne dieser Ankündigung ein Unternehmen der „Textilwirtschaft“? Als Unternehmen der Textilwirtschaft sind in diesem Zusammenhang Unternehmen zu verstehen, deren geschäftliche Aktivität maßgeblich mit der Verarbeitung und/oder dem Handel von Garnen und Stoffen zusammenhängt. Bis- her liegt der Fokus des Textilbündnisses auf der Sparte der Bekleidungsbranche, Drucksache 18/2049 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Möglichkeit der Ausweitung des Bündnisses auf andere Bereiche der Textilbranche ist denkbar. 28. Sind auch Unternehmen zur Beteiligung an dem „Textil-Bündnis“ aufgerufen , die ihren Sitz im Ausland haben, aber in Deutschland Textilien vertreiben? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Unternehmen werden konkret von der Bundesregierung dazu aufgerufen? Und steht die Bundesregierung bereits in Kontakt mit ausländischen Unternehmen? Auch Unternehmen mit einem hohen Marktanteil am deutschen Bekleidungsmarkt sind aufgerufen, sich am Textilbündnis zu beteiligen. H&M und Inditex wurden ausdrücklich zu einer Beteiligung am Textilbündnis eingeladen. H&M hat auf diese Einladung positiv geantwortet und steht im Rahmen der Prozesse um das Textilbündnis zusammen mit anderen Unternehmen im Austausch mit dem BMZ. 29. Ab welcher Größe sind Unternehmen aufgerufen, sich an dem Siegel zu beteiligen? Für eine Beteiligung am Textilbündnis ist keine Mindestgröße für Unternehmen vorgesehen. Das BMZ begrüßt ausdrücklich eine Beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Vor allem durch Wirtschaftsverbände (z. B. dem Gesamtverband Textil & Mode) werden auch kleinere und mittlere Unternehmen in den Prozess eingebunden. 30. Plant die Bundesregierung, das angedachte Textilsiegel auf multilateraler Ebene einzuführen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchen anderen Staaten und Organisationen verhandelt die Bundesregierung hierüber bzw. beabsichtigt sie, künftig zu verhandeln ? c) Wenn ja, welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen? Die Bundesregierung diskutiert die Nachhaltigkeit globaler Lieferketten auch mit internationalen, insbesondere europäischen Partnern. Die Multilateralisierung der in der Antwort zu Frage 13 beschriebenen Handlungsstränge stellt eine zukünftige Option dar. 31. Strebt die Bundesregierung darüber hinaus die Einrichtung eines Textilsiegels auf europäischer Ebene an? a) Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt, und was hat sie diesbezüglich bereits unternommen? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2049 32. Soll es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei dem geplanten Textilsiegel um eine freiwillige Selbstverpflichtung handeln? Wenn ja, welche Erwägungen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für eine freiwillige Lösung? Das Textilbündnis ist der gemeinsame Vorstoß aller Akteursgruppen, über Selbstverpflichtungen und in Kooperation mit existierenden Initiativen den Textilmarkt nachhaltig zu gestalten. Für diesen Ansatz spricht, dass unter den Akteuren aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Standardhaltern bereits sehr viele Erfahrungen und Kenntnisse vorliegen, die zusammengeführt und verstärkt werden können. 33. Soll der Prozess zur Erarbeitung des Textilsiegels von weiteren Maßnahmen flankiert werden? Wenn ja, welche sind dies konkret? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Darüber hinaus werden Vorhaben zur Verbesserung der Sozial- und Umweltstandards in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt und das BMZ kooperiert zur Gestaltung nachhaltiger Lieferketten in der asiatischen Textilindustrie mit der International Labour Organization (ILO). Am 13. Mai 2014 wurde eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der ILO abgeschlossen. 34. Beabsichtigt die Bundesregierung nach wie vor (vgl. WELT am SONNTAG , 6. April 2014, S. 5) „einen gesetzlichen Rahmen vor[zu]geben“, wenn eine Selbstverpflichtung „nicht auf freiwilliger Basis funktioniert“? a) Wenn nein, warum nicht? b) Welchen Maßstab legt die Bundesregierung für Erfolg oder Misserfolg des Siegels an? c) Wenn ja, wie kann solch ein gesetzlicher Rahmen geregelt werden? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass mit den in der Antwort zu Frage 13 beschriebenen Maßnahmen der Textilsektor in Deutschland nachhaltiger gestaltet werden kann. Welche Lücken sich in den unterschiedlichen Prozessen ergeben und durch welche gesetzlichen Regelungen sie gefüllt werden könnten, wird sich dann bewerten lassen. 35. Die Einhaltung welcher konkreten Standards soll das geplante Textilsiegel bezeugen, a) bei sozialen (insbesondere arbeitsrechtlichen) Standards, b) bei ökologischen Standards, c) bei menschenrechtlichen Standards, d) bei sonstigen Standards? Das Textilbündnis wird seine Einstiegsanforderungen erst noch entwickeln. Es besteht allerdings Konsens unter den bisher eingebundenen Stakeholdern, dass das Textilbündnis einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz verfolgen soll (sozial, ökologisch, ökonomisch) und menschenrechtliche Standards wie die VN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten Berücksichtigung finden sollen. Auch Fairtrade International hat die Entwicklung der Standards des Fairtrade-Textilsiegels noch nicht abgeschlossen, so dass hier ebenfalls keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Drucksache 18/2049 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 36. Wird sich das Siegel mit der Frage der fairen Entlohnung befassen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, werden sich die Löhne am so genannten existenzsichernden Lohn orientieren? Ja. Die Frage der fairen Entlohnung ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Lieferkette und wird deshalb vom Textilbündnis bearbeitet. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 35 verwiesen. 37. Welche Verletzungen der in Frage 35 genannten Standards durch die angesprochenen Unternehmen der Textilwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt? In den Produktionsländern für Textilien fehlt es vielfach an umfassender Gewerkschaftsfreiheit , sozialem Dialog und Tarifverhandlungen. Die Arbeitsgesetze , aber auch Umweltgesetze werden oft nur unzureichend implementiert. Die Verantwortung für den Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter, aber auch der Umwelt, liegt in erster Linie bei den Regierungen der Partnerländer. Internationale Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Sorgfaltspflicht (due diligence) im Sinne der OECD-Leitsätze (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen nachzukommen. Das Textilbündnis und die beschriebenen, weiteren Maßnahmen sollen jedoch in diesem Kontext einen positiven Beitrag leisten. 38. Welche konkreten Maßnahmen müssten nach Ansicht der Bundesregierung vonseiten der Textilwirtschaft getroffen werden, um angesichts der in Frage 37 genannten Verletzungen die in Frage 35 genannten Standards einzuhalten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 35 und 37 verwiesen. 39. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass sich die Verpflichtung zur Einhaltung der in Frage 35 genannten Standards auf die gesamte Lieferkette bezieht? Es ist der Anspruch der Bundesregierung, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen sich auf die gesamte Lieferkette beziehen. Mit diesem Anspruch arbeitet sie mit dem Textilbündnis und zukünftig ggf. auch mit Fairtrade International zusammen. Die Akteure des Textilbündnisses haben bereits in einem ExpertenWorkshop am 28. Mai 2014 Konsens darüber erzielt, dass die gesamte Lieferkette erfasst werden soll. 40. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch die Einführung eines Textilsiegels zur Umsetzung der UN-Guidelines on Business and Human Rights beizutragen? Die Übernahme von menschenrechtlicher Verantwortung durch Unternehmen ist ein wichtiges Element der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte . Geschieht dies beispielsweise in Multi-Stakeholder-Initiativen wie dem Textilbündnis begleitet durch das Herstellen von Transparenz für Verbraucherin- nen und Verbraucher in Bezug auf die Nachhaltigkeit der gekauften Produkte, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2049 stellt dies einen Beitrag zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte dar. 41. Inwieweit wird das Auswärtige Amt diesbezüglich bei der Erarbeitung des Textilsiegels beteiligt, das die Federführung für den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Guidelines on Business and Human Rights übernommen hat? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 42. Welche konkreten Prinzipien der UN-Guidelines on Business and Human Rights können und sollen durch die Einführung eines Textilsiegels umgesetzt werden? Durch das Textilbündnis und ein Textilsiegel sollen Unternehmen zu verantwortungsvollerem Handeln angehalten werden, um so einen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben der sogenannten zweiten Säule der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, etwa der Prinzipien 11, 12, 13 und 15, zu leisten. Darüber hinaus wird unter anderem die Umsetzung der Prinzipien 2 und 3 c und d gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 43. Bestehen seitens der Bundesregierung oder des gesamten „Textil-Bündnisses “ Pläne, die Idee eines eigenen Textilsiegels mit bestehenden Siegeln , wie GOTS oder dem der Fair Wear Foundation, abzustimmen, mit ihnen zusammenzuarbeiten, die Siegel zusammen zu führen oder den bereits bestehenden Siegeln beizutreten? Ja. Die Zusammenarbeit mit bestehenden Standardsystemen und Nachhaltigkeitsinitiativen oder deren Zusammenführung wird im Rahmen des Textilbündnisses geprüft. Derzeit finden bereits Abstimmungen mit verschiedenen Standardsystemen und Nachhaltigkeitsinitiativen statt. a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wann und mit wem haben diesbezüglich bereits Gespräche stattgefunden bzw. sind Gespräche diesbezüglich geplant? GOTS, Fairtrade International, die Business Social Compliance Initiative (BSCI), das Institut Hohenstein (Systemträger der Öko-Tex-Standards) und die Aid by Trade Foundation (Systemträger des Cotton made in Africa (CmiA)- Standards) waren aktiv in den Experten-Workshop am 28. Mai 2014 eingebunden . Mit diesen Stakeholdern und weiteren Akteuren wie der Sustainable Apparel Coalition (SAC) sowie dem Global Social Compliance Programme steht das Projektsekretariat zum Aufbau des Textilbündnisses in engem Austausch. Darüber hinaus steht der aktuelle Prozess explizit weiteren Standardsystemen und Nachhaltigkeitsinitiativen offen. c) Wenn ja, werden die Organisatoren dieser Siegel künftig in das „TextilBündnis “ aufgenommen? Es steht Trägersystemen bestehender Siegel sowie weiteren Akteuren offen, sich am Prozess zu beteiligen. Drucksache 18/2049 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 44. Wie passt es zusammen, dass das BMZ plant, einen Schwerpunkt auf Transparenz in der Lieferkette zu legen, die Bundesregierung aber auf europäischer Ebene seit Jahren Transparenzvorgaben verhindert (vgl. CorA Netzwerk www.cora-netz.de/cora/themen/rechenschafts-undpublizitatspflichten /)? Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung von Transparenz in der Lieferkette an. Sowohl für Unternehmen mit globalen Lieferketten als auch für deren Kunden und die kritische Öffentlichkeit sind verlässliche und wichtige Informationen etwa über Produktions- und Arbeitsbedingungen, Einhaltung der Menschenrechte , Umweltauswirkungen oder Anti-Korruptionsmaßnahmen wichtig. Der bürokratische Aufwand für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sollte aber so gering wie möglich gehalten werden. Multi-Stakeholder-Initiativen oder die Etablierung von Nachhaltigkeitsstandardsystemen bieten dabei flexible und industriespezifische Instrumente, die in der Regel auf bereits etablierten Systemen und Kontrollstrukturen aufbauen und ggf. durch gesetzliche Vorgaben zu ergänzen sind. 45. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Zukunft hinsichtlich der Transparenzrichtlinie der Europäischen Union? Die Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Europäischen Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG wurde am 6. November 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Bundesregierung wird die erforderlichen Anpassungen im deutschen Recht innerhalb der vorgegebenen Umsetzungsfrist gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie vornehmen. 46. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Transparenzrichtlinie für verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Offenlegungspflichten entlang der gesamten Lieferkette einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Artikel 1 Nummer 5 der im Rahmen der vorstehenden Nummer genannten Richtlinie enthält Vorgaben für einen Bericht von Emittenten über Zahlungen an staatliche Stellen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben siehe Antwort zu Frage 45. 47. Bestehen seitens der Bundesregierung oder des gesamten „Textil-Bündnisses “ Pläne, die Entwicklung eines Fairtrade-Textilstandards zu unterstützen ? Gedenkt die Bundesregierung, TransFair e.V. hierzu mit Mitteln zu unterstützen ? Wenn ja, in welcher Höhe? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Das BMZ ist an der Entwicklung des Fairtrade-Textilstandards interessiert; es sind hier noch Fragen der Machbarkeit und der möglichen Kooperation mit bestehenden Standardsystemen zu klären. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2049 48. Gibt es seitens der Bundesregierungen Bemühungen, dass die Task Force der Europäischen Kommission zu einer möglichen Erweiterung des EUEcolabels hinsichtlich sozialer Standards ihre Arbeit wieder aufnimmt? Eine Wiederaufnahme der Arbeit der genannten Task Force wird derzeit nicht diskutiert. Die Bundesregierung unterstützt jedoch die weiterhin stattfindende produktgruppenspezifische Einbeziehung sozialer Kriterien in die Vergabegrundlagen des EU-Ecolabels. 49. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Erweiterung der Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 um die Produktkategorie „Textil“ sinnvoll und denkbar? Nein. a) Wenn nein, warum nicht? Eine Erweiterung der EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) um die Produktkategorie Textil ist aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, da diese Verordnung auf Lebensmittel abstellt. Der von der Europäischen Kommission am 24. März 214 vorgelegte Vorschlag zur Revision dieser Verordnung sieht zudem auch keine diesbezügliche Erweiterung des Geltungsbereichs vor. In ihren Begleitdokumenten führt die Europäische Kommission hierzu inhaltlich aus, dass zur Aufnahme von ÖkoTextilien in den Geltungsbereich der Verordnung ihre Rechtsbasis grundlegend geändert werden müsste. Zudem müsste dann ein globaler Standard entwickelt werden, was wiederum weitere Auswirkungen auch auf internationale Abkommen hätte. b) Wenn ja, gibt es diesbezüglich bereits konkretere Überlegungen? Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 49a. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333