Deutscher Bundestag Drucksache 18/2077 18. Wahlperiode 08.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1756 – Giftige Chemikalien in Sportkleidung und Sportprodukten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Einer Studie von Greenpeace1 zufolge sind in Sportbekleidung und -zubehör häufig giftige Chemikalien enthalten, die während der Herstellung eingesetzt wurden. Obwohl sich die großen Sportmarken dazu verpflichtet haben2, Chemikalien in der Produktion zu reduzieren, schnitten viele Produkte in der Studie, die Fußballschuhe, T-Shirts, Torwarthandschuhe und Fußbälle der drei großen Sportmarken Adidas, Nike und Puma untersuchte, schlecht ab. Unabhängige Labore haben in Proben der drei untersuchten Hersteller verschiedene Schadstoffe gefunden. Einige der nachgewiesenen Stoffe stören das Hormonsystem , schädigen die Fruchtbarkeit oder können sogar das Tumorwachstum fördern. Vor allem Adidas-Schuhe und -Handschuhe schnitten schlecht ab – so lag beispielsweise der PFC-Wert (per- und polyfluorierte Chemikalien) des Schuhmodels „Predator“ 14-fach über dem firmeneigenen Grenzwert. In den Produktionsländern, welche zumeist in Südostasien liegen, gelangen die Chemikalien in die Umwelt und in die Nahrungskette. Vor allem bei den sogenannten Nass-Prozessen (das Färben, Bleichen, Waschen, Bedrucken und Veredeln) von Textilien werden große Mengen an schädlichen Chemikalien eingesetzt. Allein in China sind rund 60 Prozent des Grundwassers mit umweltund gesundheitsschädlichen Chemikalien verunreinigt3. Etwa 320 Millionen Menschen haben allein in diesem Produktionsland keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Ähnliches gilt für weitere Produktionsländer in Südostasien. Der 1 Greenpeace e. V. (2014), „Rote Karte für Sportmarken“, verfügbar online unter www.greenpeace.de/files/ publications/20140516-rote-karte-fuer-sportmarken-detox.pdf (letzter Zugriff: 22. Mai 2014). Im Herbst 2012 untersuchte Greenpeace im Rahmen seiner Antichemikalien-Kampagne „Detox“ außerdem wetterfeste und schmutzabweisende Sportbekleidung mit „High Performance“-Ausrüstung und kam auch zu dem Ergebnis, dass gut die Hälfte perfluorierte Chemikalien, kurz PFC und PTFE, enthielt. Verfügbar online unter www.greenpeace.org/austria/Global/austria/dokumente/Reports/gifte_outdoor_report_ 2012.pdf (letzter Zugriff: 22. Mai 2014). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 30. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2 Zero Discharge of Hazardous Chemicals (2011), „Joint Roadmap to help lead the industry towards zero discharge of hazardous chemicals by 2020“. Adidas, Nike und Puma gehören zu den teilnehmenden Unternehmen , verfügbar online unter www.roadmaptozero.com/joint-roadmap.php (letzter Zugriff: 22. Mai 2014). 3 Dies ging aus dem letzten Jahresbericht des chinesischen Umweltministeriums hervor. Siehe auch Artikel in „DER SPIEGEL“ vom 23. April 2014. www.spiegel.de/wissenschaft/natur/china-trinkwasser-undboeden -sind-mit-schadstoffen-verseucht-a-965691.html. Drucksache 18/2077 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einsatz von Chemikalien in der Produktion von Sportkleidung und -zubehör trägt maßgeblich zu der weiteren Verschmutzung asiatischer Gewässer bei. Der Verkauf von T-Shirts und Trikots, Fußballschuhen und Zubehör zur Fußball -Weltmeisterschaft in Brasilien ist ein Milliardengeschäft, das über 5 Mrd. US-Dollar (umgerechnet rund 3,6 Mrd. Euro) einbringt. Die beiden TopMarken – Adidas und Nike – verfügen gemeinsam über einen 80-prozentigen Anteil am Markt für Fußballprodukte. Für das Jahr 2014 rechnet man mit einem Rekordumsatz4. Vor diesem Hintergrund scheint der Sport und die diesjährige Fußballweltmeisterschaft als Goldgrube missbraucht zu werden – auf Kosten von Mensch und Umwelt5. 1. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die am häufigsten vorkommenden Chemikalien in Sportkleidung und -zubehör? Grundsätzlich gilt, dass nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden dürfen. Hersteller und Importeure müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht in eigener Verantwortung sicherstellen, dass die Produkte sicher sind. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften wird von den zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert. Nach Informationen der Bundesregierung sind in den für die Textilherstellung angebotenen Hilfs- und Ausrüstungsmitteln insgesamt 400 bis 600 Inhaltsstoffe enthalten (Farbstoffe ausgenommen). Der Bundesregierung liegen allerdings keine repräsentativen und verallgemeinerbaren Informationen zur Vorkommenshäufigkeit dieser Stoffe in Sportkleidung und -zubehör vor. Aus der Art und Aufmachung von Sportkleidung und -zubehör lassen sich einige generelle Aussagen über den möglichen Einsatz bestimmter Textilhilfsmittel , Ausrüstungsmittel und Färbemittel machen. 2. Welche Kleidungsstücke bzw. Zubehöre sind nach Kenntnis der Bundesregierung am stärksten belastet? Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen erlauben keine Aussagen, welche Kleidungsstücke bzw. Zubehöre am meisten belastet sind. Teile von Kleidungsstücken bzw. Zubehör, die – je nach eingesetzter Textilchemie und Herstellungsverfahren – gesundheitlich bedenkliche Substanzen enthalten können , sind beispielsweise gefärbte Teile, Chrom gegerbtes Leder, Textilien mit Plastisol- und Polyvinylchlorid(PVC)-Aufdrucken, Textilien mit einer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Ausrüstung oder mit Polyurethan beschichtete Textilien und Kunstleder. 3. Wie wirken sich diese enthaltenen Chemikalien nach Kenntnis der Bundesregierung a) auf die Gesundheit der Trägerinnen und Träger aus, b) auf die Gesundheit der Produzentinnen und Produzenten aus, Auf die Ausführungen zu den allgemeinen Sicherheitsanforderungen in der Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet. Zu einzelnen Stoffen liegen folgende Kenntnisse vor: Einige Azofarbstoffe können durch Hautbakterien in krebserzeugende primäre aromatische Amine gespalten werden. Daher ist die Verwendung dieser entspre- 4 adidas Gruppe (2013) „Pressemitteilung“, www.adidas-group.com/de/medien/newsarchiv/ pressemitteilungen/2013/adidas-fussball-erwartet-neuen-rekordumsatz-von-2-mrd-in-2014/. 5 Vgl. Greenpeace (2014) „Detox Football“, www.detoxfootball.org/. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2077 chenden Azofarbstoffe in Textilien oder Lederprodukten mit Hautkontakt nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) verboten. Für Restgehalte an Perfluoroktansäure (PFOA) in Bekleidungstextilien, die mit perfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2012 eine Risikobewertung für die dermale Exposition ausgehend von Textilien vorgenommen. Ein gesundheitliches Risiko durch das Tragen solcher Textilien wurde nicht bestätigt. Allerdings sind perfluorierte Chemikalien sehr stabil und aufgrund ihres breiten Einsatzes inzwischen überall in der Umwelt nachzuweisen. Über die Nahrungskette können sie wieder zum Menschen gelangen. Nach Auffassung des BfR sollte der Eintrag von PFOA und ähnlicher Substanzen in die Umwelt minimiert werden. Nach Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus 2008 wirkt PFOA lebertoxisch. Derzeit findet eine Neubewertung durch die EFSA statt. Nonylphenolethoxylate (NPE) werden durch wiederholtes Waschen aus dem Textil entfernt, so dass nicht von einer chronischen Exposition des Verbrauchers auszugehen ist. Bereits seit Jahren gilt eine Beschränkung im weichmacherhaltigen Material von Spielzeug und Babyartikeln für insgesamt sechs Phthalate (Einträge Nrn. 51 + 52 in REACH-Anhang XVII, betrifft DEHP, BBP, DBP, DINP, DIDP und DNOP). Seit dem Februar 2012 sind insgesamt vier Phthalate auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe der REACH-Verordnung (Anhang XIV) eingetragen . Somit sind Verwendung und Inverkehrbringen von DEHP (Bis(2-ethylhexyl )phthalat), BBP (Benzylbutylphthalat), DBP (Dibutylphthalat) und DIBP (Diisobutylphthalat) ab dem 21. Februar 2015 verboten, wenn nicht fristgerecht vorher ein Zulassungsantrag gestellt und bewilligt wurde. Bereits als besonders besorgniserregend auf der REACH-Kandidatenliste geführt werden inzwischen sechs weitere Phthalate (Bis(2-methodyethyl)phthalat; DIHP = 1,2-Benzoldicarbonsäure, di-C6-8-verzweigte Alkylester; DHNUP = 1,2-Benzoldicarbonsäure, di-C7-11-verzweigte und linear Alkylester; n-Pentylisopentylphthalat; 1,2-Benzoldicarbonsäure Dipentylester und DIPP = Diisopentylphthalat). Dimethylformamid (DMF), das in der genannten Greenpeace-Studie in Fußballschuhen nachgewiesen wurde, darf nach der Verordnung (EU) Nr. 412/2012 in Erzeugnissen oder Bestandteilen davon in Konzentrationen von über 0,1 mg/kg nicht verwendet werden und Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die DMF in einer Konzentration von über 0,1 mg/kg enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Restgehalte von Chrom(VI) können in chromgegerbtem Leder, z. B. für Schuhe, enthalten sein. Chrom(VI) wirkt sensibilisierend und kann daher bei dem Träger eine Kontaktallergie auslösen. Entsprechend der deutschen Bedarfsgegenständeverordnung darf deshalb Chrom(VI) in Bedarfsgegenständen aus Leder mit Hautkontakt nicht nachweisbar sein (< 3 mg/kg). Im März 2015 wird eine entsprechende Beschränkung von Chrom(VI) in Lederwaren und Lederteilen mit Hautkontakt nach der REACH-Verordnung in Kraft treten. c) auf die Umwelt in den Produktionsländern aus, d) nach ihrer Entsorgung auf die Umwelt in Deutschland aus? Die Fragen 3c und 3d werden zusammen beantwortet. Viele der in der Textilproduktion eingesetzten Chemikalien sind biologisch schwer abbaubar. Trotz Behandlung des Abwassers in biologischen Kläranlagen können sie in die Umwelt gelangen. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) werden weder durch biotische noch abiotische Prozesse abgebaut und verbleiben daher für sehr lange Zeit in der Drucksache 18/2077 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Umwelt. PFC mit einer langen Kohlenstoffkette (z. B. PFOA) reichern sich im Organismus und entlang der Nahrungskette an. Die PFC mit einer kurzen Kohlenstoffkette , die vermehrt als Alternative für die langkettigen PFC eingesetzt werden, reichern sich zwar weniger im Organismus an, sind jedoch umso mobiler und können somit schneller Grund- und Trinkwasser verunreinigen. Wasserlösliche PFC werden über Flüsse und Meere global verteilt. Flüchtige PFC verteilen sich über Luftströmungen in der Atmosphäre über weite Strecken. Für einige Vertreter aus der Gruppe der PFC ist bekannt, dass diese toxisch sind und beispielsweise die Fortpflanzung gefährden. Die PFC können sowohl bei ihrer Herstellung als auch bei ihrer weiteren Verwendung bspw. in der Textilproduktion in die Umwelt gelangen. Ein weiteres Beispiel sind die Nonylphenolethoxylate. Nonylphenolethoxylate werden in der aquatischen Umwelt zu Nonylphenol abgebaut. Nonylphenol ist eine hormonell wirksame Substanz, d. h. Nonylphenol führt bei Fischen zu Missbildung in den Geschlechtsorganen und beeinflusst die Fortpflanzung. Schon während der Gebrauchsphase von bspw. PFC-behandelten Textilien gelangen PFC in die Umwelt, z. B. beim Tragen und Waschen. Auch ist bekannt, dass sowohl Kläranlagen als auch Mülldeponien über den Luft- und Wasserpfad (Kläranlagenablauf und Sickerwasser) PFC in die Umwelt emittieren. 4. Plant die Bundesregierung die Einführung gesetzlicher Grenzwerte für Risikochemikalien , wie sie in Norwegen jetzt u. a. für PFOA (Perfluoroctansäure ) eingeführt wurden (vgl. „Norway Bans PFOA in Consumer Products “, August 2013 auf www.data.ciqol.com)? a) Wenn ja, an welchen Richtwerten wird sich die Bundesregierung hierbei orientieren? b) Wenn nein, warum nicht? Die Einführung von gesetzlichen Grenzwerten ist eine von mehreren Möglichkeiten Risikochemikalien angemessen zu regulieren. Da die Textilbranche weltweit agiert, stellt das Vorhandensein von Risikochemikalien nicht nur in Deutschland ein Problem dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass EU-weit Regulierungsmaßnahmen ergriffen werden. Mit der REACH-Verordnung steht ein europaweit geltendes Chemikalienrecht zur Verfügung. Für die Bundesregierung stellt die REACH-Verordnung das zentrale Mittel zur Regulierung von Risikochemikalien dar, wie etwa für die in der Frage erwähnten per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC). Für Risikochemikalien wird kontinuierlich die Notwendigkeit einer behördlichen Regulierung geprüft. Für Perfluoroctansäure (PFOA) und PFOA-Vorläufersubstanzen arbeiten Deutschland und Norwegen derzeit an einem Beschränkungsvorschlag, der in Kürze bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden soll. Der Beschränkungsvorschlag adressiert nicht nur die Herstellung, die Verwendung und die Vermarktung von PFOA, sondern auch deren Vorläufersubstanzen als solche, sowie in Gemischen, in Erzeugnissen und als Bestandteil anderer Stoffe. Der Beschränkungsvorschlag soll genaue Grenzwerte beinhalten. 5. Sind Grenzwerte für chemische Inhaltsstoffe Teil des Siegels, das der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, für die Textilproduktion einführen will (vgl. WELT am SONNTAG, 6. April 2014)? Die von Bundesminister Dr. Gerd Müller geplanten Maßnahmen zur nachhal- tigen Gestaltung von Lieferketten (vgl. die ausführlichen Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2049) wer- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2077 den auch ökologische Aspekte umfassen. Insbesondere das von Bundesminister Dr. Gerd Müller initiierte Textil-Bündnis beschäftigt sich auch mit Umweltbedingungen in der Textilproduktion. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter entlang der Lieferkette, insbesondere in Schwellen - und Entwicklungsländern, besser zu schützen? Die primäre Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen die Regierungen in den Produktionsländern, die entsprechende Umwelt- und Gesundheitsschutzgesetze erlassen und implementieren müssen. Den Gewerkschaften in den Produktionsländern kommt hier ebenfalls eine wichtige Rolle zu, weil sie die Arbeitnehmer/innen darin stärken, ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Themen fördert die Bundesregierung im politischen Dialog und der Zusammenarbeit mit Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit und in der Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Auch den politischen Stiftungen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Gleichzeitig können international tätige Unternehmen durch ihre Vorgaben an Lieferanten auf die Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen . Alle diese Möglichkeiten sollten parallel genutzt werden. 7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Implementierungsstand der Selbstverpflichtungen der genannten Unternehmen im Anschluss an die Detox-Kampagne von Greenpeace (Greenpeace (2013), „Detox Campaign“, www.greenpeace.org/international/en/campaigns/ toxics/water/detox/intro/) vor? 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Implementierungsstand des Abkommens Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC) vor (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? 9. Teilt die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel des o. g. ZDHC-Abkommens , die Verwendung von Chemikalien in der Herstellung von meist teurer und damit erwartungsgemäß hochwertiger Marken-Sportkleidung bis zum Jahr 2020 auf null zu reduzieren? 10. Wenn ja, welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit vor allem die größten Sportbekleidungshersteller Adidas, Nike und Puma dieses Ziel erreichen und sich von dem weit verbreiteten Vorwurf des Greenwashings (DER SPIEGEL (2013) „Nachhaltigkeits-Ranking: Greenpeace wirft Adidas und Nike Schönfärberei vor“, www.spiegel.de/ wirtschaft/service/greenpeace-bezeichnet-adidas-und-nike-in-ranking-alsgreenwasher -a-930973.html) befreien können? Die Fragen 7 bis 10 werden zusammen beantwortet. Detox ist eine von Greenpeace initiierte Kampagne, in welcher Textilhersteller aufgefordert werden, bei der Produktion von Textilien auf die Verwendung von giftigen Chemikalien zu verzichten. Über den Stand der Implementierung der Selbstverpflichtung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bundesregierung ist die ZDHC-Initiative (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) bekannt. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss verschiedener Industrieunternehmen – z. B. Nike, Adidas, Puma, H&M – mit dem Ziel, gefährliche Stoffe aus der textilen Wertschöpfungskette in Sportbeklei- dungsartikeln bis 2020 soweit wie möglich zu beseitigen bzw. zu substituieren. Zu den aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften als gefährlich angesehenen Drucksache 18/2077 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Substanzen gehören solche, die unter REACH als besonders Besorgnis erregend (Substance of very high concern, SVHC) identifiziert worden sind. Die Initiative beinhaltet einen Aktionsplan für elf Substanzgruppen (Alkylphenole, Phthalate, bromierte und chlorierte Flammschutzmittel, Azofarbstoffe, Organozinnverbindungen , perfluorierte Verbindungen, Chlorbenzole, chlorierte Lösungsmittel, Chlorphenole, kurzkettige Chlorparaffine, Schwermetalle), eine Liste von Substanzen mit geplantem Verwendungsverzicht, eine Positivliste für Textilchemikalien und Farbstoffe sowie eine Liste eingeschränkt verwendbarer Substanzen (MRSL). Die MRSL (manufacturing restricted substances list) umfasst etwa 150 relevante Stoffe mit Grenzwerten für die Verarbeitung in Sporttextilien. Über die öffentlich verfügbaren Hinweise (www.roadmaptozero.com./) hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen zum Stand der Implementierung der Selbstverpflichtung vor. Die Bundesregierung unterstützt das Bestreben der Europäischen Kommission bis 2020 alle relevanten SVHC durch die jeweils beste Risikomanagementmaßnahme angemessen zu regulieren. Daher teilt die Bundesregierung auch das Ziel des ZDHC-Abkommens. Nach Auffassung der Bundesregierung obliegt es in erster Linie den Unternehmen und dem Steuerungsgremium des ZDHC-Abkommens, die Zielerreichung ihrer Selbstverpflichtung sicherzustellen. 11. Ist die Bundesregierung in Kontakt mit Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen , um den Einsatz von giftigen und umweltschädlichen Chemikalien in der Herstellung von Sportkleidung und -zubehör zu reduzieren , um die gesundheitliche Belastung der Umwelt und der Gesundheit der Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter zu verringern? Unterstützt die Bundesregierung entsprechende Projekte? a) Wenn ja, mit welchen Verbänden/Nichtregierungsorganisationen? b) Wenn nein, warum nicht? In Bangladesch arbeitet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter anderem mit den Verbänden „Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association“ (BGMEA) und „Bangladesh Knitwear Manufacturers and Exporters Association“ (BKMEA) sowie den Nichtregierungsorganisationen „Center for Policy and Dialogue“ und „Policy Research Institute“ zusammen, um Unternehmerinnen und Unternehmer im Textilsektor für die Einhaltung von Umweltstandards zu sensibilisieren und beim Chemikalienmanagement sowie der Klärung von Fabrikabwässern zu unterstützen. In der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit deutschen Nichtregierungsorganisationen herrscht das Antragsprinzip; in diesem Themenbereich wurden von Nichtregierungsorganisationen keine Anträge vorgelegt. 12. Hält die Bundesregierung die geltenden Vorgaben bezüglich der Grenzwerte und Meldepflichten unter Gesundheits- und Umweltgesichtspunkten für ausreichend? Die Bundesregierung hält die geltenden Vorgaben bzgl. der Grenzwerte und Meldepflichten unter Gesundheits- und Umweltgesichtspunkten für ausreichend , um Risikochemikalien z. B. in Textilien angemessen zu regulieren. Dazu ist es aber notwendig, diese relevanten Chemikalien zu ermitteln und zu bewerten , um sie anschließend der besten Risikominderungsmaßnahme zu unterziehen . Zudem müssen bestehende Regulierungen auf Veränderungen hinsichtlich Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2077 der Eigenschaften sowie der Verwendung von Chemikalien kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst werden. Die dazu nötigen Informationen erhalten die zuständigen Behörden etwa über die REACH-Registrierungsdaten. Ein wesentliches Element des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risikochemikalien ist die Zulassungspflicht unter REACH. Mit der Zulassungspflicht soll erreicht werden, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Sie wird durch die Aufnahme eines SVHC in Anhang XIV der REACH-Verordnung erreicht. Mit der Aufnahme in Anhang XIV muss für jede Verwendung eine Zulassung beantragt werden. 13. Für welche Risikochemikalien gibt es bei Textilien nach wie vor keine Grenzwerte, wie bewertet die Bundesregierung dies, und hält sie es für notwendig, weitere Grenzwerte festzulegen? Wenn ja, für welche Chemikalien, und wenn nein, warum nicht? Es ist das primäre Anliegen der Bundesregierung, die Exposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Schadstoffen zu minimieren. Dabei unterstützt Deutschland ausdrücklich ein harmonisiertes europäisches Vorgehen zu Verwendungsbeschränkungen gefährlicher Stoffe in allen in der EU und außerhalb Europas gefertigten Verbraucherprodukten, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Für eine Reihe von Chemikalien, wie beispielsweise Perfluoroctansäure (PFOA), Nonylphenolethoxylate (NPE) und bestimmte Phthalate existieren derzeit keine Grenzwerte für Textilien. Die PFOA wurde im Jahr 2013 in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der Europäischen Chemikalienverordnung REACH aufgenommen. Im Ergebnis einer aktuellen Risikobewertung hat Deutschland zudem angekündigt, im Oktober 2014 gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur europaweiten Beschränkung von PFOA und möglicher Vorstufen, aus deren Verwendung PFOA entstehen kann, bei der europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) einzureichen. Auch die NPE wurden 2013 in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Darüber hinaus liegt der ECHA gegenwärtig ein Vorschlag zur europaweiten Beschränkung von NPE in Textilien vor, der auch Importwaren einschließt. Die als reproduktionstoxisch eingestuften Phthalate DEHP, BBP, DIBP und DBP befinden sich auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe der REACHVerordnung und dürfen ab Februar 2015 nur noch auf Antrag in der EU hergestellt und verwendet werden. Importierte Artikel wie z. B. Textilien sind allerdings von dieser Zulassungsregelung nicht betroffen, gleichwohl muss die ECHA für Stoffe, die unter die Zulassungspflicht fallen, prüfen, ob ein nicht angemessen beherrschtes Risiko durch Importe mit diesen Stoffen besteht und ggfs. ergänzend eine Beschränkung vorschlagen (Artikel 69 Absatz 2 REACH). Nach den Planungen der Europäischen Kommission sollen alle relevanten besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) bis 2020 in die Kandidatenliste der REACH-Verordnung aufgenommen werden. Davon werden auch bestimmte Textilchemikalien betroffen sein. Eine Aufnahme in die Kandidatenliste übt einen Substitutionsdruck aus und verpflichtet zur Weitergabe von Informationen an den Verbraucher und entlang der Lieferkette über SVHC in Produkten. Eine Regulation ist nur auf europäischer Ebene sinnvoll. Drucksache 18/2077 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Norwegen ab Juni 2014 keine Textilien mehr zulässt, die mehr als 1 Mikrogramm Perfluoroctansäure (PFOA) pro Quadratmeter enthalten? Ja. Für deutsche Aktivitäten zur Schaffung umfassender EU-weiter Regelungen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 13 verwiesen. 15. Hat die Bundesregierung bisher Anstrengungen unternommen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher über mögliche Gesundheitsgefahren in Sportkleidung und Sportartikeln aufzuklären? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die Textilien einschließlich Sportbekleidung herstellen und in den Verkehr bringen, die Verantwortung dafür haben, dass ihre Produkte sicher sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat den gesetzlichen Auftrag, über mögliche Risiken zu informieren, die von Stoffen und Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können. Ergänzend ist das BfR als nationale Bewertungsstelle Gesundheit und Verbraucherschutz im REACHVerfahren tätig (§ 4 des Chemikaliengesetzes – ChemG). Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags hat das BfR unter anderem folgende Informationen zu Textilien veröffentlicht: Einführung in die Problematik der Bekleidungstextilien, aktualisierte Stellungnahme Nr. 041/2012 vom 6. Juli 2012 (Erstveröffentlichung 2007) www.bfr.bund.de/cm/343/einfuehrung-in-die-problematik-derbekleidungstextilien .pdf Perfluorierte und polyfluorierte Alkylsubstanzen auf dem Prüfstand, Pressemitteilung 06/2014 vom 5. März 2014. www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2014/06/ perfluorierte_und_polyfluorierte_alkylsubstanzen_auf_dem_pruefstand- 189618.html Darüber hinaus wurde das Protokoll der letzten Sitzung des Ausschusses „Textilien und Leder“ der BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände am 30. Oktober 2013 veröffentlicht. Bei dieser Sitzung hat sich der Ausschuss mit dem Thema „Vermeidung und Reduktion von Schadstoffen in Bekleidungstextilien“ beschäftigt . www.bfr.bund.de/cm/343/3-sitzung-des-ausschusses-textilien-und-leder-derbfr -kommission-bedarfsgegenstaende.pdf Weitere Dokumente sind unter dem Schlagwort „Textilien“ im A–Z-Index der BfR-Internetseite gelistet: www.bfr.bund.de/de/a-z_index/textilien-4531.html#fragment-2. 16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, den Import von Sportkleidung und -zubehör, die giftige Chemikalien enthalten, reduzieren zu müssen? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie will sie auf anderem Wege gewährleisten, dass weniger Sportkleidung und -zubehör, die giftige Chemikalien enthalten, auf den deutschen und europäischen Markt kommen? Alle Waren, die in Deutschland in den Handel gelangen, müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt auch für Importwaren. Eine Beschränkung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2077 von Importen für Sportkleidung beabsichtigt die Bundesregierung daher nicht. Es ist Aufgabe der Wirtschaft und der Aufsichtsbehörden sicherzustellen, dass nicht verkehrsfähige Ware nicht zum Verbraucher gelangt. 17. Welche Arbeitsschritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Handelskette im Sportbekleidungssektor transparenter und damit kontrollierbarer zu gestalten? Welche Arbeitsschritte sind auf nationaler und europäischer Ebene geplant ? Die Bundesregierung befasst sich nicht separat mit dem Sportbekleidungssektor. Dieser wird vielmehr als Teil des Textilsektors betrachtet. Zur Textilbranche im Allgemeinen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2049 verwiesen. 18. Welche konkreten Arbeitsschritte und Projekte hat die Bundesregierung unternommen und geplant, um sich weltweit, insbesondere in Südostasien, für das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser (vgl. Auswärtiges Amt (2014), Aktionsfelder deutscher Menschenrechtspolitik. www.china. diplo.de/Vertretung/china/de/02-pol/menschenrechte/aktionsfelder/2-4- menschenrecht-sauberes-trinkwasser.html) einzusetzen, das u. a. durch den massiven Einsatz von Chemikalien in der Textilproduktion gefährdet wird? Die Bundesregierung trägt mit verschiedenen Ansätzen zu einer schrittweisen Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser in Südostasien bei: – Direkte Maßnahmen zum nachhaltigen regionalen Wassermanagement und zum Grundwasserschutz, z. B. im Mekong-Delta in Vietnam. – Vorhaben zu umweltgerechten Abwasser-/Abfallentsorgungssystemen (z. B. Indonesien, Vietnam). – Im Rahmen der City Development Initiative Asia (CDIA) wird mit dem Part- ner Asiatische Entwicklungsbank darauf hingewirkt, dass bereits im Stadium der Projektidentifizierung und -planung städtischer Infrastrukturvorhaben, z. B. im Grundwasserbereich, Umweltstandards angewandt werden. – Vorhaben im Bereich des städtisch-industriellen Umweltschutzes. Hier werden Instrumente für den innerbetrieblichen Umweltschutz wie z. B. das „Profitable Umweltmanagement“ und EMAS sowie ISO 14 000 eingesetzt. – Beratung der Textilindustrie in der Anwendung von Umweltstandards wie Öko-Tex 100 und Öko-Tex 1000 und der neuen OEKO-TEX®-Zertifizierung ‚Sustainable Textile Production (STeP)‘. – Zusammenarbeit mit der Wirtschaft: Über das Programm develoPPP.de wird z. B. der Sportausstatter PUMA dabei unterstützt, in Bangladesch, Kambodscha , Indonesien und China bei seinen Zulieferern aus der Schuh- und Bekleidungsindustrie nachhaltige Umweltstandards einzuführen. 19. Welche Anstrengung hat die Bundesregierung unternommen, um sich insbesondere in Südostasien für einen besseren Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter in der globalen Lieferkette einzusetzen? Das BMZ prüft zurzeit ein Regionalvorhaben zur Verbesserung der Arbeits- und Sozialstandards in der asiatischen Textilindustrie. Es ist geplant in den Ziellän- dern Bangladesch, Kambodscha und Pakistan in enger Abstimmung mit der Drucksache 18/2077 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Internationalen Arbeitsorganisation konkrete Maßnahmen auf Fabrikebene umzusetzen und einen Regionalaustausch zu etablieren. In Bangladesch wird das Programm Sozial- und Umweltstandards in der Textilindustrie seit Jahren erfolgreich umgesetzt. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 20. Welche konkreten Arbeitsschritte und Projekte hat die Bundesregierung unternommen und geplant, um China, als einen der wichtigsten deutschen Handelspartner im Bereich Sportkleidung in ihrer „Überlebensfrage“ zu unterstützen, „in ein nachhaltiges und umweltschonendes Wachstum zu investieren“ (Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, auf seiner Delegationsreise in die Volksrepublik China im April 2014)? Die Umsteuerung der chinesischen Volkswirtschaft auf einen nachhaltigen Wachstumspfad hat auf der Reise des Bundesministers für Wirtschaft und Energie , Sigmar Gabriel, nach China eine zentrale Rolle gespielt. Das Thema der Nachhaltigkeit berührt auch Fragen der Produktsicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die chinesische Partnerbehörde für Produktsicherheit und Marktüberwachung arbeiten seit mehreren Jahren sehr erfolgreich auf dem Gebiet der Produktsicherheit zusammen. Bei dieser Zusammenarbeit geht es um die Kooperation zu technischen Produkten. Sportbekleidung wird von dieser Zusammenarbeit nicht erfasst. 21. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der großen Nachfragemacht der Konzerne und den Umweltbelastungen sowie prekären Arbeitsbedingungen in der Textilproduktion in Entwicklungsländern? Nein. 22. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der 5. Weltsportministerkonferenz im Jahr 2013, welche in Deutschland stattgefunden hat, für Nachhaltigkeits - und Gesundheitsstandards bei Sportbekleidung ausgesprochen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie angemahnt, und wann werden diese umgesetzt? b) Wenn nein, warum nicht? Eine spezifische Behandlung von Fragen in Bezug auf Nachhaltigkeits- und Gesundheitsstandards bei Sportbekleidung ist im Rahmen der 5. Weltsportministerkonferenz nicht erfolgt. In Anerkennung der wachsenden Bedeutung der Sportindustrie und ihrer Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung (siehe „Berliner Erklärung“, Nummer 2.7) hat sich die 5. Weltsportministerkonferenz im Wesentlichen mit Nachhaltigkeitsaspekten im Kontext von Sportgroßveranstaltungen sowie in der Sportpolitik beschäftigt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2077 23. Gedenkt die Bundesregierung, sich auch auf nationaler Ebene für Nachhaltigkeits - und Gesundheitsstandards in der Sportindustrie einzusetzen? a) Wenn ja, welche Initiativen sind derzeit geplant? b) Steht sie diesbezüglich bereits in Kontakt mit dem Deutschen FußballBund e. V. (DFB), damit auch in den nationalen Ligen fair gehandelte Produkte, wie z. B. der „Fairtrade-Sportball“, eingesetzt werden? Nachhaltigkeits- und Gesundheitsstandards bei der Herstellung von Sportbekleidung liegen in der Verantwortlichkeit der Sportindustrie selbst, die an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Die Bundesregierung steht bezüglich des Einsatzes von fair gehandelten Produkten nicht in Kontakt zum DFB. Aus dem Nachhaltigkeitsbericht des DFB geht jedoch hervor, dass er Wert auf Nachhaltigkeit legt und z. B. FairtradeKaffee verwendet sowie mit Caterern zusammenarbeitet, die entsprechende Anforderungen erfüllen. 24. Steht die Bundesregierung mit anderen europäischen Mitgliedstaaten zu diesem Thema im Arbeitsaustausch? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit anderen europäischen Mitgliedstaaten sowie zuletzt im Rahmen des am 21. Mai 2014 vom Rat der EU-Sportminister angenommenen EU-Arbeitsplans Sport für die Jahre 2014 bis 2017 fortwährend für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten generell im Sportbereich eingesetzt. Ein Arbeitsaustausch zu dem spezifischen Thema ist bis dato nicht erfolgt. 25. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Sportvereine dabei zu unterstützen, nachhaltig produzierte Sportbekleidung einzukaufen , und welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung? Plant die Bundesregierung zur Unterstützung eine Initiative? Das Bundesministerium des Innern, dem die Förderung des Spitzensports auf Bundesebene federführend obliegt, fördert u. a. die für die Organisation des Spitzensports zuständigen Bundessportfachverbände. Eine direkte Unterstützung der Sportvereine, etwa beim Kauf von nachhaltig produzierter Sportkleidung , erfolgt nicht. Eine entsprechende Initiative ist nicht geplant. 26. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsaktivitäten des DFB bezogen auf Umwelt- und Gesundheitsfragen? Sollte aus Sicht der Bundesregierung auch das Thema nachhaltig produzierter Sportbekleidung in die Aktivitäten aufgenommen werden? Im Nachhaltigkeitsbericht werden die gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Aktivitäten des DFB dokumentiert. In der Satzung wurde das nachhaltige Handeln im Jahr 2010 verankert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 27. Gehört aus Sicht der Bundesregierung zu einem gesunden Freizeit- und Leistungssport, gerade im Marketing von Sportgroßveranstaltungen, auch eine gesunde Sportbekleidung, und kann aus Sicht der Bundesregierung von einer gesunden Sportbekleidung gesprochen werden, wenn die Herstellung der Sportbekleidung unter schwierigen sozialen Bedingungen Drucksache 18/2077 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ohne Beachtung von Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfolgt? Siehe Antwort zu Frage 23. 28. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung, dass einzelnen Fußballspielern von den Sportartikelherstellern bis zu mehrere Millionen Euro für das Tragen eines bestimmten Fußballschuhs gezahlt werden ? Passt dies zu einer nachhaltigen Ausrichtung des Sports, wie es im Nachhaltigkeitsbericht des DFB formuliert ist? Der Abschluss von (Werbe-)Verträgen fällt unter Beachtung des Grundsatzes der Autonomie des organisierten Sports in dessen Organisationshoheit. Der Abschluss unterliegt den Bedingungen des freien Marktes, die Vertragspartner sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333