Deutscher Bundestag Drucksache 18/2165 18. Wahlperiode 21.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2033 – Schutz des Südpolarmeeres – Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unsere Weltmeere bedecken mehr als 70 Prozent der Erdoberfläche. Doch die Weltozeane befinden sich in einer historischen Krise. Überfischung, industrielle Nutzung, intensiver Schiffsverkehr, die andauernde Verschmutzung und vor allen Dingen die Folgen des Klimawandels machen den Weltmeeren zu schaffen . Die Dringlichkeit konsequenten Meeresschutzes wird zunehmend in verschiedenen Foren international diskutiert. Zum Beispiel hatte sich die internationale Staatengemeinschaft mit der Annahme der so genannten Aichi Biodiversitätsziele des Jahres 2010 im Rahmen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) konkret darauf geeinigt, mindestens 10 Prozent der Meeresfläche bis zum Jahr 2020 unter Schutz zu stellen. Aktuell sind erst ca. 2,8 Prozent der weltweiten Meeresfläche als Schutzgebiete ausgewiesen. Auch die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat sich im Jahr 2012 darauf verständigt, ein repräsentatives System von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer zu etablieren. Es besteht die einmalige Chance, im Südpolarmeer das weltweit größte zusammenhängende Schutzgebietsnetzwerk zu etablieren. Der Prozess ist aufgrund des Widerstandes verschiedener CCAMLR-Mitgliedstaaten verzögert. Bisher wurde ein Gebiet um die Südlichen Orkneyinseln als Meeresschutzgebiet ausgewiesen. Vorschläge für weitere Schutzgebiete im Rossmeer (durch die USA und Neuseeland ) sowie in der östlichen Antarktis (durch Australien, Frankreich und die Europäische Union – EU) werden seit dem Jahr 2012 verhandelt. Um die vielfältigen Ökosysteme rund um den antarktischen Kontinent repräsentativ und effektiv zu schützen, müssen auch Verhandlungsprozesse zu weiteren möglichen Gebieten ambitioniert vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Bundesregierung für die Ausweisung eines großflächigen Weddellmeer-Schutzgebietes zu begrüßen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die CCAMLR hat auch das Mandat, die Fischerei in dem Gebiet der Konvention zu regulieren. Laut EU-Gesetzgebung unterliegen Fischereifragen der EUKompetenz und müssen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) koordiniert werden. Die Ausweisung von (Meeres-)Schutzgebieten stellt aller- Drucksache 18/2165 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dings eine naturschutzfachliche Fragestellung dar. In diesem Zusammenhang hat der juristische Dienst des EU-Rates (JDR) bei der letzten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Fischereipolitik am 6. Juni 2014 festgestellt, dass die Zuständigkeit von CCAMLR über die Fragen der GFP hinausgeht und sich auch auf Umweltregelungen erstreckt. 1. Welches Bundesministerium hat die Federführung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Rahmen des CCAMLR-Prozesses, und welche nachgeordneten Behörden und weiteren Ressorts sind beteiligt? 2. Wie sind die Zuständigkeiten konkret verteilt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Konvention der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) beinhaltet sowohl den Schutz der lebenden Meeresressourcen der Antarktis als auch deren nachhaltige Nutzung. Die Aufgaben der CCAMLR fallen somit in die Zuständigkeit der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, betreffen aber gerade bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten auch Umweltkompetenzen sowie Forschungsinteressen, die nicht unter die Gemeinsame Fischereipolitik fallen. Die Bestrebungen zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten unter CCAMLR sind der erste Versuch der internationalen Staatengemeinschaft, den Schutz der Meeresumwelt und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen zu regeln. Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung für die CCAMLR beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die beteiligten Ressorts sind das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Am Prozess der Ausweisung von Meeresschutzgebieten sind als nachgeordnete Behörden das Thünen-Institut (TI), das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie das Alfred-Wegener-Institut (AWI), Helmholtzzentrum für Polar- und Meeresforschung eingebunden. Darüber hinaus führt das AWI im Auftrag des BMEL ein Entscheidungshilfevorhaben „Ausarbeitung eines Vorschlages zur Ausweisung eines marinen CCAMLR-Schutzgebiets im Weddellmeer (Antarktis)“ durch (Forschungsvorhaben 2813HS009). Die Bundesregierung verfährt bei der Vertretung der Bundesregierung in der CCAMLR nach den Regeln der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). 3. Welche Maßnahmen und Aktivitäten wurden und werden von der Bundesregierung unternommen, um die u. a. im Rahmen der außerordentlichen CCAMLR-Sitzung im Juli 2013 in Bremerhaven ergebnislos verhandelten Vorschläge für Schutzgebiete im Rossmeer sowie in der östlichen Antarktis doch noch zu einer Annahme durch CCAMLR zu führen? Das BMEL hatte am 15./16. Juli 2013 in Zusammenarbeit mit dem AWI eine Sondersitzung der CCAMLR in Bremerhaven ausgerichtet. Ziel war es, das politische Momentum aufrecht zu erhalten, nachdem bei der CCAMLR-Jahrestagung Anfang November 2012 keine Einigung über die beiden Vorschläge zum Rossmeer und zur Ostantarktis erzielt werden konnte. Leider konnte – trotz erheblicher , auch bilateraler Anstrengungen der Bundesregierung, bestehende Vorbehalte v. a. Russlands, Chinas und Japans auszuräumen – für die Vorschläge Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2165 weder auf der CCAMLR-Sondersitzung in Bremerhaven noch auf der regulären Jahrestagung im Oktober 2013 in Hobart, Australien, der für die Verabschiedung notwendige Konsens erzielt werden. Die Bundesregierung unterstützt die erneute Vorlage der beiden z. T. überarbeiteten Vorschläge in der Jahrestagung der CCAMLR im Oktober 2014. 4. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung eines Vorschlages für die Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer, und wie wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit seinen nachgeordneten Behörden in den Prozess einbezogen und an den Entscheidungen beteiligt? Das Vorhabenziel des o. g. Entscheidungshilfevorhabens ist die wissenschaftliche Ausarbeitung eines Vorschlags für ein Meeresschutzgebiet im Weddellmeer (Antarktis). Die beteiligten Ressorts und nachgeordneten Behörden wurden zu den vorbereitenden nationalen und internationalen Expertenworkshops eingeladen; die Sachstände werden den wissenschaftlichen CCAMLR-Gremien in abgestimmten Fortschrittsberichten vorgelegt. Zur Beteiligung von Bundesbehörden wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Welche weiteren Ressorts werden in die Ausarbeitung eines Vorschlages zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer einbezogen, und warum? Auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 4 wird verwiesen. Zudem werden weitere Ressorts und deren nachgeordnete Behörden wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über die entsprechenden Arbeiten in den nationalen Vorbesprechungen zu den jährlichen Sitzungen der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) unterrichtet. 6. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer, die eine Einschränkung des Fischfangs zur Folge hätten? Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten des o. g. Entscheidungshilfeverfahrens sowie ein Vorschlag für eine CCAMLR-Schutzmaßnahme liegen noch nicht vor. Erst auf dieser Basis kann über die konkrete Ausgestaltung der Meeresschutzgebiete im Weddellmeer beraten werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, das Meeresschutzgebiet im Weddellmeer unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Methoden und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten sowie des Vorsorgeprinzips auszugestalten. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu dem im Rahmen der Konvention zur Erhaltung der Biodiversität von der Staatengemeinschaft beschlossenen Ziel geleistet werden, bis zum Jahre 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete, insbesondere Gebiete von besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt und für die Ökosystemleistungen, durch effektiv und gerecht gemanagte, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme zu schützen. Drucksache 18/2165 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie steht die Bundesregierung zum Verhandlungsvorschlag u. a. der norwegischen Regierung, die Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Rahmen von CCAMLR zeitlich zu begrenzen (sog. sunset-clause)? 8. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhindern, dass durch eine etwaige zeitliche Begrenzung von Meeresschutzgebieten durch CCAMLR ein Präzedenzfall geschaffen wird, der weitreichende Konsequenzen für andere internationale Prozesse zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten (z. B. im Nordostatlantik) haben könnte? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Meeresschutzgebiete ohne zeitliche Begrenzung eingerichtet werden sollten, und setzt sich für dieses Ziel ein. Allerdings wird die zeitliche Begrenzung von Meeresschutzgebieten von mehreren CCAMLR-Vertragsstaaten gefordert. In die Vorschläge für Schutzgebiete im Rossmeer und der Ostantarktis wurden Klauseln aufgenommen, die ein Auslaufen unter gegebenen Umständen zumindest nicht ausschließen. Im Hinblick auf eine Kompromissfindung und eine möglichst zügige Verabschiedung werden die vorliegenden, z. T. unter Einbeziehung der Anmerkungen der Bundesregierung überarbeiteten Vorschläge von der Bundesregierung als das unter diesen Umständen Mögliche mitgetragen. 9. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der im Rahmen der Erarbeitung eines Vorschlages für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer ggf. notwendigen Abwägung von verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Informationen gegenüber dem international anerkannten „Vorsorgeprinzip “ („precautionary principle“)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit mit Russland hinsichtlich der Erarbeitung eines Vorschlages für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer? 11. Wer führte/führt die Gespräche mit Russland, und inwieweit werden die Ressorts bei den Gesprächen beteiligt? 12. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Verlauf der Gespräche mit Russland hinsichtlich der Erarbeitung eines Vorschlages von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer? Die Fragen 10, 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutschland und Russland verbindet eine lange und sehr erfolgreiche wissenschaftliche und logistische Kooperation in der Antarktisforschung. Russland führt erstmals seit dem Jahr 2013 eine wissenschaftliche Forschungsfischerei auf Schwarzen Seehecht im Weddellmeer durch. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse müssen in den Ausarbeitungen eines Vorschlags für ein Meeresschutzgebiet berücksichtigt werden. Am Rande des internationalen Expertenworkshops des AWI fand am 4. April 2014 ein bilaterales Gespräch mit russischen Wissenschaftlern statt, bei dem die Ressorts auf Fachebene sowie das AWI vertreten waren. In dem o. g. Gespräch standen der Austausch von wissenschaftlichen Daten und Probenmaterialien sowie die Planung möglicher gemeinsamer Untersuchungen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2165 im Vordergrund. Von deutscher Seite wurde versucht, die Vorbehalte Russlands zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten unter CCAMLR auszuräumen. Trotz ihrer grundsätzlichen Bedenken ist die russische Seite sehr interessiert an einer engeren Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Erarbeitung eines Vorschlags für ein Meeresschutzgebiet im Weddellmeer. 13. Wann ist mit einem Vorschlag der Bundesregierung zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer zu rechnen, und welche konkreten Schritte müssen bis dahin noch unternommen werden? Die Vorlage eines Vorschlags für ein Meeresschutzgebiet im Weddellmeer wird für die CCAMLR-Jahrestagung im Oktober 2015 angestrebt. Die Zeitplanung kann auch von den weiteren Diskussionen über die Einrichtung von Meeresschutzgebieten bei CCAMLR beeinflusst werden, auf die die Bundesregierung nur begrenzt Einfluss nehmen kann. 14. Mit welchen Mitgliedstaaten von CCAMLR werden bereits bilaterale Gespräche geführt, um für die Unterstützung eines etwaigen Vorschlages zu werben? Eine wichtige Voraussetzung für die Unterstützung eines Vorschlages für ein Meeresschutzgebiet im Weddellmeer durch andere CCAMLR-Vertragsstaaten ist deren Einbindung in die wissenschaftlichen Untersuchungen und die Ausarbeitung des wissenschaftlichen Grundlagenpapiers, auf dem der Vorschlag basieren wird. Dies wird z. B. durch die Teilnahme von Vertretern der CCAMLRVertragsstaaten an den Expertenworkshops erreicht. Weitere Gespräche wurden und werden u. a. im Rahmen der EU-Koordinierung mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, die auch CCAMLR-Vertragsstaaten sind, geführt. Zudem gab es am Rande internationaler Treffen mit Australien, Neuseeland und den USA im Kontext ihrer Vorschläge für das Rossmeer und die Ostantarktis Unterredungen. Erste bilaterale Gespräche v. a. mit CCAMLR-Vertragsstaaten mit Fischereiinteressen (z. B. China, Japan, Südkorea) fanden ebenfalls am Rande internationaler Sitzungen statt. Zu dem Gespräch mit Russland siehe die Antwort zu den Fragen 10, 11 und 12. 15. Inwieweit werden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den Prozess der Erarbeitung eines Vorschlages für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer einbezogen? 16. Wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Vertreter von NGOs in den Prozess eingebunden werden, und wenn ja, durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dies sicherstellen? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der nationale Prozess zur Erarbeitung eines Vorschlages für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer ist grundsätzlich offen für die Expertise von NGOs. Auf dem internationalen Expertenworkshop im April 2014 waren die NGOs noch nicht eingebunden, da es hier im Wesentlichen um die Zusammenführung und den Abgleich wissenschaftlicher Daten ging. Sie wurden aber nachträglich über die Ergebnisse des Workshops informiert. Es ist beabsichtigt, den Entwurf für einen Vorschlag für Meeresschutzgebiete im Weddellmeer im Rahmen der nationalen Abstimmung auch Vertretern der NGOs vorzustellen. Darüber hinaus Drucksache 18/2165 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode können NGOs jederzeit ihre Ansichten zu bestimmten Maßnahmen schriftlich übermitteln. Im Rahmen von CCAMLR sind die Teilnahme und die Beteiligung von NGOs an den Verhandlungen in der Geschäftsordnung der CCAMLR geregelt, auf deren Einhaltung die Bundesregierung regelmäßig hinwirkt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333