Deutscher Bundestag Drucksache 18/2118 18. Wahlperiode 15.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Lisa Paus, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1933 – Sogenannte Homo-Heiler-Szene in Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland bieten und empfehlen einige Organisationen Behandlungen Homosexueller mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen an, obwohl negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Zu diesen zählen neben Ängsten u. a. soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität. Ein wissenschaftlich valider Nachweis für die behauptete Wirksamkeit derartiger Pseudotherapien existiert dagegen nicht. Neuerdings wird von einigen Propagandisten dieser Pseudotherapien beteuert, sie sähen Homosexualität nicht als Krankheit, aber „manche wollten in ihrem Wunsch begleitet werden, heterosexuelle Potenziale zu entwickeln“. Sie behaupten: „Homosexuelle mit Änderungswunsch und -willen können ihre sexuelle Orientierung durch Therapie, Seelsorge oder Selbsthilfegruppen ändern .“ Zu den Organisationen, die in Deutschland derartige Pseudotherapien anbieten und empfehlen, zählen unter anderem das Weiße Kreuz, Wüstenstrom, Leo e. V., der Bund katholischer Ärzte, das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft der Offensive Junger Christen e. V., eine Kommunität in der evangelische Kirche. Die Akademie für Psychotherapie und Seelsorge e. V. (APS) bot immer wieder ein Forum zur Propagierung solcher Ansätze. Im Internet informiert die Mission Aufklärung (www.mission-aufklaerung.de/) über die Hintergründer der Homo-„Heiler“-Szene in Deutschland. Zum Teil sind diese Organisationen Mitglieder in den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und nutzen diese für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. schloss in diesem Jahr daher den Verein Leo e. V. aus seinem Verband aus. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. In den USA hat Exodus International, der „größte christliche Informationsdienst “ der Ex-Gay-Bewegung, seine Arbeit eingestellt. Fast vier Jahrzehnte lang hatte Exodus International in 19 Ländern versucht, Homosexuelle zu Drucksache 18/2118 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode heilen. Im Jahr 2013 entschuldigte sich die Gruppe bei Menschen, „denen wir geschadet haben“, und gab ihre Auflösung bekannt. Das ARD-Magazin „Panorama“ hat Anfang Mai 2014 über Ärzte berichtet, die Homosexualität für behandelbar halten und ihre Veränderungsversuche den Krankenkassen als „Erörterung einer lebensverändernden Erkrankung“ oder als Behandlung einer „psychischen Störung“ in Rechnung stellen. Der Weltärztebund WMA, dem über 100 nationale Ärzteverbände – darunter die deutsche Bundesärztekammer – angehören, beschloss bei seiner 64. Generalversammlung im Oktober letzten Jahres eine Stellungnahme, in der vor den sog. Konversions- oder Reparations-Pseudotherapien explizit gewarnt wird: „Es gibt für sie keine medizinische Indikation und sie stellen eine ernste Gefährdung für die Gesundheit und die Menschenrechte von denen dar, die behandelt werden.“ Das Papier wurde von der Bundesärztekammer in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) erarbeitet und gemeinsam mit der französischen Ärztekammer und der British Medical Association beim Weltärztebund eingereicht. In der Stellungnahme wird die Teilnahme an solchen Pseudotherapien seitens Ärztinnen oder Ärzte als „unethisch“ und „menschenrechtswidrig“ bezeichnet und gefordert, dass sie „verurteilt und mit Sanktionen und Strafen versehen werden“ (www.wma.net/en/30publications/10policies/s13/). Auch der 117. Deutsche Ärztetag hat sich deutlich gegen jegliche Stigmatisierung , Pathologisierung oder Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung ausgesprochen und die Streichung von Diagnosekategorien , die Homosexualität pathologisieren oder die Möglichkeit von Behandlungen oder Therapien als Option nahelegen, gefordert. Schließlich weist auch die Bundesregierung auf die Gefährlichkeit solcher Pseudotherapien hin: „Die vor allem in den 60er und 70er Jahren häufig angebotenen so genannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien, die auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten oder der homosexuellen Orientierung abzielten, werden heute in der Fachwelt weitestgehend abgelehnt. Dies gründet sich auf die Ergebnisse neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen , nach denen bei der Mehrzahl der so therapierten Personen negative und schädliche Effekte (z. B. Ängste, soziale Isolation, Depressionen bis hin zu Suizidalität) auftraten und die versprochenen Aussichten auf Heilung enttäuscht wurden. […] Wenn so genannte Konversionstherapien durch Organisationen oder Gruppierungen angeboten und beworben werden, so können hier unterschiedliche, meist religiöse oder weltanschauliche Motive eine Rolle spielen, die sich einem empirisch-wissenschaftlichen Ansatz entziehen.“ (Bundestagsdrucksache 16/8022, S. 3). Allerdings hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, – wie das Portal queer.de berichtete – im Januar letzten Jahres dem Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband zu seinem 125-jährigen Bestehen gratuliert, obwohl dieser die „Heilung“ von Homosexualität propagiert. Und im Juni letzten Jahres eröffnete sie das Landesjugendtreffen des „pietistischen Evangelischen Gemeinschaftsverbandes“ in Baden-Württemberg, der ebenfalls für Homo- „Heilung“ bzw. „reparative Therapien“ (www.die-apis.de/uploads/media/ Gemeinschaft_ 2011-10.pdf) geworben hat (www.queer.de/detail.php?article_ id=18406, www.queer.de/detail.php?article_id=19025). Eine Distanzierung der Bundeskanzlerin von den Ansichten dieser Organisationen zur reparativen Therapie oder auch nur die Artikulierung eines „Unwohlseins“ im Zusammenhang mit solchen Vorstellungen wurden von der Kanzlerin nicht kundgetan. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Homo- und Transphobie und wird entschieden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2118 gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. In seiner Stellungnahme während seiner Generalversammlung vom 16. bis 19. Oktober 2013 hat sich der Weltärztebund strikt gegen sog. Reparationstherapien - bzw. Konversionstheorien ausgesprochen: „Homosexualität ist keine Erkrankung und bedarf deshalb keinerlei Heilung. Direkte und indirekte Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sind allerdings häufig Ursachen für negative psychische und physischer Erkrankungen“. Dieser Einschätzung ist aus Sicht der Bundesregierung uneingeschränkt zuzustimmen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/8022, Seite 3). Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gegenüber ihren Patientinnen und Patienten rechtlich verpflichtet, eine den fachlichen Standards entsprechende Behandlung zu erbringen. Werden Therapien angeboten, die geeignet sind, betroffene Menschen zu schädigen, müssen die Strafverfolgungsbehörden tätig werden und sind die Ärztekammern oder Approbationsbehörden gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Psychotherapie ergibt sich aus den einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen des Krankenversicherungsrechts. Die Bundesregierung setzt beim Schutz homosexueller Menschen vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten insbesondere auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information . Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt dies im Auftrag der Bundesregierung durch die Bereitstellung verschiedenster Informationen, die homosexuelle junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität stärken. 1. Welche Organisationen a) bieten nach Kenntnis der Bundesregierung die sog. Konversions- oder Reparations-Therapien in Deutschland an, b) werben nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Pseudotherapien? Der Bundesregierung liegen – über die eigenen Angaben der Fragesteller der vorliegenden Kleinen Anfrage sowie der Fragesteller der Kleinen Anfrage „Antihomosexuelle Seminare und pseudowissenschaftliche Therapieangebote religiöser Fundamentalisten“, Bundestagsdrucksache 16/8022, hinaus – keine zusammenfassenden Informationen darüber vor, welche Organisationen sog. Konversions - oder Reparations-Therapien anbieten oder bewerben. 2. Können nach Ansicht der Bundesregierung sog. Konversions- oder Reparations -Therapien gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Tätigkeiten im Sinne der Abgabenordnung sein? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Entscheidung darüber, ob eine Tätigkeit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördert, beurteilen nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes die jeweils zuständigen Behörden der Landesfinanzverwaltung im Einzelfall . Nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) liegt ein Drucksache 18/2118 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● gemeinnütziger Zweck vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 Absatz 1 Satz 1 AO), ● mildtätiger Zweck vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen oder wirtschaftlich hilfebedürftig sind (§ 53 AO) oder ● kirchlicher Zweck vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft , die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern (§ 54 Absatz 1 AO). 3. Können nach Ansicht der Bundesregierung Tätigkeiten, die auf die Veränderung einer homosexuellen Orientierung abzielen, im Sinne des § 52 der Abgabenordnung darauf gerichtet sein, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der bloße Zweck einer Körperschaft reicht nicht aus, um beurteilen zu können, ob diese als gemeinnützig und damit der Förderung der Allgemeinheit dienend eingestuft werden kann. Ob eine Körperschaft die Allgemeinheit fördert, beurteilt sich sowohl nach dem gemeinnützigen Zweck, den sie verfolgt, als auch nach der Art seiner Verwirklichung . Erst das Zusammenspiel beider Elemente kann Aufschluss darüber geben , ob eine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern. Ob dies auf die beschriebene Tätigkeit zutrifft, muss nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls durch die zuständigen Behörden der Landesfinanzverwaltung beurteilt werden. 4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Vereine, die als sog. Homo-Heiler auftreten, nach eigenen Angaben steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Klarstellung gegenüber den Landesfinanzverwaltungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung für sinnvoll? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis der zuständigen Behörden der Länder im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Vereinen, die als sog. Homo-Heiler auftreten. 5. Wie will die Bundesregierung der Forderung des Weltärztebundes, reparative oder Konversionstherapien wegen den damit verbundenen möglichen Schäden für Patientinnen und Patienten zu sanktionieren bzw. zu verbieten, Rechnung tragen? Die Bewertung von Behandlungsverfahren und -methoden muss der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit bzw. den medizinischen Fachgesellschaften überlassen bleiben. Werden fragwürdige Therapien angeboten, die geeignet sind, Patientinnen oder Patienten zu schädigen, sind die Ärztekammern oder Approbationsbehörden gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2118 6. Plant die Bundeskanzlerin bzw. andere Vertreterinnen oder Vertreter der Bundesregierung weitere Auftritte bei Organisationen, die die sog. Konversions - oder Reparations-Pseudotherapien anbieten oder dafür werben? Die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Wahrnehmung zukünftiger Termine durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und anderer Mitglieder der Bundesregierung ist Teil der regierungsinternen Willensbildung. Zu der Frage können daher auch unter Berücksichtigung des parlamentarischen Informationsinteresses keine Angaben gemacht werden. Über die wesentlichen Termine der Bundeskanzlerin informiert der Regierungssprecher zudem regelmäßig auf der Regierungspressekonferenz . Dessen ungeachtet wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, die die Haltung der Bundeskanzlerin bzw. der Bundesregierung wiedergibt, die sie in Gesprächen, Veranstaltungen, öffentlichen Äußerungen welcher Art auch immer einnimmt. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in Deutschland Ärzte gibt, die sog. Konversions- oder Reparations-Therapien bei den Krankenkassen abrechnen ? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung solche Abrechnungen? 8. Sind nach Ansicht der Bundesregierung sog. Konversions- oder Reparations -Therapien trotz ihrer Wirkungslosigkeit und ihrer potentiellen Schädlichkeit vom Leistungskatalog der Krankenkassen erfasst? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob es in Deutschland Ärztinnen und Ärzte gibt, die sog. Konversionstherapien zulasten der GKV abrechnen . Die Bundesregierung ist mit der Bundesärztekammer und dem Weltärztebund der Auffassung, dass Homosexualität keine Erkrankung ist, sich die Frage nach einer sog. Konversionstherapie daher nicht stellt und insoweit auch keine Ansprüche und abrechenbaren Leistungen, insbesondere der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, in Betracht kommen. 9. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Ärztekammern , Krankenkassen und Aufsichtsbehörden der Länder im Zusammenhang mit Falschabrechnungen und Angeboten von sog. Konversionsoder Reparations-Therapien durch Ärzte oder Psychotherapeuten ergriffen ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Maßnahmen der Krankenkassen oder der Aufsichtsbehörden der Länder im Zusammenhang mit Falschabrechnungen und Angeboten von sog. Konversions- oder Reparations-Therapien durch Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor. 10. Welche (approbations)rechtlichen Konsequenzen drohen nach Kenntnis der Bundesregierung den Ärzten, die sog. Konversions- oder ReparationsTherapien bei den Krankenkassen abrechnen oder es zumindest versuchen ? Bei Verstößen gegen das Berufsrecht hat der Vorstand der jeweiligen Ärztekam- mer nach den Vorschriften der Kammer-/Heilberufsgesetze der Länder teilweise ein Rügerecht und ein Antragsrecht auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Drucksache 18/2118 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verfahrens. Als Folge berufsunwürdigen Verhaltens kommen folgende berufsgerichtliche Maßnahmen in Betracht: eine Warnung, ein Verweis, eine Geldbuße , die Aberkennung der Mitgliedschaft in den Organen der Kammer sowie in deren Unterorganisationen, die Aberkennung des Wahlrechts und der Wählbarkeit im Rahmen der Kammer-Selbstverwaltung bis zur Dauer von fünf Jahren . Geldbuße, Aberkennung der Mitgliedschaft und des Wahlrechts kann das Berufsgericht nebeneinander verhängen. Indessen kann das Berufsgericht die Berufsausübung nicht untersagen. Dies kann im Falle von pflichtwidrigem Verhalten lediglich durch Widerruf der Approbation gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde erfolgen, wenn sich die Ärztin oder der Arzt eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit ergibt. Schwebt gegen die Ärztin oder den Arzt ein Strafverfahren wegen eines entsprechenden Verhaltens, so kann die Behörde das Ruhen der Approbation gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 BÄO anordnen. 11. In welcher Form warnt die Bundesregierung im Sinne des Patientenschutzes und der gesundheitlichen Aufklärung vor den potentiell „negativen Auswirkungen auf die Gesundheit“ (Bundesärztekammer) vor sog. Konversions - oder Reparations-Therapien? a) In welcher Weise ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hier tätig geworden oder plant dies zu tun? Aus Sicht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege bieten umfassende und sachgerechte Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten den besten Schutz vor unnötigen und gegebenenfalls schädlichen Behandlungsangeboten . Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigte für Pflege informiert deshalb Patientinnen und Patienten über ihre Rechte und ermutigt sie, diese Rechte aktiv einzufordern . Dies gilt insbesondere für die mit dem Patientenrechtegesetz in den Regelungen zum Behandlungsvertrag verankerten Rechte auf eine Behandlung, die allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht, und auf Aufklärung, die auch zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit , Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie umfassen muss. Der Patientenbeauftragte empfiehlt Patientinnen und Patienten dabei insbesondere, im Rahmen der Aufklärung detailliert nachzufragen und gegebenenfalls auch eine Zweitmeinung einzuholen oder sich aus anderen Quellen ergänzend zu informieren. Auf diesem Wege werden Patientinnen und Patienten gestärkt und in die Lage versetzt, selbst informiert und eigenverantwortlich zu entscheiden. b) In welcher Weise ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hier tätig geworden oder plant dies zu tun? Die Bundesregierung setzt beim Schutz homosexueller junger Menschen vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten insbesondere auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information. Die BZgA unterstützt dies im Auftrag der Bundesregierung durch die Bereitstellung verschiedenster Informationen, die homosexuelle junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität stärken. Dabei geht sie davon aus, dass Sexualität integraler Bestandteil von körperlicher und seelischer Gesundheit ist. Die Medien und Maßnahmen der BZgA motivieren unter anderem zur Akzeptanz und Toleranz unterschiedlicher Lebensstile , Lebensentwürfe und sexueller Orientierungen. In der Entwicklung und Umsetzung von Medien und Maßnahmen in der Sexualaufklärung und Fa- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2118 milienplanung behandelt die BZgA daher „sexuelle Identität“ als Querschnittsthema . Durch Aufklärungsmedien, wie z. B. die Broschüre „Heterosexuell? Homosexuell ? Sexuelle Orientierung und Coming Out“ wird das Selbstbewusstsein von Menschen jeder sexuellen Orientierung gefördert. Zurzeit plant die BZgA, das Thema „Konversions“- und „Reparationstherapien“ in einer für 2015 geplanten Broschüre zu sexuellen Orientierung und sexuellen Identität mit aufzunehmen . c) Fördert die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, um vor den Gefährdungen durch solche Pseudotherapien zu warnen? Im Rahmen von Zuwendungen unterstützt die BZgA die Arbeit der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) insbesondere für die Zielgruppen schwuler Männer und anderer Männer, die Sex mit Männern haben. Die DAH geht in ihren Social Media Aktivitäten auf die Themen „Konversions“- und „Reparationstherapien“ sowie deren potentielle negative Auswirkungen ein. Homophobe Aktivitäten (zu denen die DAH auch die erwähnten sog. Therapien zählt) beeinflussen der Einschätzung der DAH zufolge in negativer Weise das Selbstwertgefühl, das emotionale Wohlbefinden und letztlich das präventive Verhalten der Betroffenen. Das bundesweit agierende Jugendnetzwerk Lambda e. V., das die Interessen und Belange homosexueller, bisexueller und transgender Jugendlicher in der Öffentlichkeit vertritt und bei dem die Jugendlichen in einer Peer-to-Peer-Beratung Unterstützung bei Themen wie Coming-Out, Partnerschaft und Diskriminierung erhalten, wird seit 1990 regelmäßig aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht überdies mit dem Familien- und Sozialverein des LSVD-Bundesverbandes e. V. und dem Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen (BEFAH e. V.) seit über zehn Jahren in einem engen Kontakt. Beide werden kontinuierlich in Form von Einzel- oder Modellprojekten gefördert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333