Deutscher Bundestag Drucksache 18/2178 18. Wahlperiode 14.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1843 – Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker der Koalition haben am 26. Mai 2014 eine Einigung über die Verwendung der im Koalitionsvertrag als „Prioritäre Maßnahmen“ für die Bereiche Kinderkrippen, Kitas, Schulen, Hochschulen und Forschung vorgesehenen Mittel (im Folgenden Einigung) präsentiert. Die bisher nicht dem Parlament, sondern lediglich auf einer Pressekonferenz am 27. Mai 2014 der Medienöffentlichkeit präsentierte Einigung lässt allerdings noch viele Fragen offen, die trotz Nachfragen vieler Mitglieder des Deutschen Bundestages in verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Bundestages weiterhin unbeantwortet sind. Um die angesichts der Tragweite der Einigung gebotene umfassende fachliche Information der Mitglieder des Bundestages sowie der Öffentlichkeit zu gewährleisten , stellen die Fragesteller diese Kleine Anfrage. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung setzt die Bundesregierung ihre Prioritäten weiterhin klar bei Bildung, Wissenschaft und Forschung. Für diese zentralen Zukunftsbereiche stellt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zusätzlich insgesamt 9 Mrd. Euro zur Verfügung und orientiert sich weiter konsequent am 3-Prozent-Ziel für Forschung und Entwicklung und am 10-ProzentZiel für Bildung und Forschung. Der Bund entlastet die Länder beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), bei der Finanzierung von Studienplätzen und beim Ausbau der frühkindlichen Betreuung, sodass in der Legislaturperiode ein weiterer Schub an Investitionen im Bildungsbereich in Höhe von 6 Mrd. Euro möglich wird. Ab 2015 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Juli 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. übernimmt der Bund die vollständige Finanzverantwortung für das BAföG. Dadurch werden die Länder dauerhaft um rund 1,17 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Es ist vereinbart, dass die Länder die frei werdenden Mittel vollständig zur Fi- Drucksache 18/2178 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschulen und Schulen verwenden . Für Forschung und Entwicklung stehen in dieser Legislaturperiode 3 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. In diesem Rahmen wird z. B. die Exzellenzinitiative fortgeführt und die Hightech-Strategie zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland ausgebaut. Die Bundesregierung setzt damit den erfolgreichen Weg hin zu größerer Innovationskraft Deutschlands fort und baut die Grundlagen für den zukünftigen Wohlstand aus. Sie bündelt die Kräfte von Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in zentralen Zukunftsfeldern wie digitaler Wirtschaft, Energiewende, intelligenter Mobilität, Sicherheit, Arbeit und Produktion und gesundem Leben. Auch der Pakt für Forschung und Innovation wird weiter fortgesetzt: Die Ausgaben für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft werden erneut gesteigert; den dafür notwendigen Aufwuchs übernimmt der Bund ab dem Jahr 2016 alleine. Die in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen zusätzlichen Mittel für diese Legislaturperiode, die Vereinbarung der Änderung des Artikel 91b des Grundgesetzes (GG) und die dauerhafte Entlastung der Länder durch den Bund sind ein deutlicher Beleg dafür, dass Bildung und Forschung weiterhin Schwerpunkte der Politik der Bundesregierung sind. Ausgabenplanung 1. Für welche Maßnahmen sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten 6 Mrd. Euro für Bildung und die 3 Mrd. Euro für Forschung ausgegeben werden (bitte tabellarisch für die einzelnen Jahre auflisten)? Ab dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföG komplett . Das bedeutet für die Länder eine Entlastung von jährlich rund 1,17 Mrd. Euro. Für die BAföG-Novelle stehen rund 644 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Fortsetzung des Hochschulpakts sind insgesamt knapp 1,4 Mrd. Euro vorgesehen . Das Sondervermögen für den Kinderbetreuungsausbau wird entsprechend der getroffenen Vereinbarung mit den Ländern um 550 Mio. Euro bis zum Jahr 2018 aufgestockt. In den Jahren 2017 und 2018 treten jeweils weitere 100 Mio. Euro als Entlastung der Länder beim Ausbau von Krippen und Kitas durch eine Erhöhung des Festbetrages an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder hinzu. Im Forschungsbereich engagiert sich die Bundesregierung mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 3 Mrd. Euro. Hieraus wird die Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation, bei der der Bund die Steigerung allein übernimmt und so die Länder weiter entlastet, finanziert. Im Übrigen soll die erfolgreiche Projektförderung der Bundesregierung im Forschungsbereich einschließlich der DFG-Programmpauschale weiter gesteigert werden. Die einzelnen Jahrestranchen sind Gegenstand der Finanzplanung als internem Planungsinstrument der Bundesregierung. 2. Welcher Anteil der 3 Mrd. Euro für Forschung ist den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), den Ländern bzw. ihren Hochschulen durch aktuell laufende Vereinbarungen , wie der Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt, dem Pakt für Forschung und Innovation, sowie anderen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bereits durch Verwaltungsvereinbarungen zugesagt bzw. durch Absichtserklärungen vonseiten des Bundes angeboten worden (bitte für die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2178 Jahre 2014 bis 2017 für jeden der Bereiche nach Zusagen und Absichtserklärungen einzeln aufschlüsseln)? Laufende Maßnahmen oder Initiativen bedürfen im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vonseiten des Bundes keiner Finanzierung aus dem 3-Mrd.-Euro-Paket für Forschung. Die zusätzlichen Mittel sind vorgesehen für neu anlaufende Vorhaben in der Projektförderung bzw. die Erweiterung und Fortentwicklung bewährter Bund-Länder-Übereinkommen wie der Weiterentwicklung des Paktes für Forschung und Innovation nach Auslaufen dessen zweiter Phase im Jahr 2015. 3. Was ist mit den 500 Mio. Euro geschehen, die im Zweiten Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 (Bundestagsdrucksache 18/700) im Einzelplan 60 als Globale Mehrausgabe vorgesehen waren und die laut Aussage der Bundesregierung für zusätzliche Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Haushalt 2014 vorgesehen waren (Bundesministerium der Finanzen, Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2018, S. 18)? Im Zweiten Regierungsentwurf für den Haushalt 2014 wurde im Einzelplan 60 eine zentrale Vorsorge zugunsten prioritärer Maßnahmen nach dem Koalitionsvertrag für eine Entlastung der Länder in Höhe von 500 Mio. Euro getroffen. Nachdem nunmehr eine Einigung über die Verteilung der zusätzlichen Bundesmittel für Bildung und Forschung erzielt wurde, wurde die Vorsorge für das Jahr 2014 entsprechend der Einigung aufgelöst und wird in den Folgejahren Bildung und Forschung entsprechend veranschlagt. 4. Mithilfe welcher Titel und Einzelmaßnahmen soll die Globale Minderausgabe (GMA) im Einzelplan 30 aufgebracht werden, die im Vergleich zum Vorjahr von 283 Mio. Euro auf 410 Mio. Euro und damit um über 40 Prozent erhöht wurde? Wie erklärt die Bundesregierung diese um 40 Prozent erhöhte GMA, nachdem die zuvor von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als Puffer dargestellten 500 Mio. Euro der Globalen Mehrausgabe nicht zur Verfügung stehen werden? Zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle hat die Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass die vorsorglich eingestellten 500 Mio. Euro ein „Puffer“ für die Globale Minderausgabe im Einzelplan 30 seien. Diese waren als Vorsorge im Einzelplan 60 eingestellt worden, solange über die Verwendung der zusätzlichen Bundesmittel noch nicht entschieden worden war. Nunmehr konnte die Vorsorge in der Form aufgelöst werden, dass die 500 Mio. Euro durch Verschiebung in die Folgejahre uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Es besteht kein Zusammenhang zur Erbringung der Globalen Minderausgabe im Einzelplan 30. Aus welchen Titeln die Globale Minderausgabe im Einzelplan 30 im Jahr 2014 letztendlich erwirtschaftet wird, wird sich naturgemäß Ende des Jahres zeigen. 5. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 30 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angemerkten Zweifel des Bundesrechnungshofes, wonach es besonders angesichts eines hohen Anteils gebundener Ausgaben im Einzelplan 30 fraglich Drucksache 18/2178 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sei, ob hier ausreichend Spielräume vorhanden seien, um eine so hohe GMA zu erwirtschaften? Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe im Haushalt 2014 ist eine ambitionierte Aufgabe, der sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Blick auf das Ziel der weiteren Haushaltskonsolidierung unter Berücksichtigung der politischen Prioritäten des Einzelplans stellen wird. 6. Aufgrund welcher Zusagen oder Vereinbarungen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bundesländer die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Schule und Hochschule verwenden ? Bei der Aufteilung der zusätzlichen Bundesmittel auf Grundlage des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, dass die Länder die durch die Übernahme der Finanzierung des BAföG durch den Bund frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschulen und Schulen verwenden. Vor diesem Hintergrund und im Sinne der gemeinsamen Verständigung mit den Ländern vertraut die Bundesregierung darauf, dass die Mittel in den Ländern tatsächlich für Hochschulen und Schulen eingesetzt werden. Krippen und Kitas 7. Was ist der aktuelle Stand des Sondervermögens Kindertagesbetreuung des Bundes? Werden bei dieser Angabe bereits bewilligte Mittel einbezogen? Falls ja, wie hoch ist deren Umfang am Sondervermögen derzeit? Mit Stand 11. Juni 2014 waren 379 Mio. Euro noch nicht aus dem Sondervermögen abgerufen worden. Bei Investitionen erfolgt die gesamte Bewilligung vor Baubeginn, aktuell sind noch 5,2 Mio. Euro des Sondervermögens nicht bewilligt . 8. In welcher Höhe soll das Sondervermögen des Bundes erhöht werden? Plant die Bundesregierung eine Erhöhung auf 1 Mrd. Euro auch für den Fall, dass das Sondervermögen derzeit de facto aufgrund schon bewilligter Anträge weniger als 450 Mio. Euro beträgt (Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend: Aktueller Stand des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes vom 11. Juni 2014 – Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 und 2013 bis 2014, Bericht an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages), und nach welchem Schlüssel soll die Aufstockung an die Länder verteilt werden? Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe will die Bundesregierung nichtinvestive Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung finanzieren, und wie will sie sicherstellen, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich dort ankommen , wo sie gebraucht werden? Die Finanzvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass das bisherige Sondervermögen aufgestockt wird, d. h. dass dem bestehenden Sondervermögen in dieser Legislaturperiode weitere Bundesmittel hinzugefügt werden. Bezugsgröße waren die aus den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008–2014“ noch nicht abgerufenen Mittel zum 2. Mai 2014. Über Verteilungsschlüssel und Bewirtschaftungsregeln ist noch nicht entschieden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2178 Nichtinvestive Maßnahmen (Betriebskosten der Kindertagesstätten) können über die für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehene Erhöhung des Festbetrages an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder von je 100 Mio. Euro finanziert werden. Weitere Mittel des Bundes stehen im Rahmen der Qualifizierungsinitiative bei Kapitel 17 02 Titel 684 02 zur Verfügung. Dabei ist eine bedarfsgerechte Steuerung der Mittel gewährleistet. 9. Zu welchem Ergebnis kommt die in den Medien wiedergegebene Studie des Deutschen Jugendinstituts, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde, hinsichtlich des Bedarfs an Angeboten frühkindlicher Bildung für Kinder zwischen einem und drei Jahren? Wie bewertet die Bundesregierung den dort festgestellten Bedarf an Angeboten ? Wie gedenkt die Bundesregierung, sich zu diesem zu verhalten? Die Studie weist einen weiter gestiegenen Wunsch der Eltern nach Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren aus. Sie wird vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen infolge des Rechtsanspruchs und auf Basis einer Erörterung mit den Ländern derzeit aktualisiert. Die Mittel des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau “ einschließlich dessen Aufstockung werden zum bedarfsgerechten Ausbau des Angebotes der Betreuung von Kindern unter drei Jahren eingesetzt. 10. Für wann ist die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2014 angekündigte Bund-Länder-Konferenz geplant, auf der über die Verteilung der zusätzlichen Mittel verhandelt werden soll, nachdem der Bedarf festgestellt wurde? Welche Themen sollen bei diesem Termin behandelt werden? In welchem Verfahren soll bis wann der Bedarf im Bereich der frühkindlichen Bildung festgestellt werden? Warum wurde in die politische Absichtserklärung zum Verwendungszweck der bisherigen Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die frühkindliche Bildung nicht aufgenommen? Die von der Bundesministerin Manuela Schwesig angekündigte Bund-LänderKonferenz soll im Herbst 2014 stattfinden. Sie soll sich insgesamt mit dem System der frühkindlichen Bildung und seiner Qualität befassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 6 und 21 verwiesen. 11. Hält die Bundesregierung an ihren Planungen fest, einen Gesetzentwurf „Bessere Qualität in Kitas“ in den Deutschen Bundestag einzubringen? Wenn ja, wann soll dieser mit welchem Inhalt eingebracht werden, und in welchem finanziellen Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich an den Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität zu beteiligen? Wenn nein, warum nicht? Die Qualität der Kindertagesbetreuung genießt hohe Priorität und wird durch den Bund in vielfältiger Weise gefördert. Um bundeseinheitliche Qualitätsstandards festzulegen, kommen bundesgesetzliche Maßnahmen infrage. Für die Qualität vor Ort sind in erster Linie Länder, Kommunen und Träger zuständig. Vor einem Bundesgesetz steht daher ein breiter Diskurs über Interventionsfelder, Drucksache 18/2178 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beteiligung und Beitrag der jeweiligen Akteure. Zeitpunkt und Inhalt eines entsprechenden Gesetzentwurfs für ein Qualitätsgesetz stehen deshalb noch nicht fest. Wissenschaftspakte 12. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Bund den Aufwuchs bei der außeruniversitären Forschung künftig allein finanzieren wird? Für wie lange soll die zugrunde liegende Vereinbarung getroffen werden, und in welcher Höhe soll die jährliche Erhöhung erfolgen? Es ist geplant, zur Fortführung des Paktes für Forschung und Innovation eine Bund-Länder-Vereinbarung abzuschließen, die u. a. Ziele des Paktes, Laufzeit und Finanzierungsaspekte regelt. Dies wird derzeit in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vorbereitet. Ziel ist es, die Vereinbarung so rechtzeitig zu verabschieden, dass für das Haushaltsjahr 2016 Klarheit für die Haushaltsaufstellung in Bund und Ländern besteht. 13. Wie wird der Bund die Exzellenzinitiative weiterführen, die bisher zu 75 Prozent vom Bund finanziert wird, wenn in Nummer 3 der in der Vorbemerkung genannten Einigung klargestellt wird, dass den Ländern keine neuen Kofinanzierungspflichten erwachsen sollen? Die Kofinanzierung durch die Länder in Höhe von 25 Prozent im Rahmen der Exzellenzinitiative ist durch eine bestehende Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt – neue Kofinanzierungspflichten ergeben sich für die Länder hieraus nicht. Die Ausgestaltung der Maßnahme in Nachfolge der Exzellenzinitiative wird im Rahmen von Bund-Länder-Vereinbarungen verhandelt werden. 14. Für welche Jahre und für welche Paktphase sind die 1,315 Mrd. Euro, die laut dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble in der Pressekonferenz am 27. Mai 2014, dem Hochschulpakt zugutekommen, vorgesehen ? Sollen diese Finanzmittel zum Ausbau der bisher finanzierten Studienplatzkapazitäten genutzt werden? Von welcher Höhe der Studienplatzkosten geht die Bundesregierung aus, und auf welche Berechnungen stützt sie diese? Der von dem Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble in der Pressekonferenz genannte Betrag soll der Erreichung der Ziele des Hochschulpakts 2020 dienen. Die weitere Ausgestaltung des Hochschulpaktes ist Gegenstand der laufenden Bund-Länder-Verhandlungen. 15. Welche zukünftige Ausgestaltung der Programmpauschale strebt die Bundesregierung an? Die Ausgestaltung der DFG-Programmpauschale ist Gegenstand laufender Bund-Länder-Verhandlungen. 16. Inwiefern haben die Länder im Lichte der Einigung – „Zusätzliche Programme mit einem Kofinanzierungsbedarf können von den Ländern nur umgesetzt werden, wenn andere Ausgaben gekürzt werden. Die Bundesregierung wird diesen Zusammenhang beachten und ihre Programme so Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2178 konzipieren, dass diese Konsequenz vermieden wird.“ – zugesagt, auch künftig einen hälftigen finanziellen Beitrag zum Hochschulpakt zu leisten ? Die Weiterentwicklung für die dritte Programmphase (2016 bis 2020) des Hochschulpaktes 2020 wird gegenwärtig verhandelt. Bundesausbildungsförderungsgesetz 17. Wann plant die Bundesregierung die notwendigen gesetzgeberischen und organisatorischen Schritte einzuleiten und abzuschließen, um die laut der Einigung zum 1. Januar 2015 angestrebte komplette Übernahme der Finanzierung des BAföG sicherzustellen? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, über den sie nach derzeitiger Planung voraussichtlich noch im Sommer Beschluss fassen wird. 18. Welche konkreten Änderungen beim BAföG sollen aus Sicht der Bundesregierung zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft treten (bitte nach Erhöhung der Freibeträge, Erhöhung der Fördersätze und strukturelle Änderungen aufschlüsseln)? Über die konkreten Planungen und Inhalte des beabsichtigten Referentenentwurfs wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit Beschluss fassen (vgl. die Antwort zu Frage 17). 19. Auf der Basis welcher Studierendenprognose nimmt die Bundesregierung an, dass dafür 500 Mio. Euro p. a. ausreichen werden (Pressekonferenz am 27. Mai 2014)? Die Bundesregierung orientiert sich bei der Finanzplanung zum BAföG an den Ausgabenschätzungen eines unabhängigen Instituts (Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik), das den erforderlichen BAföG-Bedarf für die Novelle anhand eines statistischen Mikrosimulationsmodells errechnet. 20. Warum plant die Bundesregierung die Erhöhung des BAföG erst für das Wintersemester 2016/2017 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung bisher immer betont hat, eine schnelle Erhöhung des BAföG sei ausschließlich wegen der Verhandlungspositionen der Bundesländer nicht möglich (Plenarprotokoll 17/128, S. 15083 D), was ab dem 1. Januar 2015 aber keine Rolle mehr spielen wird? Die Bundesregierung wird nach derzeitiger Planung voraussichtlich noch im Sommer über einen Gesetzentwurf Beschluss fassen. Gegenstand der am 26. Mai 2014 zwischen Bund und Ländern gefundenen politischen Verständigung über „Prioritäre Maßnahmen – Vorschlag für die Verteilung der finanziellen Mittel“ (sog. Bildungspaket) ist neben der Zusage der Finanzierungsübernahme ab dem 1. Januar 2015 die Erklärung, dass die Koalition eine Novelle des BAföG zum Wintersemester 2016/2017 anstrebt. 21. Inwieweit ist eine Zweckbindung der Mittel, um die die Länder im Rahmen der künftigen ausschließlichen Bundesfinanzierung des BAföG ent- lastet werden, für Ausgaben in Schulen und Hochschulen haushalts- und verfassungsrechtlich zulässig und durchsetzbar, wie das u. a. die Bundes- Drucksache 18/2178 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, auf der Bundespressekonferenz am 27. Mai 2014 betonte? Wie plant die Bundesregierung, dies sicherzustellen? Inwiefern ist diese Zweckbindung schriftlich fixiert und die Verwendung auch in späteren Jahren nachprüfbar und nachvollziehbar? Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung vorsehen, wenn einzelne Länder die Mittel nicht in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren ? Es wurde vereinbart, dass die Länder, die durch die Übernahme der vollständigen Finanzverantwortung für das BAföG durch den Bund frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule einsetzen werden. Damit stehen den Ländern unbefristet Mittel zur z. B. Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung. Die Entlastungsanteile für die einzelnen Länder sind anhand des jeweils übernommenen Länderanteils beim BAföG genau nachvollziehbar (vgl. Tabelle zu Frage 22). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 22. Wie und auf der Basis welcher Jahreswerte errechnet die Bundesregierung laut der Einigung eine Entlastungswirkung von 1,17 Mrd. Euro pro Jahr für die Gesamtheit aller Länder im Falle der kompletten Finanzierungsübernahme der Bundesausbildungsförderung durch den Bund (bitte nach Ländern und differenziert nach Zuschuss- und Darlehensanteil aufschlüsseln und soweit wie möglich Daten verwenden, die aktueller sind, als die in der „Destatis Fachserie 11 Reihe 7, Bildung und Kultur, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2012“ vom 18. Oktober 2013 verwendeten Zahlen)? Die politisch erläuterte Entlastungszahl von 1,17 Mrd. Euro pro Jahr basiert auf den tatsächlichen Ist-Ausgaben der Bundeskasse für das Jahr 2012. Diese Daten standen zum Zeitpunkt der Einigung aktuell zur Verfügung. Die Verwendung aktuellerer Daten ergibt keinen Sinn, da sich die Aufschlüsselung der 1,17 Mrd. Euro gerade auf die zum Zeitpunkt der Einigung zur Verfügung stehenden Daten bezieht. Zudem veröffentlicht das Statistische Bundesamt die amtlichen Statistikdaten für das Jahr 2013 erst Mitte Juli 2014. Die nachfolgende Tabelle schlüsselt den Finanzaufwand der einzelnen Bundesländer nach Zuschüssen und Darlehen auf. Die Werte sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet; geringfügige Rundungsdifferenzen sind daher möglich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2178 23. Geht die Bundesregierung davon aus, dass nur der Anteil der Zuschüsse im Rahmen des BAföG von den Ländern genutzt wird oder auch der Darlehensanteil ? Es ist Sache der Länder, wie sie bislang die Mittel für die ihnen zu 35 Prozent obliegende Mitfinanzierung der Förderungsleistungen nach dem BAföG haushaltstechnisch zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Entlastungswirkung unabhängig von der bisherigen Art und Weise der haushaltstechnischen Bereitstellung auch für die Darlehensanteile eintritt und von den Ländern genutzt wird. Verfassungsänderung 24. Mit welcher Begründung macht sich die Bundesregierung den in der Einigung entworfenen neuen Inhalt des vorgeschlagenen Artikels 91b Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zu eigen, dass zukünftig auch die Einrichtung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen das Einstimmigkeitserfordernis erfüllen muss, während dies für die Förderung von Forschungsbauten , einschließlich Großgeräten, auch weiterhin nicht gelten soll? Wie in der Einigung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 26. Mai 2014 ausgeführt, handelt es sich bei dem dort formulierten Vorschlag zur Änderung des Artikels 91b GG nicht um einen endgültigen Text. Ein Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 91b GG ist derzeit Gegenstand der Ressortabstimmung. Landesanteil Zuschuss 2012 in Mio. Euro Landesanteil Darlehen 2012 in Mio. Euro Gesamt 766,32 403,34 BW 77,25 39,94 BY 99,82 55,23 BE 53,94 28,00 BB 26,22 10,75 HB 10,01 7,04 HH 22,44 13,51 HE 45,43 32,41 MV 19,46 9,49 NI 71,54 38,22 NW 158,94 85,37 RP 32,06 18,03 SL 5,95 2,73 SN 59,33 26,57 ST 27,41 11,94 SH 27,13 11,06 TH 29,40 13,09 Drucksache 18/2178 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Bedingung der „überregionalen Bedeutung“ für die Kooperation bei der Förderung von Forschung und Lehre bei, und wie definiert sie sie? Das Merkmal der „überregionalen Bedeutung“ ist seit Einführung des Artikels 91b GG im Jahre 1969 Voraussetzung für ein Zusammenwirken von Bund und Ländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Welches Verfahren sieht die Bundesregierung für die angekündigte Verfassungsänderung vor, und welchen Zeitplan strebt sie dafür an (einschließlich dem eventuell vorgeschalteten Konsultationsprozess)? Für das Verfahren zur Grundgesetzänderung gelten die im Grundgesetz und der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien niedergelegten Grundsätze und Fristen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 27. Welche Konsequenz hat der vorliegende Formulierungsvorschlag für die Hochschulbaukompensationsmittel und die künftigen Möglichkeiten des Bundes zur Hochschulbaufinanzierung? Wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Rolle des Bundes bei der Finanzierung der Hochschulbauten? Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft des Verfahrens zur Finanzierung der Forschungsbauten? Die Finanzierung des allgemeinen Hochschulbaus bestimmt sich nach Artikel 143c GG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 28. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Einigung die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielstellung berücksichtigt, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern? Zwischen den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD wurde am 26. Mai 2014 vereinbart, dass der Bund ab dem 1. Januar 2015 die Finanzierung des BAföG für Schüler und Studierende vollständig übernimmt. Pro Jahr werden die Länder dadurch dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro entlastet. Die Länder haben zugesagt , die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben für Hochschulen und Schulen zu verwenden. Sie können damit dauerhaft die Grundfinanzierung der Hochschulen verbessern. Ein weiteres Element dieser Einigung ist die Änderung des Artikels 91b GG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Allgemeine Fragen 29. In welchem Maße fließen Mittel aus dem Bereich „Prioritäre Maßnahmen “ in die Qualitätsoffensive in der Lehrerbildung, die der Bund am 12. April 2013 mit den Ländern vereinbart hat und für die er gemäß der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2178 Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. April 2013 angekündigt hat, insgesamt 500 Mio. Euro auszugeben? Der Programmstart für die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ist nach Inkrafttreten des Haushalts 2014 geplant. Die Mittel für den Start der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ sind für das Jahr 2014 in dem Kapitel 30 02 Titel 685 41 „Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ veranschlagt, für das Jahr 2015 in einem neuen Kapitel 30 02 Titel 685 44 veranschlagt und werden in der Finanzplanung des Bundes 2018 berücksichtigt. 30. Inwieweit sind durch die Einigung auch die Maßnahmen im Rahmen des Qualitätspaktes Lehre abgesichert, soweit es sich zum einen um die Projekte der ersten Ausschreibung handelt, die auf maximal fünf Jahre bis 2016 befristet sind, und soweit es sich zum anderen um die Projekte der vereinbarten zweiten Phase bis 2020 handelt? Die in der Bund-Länder-Vereinbarung über den Qualitätspakt Lehre zugesagten Bundesmittel sind in der Finanzplanung des Bundes bis zum Jahr 2018 abgebildet . 31. Welchen Beitrag zum Erreichen des 3-Prozent-Ziels für die Forschung sieht die Bundesregierung in dieser Einigung? Strebt die Bundesregierung ein höheres, als das schon im Jahr 2000 in Lissabon für das Jahr 2010 vereinbarte 3-Prozent-Ziel an, um die Innovationsfähigkeit Deutschlands zu stärken? Wenn ja, welches und bis wann? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht die Einigung als wichtigen Schritt zur Erreichung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Hinblick auf das Ziel, 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung (FuE) aufzuwenden . 2012 hat Deutschland mit einer FuE-Intensität von 2,98 Prozent dieses Ziel erstmals praktisch erreicht. Die Herausforderung, die Forschungsinvestitionen bei 3 Prozent des BIP konstant zu halten, nimmt die Bundesregierung an. Um ihren Anteil zur Erreichung des 3-Prozent-Ziels beizutragen, stellt die Bundesregierung zusätzlich 3 Mrd. Euro für Forschung und Entwicklung zur Verfügung . 32. Welchen Beitrag zum Erreichen des 7-Prozent-Ziels für die Bildung sieht die Bundesregierung in dieser Einigung? Welchen Beitrag des Bundes strebt die Bundesregierung dabei an? Welchen Beitrag leistet der Bund durch diese Einigung zum Erreichen der Ziele, die sich Bund und Länder im Oktober 2008 gesetzt haben? Im Hinblick auf die Anteile für Bildung und Forschung am BIP ist darauf hinzuweisen , dass Bund und Länder bereits im Rahmen des Bildungsgipfels im Jahr 2008 das Ziel vereinbart haben, den Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10 Prozent des BIP zu steigern. Der Anteil der Ausgaben für Bildung und Forschung am BIP konnte bis Ende 2012 bereits auf 9,3 Prozent gesteigert werden. Die Zwischenbilanz zeigt, dass Bund und Länder hier auf einem guten Weg sind. Die klare Prioritätensetzung zugunsten von Bildung , Wissenschaft und Forschung, die im 10-Prozent-Ziel zum Ausdruck kommt, haben Bund, Länder und Gemeinden in den letzten Jahren erfolgreich Drucksache 18/2178 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode umgesetzt. Sie wird in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Dazu stellt der Bund in dieser Legislaturperiode insgesamt 9 Mrd. Euro für Kitas, Bildung, Forschung und Hochschulen zusätzlich zur Verfügung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333