Deutscher Bundestag Drucksache 18/2167 18. Wahlperiode 21.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2053 – Ehrung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Hans Graf von Sponeck durch die Bundeswehr Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Dezember vorigen Jahres weiß die Bundesregierung aus einem Artikel der Militärgeschichtlichen Zeitschrift (Nr. 72/2013), dass der Namensgeber der General-Sponeck-Kaserne in Germersheim, Hans Graf von Sponeck, für Kriegsverbrechen der Wehrmacht verantwortlich ist. Die Bundesregierung selbst hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Februar dieses Jahres ausgeführt, „dass Generalleutnant Hans Graf von Sponeck im Zuge des Barbarossa-Feldzuges schuldhaft an Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt war“ (Bundestagsdrucksache 18/538). Hierbei geht es vor allem um die „Absonderung“ von Jüdinnen und Juden, was in der Regel deren Ermordung zur Folge hatte, und die Umsetzung des Kommissarbefehls . Dem Luftwaffenamt der Bundeswehr waren bereits im März 2004 dringende Hinweise auf die verbrecherische Vergangenheit Hans Graf von Sponecks vorgelegt worden. Ein Major hatte damals nach Archivforschungen berichtet, dass eine „Mitwisserschaft/Beteiligung“ Hans Graf von Sponecks an Kriegsverbrechen für ihn „außer Frage“ stehe und einen „Anstoß zum Nachdenken über eine Umbenennung der Kaserne“ gegeben. Der Chef des Luftwaffenamtes ist diesem Anstoß aber weder gefolgt, noch hat er ihn an das Bundesministerium der Verteidigung weitergereicht. Aus solchem Verhalten schöpft sich die Kritik der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/538), die Bundeswehr schrecke auch vor der Verehrung von Kriegsverbrechern nicht zurück. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zwar zurück, muss aber zugleich zugeben, dass der Chef des Luftwaffenamtes trotz Kenntnis über die Verbrechen Hans Graf von Sponecks untätig geblieben war, was auf die weitere Verehrung dieses Kriegsverbrechers als Namenspatron einer Bundeswehrkaserne hinauslief. Das zeigt aus Sicht der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Fragesteller, dass es nicht ausreicht, auf die – aus Sicht der Bundesregierung „eindeutigen“ – Regelungen des Traditionserlasses hinzuweisen, um solche Missstände auszuschließen. Ein probates Mittel wäre es hingegen, wenn die Drucksache 18/2167 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundeswehr endlich komplett darauf verzichten würde, ihre Kasernen nach Angehörigen der Wehrmacht zu benennen. Die Fragesteller behaupten hingegen nicht, es gebe in der Bundeswehr überhaupt keine wehrmachtskritischen Stimmen. Einige von ihnen sind sicherlich auch bei der Militärgeschichtlichen Zeitschrift anzutreffen. Welche der beiden Fraktionen (pro/contra Wehrmacht) sich in der konkreten Frage um General Hans Graf von Sponeck durchsetzt, ist gegenwärtig offen. Die Fragesteller halten es für völlig unzureichend, dass die Bundesregierung die Frage, ob die Kaserne in Germersheim weiterhin nach einem Kriegsverbrecher der Wehrmacht benannt sein soll, nicht zur Chefsache macht, sondern sich damit zufrieden gibt, dass die Luftwaffe „einen Meinungsbildungsprozess bei den zuständigen Stellen am Standort Germersheim“ angestoßen habe. Wenn darüber, ob ein Kriegsverbrecher als Namenspatron taugt, erst noch eine Meinung gebildet werden muss, stimmt mit dem Geschichtsverständnis der Bundeswehr offenbar etwas nicht. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragesteller befassen sich in der Vorbemerkung im Zusammenhang mit der Namensgebung von Kasernen u. a. mit „wehrmachtskritischen Stimmen“ innerhalb der Bundeswehr und behaupten, es gäbe zwei „Fraktionen (pro/contra Wehrmacht)“ in der Bundeswehr. Diese grob vereinfachende Sichtweise ist nicht zutreffend. Die Bundesregierung stellt hierzu Folgendes fest: In einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft werden historische Persönlichkeiten und Ereignisse nicht von allen Staatsbürgern in gleicher Weise bewertet. Dies gilt auch für die Bundeswehr, die ein Spiegelbild unserer Gesellschaft ist. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bilden sich als Staatsbürger in Uniform im Rahmen des Grundgesetzes und des Soldatengesetzes auf der Grundlage ihrer individuellen Überzeugungen und Werthaltungen ihre Meinung. Es ist daher nicht überraschend, dass auch innerhalb der Bundeswehr, nicht anders als in unserer Gesellschaft, verschiedene Auffassungen zur Bewertung historischer Persönlichkeiten und Ereignisse vertreten werden. Maßstab für das Traditionsverständnis der Bundeswehr sind das Grundgesetz und die der Bundeswehr übertragenen Aufgaben und Pflichten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es kein amtlich vorgegebenes „Geschichtsverständnis“ in der Bundeswehr gibt. Zur der Forderung der Fragesteller, die Bundeswehr solle alle Kasernen umbenennen , deren Namensgeber in der Wehrmacht gedient haben, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/2168, verwiesen. 1. Inwiefern sind zur Frage der Umbenennung bereits Beschlüsse getroffen worden? Als Ergebnis der Meinungsbildung innerhalb der Liegenschaft hat das Luftwaffenausbildungsbataillon in Germersheim einen Antrag auf Umbenennung der Hans-Graf-von-Sponeck-Kaserne in Südpfalz-Kaserne dem Kommando Luftwaffe auf dem Dienstweg vorgelegt. Der Inspekteur der Luftwaffe hat dem Antrag am 23. Juni 2014 zugestimmt und das Luftwaffenausbildungsbataillon beauftragt, zur Umbenennung der Kaserne das Einvernehmen mit den zuständigen kommunalen Gremien und Behörden am Standort herzustellen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2167 2. Was genau hat das Kommando Luftwaffe unternommen, um den „Meinungsbildungsprozess “ am Standort Germersheim anzustoßen und aufrechtzuerhalten ? a) Welche Stellen bzw. Personen wurden angeschrieben? b) Was war der wesentliche Inhalt dieser Schreiben? c) Wann sind diese Schreiben versandt worden? d) Welche weiteren Handreichungen, Hinweise u. Ä. zum „Meinungsbildungsprozess “ wurden diesbezüglich an welchen Kreis verbreitet? Das Kommando Luftwaffe hat die folgenden Stellen angeschrieben: – alle Einheiten des Luftwaffenausbildungsbataillons am Standort Germers- heim, – die örtlichen Mandatsträger in Bundestag und Landtag, – den Bürgermeister von Germersheim sowie die Vorsitzenden der Fraktionen im Germersheimer Stadtrat, – den Landrat sowie die Ortsvorsteher und 1. Beigeordneten der umliegenden Gemeinden und – Vertreter der Presse. Die genannten Stellen wurden in der 11. Kalenderwoche 2014 zu einer Informationsveranstaltung am 7. April 2014 in der Bundeswehrkaserne in Germersheim eingeladen. In diesem Schreiben wurde des Weiteren mitgeteilt, dass ein Historikerstabsoffizier der Luftwaffe zum aktuellen Forschungsstand im Hinblick auf den Namensgeber der Hans-Graf-Sponeck-Kaserne vortragen werde und im Anschluss eine Diskussion zur Meinungsbildung über eine Umbenennung der Liegenschaft stattfinden solle. Die im Rahmen der Informationsveranstaltung durch den Historikerstabsoffizier verwendeten Folien seines Vortrags wurden den Einheiten des Luftwaffenausbildungsbataillons anschließend als Handreichung verfügbar gemacht. An dieser Veranstaltung hat auch ein Vertreter des Kommandos Unterstützungsverbände der Luftwaffe, der unmittelbar vorgesetzten Dienststelle des Luftwaffenausbildungsbataillons , teilgenommen. 3. Welche weiteren Maßnahmen zur Beförderung des „Meinungsbildungsprozesses “ wurden seitens anderer Dienststellen der Bundeswehr bzw. der Bundesregierung unternommen (bitte konkrete Beiträge und Maßnahmen vollständig schildern)? Der Meinungsbildungsprozess zur Namensgebung der Kaserne in Germersheim erfolgt in Zuständigkeit des Kommandos Luftwaffe. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen Anlass, in dieses Verfahren einzugreifen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/2168, verwiesen. 4. Welchen Verlauf hat der „Meinungsbildungsprozess“ bislang am Standort Germersheim genommen? Die Meinungsbildung innerhalb der Kaserne erfolgte gemäß dem geltenden Verfahren zur Benennung von Liegenschaften der Bundeswehr. Das Ergebnis dieser Meinungsbildung war der oben genannte Antrag auf die Umbenennung der Liegenschaft in Südpfalz-Kaserne. Drucksache 18/2167 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Ist der Autor der Studie über Hans Graf von Sponeck, Erik GrimmerSolem , zu Vorträgen oder Seminaren in die Kaserne Germersheim eingeladen worden? Nein. b) Wurden die Soldatinnen und Soldaten am Standort aufgefordert, den Artikel aus der Militärgeschichtlichen Zeitschrift zu lesen, und wurden daraufhin Diskussionen darüber durchgeführt (bitte ggf. angeben, wie viele Soldaten sich an diesen Diskussionen beteiligt haben und wie viele insgesamt am Standort Dienst tun)? Bei der Informationsveranstaltung vom 7. April 2014 wurden die Angehörigen der Bundeswehr in Germersheim über den Artikel von Professor Erik GrimmerSolem in der „Militärgeschichtlichen Zeitschrift“ und die Berichterstattung darüber in den Medien informiert. Der Sachverhalt wurde anschließend innerhalb der Dienststellen in Germersheim weiter diskutiert. c) Hat es eine Probeabstimmung unter den Soldatinnen und Soldaten des Standortes über eine Namensänderung gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein, es hat keine Probeabstimmung gegeben. d) Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des „Meinungsbildungsprozesses “ sind derzeit am Standort geplant (bitte möglichst mit Datum angeben )? Weitere Maßnahmen zur Meinungsbildung am Standort sind nicht erforderlich. 5. Ist der Gedenkstein in der Germersheimer Kaserne, der „Gewissen und Verantwortung “ von Hans Graf von Sponecks würdigt, mittlerweile entfernt oder durch eine kritische Kommentierung ergänzt worden, und wenn nein, warum nicht? Da die Liegenschaft derzeit noch nach General Hans Graf von Sponeck bezeichnet ist, sind bislang im Hinblick auf den Gedenkstein keine Maßnahmen veranlasst worden. 6. Geht es aus Sicht der Bundesregierung bei dem „Meinungsbildungsprozess “ nur um das Prozedere einer Umbenennung, oder geht es darum, die grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Umbenennung erfolgen soll, zu entscheiden? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/2168, verwiesen. 7. Bis wann wird der „Meinungsbildungsprozess“ voraussichtlich abgeschlossen sein? Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Liegenschaft ist abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2167 8. Ist die Bundesregierung gewillt, den Ausgang des „Meinungsbildungsprozesses “ auch dann zu akzeptieren, wenn kein Antrag auf eine Umbenennung gestellt wird? Falls sie entschlossen ist, auf jeden Fall eine Umbenennung durchzusetzen , bis wann will sie dies spätestens durchgesetzt haben? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/2168, verwiesen. 9. In welcher Form ist die Gemeinde Germersheim über die Geschichte Hans Graf von Sponecks informiert worden? a) Hat sich die Gemeinde bereits zu diesem Thema geäußert, und wenn ja, mit welchem Tenor? b) Welche konkrete Rolle spielt die Haltung der Gemeinde im „Meinungsbildungsprozess “ der Kasernenbelegschaft? Das Luftwaffenausbildungsbataillon hat die Stadt Germersheim über die neuen Erkenntnisse zum Namensgeber der Kaserne unterrichtet. Darüber hinaus hat ein Historikerstabsoffizier der Luftwaffe während einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 7. April 2014 im Rathaus von Germersheim hierzu einen Vortrag gehalten. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 11 verwiesen. 10. Wie viele Personen (bitte damaligen Dienstgrad angeben) haben seit 2004 den Bericht des Majors zur Kenntnis erhalten? Soweit diese Personen heute noch bei der Bundeswehr beschäftigt sind, a) in welchen Dienstgraden und in welchen Funktionen, b) inwiefern wurde oder wird geprüft, ob gegen diese Soldatinnen und Soldaten disziplinarrechtlich vorgegangen wird, weil sie es zugelassen haben, dass eine Bundeswehrkaserne nach einem Kriegsverbrecher benannt blieb, obwohl der Traditionserlass nach eigener Aussage der Bundesregierung „eindeutig“ ist, c) was will die Bundesregierung unternehmen, um den Traditionserlass noch eindeutiger zu machen, sodass ihn auch die eigenen Stäbe und zumindest höhere Offiziere verstehen und nicht tatenlos bleiben, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass der Namenspatron einer Kaserne ein Kriegsverbrecher sein könnte, d) ist eine Präzisierung oder Überarbeitung des Traditionserlasses beabsichtigt , e) wie erklärt sich die Bundesregierung die damalige Untätigkeit derjenigen Soldatinnen und Soldaten, die Kenntnis von dem Bericht hatten? Die Personenzahl, die Kenntnis von der in Rede stehenden Vortragsnotiz hatte, lässt sich heute nicht mehr aufklären. Einen Anlass für ein Disziplinarverfahren hat es nicht gegeben. Im Hinblick auf den geltenden Traditionserlass des Bundesministeriums der Verteidigung sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf. Der Traditionserlass ist als Bestandteil der Zentralen Dienstvorschrift A-2600/1 „Innere Führung“ in der Bundeswehr bekannt und verankert. Das daraus abgeleitete Traditionsverständnis der Bundeswehr wird an den zuständigen Ausbildungseinrichtungen vermittelt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage, Bundestagsdrucksache 18/538, verwiesen. Drucksache 18/2167 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welches Verfahren genau gilt in der Bundeswehr für eine Standortumbenennung ? Sind dafür Abstimmungen vorgesehen, und wenn ja, dürfen sich daran alle Soldatinnen und Soldaten beteiligen, entscheidet dann die einfache Mehrheit der Abstimmenden, oder sind andere Mehrheiten und Quoren vorgesehen (wenn ja, welche)? Das Verfahren zur Benennung von Liegenschaften der Bundeswehr ist durch die Zentrale Dienstvorschrift A-2650/2 geregelt. Kasernen und andere Einrichtungen der Bundeswehr können demnach mit der Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers der Verteidigung nach Persönlichkeiten, Landschaften , Gemarkungen oder Truppengattungen benannt werden. Bei der Auswahl von Persönlichkeiten sind Namensgeber zu wählen, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben. Die Auswahl des Namens obliegt den in der Liegenschaft stationierten Truppenteilen und Dienststellen. Der Kasernenkommandant bzw. die Kasernenkommandantin stimmt den Namensvorschlag mit den Kommandeuren und Dienststellenleitungen sowie den Personalvertretungen und/oder Gremien der Vertrauenspersonen der in der Kaserne untergebrachten Truppenteile und Dienststellen ab. Eine Abstimmung im Sinne einer geheimen Wahl ist hingegen nicht vorgesehen. Besteht in der Liegenschaft Einvernehmen zu einem Namensvorschlag, so ist die Zustimmung der Leitung des zuständigen Organisationsbereiches (z. B. des Kommandos Luftwaffe) auf dem Dienstweg einzuholen. Die kommunalen Gremien und Behörden des Standortes sind anschließend zu beteiligen. Ist die Benennung nach einer verstorbenen Persönlichkeit beabsichtigt und besteht zu dem Namensvorschlag Einvernehmen mit den kommunalen Gremien und Behörden , so ist danach die schriftliche Zustimmung der nächsten Angehörigen des beabsichtigten Namensgebers einzuholen. Der so abgeklärte und von allen Beteiligten getragene Namensvorschlag ist anschließend auf dem Dienstweg der Bundesministerin oder dem Bundesminister der Verteidigung zur Genehmigung vorzulegen. Das vorstehende Antrags- und Genehmigungsverfahren ist bei der Umbenennung von Liegenschaften sinngemäß anzuwenden. 12. Hat es in der Vergangenheit jemals Kasernenumbenennungen gegeben, die in Abweichung vom obigen beschriebenen Verfahren erfolgt sind, und wenn ja, aus welchem Grund, und um welche Kasernen handelte es sich (bitte vollständig anführen und die – ehemaligen – Namen angeben)? Die vollständige Beantwortung dieser Frage würde umfangreiche Recherchen in Aktenbeständen über einen Zeitraum von knapp 60 Jahren erfordern und wäre mit einem unvertretbaren und unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Die Beantwortung der Frage erfolgt daher auf der Grundlage der im Bundesministerium der Verteidigung verfügbaren Unterlagen. Demgemäß ist in einem Fall eine Abweichung von dem oben beschriebenen Verfahren festzustellen. Die Benennung der Bundeswehrkaserne in Visselhövede nach Oberst Werner Mölders wurde im Jahr 2005 durch den damaligen Bundesminister der Verteidigung aufgehoben . Ausschlaggebend hierfür war ein Beschluss des Deutschen Bundestages , in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, dafür Sorge zu tragen, dass Mitgliedern der „Legion Condor“ nicht weiter ein ehrendes Gedenken, z. B. in Form von Kasernenbenennungen, zuteil wird. Oberst Werner Mölders, der zeitweise der „Legion Condor“ angehörte, fällt unter diesen Beschluss. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2167 13. Hat es in Zusammenhang mit der Umbenennung der ehemaligen GeneralKonrad -Kaserne in Hohenstaufenkaserne im Jahr 2012 eine Abstimmung unter der Standortbelegschaft gegeben, und wenn ja, wie hoch war die Teilnahmequote an der Abstimmung, und wie viele Soldatinnen und Soldaten stimmten für und wie viele gegen eine Umbenennung? Der Vorschlag zur Benennung der Liegenschaft in Hochstaufen-Kaserne wurde damals zwischen den dort stationierten Truppenteilen und Dienststellen unter Beteiligung der Personalräte und der Gremien der Vertrauenspersonen abgestimmt . Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333