Deutscher Bundestag Drucksache 18/2082 18. Wahlperiode 09.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1844 – Export ausgemusterter Wasserwerfer und ihr Einsatz zur Bekämpfung europäischer Krisenproteste Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Längerem plant die Polizei in London die Beschaffung von Wasserwerfern , um damit für weitere Aufstände, wie im Jahr 2011, in Tottenham gerüstet zu sein. Die halbprivate und mit weitgehenden Polizeiaufgaben betraute Association of Chief Police Officers (ACPO) will die Geräte bei Protesten gegen „derzeitige und womöglich zukünftige Austeritätsprogramme“ einsetzen (The Guardian, 22. Januar 2014). Jedoch sind die fahrenden Wasserkanonen auch in Großbritannien umstritten: Bernard Hogan-Howe, der Leiter der für London zuständigen Metropolitan Police, lehnte sie zunächst ab (BBC, 24. Dezember 2011), die britische Innenministerin Theresa May verweist auf eine fehlende Erlaubnis für den Gebrauch der Wasserwerfer (The Telegraph, 8. August 2011). Eine Sondergenehmigung existiert bislang lediglich in Irland. London will die Wasserwerfer aus Deutschland ordern. Es handelt sich dabei um ausgemusterte Fahrzeuge des Typs „WaWe9000“ der Firma Albert Ziegler GmbH, die nach und nach durch den leistungsfähigeren „WaWe10000“ von der österreichischen Firma Rosenbauer ersetzt werden (Telepolis, 13. Oktober 2010). Obwohl größtenteils Landespolizeien mit den futuristisch anmutenden Fahrzeugen bedacht werden, handelt es sich um eine Bundesbeschaffung. Kürzlich machte das neue Modell Negativschlagzeilen, als das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ über Beschädigungen durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen berichtete (21. April 2014). Das Land Berlin dementiert die Meldungen jedoch. In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt der Innensenat , es habe sich um unbedeutende Schäden an der Schutzverglasung gehandelt (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/13738). Diese sei „gemäß der technischen Richtlinie hergestellt, getestet, verbaut“ worden. Ähnlich antwortet das Bundesministerium des Innern auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag: Bei der Übung der Polizei in Thüringen hätten sich lediglich Haarrisse „in der Schutzlackierung der Frontscheibe“ geDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juli 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zeigt (Bundestagsdrucksache 18/1703). Untersuchungen der Bundespolizei hätten belegt, dass die Schutzfunktion der Scheibe dadurch nicht beeinträchtigt würde. Die Bundesregierung macht in der Antwort auch Angaben zur Häufigkeit von Einsätzen in 2013. Angeführt wird die Liste von Sachsen (97) und Drucksache 18/2082 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hamburg (64), es folgen Nordrhein-Westfalen (31) und Niedersachsen (14). In keinem Bundesland werden Statistiken über die Beimischung chemischer Reizstoffe geführt. Die von London geplante Beschaffung hatte unter anderem britische Bürgerrechtsgruppen bewegt, den aus Stuttgart stammenden Rentner Dietrich Wagner einzuladen. Dietrich Wagner hatte bei Protesten gegen den neuen Bahnhof „Stuttgart 21“ in einem später als rechtswidrig eingestuften Polizeieinsatz sein Augenlicht verloren. Im Februar reiste Dietrich Wagner nach London und traf sich mit Parlamentariern. „Einwohner Großbritanniens, hütet euch vor Wasserwerfern !“, schrieb Dietrich Wagner in der Tageszeitung „The Telegraph“ vom 21. Februar 2014. Der für die Polizei zuständige Vizebürgermeister Stephen Greenhalgh hat dem zum Trotz drei deutsche Distanzwaffen aus Deutschland geordert. Zuständig ist das „Mayor’s Office for Policing and Crime“ (MOPAC), das Stephen Greenhalgh untersteht. Dies geht aus einem Dokument hervor, das auf der Webseite der Stadtverwaltung online gestellt wurde und das Datum vom 9. Juni 2014 trägt (http://tinyurl.com/knoyo5h). Stephen Greenhalgh folgt damit einem Antrag des Polizeichefs Bernard Hogan-Howe, der seine Meinung zu den Wasserwerfern demnach geändert hat. Laut Scotland Yard werde damit eine „große Lücke“ in der Bekämpfung öffentlicher Unruhen gestopft. Pro gebrauchtem Wasserwerfer verlangt das deutsche Bundesministerium des Innern 113 000 Euro. Hinzu kommen weitere 157 000 Euro für Transport sowie Umbau der Fahrzeuge für die Nutzung auf den Straßen Londons. Den hastigen Zuschlag für den Kauf der Geräte begründet die Stadtverwaltung Londons mit der Gefahr, dass ansonsten eine „andere europäische Sicherheitsbehörde “ zugreifen könnte, und London dann zum Kauf teurerer Geräte gezwungen wäre. Es gebe eine „bewiesene Nachfrage“ nach Gebrauchtwasserwerfern in Europa. Allerdings hat das deutsche Bundesinnenministerium für die Kaufentscheidung eine Frist bis Ende Juli 2014 gewährt. Dies geht ebenfalls aus dem im Internet einsehbaren Dokument hervor. Stephen Greenhalgh erklärt, es gebe zwar keine Erkenntnisse für erwartete Proteste, diese seien aber im Sommer statistisch häufiger zu erwarten. Daher müsse die Polizei nun zugreifen . Die Tageszeitung „The Guardian“ mutmaßt, dass der Kauf trotz fehlender Genehmigung politische Gründe habe, wonach sich der Londoner Bürgermeister Boris Johnson gegenüber der Innenministerin Theresa May als Hardliner präsentieren möchte (The Guardian, 11. Juni 2014). So habe er dem rechtsgerichteten Journalisten Nick Ferrari angeboten, sich sogar von einem Wasserwerfer abspritzen zu lassen. Die Kaufentscheidung ist unter britischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern höchst umstritten, es hagelt Kritik (http://tinyurl.com/msjtfhg). Mittlerweile machen mehrere Bürgerrechtsgruppen gegen die Beschaffung der deutschen Wasserwerfer mobil. Unter dem Motto „Boris bargains“ wird dazu aufgerufen , Eingaben bei Politikerinnen und Politikern zu machen und das Schaffen vollendeter Tatsachen zu kritisieren (www.defendtherighttoprotest.org/ boris-wants-water-cannon-to-quell-anti-austerity-protests-and-we-have-tostop -him/). Gleichzeitig ging ein Video auf Youtube online, das die Gefährlichkeit der Wasserwerfer unter anderem mit Bildern gewalttätig unterdrückter Proteste in Deutschland belegt („The Shocking Truth about Water Cannons in 2 Minutes“, www.youtube.com/watch?v=ANXSBdKaoqI). Laut Aussage der Bundesregierung verfügt die Bundespolizei derzeit über 15 und die Landespolizeien über 46 Wasserwerfer. 24 neue Geräte des Typs „WaWe10000“ seien bereits gekauft worden. Weitere 25 sollen bis zum Jahr 2017 beschafft werden. Ausgemusterte Geräte würden dann über die Länder sowie über den Bund durch die Verwertungsplattform der Behörden und Dienste der Bundesrepublik Deutschland (VEBEG) veräußert. Allerdings würden nur 18 fahrbare Distanzwaffen außer Dienst gestellt. Zu schließen ist daraus, dass der Gesamtbestand der Wasserwerfer bei deutschen Polizeien stark ansteigt. Die Bundesregierung hält Wasserwerfer für ein „mildes und verhältnismäßiges Mittel“. Es handelt sich nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Frage- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2082 steller aber um hochgefährliche Distanzwaffen, die schwere Verletzungen hervorrufen können. Schon die Beschaffung der mit noch mehr Wasserdruck arbeitenden „WaWe10000“ ist eine nicht zu rechtfertigende technische Aufrüstung gegen politischen Ungehorsam. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen es besonders kritisch, dass die zu ersetzenden gebrauchten Geräte nun auf den europäischen Markt gelangen, um Polizeien, wie in London, gegen erwartete Krisenproteste zu wappnen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wasserwerfer sind ein nach deutschem Recht zugelassenes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, deren Anwendung entsprechende Gesetze, Verwaltungs- und Dienstvorschriften regeln. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 29. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3977) sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1703) verwiesen. 1. Wie viele „WaWe10000“ werden von Bundespolizeien und nach Kenntnis der Bundesregierung von Länderpolizeien insgesamt beschafft, wie viele „WaWe9000“ insgesamt ausgemustert, wie viele davon veräußert, wie viele verschrottet, und inwiefern nimmt der Gesamtbestand deutscher Wasserwerfer nach Ende der Beschaffungsmaßnahme zu oder ab (bitte unter Angabe des jeweiligen Jahres)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 4. Juni 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1703) wird verwiesen. 2. Sofern der Gesamtbestand deutscher Wasserwerfer nach Ende der Beschaffungsmaßnahme zunimmt, welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür an? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Inwiefern wurden bzw. werden tatsächlich alle Wasserwerfer, wie auf Bundestagsdrucksache 18/1703 erklärt, „technisch abgerüstet“? Die Fahrzeuge werden vor einer Veräußerung über die Verwertungsplattform der VEBEG durch Ausbau der polizeitechnischen Sonderausstattung abgerüstet. Hierzu gehören die Zumischeinrichtung, die Wenderohre, der Heckwerfer und die Bedienpulte. Bei einer Verwertung sind die Fahrzeuge somit immer abgerüstet . Eine weitere Verwendung als Wasserwerfer ist damit ausgeschlossen. Drucksache 18/2082 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Seit wann war der Bundesregierung bekannt, dass die britische Polizei die Beschaffung deutscher Wasserwerfer „WaWe9000“ der Firma Albert Ziegler GmbH in Erwägung zog? a) Inwiefern ist nachvollziehbar, ob die britische Polizei dabei auf eine Ausschreibung reagierte oder der Verkauf zunächst anderweitig angebahnt oder besprochen wurde? b) Was ist der Bundesregierung über Ziel und Zweck des Kaufs durch die Stadtverwaltung London bekannt? c) Wann und mit welchem Inhalt hatten welche Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden hinsichtlich eines Kaufs der Wasserwerfer „WaWe9000“ jeweils Kontakt mit der halbprivaten und mit weitgehenden Polizeiaufgaben betrauten Association of Chief Police Officers (ACPO), Scotland Yard, Bernard Hogan-Howe, dem Leiter der für London zuständigen Metropolitan Police, dem für die Polizei zuständigen Londoner Vizebürgermeister Stephen Greenhalgh, dem „Mayor’s Office for Policing and Crime“ (MOPAC) oder dem Büro der Innenministerin Theresa May? d) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom MOPAC in dem Dokument vom 9. Juni 2014 beschrieben, zu, deutsche Behörden hätten ihren britischen Partnern vorgerechnet, dass eine Neubeschaffung von Wasserwerfern teurer sei („evidence received from the German police shows that new water cannon cost around £870,000, meaning that for each German device purchased MOPAC avoid costs of approximately 097,000 or £2,391,000 in total.“)? Das Interesse der Metropolitan Police London an deutschen Wasserwerfern 9 ist seit März 2013 bekannt. Das Bundespolizeipräsidium hat seit Mai 2013 mehrere Kontakte mit Vertretern der Metropolitan Police London gehabt, zu denen keine der in der Frage namentlich genannten Personen gehörte. Inhalt war zunächst die praktische und technische Vorstellung der ausgesonderten Wasserwerfer 9 der Bundespolizei. Dabei wurde auch über deren Preis und Leistungsfähigkeit im Vergleich zu einem entsprechenden Neukauf informiert. Am 30. Juni 2014 wurde ein Vertrag über den Verkauf von drei ausgesonderten Wasserwerfern 9 geschlossen. Über Ziel und Zweck des Erwerbs liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu Angelegenheiten der britischen Polizei. 5. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der britischen Polizei im Dezember 2013 bereits ein anderes Angebot unterbreitet worden war, die versprochenen Geräte nach Ablauf einer Kaufoption aber an einen anderen Kunden verkauft wurden („When previous cannon were offered by the German police to the MPS with a time limit of December 2013 these were sold to another purchaser following the expiration of that deadline“)? a) Um wie viele Geräte handelte es sich bei dem ursprünglichen Angebot, und welche Summe war anvisiert worden? b) Um welchen „anderen Kunden“ für die von Großbritannien zu erwerbenden „WaWe9000“ handelte es sich dabei („it has become clear that the option for them to sell the devices is credible as another purchaser has already been identified“)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2082 c) Inwiefern wurden die hier in Rede stehenden, für den Verkauf bestimmten Wasserwerfer ebenfalls, wie auf Bundestagsdrucksache 18/1703 erklärt , „technisch abgerüstet“? Es gab keine förmliche Kaufoption für bestimmte Fahrzeuge. Im Mai 2013 waren mehrere ausgesonderte Wasserwerfer 9 der Bundespolizei vorhanden, die zum Stückpreis von 35 000 Euro an die Metropolitan Police hätten verkauft werden können. Diese Fahrzeuge wurden dann nach dem in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Verfahren verwertet. Nach dem Mai 2013 sind weitere Wasserwerfer 9 ausgesondert worden, die jeweils bis zu ihrer technischen Abrüstung ggf. für einen Verkauf als Wasserwerfer an andere Polizeibehörden zur Verfügung standen bzw. stehen. 6. Wann hat die Stadtverwaltung Londons nach Kenntnis der Bundesregierung wem gegenüber endgültig erklärt, Wasserwerfer des Typs „WaWe9000“ kaufen zu wollen? a) Inwiefern sind britische Behörden zuvor in Deutschland vorstellig geworden , um die Geräte in Augenschein zu nehmen oder sogar zu testen? b) Wo fanden diese Treffen statt? c) Inwiefern lässt sich rekonstruieren, welche Geräte aus welchem Bundesland bzw. welchem Standort der Bundespolizei konkret nach London geliefert werden? d) Wie teuer sind die gekauften „WaWe9000“ im Einzelnen? e) Was ist der Bundesregierung über weitere Kosten für Transport sowie Umbau der Fahrzeuge für die Nutzung auf den Straßen Londons bekannt , und welche technischen Maßnahmen müssen hierfür getroffen werden? f) Inwiefern werden mit Umbauten oder Transporten auch deutsche Firmen beauftragt, um welche handelt es sich dabei, und welche Kosten entstehen für welche konkreten Maßnahmen? g) Inwiefern wurden oder werden die Maßnahmen offen ausgeschrieben? h) Wann werden die Geräte geliefert? Mit Schreiben vom 10. Juni 2014 teilte die Metropolitan Police dem Bundespolizeipräsidium die Entscheidung zum Kauf von drei Wasserwerfern 9 zum angebotenen Stückpreis von 35 000 Euro mit. Zuvor hatten Vertreter der Metropolitan Police ausgesonderte Fahrzeuge dieses Typs am Standort der Bundespolizeiabteilung in Bad Düben besichtigt. Die angebotenen Fahrzeuge hatten ihren Standort bei den Bundesbereitschaftspolizeiabteilungen Hünfeld und Ratzeburg. Bei Abschluss des Kaufvertrages wurde vereinbart, dass der Käufer die Transportkosten trägt und den Transport organisiert. Von deutscher Seite erfolgten keine Umbaumaßnahmen an den Fahrzeugen. Die Kennzeichnung der Bundespolizei wurde entfernt. 7. Inwiefern macht die Bundesregierung den Export ihrer Wasserwerfer „WaWe9000“ von dem Vorliegen einer Genehmigung im Zielland abhängig , dass diese dort überhaupt eingesetzt werden können? Sofern entsprechende Genehmigungen vernachlässigt werden, welche Gründe sind hierfür maßgeblich? Der Bundesregierung obliegt es nicht, die Zulässigkeit des Einsatzes von Wasserwerfern in ausländischen Staaten zu beurteilen. Für die Ausfuhr dieser Drucksache 18/2082 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fahrzeuge in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland bestehen keine Exportbeschränkungen. 8. Welche „Untersuchungen“ hat die Bundespolizei angestellt, um zu belegen , dass die Schutzfunktion der Scheibe der „WaWe10000“ trotz Beschädigungen durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen nicht beeinträchtigt worden sei (Bundestagsdrucksache 18/1703)? Die Bundespolizei hat entsprechende Einwirkungen nachgestellt und anschließend eine optische Oberflächenprüfung durchgeführt. Die Haarrisse in der Schutzlackierung entsprechen den natürlichen Alterungserscheinungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 29. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3977) und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1703) verwiesen. 9. Aus welchem Grund werden nach Kenntnis der Bundesregierung in keinem Bundesland Statistiken über die Beimischung chemischer Reizstoffe bei Einsätzen von Wasserwerfern geführt (Bundestagsdrucksache 18/1703)? Wieso verzichtete auch die Bundespolizei bis zum Jahr 2012 auf entsprechende Nachweise, und aus welchem Grund werden diese für die Jahre 2013 und 2014 geführt? Zur Evaluierung der neuen Technik wird die Wasserabgabe unter Beimischung von Reizstoffen seit dem Jahr 2013 auf Bundesebene statistisch erfasst. Zuvor wurde hierfür keine Veranlassung gesehen. Über weitere statistische Erhebungen der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Artikel des aus Stuttgart stammenden Rentners Dietrich Wagner in der Tageszeitung „The Telegraph“, in der er vor der Gefährlichkeit der deutschen Wasserwerfer warnt, diese demnach also keineswegs als ein „mildes und verhältnismäßiges Mittel“ anzusehen sind? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 4. Juni 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1703) wird verwiesen. 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem Video auf „YouTube“, das die Gefährlichkeit von Wasserwerfern unter anderem mit Bildern polizeilich unterdrückter Proteste in Deutschland belegen soll („The Shocking Truth about Water Cannons in 2 Minutes“, www.youtube. com/watch?v=ANXSBdKaoqI)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Inwiefern trifft die Einschätzung der Stadtverwaltung Londons nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es eine große Nachfrage nach gebrauchten deutschen Wasserwerfern gebe? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 wird verwiesen. Im Übrigen bewertet die Bundesregierung die Einschätzung ausländischer Stellen nicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2082 13. Inwiefern trifft die Einschätzung der Stadtverwaltung Londons nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach im Falle eines Zögerns eine „andere europäische Sicherheitsbehörde“ zugreifen könnte? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Im Übrigen bewertet die Bundesregierung die Einschätzung ausländischer Stellen nicht. 14. Inwiefern ist die Nachfrage nach deutschen Gebrauchtwasserwerfern nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich höher als das Angebot? Es werden sukzessive weitere Wasserwerfer 9 ausgesondert. Aufgrund des in der Antwort zur Frage 3 dargestellten Verfahrens stehen diese jeweils nur für begrenzte Zeit mit ihrer polizeitechnischen Sonderausrüstung zur Verfügung. Bei der anschließenden Verwertung über die VEBEG finden sich in der Regel mehrere Bieter. 15. Aus welchem Grund werden die Wasserwerfer „WaWe9000“ auch von den Bundesländern veräußert (Bundestagsdrucksache 18/1703), obwohl etwa das Land Berlin betont, bei den neuen „WaWe10000“ handele es sich um eine Bundesbeschaffung (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/13738)? Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungsvereinfachung werden die auf Kosten des Bundes gelieferten Fahrzeuge der Bereitschaftspolizeien der Länder nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes verwertet. Die Erlöse werden an das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern überwiesen . 16. Mit welchen Regierungen welcher weiterer Staaten sind die zuständigen Stellen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesländer bzw. etwaige beauftrage Subunternehmen zur Veräußerung von Gebrauchtwasserwerfern des Typs „WaWe9000“ im Gespräch? a) Welche Behörden welcher Staaten oder auch Privatpersonen haben bereits Kaufabsichten für „WaWe9000“ mitgeteilt, welche Kaufoptionen wurden gewährt, welche Fristen für einen endgültigen Zuschlag wurden vereinbart, und um wie viele Geräte soll es sich dabei jeweils handeln? b) Inwieweit sind ausländische Behörden oder Privatpersonen bereits in Deutschland vorstellig geworden, um „WaWe9000“ in Augenschein zu nehmen oder zu testen, und wo fanden diese Treffen jeweils statt? c) Welche Behörden welcher Staaten oder auch Privatpersonen haben bereits „WaWe9000“ gekauft, um wie viele Geräte handelt es sich dabei, welcher Kaufpreis wurde vereinbart, und wann werden die Geräte geliefert ? d) Welche Verkäufe sind über die Bundesländer und welche über den Bund durch die VEBEG abgewickelt worden? Frankreich hat ein Interesse an dem Wasserwerfer 9 bekundet. Einer Delegation aus dem französischen Innenministerium wurden entsprechende Fahrzeuge in der Bundespolizeiabteilung Sankt Augustin vorgestellt. Eine konkrete Kaufabsicht wurde nicht geäußert. Wasserwerfer werden nicht an private Personen oder Unternehmen verkauft. Ein Verkauf erfolgte lediglich an die Metropolitan Police. Drucksache 18/2082 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Übersicht zur Verwertung von Wasserwerfern 9 nach dem in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Verfahren: 17. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Kaufoptionen für die „WaWe9000“ zurückzuziehen, um die Verkäufe zunächst zu stoppen, und welche finanziellen Konsequenzen ergäben sich daraus? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, den bereits erfolgten Verkauf ausgesonderter Wasserwerfer 9 an die Metropolitan Police rückgängig zu machen. Alternative zu einem Verkauf ist die Verwertung nach dem in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Verfahren. Der dabei jeweils erzielbare Erlös lässt sich nicht prognostizieren. Aussonderungsjahr Anzahl Auftraggeber 2006 1 Bund 2009 2 Bund 2009 2 Länder 2010 4 Länder 2012 5 Länder 2013 6 Länder 2014 2 Länder Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333