Deutscher Bundestag Drucksache 18/2103 18. Wahlperiode 14.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1899 – Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Multikomponentenprotokoll der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, seine Ammoniakemissionen (NH3-Emissionen) zu reduzieren und ab dem Jahr 2010 nicht mehr als 550 000 Tonnen pro Jahr auszustoßen. Weiterhin hat Deutschland im Zuge der Novellierung des Protokolls eine Reduktion der NH3-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 5 Prozent gegenüber dem Wert des Jahres 2005 zugesagt. Auch die NECRichtlinie (Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen) gibt eine Emissionshöchstmenge von 550 000 Tonnen für NH3 vor. Laut Umweltbundesamt (UBA) stammen 95 Prozent der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, überwiegend aus der Tierhaltung. Durch den Einbau von Abluftfiltern bei Tierhaltungsanlagen lassen sich 70 bis 90 Prozent der NH3-Emissionen abscheiden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen“, Bundestagsdrucksache 17/12918, S. 2). Mehrere Bundesländer schreiben inzwischen in so genannten Filtererlässen den verpflichtenden Einbau von Filtern bei bestimmten Tierhaltungsanlagen (bei Neubau und Umbau) vor, ebenso die Nachrüstung von Altanlagen innerhalb gewisser Fristen. Aus Sicht des Umweltschutzes und der Landwirtschaft, für die es durch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, wäre jedoch eine bundesweit einheitliche Regelung wünschenswert. Diese könnte über die Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft im Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgen. Nach eigenen Angaben prüft die Bundesregierung regelmäßig, „ob die Weiterentwicklung des Standes der Technik eine Anpassung der einschlägigen Regelwerke erforderlich macht“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12918, S. 2). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 10. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/2103 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ammoniakemissionen seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Jahren in Tonnen auflisten )? Alle nachfolgend genannten Emissionsdaten sind in kt (= Kilotonne = 1 000 t) angegeben. In der nachstehenden Tabelle sind die Ammoniakemissionen der Jahre 2005 bis 2012 dargestellt. 2. Welche ökologischen und/oder gesundheitlichen Schäden verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung das gegenwärtige Level an Ammoniakemissionen , insbesondere in der näheren Umgebung großer Mastanlagen, und mit welchen Folgekosten dieser Schäden ist in welchen Bereichen zu rechnen ? Ammoniak trägt insbesondere zur Eutrophierung und Versauerung von Ökosystemen und zur Bildung sekundärer Feinstäube bei. Die damit im Zusammenhang stehenden Umweltkosten können derzeit nur grob abgeschätzt werden. Die aktuelle Methodenkonvention des Umweltbundesamtes nennt als Anhaltspunkt gesamtgesellschaftliche Umweltkosten von 27 Euro je Kilogramm emittierten Ammoniaks; vor allem im Bereich der Auswirkungen auf Ökosysteme konnten dabei aber bisher nur Teilaspekte berücksichtigt werden (www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekonomische-bewertung-vonumweltschaeden -0). Insbesondere liegt der Bundesregierung keine differenzierte Analyse der ökologischen und/oder gesundheitlichen Schäden aufgrund der Ammoniakemissionen in der Nähe von Mastanlagen vor. 3. Hält Deutschland seine internationalen Verpflichtungen (max. 550 000 Tonnen NH3-Ausstoß pro Jahr ab dem Jahr 2010) ein, und wenn nein, warum nicht? Gemäß der aktuellen Berichterstattung 2014 zur EU-Richtlinie über Nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (2001/81/EG) wurde die festgelegte Emissionshöchstmenge von 550 kt NH3 in den Jahren 2010 und 2012 eingehalten (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 1). Die Überschreitung im Jahr 2011 um etwa 10 kt ist hauptsächlich auf die markt- und preisbedingten Absatzschwankungen von Mineraldünger zurückzuführen. Im Wirtschaftsjahr 2010/2011 (entspricht dem Berichtsjahr 2011) wurden aus Handelsdüngern im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2009/2010 (entspricht dem Berichtsjahr 2010) rund 200 kt Stickstoff mehr abgesetzt, davon knapp 100 kt Stickstoff in Form von Harnstoff, der von allen Stickstoffdüngern den höchsten Emissionsfaktor besitzt. Entwicklung der Ammoniakemissionen von 2005 bis 2012 (in kt) Ammoniakemissionen nach Emissionsquellen (in kt) e 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt 572,2 568,1 566,1 566,9 574,1 548,5 560,1 545,4 1. Energiewirtschaft und Verkehr 28,2 26,8 24,7 24,3 22,9 21,6 20,7 19,7 2. Industrieprozesse 12,2 13,8 12,3 12,0 11,3 11,4 11,7 11,6 3. Lösemittelverwendung 3 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 4. Landwirtschaft 530,1 525,7 527,4 528,9 538,2 513,7 526,0 512,3 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2103 4. Welche Maßnahmen hat Deutschland seit dem Jahr 2005 ergriffen, um insbesondere die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren? Neben der Umsetzung des Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom April 2011 zur konkreteren Auslegung der Vorschrift zur „unverzüglichen Einarbeitung “ bestimmter Düngemittel gemäß § 4 Absatz 2 der Düngeverordnung, der zu einer Überarbeitung der Vollzugsvorschriften der Länder geführt hat, wurde die Berichterstattung u. a. bei den Aktivitätsdaten der Haltungsverfahren für Nutztiere und Ausbringungsverfahren für Wirtschaftsdünger auf der Grundlage von Daten der Landwirtschaftszählung 2010 sowie einer Sondererhebung im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung 2011 aktualisiert. Ebenso wurden die Energiebedarfsberechnung und Futterkennwerte für Rinder und Schweine auf den aktuellen Stand gebracht und Datenergänzungen bei Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren u. a. in Bezug auf Abluftreinigungsanlagen, stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen vorgenommen. Zur weiteren Verringerung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung ist die Weiterentwicklung der Haltungssysteme notwendig. Die Bundesregierung unterstützt dies durch verschiedene Forschungs- und Förderungsmaßnahmen. Außerdem überprüft die Bundesregierung regelmäßig, ob die Weiterentwicklung des Standes der Technik eine Anpassung der einschlägigen Regelwerke erforderlich macht. 5. Wie viel NH3 dürfte Deutschland ab dem Jahr 2020 maximal ausstoßen, um seine Verpflichtung einer 5-prozentigen Reduktion gegenüber dem Jahr 2005 zu erfüllen? Wird Deutschland diese Reduktion nach Einschätzung der Bundesregierung erreichen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung konkret welchen Einsparbeitrag erreichen, um die Reduktion bis zum Jahr 2020 zu erreichen ? Nach der offiziellen Emissionsberichterstattung 2014 an die Europäische Kommission hat Deutschland im Jahr 2005 ca. 572 kt NH3 emittiert (siehe auch Antwort zu Frage 1). Um die im novellierten Göteborg-Protokoll festgelegte 5-prozentige Minderung zu erreichen, müsste Deutschland daher die Ammoniakemissionen bis 2020 auf ca. 544 kt reduzieren. Diese absolute Zahl kann sich aufgrund möglicher Aktualisierungen und Korrekturen im Emissionsinventar, die die internationale Vereinbarung ausdrücklich vorsieht, jedoch zukünftig noch ändern . Zurzeit geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Menge erreichbar ist. Nach aktuellen Prognosen des Umweltbundesamtes wird mit bisher eingeleiteten Regelungen und Maßnahmen bis zum Jahr 2020 eine Emissionsminderung von 3,4 Prozent erreicht. Die zusätzlich erforderlichen Emissionsminderungen sollen unter anderem durch die Verpflichtung zur Anwendung emissionsarmer Ausbringverfahren für Wirtschaftsdünger und die verpflichtende Einarbeitung von Geflügelmist innerhalb von 4 Stunden erreicht werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen bereitet die Bundesregierung derzeit eine Novellierung der Düngeverordnung vor. Weitere Emissionsminderungen sollen durch die Anpassung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (z. B. vermehrter Einsatz der Abluftreinigung in der Schweinemast) erreicht werden. Mit den genannten Maßnahmen könnten nach derzeitigen Schätzungen bis 2020 Emissionsminderungen von ca. 30 kt NH3 erreicht werden. Drucksache 18/2103 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Regelungen haben die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um die NH3-Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren, und wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag, den die Länderregelungen zur Reduktion der Emissionen leisten können? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Länder verschiedene Maßnahmen zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung ergriffen haben; diese reichen von der Ausgestaltung von Programmen zur Förderung emissionsarmer Haltungsformen und Ausbringungstechniken bis hin zu immissionsschutzrechtlichen Anforderungen wie dem Einbau von Abluftreinigungsanlagen. Der Bundesregierung liegt keine systematische Aufstellung von Maßnahmen in den einzelnen Ländern vor. Bund und Länder stellen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Bundes- und Landesmittel für die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Soweit Landesregierungen dieses Angebot in Anspruch nehmen, können Landwirte, die freiwillig an diesen Maßnahmen teilnehmen, nach dem GAK-Rahmenplan 2014 bis 2017 bis zu 60 Euro je Hektar Bezugsfläche erhalten, wenn sie dafür sorgen, dass der gesamte flüssige Wirtschaftsdünger im Sinne des § 2 des Düngegesetzes auf den Flächen des Betriebes mit Geräten ausgebracht wird, die den Wirtschaftsdünger direkt in den Boden oder unter den Grünland- oder mehrjährigen Ackerfutterpflanzenbestand einbringen. Nach einer Abfrage (Stand April 2014) beabsichtigen die Länder Bayern, Bremen , und Schleswig-Holstein diese Maßnahme ab 2015 anzubieten. 7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Landwirtschaftsverbände (vgl. z. B. www.rlv.de/rlv_.dll?pageID=6851), dass die Länderregelungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und wenn ja, hält die Bundesregierung es aus diesem Grund für nötig, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse in Bezug auf die Wettbewerbswirkungen von divergierenden Länderregelungen vor. Soweit sich ein Stand der Technik entwickelt hat, ist die Bundesregierung bestrebt, diesen einheitlich festzulegen . Im Rahmen der Anpassung der Technischen Anleitung (TA) Luft (vgl. Antwort zu Frage 8) soll dies auch für Tierhaltungsanlagen geschehen. Die Genehmigungsbehörden haben bei ihren Entscheidungen den Stand der Technik gemäß TA Luft zu berücksichtigen. Soweit sich der Stand der Technik fortentwickelt hat, kann dieser der Genehmigungsentscheidung zugrunde gelegt werden . Beim Einsatz von Abluftreinigungsanlagen spielt dabei die Bestandsgröße und die damit verbundene Betrachtung der Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle. 8. Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft in dieser Legislaturperiode, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant eine Anpassung der TA Luft in dieser Legislaturperiode . 9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorstoß der Europäischen Kommission, im Rahmen des so genannten Luftreinhaltungspakets die Ammoniak- und Methanemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 39 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu reduzieren? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2103 Hält die Bundesregierung dies für ökologisch wünschenswert, und mit welchen Maßnahmen könnte eine solche Reduktion erreicht werden? Angesichts der o. g. Schadwirkungen und des hohen Anteils grenzüberschreitender Luftverunreinigung begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich den Vorschlag für die Richtlinie zu nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen. Die Bundesregierung hält die Minderung von Emissionen für ökologisch wünschenswert . Zur umfassenden endgültigen Bewertung der Minderungsverpflichtungen bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus sowie der dazu erforderlichen Maßnahmen besteht umfangreicher Analyse- und Prüfbedarf. Diese Prüfung wird in den kommenden Monaten anhand folgender Kriterien erfolgen: – Orientierung an verbleibenden Wirkungen von Luftverunreinigungen, – technische Machbarkeit und wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit von Maß- nahmen, – Berücksichtigung aller relevanten Emittentensektoren und – ausgewogene Kombination von Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene. Die beteiligten Ressorts stehen dazu in intensivem Kontakt sowohl untereinander als auch mit den kompetenten Forschungseinrichtungen. 10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Bauernverbands e. V. (DBV), dass die Vorschläge der Europäischen Kommission , die „Landwirtschaft und Tierhaltung in Deutschland in Frage [stellen ]“ (www.bauernverband.de/eu-kommission-stellt-landwirtschaft-undtierhaltung -in-deutschland-in-frage), oder ließe sich nach Auffassung der Bundesregierung der Handlungsspielraum für die Landwirtschaft auch bei Verabschiedung der gegenwärtigen Pläne durch relativ einfache Maßnahmen erhalten? Angesichts der Erfahrungen in einigen Nachbarländern mit Emissionsminderungen in gleicher Größenordnung wie die des Vorschlages erscheint die Einschätzung des DBV in dieser generellen Form nicht plausibel. Nach einer ersten Prüfung sind allerdings die vorgeschlagenen Ammoniakemissionsminderungen nur durch ein Portfolio verschiedener Maßnahmen erreichbar. Eine vollständige Erfüllung des Minderungsziels für das Jahr 2030 würde voraussichtlich Kostensteigerungen in der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland nach sich ziehen und damit vermutlich zu entsprechenden Strukturänderungen (z. B. weitere Konzentration der Veredelungswirtschaft) beitragen. Der im einleitenden Teil zu dieser Anfrage angesprochene Einbau von Abluftfiltern bei Tierhaltungsanlagen würde alleine sicher nicht ausreichen, die vorgeschlagene Minderung zu erreichen. 11. Sind der Bundesregierung Kostenrechnungen zum Einbau von Abluftfilteranlagen bei großen Tierhaltungsanlagen bekannt (Kosten für die Installation beim Neubau beziehungsweise Kosten zur Nachrüstung von Altanlagen), und welche Auswirkungen auf die Erzeuger- beziehungsweise Verbraucherpreise wären nach Auffassung der Bundesregierung hierdurch zu erwarten? Zu dem in Antwort zu Frage 9 angesprochenen umfangreichen Analyse- und Prüfbedarf gehört auch die Bewertung der Kosten und daraus folgenden Implikationen in Bezug auf die Verwendung von Abluftreinigungsanlagen in Tierhaltungsanlagen . Erste Kostenberechnungen liegen bereits vor. So sind Kosten für die Errichtung und den Betrieb von eignungsgeprüften Abluftreinigungsanlagen in der Daten- Drucksache 18/2103 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sammlung Betriebsplanung Landwirtschaft 2012/13 des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) veröffentlicht. Die Daten beziehen sich auf Schweineställe. Für die Geflügelhaltung gibt es zurzeit nur eine zertifizierte Anlage für die Kurzmast; hier ist mangels einer ausreichenden Datengrundlage noch keine Kalkulation möglich. Daten für die Nachrüstung bestehender Ställe liegen bisher nicht vor. Die Auswirkungen dieser Kosten auf die Erzeuger- bzw. Verbraucherpreise (hier: Schweinefleisch) sind in dem Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 8. Oktober 2010 – TOP 24 „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung – Erarbeitung einer Zukunftsstrategie“ vom September 2012 beschrieben. Danach beläuft sich die gesamte Kostenbelastung der Schweinefleischerzeugung auf Grundlage der vom KTBL veröffentlichten Daten auf sechs Cent bis zehn Cent pro kg Schlachtgewicht (Thünen-Institut Braunschweig: Bewertung der Abluftreinigung als Kostenposition in der Schweinehaltung – Berechnungen für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, August 2012). Betriebe mit knapper Flächenausstattung haben eine um etwa zwei Cent pro kg Schlachtgewicht höhere Kostenbelastung, wenn der bei der Abluftreinigung gefilterte Stickstoff nicht im Betrieb zu verwerten, sondern außerbetrieblich abzusetzen ist und dafür sechs Euro pro m3 für den überbetrieblichen Transfer veranschlagt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333